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        <title type="volume" n="vol-19">Vorträge und kleinere Arbeiten 1922–1925</title>
        <title type="content">Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses</title>
        <title type="citation_line_1">Barth, Karl: Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses, 1925</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/19025 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Vorträge und kleinere Arbeiten 1922–1925, hrsg. v. Finze, Holger (Gesamtausgabe, Abt. III), Zürich 1990, S. 604–643.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Vorträge und kleinere Arbeiten 1922–1925</title>
          <title type="text">Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>Finze, Holger</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1990</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 604-643</biblScope>
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        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe III.19, wünschbarkeit und möglichkeit eines allgemeinen reformierten glaubensbekenntnisses 1925</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <bibl xml:id="A" type="source">A (Vorlage der Edition): Karl Barth: Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses, in: Zwischen den Zeiten Jg. 3 (1925), S. 311–333 </bibl>
        <bibl xml:id="A1" type="source">A1 (Exemplar von A): Barth, Karl, Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses, 1925. <ref target="https://kba.karl-barth.ch/objects/5468">KBA 118</ref>. </bibl>
        <!-- we should provide more types: <bibl type="not-found-in-kba"></bibl> <bibl type="not-in-kba"></bibl>  -->
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        <head>WÜNSCHBARKEIT UND MÖGLICHKEIT EINES ALLGEMEINEN<lb/>
        REFORMIERTEN GLAUBENSBEKENNTNISSES</head>
        <head type="sub">
                    1925
                </head>
        <div type="abstract">
          <div>
          <head type="sub" rend="text-recte">1. <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> <date when="1925-06-25">25. Juni 1925</date>
                    </head>
          <p>
                        <persName ref="kbga-actors-636">Adolf Keller</persName><note xml:id="n01">Vgl. oben <ref type="pub" target="../volume/19/p204#fn_n12">S. 204, Anm. 12</ref>.</note> hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in einem Brief vom <date when="1924-05-22">22. Mai 1924</date> beiläufig mitgeteilt,
            daß er «den <orgName ref="kbga-actors-4135">Ref. Weltbund</orgName> einlud, dich zu einem Vortrag aufzufordern»<note xml:id="n02">
                            <ref type="kba-objects-id" target="12662">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel. Weitere Passagen aus diesem Brief oben <ref type="pub" target="../volume/19/p395#fn_n07">S. 395f., Anm. 7.</ref> Vgl. auch eine Postkarte <persName ref="kbga-actors-636">Kellers</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom <date when="1924-11-14">14.11.1924</date>, die auf den Eingang von
              <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Vortrag «Reformierte Lehre. Ihr Wesen und ihre Aufgabe» (oben <ref type="pub" target="19013">S. 202ff.</ref>)
              anspielt: «Wie Du weißt, habe ich den <orgName ref="kbga-actors-4135">Ref. Weltbund</orgName>, den Du gerade wegen
              Vernachlässigung der Lehre auf einer Sektionsversammlung angegriffen hast, auf Dich
              als auf einen Referenten für Lehre an der Hauptversammlung in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> im nächsten Jahr
              hingewiesen und Du wirst eine Anfrage erhalten haben.»</note>. Am <date when="1925-06-30">30. Juni</date> erging dann
            durch den Generalsekretär des <orgName ref="kbga-actors-4135">Weltbundes</orgName>, Reverend <persName ref="kbga-actors-4027">John
              Robert Fleming</persName><note xml:id="n03">
                            
                                <persName ref="kbga-actors-4027">John
                Robert Fleming</persName> (1858–1937), 1884–1903 Reverend
              in Bellshill, 1903–1914 an der Arthur’s Hill Church von
              Newcastle-on-Tyne/Schottland, 1918–1919 (<foreign xml:lang="lat">ad interim</foreign>) und
                1919–1927 Generalsekretär des <orgName ref="kbga-actors-4135">Reformierten Weltbundes</orgName> mit Sitz in
              Edinburgh.
                            </note>, die offizielle Anfrage<note xml:id="n04">
                            <ref type="kba-objects-id" target="12717">Original des Briefes im
              Karl Barth-Archiv</ref>, Basel.</note> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>: «<foreign xml:lang="eng">The 12th General Council of our <orgName ref="kbga-actors-4135">Alliance
            of Reformed Churches</orgName> throughout the world holding the Presbyterian system, is to be held
            at <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> from <date from="1925-06-23" to="1925-07-02">23rd June to 2nd July 1925</date>.</foreign><note xml:id="n05"> <date when="1877">1877</date> war in
              <placeName ref="kbga-places-71">Edinburgh</placeName> die erste Generalversammlung zusammengetreten; «<foreign xml:lang="eng"><orgName ref="kbga-actors-4135">General Councils</orgName></foreign>» wurden
              zunächst alle drei, später alle vier (heute alle fünf) Jahre abgehalten. – <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> ist
              die Hauptstadt von <placeName ref="kbga-places-350">Wales</placeName>.</note> <foreign xml:lang="eng">It will be attended by representatives from all parts
            of the world, and we shall discuss questions of great interest and importance. On
            Thursday, <date when="1925-06-25">25th June</date> the topic for discussion is as follows: ‹Is a common Statement of
            Faith (Creed or Confession) desirable or practicable for the Reformed Churches of the
            world?›</foreign> (Ob ein gemeinschaftliches Glaubensbekenntnis oder Konfession wünschenswert oder
            möglich ist für die reformierten Kirchen der Welt?) <foreign xml:lang="eng">We propose to have this dealt with
            by speakers from <placeName ref="kbga-places-2">Amerika</placeName></foreign><note xml:id="n06">Als Vertreter des amerikanischen Kontinentes
              war angefragt 
                                <persName ref="kbga-actors-4164">John Mackintosh Shaw</persName>
                (1879–1952), 1906–1909 Zweiter Pfarrer an der United Free
              St. George’s Church in Edinburgh, 1909–1914 Pfarrer in Logiepert
              (Schottland), 1914–1927 Professor für Systematische Theologie an der Pine
              Hill Divinity Hall, der theologischen Hochschule der Presbyterian Church in Canada, in
              Halifax, N. S., 1927–1929 am Auburn Theological Seminary in New York/USA,
                1929–1952 am Queen’s Theological College der <orgName ref="kbga-actors-10220">United Church of Canada</orgName> in
              Kingston, Ont.</note> <foreign xml:lang="eng">and <placeName ref="kbga-places-876">Great <pb xml:id="p605" ed="pga"/> Britain</placeName></foreign><note xml:id="n07">Als Vertreter Großbritanniens war angefragt <persName ref="kbga-actors-4107">Alexander Martin</persName> (geb. 1857), ab 1884 Pfarrer
              in Edinburgh-Morningside, 1897–1927 Inhaber eines Lehrstuhls für
              Apologetik und Pastoraltheologie am New College in Edinburgh, dem er ab
                1918 auch als Principal vorstand; 1920 und
                1929 Moderator of the General Assembly of <orgName ref="kbga-actors-10219">United Free Church of
              Scotland</orgName>.</note> <foreign xml:lang="eng">and the Continent of <placeName ref="kbga-places-204">Europe</placeName>. Your name has been very strongly
            suggested to us as that of a theologian deeply interested in this matter and one whose
            words would have exceptional weight. Therefore, we most earnestly invite you to give an
            address of 20 minutes, possibly longer, on the above question. We are aware that it
            might be difficult for you to get away from your professorial duties at that time, but
            trust that it may be possible. Otherwise we should be glad to have your address in
            written form, and we should see to the reading and interpretation. … This subject is one
            that is of pressing urgency for all the Churches, all the more so that in <placeName ref="kbga-places-2">America</placeName> the
            fundamentalist controversy is causing a great deal of disturbance, and it is therefore
            necessary for the Old World to do all it can to balance the extreme views of the New
            World. … An early reply will greatly oblige.»</foreign><note xml:id="n08">
                            Auf dem oberen Rand
                der Rückseite dieses Briefes findet sich folgende Bleistiftnotiz <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> mit dem
                Entwurf eines Antwortschreibens: «Möglichkeit der <hi rend="italic">Frage</hi> beweist,
                daß sie zu <hi rend="italic">verneinen</hi> ist. Kirche die ihren Gl. bekennen will, <hi rend="italic">fragt nicht</hi>, ob das wünschenswert u. möglich ist, sondern sie <hi rend="italic">tut</hi> es!
                            <p>Ein Symbol ist d. Abschluß eines
                Lehrbildungsprozesses. Lebendige Perioden d. K[irchen]g[e]sch[ichte] zeichneten sich
                aus durch Ringen um die <hi rend="italic">Wahrheit</hi>. Das trifft für unsre Zeit nicht
                zu. Indifferenz von Orthodoxie u. Heterodoxie. Kirche d. Wirklichkeit: <hi rend="italic">Welt</hi>kirche!</p>
                            <p>Konzil soll sich die Frage vorlegen, ob diese Situation
                vielleicht gottgewollt ist. (Domestizierung des Ev[an]g[elium]s im Heilsplan
                begründet?) Oder ob das nur menschl. Irrtum, wie der Friede in der mittelalterl.
                Kirche mit der Welt geschlossen? Ob wir ein a) <hi rend="italic">christl</hi>. b) ein <hi rend="italic">protestant</hi>. c) ein <hi rend="italic">reformiertes</hi> Anliegen haben?
                Welches? Darauf könnte dann <hi rend="italic">später</hi> ein Symbol die Antwort
                geben.</p>
                            <p rend="right">
                                <foreign xml:lang="eng">Yours very sincerely</foreign> <lb/>
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>»</p></note> Offenbar blieb eine
            Antwort <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> mehrere Monate aus.<note xml:id="n09">Vgl. entsprechende an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>
              gerichtete Nachfragen: a) von Assistent Secretary <persName ref="kbga-actors-4060">E.
