Anhang Nr. 18 · 24. Januar 1931

Theologische Fakultät der Universität Marburg an Hans Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg

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Anhang 18

[Brief der Theologischen Fakultät der Universität Marburg an den Vorsitzenden des Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages, Prof. D. Hans Schmidt, Halle, und an die Evangelisch-Theologischen Fakultäten in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg, Münster (Abschrift im StA Marburg A3a/307a. acc. 1962/12, Nr. 20):]

Theologische Fakultät der
Universität Marburg

An den Herrn Vorsitzenden des Deutschen evangelisch-theologischen Fakultätentages, Prof. D. H. Schmidt, und an die evangelisch-theologischen Fakultäten Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg, Münster.

Während eines schriftlichen und mündlichen Austausches zwischen dem Herrn Vorsitzenden des Fakultätentages und Mitgliedern der Marburger theol. Fakultät über die vom Breslauer Fakultätentag in Sachen des Staatsvertrages mit den ev. Kirchen gefaßten Beschlüsse hat der Herr Vorsitzende einen außerordentlichen Fakultätentag zur Aussprache über die dadurch und durch die seitherigen Vorgänge geschaffene Lage angeregt. Wir haben ebenso wie die Fakultäten von Göttingen und Kiel diese Anregung gern aufgenommen und haben einen a. o. preußischen Fakultätentag gewünscht aus drei Gründen: Wir wollten einmal den Widerspruch der Breslauer Beschlüsse zur Stellung des Marburger Fakultätentages 1929 auszugleichen versuchen; ferner den Schwesterfakultäten authentische Aufklärung über unser Verhalten und |251 seine Motive, insbesondere über die im Einladungsschreiben des H. Vorsitzenden erwähnte Erklärung von 5 Mitgliedern unserer Fakultät, geben und dadurch unzutreffende Auffassungen und Darstellungen beseitigen; endlich in gemeinsamer Beratung prüfen, ob eine befriedigende Lösung der entstandenen Unstimmigkeiten zu ermöglichen sei. Die Ablehnung des a. o. Fakultätentages durch die in der Anschrift genannten Fakultäten hat unseren Wunsch zunichtegemacht; die Marburger Fakultät muß die Verantwortung für die Folgen dieser Mehrheitsentscheidung der altpreußischen gegen die neupreußischen Fakultäten ausdrücklich abweisen und sieht sich darum veranlaßt, auf grund einstimmigen Beschlusses folgende Erklärung abzugeben, die gleichzeitig den übrigen deutschen Fakultäten sowie dem Ministerium zugeht.

1) Wir empfinden es schmerzlich, daß der von der Marburger Fakultät und insbesondere von den 5 Unterzeichnern der Erklärung vom 16. Nov. 1930 zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Gelegenheit zu offener persönlicher Aussprache mit den Vertretern der anderen Fakultäten und vor allem zur sachlichen Information derselben abgeschlagen worden ist. Wir sehen darin einen bedauerlichen Mangel an Kollegialität und Sachlichkeit.

2) Wir legen Verwahrung dagegen ein, daß im Widerspruch mit dem protokollarisch festgelegten Ergebnis des Fakultätentages zu Marburg 1929 nicht, wie dort vereinbart, die neupreußischen Fakultäten ihrer Rechtslage und kirchlichen Zugehörigkeit entsprechend eigenen Verhandlungen mit ihren Kirchenbehörden überlassen werden, nachdem eine Einigung aller Fakultäten in Marburg nicht erreichbar war, — daß vielmehr die Vereinbarungen von 1929 gebrochen werden und von einigen altpreußischen Stellen aus der Versuch gemacht wird, den eignen Berufungsmodus zu verallgemeinern und uns aufzunötigen.

Wir verweisen auf folgende Sätze der im Auftrag des Vorsitzenden übersandten Niederschrift des Fakultätentages vom 16. Sept. 1929:

S. 8 heißt es nach dem Wiederbeginn der Verhandlungen am Nachmittage mit Bezugnahme auf inzwischen gepflogene ergebnislose Einigungsverhandlungen einer ad hoc gewählten Kommission:

«Lütgert teilt mit, daß eine Formel mit reellerem Inhalt an dem Widerspruch Göttingens bisher gescheitert ist. Eine hinreichend weite Formel würde so leer sein, daß sie keine Grundlage bietet für die Verhandlungen.» —

252 S. 9: «Mulert: Wir müssen das offenlassen, da die Stellung der Fakultäten nicht einheitlich ist. Jede Beschlußfassung muß deshalb elastisch sein.» —

«Von Soden: Die Neupreußischen Fakultäten wollen an der durch die Generalsynode präjudizierten Lage nicht Anteil haben.»

«Sel[l]in: … der Selbständigkeit der Landeskirchen, die sich gegenseitig nicht hereinreden lassen in ihre Wünsche …».

