Wünschbarkeit und Möglichekeit eines allgemeinen
reformierten Glaubensbekenntnisses
Der Begriff «reformiertes Glaubensbekenntnis» ist nach meinem Verständnis der
Geschichte und des Wesens der damit bezeichneten Größe folgendermaßen zu definieren: Ein
reformiertes Glaubensbekenntnis ist die von einer örtlich umschriebenen
christlichen Gemeinschaft spontan und öffentlich formulierte, für ihren Charakter nach
außen bis auf weiteres maßgebende und für ihr eigenes Lehren und Leben bis auf
weiteres richtunggebende Darstellung der der allgemeinen christlichen Kirche vorläufig
geschenkten Einsicht von der allein in der Heiligen Schrift bezeugten Offenbarung
Gottes in Jesus Christus. Es dient vielleicht am besten zur Heranführung an das
besondere Problem, das uns heute beschäftigen soll, wenn ich zunächst versuche, diese
Definition in ihren einzelnen Elementen kurz zu erläutern.
1. Das reformierte Glaubensbekenntnis will Darstellung sein einer bestimmten Einsicht
von «Gottes Offenbarung in Jesus
Christus». Das hat es mit allen andern christlichen
Glaubensbekenntnissen gemein. Ich will darauf, auf die letzte Erklärung und die letzte
Unerklärlichkeit des reformierten, des 77 christlichen
Bekenntnisses, auf die damit hingewiesen ist, nicht näher eingehen.
611 2. Mit dem Zusatz: «von der allein in der Heiligen Schrift bezeugten»
Offenbarung Gottes beginnt sofort die Unterscheidung: Grundsätzlich gemeinsam mit dem
alten Luthertum unterscheiden wir uns
zunächst gegenüber der katholischen Kirche, die hier neben die Heilige Schrift als
Zweites und Drittes die apostolische und die im Lehramt des Papstes
verkörperte kirchliche Tradition stellt und damit sich selbst direkt
mit der Offenbarung identifiziert. Dann aber auch gegenüber dem modernen Protestantismus
und den Sekten überhaupt, sofern sie der Geschichte oder einzelnen bedeutsamen
geschichtlichen Erscheinungen einen von dem der Bibel nicht grundsätzlich, sondern bloß
quantitativ unterschiedenen «Offenbarungs»-charakter beimessen. «Non alibi quaeramus
ipsum quam in eius verbo, nihil de ipso cogitemus nisi cum eius verbo, de ipso nihil
loquamur nisi per eius verbum!» Mit diesen Worten hat Calvina dieses Kardinal-Prinzip reformierter Bekenntnisbildung umschrieben. Es wird gut
sein, sich klar zu machen, daß ein Bekenntnis oder eine Bekenntnisinterpretation, die in
Sachen dieses «Non alibi» etwa nicht unerbittlich wäre, unerbittlich auch gegenüber der
verstreckten Apotheose der Geschichte, die für das positive Neuluthertum nicht minder
bezeichnend ist wie für das liberale33 – aus dem Begriff eines reformierten Bekenntnisses sofort und an der
entscheidenden Stelle herausfallen würde.
3. Darstellung einer der Kirche «geschenkten Einsicht» von der
Offenbarung ist das Bekenntnis. Die reformierte Kirche weiß, daß die Einsicht von der
Offenbarung in der Schrift nur durch den Heiligen Geist |612
möglich und wirklich, daß mit andern Worten Offenbarung nur durch Offenbarung erkennbar
ist. Indem ihr Bekenntnis sich selbst als Darstellung einer Einsicht von Gottes
Offenbarung versteht, versteht es sich eben darum nicht etwa als Darstellung beliebiger
menschlicher Meinungen, Überzeugungen und sogenannter Glaubensgedanken, sondern durch-
78 aus als Dogma, d. h. als
allerdings menschliche Darstellung einer nun doch durch ihren
Gegenstand und durch ihren Ursprung qualifizierten Einsicht. Wenn
Luther in der Schrift über die Konzilien
1539b schreibt: «Die Artikel des Glaubens müssen nicht auf Erden durch die Konzilia
aus einer himmlischen Eingebung wachsen, sondern vom Himmel durch den Heiligen Geist
öffentlich gegeben und offenbart sein», so ist dies abgesehen von der Zurückhaltung in
bezug auf den Begriff «offenbart», die wir hier üben möchten, auch reformiert richtig,
und es ist andrerseits der überspitzt anthropozentrische Bekenntnisbegriff der älteren
und neueren Kongregationalisten35 mit seiner Überbetonung der menschlichen Konzeption des
Bekenntnisses zu Ungunsten seines göttlichen Inhaltes in dieser
Hinsicht unreformiert-sektiererisch.
4. Das reformierte Bekenntnis versteht sich selbst als Darstellung einer vielleicht
vielfach, vielleicht weit und breit verkannten und verwüsteten, aber von Gott aus
durchaus der «allgemeinen» christlichen Kirche geschenkten Einsicht.
Es legt, auch in dieser Hinsicht bewußt antisektiererisch, Gewicht und Wert auf seine
Übereinstimmung mit der Kirche der ersten fünf Jahrhunderte.36 Es ist in seiner Auseinandersetzung mit dem Luthertum durchgehend in der Defensive gegen einen Gesprächspartner,
dessen Christlichkeit es grundsätzlich nicht in Frage stellt. Es verkennt bei scharfer
und schärfster Polemik gegen den Katholizismus nicht das Vorhandensein der Kirche Gottes
auch in der Kirche des Antichrist. Es hat, bei kräftigster antirömischer Zuspitzung,
sach|613lich die theologisch-kirchliche Tradition
des Mittelalters auf breiterer Front als das Luthertum aufgenommen. Es nennt sich nicht
zwinglisch, nicht calvinistisch, sondern christlich. Es will keine
sogenannte «Eigenart» pflegen und vertreten, wie man in Deutschland gelegentlich hören
kann, auch keine «gottgewollte» Eigenart. Es will die Stimme der Una Sancta sein. Daher
seine Versöhnlichkeit und seine Härte.
79 5. Es versteht aber alle der christlichen Kirche von Gott geschenkte Einsicht in seine
Offenbarung grundsätzlich als «vorläufig geschenkte Einsicht». Es gibt
ein Drittes zwischen: einerseits dem unwandelbaren Gotteswort, das, in der Offenbarung
durch das Wort, das im Anfang war [vgl. Joh. 1,1], gesprochen, ausschließlich in der Schrift authentisch bezeugt,
durch die Kirche zu hören und selbst zu Gehör zu bringen ist – und andererseits den
menschlichen religiösen Meinungen und Überzeugungen. Die Kirche hat nicht nur die
Schrift und sie empfängt nicht nur den Geist, sondern sie hat und empfängt durch die
Schrift und den Geist von Geschlecht zu Geschlecht die Wahrheit, die, als Wahrheit
Gottes ganz und unbeweglich, von den Menschen empfangen und besessen stückhaft und
beweglich und darum doch nicht minder die Wahrheit ist. Dieses Dritte ist nach
reformierter Auffassung eben das Dogma, die «doctrina vera et
pura»37, die von Gott geschenkte, aber immer neu, immer reiner und tiefer zu schenkende,
von der Kirche in ernsthafter Besinnung in Empfang genommene, aber immer neu, immer
vollständiger und besser in Empfang zu nehmende vorläufige Einsicht von der Offenbarung.
Je nachdem man die eine oder die andre Seite betont, das absolute Schenken und Empfangen
oder den notwendigen Fortgang, der da stattfindet, wo Gottes Güte alle Morgen neu ist
[vgl. Klgl. 3,23], je nachdem
versteht man von hier aus das auf den Höhepunkten der reformierten
Bekenntnisbildung38 hervortretende Doppelte: die streng
sachliche, keine Konsequenzen scheuende dogmatische Haltung des reformierten
Bekenntnisses und den gewissen frommen und freien Relativismus, mit dem es selbst seine
eigenen Aufstellungen betrachtet.
Dies führt uns 6. zu dem zweimal auftretenden «bis auf weiteres»
mei|614ner Definition. «Bis auf weiteres» soll das
reformierte Glaubensbekenntnis als Darstellung jener Einsicht für den Charakter der
bekennenden Gemeinschaft nach außen maßgebend, bis auf weiteres für ihr eigenes Lehren
und Leben richtunggebend sein. Wir stoßen hier auf eine bemerkenswerte Abgrenzung
gegenüber dem Luthertum. Dessen Augustana soll 80 nach
der Konkordienformelc für das rechte Schriftverständnis Autorität sein «ad omnem
posteritatem».