                Hilson</persName>, <placeName ref="kbga-places-71">Edinburgh</placeName>, vom <date when="1924-08-21">21.8.1924</date> (<ref type="kba-objects-id" target="12794">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel): <foreign xml:lang="eng">30th June last, that you would speak at the <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> Council next
              June, on the subject: ‹Is a common Statement of Faith (Creed or Confession) desirable
              or practicable for the Reformed Churches of the world?› Even if you can, so far ahead,
              only give a provisional acceptance, Dr. <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName> will be very grateful to know if your engagements next year will
              permit you to be present at the meeting of the Council and speak on that subject.</foreign>» –
              b) von <persName ref="kbga-actors-636">A. Keller</persName>, <placeName ref="kbga-places-66">Zürich</placeName>, vom
                <date when="1924-11-14">14.11.1924</date> (vgl. oben Anm. 2): «… Du wirst eine Anfrage erhalten
              haben. Es scheint aber, daß Du noch keine Antwort gegeben hast und ich möchte Dich
              bitten, das doch zu tun, damit wir uns event. anderswie umsehen können.»</note> In
            einem Rundbrief vom <date when="1925-02-15">15. Februar 1925</date> erklärte er dann im <pb xml:id="p606" ed="pga"/>
            Blick auf das bevorstehende Ende des Wintersemesters: «Für die Ferien habe ich Folgendes
            vor: … die <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName>-Frage wegen des kirchlichen Bekenntnisses zu bearbeiten.»<note xml:id="n10"><bibl corresp="kbga-bibls-932">Bw.Th. II, <ref type="pub-" target="../volume/04/p308#p308">S. 308</ref>.</bibl></note> <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hatte wohl unterdessen seine
            Zusage für eine Stellungnahme gegeben, jedoch die Möglichkeit, persönlich in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName>
            anwesend zu sein, bezweifelt. In einem Brief vom <date when="1925-04-18">18. April</date> teilte <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName> ihm mit: «<foreign xml:lang="eng">With reference to your kind
            promise to contribute a paper to the <orgName ref="kbga-actors-4135">Cardiff Council</orgName> on <date when="1925-06-25">June 25</date> … it would be a very
            great favour, if we fear, you may not be able to attend the Council in person, could you
            let us have the paper in good time for translation. … I am to be at <placeName ref="kbga-places-66">Zurich</placeName> on April 29,
            30 and May 1 and perhaps you could reply there to Lavaterhaus.</foreign>»<note xml:id="n11">
                            <ref type="kba-objects-id" target="13207">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel</note> Auf eine entsprechende Nachricht <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName>
            an <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName> in <placeName ref="kbga-places-66">Zürich</placeName> antwortete <persName ref="kbga-actors-636">Keller</persName> am <date when="1925-05-01">1. Mai</date>: «Nun zu Deiner Anfrage an <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName>. … Man hält sehr darauf, Deinen Vortrag zu
            haben. Wäre es Dir möglich, einen Auszug zu veranstalten, dessen Verlesung nicht mehr
            als 20 Minuten beanspruchen würde und der bis spätestens <date when="1925-06-16">16. Juni</date> in der Hand von
              <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName> wäre, damit er noch für die
            Konferenz übersetzt werden könnte? Ich fürchte, daß wenn Deine Arbeit später käme, kaum
            Zeit bliebe für eine ordentliche Übersetzung. Soweit die Antwort <persName ref="kbga-actors-4027">Flemings</persName>.»<note xml:id="n12">
                                <ref type="kba-objects-id" target="13232">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel</note> Die folgenden Verhandlungen über die fristgerechte
            Bereitstellung von <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Manuskript gingen dann vorwiegend über <persName ref="kbga-actors-636">Keller</persName>.<note xml:id="n13">Vgl. einen Brief <persName ref="kbga-actors-636">Kellers</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom <date when="1925-05-05">5.5</date>.: «Für die
              Generalversammlung des <orgName ref="kbga-actors-4135">reformierten Weltbundes</orgName> sendest Du wohl am besten Dein
              Maschinen-geschriebenes Manuskript ein, aus dem dann der Übersetzer – ich glaube ein
              schottischer Professor – für die mündliche Mitteilung wohl einen Auszug machen wird.
              Das Referat selbst dagegen würde ganz gedruckt und darauf kommt es ja schließlich an.»
              Auf einer Postkarte vom 18.5. fragte <persName ref="kbga-actors-636">Keller</persName>
              nach: «Ich sollte doch noch eine definitive Antwort von Dir haben, ob Du meine letzten
              Vorschläge für <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> annehmen kannst. Ich bitte daher, mir vor allem zu sagen, ob
              das maschinengeschriebene Manuskript bis spätestens zum <date when="1925-06-16">16. Juni</date> in <placeName ref="kbga-places-669">Schottland</placeName> sein
              kann. Wäre es ganz ausgeschlossen, daß Du selber hinkämest, wenn Dir die Reise bezahlt
              würde?» Mit einer Postkarte vom <date when="1925-06-04">4.6.</date> bestätigte <persName ref="kbga-actors-636">Keller</persName> eine entsprechende Mitteilung <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName>: «Abgemacht. Ich rechne
              darauf, daß Dein Manuskript am <date when="1925-06-16">16. Juni</date> in <placeName ref="kbga-places-669">Schottland</placeName> ist.» – Am <date when="1925-06-05">5.6.</date> wandte sich
              nochmals <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName>, der wohl unterdessen
              über den zu erwartenden Umfang der Stellungnahme in Kenntnis gesetzt worden war, an
              <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>: «<foreign xml:lang="eng">I am getting anxious about your Paper for <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName>. I wonder, if it would be
              possible for you to send me an abstract of it, about a third of the size of the paper,
              which could be translated here and read at the Council, reserving the translation of
              the whole paper until later date. If you can see your way to send me this synopsis not
              later than <date when="1925-06-10">June 10th</date>, I should be greatly obliged.</foreign>» (<ref type="kba-objects-id" target="13299">alle Originale im Karl Barth-Archiv</ref>, <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName>).</note>
            <pb xml:id="p607" ed="pga"/> Am <date when="1925-06-16">16. Juni</date> bestätigte <persName ref="kbga-actors-4027">Fleming</persName> dessen Empfang auf einer Postkarte<note xml:id="n14">
                            <ref type="kba-objects-id" target="13320">Original im
              Karl Barth-Archiv</ref>, <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName>.</note>: «<foreign xml:lang="eng">Many thanks for your manuscript duly received. …
            The <orgName ref="kbga-actors-4135">Alliance</orgName> is very much indebted to you for your contribution, and I shall ask
            Professor <persName ref="kbga-actors-4190">Watt</persName> here to translate it.</foreign>»</p>
          <p>Am Vormittag des dritten Verhandlungstages, dem <date when="1925-06-25">25. Juni</date>, versammelten sich die knapp
            300 Delegierten in der Windsor Place Church. Nach einer Morgenandacht eröffnete der
            Chairman, Reverend <persName ref="kbga-actors-4002">E. O. Davies</persName>,
            Bangor/<placeName ref="kbga-places-350">Wales</placeName>, das Traktandum dieses Tages («<foreign xml:lang="eng">Is a common statement of the faith (creed or
            confession) desirable and practible for the presbyterian world?</foreign>») mit einem Rückblick
            auf dessen Vorgeschichte.<note xml:id="n15">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                <hi rend="italic">Proceedings of the Twelfth General Council of the Alliance of Reformed Churches
                    holding the Presbyterian System, held at Cardiff 1925</hi>, ed. by J. R. Fleming,
                    Edinburgh 1926, S. 102–107.</bibl></note> Im Anschluß daran wurden die drei eingeholten Stellungnahmen verlesen: zunächst
            von Principal <persName ref="kbga-actors-4107">A. Martin</persName> (durch den Verfasser
              selbst)<note xml:id="n16">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                a.a.O., S. 107–117.</bibl> Zum Inhalt der Stellungnahme vgl. auch unten <ref type="pub" target="../volume/19/p633#fn_n98">S. 633 mit Anm. 98</ref>.</note>, dann von Prof. <persName ref="kbga-actors-4164">J. M. Shaw</persName> (in
            Abwesenheit des Verfassers durch Reverend <persName ref="kbga-actors-4163">J. R. P. Sclater</persName>, <placeName ref="kbga-places-930">Toronto/Kanada</placeName>)<note xml:id="n17">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                a.a.O., S. 117–128</bibl>. Zum Inhalt der
              Stellungnahme vgl. auch unten <ref type="pub" target="../volume/19/p633#fn_n99">S. 633 mit Anm. 99.</ref></note>. Die Stellungnahme <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName>
            wurde – wegen ihrer Länge in den ersten beiden von drei Teilen gerafft<note xml:id="n18">Zum ersten Teil (in diesem Band <ref type="pub" target="19025?root=1.5.2.2.11#p610">S. 610–622</ref>), der lediglich in Form einer
              stichwortartigen Nennung der von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> angegebenen neun Charakteristika des
              reformierten Bekenntnisbegriffs wiedergegeben wurde, vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                a.a.O., S. 128f.</bibl>; zum zweiten Teil (in diesem
              Bande <ref type="pub" target="../volume/19/p622#p622">S. 622–631</ref>), der leicht gekürzt wurde, vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                a.a.O., S. 129–135</bibl>; zum dritten Teil (in
              diesem Bande <ref type="pub" target="../volume/19/p631#p631">S. 631–643</ref>) vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                a.a.O., S. 135–143</bibl>. Der Vortragende bemerkte eingangs (<bibl corresp="kbga-bibls-2315">a.a.O., S. 129</bibl>): «<foreign xml:lang="eng">the translation being
              finally revised by Rev.</foreign> <persName ref="kbga-actors-4030">W. R. Forrester</persName>,
              B. D.»</note>
            <pb xml:id="p608" ed="pga"/> – vorgetragen von Reverend <persName ref="kbga-actors-4067">A. Mitchell Hunter</persName>, <placeName ref="kbga-places-71">Edinburgh</placeName><note xml:id="n19">
                            <persName ref="kbga-actors-4067">Hunter</persName> erklärte zu Beginn (<bibl corresp="kbga-bibls-2315">a.a.O., S. 128</bibl>): «<foreign xml:lang="eng">This paper was originally
              given in <placeName ref="kbga-places-151">Germany</placeName> [sic] by Professor <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>, and it took two hours and five minutes to
              read. It is therefore obvious that to read it in its entirety to-day would dislocate
              the business of the Council. It has been thougt right, therefore, to omit the first
              two sections. I shall give the briefest possible summary of these and shall then read
              the third and most important section, without committing myself to the entire accuracy
              of the translation which came into my hands only last night.</foreign>»</note>; die Publikation
            der Übersetzung des ersten Teils wurde in vollem Umfang nachgeholt im Periodicum des
            <orgName ref="kbga-actors-4135">Reformierten Weltbundes</orgName><note xml:id="n20">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-2316">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">The idea of a
                    reformed confession of faith</hi>, in: The Quarterly
                      Register, Vol. XIII (1925), Nr. 5 und 6, S. 100–103.125–128, in der Übersetzung
              von W. R. Forrester</bibl>.</note>. Zu Beginn der
            anschließenden Aussprache<note xml:id="n21">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                <hi rend="italic">Proceedings …</hi>, a.a.O., S. 143–145.</bibl> – <persName ref="kbga-actors-636">A. Keller</persName>, der als Vertreter des <orgName ref="kbga-actors-8035">Schweizerischen
              Evangelischen Kirchenbundes</orgName> in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> zugegen war, schrieb <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> am <date when="1925-06-26">26.6.</date> von dort
              (<ref type="kba-objects-id" target="13348">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel): «Dein Vortrag hat hier einen starken Eindruck
              gemacht, obschon der erste Teil condensiert werden mußte. Die Sache ist allerdings
              dieser Welt hier noch zu neu, aber sie fängt an zu wirken – ich wurde wenigstens hier
              auffallend viel gefragt nach weiterem …» – Vgl. auch die Darstellung bei <bibl corresp="kbga-bibls-2317">
                                <persName ref="kbga-actors-4156">[E.]
