Brief Nr. 74 · 27. Mai 1931

Karl Barth an Rudolf Bultmann

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Lieber Herr Bultmann!

Heute traf ich den von Marburg zurückgekehrten Herrn Fuchs1, der mir erzählte oder vielmehr von Ihnen ausrichtete, daß Sie mir zwei Dinge ernstlich übelnehmen:

  1. daß ich Ihnen in Sachen des Kirchenvertrags2 nie geschrieben, |115 bzw. daß ich mich einseitig durch Herrn Schmidt3 in dieser Sache habe informieren und beeinflussen lassen,
  2. daß ich mich Ihnen und den anderen Marburgern im letzten Oktober nicht zur Diskussion gestellt habe.

Ich möchte gerne, daß Sie mir beides nicht übelnehmen, und will darum zur Aufhellung Folgendes beizutragen suchen.

ad 1) Der Kirchenvertrag hat mich nicht eben aus großer Nähe beschäftigt. Ich habe mir in der Tat von Herrn Schmidt mit dem Interesse, das dem Spezialfachmann gebührt, allerlei darüber vortragen lassen. Ich glaube doch nicht durch ihn bestimmt gewesen zu sein, wenn ich es für richtig hielt, dem Professoren-Paragraphen4 seinen Lauf zu lassen. Es geschah ohne alles Pathos. Über Ihre Stellungnahme5, ihre mir durch Ihre Briefe an Herrn Schmidt bekannte Begründung und vor allem die Gesellschaft, in der ich Sie da sah, habe ich den Kopf geschüttelt, aber mit so wenig Heftigkeit, daß ich keinen Augenblick auf den Gedanken kam, Sie deshalb anzureden. Meine einzige lebhaftere Geste in dieser Sache war ein Votum in der Fakultät bei Anlaß des von Ihrer Fakultät gewünschten außerordentlichen Fakultätentages.6 Vielleicht wissen Sie |116 davon durch Herrn Hölscher7, der hier Ihren Standpunkt vertrat, und bezieht sich darauf Ihr erstes Übelnehmen? Ich erklärte mich gegen jenen Fakultäten-Tag, weil ich es für unmöglich hielt, unter dem Druck Ihrer feierlich erfolgten Drohung mit Kirchenaustritt und Amtsniederlegung8 würdig mit Ihnen zu verhandeln. Diese Drohung mißfiel mir überaus, nicht an sich, aber in ihrem Verhältnis zu dem, was Sie von uns wollten: ich meinte und meine noch jetzt, wenn Sie mit uns Anderen ernsthaft diskutieren wollten, dann mußte das vor dem Ergehen solcher Drohung geschehen. Ist die ultima ratio schon geltend gemacht, was sollen dann alle rationes? Sie konnten uns nicht vor diese geladene Kanone stellen und verlangen, daß wir uns in dieser für Sie offenbar entschiedenen Situation für Ihre theologischen Argumente interessieren sollten. In irgend einem Stadium der Sache habe ich auch einmal einen Brief redigiert, der dann als Schreiben der Fakultät irgendwohin abging9, aber ich weiß wirklich nicht einmal mehr, wann das war und um was es ging. Diese meine spärliche Beteiligung an der Sache ging für mich irgendwie sehr nebenher neben den Dingen, bei denen ich eigentlich beteiligt bin, und wieder kam es mir gar nicht in den Sinn, Ihnen meinen Dissensus schriftlich anzeigen zu sollen. Wenn ich an Sie dachte, so dachte ich wohl einfach und ohne Eile, man könne später einmal bei Bier und Pfeife über Alles reden und über das Für und Wider sich austauschen. Die Geschichte ging mir eben nicht zu Herzen.

