Anhang Nr. 16 · 16. November 1930

Hans Freiherr von Soden an die Kirchenregierung der evangelischen Landeskirche in Nassau zu Wiesbaden

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Anhang 16

[Aus einem Schreiben von Prof. D. Hans Freiherr von Soden, Marburg (16. Nov. 1930), An eine Hochwürdige Kirchenregierung der Evangelischen Landeskirche in Nassau zu Wiesbaden (Durchschlag im StA Marburg A 3a/307a. acc. 1962/12, Nr. 19):]1

Wir haben es an der durch Jahre und Jahrzehnte bekundeten Treue zu unserer Landeskirche und Freudigkeit zur Mitarbeit in ihr auch in den zahlreichen und mühsamen Verhandlungen während der verflossenen Monate niemals fehlen lassen, wie Sie selbst uns immer wieder bestätigt haben. Aber wir müssen in diesem ernsten Augenblick herzlich bitten, doch nicht zu vergessen, daß diese Treue, wie jede echte Treue, an das Gewissen gebunden ist. Wir können das Kernstück unseres theologischen Berufs, nämlich die volle Verantwortung für die uns aufgetragene eigenste Sache, nicht antasten lassen, ohne über Kirche und Universität, über uns selbst und unsere Nachfolger ein Verhängnis heraufzubeschwören.

Um die letzten Zweifel der Kirchenregierungen an dem Ernst unserer Entscheidung zu zerstreuen, glauben wir es Ihnen schuldig zu sein, beizeiten folgende Erklärung abzugeben:

244 In der Kasseler Besprechung vom 7. November2 haben wir festgestellt, daß die Vertreter der hessischen Kirchen meinen, um der Solidarität mit den anderen evangelischen Landeskirchen in Preußen willen das bewährte Herkommen in der Besetzung der Marburger Theologischen Lehrstühle zu Gunsten der im Vertragsentwurf vorgesehenen uniformen Lösung preisgeben zu dürfen. Da fast alle bei der Besprechung anwesenden Kirchenvertreter für ihre Personen ausdrücklich dogmatische Erwägungen ausgeschaltet haben, da für Nassau ein förmlicher Beschluß des Landeskirchentags gegen die geplante Lösung vorliegt, und da sämtliche kirchlichen Vertreter mit Nachdruck versichern, daß sie zu der jetzigen Marburger Theologischen Fakultät kirchliches Vertrauen haben, so läuft u. E. das eingeschlagene Verfahren am Ende darauf hinaus, daß die anderen Kirchen den Staatsvertrag um den Preis der Vergewaltigung der zweitgrößten Theologischen Fakultät Preußens — die zudem die erste evangelische Universitätsgründung in der Reformationszeit und die Fakultät Philipps des Großmütigen ist — erzwingen wollen, oder daß die hessischen Kirchen eine Gewissensfrage mit rein kirchenpolitischen Rücksichten zu erledigen wagen. Sollte eine solche Ungeheuerlichkeit zur Wirklichkeit werden, so wird es uns gewissenshalber unmöglich sein, dann noch Glieder eines derartig unevangelisch gewordenen Kirchenkörpers und Inhaber von in ihrer wesentlichen Verantwortlichkeit geschwächten Lehrstühlen zu bleiben.

Wir können nicht schließen, ohne nochmals die inständige Bitte auszusprechen, uns derartige Entschlüsse, gegen die wir uns bisher hartnäckig gewehrt haben, zu ersparen.

gez.
Frhr v. Soden

Sachfußnoten

1
Von Soden schreibt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Theologischen Fakultät Marburg im Landeskirchentag, zugleich im Namen seiner beiden Kollegen Hermelink und Frick. Ein Schreiben mit dem gleichen Text wurde an demselben Tag von Prof. D. Dr. Heinrich Hermelink, Marburg, zugleich im Namen seiner beiden Kollegen Freiherr von Soden und Frick, «An eine Hochwürdige Kirchenregierung der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel zu Kassel» gerichtet (Durchschlag im StA Marburg A 3a/307a. acc. 1962/12, Nr. 19). Frick sandte als Dekan der Marburger Theologischen Fakultät ein weiteres Schreiben gleichen Wortlauts am 1.12.1930 zur Orientierung auch an die Ministerialdirektoren Prof. D. Dr. Werner Richter und Dr. Ernst Trendelenburg vom Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin.↩
2
Mit Vertretern der Kirchenleitungen derEvangelischen Landeskirchen in Hessen-Kassel, Nassau und Frankfurt a. M. sowie zwei Vertretern des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.↩