                    Schneider</persName>, <hi rend="italic">Das 12. Konzil der reformierten Kirchen
                    presbyterianischer Ordnung in Cardiff (Wales) vom 23. Juni bis 2. Juli</hi>,
                  in: RKZ, Jg. 75 (1925), S. 180–182.188f.196f.204f, hier: S. 188.</bibl></note> wurde <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> durch ein Votum des Delegierten des <orgName ref="kbga-actors-4135">Reformierten Bundes</orgName>, <persName ref="kbga-actors-1107">A. Lang</persName>, vorgestellt.<note xml:id="n22">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                <hi rend="italic">Proceedings …</hi>, a.a.O., S. 143</bibl>:
              «<foreign xml:lang="eng">The Rev. Professor <persName ref="kbga-actors-1107">Lang</persName>, <placeName ref="kbga-places-29">Halle</placeName>, Germany,
              referred to the fact that Dr <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> occupied the Chair of Theology in <orgName ref="kbga-actors-8209">Göttingen University</orgName> which had been founded by the Reformed Church of the <placeName ref="kbga-places-62">United States of
              America</placeName>. He was a comparatively young man of <placeName ref="kbga-places-58">Swiss</placeName> origin who had started in <placeName ref="kbga-places-151">Germany</placeName> a
              new theological movement, attracting students from all quarters. There were those who
              compared him with <persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName>, the last
              great theologian of the Reformed Church before the Union in <date when="1817">1817</date> between
              Lutheran an Reformed in <placeName ref="kbga-places-289">Prussia</placeName>, though his position was quite different, and indeed
              definitely hostile to that of <persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName>! <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> laid emphasis on the Sovereignty of God and His
              relation to man through His Son, and his task was to give a modern presentation of
              this fundamental idea of <persName ref="kbga-actors-77">Jean Calvin</persName>. Dr
                <persName ref="kbga-actors-1107">Lang</persName> strongly recommended the study of
              <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>’s works, none of which have yet been translated into English.</foreign>» – Auf einer
              Postkarte aus <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> (<ref type="kba-objects-id" target="13349">Original im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel) teilte <persName ref="kbga-actors-1107">Lang</persName> am <date when="1925-06-26">26.6.</date> <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> mit: «Gestern ist Ihr Vortrag
              zu einem Teile – nicht ungeschickt ausgewählt – verlesen worden. In der Zeitung wird
              heute eingehender über Ihren Vortrag als über die andern des Vormittags berichtet
              unter der Überschrift ‹<foreign xml:lang="eng">a brilliant mistake</foreign>›. Ich habe in der Discussion etwaige
              Mißverständnisse, die entstehen konnten, zerstreut und auf die Bedeutung Ihrer Arbeit
              hingewiesen. So ist alles sehr gut gegangen.»</note> – Die Dele<pb xml:id="p609" ed="pga" break="no"/>gierten erzielten in der Frage eines gemeinsamen reformierten
            Bekenntnisses keine Einigung; eine Kommission wurde beauftragt, ihr bis zum nächsten
            Generalkonzil <date when="1929">1929</date> in <placeName ref="kbga-places-11">Boston</placeName> weiter nachzugehen.<note xml:id="n23">Vgl. unten <ref type="pub" target="../volume/19/p643#fn_n114">S. 643 mit
              Anm. 114</ref>.</note>
          </p>
        </div>
        <div>
          <head type="sub" rend="text-recte">2. <placeName ref="kbga-places-651">Duisburg-Meiderich</placeName> <date when="1925-06-03">3. Juni 1925</date></head>
          <p>In einem Brief vom <date when="1925-02-04">4. Februar 1925</date><note xml:id="n24">
                            <ref type="kba-objects-id" target="13062">Original im Karl Barth-Archiv</ref>,
              Basel.</note> hatte <persName ref="kbga-actors-1107">A. Lang</persName> als Moderator des <orgName ref="kbga-actors-4135">Reformierten Bundes</orgName> im Blick auf dessen
            20. Hauptversammlung vom <date from="1925-06-02" to="1925-06-05">2. bis 5. Juni 1925</date> in <placeName ref="kbga-places-651">Duisburg-Meiderich</placeName> bei <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> angefragt:
            es «erhebt sich in <placeName ref="kbga-places-651">Meiderich</placeName> ein fast stürmischer Wunsch, Sie möchten doch, wenn es
            Ihnen irgend möglich, … dorthin kommen. Ich bin gebeten, einen Ferienkurs-Vortrag
            einzuschieben, u. zwar am Mittwoch, den <date when="1925-06-03">3. Juni</date>, Nachm. … Das Thema, über das Sie reden
            wollen, wird Ihnen freigestellt …» Jedoch machte <persName ref="kbga-actors-1107">Lang</persName> folgenden Vorschlag: «Um Ihnen
            Arbeit zu sparen, könnten Sie ja dasselbe Thema nehmen, über das Sie für <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> <foreign xml:lang="eng">a paper</foreign>
            präparieren: in <placeName ref="kbga-places-651">Meiderich</placeName> deutsch, u. dann in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> <placeName ref="kbga-places-18">englisch</placeName>.» <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> machte sich
            diesen Vorschlag zu eigen.</p>
          <p>Rückblickend auf die Vorbereitungen berichtete <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName><note xml:id="n25"><bibl corresp="kbga-bibls-932">Bw.Th. II, <ref type="pub-" target="../volume/04/p331#p331">S. 331</ref>
                    (7.6.1925).</bibl></note>: «Als dann am Freitag vor 8 Tagen
            [<date when="1925-05-29">29. Mai</date>] die Pfingstferien anbrachen, war es höchste Zeit, mich hinter meinen
            reformierten Bekenntnisvortrag zu setzen, eine Arbeit, die auch noch im II. Klass-Abteil
            des D-Zuges nach <placeName ref="kbga-places-193">Duisburg</placeName> weitergehen mußte und erst in <persName ref="kbga-actors-1054">[Fritz] Horns</persName> Studierzimmer am
            Abend vor dem Schlacht-Tag zu Ende kam …»</p>
          <p>
                        <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hörte verschiedene Referenten.<note xml:id="n26">Vgl. <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Bericht
                über seinen Aufenthalt in <placeName ref="kbga-places-651">Duisburg-Meiderich</placeName> <bibl corresp="kbga-bibls-932">Bw.Th. II. <ref type="pub-" target="../volume/04/p331#p331">S. 331–334</ref></bibl>; demnach
                hörte er am Vormittag des <date when="1925-06-03">3. Juni</date> <persName ref="kbga-actors-283">E. F. K.
                  Müller</persName>, <placeName ref="kbga-places-19">Erlangen</placeName>, über «Rechtfertigung und Heiligung», am Vormittag des
                <date when="1925-06-04">4. Juni</date> <persName ref="kbga-actors-582">R. Grob</persName>, <placeName ref="kbga-places-66">Zürich</placeName>, über
                «Repristination oder Erneuerung?», am Abend <persName ref="kbga-actors-927">J. V.
                  Bredt</persName>, <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName>, über «Kirche und Gemeinschaft». Zum Verlauf der
                Versammlung vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2318">
                                <hi rend="italic">Tages-Ordnung für die 20. Hauptversammlung des Ref. Bundes für Deutschland
                      vom 2.-5. Juni 1925 in Duisburg-Meiderich</hi>, in: RKZ, Jg. 75
                      (1925), S. 121 (Nr. 21 vom 24.5.)</bibl>.</note> Sein eigener Vortrag fand dann am
              vereinbarten Tage «nachm. 4 Uhr im Vereinshause an der Ritterstraße»<note xml:id="n27"><bibl corresp="kbga-bibls-2318">a.a.O.</bibl></note> statt; der Raum
              war «zum Brechen voll, wohl tausend Men<pb xml:id="p610" ed="pga" break="no"/>schen in
              dichtester Phalanx»<note xml:id="n28"><bibl corresp="kbga-bibls-932">Bw.Th. II, <ref type="pub-" target="../volume/04/p332#p332">S. 332</ref>.</bibl></note>. Von
              der anschließenden Diskussion berichtete <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>, «daß jedenfalls fast alle Votanten […]
              erstaunlich Niveau, Beteiligung, Selbständigkeit zeigten. Zustimmung und Widerspruch
              brodelten nur so.»<note xml:id="n29"><ref type="pub-" target="../volume/04/p332#p332">Ebd.</ref></note> «Ich bin mit den Pietisten nicht
              weniger hart zusammengestoßen als zu <placeName ref="kbga-places-122">Halberstadt</placeName> mit euch<note xml:id="n30">Gemeint
                ist <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Vortrag «Die dogmatische Prinzipienlehre bei Wilhelm Herrmann», den er am 17.5. des Jahres vor
                dem liberal-theologischen «<orgName ref="kbga-actors-3989">Bund für Gegenwartchristentum</orgName>» in <placeName ref="kbga-places-122">Halberstadt</placeName> gehalten
                hatte; siehe in diesem Band <ref type="pub" target="../volume/19/p545#p545">S. 545ff.</ref></note>, hatte aber das kräftige<hi rend="text-recte"> kohlbrügge</hi>sche Element auf meiner Seite, auch
            in merkwürdigen Laiengestalten.»<note xml:id="n31"><bibl corresp="kbga-bibls-966">Bw. R., S. 213
                (18.6.1925).</bibl> – Vgl. auch unten <ref type="pub" target="19025#fn_n108">Anm. 108</ref>.</note>
          </p>
          <p>Die zwischen senkrechten Strichen in den Text eingefügte Originalpaginierung ist die
            des Wiederabdrucks in <bibl corresp="kbga-bibls-954">Th. u. K.</bibl>
                    </p>
        </div>
      </div>
        <div>
            <head>Wünschbarkeit und Möglichekeit eines allgemeinen<lb/>
              reformierten Glaubensbekenntnisses</head>
          <p>Der Begriff «reformiertes Glaubensbekenntnis» ist nach meinem Verständnis der
            Geschichte und des Wesens der damit bezeichneten Größe folgendermaßen zu definieren: Ein
            reformiertes Glaubensbekenntnis <hi rend="italic">ist die von einer örtlich umschriebenen
              christlichen Gemeinschaft spontan und öffentlich formulierte, für ihren Charakter nach
              außen bis auf weiteres maßgebende und für ihr eigenes Lehren und Leben bis auf
              weiteres richtunggebende Darstellung der der allgemeinen christlichen Kirche vorläufig
              geschenkten Einsicht von der allein in der Heiligen Schrift bezeugten Offenbarung
              Gottes in Jesus Christus</hi>. Es dient vielleicht am besten zur Heranführung an das
            besondere Problem, das uns heute beschäftigen soll, wenn ich zunächst versuche, diese
            Definition in ihren einzelnen Elementen kurz zu erläutern.</p>
          <p>1. Das reformierte Glaubensbekenntnis will Darstellung sein einer bestimmten Einsicht
            von «<hi rend="italic">Gottes Offenbarung in Jesus
                Christus</hi>». Das hat es mit allen andern christlichen
            Glaubensbekenntnissen gemein. Ich will darauf, auf die letzte Erklärung und die letzte
            Unerklärlichkeit des reformierten, des <pb n="77" ed="A"/> christlichen
            Bekenntnisses, auf die damit hingewiesen ist, nicht näher eingehen.</p>
         
          <p>
                        <pb rend="noPipe" xml:id="p611" ed="pga"/> 2. Mit dem Zusatz: «von der <hi rend="italic">allein in der Heiligen Schrift bezeugten</hi>»
            Offenbarung Gottes beginnt sofort die Unterscheidung: Grundsätzlich gemeinsam mit dem
            alten Luthertum unterscheiden wir uns
            zunächst gegenüber der katholischen Kirche, die hier neben die Heilige Schrift als
            Zweites und Drittes die <hi rend="italic">apostolische</hi> und die im Lehramt des Papstes
            verkörperte <hi rend="italic">kirchliche</hi> Tradition stellt und damit sich selbst direkt
            mit der Offenbarung identifiziert. Dann aber auch gegenüber dem modernen Protestantismus
            und den Sekten überhaupt, sofern sie der Geschichte oder einzelnen bedeutsamen
            geschichtlichen Erscheinungen einen von dem der Bibel nicht grundsätzlich, sondern bloß
            quantitativ unterschiedenen «Offenbarungs»-charakter beimessen. «<foreign xml:lang="lat">Non alibi quaeramus
            ipsum quam in eius verbo, nihil de ipso cogitemus nisi cum eius verbo, de ipso nihil
            loquamur nisi per eius verbum!</foreign>» Mit diesen Worten hat <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName><note xml:id="na" type="original">Gegen <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                <persName ref="kbga-actors-942">Caroli</persName>, Op. 7,311</bibl>.<note xml:id="n32">
                                <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                    <hi rend="italic">Pro G. Farello et collegis eius
                      Adversus Petri <persName ref="kbga-actors-942">Caroli</persName> calumnias
                      defensio Nicolai Gallasii</hi> (1545), CR 35 (= Calvini opera 7), col. 311</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Quum in Dei
                maiestate consideranda mens humana per se omnino caecutiat, neque quidquam possit
                quam et infinitis se erroribus involvere et miris tricis implicare et altissimis
                demum tenebris immergere, si iuxta captus sui tenuitatem Deum imaginari conetur:
                istud bonorum omnium pace ac venia facturos nos confidimus, si non alibi …</foreign>»</note></note> dieses Kardinal-Prinzip reformierter Bekenntnisbildung umschrieben. Es wird gut
            sein, sich klar zu machen, daß ein Bekenntnis oder eine Bekenntnisinterpretation, die in
            Sachen dieses «<foreign xml:lang="lat">Non alibi</foreign>» etwa nicht unerbittlich wäre, unerbittlich auch gegenüber der
            verstreckten Apotheose der Geschichte, die für das positive Neuluthertum nicht minder
            bezeichnend ist wie für das liberale<note xml:id="n33">Ein Jahr zuvor hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in
              seiner Dogmatikvorlesung <bibl corresp="kbga-bibls-219">«<hi rend="italic">Unterricht in der
                    christlichen Religion</hi>», 1. Bd.: <hi rend="italic">Prolegomena.
