Marburg, den 24.1.1931
Theologische Fakultät der
Universität Marburg
An den Herrn Vorsitzenden des Deutschen
evangelisch-theologischen Fakultätentages, Prof. D. H.
Schmidt, und an die evangelisch-theologischen Fakultäten Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg,
Münster.
Während eines schriftlichen und mündlichen Austausches zwischen dem Herrn Vorsitzenden
des Fakultätentages und Mitgliedern der Marburger theol. Fakultät über die vom Breslauer Fakultätentag in Sachen des Staatsvertrages mit den ev. Kirchen
gefaßten Beschlüsse hat der Herr Vorsitzende einen außerordentlichen Fakultätentag zur
Aussprache über die dadurch und durch die seitherigen Vorgänge geschaffene Lage
angeregt. Wir haben ebenso wie die Fakultäten von Göttingen und Kiel diese
Anregung gern aufgenommen und haben einen a. o. preußischen Fakultätentag gewünscht aus drei Gründen: Wir wollten einmal
den Widerspruch der Breslauer Beschlüsse
zur Stellung des Marburger Fakultätentages
1929 auszugleichen versuchen; ferner den Schwesterfakultäten authentische
Aufklärung über unser Verhalten und |251 seine Motive,
insbesondere über die im Einladungsschreiben des H. Vorsitzenden erwähnte Erklärung von 5 Mitgliedern unserer
Fakultät, geben und dadurch unzutreffende Auffassungen und Darstellungen beseitigen;
endlich in gemeinsamer Beratung prüfen, ob eine befriedigende Lösung der entstandenen
Unstimmigkeiten zu ermöglichen sei. Die Ablehnung des a. o. Fakultätentages durch die in
der Anschrift genannten Fakultäten hat unseren Wunsch zunichtegemacht; die Marburger Fakultät muß die Verantwortung für die
Folgen dieser Mehrheitsentscheidung der altpreußischen gegen die neupreußischen
Fakultäten ausdrücklich abweisen und sieht sich darum veranlaßt, auf grund einstimmigen
Beschlusses folgende Erklärung abzugeben, die gleichzeitig den übrigen deutschen Fakultäten sowie dem Ministerium
zugeht.
1) Wir empfinden es schmerzlich, daß der von der Marburger Fakultät und insbesondere von den 5 Unterzeichnern der
Erklärung vom 16. Nov. 1930 zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Gelegenheit zu
offener persönlicher Aussprache mit den Vertretern der anderen Fakultäten und vor allem
zur sachlichen Information derselben abgeschlagen worden ist. Wir sehen darin einen
bedauerlichen Mangel an Kollegialität und Sachlichkeit.
2) Wir legen Verwahrung dagegen ein, daß im Widerspruch mit dem protokollarisch
festgelegten Ergebnis des Fakultätentages zu Marburg
1929 nicht, wie dort vereinbart, die neupreußischen Fakultäten ihrer
Rechtslage und kirchlichen Zugehörigkeit entsprechend eigenen Verhandlungen mit ihren
Kirchenbehörden überlassen werden, nachdem eine Einigung aller Fakultäten in Marburg nicht erreichbar war, — daß vielmehr die
Vereinbarungen von 1929 gebrochen werden und von einigen altpreußischen Stellen aus der
Versuch gemacht wird, den eignen Berufungsmodus zu verallgemeinern und uns
aufzunötigen.
Wir verweisen auf folgende Sätze der im Auftrag des Vorsitzenden übersandten Niederschrift des Fakultätentages
vom 16. Sept. 1929:
S. 8 heißt es nach dem Wiederbeginn der Verhandlungen am Nachmittage mit Bezugnahme auf
inzwischen gepflogene ergebnislose Einigungsverhandlungen einer ad hoc gewählten
Kommission:
«Lütgert teilt mit, daß eine Formel mit
reellerem Inhalt an dem Widerspruch Göttingens bisher gescheitert ist. Eine hinreichend weite Formel würde so
leer sein, daß sie keine Grundlage bietet für die Verhandlungen.» —
252 S. 9: «Mulert: Wir müssen das offenlassen,
da die Stellung der Fakultäten nicht einheitlich ist. Jede Beschlußfassung muß deshalb
elastisch sein.» —
«Von Soden: Die Neupreußischen Fakultäten
wollen an der durch die Generalsynode präjudizierten Lage nicht Anteil haben.»
«Sel[l]in: … der Selbständigkeit der
Landeskirchen, die sich gegenseitig nicht hereinreden lassen in ihre Wünsche …».
S. 10: «Von Soden: Nachdem die
altpreußischen Fakultäten sich auf die Resolution Schmidt geeinigt haben («die Vertreter der altpreuß. Fakultäten erklärten
einmütig ihre Zustimmung zu der von D. Lütgert in der Generalsynode am 25.VI.1929 abgegebenen Erklärung …»), seien
die neupreuß. ungebunden und könnten sich jetzt nicht binden, da neue Verhandlungen in
den Fakultäten und dieser mit den Kirchenregierungen nötig seien.» —
Mit diesen Feststellungen schließt der bezügl. Abschnitt des Protokolls.