«Sichre Kirche, unsre Kirche,
Mauer um sie, Heil und Wehr
Augsburgs siegendes Bekenntnis,
Wie ein Bollwerk um sie her»,
hat ein Lutheraner vor 80 Jahren gedichtet.
40
Kein reformiertes Bekenntnis hätte so besungen werden können. Nie ist die reformierte
Kirche in diesem Sinn eine «sichere Kirche» gewesen. Sie behandelt ihre Bekenntnisse von
Anfang an als diskutabel, verbesserlich und ersetzbar. Ich zitiere eine Stelle aus der
obrigkeitlichen Einleitung des Berner Synodus von 1532 als bezeichnend für viele andere:
«Wo aber etwas uns vorgebracht würde von unsren Pfarrern oder andern, das uns näher zu
Christo führt und laut Gottes Wort gemeiner Freundschaft und christlicher Liebe
zuträglicher als die jetzt verzeichnete Meinung, dasselbige wollen wir gern annehmen und
dem Heiligen Geist seinen Lauf nicht sperren, der nicht zurück auf das Fleisch, sondern
allewege vordringt
|615 auf das Ebenbild Christi Jesu, unsres
Herrn.»
41 Und nach dieser Einsicht, zu der sich auch
Calvind ausdrücklich
bekannt hat, ist tatsächlich gehandelt worden. Das reformierte Dogma, mit allem Ernst
als solches verstanden, ist im Fluß. Es ist Dogma, aber es ist es nur im Akt der immer
zu erneuernden Erkenntnis. Der sprechendste Beleg dafür ist neben dem zum Teil sehr
beklagenswerten Verschwinden so mancher trefflichen alten Bekenntnisschrift (z. B. der
Conf. Scotica
43)
die Tatsache, daß dieselbe Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts, die im Luthertum zur
Repristination des Konkordienbuches führte
44, in den or
|616thodoxen Freikirchen des reformierten Gebietes die Aufstellung so
und so vieler neuer Bekenntnisse zur Folge hatte
45.
7. Die prinzipielle Voraussetzung dieser Beweglichkeit der reformierten Bekenntnisse:
Sie sind (ebenfalls im Gegensatz zu 81 den
lutherischen) keine «symbolischen Bücher»46, sondern auf ihre irdisch-geschichtliche Wirklichkeit angesehen (und darauf
werden sie fortwährend auch angesehen) ehrlich und wirklich
confessiones fidei. Ein Glaubensbekenntnis ist nach der Definition, die Calvin einmal gegeben hate, eine «conceptae intus fidei testificatio … e puris
scripturae fontibus petita». Ich sage: Eine Darstellung der der Kirche
geschenkten Einsicht von der Offenbarung. Eine menschliche und darum irrtumsfähige
Darstellung! So beurteilt das reformierte Bekenntnis rückwärtsblickend die Entscheidung
der altkirchlichen Konzilien, an die es sich selbst anschließt, so sich selber. Es übt
strenge Unterscheidung zwischen seiner eigenen Dignität und der unvergleichlich
überlegenen seines Gegenstandes. Schrift bleibt Schrift, einzigartig und
unvergleichlich, außerhalb der Reihe. Es versteht sich selbst durchaus nur als eine um
der guten Ordnung und Auferbauung der Gemeinde Gottes auf Erden willen unternommene und
durchgeführte Gelegenheitshandlung, eine von dem Imperator Christus speziell auferlegte
Notwendigkeit auf dem Gebiet menschlicher Freiheit und Anfechtbarkeit, wie Calvin in seiner Apologie des den Genfern 1537
oktroyierten Reformationseidesf sehr instruktiv dargelegt hat. Wir, hier, jetzt – bekennen dies! (gewiß im Bewußtsein, im Namen der Una Sancta, im Bewußtsein, die
Wahrheit zu reden, aber: Wir, hier, jetzt, dies). So meinen es auch die Synoden,
Regierungen und |617 Fürsten, die hinter den späteren
Bekenntnissen stehen. Der Duft des Begriffes «Symbolum» fehlt ihnen allen und soll ihnen
fehlen. Auf die Idee, der Heidelberger49
oder das Dordracenum50 könnte inspiriert sein, wie das
lutherischerseits vom Konkordienbuch gelehrt worden istg, ist
hoffentlich kein Reformierter je verfallen. Insofern vertreten die Kongregationalisten
mit ihrem Horror vor allem «church power properly so 82called»h auch eine genuine Seite des reformierten Bekenntnisbegriffs.
Lassen Sie mich die Bestimmung des bekennenden Subjekts: «eine örtlich umschriebene
christliche Gemeinschaft» verschieben auf nachher, weil dies mit unserm Hauptthema
zusammenhängt. Ich sage 8.: Das reformierte Glaubensbekenntnis muß von dieser noch näher
zu definierenden Gemeinschaft «spontan» formuliert sein. Hinter dem
reformierten Bekenntnis steht letztlich, wenn es mit rechten Dingen zugeht, weder eine
konsistoriale noch eine fürstliche Kanzlei, sondern (mindestens in der Idee) der
Marktplatz oder das Rathaus und daselbst die als christliche Abendmahlsgemeinde sich
konstituierende Gemeinde der Stadtoder Volksgenossen. Was hatten die lutherischen
Gemeinden auch nur ideel mit der Entstehung der Augustana oder der Konkordienformel zu
tun? Das reformierte Volk läßt sich nicht so gängeln von oben herab. Es bekennt selber,
oder es bekennt gar nicht. Calvin hat sehr
genau gewußt, was er wollte, als er die Bürgerschaft von Genf 1537, etwas gewaltsam
allerdings, dazu drängte, auf die Reformation und das reformierte Bekenntnis jenen
öffentlichen Eid abzulegen53, nachdem
dasselbe schon |618 1534 in Basel geschehen war54, ein Akt,
der daselbst noch bis zum Jahr 1821 durch alljährlich in der Karwoche stattfindende
solenne Verlesung der Konfession virtuell bestätigt wurde55. Die ältesten reformierten Bekenntnisse sind allesamt das Ergebnis
einer bei weit offenstehender Türe stattfindenden Disputation und Abstimmung, und wenn
die späteren in der Regel das Werk von gemischten Synoden sind, so ist doch (wiederum,
wenn es mit rechten Dingen zugeht) die Synode nichts anderes als der Mandatar der
reformierten Gemeinde. Ihre formelle56
Aristokratie ist doch nur repräsentative christliche Demokratie, Korrelat der Autokratie Christi. Kein Amt, kein
Klerus darf sich hineinschieben zwischen den Imperator Christus im Himmel und die auf
Erden souveräne christliche Landsgemeinde57.
Die 83 Kompetenz der Synode, Dogma zu proklamieren, ist
durch diesen ihren repräsentativen Charakter nach reformierter Auffassung nicht
ausgeschlossen, sondern menschlichrechtlich (der Jurist Calvin hatte Sinn für diese notwendige Seite der Sache) eben in diesem
ihrem christlich-demokratischen Charakter begründet. Was dagegen u. a. 1599 der Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach58 und 1614 der Kurfürst
Johann Sigismund von Branden|619burg59 getan haben, fällt nach dieser Seite
aus dem Begriff des reformierten Bekenntnisses als eines spontanen Aktes der Gemeinde,
für die es gelten soll, heraus. Es ist klar, daß diese Seite der Sache zugleich ein
Ausfluß und eine Verstärkung dessen ist, was ich «den frommen Relativismus» genannt
habe, mit dem das reformierte Bekenntnis sich selbst beurteilt.
Endlich 9. noch ein Wort über die praktische Bedeutung des
reformierten Glaubensbekenntnisses. Es will maßgebend sein für den Charakter der betr.
Gemeinschaft nach außen, richtunggebend für ihr eigenes Lehren und Leben, sage ich. Es
wendet sich einmal, Anerkennung und Beachtung fordernd (nicht für die Bekenner, aber für
die von ihnen vertretene Sache, die doch die allgemeine ist) an die weiteste
Öffentlichkeit. Typisch dafür sind die offenen Briefe an Franz I. von Frankreich, die (allerdings nur
persönlich) von Zwingli60 und Calvin61 ihren theologischen Hauptwerken vorausgeschickt worden sind. Etwas von diesem
Heroldrufartigen ist in ihrem kleineren oder größeren Kreis allen reformierten
Bekenntnissen eigen. Nicht nur und (wenigstens viele) nicht in erster Linie als
theologische Kirchenordnungen, sondern im Bewußtsein dieser Mission nach außen inmitten
einer dem Irrtum verfallenen Christenheit sind sie abgefaßt. Der christliche Charakter
der bekennenden Gemeinschaft soll in ihnen für alle, die es hören, nachdenkenerregend
zum Bewußtsein kommen. Sodann freilich soll das Bekenntnis auch ihr selbst Wegweisung
sein, nach der sie sich in Lehre und Leben richten soll und will. Es wird nicht
unwichtig sein zu betonen: in Lehre und Leben. Die Doktrin, die Proklamation der
christlichen Wahrheit greift im Reformiertentum viel unbedenklicher 84 als in der Schule Luthers über auf das Grundsätzliche des Lebens der Menschen auch in
Gesellschaft und Staat. Sie rollt das Problem der Ethik auf, und zwar grundsätzlich auf
der ganzen Linie.