                    1924</hi>, hrsg. von H. Reiffen, Zürich
                  1985, S. 72 erklärt</bibl>: «Damit sind wir bei den Ritschlianern, speziell bei <hi rend="italic">
                                <persName ref="kbga-actors-213">Kaftan</persName>, <persName ref="kbga-actors-2529">Wendt</persName>, <persName ref="kbga-actors-410">Troeltsch</persName></hi> mit
              ihrer mehr oder weniger umfassenden Apotheose der <hi rend="italic">Geschichte</hi>, die in
              Jesus einen Gipfelpunkt erreicht haben soll …» Vgl. die Belege dort S. 72f. – Vgl.
              auch die Belege zur Wendung «<hi rend="italic">Gott in der
                    Geschichte</hi>» in diesem Band oben <ref type="pub" target="../volume/19/p518#fn_n58">S. 518, Anm. 58</ref>.</note> – aus dem Begriff eines reformierten Bekenntnisses sofort und an der
            entscheidenden Stelle herausfallen würde.</p>
          <p>3. Darstellung einer der Kirche «<hi rend="italic">geschenkten</hi> Einsicht» von der
            Offenbarung ist das Bekenntnis. Die reformierte Kirche weiß, daß die Einsicht von der
            Offenbarung in der Schrift nur durch den Heiligen Geist <pb xml:id="p612" ed="pga"/>
            möglich und wirklich, daß mit andern Worten Offenbarung nur durch Offenbarung erkennbar
            ist. Indem ihr Bekenntnis sich selbst als Darstellung einer Einsicht von Gottes
            Offenbarung versteht, versteht es sich eben darum nicht etwa als Darstellung beliebiger
            menschlicher Meinungen, Überzeugungen und sogenannter Glaubensgedanken, sondern durch-
              <pb n="78" ed="A"/> aus als <hi rend="italic">Dogma</hi>, d. h. als
            allerdings menschliche <hi rend="italic">Darstellung</hi> einer nun doch durch ihren
            Gegenstand und durch ihren Ursprung <hi rend="italic">qualifizierten</hi> Einsicht. Wenn
              <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> in der Schrift über die Konzilien
              <date when="1539">1539</date><note xml:id="nb" type="original">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-496">E. A. 25,267</bibl>.<note xml:id="n34">
                                <bibl corresp="kbga-bibls-2320">
                                    <persName ref="kbga-actors-261">M. Luther</persName>, <hi rend="italic">Von den Konziliis und Kirchen</hi> (1539), WA 50,551,29–31</bibl>; dort – wie auch in der von
                <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> angeführten <bibl corresp="kbga-bibls-496">Erlanger Ausgabe, Bd. 25, Erlangen 1830</bibl> – allerdings:
                «… aus neuer heimlicher eingebung …»</note></note> schreibt: «Die Artikel des Glaubens müssen nicht auf Erden durch die Konzilia
            aus einer himmlischen Eingebung wachsen, sondern vom Himmel durch den Heiligen Geist
            öffentlich gegeben und offenbart sein», so ist dies abgesehen von der Zurückhaltung in
            bezug auf den Begriff «offenbart», die wir hier üben möchten, auch reformiert richtig,
            und es ist andrerseits der überspitzt anthropozentrische Bekenntnisbegriff der älteren
            und neueren Kongregationalisten<note xml:id="n35">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Die Differenzpunkte der
                    Kongregationalisten</hi> (1603), BSRK 539–541</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Deklaration der englischen Kongregationalisten</hi> (1833),
                    BSRK 899–903</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Bekenntnis der amerikanischen
                    Kongregationalisten</hi> (1883), BSRK 928f.</bibl></note> mit seiner Überbetonung der menschlichen <hi rend="italic">Konzeption</hi> des
            Bekenntnisses zu Ungunsten seines göttlichen <hi rend="italic">Inhaltes</hi> in dieser
            Hinsicht unreformiert-sektiererisch.</p>
          <p>4. Das reformierte Bekenntnis versteht sich selbst als Darstellung einer vielleicht
            vielfach, vielleicht weit und breit verkannten und verwüsteten, aber von Gott aus
            durchaus der «<hi rend="italic">allgemeinen</hi>» christlichen Kirche geschenkten Einsicht.
            Es legt, auch in dieser Hinsicht bewußt antisektiererisch, Gewicht und Wert auf seine
            Übereinstimmung mit der Kirche der ersten fünf Jahrhunderte.<note xml:id="n36">Vgl. z. B.
                <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Confessio helvetica
                    posterior</hi> (1562), BSRK 186,6–9</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Erlauthaler Bekenntnis</hi> (1562), BSRK 327,7f.</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Confessio Sigismundi</hi> (1614), BSRK 27–31</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Niederländisches Bekenntnis</hi> (1566),
                    BSRK 935,21f.</bibl></note> Es ist in seiner Auseinandersetzung mit dem Luthertum durchgehend in der Defensive gegen einen Gesprächspartner,
            dessen Christlichkeit es grundsätzlich nicht in Frage stellt. Es verkennt bei scharfer
            und schärfster Polemik gegen den Katholizismus nicht das Vorhandensein der Kirche Gottes
            auch in der Kirche des Antichrist. Es hat, bei kräftigster antirömischer Zuspitzung,
              sach<pb xml:id="p613" ed="pga" break="no"/>lich die theologisch-kirchliche Tradition
            des Mittelalters auf breiterer Front als das Luthertum aufgenommen. Es nennt sich nicht
              zwinglisch, nicht calvinistisch, sondern christlich. Es will keine
            sogenannte «Eigenart» pflegen und vertreten, wie man in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> gelegentlich hören
            kann, auch keine «gottgewollte» Eigenart. Es will die Stimme der Una Sancta sein. Daher
            seine Versöhnlichkeit <hi rend="italic">und</hi> seine Härte. 
                    </p>
          <p>
                        <pb n="79" ed="kbga-sources-2315" rend="noPipe"/> 5. Es versteht aber alle der christlichen Kirche von Gott geschenkte Einsicht in seine
            Offenbarung grundsätzlich als «<hi rend="italic">vorläufig geschenkte Einsicht</hi>». Es gibt
            ein Drittes zwischen: einerseits dem unwandelbaren Gotteswort, das, in der Offenbarung
            durch das Wort, das im Anfang war [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Joh.1.1">Joh. 1,1</ref>], gesprochen, ausschließlich in der Schrift authentisch bezeugt,
            durch die Kirche zu hören und selbst zu Gehör zu bringen ist – und andererseits den
            menschlichen religiösen Meinungen und Überzeugungen. Die Kirche hat nicht nur die
            Schrift und sie empfängt nicht nur den Geist, sondern sie hat und empfängt durch die
            Schrift und den Geist von Geschlecht zu Geschlecht die Wahrheit, die, als Wahrheit
            Gottes ganz und unbeweglich, von den Menschen empfangen und besessen stückhaft und
            beweglich und darum doch nicht minder die Wahrheit ist. Dieses Dritte ist nach
  <date when="1532"/>      reformierter Auffassung eben <hi rend="italic">das Dogma</hi>, die «<foreign xml:lang="lat">doctrina vera et
              pura</foreign>»<note xml:id="n37">«<foreign xml:lang="lat">Vera et pura</foreign>» sind häufig verwendete Begriffe der
              altprotestantischen Orthodoxie zur Charakterisierung der «<foreign xml:lang="lat">ecclesia</foreign>»; in diesem
              Zusammenhang ist auch von der «<foreign xml:lang="lat">doctrina</foreign>» die Rede. Vgl. die Belege bei <bibl corresp="kbga-bibls-263">HpB 541f.</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-1616">SchmP 376.</bibl></note>, die von Gott geschenkte, aber immer neu, immer reiner und tiefer zu schenkende,
            von der Kirche in ernsthafter Besinnung in Empfang genommene, aber immer neu, immer
            vollständiger und besser in Empfang zu nehmende vorläufige Einsicht von der Offenbarung.