S. 10: «Von Soden: Nachdem die altpreußischen Fakultäten sich auf die Resolution Schmidt geeinigt haben («die Vertreter der altpreuß. Fakultäten erklärten einmütig ihre Zustimmung zu der von D. Lütgert in der Generalsynode am 25.VI.1929 abgegebenen Erklärung …»), seien die neupreuß. ungebunden und könnten sich jetzt nicht binden, da neue Verhandlungen in den Fakultäten und dieser mit den Kirchenregierungen nötig seien.» —

Mit diesen Feststellungen schließt der bezügl. Abschnitt des Protokolls.

3) Besonders scharfen Einspruch müssen wir gegen die Geschäftsführung durch den H. Vors., Herrn Prof. D. Hans Schmidt-Halle, erheben. Er hat zunächst durch unvollständige Berichterstattung über den Breslauer Fakultätentag in Berlin, ganz besonders aber durch eine ausdrücklichen Vereinbarungen mit ihm widersprechende Fassung eines ergänzenden Schreibens an Herrn Ministerialdirektor Prof. D. Dr. Richter vom 6.I.31 sowie durch Abfassung der Einladung zum a. o. Fakultätentag in einer Form, die das Zustandekommen der von ihm selbst angeregten uns erwünschten Tagung von vornherein gefährden mußte, mindestens fahrlässig gehandelt.

Wir verweisen dafür auf folgende Zeugnisse.

Im Breslauer Protokoll heißt es unter Punkt 1a): «Auf die Frage, wie sich die neupreuß. Fakultäten zu dem Plan des Ministeriums stellen, im Falle eines ablehnenden Gutachtens einer Kirchenregierung bei der Berufung zunächst die Äußerung eines Gremiums sämtlicher Kirchenbehörden herbeizuführen, weist Wobbermin darauf hin, daß die Hannoversche Kirchenbehörde es nach wie vor ablehnt, bei der Besetzung der Professuren ein Gutachten abzugeben. Ihr genüge es, wenn der neuernannte Professor der Hannoverschen Landeskirche beitritt. Bornhäuser und Windisch vertreten den Standpunkt ihrer Fakultäten, die eine Befragung der kirchlichen Instanzen ebenfalls nach wie vor bei Beru|253fungen ablehnen … Die Debatte wird geschlossen und von einem Beschluß in der Frage des Gremiums abgesehen.»

Dieser für uns entscheidend wichtige Punkt ist im Bericht des Vorsitzenden an das Ministerium und den Oberkirchenrat nicht aufgenommen. Damit ist die ausdrückliche Festhaltung der seitens der neupreußischen Fakultäten schon in Marburg eingenommenen Stellung unterdrückt. Auf unseren Wunsch hat der Herr Vorsitzende nachträglich darüber an Herrn Min. Direktor Richter brieflich berichtet, aber immer noch unvollständig und in einer Weise, die die Bedeutung dieses Punktes nicht nur nicht erkennen läßt, sondern sie geradezu bestreitet:

«Die Marburger Herren legten Wert darauf, daß ich Ihnen im Nachtrag zu meinem Bericht über die Beschlüsse des Breslauer Fakultätentages mitteile, daß der Vertreter der Marburger Fakultät, Herr Bornhäuser, erklärt hat, daß man in Marburg in der Einrichtung des sog. Gremiums keinen Weg zur Behebung der Bedenken und zur Erfüllung der Forderungen, die von Marburg aufgestellt sind, zu sehen vermöchte. Das ist richtig. Aber Herr D. Bornhäuser hat ebenso wie die Dekane von Göttingen und Kiel diese Mitteilung nur auf eine ausdrücklich von mir an sie gerichtete Frage und in einer Weise getan, daß, wie ich mich überzeugt habe, niemand der Anwesenden darin die Erklärung einer bis zum Äußersten getriebenen Opposition oder gar eines Angriffes auf das Vertragswerk selbst hat sehen können. Ein Beschluß in dieser Sache wurde, da kein Antrag darüber vorlag, nicht gefaßt. Es bestand also für mich nicht der mindeste Anlaß, Sie mit einer Mitteilung darüber zu behelligen. Trotzdem tue ich den Marburgern, da sie Wert darauf legen, gerne den Gefallen, hierdurch zu erklären, daß bisher kein Majoritätsbeschluß von Vertretern der Fakultäten gefaßt ist, der sich gegen sie richtet.»

Man vergleiche diese Darstellung mit dem Protokoll. Das letztere lehrt, daß die Teilnahme der neupreuß. Vertreter an den weiteren Beratungen unter dem Vorbehalt ihrer grundsätzlichen Äußerung zu 1a) stehen mußte. Der Satz des Briefes öffnet dazu dem Mißverständnis die Türe, als ob ein Mehrheitsbeschluß des Fakultätentages gegen eine einzelne Fakultät überhaupt möglich und gegenüber Dritten wirksam sein könnte.