Es wäre inkorrekt, zu sagen: Das Bekenntnis ist das Gesetz oder die Norm der Lehre und
des Lebens. Gesetz oder Norm ist in der Kirche |620 die Schrift
allein, kein Dogma, kein Bekenntnis. Richtunggebender Kommentar zum
Gesetz ist das Bekenntnis. Seine verpflichtende Kraft fällt, wenn etwa das Gesetz selbst
den Kommentar Lügen straft oder wenn die Erkenntnis des Gesetzes selbst nicht mehr
stattfindet. Denn, so bestimmt der Dogmatiker Franz
Turrettini: «Confessiones non possunt obligare in foro interno
conscientiae, nisi in quantum deprehenduntur convenire cum verbo Dei, quod solum vim
habet conscientiam obligandi.»i Keine kirchenrechtliche und keine innere
Bindung der Pfarrer und Gemeinde[n] wirkt dann dem Fall des
Bekenntnisses entgegen. So ist der «Bekenntnisstand» einer reformierten Kirche
grundsätzlich anders als der einer lutherischen, nur theologisch als
stabil zu verstehen, d. h. nur im Hinblick auf den Akt jener von
Gott geschenkten Einsicht in seiner Offenbarung; man muß ihn als labil
bezeichnen, sobald man von jenem juristisch nicht faßbaren Akt
zwischen Gott und Mensch absieht. Das Bekenntnis bietet der Kirche äußerlich wenig,
letztlich keinen Schutz gegen eindringende Entartung. Die Kraft seines Ursprunges aus
der Heiligen Schrift ist auch die Kraft seiner andauernden Bewährung und [seines
andauernden] Wirkens. Eine andere Kraft hat es letztlich nicht. Aber diese hat es.
Bis hierher unsere Bestimmung des Begriffes reformiertes Glaubensbekenntnis, mit der
wir eine erste vorläufige, aber grundlegende Antwort auf die dem Generalkonzil
vorgelegte Frage bereits gefunden haben. Ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis
könnte unter allen Umständen von einem reformierten Konzil nur dann als wünschenswert
und möglich erklärt werden, wenn es nach Form und Inhalt, nach dem Sinn, 85 in dem es aufgestellt, proklamiert und eingeführt würde,
diesen neun Bedingungen genau entsprechen sollte. Andernfalls wäre es eine contradictio in adjecto, kein reformiertes Glaubensbekenntnis, das Konzil, das es
aufstellen sollte, wäre dann als schismatisch abzulehnen. Ein schon berührtes, nicht
energisch genug zu berührendes Beispiel: Ein Bekenntnis, das sich in Sachen der
exklusiven Normativität der Heiligen Schrift zu Konzessionen an die liberale und modern
positive Richtung herbeilassen sollte, wäre per se kein reformiertes, also für uns auch
kein wünschbares und mögliches Bekenntnis. Ebensowenig ein solches, |621 das nur als unverbindlicher lyrisch-religiöser Erguß auftreten, das nicht
den Mut haben sollte, Dogma sein zu wollen, uns reformierten Universitätslehrern z. B. in
dürren, grundsätzlichen Worten zu sagen, was die reformierten Kirchen im Namen Gottes
bis auf weiteres zu vertreten gedenken. Ebensowenig ein solches, das nur auf
Dokumentierung reformierter «Eigenart» bedacht sein sollte. Ebensowenig ein solches,
das, seiner notwendigen Schranken vergessend, Unfehlbarkeit und Endgültigkeit für sich
in Anspruch nehmen wollte. Ebensowenig ein solches, bei dessen Entstehung die
beteiligten Kirchen nicht durch direkte und besondere Repräsentation mitzureden hätten.
Ebensowenig ein solches, das nicht wirklich Proklamation und wirklich Kommentar, aber
auch nur das, nur Hinweis auf die Schrift, aber das im Ernste sein
wollte.
Ich brauche kaum zu sagen, daß die Aufstellung eines Glaubensbekenntnisses, und wäre es
auch nur die neue feierliche Inkraftsetzung eines der alten, gar keine so einfache Sache
ist, wenn sie wirklich im Sinn und Geist dessen, was gemessen an den Anfängen und an der
Sache reformiertes Bekenntnis heißt, geschehen sollte. Es wird Ihnen ja nicht entgangen
sein, was für eine scharfe dialektische Kurve wir bei der Aneinanderreihung der
verschiedenen Bestimmungen des reformierten Bekenntnisbegriffs beschrieben haben. Nicht
Glaubensgedanken, sondern Dogma, aber nun wieder: nicht starres, sondern grundsätzlich
bewegliches, fließendes Dogma. Universal-christliche Wahrheit, aber jetzt und hier 86 in bestimmter Weise erkannt und ausgesprochen von einer christlichen Gemeinde. Bestimmte, charakterisierte, ihrer Sache
gewisse Kirche, ecclesia possidentium, aber durchaus und gerade als solche schola
quaerentium.63 Gottes ewige Offenbarung, aber Offenbarung und ewig nur im Augenblick,
in dem sie durch Gott selbst als solche erkannt wird. Man muß in seinem Calvin und mehr noch in seiner Bibel schon etwas zu
Hause sein, um hier nicht über unmögliche Widersprüche und Inkonsequenzen in lauten
Jammer auszubrechen, um in aller Ruhe einzusehen, daß es tatsächlich so zugegangen ist
und zugehen muß bei einem reformierten Bekenntnis, daß dieser Weg zwischen zwei
Abgründen der Weg ist, den unsere Väter mit der Einfalt der Klugheit und mit der
Klugheit der Einfalt mit mehr oder weniger Glück im einzelnen, aber mit großer
Sicherheit im ganzen gegangen sind und den wir, wenn |622 wir
uns wirklich vornehmen sollten zu tun, was sie taten, auch wieder gehen müßten, wenn wir
können. Eben: wenn wir können, und das ist die Frage, die ich als meine erste Antwort
den Fragestellern zurückgeben und dem Konzil vorlegen möchte: Halten Sie dafür, daß die
reformierten Kirchen der Gegenwart im einzelnen oder in der Gesamtheit in der Lage sind,
den Gedanken «reformiertes Glaubensbekenntnis» überhaupt zu denken und dann den allein
reformierten und insofern für uns allein wünschbaren und möglichen Weg eines
Glaubensbekenntnisses zu gehen? Ist die Einfalt und die Klugheit da
unter uns, um diese Sache zu machen, wie sie gemacht werden muß? Glaubt Petrus, daß die Wogen des Meeres ihn tragen werden
[vgl. Mt. 14,28–30]?
Ist es wirklich Christus, um dessentwillen er diesen Weg antreten will? Wenn ja, dann
wird er ja keinen Augenblick zögern, es zu tun. Wenn nein … doch wir versparen uns das
Entweder – Oder, das hier sichtbar wird, besser auf den Schluß des Ganzen.
Die Frage, über die im Konzil in Cardiff verhandelt werden soll, ist die
bestimmte nach der Wünschbarkeit und Möglichkeit 87
nicht irgendeines, sondern eines allgemeinen, die reformierten Kirchen
der ganzen Welt umfassenden Glaubensbekenntnisses. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir
die Sache weiter zu verfolgen.