            Je nachdem man die eine oder die andre Seite betont, das absolute Schenken und Empfangen
            oder den notwendigen Fortgang, der da stattfindet, wo Gottes Güte alle Morgen neu ist
            [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Klagel.3.23">Klgl. 3,23</ref>], je nachdem
            versteht man von hier aus das auf den Höhepunkten der reformierten
              Bekenntnisbildung<note xml:id="n38">In früheren Drucken irrtümlich:
              «Bekenntnisabbildung»; Korrektur vom Hrsg.</note> hervortretende Doppelte: die streng
            sachliche, keine Konsequenzen scheuende dogmatische Haltung des reformierten
            Bekenntnisses und den gewissen frommen und freien Relativismus, mit dem es selbst seine
            eigenen Aufstellungen betrachtet.</p>
          <p>Dies führt uns 6. zu dem zweimal auftretenden «<hi rend="italic">bis auf weiteres</hi>»
              mei<pb xml:id="p614" ed="pga" break="no"/>ner Definition. «Bis auf weiteres» soll das
            reformierte Glaubensbekenntnis als Darstellung jener Einsicht für den Charakter der
            bekennenden Gemeinschaft nach außen maßgebend, bis auf weiteres für ihr eigenes Lehren
            und Leben richtunggebend sein. Wir stoßen hier auf eine bemerkenswerte Abgrenzung
            gegenüber dem Luthertum. Dessen Augustana soll <pb n="80" ed="A"/> nach
            der Konkordienformel<note xml:id="nc" type="original">Sol. Decl., De Compend. Doctr. forma 16.<note xml:id="n39"><bibl corresp="kbga-bibls-14"><hi rend="italic"><foreign xml:lang="lat">Formula
                    Concordiae. De compendiaria doctrinae forma, fundamento, atque-regula …</foreign></hi>,
                    BSLK 840,9–21</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Idque eo consilio, ut
              veritas magis elucescat clariusque agnoscatur et ab erroribus facilius discernatur, ne
              quicquam, quod veritati officiat, sub nimis generalibus verbis aut phrasis occultari
              possit; tum etiam, ut publicum solidumque testimonium, non modo ad eos, qui nunc
              vivunt, sed etiam ad omnem posteritatem exstaret, ostendens, quaenam ecclesiarum
              nostrarum de controversis articulis unanimis fuerit esseque perpetuo debeat decisio
              atque sententia …</foreign>»</note></note> für das rechte Schriftverständnis Autorität sein «<foreign xml:lang="lat">ad omnem
            posteritatem</foreign>». <q rend="block">
                            <lg>
                                <l xml:space="preserve">«Sichre Kirche, unsre Kirche,</l>
                                <l xml:space="preserve">Mauer um sie, Heil und Wehr</l>
                                <l xml:space="preserve"><placeName ref="kbga-places-645">Augsburgs</placeName> siegendes Bekenntnis,</l>
                                <l xml:space="preserve">Wie ein Bollwerk um sie her»,</l></lg></q> hat ein Lutheraner vor 80 Jahren gedichtet.<note xml:id="n40">Anfang der 5.
              (letzten) Strophe des Liedes «Reine Kirche, unsre Kirche» (zu singen nach der Melodie
              von «O Durchbrecher aller Bande») von <persName ref="kbga-actors-3970">Chr. C. J. Asschenfeldt</persName> (1792–1856), zuletzt lutherischer Propst von
              Flensburg und Superintendent für den deutschsprachigen Teil des Herzogtums <placeName ref="kbga-places-626">Schleswig</placeName>,
              abgedruckt in: 
                                <bibl corresp="kbga-bibls-1629">
                                <hi rend="italic">Evangelischer Liederschatz für
                    Kirche, Schule und Haus. Eine Sammlung geistlicher Lieder aus allen christlichen
                    Jahrhunderten</hi>, gesammelt und nach den Bedürfnissen unserer Zeit
                  bearbeitet von A. Knapp, Stuttgart/Tübingen
                  1850<hi rend="sup">2</hi> S. 450f. (Nr. 995)</bibl>.</note>
            Kein reformiertes Bekenntnis hätte so besungen werden können. Nie ist die reformierte
            Kirche in diesem Sinn eine «sichere Kirche» gewesen. Sie behandelt ihre Bekenntnisse von
            Anfang an als diskutabel, verbesserlich und ersetzbar. Ich zitiere eine Stelle aus der
            obrigkeitlichen Einleitung des Berner Synodus von 1532 als bezeichnend für viele andere:
            «Wo aber etwas uns vorgebracht würde von unsren Pfarrern oder andern, das uns näher zu
            Christo führt und laut Gottes Wort gemeiner Freundschaft und christlicher Liebe
            zuträglicher als die jetzt verzeichnete Meinung, dasselbige wollen wir gern annehmen und
            dem Heiligen Geist seinen Lauf nicht sperren, der nicht zurück auf das Fleisch, sondern
            allewege vordringt <pb xml:id="p615" ed="pga"/> auf das Ebenbild Christi Jesu, unsres
              Herrn.»<note xml:id="n41">Zitiert nach: 
                                <bibl corresp="kbga-bibls-541"><hi rend="italic">Der
                    Berner Synodus von 1532</hi>, Basel 1870, S. 17f</bibl>.</note> Und nach dieser Einsicht, zu der sich auch <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName><note xml:id="nd" type="original">Gegen <bibl corresp="kbga-bibls-16">
                                <persName ref="kbga-actors-5171">Pighius</persName>, Op. 6,250; Instit. IV 9,13</bibl>.<note xml:id="n42">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                <persName ref="kbga-actors-77">J. Calvin</persName>, <hi rend="italic">Defensio sanae et
                    orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus
                    calumnias Alberti Pighii Campensis</hi> (1543), CR 34 (= Calvini opera 6), col. 250 (in <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Exemplar
                  unterstrichen)</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Hoc quoque non gravatim agnosco, nos, si quando
              iterum recuduntur [sic] nostra opera, quae rudiora erant expolire, mitigare quae
              asperius erant dicta, addere lucem obscuris, nimis pressa fusius et copiosius
              explicare, munire etiam novis rationibus, denique in quibus offensionis periculum
              veremur, moderari etiam et mitigare. Quorsum enim viveremus, si nihil aetas, nihil
              usus, nihil assidua exercitatio, nihil lectio, nihil meditatio conferret? Quorsum
              autem proficeremus, nisi ut fructus inde aliquis ad alios quoque perveniret?</foreign>» – <bibl corresp="kbga-bibls-16">
                                Inst. IV 9,13</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Nos certe libenter concedimus, si quo de dogmate incidat
              disceptatio, nullum esse nec melius nec certius remedium quam si verorum episcoporum
              synodus conveniat, ubi controversum dogma excutiatur. … Atque ita nos ipse pietatis
              sensus instituit, ut si quis turbet ecclesiam dogmate inusitato, atque eo res
              perveniat ut sit periculum a graviore dissidio, conveniant primum ecclesiae;
              quaestionem propositam examinent; demum, iusta discussione habita, definitionem ex
              Scriptura sumptam proferant, quae et dubitationem in plebe tollat, et os obstruat
              improbis et cupidis hominibus, ne pergere amplius audeant.</foreign>»</note></note> ausdrücklich
            bekannt hat, ist tatsächlich gehandelt worden. Das reformierte Dogma, mit allem Ernst
            als solches verstanden, ist im Fluß. Es ist Dogma, aber es ist es nur im Akt der immer
            zu erneuernden Erkenntnis. Der sprechendste Beleg dafür ist neben dem zum Teil sehr
            beklagenswerten Verschwinden so mancher trefflichen alten Bekenntnisschrift (z. B. der
            Conf. Scotica<note xml:id="n43">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Schottisches Bekenntnis</hi> (1560), BSRK 249–265.</bibl> Vgl. auch die Bemerkung <bibl corresp="kbga-bibls-303">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> in: <hi rend="italic">Gotteserkenntnis und Gottesdienst nach
                    reformatorischer Lehre. 20 Vorlesungen (Gifford Lectures) über das Schottische
                    Bekenntnis von 1560, gehalten an der Universität Aberdeen im Frühjahr 1937 und
                    1938</hi>, Zollikon 1938, S. 5</bibl>:
              «Die Schottische Konfession war nämlich bis <date when="1937">1937</date> in <placeName ref="kbga-places-669">Schottland</placeName> selbst,
              wie ich bei meiner Ankunft dort teils betrübt, teils belustigt feststellte, ungefähr
              ebenso unbekannt und unzugänglich wie bis vor kurzem die Helvetische Konfession in der
              <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>! Ich wollte auch mit diesem Buch, vor allem aber mit der Wiedergabe der
              Konfession als solcher [in deutscher Übersetzung abgedruckt a.a.O., S. 9–39], dazu
              helfen dürfen, daß diese Texte wieder gelesen und ernstlich studiert werden.»</note>)
            die Tatsache, daß dieselbe Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts, die im Luthertum zur
            Repristination des Konkordienbuches führte<note xml:id="n44">Vgl. etwa die Darstellung
              bei <bibl corresp="kbga-bibls-2321">
                                <persName ref="kbga-actors-1475">E. Beyreuther</persName>,
                    <hi rend="italic">Die Erweckungsbewegung</hi> (<hi rend="italic">Die Kirche in ihrer Geschichte</hi>, Bd. 4), Göttingen 1963, S. 30ff</bibl>.</note>, in den or<pb xml:id="p616" ed="pga" break="no"/>thodoxen Freikirchen des reformierten Gebietes die Aufstellung so
            und so vieler neuer Bekenntnisse zur Folge hatte<note xml:id="n45">Vgl. z. B. <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Konstitution der
                    waadtländischen Freikirche</hi> (1847), BSRK 903–905</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Bekenntnis der Genfer Freikirche</hi> (1848), S. 905–907</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Konstitution der französischen freien Gemeinden</hi> (1849),
                    BSRK 907f.</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Konstitution der Neuenburger
                    Freikirche</hi> (1874), BSRK 911.</bibl></note>.</p>
          <p>7. Die prinzipielle Voraussetzung dieser Beweglichkeit der reformierten Bekenntnisse:
            Sie sind (ebenfalls im Gegensatz zu <pb n="81" ed="A"/> den
            lutherischen) keine «symbolischen Bücher»<note xml:id="n46">Vgl. oben <ref type="pub" target="../volume/19/p213#fn_n27">S. 213, Anm. 27</ref>.</note>, sondern auf ihre irdisch-geschichtliche Wirklichkeit angesehen (und darauf
            werden sie fortwährend <hi rend="italic">auch</hi> angesehen) ehrlich und wirklich
            <foreign xml:lang="lat">confessiones fidei</foreign>. Ein Glaubensbekenntnis ist nach der Definition, die <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> einmal gegeben hat<note xml:id="ne" type="original">Gegen
                <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                <persName ref="kbga-actors-942">Caroli</persName>, Op. 7,312.</bibl><note xml:id="n47">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                a.a.O. (Anm. 32), col. 312</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Iam si religionis confessio nihil aliud est quam conceptae
              intus fidei testificatio, ut solida sit et sincera, es puris scripturae fontibus