In der Einladung zum a. o. Fakultätentag wird bemerkt: «Daß mir die Berliner Fakultät im voraus mitgeteilt hat, daß sie dem Plan eines a. o. |254 Fakultätentages abgeneigt ist. Sollte sich ergeben, daß diese Abneigung von der Mehrheit der Fakultäten geteilt wird, so werde ich die Tagung telegraphisch absagen.» Jene Mitteilung gehörte nicht in die Einladung und der ihr zugefügte Satz stellt ihre Ablehnung geradezu anheim. Nach diesen Sätzen kann der folgende nur noch geringes Gewicht haben: «Ich möchte aber bemerken, daß die Marb. Fakultäten1 den Fakultätentag wünschen, und daß es m. E. billig ist, ihnen zur mündlichen Darlegung ihrer Ansicht vor den Fakultäten Gelegenheit zu geben, umso mehr als die Gerüchte, die über die Sache umlaufen, nicht überall zutreffend sind.»

Vor allem aber empfinden wir es als unerhört, daß der H. Vorsitzende die seinem Amte schuldige Neutralität durch seinen Artikel in der D. A. Z. vom 22.I.31 gröblich verletzt hat. Ohne überhaupt den von ihm selbst angeregten Fakultätentag abzuwarten, der am 24.I. zusammentreten sollte, greift er darin den beabsichtigten Verhandlungen vor, und zwar mit so parteiischer Einseitigkeit, daß er nicht als ein sich der Objektivität befleißigender Vorsitzender des Fakultätentages erscheint. Die Bezugnahme des Artikels auf einen früheren von D. Mandel in der D. A. Z. kann keinesfalls als Entschuldigung dienen. Denn es ist kein Grund einzusehen, warum ausgerechnet der Vorsitzende des Fakultätentages und ausgerechnet unmittelbar vor einer von ihm berufenen a. o. Versammlung desselben eine Antwort geben mußte. Gerade er hätte im Gegenteil dahin wirken sollen, daß die Diskussion über den Fakultätenartikel vor der breiten Öffentlichkeit möglichst beschränkt wird.

Wir haben um so mehr ein Recht, über den Schritt des H. Vorsitzenden befremdet zu sein, als ihm bekannt war, daß von seiten unserer Fakultät mit voller Absicht und unter Verzicht auf taktische Vorteile bisher gerade jeder derartige Schritt ängstlich vermieden worden ist. Glauben wir es doch der Sache schuldig zu sein, der Öffentlichkeit gegenüber äußerste Zurückhaltung zu üben. Und nun müssen wir erleben, daß der Vorsitzende des Fakultätentages ohne Rücksicht auf die Schäden, die ein solcher Schritt im Gefolge haben muß, einem Drang nach Publizität nachgibt. Aber nicht bloß Form und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sondern ebenso ihr Inhalt zwingen uns zu schärfstem Protest gegen den derzeitigen H. Vorsitzenden. Während einerseits die ent|255scheidenden Begriffe «Lehre und Bekenntnis» aus den Bestimmungen des Entwurfes über das kirchenbehördliche Gutachten überhaupt nicht erwähnt und dies in der Geschichte der theol. Fakultäten Preußens so bedeutsam wirksam gewordene kirchliche Gutachterrecht über Lehre und Bekenntnis durch eine Gleichsetzung mit sonstigen vom Ministerium vor Berufungsentscheidungen eingezogenen wissenschaftlichen Gutachten als harmlos hingestellt wird, versteigt sich der Artikel auf der anderen Seite in seinem Schlußabsatz zu der für uns völlig unverständlichen Behauptung, die Beibehaltung des bisherigen für Alt- und Neupreuß. verschiedenen Verfahrens «wäre die ausdrückliche Erklärung der ‹Unkirchlichkeit› bestimmter Fakultäten».

Wenn die früheren Verlautbarungen des H. Vorsitzenden in dieser Angelegenheit als einseitig und entstellend von uns zurückgewiesen werden müssen, so können wir von dieser seiner letzten Äußerung nur sagen, daß sie der Wahrheit ins Gesicht schlägt. Denn wir können objektiv nachweisen und die Führer unserer eigenen Landeskirchen als öffentliche Zeugen dafür anführen, daß uns vom ersten Tage der Erörterung an bis heute der entschlossene Wille zur Fortsetzung und Verstärkung des zwischen unserer Kirchenbehörde und unserer Fraktion bestehenden Vertrauensverhältnisses geleitet hat. Wie unzutreffend und irreführend gerade das Prädikat der «Unkirchlichkeit» für unser Bestreben ist, wird dadurch am klarsten, daß die verantwortlichen kirchlichen Führer von Hessen-Kassel und Nassau noch heute von sich aus keinen Anspruch auf die Begutachtung erheben, sondern im Gegenteil immer wieder mündlich und schriftlich erklären, daß sie grundsätzlich mit uns einig sind. So würde also die Bezichtigung unseres Verhaltens als eines unkirchlichen gerade auch unsere Kirchenbehörde treffen.

Wir stellen somit fest, daß der H. Vorsitzende die Objektivität preisgegeben und die Unparteilichkeit seines Amtes gebrochen hat, und sprechen ihm unsere schärfste Mißbilligung aus.

Im Namen der Fakultät:
gez. Bornhäuser, Prodekan

Sachfußnoten

1
Schreibfehler für «Professoren», «Kollegen» o. ä.?↩