3) Besonders scharfen Einspruch müssen wir gegen die Geschäftsführung durch den H.
Vors., Herrn Prof. D. Hans Schmidt-Halle, erheben. Er hat zunächst durch
unvollständige Berichterstattung über den Breslauer Fakultätentag in Berlin, ganz besonders aber durch eine ausdrücklichen Vereinbarungen mit
ihm widersprechende Fassung eines ergänzenden Schreibens an Herrn Ministerialdirektor
Prof. D. Dr. Richter vom 6.I.31
sowie durch Abfassung der Einladung zum a. o. Fakultätentag in einer Form, die das
Zustandekommen der von ihm selbst angeregten uns erwünschten Tagung von vornherein
gefährden mußte, mindestens fahrlässig gehandelt.
Wir verweisen dafür auf folgende Zeugnisse.
Im Breslauer Protokoll heißt es unter
Punkt 1a): «Auf die Frage, wie sich die neupreuß. Fakultäten zu dem Plan des
Ministeriums stellen, im Falle eines ablehnenden Gutachtens einer Kirchenregierung bei
der Berufung zunächst die Äußerung eines Gremiums sämtlicher Kirchenbehörden
herbeizuführen, weist Wobbermin darauf hin,
daß die Hannoversche Kirchenbehörde es nach
wie vor ablehnt, bei der Besetzung der Professuren ein Gutachten abzugeben. Ihr genüge
es, wenn der neuernannte Professor der Hannoverschen Landeskirche beitritt. Bornhäuser und Windisch
vertreten den Standpunkt ihrer Fakultäten, die eine Befragung der kirchlichen Instanzen
ebenfalls nach wie vor bei Beru|253fungen ablehnen …
Die Debatte wird geschlossen und von einem Beschluß in der Frage des Gremiums
abgesehen.»
Dieser für uns entscheidend wichtige Punkt ist im Bericht des Vorsitzenden an das Ministerium und den Oberkirchenrat
nicht aufgenommen. Damit ist die ausdrückliche Festhaltung der seitens der
neupreußischen Fakultäten schon in Marburg
eingenommenen Stellung unterdrückt. Auf unseren Wunsch hat der Herr Vorsitzende nachträglich darüber an Herrn Min. Direktor
Richter brieflich berichtet, aber immer
noch unvollständig und in einer Weise, die die Bedeutung dieses Punktes nicht nur nicht
erkennen läßt, sondern sie geradezu bestreitet:
«Die Marburger Herren legten Wert darauf,
daß ich Ihnen im Nachtrag zu meinem Bericht über die Beschlüsse des Breslauer Fakultätentages mitteile, daß der
Vertreter der Marburger Fakultät, Herr
Bornhäuser, erklärt hat, daß man in
Marburg in der Einrichtung des sog.
Gremiums keinen Weg zur Behebung der Bedenken und zur Erfüllung der Forderungen, die von
Marburg aufgestellt sind, zu sehen
vermöchte. Das ist richtig. Aber Herr D. Bornhäuser hat ebenso wie die Dekane von Göttingen und Kiel diese
Mitteilung nur auf eine ausdrücklich von mir an sie gerichtete Frage und in einer Weise
getan, daß, wie ich mich überzeugt habe, niemand der Anwesenden darin die Erklärung
einer bis zum Äußersten getriebenen Opposition oder gar eines Angriffes auf das
Vertragswerk selbst hat sehen können. Ein Beschluß in dieser Sache wurde, da kein Antrag
darüber vorlag, nicht gefaßt. Es bestand also für mich nicht der mindeste Anlaß, Sie mit
einer Mitteilung darüber zu behelligen. Trotzdem tue ich den Marburgern, da sie Wert darauf legen, gerne den
Gefallen, hierdurch zu erklären, daß bisher kein Majoritätsbeschluß von Vertretern der
Fakultäten gefaßt ist, der sich gegen sie richtet.»
Man vergleiche diese Darstellung mit dem Protokoll. Das letztere lehrt, daß die
Teilnahme der neupreuß. Vertreter an den weiteren Beratungen unter dem Vorbehalt ihrer
grundsätzlichen Äußerung zu 1a) stehen mußte. Der Satz des Briefes öffnet dazu dem
Mißverständnis die Türe, als ob ein Mehrheitsbeschluß des Fakultätentages gegen eine
einzelne Fakultät überhaupt möglich und gegenüber Dritten wirksam sein könnte.