              petitam esse oportet.</foreign>»</note></note>, eine «<foreign xml:lang="lat">conceptae intus fidei testificatio … e puris
            scripturae fontibus petita</foreign>». Ich sage: Eine <hi rend="italic">Darstellung</hi> der der Kirche
            geschenkten Einsicht von der Offenbarung. Eine menschliche und darum irrtumsfähige
            Darstellung! So beurteilt das reformierte Bekenntnis rückwärtsblickend die Entscheidung
            der altkirchlichen Konzilien, an die es sich selbst anschließt, so sich selber. Es übt
            strenge Unterscheidung zwischen seiner eigenen Dignität und der unvergleichlich
            überlegenen seines Gegenstandes. Schrift bleibt Schrift, einzigartig und
            unvergleichlich, außerhalb der Reihe. Es versteht sich selbst durchaus nur als eine um
            der guten Ordnung und Auferbauung der Gemeinde Gottes auf Erden willen unternommene und
            durchgeführte Gelegenheitshandlung, eine von dem Imperator Christus speziell auferlegte
            Notwendigkeit auf dem Gebiet menschlicher Freiheit und Anfechtbarkeit, wie <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> in seiner Apologie des den Genfern 1537
            oktroyierten Reformationseides<note xml:id="nf" type="original"><bibl corresp="kbga-bibls-29">Vorrede zum lat. Katech. von 1538, Op. 5,317ff.</bibl><note xml:id="n48">Das dem <title level="m">Catechismus sive
                    christianae religionis institutio …</title> vorangestellte
              Schreiben («<foreign xml:lang="lat">Omnibus Christi evangelium religiose colentibus …</foreign>»): <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                CR 33 (= Calvini opera 5), col. 317–322.</bibl></note></note> sehr instruktiv dargelegt hat. <hi rend="italic">Wir, hier, jetzt</hi> – bekennen <hi rend="italic">dies!</hi> (gewiß im Bewußtsein, im Namen der Una Sancta, im Bewußtsein, die
            Wahrheit zu reden, aber: Wir, hier, jetzt, dies). So meinen es auch die Synoden,
            Regierungen und <pb xml:id="p617" ed="pga"/> Fürsten, die hinter den späteren
            Bekenntnissen stehen. Der Duft des Begriffes «Symbolum» fehlt ihnen allen und soll ihnen
            fehlen. Auf die Idee, der Heidelberger<note xml:id="n49">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Heidelberger Katechismus</hi>
                    (1563), BSRK 682–719.</bibl></note>
            oder das Dordracenum<note xml:id="n50">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Dordrechter Canones</hi> (1619), BSRK 843–861.</bibl></note> könnte inspiriert sein, wie das
            lutherischerseits vom Konkordienbuch gelehrt worden ist<note xml:id="ng" type="original">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1727">
                                <persName ref="kbga-actors-162">Hase</persName>, Hutterus
                      Rediv.<hi rend="sup">10</hi>, § 51.</bibl><note xml:id="n51">
                                <bibl corresp="kbga-bibls-1727">
                                    <persName ref="kbga-actors-162">[K. von Hase,]</persName>
                                    <hi rend="italic">Hutterus
                      redivivus oder Dogmatik der Evangelisch-lutherischen Kirche. Ein dogmatisches
                      Repertorium für Studirende</hi>,
                      Leipzig 1862<hi rend="sup">10</hi>, S. 124–128 (§ 51)</bibl>; S. 125: Die Autorität der
                Symbolischen Bücher ist nach Auffassung der lutherischen Orthodoxie «nur abgeleitet
                u. bedingt, weil u. wiefern (<hi rend="italic"><foreign xml:lang="lat">quia et quatenus</foreign></hi>) sie den rechten
                Sinn der H. S[chrift] enthalten, u. insofern sind sie ihrem Inhalte (nicht ihrer
                Abfassung) nach für göttlich u. mittelbar inspirirt zu achten.»</note></note>, ist
            hoffentlich kein Reformierter je verfallen. Insofern vertreten die Kongregationalisten
            mit ihrem Horror vor allem «<foreign xml:lang="eng">church power properly so <pb n="82" ed="A"/>called</foreign>»<note xml:id="nh" type="original">Savoy-Deklaration, bei <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <persName ref="kbga-actors-287">K. Müller</persName>, Ref. Bek. Schr. S. 656.</bibl><note xml:id="n52"><bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Platform
                    der Savoy-Declaration</hi> (1658), BSRK 656,6–8</bibl>: «<foreign xml:lang="eng">Howbeit these Synods so assembled are not entrusted with
              any Church-Power, properly so called, or with any Jurisdiction over the Churches
              themselves …</foreign>»</note></note> auch eine genuine Seite des reformierten Bekenntnisbegriffs.</p>
          <p>Lassen Sie mich die Bestimmung des bekennenden Subjekts: «eine örtlich umschriebene
            christliche Gemeinschaft» verschieben auf nachher, weil dies mit unserm Hauptthema
            zusammenhängt. Ich sage 8.: Das reformierte Glaubensbekenntnis muß von dieser noch näher
            zu definierenden Gemeinschaft «<hi rend="italic">spontan</hi>» formuliert sein. Hinter dem
            reformierten Bekenntnis steht letztlich, wenn es mit rechten Dingen zugeht, weder eine
            konsistoriale noch eine fürstliche Kanzlei, sondern (mindestens in der Idee) der
            Marktplatz oder das Rathaus und daselbst die als christliche Abendmahlsgemeinde sich
            konstituierende Gemeinde der Stadtoder Volksgenossen. Was hatten die lutherischen
            Gemeinden auch nur ideel mit der Entstehung der Augustana oder der Konkordienformel zu
            tun? Das reformierte Volk läßt sich nicht so gängeln von oben herab. Es bekennt selber,
            oder es bekennt gar nicht. <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> hat sehr
            genau gewußt, was er wollte, als er die Bürgerschaft von <placeName ref="kbga-places-67">Genf</placeName> <date when="1537">1537</date>, etwas gewaltsam
            allerdings, dazu drängte, auf die Reformation und das reformierte Bekenntnis jenen
            öffentlichen Eid abzulegen<note xml:id="n53">Das 21 Artikel umfassende <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Genfer Bekenntnis</hi> von
                    1536 (BSRK 111-116)</bibl> fand am
              10.11. die Approbation des Großen Rates und wurde, nachdem es laut Beschluß vom
                <date when="1537-04-27">27.4.1537</date> in französischer Sprache veröffentlicht worden war, von der
              Bürgerschaft in Zehnergruppen beschworen (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                BSRK XXVII,35ff.</bibl>).</note>, nachdem
            dasselbe schon <pb xml:id="p618" ed="pga"/> <date when="1534">1534</date> in <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName> geschehen war<note xml:id="n54">Das <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Baseler
                    Bekenntnis</hi> von 1534 (BSRK 95–100)</bibl>
              war zunächst vom Rat erlassen, dann in den Zünften verlesen und dort schließlich von
              der Bürgerschaft beschworen worden (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                BSRK XXV,25ff.</bibl>).</note>, ein Akt,
            der daselbst noch bis zum Jahr 1821 durch alljährlich in der Karwoche stattfindende
            solenne Verlesung der Konfession virtuell bestätigt wurde<note xml:id="n55">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2322"><persName ref="kbga-actors-4167">R. Stähelin</persName>, Art. «Basel, Konfession von» in: RE<hi rend="sup">3</hi> 2,426,56ff.</bibl>: «Nach der Beschwörung durch die Bürgerschaft
              wurde das Bekenntnis jährlich am Mittwoch der Charwoche auf den Kanzeln vorgelesen;
              erst <date when="1826">1826</date> [sic] wurde die Sitte aufgegeben und die Verpflichtung auf das
              Bekenntnis von da an nur noch für die Geistlichen aufrecht erhalten, bis sie
                <date when="1872">1872</date> durch einen Beschluß des Großen Rats überhaupt außer Kraft gesetzt
              wurde.»</note>. Die ältesten reformierten Bekenntnisse sind allesamt das Ergebnis
            einer bei weit offenstehender Türe stattfindenden Disputation und Abstimmung, und wenn
            die späteren in der Regel das Werk von gemischten Synoden sind, so ist doch (wiederum,
            wenn es mit rechten Dingen zugeht) die Synode nichts anderes als der Mandatar der
            reformierten <hi rend="italic">Gemeinde</hi>. Ihre formelle<note xml:id="n56">In 
                                <ref corresp="A">ZZ</ref>:
              «scheinbare».</note>
            <hi rend="italic">Aristo</hi>kratie ist doch nur repräsentative christliche <hi rend="italic">Demo</hi>kratie, Korrelat der <hi rend="italic">Auto</hi>kratie Christi. Kein Amt, kein
            Klerus darf sich hineinschieben zwischen den Imperator Christus im Himmel und die auf
            Erden souveräne christliche Landsgemeinde<note xml:id="n57">Die Landsgemeinde
              (urkundlich erwähnt seit dem 14. Jahrhundert) ist die regelmäßige, meist unter freien
              Himmel stattfindende Versammlung der stimmberechtigten Einwohner eines Schweizer
              Kantons zwecks Durchführung von Wahlen, Abstimmungen und Beratungen öffentlicher
              Angelegenheiten. Die steigenden Bevölkerungszahlen und die verdoppelte Zahl der
              Stimmberechtigten seit der Einführung des Frauenstimmrechts haben die Landsgemeinde
              aus organisatorischen Gründen weitgehend verdrängt zugunsten der Urnenabstimmung. Sie
              besteht heute noch in den kleinen Kantonen <placeName ref="kbga-places-384">Appenzell</placeName>, <placeName ref="kbga-places-399">Unterwalden</placeName> und <placeName ref="kbga-places-401">Glarus</placeName>.</note>.
            Die <pb n="83" ed="A"/> Kompetenz der Synode, Dogma zu proklamieren, ist
            durch diesen ihren repräsentativen Charakter nach reformierter Auffassung nicht
            ausgeschlossen, sondern menschlichrechtlich (der Jurist <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> hatte Sinn für diese notwendige Seite der Sache) eben in diesem
            ihrem christlich-demokratischen Charakter begründet. Was dagegen u. a.  1599 der <persName ref="kbga-actors-4021">Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach</persName><note xml:id="n58">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Staffortsches
                    Buch</hi> (1599), BSRK 799–816.</bibl></note> und 1614 der <persName ref="kbga-actors-4073">Kurfürst
              Johann Sigismund von Branden<pb xml:id="p619" ed="pga" break="no"/>burg</persName><note xml:id="n59">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Confessio Sigismundi</hi> (1614), BSRK 835–843.</bibl></note> getan haben, fällt nach dieser Seite
            aus dem Begriff des reformierten Bekenntnisses als eines spontanen Aktes der Gemeinde,
            für die es gelten soll, heraus. Es ist klar, daß diese Seite der Sache zugleich ein
            Ausfluß und eine Verstärkung dessen ist, was ich «den frommen Relativismus» genannt
            habe, mit dem das reformierte Bekenntnis sich selbst beurteilt.</p>
          <p>Endlich 9. noch ein Wort über die praktische <hi rend="italic">Bedeutung</hi> des
            reformierten Glaubensbekenntnisses. Es will maßgebend sein für den Charakter der betr.
