Anhang Nr. 19 · 28. Januar 1931

Evangelisch-theologische Fakultät Bonn an die Theologische Fakultät Marburg (endgültige Fassung)

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Anhang 19

II

[Brief der Evangelisch-Theologischen Fakultät Bonn an die Theologische Fakultät Marburg: endgültige Fassung (Orig. im StA Marburg A 3a/307a. acc. 1962/12, Nr. 20):]1

Evangel. theol. Facultät
Tageb. 68
An die Theologische Fakultät
Marburg/Lahn

Auf Ihr Schreiben vom 24. ds. Mts., hier eingegangen am 26., erlauben wir uns zu erwidern:

Wir können die von Ihnen dem dzt. Vorsitzenden des deutschen evangelisch-theologischen Fakultätentages, Herrn Kollegen Professor D. Hans Schmidt, Halle/Saale, gemachten schweren Vorwürfe im ganzen und im einzelnen nicht für begründet halten.

258 Wir haben die Einberufung des Fakultätentages abgelehnt, weil wir die durch die Androhung des Kirchenaustritts und der Amtsniederlegung seitens der fünf Mitglieder Ihrer Fakultät geschaffene Basis für unmöglich hielten. Den von Ihnen uns gemachten Vorwurf der Unkollegialität müssen wir ablehnen.

Wir bedauern, daß Sie nicht zunächst die Stellungnahme des Angegriffenen und diejenige der übrigen Fakultäten abgewartet, sondern es für angebracht gehalten haben, diese geschäftsordnungsmäßigen Interna sofort bei einer außerhalb des Fakultätentages stehenden Instanz anzuzeigen. Durch Ihr Vorgehen sind wir genötigt, unsere Äußerung ebenfalls dem Chef der Unterrichtsverwaltung nachrichtlich mitzuteilen.

Vorstehendes ist der einstimmige Beschluß aller Fakultätsmitglieder ausgenommen Prof. Hölscher.

Die Evangel. theol. Fakultät Bonn
der dzt. Dekan
Goeters

Sachfußnoten

1
Diese endgültige Textfassung stimmt nahezu wörtlich überein mit der Überarbeitung (= Kürzung) des Entwurfs von K. L. Schmidt (Anh. 19/1) durch Barth. Von dieser ist im Karl Barth-Archiv ein Durchschlag erhalten. Er ist überschrieben: «Entwurf vorgelegt von D. Karl Barth (Kürzung des Entwurfs v. D. K. L. Schmidt)». Textelemente der Endfassung, die in diesem Entwurf noch fehlen, werden im folgenden Abdruck durch das Zeichen kenntlich gemacht.↩