Wir kommen nun zurück auf die vorhin im Blick auf dieses unser eigentliches Thema offen
gelassene Stelle unserer Definition: Das Subjekt des reformierten Bekenntnisses ist «eine örtlich umschriebene christliche Gemeinschaft». Die lokale oder
nationale Partikularkirche bekennt: die Kirche von Bern64 oder Basel65, von Bremen66 oder Bentheim67,
von Frankreich68 oder Schottland69. Ein Jeglicher sieht unter direktem Appell an die Bibel zunächst auf seinen Weg
[vgl. Jes. 53,6]. Wie von einer
Insel zur andern grüßt man sich herüber und hinüber, von Basel nach |623 Straßburg70, von Genf nach Zürich71, froh über jede
Verständigungsmöglichkeit. Aber jede Kirche lebt ihr eigenes Leben, und mit
überraschender Selbstverständlichkeit gehen die durch die zufälligen Grenzen der
Staatshoheiten aufeinander Angewiesenen auch in der Frage der Bekenntnisbildung ihren
eigenen Weg. So kommt es zu jener Uneinstimmigkeit der Formeln, die Luther zu dem Urteil veranlaßt hat, die Lehre der
Oberländer sei schon darum gewiß vom Satanj,
zu jener bunten unbekümmerten Krähwinkelei der reformierten Konfessionen, über die sich
z. B. der katholische Polemiker Bossuet
ausnehmend gewundert hat.73 Man nennt die Reformierten «Confessionistae»74, und sie lassen es sich gefallen, als
ob ein geheimnisvoller sachlicher Zwang sie in diesem Zustand festhielte. Auch Calvin – der Umstand gibt zu denken – |624 auch Calvin mit
seiner international-christlichen Orientierung, mit seinen juristischen Instinkten, mit
seiner zahllosen persönlichen Beziehungen zu allen Ländern, mit seinem stark
entwickelten Interesse an kluger, praktischer Kooperation zwischen den einzelnen
Kirchen, hat in der Richtung auf ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis m. W.
keine75 namhaften Schritte getan. Zwei
Lösungen des Problems kamen im 16. und 17. Jahr88hundert in Betracht. Von beiden ist zu sagen, daß das Reformiertentum im ganzen
auffallend spärlichen, wenig eifrigen Gebrauch davon gemacht hat. Was hieß damals
«Allgemeinheit» eines christlichen Bekenntnisses im Sinn unsrer Themafragen?
Einmal die Ökumenizität der römischen Reichskirche, des einen Bestandteiles des
mittelalterlichen Corpus Christianum. Im Schatten dieser Ökumenizität hatte das
Luthertum in seinem vor Kaiser und Reich zu Augsburg abgelegten Bekenntnis Zuflucht
gefunden und damit den Bann der Partikularität ideell und, was noch wichtiger war,
staatsrechtlich gebrochen. Nicht ihr innerer Wert, sondern dieser ihr quasi-ökumenischer
Charakter, ihre Qualität als publicum scriptum hat dem Luthertum seine Augustana so
teuer gemacht – und mußte den Anschluß an die Augustana auch Nichtlutheranern unter
Umständen wünschenswert machen. Diese Umstände waren vorhanden in Deutschland, wo die
Idee des Corpus Christianum noch bis an die Schwelle der Neuzeit unverhältnismäßig viel
mehr (auch praktische) Bedeutsamkeit besessen hat als in der Schweiz, in den
Niederlanden, im französischen und anglo-schottischen Westen. Daher die merkwürdige,
fast magnetische Anziehungskraft, die die Augustana auf die Reformierten ausgeübt
hat76, trotz ihrer zweifellos anderen theologischen Orientierung, trotz der
unerfreulichen Künsteleien, zu denen sie sich zur Verhüllung dieses Tatbestandes
genötigt sahen, trotz der begreiflich geringen Gegenliebe, die sie dabei bei den
genuinen und legitimen Bekennern der Augustana fanden. Als Vertreter von Straßburg hat
1541 zu Regensburg auch Calvin die |625 Augustana Variata unterschrieben.k Aber nun das Bezeichnende: sowie er sich nicht mehr in dem abnormen Fall
des deutsch-reformierten Kirchenpolitikers befindet, zeigt es sich, daß er bei jener
Unterschrift gar nicht daran gedacht hatte, die Augustana etwa als das allgemeine
reformierte Bekenntnis zu anerkennen, wie es die Deutschen in ihrer politischen
Bedrängnis immer wieder taten. Calvin warnt
vielmehr die französische Kirche ausdrücklich vor 89
dem Schritt des Anschlusses an die Deutschen, nicht nur weil er dadurch die Verpflanzung
der deutschen Händel über ihre Interpretation nach dem Westen befürchtet, sondern weil
er sie inhaltlich als «maigrement bastie, molle et obscure» beurteilt.l
Calvin – man lese seine unwirschen Briefe aus
Regensburg an Farel79, man bedenke die gegen den Bestand des römischen Reiches gerichteten Pläne, die
er damals nicht weniger als zehn Jahre früher Zwingli im Stillen erwogen hat80 –, das Reformiertentum als solches überhaupt, hat zum mittelalterlichen Corpus
Christianum kein ideelles Verhältnis mehr, darum auch, wo keine praktisch-politischen
Rücksichten vorlagen wie in Deutschland, kein Interesse an einem ökumenischen Bekenntnis
in diesem rückwärts orientierten Sinn. Sie ist ihm, mit der Idee von Kaiser und Reich,
Papst und Reichskirche überhaupt, zur lee|626ren
Abstraktion, wenn nicht zu Schlimmerem geworden. Der Objektivität und Universalität
seines Inhalts müßte eine andere Objektivität und Universalität seiner Form entsprechen
als diese.
Die andere Möglichkeit, die formale Partikularität des reformierten Einzelbekenntnisses
zu durchbrechen, war offenbar die nach vorwärts gerichtete, grundsätzlich dieselbe, die
heute in Frage kommen würde: Sammlung der Evangelischen bzw. (da die Lutheraner sich
selbst ausschlossen) der nicht-lutherischen Evangelischen unter dem Zeichen eines der
vorhandenen Bekenntnisse oder zur gemeinsamen Aufstellung eines neuen Bekenntnisses.
Merkwürdigerweise ist auch in dieser Hinsicht auffallend wenig zu berichten. An
praktischer Betätigung reformierter Solidarität hat es bekanntlich nicht gefehlt, an
weitherziger theoretischer Zusammenarbeit aller führenden Männer auch nicht, an
Lebhaftigkeit und Gründlichkeit speziell des theologischen Betriebs noch bis ins 18.
Jahrhundert hinein auch nicht, aber von irgendeinem namhaften Versuch zu einem
reformierten Weltbekenntnis (wohl gar in der Absicht auf eine gegenüber Rom
konkurrenzfähige reformierte Weltkirche) vorzustoßen, ist mir
wenigstens aus dieser klassischen Zeit der reformierten 90 Kirche nichts bekannt. Man ist sorglos in dieser Hinsicht.
Man scheint von einer Einheit zu wissen, die die Kongruenz81
auf dem Papier (so ernst man das Papier übrigens nimmt) überflüssig macht. Man trifft
sich von Fall zu Fall in brüderlich-freundlicher Übereinkunft, bei gleichzeitiger
gegenseitiger Freigabe, auch wo man sich eigentlich lieber nicht freigäbe. Eine «pia
conspiratio» hat Calvin ein solches
Einvernehmen in bezeichnendem Ausdruckm genannt. Es bestehen dazu in
Bekenntnissachen, so weit ich sehe, folgende fünf Möglichkeiten: 1. Einigung einzelner
Kirchen über ein gemeinsames neu aufzustellendes Bekenntnis, so z. B. der Schweizer
Kirchen 1536 und wieder 1566 |627 über die beiden helvetischen
Konfessionen83, also die Bildung von
erweiterten Partikularbekenntnissen. 2. Erklärung spezieller gegenseitiger Anerkennung
des Bekenntnisses der einen Kirche durch die andere, ohne Preisgabe des eigenen und ohne
Aufstellung eines gemeinsamen dritten Bekenntnisses, so z. B. ausgetauscht 1583 zwischen
der niederländischen und der französischen National-Synode.84
3. Unverbindliche Anerkennung einer Bekenntnisschrift einer Kirche durch viele andere
auf Grund ihres inneren Wertes und ihrer besonderen Brauchbarkeit, so vor allem dem
Heidelberger Katechismus widerfahren.85 4. Gegenseitige schriftliche oder persönliche Beratung in schwierigen Fällen,
wie sie Genf in den Fällen Bolsec und Servet86 und die Niederlande auf der Dordrechter Synode87 von den auswärtigen Kirchen erbaten und erhielten. 5. Private Herstellung
wissenschaftlicher Sammlungen, wobei dann die Augustana Variata um der Deutschen willen
auch mitgehen mußte. So die «Harmonia Confessionum» von Salnar 158188 und das |628 «Corpus et Syntagma Confessionum» von Kaspar Laurentius
161289. Salnar hat gleichzeitig mit der
Confessio Belgica die Approbation der Franzosen gefunden90, Laurentius ist 1653 bei der Wiederaufrichtung der reformierten Universität
Marburg zur Lehrnorm der theologischen Fakultät daselbst erklärt worden91. Das ist alles, was ich weiß, und ich vermute nicht, daß etwas prinzipiell über
91 den so realisierten Begriff der «pia conspiratio»
Hinausgehendes, etwas wie das, was heute als allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis
in Frage zu stehen scheint, zu wissen ist.