In der Einladung zum a. o. Fakultätentag wird bemerkt: «Daß mir die Berliner Fakultät im voraus mitgeteilt hat, daß sie
dem Plan eines a. o. |254 Fakultätentages abgeneigt ist. Sollte
sich ergeben, daß diese Abneigung von der Mehrheit der Fakultäten geteilt wird, so werde
ich die Tagung telegraphisch absagen.» Jene Mitteilung gehörte nicht in die Einladung
und der ihr zugefügte Satz stellt ihre Ablehnung geradezu anheim. Nach diesen Sätzen
kann der folgende nur noch geringes Gewicht haben: «Ich möchte aber bemerken, daß die
Marb. Fakultäten1 den Fakultätentag wünschen, und daß es m. E. billig ist, ihnen zur
mündlichen Darlegung ihrer Ansicht vor den Fakultäten Gelegenheit zu geben, umso mehr
als die Gerüchte, die über die Sache umlaufen, nicht überall zutreffend sind.»
Vor allem aber empfinden wir es als unerhört, daß der H. Vorsitzende die seinem Amte schuldige Neutralität durch
seinen Artikel in der D. A. Z. vom 22.I.31 gröblich
verletzt hat. Ohne überhaupt den von ihm selbst angeregten Fakultätentag abzuwarten, der
am 24.I. zusammentreten sollte, greift er darin den beabsichtigten
Verhandlungen vor, und zwar mit so parteiischer Einseitigkeit, daß er nicht als ein sich
der Objektivität befleißigender Vorsitzender des Fakultätentages erscheint. Die
Bezugnahme des Artikels auf einen früheren von D. Mandel in der D. A. Z. kann keinesfalls als
Entschuldigung dienen. Denn es ist kein Grund einzusehen, warum ausgerechnet der
Vorsitzende des Fakultätentages und ausgerechnet unmittelbar vor einer von ihm berufenen
a. o. Versammlung desselben eine Antwort geben mußte. Gerade er hätte im Gegenteil dahin
wirken sollen, daß die Diskussion über den Fakultätenartikel vor der breiten
Öffentlichkeit möglichst beschränkt wird.
Wir haben um so mehr ein Recht, über den Schritt des H. Vorsitzenden befremdet zu sein, als ihm bekannt war, daß
von seiten unserer Fakultät mit voller Absicht und unter Verzicht auf taktische Vorteile
bisher gerade jeder derartige Schritt ängstlich vermieden worden ist. Glauben wir es
doch der Sache schuldig zu sein, der Öffentlichkeit gegenüber äußerste Zurückhaltung zu
üben. Und nun müssen wir erleben, daß der Vorsitzende des Fakultätentages ohne Rücksicht
auf die Schäden, die ein solcher Schritt im Gefolge haben muß, einem Drang nach
Publizität nachgibt. Aber nicht bloß Form und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sondern
ebenso ihr Inhalt zwingen uns zu schärfstem Protest gegen den derzeitigen H. Vorsitzenden. Während einerseits die ent|255scheidenden Begriffe «Lehre und Bekenntnis» aus den
Bestimmungen des Entwurfes über das kirchenbehördliche Gutachten überhaupt nicht erwähnt
und dies in der Geschichte der theol. Fakultäten Preußens so bedeutsam wirksam gewordene kirchliche Gutachterrecht über
Lehre und Bekenntnis durch eine Gleichsetzung mit sonstigen vom Ministerium vor
Berufungsentscheidungen eingezogenen wissenschaftlichen Gutachten als harmlos
hingestellt wird, versteigt sich der Artikel auf der anderen Seite in seinem
Schlußabsatz zu der für uns völlig unverständlichen Behauptung, die Beibehaltung des
bisherigen für Alt- und Neupreuß. verschiedenen Verfahrens «wäre die ausdrückliche
Erklärung der ‹Unkirchlichkeit› bestimmter Fakultäten».
Wenn die früheren Verlautbarungen des H. Vorsitzenden in dieser Angelegenheit als einseitig und entstellend von uns
zurückgewiesen werden müssen, so können wir von dieser seiner letzten Äußerung nur
sagen, daß sie der Wahrheit ins Gesicht schlägt. Denn wir können objektiv nachweisen und
die Führer unserer eigenen Landeskirchen als öffentliche Zeugen dafür anführen, daß uns
vom ersten Tage der Erörterung an bis heute der entschlossene Wille zur Fortsetzung und
Verstärkung des zwischen unserer Kirchenbehörde und unserer Fraktion bestehenden
Vertrauensverhältnisses geleitet hat. Wie unzutreffend und irreführend gerade das
Prädikat der «Unkirchlichkeit» für unser Bestreben ist, wird dadurch am klarsten, daß
die verantwortlichen kirchlichen Führer von Hessen-Kassel und Nassau noch heute von sich aus keinen Anspruch auf
die Begutachtung erheben, sondern im Gegenteil immer wieder mündlich und schriftlich
erklären, daß sie grundsätzlich mit uns einig sind. So würde also die Bezichtigung
unseres Verhaltens als eines unkirchlichen gerade auch unsere Kirchenbehörde
treffen.
Wir stellen somit fest, daß der H. Vorsitzende die Objektivität preisgegeben und die Unparteilichkeit seines Amtes
gebrochen hat, und sprechen ihm unsere schärfste Mißbilligung aus.
Im Namen der Fakultät:
gez.
Bornhäuser, Prodekan