            Gemeinschaft nach außen, richtunggebend für ihr eigenes Lehren und Leben, sage ich. Es
            wendet sich einmal, Anerkennung und Beachtung fordernd (nicht für die Bekenner, aber für
            die von ihnen vertretene Sache, die doch die allgemeine ist) an die weiteste
            Öffentlichkeit. Typisch dafür sind die offenen Briefe an <persName ref="kbga-actors-5108">Franz I. von Frankreich</persName>, die (allerdings nur
            persönlich) von <persName ref="kbga-actors-443">Zwingli</persName><note xml:id="n60">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1931">
                                <persName ref="kbga-actors-443">H. Zwingli</persName>, <hi rend="italic">De vera et falsa
                    religione commentarius</hi> (1525), in: <hi rend="italic">Huldrici Zuinglii Opera</hi>, edd. M. Schuler et J. Schultheß, Vol. III, Turici
                  1832, p. 147–153.</bibl></note> und <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName><note xml:id="n61">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-16">
                                <persName ref="kbga-actors-77">J. Calvin</persName>, Inst., CR 29 (= Calvini opera 1), col. 9–26 (Ausgabe von
                    1536)</bibl>; unverändert übernommen in die Ausgabe von
                <date when="1559">1559</date>, <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                CR 30 (= Calvini opera 2), col. 9–30.</bibl></note> ihren theologischen Hauptwerken vorausgeschickt worden sind. Etwas von diesem
            Heroldrufartigen ist in ihrem kleineren oder größeren Kreis allen reformierten
            Bekenntnissen eigen. Nicht nur und (wenigstens viele) nicht in erster Linie als
            theologische Kirchenordnungen, sondern im Bewußtsein dieser Mission nach außen inmitten
            einer dem Irrtum verfallenen Christenheit sind sie abgefaßt. Der christliche Charakter
            der bekennenden Gemeinschaft soll in ihnen für alle, die es hören, nachdenkenerregend
            zum Bewußtsein kommen. Sodann freilich soll das Bekenntnis auch ihr selbst Wegweisung
            sein, nach der sie sich in Lehre und Leben richten soll und will. Es wird nicht
            unwichtig sein zu betonen: in Lehre und Leben. Die Doktrin, die Proklamation der
            christlichen Wahrheit greift im Reformiertentum viel unbedenklicher <pb n="84" ed="A"/> als in der Schule <persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName> über auf das Grundsätzliche des Lebens der Menschen auch in
            Gesellschaft und Staat. Sie rollt das Problem der Ethik auf, und zwar grundsätzlich auf
            der ganzen Linie.</p>
          <p>Es wäre inkorrekt, zu sagen: Das Bekenntnis ist das Gesetz oder die Norm der Lehre und
            des Lebens. Gesetz oder Norm ist in der Kirche <pb xml:id="p620" ed="pga"/> die Schrift
            allein, kein Dogma, kein Bekenntnis. Richtunggebender <hi rend="italic">Kommentar</hi> zum
            Gesetz ist das Bekenntnis. Seine verpflichtende Kraft fällt, wenn etwa das Gesetz selbst
            den Kommentar Lügen straft oder wenn die Erkenntnis des Gesetzes selbst nicht mehr
            stattfindet. Denn, so bestimmt der Dogmatiker <persName ref="kbga-actors-2523">Franz
              Turrettini</persName>: «<foreign xml:lang="lat">Confessiones non possunt obligare in foro interno
            conscientiae, nisi in quantum deprehenduntur convenire cum verbo Dei, quod solum vim
            habet conscientiam obligandi.</foreign>»<note xml:id="ni" type="original">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                <persName ref="kbga-actors-1038">Heppe</persName>, Dogm. d. evang. ref.
                    Kirche, S. 504.</bibl><note xml:id="n62">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                HpB 552.</bibl></note></note> Keine kirchenrechtliche und keine innere
            Bindung der Pfarrer und Gemeinde[n] wirkt dann dem <hi rend="italic">Fall</hi> des
            Bekenntnisses entgegen. So ist der «Bekenntnisstand» einer reformierten Kirche
            grundsätzlich anders als der einer lutherischen, nur <hi rend="italic">theologisch</hi> als
              <hi rend="italic">stabil</hi> zu verstehen, d. h. nur im Hinblick auf den Akt jener von
            Gott geschenkten Einsicht in seiner Offenbarung; man muß ihn als <hi rend="italic">labil</hi>
            bezeichnen, sobald man von jenem <hi rend="italic">juristisch</hi> nicht faßbaren Akt
            zwischen Gott und Mensch absieht. Das Bekenntnis bietet der Kirche äußerlich wenig,
            letztlich keinen Schutz gegen eindringende Entartung. Die Kraft seines Ursprunges aus
            der Heiligen Schrift ist auch die Kraft seiner andauernden Bewährung und [seines
            andauernden] Wirkens. Eine andere Kraft hat es letztlich nicht. Aber diese hat es.</p>
          <p>Bis hierher unsere Bestimmung des Begriffes reformiertes Glaubensbekenntnis, mit der
            wir eine erste vorläufige, aber grundlegende Antwort auf die dem Generalkonzil
            vorgelegte Frage bereits gefunden haben. Ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis
            könnte unter allen Umständen von einem reformierten Konzil nur dann als wünschenswert
            und möglich erklärt werden, wenn es nach Form und Inhalt, nach dem Sinn, <pb n="85" ed="A"/> in dem es aufgestellt, proklamiert und eingeführt würde,
            diesen neun Bedingungen genau entsprechen sollte. Andernfalls wäre es eine <foreign xml:lang="lat">contradictio in adjecto</foreign>, <hi rend="italic">kein</hi> reformiertes Glaubensbekenntnis, das Konzil, das es
            aufstellen sollte, wäre dann als schismatisch abzulehnen. Ein schon berührtes, nicht
            energisch genug zu berührendes Beispiel: Ein Bekenntnis, das sich in Sachen der
            exklusiven Normativität der Heiligen Schrift zu Konzessionen an die liberale und modern
            positive Richtung herbeilassen sollte, wäre per se kein reformiertes, also für uns auch
            kein wünschbares und mögliches Bekenntnis. Ebensowenig ein solches, <pb xml:id="p621" ed="pga"/> das nur als unverbindlicher lyrisch-religiöser Erguß auftreten, das nicht
            den Mut haben sollte, Dogma sein zu wollen, uns reformierten Universitätslehrern z. B. in
            dürren, grundsätzlichen Worten zu sagen, was die reformierten Kirchen im Namen Gottes
            bis auf weiteres zu vertreten gedenken. Ebensowenig ein solches, das nur auf
            Dokumentierung reformierter «Eigenart» bedacht sein sollte. Ebensowenig ein solches,
            das, seiner notwendigen Schranken vergessend, Unfehlbarkeit und Endgültigkeit für sich
            in Anspruch nehmen wollte. Ebensowenig ein solches, bei dessen Entstehung die
            beteiligten Kirchen nicht durch direkte und besondere Repräsentation mitzureden hätten.
            Ebensowenig ein solches, das nicht wirklich Proklamation und wirklich Kommentar, aber
            auch <hi rend="italic">nur</hi> das, nur Hinweis auf die Schrift, aber das im Ernste sein
            wollte.</p>
          <p>Ich brauche kaum zu sagen, daß die Aufstellung eines Glaubensbekenntnisses, und wäre es
            auch nur die neue feierliche Inkraftsetzung eines der alten, gar keine so einfache Sache
            ist, wenn sie wirklich im Sinn und Geist dessen, was gemessen an den Anfängen und an der
            Sache reformiertes Bekenntnis heißt, geschehen sollte. Es wird Ihnen ja nicht entgangen
            sein, was für eine scharfe dialektische Kurve wir bei der Aneinanderreihung der
            verschiedenen Bestimmungen des reformierten Bekenntnisbegriffs beschrieben haben. Nicht
            Glaubensgedanken, sondern Dogma, aber nun wieder: nicht starres, sondern grundsätzlich
            bewegliches, fließendes Dogma. Universal-christliche Wahrheit, aber jetzt und hier <pb n="86" ed="A"/> in bestimmter Weise erkannt und ausgesprochen von <hi rend="italic">einer</hi> christlichen Gemeinde. Bestimmte, charakterisierte, ihrer Sache
            gewisse Kirche, <foreign xml:lang="lat">ecclesia possidentium</foreign>, aber durchaus und gerade als solche <foreign xml:lang="lat">schola
              quaerentium</foreign>.<note xml:id="n63">Die Herkunft dieser Doppelformel konnte nicht geklärt
              werden.</note> Gottes ewige Offenbarung, aber Offenbarung und ewig nur im Augenblick,
            in dem sie durch Gott selbst als solche erkannt wird. Man muß in seinem <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> und mehr noch in seiner Bibel schon etwas zu
            Hause sein, um hier nicht über unmögliche Widersprüche und Inkonsequenzen in lauten
            Jammer auszubrechen, um in aller Ruhe einzusehen, daß es tatsächlich so zugegangen ist
            und zugehen muß bei einem reformierten Bekenntnis, daß dieser Weg zwischen zwei
            Abgründen der Weg ist, den unsere Väter mit der Einfalt der Klugheit und mit der
            Klugheit der Einfalt mit mehr oder weniger Glück im einzelnen, aber mit großer
            Sicherheit im ganzen gegangen sind und den wir, wenn <pb xml:id="p622" ed="pga"/> wir
            uns wirklich vornehmen sollten zu tun, was sie taten, auch wieder gehen müßten, wenn wir
            können. Eben: wenn wir können, und das ist die Frage, die ich als meine erste Antwort
            den Fragestellern zurückgeben und dem Konzil vorlegen möchte: Halten Sie dafür, daß die
            reformierten Kirchen der Gegenwart im einzelnen oder in der Gesamtheit in der Lage sind,
            den Gedanken «reformiertes Glaubensbekenntnis» überhaupt zu denken und dann den allein
            reformierten und insofern für uns allein wünschbaren und möglichen Weg eines
            Glaubensbekenntnisses zu gehen? Ist die Einfalt und die Klugheit <hi rend="italic">da</hi>
            unter uns, um diese Sache zu machen, wie sie gemacht werden muß? Glaubt <persName ref="kbga-actors-1814">Petrus</persName>, daß die Wogen des Meeres ihn tragen werden
            [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.14.28 Mt.14.30">Mt. 14,28–30</ref>]?