Fragt man nach dem Grund dieser Erscheinung, so ist zu sagen, es ist der reformierte
Kirchenbegriff, der hier einer weitergehenden Einigung mindestens ernstliche Hemmungen
in den Weg stellt. Kirche ist nach der Definition der reformierten Dogmatik als
sichtbare Kirche «coetus eorum, qui per verbum externum, sacramentorum, disciplinae
ecclesiasticae usum in unum externum corpus ac societatem coalescunt.»n Das Merkmal, das für unsere Frage
entscheidend ins Gewicht fällt, ist in dieser Definition bezeichnet mit den Begriffen
«coetus», «externum corpus», «societas», «coalescunt». Glauben, lieben, hoffen kann die
Kirche offenbar sehr wohl und ohne weiteres als «coetus […] oecumenicus et universalis
per totum orbem […] dispersus»o, d. h. wohl als
sichtbare |629 Kirche, aber ohne daß ihre Glieder sich der
Gemeinsamkeit ihres Tuns in concreto bewußt sind. Zu einer konkreten Handlung der Kirche
dagegen, und als solche haben wir das Glaubensbekenntnis verstehen müssen, müssen diese
Begriffe für ihre beteiligten Glieder nicht nur logisch vollziehbar, sondern bis zu
einem gewissen Grad realisiert, konkretisiert sein. Das coalescere der Glieder
untereinander muß mindestens in glaubwürdiger Weise im Gang begriffen sein. Der coetus
muß wirklich als externum corpus, d. h. als Gemeinschaft von Menschen, die man sieht
oder doch kennt oder mit denen man sich doch verständigen kann, den Beteiligten als
irgendwie anschauliche Landsgemeinde vor Augen stehen. Ein Bekenntnis, bei dem diese
menschliche Glaubwürdigkeit und Anschaulichkeit des bekennenden corpus externum ganz
fehlen sollte, würde mit dem reformierten Bekenntnisbegriff auch den reformierten
Kirchenbegriff sprengen – es gäbe dann konkrete Handlungen der Kirche, die etwas anderes
wären als konkrete Handlungen des durch Wort, Sakrament und Zucht vereinigten externum
cor92pus, also eine Kirche, die etwa wesentlich nur
Anstalt, nur Amt wäre – und darum widersetzt sich der reformierte Kirchenbegriff der
Aufstellung eines solchen Bekenntnisses. Es steht nun nicht so, daß ein allgemeines
Bekenntnis notwendig ein solches dem reformierten Kirchenbegriff widriges sein muß. Es
läßt sich ja theoretisch eine Erweiterung der konkreten Anschaulichkeit der christlichen
Koalition denken, die sich schließlich über Länder und Meere erstrecken könnte. In der
Wirklichkeit aber, und darauf kommt es bei einem reformierten Glaubensbekenntnis an,
wird diese Erweiterung um so unwahrscheinlicher, je umfassender sie gedacht wird. Sind
wir denn, wir angeblich in Christo Einigen, ein coetus, eine societas, eine
Landsgemeinde, einig in Christo, einig untereinander
also? Glauben kann ich mit den Fernsten, mit dem «coetus oecumenicus»,
meinen Glauben bekennen (N. B. ohne unreformierte Ideologie) doch wohl
nur mit den Nächsten, d. h. mit den mir als Glaubensgenossen, d. h.
vor allem als Mitsünder und Mitgefangene irgendwie Bewußten, mit dem enger oder weiter
gefaßten «coetus particularis»94. Der coetus particularis müßte selber zum coetus
oecumenicus werden, |630 um aufrichtig in ein ökumenisches
reformiertes Glaubensbekenntnis einstimmen zu können. Unsere unter dem Regiment des
Herrn der Kirche vollzogene Verbundenheit zu einem externum corpus, z. B. mit den
reformierten Franzosen, müßte für sie wie für uns auch menschlich erkennbar und
anerkennbar sein, wir müßten uns, durchaus nicht in rührseliger Bruderliebe, wohl aber
in der ihnen und uns gemeinsamen Schächerhaftigkeit und in der ihnen
und uns gemeinsamen Schächergnade vgl. Lk. 23,41–43] gefunden haben, wie
eben begnadigte Schächer sich zu finden pflegen, – nicht um uns als reformierte
Glaubensbrüder im Glauben lieb zu haben (das geht bis zu einem gewissen Grade auch so),
wohl aber, und das ist ein Weiteres, um gemeinsam ein wirkliches Glaubensbekenntnis
ablegen zu können. Jeder die konkrete Wirklichkeit der Gemeinsamkeit umgehende Weg zu
einem allgemeinen Bekenntnis wäre kein reformierter Weg. Von hier aus meine ich die
Zurück93haltung der alten Reformierten in bezug auf
umfassende Bekenntnisaktion verstehen zu müssen: Ihr Bekenntnis geschah auf dem Boden
der konkreten Wirklichkeit; es war Akt, Ereignis, Handlung, nicht nur als Erkenntnis
Gottes in seiner Offenbarung, sondern auch und eben damit zugleich: als Demonstration
wirklicher, menschlich-irdischer Gemeinschaft. Eben darum geschah es unter nüchternem
Verzicht auf den Glanz der alten wie der neuen Ökumenizität, hinter der es keine
Realität mehr oder noch keine Realität stehen sah. Von da aus meine ich, daß die
Bestimmung: «eine örtlich umschriebene christliche Gemeinschaft» in
die Definition des Begriffs «reformiertes Bekenntnis» als weiteres Glied dieser
unzerreißbaren Kette hineingehört. «Örtlich» ist cum grano salis zu
verstehen. Nicht daß sie von einer Stadtmauer oder einer Landesgrenze umschlossen war,
machte die altreformierte Einzelkirche zum legitimen Subjekt des reformierten
Bekenntnisses, sondern das, daß ihre Glieder miteinander menschlich an einem Ort standen
und gingen, eben die konkrete Gemeinschaft, aus der heraus etwas so eminent Gemeinsames
wie ein Glaubensbekenntnis hervorgehen konnte. Dieser Ort kann sich geographisch
beliebig erweitern, er kann durchaus auch ein geistiger Ort sein, aber er darf nicht
aufhören, ein Ort zu sein, wo man menschlich stehen, menschlich sich begegnen,
menschlich miteinander weinen und sich freuen kann. Da, an diesem bestimmten Ort:
vielleicht, wahrscheinlich, sicher in der Sünde und im Gericht, im Schlamm und Elend
dieses bestimmten irdischen Ortes, da lebt die christliche Ge|631meinschaft, da bekennt sie. Sofern sie allgemein und überall vorhanden
ist, wollen wir uns ihrer freuen, aber als Bekenntnis-Gemeinschaft muß
sie in einer bestimmten konkreten Weise vorhanden sein. Von da aus würde ich an die
Fragesteller von Cardiff die zweite Gegenfrage richten: Wie denken Sie sich das
Verhältnis der95 unerbittlichen Konkretheit des reformierten Kirchenbegriffs zu der
Allgemeinheit des Bekenntnisses, nach dessen Wünschbarkeit und Möglichkeit Sie uns
fragen? Soll es beim reformierten Kirchenbegriff, bei dem großen, 94anschaulichen, glaubwürdigen, göttlichen Vorhandensein der
Bekenner im Staub und Dreck eines irdischen Ortes im Gegensatz zu allen Ideologien sein
Bewenden haben? und wenn ja, ist es wahrscheinlich, daß der coetus particularis der so
Verbundenen morgen zum coetus universalis anwachsen wird? Es fällt uns doch schon recht
schwer, uns mit unsren Nächsten in diesem Sinn verbunden zu wissen. Wird uns die
Gemeinschaft mit den Fernsten in diesem Sinn leichter fallen? Haben Sie Zeichen der
Zeit, die Sie solches hoffen lassen? Sind Sie ganz sicher, daß der reformierte coetus
universalis von morgen eine Gemeinschaft der Gedemütigten sein und nicht doch etwa dem
andern coetus universalis, dem des Papstes, dem diese Verbundenheit und damit die
Legitimation zum Bekenntnis gerade fehlt, allzu ähnlich sehen wird? Sind Sie ganz
sicher, daß das geplante Weltbekenntnis, einerlei ob es eines der alten oder ein neu zu
formulierendes sein sollte, nicht ein rechtes Weltbekenntnis sein
wird, eine von jenen Resolutionen und Allokutionen, in denen man in der Welt einander große Dinge zuzurufen pflegt, Dinge, die gerufen und gehört, aber
zum vorneherein von niemand geglaubt werden? Sind Sie ganz sicher? Wenn Sie sicher sind,
warum sollte dann das allgemeine Bekenntnis nicht wünschbar, möglich, notwendig und
wirklich sein, in einem Schlag, mit dem Anbruch desselben Tages? Wenn Sie nicht sicher
sind … aber wieder wird hier das Entweder – Oder sichtbar, dessen Aufstellung wir uns
auf das Ende versparen.