ad 2) Was mein Ausbleiben in Marburg vorigen Herbst betrifft, so müßte ich zunächst einfach nochmals an den Grund erinnern, den ich |117 damals dafür hatte. Eine Aussprache mit Ihnen, Gogarten, Brunner, Thurneysen war in Aussicht gestellt. Die Versammlung Ihrer Schüler und deren Wunsch, mich zu hören bzw. zu verhören, war mir kein zwingender Ruf. Ich muß aber auch zugeben, daß meine Unfreudigkeit zu kommen damit zusammenhing, daß ich mir vorigen Herbst noch sehr viel weniger klar war über Ihre eigene, in einer Diskussion über natürliche Theologie in diesem Kreis vorauszusetzende Stellung. Aus Ihrer Antwort an Kuhlmann10 meine ich Sie seither nun endlich einigermaßen verstanden zu haben, auch das, was mir in Ihrem Jesus-Buch so fremd war, auch das, was mir jeweilen im 1. Teil Ihrer Aufsätze nicht als gut und notwendig einleuchten wollte, auch das, was Sie mit Gogarten mir gegenüber verbindet, auch das, was Ihren Schülern das eigentümliche Marburger Selbstbewußtsein gibt — kurz, eben das, worin unsere Wege auseinandergehen. Damals wußte ich nicht, daß die Sache so schlimm steht, wie ich sie nun allerdings bis auf bessere Belehrung sehen muß. Ich meine: daß Sie mit Ihrer Verhältnisbestimmung von Anthropologie und Theologie das 18. und 19. Jahrhundert so wenig los geworden sind, daß Sie das alte unverschämte Diktat der modernen Philosophie unter dem neuen Heideggerschen Vorzeichen so wenig erkannt und abgewiesen haben, daß ich mich bei Ihnen schließlich einfach in dasselbe Diensthaus Ägypten11 zurückversetzt fühle, das wir nach meiner Auffassung mit der Absage an Schleiermacher und mit dem neuen Anknüpfen an die Theologie der Reformatoren verlassen haben sollten. Ich habe jahrelang, wenn man mich nach meiner Meinung über Sie fragte, geantwortet, ich sehe bei Ihnen gewisse liberale Eierschalen, die ich aber nicht weiter ernst nehmen könne. Erst aus dem Kuhlmann-Aufsatz drängte sich mir die Einsicht auf, daß dem sehr anders sein müsse, als ich dachte, daß das neue Marburg dem alten12 nur zu verwandt sei. Aber es eilt mir auch jetzt nicht mit der Diskussion mit diesem Marburg. Vielleicht habe ich Sie ja noch immer nicht recht verstanden, und dessen müßte ich doch sehr sicher sein, bevor sich ein Gespräch vor Zeugen lohnen würde. Oder vielleicht habe ich Sie nur zu gut verstan|118den und könnte ein Gespräch vor Zeugen nur das sehr Schmerzliche an den Tag bringen, wie sehr man sich auseinandergeredet hat und wie wenig man wohl im Grunde immer beieinander war. Wie denn vielleicht auch zwischen Gogarten und mir seit seiner Entdeckung der Ständelehre und zwischen Brunner und mir seit seiner Entdeckung der Eristik13 etwas Entscheidendes kaputt gegangen ist, über das sich schwer diskutieren läßt. Da kommen mir denn die Herren Schlier etc.14 mit ihrem munteren Verlangen nach klärenden Auseinandersetzungen einfach ein bißchen ahnungslos vor. Ein gründliches Zusammensein unter vier Augen könnte etwas Gutes sein, und darauf sollten wir gemeinsam zielen, wogegen eine Redeschlacht mit jenem Marburg, das meint, daß es nur um ein paar der geliebten «Begriffe» gehe, mir heute erst recht keine allzu dringliche Angelegenheit zu sein scheint.

So würde ich in beiden Punkten, dem m. E. harmlosen ersten und dem m. E. sehr gefährlichen zweiten, denken, daß Übelnehmen nun nicht gerade das sein möchte, was der wirklichen Situation entspricht, und es ist Ihnen gewiß nicht unmöglich, mir nach diesen Erläuterungen zu sagen, daß Sie mich in beiden Punkten wenigstens ein Stück weit verstehen können.

Ich bin dabei, die Prolegomena für eine zweite Auflage anders und womöglich besser zu machen. Auch Ihre Anmerkungen stehen mir dabei vor Augen, wenn ich auch im entscheidenden Punkt das von Ihnen Monierte nicht ändern kann.15 Daneben bin ich im Seminar16 und in der Societät wieder einmal sehr mit Schleiermacher beschäftigt, den nicht loszuwerden sicher zu unserem Schicksal gehört.

Bitte grüßen Sie Ihre Frau und seien Sie selber herzlichst gegrüßt von
Ihrem
Karl Barth17

Sachfußnoten

1
Ernst Fuchs (11.6.1903–15.1.1983), Schüler und Freund Bultmanns, Marburger Lic. theol. (1929), 1930 Assistent bei K. L. Schmidt in Bonn, 1932 Privatdozent für Neues Testament ebd., 1933 Entzug der venia legendi, danach im Pfarrdienst, 1946/47 Vertretung des vakanten Lehrstuhls von H. von Soden in Marburg, 1949 Umhabilitierung nach Tübingen, 1954 dort apl. Professor, 1955 Ordinarius an der Kirchlichen Hochschule Berlin, 1961 bis zur Emeritierung (1970) in Marburg.↩
2

Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen vom 11. Mai 1931, im Vertrag wesentlichen entworfen von Prof. Dr. jur. Johannes Heckel. Vertragstext sowie Text des Schlußprotokolls und der Ausführungsbestimmungen in: Preußische Gesetzsammlung 1931, S. 107–110 📖, und in den Amtsblättern 1931 der betr. 8 Landeskirchen.

Die Marburger Theologie-Professoren Frick, Hermelink und Freiherr von Soden wandten sich am 16.11.1930 mit einer Erklärung (s. Anh. 16) aufs schärfste gegen den Art. 11, Abs. 2 des Vertragsentwurfes, demzufolge in Zukunft bei der Anstellung von o. und a.o. Professoren auch an den Theologischen Fakultäten Göttingen, Kiel und Marburg der betr. Kirchenbehörde ein gutachtliches Anhörungsrecht zusteht. Bisher war dies für eine Berufung an die genannten Fakultäten nicht erforderlich, sondern lediglich in Alt-Preußen auf Grund eine Kabinettsordre von 1855 üblich.