Nehmen wir zum Antritt eines dritten und letzten Gedankenganges einen
Augenblick an, unsere erste und zweite Frage seien mit einem vollgültigen Ja
beantwortet. Also 1. die reformierten Kirchen der Gegenwart seien überhaupt in der Lage,
unter Erfüllung der sämtlichen po|632sitiven und
negativen Bestimmungen des Begriffs ein wirklich reformiertes Glaubensbekenntnis
aufzustellen und abzulegen und 2. auch die besondere Bedingung des konkreten
Sozietätscharakters des reformierten Bekennt95nisses
sei der Aufstellung und Ablegung eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses
nicht im Wege, weil auch diese Bedingung allgemein erfüllt oder doch erfüllbar sei.
Nehmen wir an, dem sei so, so würde uns ein Umstand, dessen wir eben nochmals gedacht
haben, trotzdem noch einmal und nochmals in ganz besonderer Weise zu denken geben. Wir
würden nämlich, wenn wir nun wirklich zur Aufstellung und Ablegung eines solchen
allgemeinen reformierten Weltbekenntnisses schreiten sollten, nicht umhin können, uns
einzugestehen, daß wir dann etwas täten, was, Calvin an der Spitze, unsre Väter offenkundig nicht getan haben. Warum
sollten wir es darum nicht tun dürfen, vielleicht tun müssen? Die Situation kann für uns
eine so ganz andere geworden sein, daß sie andere Maßnahmen als die ihrigen gebieterisch
von uns fordert, und daß wir zur Durchführung dieser anderen Maßnahmen tatsächlich in der Lage sind. Ich lege Nachdruck auf den letzten Punkt. Also wir
sind in der Lage, in Sachen des christlichen Glaubensbekenntnisses zu tun, was Calvin nicht getan hat, mehr, Kühneres, Größeres, ja
wir werden dann tatsächlich sagen müssen: Christlicheres als er zu unternehmen? Ist das
wahr? Wenn es wahr ist, und es kann ja wahr sein, dann muß sich das, was wir tun wollen,
mindestens in Vergleich stellen, es muß der Wert, das Gewicht, die
Christlichkeit unsres allgemeinen an der des partikularen Bekenntnisses der Alten ohne
Ungerechtigkeit sich messen lassen. Indem die Gegenwart über die
Vergangenheit hinwegzuschreiten meint, wird die Vergangenheit zur Frage an die
Gegenwart, ob sie sie denn etwa wirklich schon erreicht hat? Das neue allgemeine
reformierte Glaubensbekenntnis, an das die Fragesteller von Cardiff gedacht haben mögen,
liegt uns nicht vor, und wir haben uns darüber nicht auszusprechen. Nur nach der
Wünschbarkeit und Möglichkeit eines solchen sind wir ja gefragt. Wir wissen nicht
einmal, ob es die repristinierende Proklamation eines alten Bekenntnisses, etwa des
Heidelbergers oder vermutlich der Westminsterkonfession96
oder – der reformierten Geschichte würde dies zweite an sich besser entsprechen – die
Redaktion 96 einer modernen Formel ist, was den
Kreisen, |633 aus denen unsere Themafrage stammt, als das
eventuell Wünschbare und Mögliche vorgeschwebt hat. Der bewußte Vergleich zwischen
Vergangenheit und Gegenwart kann also kein inhaltlicher sein. Aber die Frage nach
Wünschbarkeit und Möglichkeit des ganzen Schrittes, der zur Diskussion steht, läßt sich
auch so stellen und beantworten. Es gibt gewisse97 sachliche Voraussetzungen eines christlichen Glaubensbekenntnisses, die für die
Frage, ob es wünschbar und möglich ist, entscheidend sind, gleichgültig, welches auch
sein Inhalt sei.p Von diesen sachlichen Voraussetzungen ist jetzt noch zu reden.
634 Ich denke auf keinen Widerspruch zu stoßen, wenn ich zunächst einfach sage: Wir müßten,
damit der bewußte Schritt wünsch97bar und möglich
sei, mindestens ebenso bestimmt wie unsere Väter das Bewußtsein haben, damit dem Willen
Gottes zu gehorchen. Hinter ihren partikularen Bekenntnissen steht das Bewußtsein dieser
höchsten Notwendigkeit. Es müßte mindestens ebenso sehr hinter unsrem allgemeinen
Bekenntnis stehen. Darüber läßt sich begreiflicherweise wenig sagen. Aber so viel läßt
sich sagen: Gott behüte uns und alle, die es angeht, vor allen vielleicht denkbaren und
praktikabeln Machenschaften, vor allen Unternehmungen, die heute, im Zeitalter des
Flugzeuges und des Radio, technisch im Bereich des Möglichen liegen, hinter denen aber
nicht die christliche Not und der christliche Zwang, die ernste, verzweifelte
Erforschung und Erkenntnis ihrer Unvermeidlichkeit im Willen Gottes stehen sollte. Es
gibt Dinge, die man nur dann tun darf und tun kann, wenn man sie tun muß. Zu diesen Dingen gehört ein christliches Glaubensbekenntnis. Keine
Begeisterung, kein guter Wille, keine werktätige Bruderliebe, keine kirchenpolitische
Rücksicht könnte dieses Muß ersetzen, diese in der Verzweiflung erkannte
Unvermeidlichkeit des Credo. «Credo» sagt man erst, wenn alle anderen Möglichkeiten
erschöpft sind, wenn man, auf den Mund geschlagen, nichts mehr anderes sagen kann als
eben «Credo». Jedes andere Credo ist ein fauler Zauber und vom Teufel, und wenn es
wörtlich das Apostolikum wäre. Die reformierte Kirche darf es sich nicht leisten, ein
solches anderes Credo zu sprechen. Ihr steht das kirchliche Credo
unter keinem andern Gesetz als das des Einzelnen. Sie versteht sich selbst auch als
bekennende Kirche, |635 als die «communio electorum et
vocatorum»101: als die Gemeinschaft der aus der Verlorenheit
Erwählten, der aus der Finsternis Berufenen. Sie ist «die Kirche der Wüste»102 von Haus aus.
An den äußersten Enden: in den Bergen, wo der Rhein anfängt, und im Niederland, wo er
aufhört, ist ihr genuines Bekenntnis zuerst vernommen worden. Von den Enden her müßte es
auch heute kommen, um genuin zu sein. Es müßte das Bekenntnis der von Gott Verlassenen
und als solche von Gott Heimgesuchten, der Verlorenen und als solche Geretteten sein.
Das Bekenntnis der am Willen 98 Gottes Scheiternden und
so sich Anklammernden. Sollte das in Frage kommende allgemeine reformierte Bekenntnis,
denen der Väter gleich, ein solches Bekenntnis sein, wie sollte es dann, aber nur dann,
nicht wünschbar und möglich sein?
Diese einfachste Voraussetzung würde ich dann in doppelter Richtung so entwickeln: Wer
im Gehorsam gegen den Willen Gottes und also im Namen Gottes reden zu
müssen meint, wer also das Amt der Propheten aufnimmt und weiterführt in der Welt – und
das muß der Fall sein, wo christliches Glaubensbekenntnis geschehen soll –, der muß der
Meinung sein (weiter hinauf möchte ich die Voraussetzungen, die hier in Betracht kommen,
nicht verfolgen), daß er von Gottes Ratschlüssen etwas Richtiges und Wichtiges zu sagen
und zugleich in seinem Namen etwas Bestimmtes zu gebieten hat. Es gibt, schematisch
geredet, eine dogmatische und eine ethische Voraussetzung des Glaubensbekenntnisses. Sie
besteht nach beiden Seiten darin, daß etwas vorliegt, was die Kirche in concreto zum
Bekennen treibt, ein Zeugnis, das abgelegt sein will, eine Mitteilung, und zwar eine
doppelte Mitteilung, etwas zu Wissendes und etwas zu Wollendes, in dem der Wille Gottes,
der der Grund der Bekenntnishandlung sein muß, sich als sinnvoll erweist. Ist diese
nähere Bestimmung sachgemäß, so wäre im einzelnen folgendes zu sagen:
I. Ein wünschbares und mögliches Glaubensbekenntnis müßte zur Voraussetzung haben, daß
der Kirche aus der Schrift gewisse besondere Einsichten zuteil geworden sind, daß sie in
hartem Streit gegen theologi|636sche Lüge und
Halbwahrheit bestimmte Sätze als bis auf weiteres feststehende Darstellung der ihr
zugänglichen Wahrheit erkämpft hat, daß sie der Richtigkeit und Dringlichkeit gewisser
Kardinalgedanken ihrer Predigt in dem Grade gewiß geworden ist, daß sie sie der Umwelt
gegenüber und sich selbst zu einem Eben-Ezer [vgl. 1.Sam. 4,1; 5,1; 7,12] in einem dokumentarischen Zeugnis niederzulegen sich genötigt sieht. Dieses
Zeugnis ist dann das Glaubensbekenntnis. Wann und wo ist denn ein rechtes
Glaubensbekenntnis etwas anderes gewesen als das Ergeb99nis eines bestimmten Stückes der großen Geschichte zwischen
Bibel und Kirche, der Abschluß langer, ernsthafter theologischer Auseinandersetzungen,
der Ausdruck eines bestimmten charakterisierten Anliegens der christlichen Verkündigung?
Ein Bekenntnis ohne solche Vorgeschichte, ein Bekenntnis, das etwa bloß um seiner selbst
willen, ut aliquid fieri videatur103, aufgestellt würde, hätte keinen Sinn. Als Dokument
menschenfreundlicher Liebe zur Einigkeit, als Ausdruck eines gemeinen104 Wunsches oder Ideals, als
Kompromißformel zwischen Richtungen, hinter denen gar kein lebendiges christliches
Denken mehr steht, die nur darum gemeinsam bekennen, weil sie gar nicht mehr wissen,
worüber sie einst gestritten haben, als Präambel einer Kirchenverfassung, weil eine
Kirchenverfassung nun einmal eine bekenntnismäßig klingende Präambel haben muß105, als schöne Fahne, die, wenn das Regiment ausmarschiert, in der
Kaserne bleibt – als alles Derartiges und Ähnliches mehr stünde ein Glaubensbekenntnis
völlig in der Luft, wäre es gar kein Glaubensbekenntnis. Anders als
entsetzlich langweilig, unoriginell, vermittlerisch, nichtssagend und nichtswirkend wird
ein Bekenntnis ohne ernste theologische Vorgeschichte nie ausfallen können. Vor einem
Bekenntnis ohne charakteristische biblische Einsichten, ohne Narben vorangegangenen
Kampfes, ohne notwendiges Anliegen, vor einem dogmatisch bedeutungslosen, wohl gar
bedeutungslos sein wollenden |637 Bekenntnis, davor behüt uns,
lieber Herre Gott106! Sollte die Repristinierung
eines alten Bekenntnisses das sein, was den Fragestellern vorschwebt,
so wäre zu sagen: dann auf keinen Fall ohne authentischen Kommentar dazu! Das Gegenteil
wäre Faulheit und Feigheit zugleich. Aber nun muß ich allerdings gestehen, daß ich wenigstens in Verlegenheit wäre, wenn man mich fragen würde, welches
denn die Ereignisse und Gestalten seien, die die theologische Geschichte der Gegenwart
und jüngsten Vergangenheit als Vorgeschichte eines demnächst aufzustellenden
Glaubensbekenntnisses charakterisierten. Wo ist etwas geschehen in unsrer Zeit in der
Theologie als Aufrichtung großer Wahrheit, durch die sich die Kirche ernstlich 100 in Anspruch genommen, oder als große Ketzerei, von
der sie sich ernstlich und unertäglich angegriffen fühlte? Wo ist denn ein Athanasius,
ein Luther unter uns, um von den nicht nur
anregenden und bewegenden, sondern begründenden und gestaltenden Erscheinungen eines
Augustin, Thomas, Calvin nicht zu reden?
Welches wäre das besondere Anliegen, das die Kirche heute öffentlich bezeugen müßte?
Täuschen wir uns nicht: Wir stehen in der protestantischen Theologie wirklich nicht in
einer klassischen Zeit, deren Möglichkeiten uns etwa veranlassen könnten, den Mund
allzuweit aufzutun, sondern wir stehen tatsächlich zwischen den
Zeiten107, beladen mit dem unseligen
pietistisch-rationalistischen Erbe der zwei letzten Jahrhunderte108, das los zu werden nicht so einfach ist, wie mancher |638 nicht aus der Nähe Beteiligte sich vorstellt, und wir stehen
vor einer Zukunft, der wir, mit ein paar sehr bescheidenen Neuansätzen bewaffnet, nur
sehr sorgenvoll entgegengehen können. Glauben soll und kann die Kirche
immer, auch in solchen theologischen Übergangs- und Sichtungszeiten109. Zu einem Glaubensbekenntnis aber besteht, von der deutschen
und schweizerischen Theologie aus gesehen, heute keine ernsthafte Möglichkeit. Steht es
in Frankreich, Holland, England, Nordamerika anders? Es kann ja sein, aber man wird uns
mit sehr gewichtigen Gründen kommen müssen, um uns davon zu überzeugen, daß wir
Wirklichkeiten in dieser Hinsicht nicht sehen, Wirklichkeiten in der heutigen Theologie,
die ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis als wünschenswert und möglich
erscheinen lassen würden.
Aber nehmen wir einmal an, es stünde in dieser Hinsicht ganz anders, als ich jetzt eben
angedeutet: Wir stünden nicht zwischen den Zeiten, sondern bereits
siegreich in der Zeitwende110, d. h. hier in
der theologischen Vorgeschichte eines Bekenntnisses. Wir wüßten wieder, was theologische
Exegese111 ist und was eine ihres Namens werte Dogmatik. |639 Die
Sündflut des philosophischen, historischen und erbaulichen Dilettantismus wäre
verrauscht oder doch gefallen. Es würde also die Bibel wieder als Heilige Schrift
gelesen und auf ihren nicht religiösen, sondern 101
sachlichen Gehalt untersucht, es würde wieder von Trinität und Prädestination, von
Christologie und Sakrament und anderen anständigen Dingen geredet
zwischen theologischen Professoren und Studenten und auf den Pfarrerkonferenzen, so daß
es nicht mehr gegenstandslos und langweilig, sondern ein Ereignis wäre, wenn nun ein
allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis mit seinen ernsten vorläufigen
Entscheidungen solcher Fragen auf den Plan träte. Nehmen wir an, dieses
Glaubensbekenntnis würde dann z. B. den gewiß sehr sinnvollen Schritt tun und die große
(von den heutigen Liberalen und Positiven gleich sehr als rechtgläubig anerkannte)
Ketzerei in der Mitte jener fatalen zwei Jahrhunderte, diejenige Schleiermachers, beim Namen nennen und freundlich,
aber würdig und bestimmt als kirchlich unmöglich ablehnen. Schön, aber es bliebe dann
immer noch die andere Frage, ob denn auch, 2., diejenige andere Voraussetzung erfüllt
wäre, wonach das Bekenntis nach Vorgang der biblischen Prophetie auch etwas zu gebieten wissen, ein: «So spricht der Herr» auf den Plan zu stellen
haben müßte, nicht nur zur Lehre, sondern auch zum Leben, zur Lage. Ich gestehe, daß mir
persönlich das Problem der Dogmatik (als das methodisch vorangehende) mehr oder vielmehr
zuerst am Herzen liegt. Aber ich lasse es mir gern gefallen, wenn
mich jemand wegen dieser Bevorzugung tadeln will. Sie kann nicht grundsätzlich gemeint
sein. Das alt-reformierte Bekenntnis beruht auch in dieser zweiten Hinsicht auf der
Voraussetzung, daß die Kirche etwas zu sagen hatte. Erkenntnis des Dogmas hat bei den
Alten mit abstrakter Gnosis nichts zu tun. Sie ist von Haus aus Ethos. Der ganze Mensch, die ganze Stadt werden durch die
bekanntgewordene parole de Dieu112 in Anspruch genommen. Das Bekenntnis proklamiert die Ehre Gottes nicht
nur als einen, den «religiösen» Gesichtspunkt, sondern als den
Gesichtspunkt, über allen andern. Es fordert als Glaubensbekenntnis
Gehorsam, die ganz bestimmte Haltung des begnadigten Sündervolks, nicht um des
Verdienstes, überhaupt |640 nicht um irgendeines Zwecks willen,
ohne illusionäre Erwartungen, aber um des 102 Gehorsams
willen. Nicht als etwas, worüber viel zu reden ist, aber als etwas, was ganz schlicht zu
geschehen hat. Wie das aussieht: Ein Prädestinierter, ein Getaufter, dem seine Sünden
vergeben sind, nun nicht abstrakt, sondern konkret als Glied einer damaligen für unsre
Begriffe sehr einfach konstruierten Gesellschaft – darüber gibt es Bescheid. Gerade als
ethisches Bekenntnis hat das reformierte Bekenntnis in den damals anhebenden
soziologischen Neubau Europas entscheidend eingegriffen. Wir nehmen an, daß man sich
darüber klar ist, daß auch heute diese zweite Voraussetzung eines reformierten
Glaubensbekenntnisses unentbehrlich ist: die Kirche hat etwas zu sagen, etwas zu
verkündigen ins konkrete Leben der Menschen hinein. Gewiß, sie sagt es von und sie sagt es zu ihren Gliedern, nicht als soziologische
Weltweisheit, sondern als ihr vorläufiges Verständnis vom Evangelium und Gesetz Gottes,
wie alles, was sie sagt. Aber sie setzt ein Licht, nicht unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter [vgl. Mt. 5,15], und sie täuscht sich
nicht darüber: dieses Licht wird gesehen, und es kommt etwas darauf an, was es für ein
Licht ist. Gerade nach dieser Seite sagt sie maßgebend nach außen, wer sie ist und was
sie hat. Es wird auch gesehen, wenn ihr Leuchter leer ist. Ist sie hier ein stummer
Hund, der seine Wächterpflicht nicht versteht, so taugt auch ihre beste Dogmatik nichts.