Zur Opposition der Marburger Theologischen Fakultät gegen den Abschluß des Vertrages s. die verschiedenen Beiträge von M. Rade, J. Kübel, E. Foerster, H. Frick, O. Piper, H. von Soden in: CW, Jg. 44 (1930) und Jg. 45 (1931) 📖, bes. M. Rade, Der Marburger Vorschlag, in: CW, Jg. 45 (1931), Sp. 231–234 📖; H. Frick, Die Marburger Opposition gegen den Fakultätenartikel im Staatsvertrag, ebd., Sp. 650–662 📖; H. von Soden, Noch einmal: Evangelische Bedenken zum Staatsvertrag zwischen Preußen und den preußischen Landeskirchen, ebd., Sp. 1104–1114. 📖

Gegen die Marburger Sicht opponierte u. a. K. L. Schmidt, Evangelisch-Theologische Fakultät und Evangelische Kirche, in: ThBl, Jg. 9 (1930), Sp. 235–240 📖; ders., Evangelisch-Theologische Fakultät und Evangelische Kirche. Grundsätzliches und Geschichtliches, in: ThBl, Jg. 10 (1931), Sp. 74–80 📖; ders., Kirchenleitung und Kirchenlehre im Neuen Testament im Hinblick auf den Vertrag des Freistaates Preußen mit den evangelischen Landeskirchen, Essen 1931. 📖↩

3
Karl Ludwig Schmidt, Bonn.↩
4
Art. 11, Abs. 2 des in Anm. 2 genannten Vertrages. Vgl. die ausführlichen Einzelbestimmungen im Vertrags-Schlußprotokoll, in dem die Marburger Opponenten einen Kompromiß zwischen den gegensätzlichen Auffassungen sehen konnten, auf Grund dessen sie dann am 3.6.1931 in einem Schreiben an den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Vertrag akzeptierten; vgl. CW, Jg. 45 (1931), Sp. 651f. 📖 (Text des Briefes).↩
5
Die in Anh. 16 abgedruckte Erklärung, die im Dezember 1930 dann auch von den Marburger Theologie-Professoren Balla und Bultmann als für ihre Person gültig bezeichnet wurde (laut Schreiben vom 22.12.1930 des Dekans der Marburger Theologischen Fakultät, Frick, an den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin: Schreiben im StA Marburg A 3a/307a. acc. 1962/12 Anh. 19). Siehe auch Anh. 17.↩
6
Aus den Akten der Marburger Theologischen Fakultät betr. Fakultäten und Fakultätentag 1929–1931 (StA Marburg, s. Anm. 5) geht hervor, daß bei einer Besprechung am 17.1.1931 in Göttingen zwischen den Professoren Wobbermin (Göttingen), Frick (Marburg) und Hans Schmidt (Halle; Vorsitzender des Fakultätentages der Ev.-Theol. Fakultäten Deutschlands) auf Fricks Antrag hin beschlossen wurde, zum 24.1.1931 einen außerordentlichen Fakultätentag nach Halle einzuberufen, der sich mit dem genannten Kirchenvertrag und dessen Auswirkungen auf die alt-preußischen Fakultäten befassen sollte. Dieser außerordentliche Fakultätentag kam wegen Absage der meisten Fakultäten nicht zustande. Daraufhin schickte die Marburger Theologische Fakultät am 24.1.1931 ein Protestschreiben an den Vorsitzenden des Fakultätentages, Prof. D. Hans Schmidt (Halle), sowie an die Ev.-Theol. Fakultäten in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg und Münster (s. Anh. 18). Die Bonner Fakultät, deren Mitglied Barth seit dem Sommersemester 1930 war, wies die Vorwürfe der Marburger in einem Schreiben vom 28.1.1931 sehr entschieden zurück (s. Anh. 19 II). Ebenso verwahrten sich andere Fakultäten und Schmidt selbst gegen den Marburger Brief vom 24.1.1931 (die betr. Dokumente im StA Marburg A 3a/307a. acc. 1962/12, Anh. 20).↩
7
Gustav Hölscher (17.6.1877–16.9.1955), nach längerer Lehrtätigkeit in Halle 1920 Ordinarius für Altes Testament in Gießen, 1921 in Marburg, 1929 in Bonn, 1934 auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 von den Nationalsozialisten nach Heidelberg versetzt, dort 1949 emeritiert. ↩
8
Siehe Anh. 16; vgl. dazu Anm. 5.↩
9
Siehe Anh. 19 II.↩
10
Siehe Nr. 65, Anm. 1.↩
11
Vgl. Ex. 20,2; Dtn. 13,6.↩
12
D.h. dem Marburg, in dem Barth 1909–1910 vor allem bei W. Herrmann studiert — und dort auch Bultmann kennengelernt — hatte.↩
13
Siehe Nr. 65, Anm. 4.↩
14
Siehe Anh. 14 und 15.↩
15
Siehe Nr. 54, Anm. 1, und Nr. 55.↩
16
Das Thema von Barths Seminar im Sommersemester 1931 lautete: «Einleitung zu Schleiermachers Glaubenslehre».↩
17
Am Briefende links handschriftlich von Bultmann: «Antw. 14.VI.31».↩