Eine Kirche, die heute bekennen wollte, müßte den Mut haben, ihre vorläufig aus der
Schrift gewonnene Einsicht von den Lebensproblemen, die heute ihre
Glieder drücken, auszusprechen. Nicht immer erst dreißig Jahre zu spät, wie im sozialen
Manifest des Bielefelder Kirchentages113, sondern wenn die Probleme noch brennen, wenn es für sie noch Zeit ist, ihr
Wort, das an den Anfang der Entwicklung gehört, dazu zu sagen. Heute z. B., um nur eines
zu nennen, zu dem seit dem Krieg in allen Ländern in gleichförmiger Weise auftretenden
faschistisch-völkischen Nationalismus. Sagt die Kirche ja oder nein zu
dieser Sache? sagt sie zum Antisemitismus ja oder nein? sagt sie zum
Krieg prinzipiell und bewußt ja oder hat sie etwa aller praktischen
Vorbehalte ungeachtet ein letztes prinzipielles, 103
aber eben als solches unbedingtes und unüber|641hörbares, nicht pazifistisches, sondern spezifisch christliches Nein gegen den Krieg
auf den Leuchter zu stellen? Gedenkt die Kirche, die in allen Ländern eindeutig
militaristische Haltung, die sie 1914 in dieser Frage eingenommen hat, bekenntnismäßig
festzulegen und zu bestätigen? Oder gedenkt sie vielmehr zu bekennen, daß sie sich
unterdessen eines Anderen besonnen hat? Ich frage nur, und ich frage nach einer
Entscheidung, die immer noch so oder so ausfallen kann. Aber ich bekenne offen meine
Zweifel daran, daß die heutige Kirche hier, gerade zu den brennenden und gefährlichen
Lebensproblemen, wo christliche und andere löbliche Interessen scharf auf scharf
gegeneinander stehen, etwas sagen will, etwas zu sagen hat. Wir sehen sie in der Ethik noch mehr als in der Dogmatik haltlos schwanken
zwischen Ja und Nein, bald schweigen, wo sie reden, bald reden, wo sie schweigen müßte,
immer zwei Schritte hinterdrein mit ihren Erwägungen hinter dem, was die Welt ohnehin
tut, trotzig und selbstbewußt in dieser Hinsicht sicher immer nur da,
wo sie für sich nichts zu fürchten hat, voll besten Willens nach allen Seiten, aber
sicher, ganz sicher keine Propheten-, keine
Wächterstimme über dem Chaos der übrigen Stimmen. Ist es im reformierten Westen
Europas und in Amerika anders (aber wirklich anders) als in
Deutschland und in der Schweiz, an die ich zunächst wiederum denke? Ich erwähne das
wenig erhebende Bild, das ich sehe, nur um des daraus zu ziehenden Schlusses willen. Sie
können meine private Ansicht von der ethischen Direktionslosigkeit der heutigen
evangelischen Kirche ablehnen, Sie werden mir doch zugeben, daß, wenn diese Ansicht
richtig wäre, wenn also die nötige Voraussetzung auch hier fehlen sollte, ein
allgemeiner reformierter Bekenntnisakt nicht als wünschbar und möglich zu bezeichnen
wäre, weil der Heroldsruf, den er seinem Begriff nach bedeuten müßte, dann in
Wirklichkeit eine ausgezeichnete Blamage wäre. Glauben könnte und müßte die Kirche auch
dann, mehr als je hätte sie es dann nötig zu glauben, unnötiges und unaufgefordertes
Bekennen aber hieße dann Gott versuchen.
104 Wir sind zu Ende. Zu den beiden im ersten und zweiten Abschnitt entwickelten
Bedingungen der Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten
Glaubensbekenntnisses: 1. unsere Fähigkeit, den reformierten Begriff von
der confessio ecclesiastica überhaupt zu vollziehen, und 2. Vereinbarkeit des Merkmals «allgemein» mit dem reformierten
Kirchenbegriff ist jetzt 3. noch hinzugetreten: Vorhanden |642 sein des Willens Gottes zu diesem das Tun der Alten
weit überbietenden Unternehmen, erkennbar am Vorhandensein bestimmter vorbereitender
Voraussetzungen dazu.
Wir stehen auf des Messers Schneide. Das Entweder-Oder ist auf der ganzen Linie
erkennbar geworden, und es ist nicht meine Absicht, Ihnen die Diskussion dadurch zu
erleichtern, daß ich diesen Ort verlasse. Wie ich persönlich abstimmen würde, wenn ich
als Konzilsteilnehmer nach Cardiff ginge, wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein.
Aber darauf kommt nichts an. Achten Sie nicht darauf, sondern auf das Material, das ich
Ihnen so vollständig, als ich konnte, zu eigener Entscheidung vorgelegt habe. Nur das
bleibt mir noch übrig zum Schluß zusammenzufassen und auszusprechen, was die
Entscheidung, nach der einen, und was sie, nach der andern Seite im Glauben getroffen,
bedeuten würde. Wenn ja zu der vorgelegten Frage, dann noch einmal:
Wünschbarkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wirklichkeit des Entschlusses und der Tat auf
einen Schlag, ἐν ἀτόμῳ
[1.Kor. 15,32], in der
Kraft von oben
[vgl. Lk. 24,49], die alle entgegenstehenden Momente hinwegfegte, alles gut machte, was uns,
aufs Menschliche gesehen, zu dieser Tat zu fehlen scheint. Warum nicht? Bei Gott ist
kein Ding unmöglich [Lk. 1,37].
Wenn nein, dann radikale Besinnung auf das, was uns fehlt, dann, statt
Kommentar und Proklamation, Sündenbekenntnis der modernen reformierten
Kirche, statt Gründung einer Weltkirche bescheidenes Auseinandergehen: ein jeder zu
seinem coetus particularis in der Erkenntnis, daß wir nicht die
Pfingstgemeinde von Jerusalem [vgl. Act. 2,1–13] sind, sondern des Heiligen Geistes in
Demut zu warten haben, 105 aber auch,
und gerade dann erst recht in der altreformierten Erkenntnis, daß die Gnade Gottes genügt und daß seine Kraft in den Schwachen mächtig
ist [vgl. 2.Kor. 12,9], auch
in den schwachen Kirchen! Sie sehen, es sind ernst genommen auf beiden
Seiten göttliche Möglichkeiten, zwischen denen wir uns zu entscheiden haben, und wie
sollte uns ganz verborgen bleiben, daß sie als solche als parallele Gerade im
Unendlichen konvergieren, daß, in dem Frieden, der höher ist als alle Vernunft [Phil. 4,7], diese beiden
Möglichkeiten eine und dieselbe sind? Aber Gott ist im Himmel und wir sind auf Erden
[vgl. Pred. 5,1], haben irdisch
zu prüfen und menschlich uns zu entscheiden: erst in zweiter Linie, ob wir ja oder nein
sagen, in erster Linie, welches da sei der gute, wohlgefällige und vollkommene
Gotteswille [Röm. 12,2] in
dieser Sa|643che. Wenn die sekundäre Frage, die man
uns vorgelegt hat, uns zu dieser sehr andern primären Frage leitet, dann ist unsere
Antwort, wie sie auch lauten möge, die rechte Antwort.q