            Ist es wirklich Christus, um dessentwillen er diesen Weg antreten will? Wenn ja, dann
            wird er ja keinen Augenblick zögern, es zu tun. Wenn nein … doch wir versparen uns das
            Entweder – Oder, das hier sichtbar wird, besser auf den Schluß des Ganzen.</p>
          <p rend="margin-top">Die Frage, über die im Konzil in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> verhandelt werden soll, ist die
            bestimmte nach der Wünschbarkeit und Möglichkeit <pb n="87" ed="A"/>
            nicht irgendeines, sondern eines <hi rend="italic">allgemeinen</hi>, die reformierten Kirchen
            der ganzen Welt umfassenden Glaubensbekenntnisses. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir
            die Sache weiter zu verfolgen.</p>
          <p>Wir kommen nun zurück auf die vorhin im Blick auf dieses unser eigentliches Thema offen
            gelassene Stelle unserer Definition: Das Subjekt des reformierten Bekenntnisses ist «<hi rend="italic">eine örtlich umschriebene christliche Gemeinschaft</hi>». Die lokale oder
            nationale Partikularkirche bekennt: die Kirche von <placeName ref="kbga-places-9">Bern</placeName><note xml:id="n64"><bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Berner Thesen</hi>
                    (1528), BSRK 30f.</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Lehrartikel des Berner
                    Synodus</hi> (1532), BSRK 31–55.</bibl></note> oder <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName><note xml:id="n65">Zum 
                                <bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Baseler Bekenntnis</hi> (1534)</bibl> vgl. oben
                  <ref type="pub" target="#fn_n54">Anm. 54</ref>.</note>, von <placeName ref="kbga-places-177">Bremen</placeName><note xml:id="n66">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Consensus Bremensis</hi> (1595), BSRK 739–799.</bibl></note> oder <placeName ref="kbga-places-687">Bentheim</placeName><note xml:id="n67">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Bentheimer Bekenntnis</hi> (1613), BSRK 833f.</bibl></note>,
            von <placeName ref="kbga-places-21">Frankreich</placeName><note xml:id="n68">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Confessio Gallicana</hi> (1559), BSRK 221-232.</bibl></note> oder <placeName ref="kbga-places-669">Schottland</placeName><note xml:id="n69">Zum 
                                <bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Schottischen Bekenntnis</hi>
                    (1560)</bibl> vgl. oben <ref type="pub" target="#fn_n43">Anm. 43</ref>.</note>. Ein Jeglicher sieht unter direktem Appell an die Bibel zunächst auf seinen Weg
            [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Jes.53.6">Jes. 53,6</ref>]. Wie von einer
            Insel zur andern grüßt man sich herüber und hinüber, von <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName> nach <pb xml:id="p623" ed="pga"/> <placeName ref="kbga-places-149">Straßburg</placeName><note xml:id="n70">
                            <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> denkt vielleicht an die Umstände der
              Abfassung der 
                                <hi rend="italic">Confessio helvetica prior</hi>
                    (1536) in <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName>, an der – ohne ausdrücklich darum
              gebeten zu sein – <persName ref="kbga-actors-66">Bucer</persName> und <persName ref="kbga-actors-3992">Capito</persName> aus <placeName ref="kbga-places-149">Straßburg</placeName> mitwirkten und so
              maßgeblichen Einfluß auf die Formulierungen besonders der Abendmahlslehre hatten (vgl.
                <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                BSRK XXVI,13–21</bibl>).</note>, von <placeName ref="kbga-places-67">Genf</placeName> nach <placeName ref="kbga-places-66">Zürich</placeName><note xml:id="n71">
                            <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> denkt
              vielleicht an die dem 
                                <hi rend="italic">Consensus
                    Tigurinus</hi> (1549) vorausgegangene Verständigung
              zwischen <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> und <persName ref="kbga-actors-1506">Bullinger</persName> (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                BSRK XXIX,28ff.</bibl>;
                <bibl corresp="kbga-bibls-2325">
                                <persName ref="kbga-actors-4127">C. Pestalozzi</persName>, <hi rend="italic">Heinrich Bullinger. Leben
                    und ausgewählte Schriften</hi> (<hi rend="italic">Leben und ausgewählte Schriften der Väter und
                  Begründer der reformierten Kirche</hi>, Theil V), Elberfeld
                  1858, S. 378–383</bibl>).</note>, froh über jede
            Verständigungsmöglichkeit. Aber jede Kirche lebt ihr eigenes Leben, und mit
            überraschender Selbstverständlichkeit gehen die durch die zufälligen Grenzen der
            Staatshoheiten aufeinander Angewiesenen auch in der Frage der Bekenntnisbildung ihren
            eigenen Weg. So kommt es zu jener Uneinstimmigkeit der Formeln, die <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> zu dem Urteil veranlaßt hat, die Lehre der
            Oberländer sei schon darum gewiß vom Satan<note xml:id="nj" type="original">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1949">
                                Enders, Luthers Briefwechsel 5, 294.</bibl><note xml:id="n72">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1949">
                                <hi rend="italic">Dr. Martin Luther’s Briefwechsel</hi>,
                  bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von E. L. Enders, Bd. 5,
                    Calw/Stuttgart
                  1893, S. 294 (<persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> an
                  <persName ref="kbga-actors-9515">Michael Stifel</persName> in Tolleth, 31.12.1525</bibl>, <bibl corresp="kbga-bibls-19">
                                WA.Br. 3,653,13f.</bibl>): «<foreign xml:lang="lat">Ista sectarum pugna signum est, Satanae
              esse quod docent, eo quod spiritus Dei non sit dissensionis Deus, sed pacis.</foreign>»</note></note>,
            zu jener bunten unbekümmerten Krähwinkelei der reformierten Konfessionen, über die sich
            z. B. der katholische Polemiker <persName ref="kbga-actors-3985">Bossuet</persName>
            ausnehmend gewundert hat.<note xml:id="n73">Das Urteil von <bibl corresp="kbga-bibls-2326">
                                <persName ref="kbga-actors-3985">J. -B. Bossuet</persName>, <hi rend="italic">Histoire des
                    variations des églises protestantes. Défense de cette histoire. Avertissemens
                    aux protestans, et instructions pastorales sur les promesses de J. C. à son
                    Eglise, 5</hi> Bde., Paris
                  1770 (hier bes. Bd. 2, S. 361ff. 429ff.)</bibl> war <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>
              bekannt durch <bibl corresp="kbga-bibls-2327">
                                <hi rend="italic">Corpus librorum symbolicorum, qui
                    in ecclesia reformatorum auctoritatem publicam obtinuerunt</hi>, ed.
                    J. Chr. W. Augusti,
                    Lipsiae 1846<hi rend="sup">2</hi>, p. 599 (im Nachwort – «<foreign xml:lang="lat">Dissertatio historica et literaria</foreign>» –
                  des Hrsg.)</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Cum his consentit acrior Reformatorum censor <hi rend="italic">J. B. Bossuetus …</hi>, qui docet, Reformatos, quamvis Concilio oecumenico
              careant, in Synodis provincialibus ad normam Confessionum et Catechismorum
              particularium idem statuisse de fide et doctrina, quod non nisi oecumenicis
              competat.</foreign>»</note> Man nennt die Reformierten «<foreign xml:lang="lat">Confessionistae</foreign>»<note xml:id="n74">Vgl.
              auch hier <bibl corresp="kbga-bibls-2327">
                                <hi rend="italic">Corpus librorum symbolicorum</hi>,
                  p. 580</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Reformatos eo nomine accusari, quod nimia Confessionum atque
            Declarationum copia et varietate a via recta declinaverint. Sed jam ante Bossuetum
            Reformati aegre tulerunt, quod ab adversariis ‹per ludibrium <hi rend="italic">Confessionistae</hi> appellarentur.›</foreign>»</note>, und sie lassen es sich gefallen, als
            ob ein geheimnisvoller sachlicher Zwang sie in diesem Zustand festhielte. Auch <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> – der Umstand gibt zu denken – <pb xml:id="p624" ed="pga"/> auch <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> mit
            seiner international-christlichen Orientierung, mit seinen juristischen Instinkten, mit
            seiner zahllosen persönlichen Beziehungen zu allen Ländern, mit seinem stark
            entwickelten Interesse an kluger, praktischer Kooperation zwischen den einzelnen
            Kirchen, hat in der Richtung auf ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis m. W.
              keine<note xml:id="n75">In <bibl corresp="kbga-bibls-2324">
                                ZZ</bibl>: «keine m. W.».</note> namhaften Schritte getan. Zwei
            Lösungen des Problems kamen im 16. und 17. Jahr<pb n="88" ed="A"/>hundert in Betracht. Von beiden ist zu sagen, daß das Reformiertentum im ganzen
            auffallend spärlichen, wenig eifrigen Gebrauch davon gemacht hat. Was hieß damals
            «Allgemeinheit» eines christlichen Bekenntnisses im Sinn unsrer Themafragen?</p>
          <p>Einmal die Ökumenizität der römischen Reichskirche, des einen Bestandteiles des
            mittelalterlichen <foreign xml:lang="lat">Corpus Christianum</foreign>. Im Schatten dieser Ökumenizität hatte das
            Luthertum in seinem vor Kaiser und Reich zu <placeName ref="kbga-places-645">Augsburg</placeName> abgelegten Bekenntnis Zuflucht
            gefunden und damit den Bann der Partikularität ideell und, was noch wichtiger war,
            staatsrechtlich gebrochen. Nicht ihr innerer Wert, sondern dieser ihr quasi-ökumenischer
            Charakter, ihre Qualität als <foreign xml:lang="lat">publicum scriptum</foreign> hat dem Luthertum seine Augustana so
            teuer gemacht – und mußte den Anschluß an die Augustana auch Nichtlutheranern unter
            Umständen wünschenswert machen. Diese Umstände waren vorhanden in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName>, wo die
            Idee des <foreign xml:lang="lat">Corpus Christianum</foreign> noch bis an die Schwelle der Neuzeit unverhältnismäßig viel
            mehr (auch praktische) Bedeutsamkeit besessen hat als in der <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>, in den
            <placeName ref="kbga-places-514">Niederlanden</placeName>, im französischen und anglo-schottischen Westen. Daher die merkwürdige,
            fast magnetische Anziehungskraft, die die Augustana auf die Reformierten ausgeübt
              hat<note xml:id="n76">Zustimmende Erwähnungen der <bibl corresp="kbga-bibls-14">
                                <hi rend="italic">Confessio Augustana</hi> (1530), BSLK 50–137</bibl>, finden sich z. B. in: <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Nassauisches Bekenntnis (Dillenburger
                    Synode)</hi> (1578), BSRK 727,32–728,28</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Consensus Bremensis</hi> (BSRK 740,27–741,2.28–30</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Staffortsches Buch</hi> (1599), BSRK 804,46</bibl>; 813,16–28; 815,21–24.40.42; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Bekenntnis der Casseler
                    Generalsynode</hi> (1607), BSRK 821,34–37</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Confessio Sigismundi</hi> (1614), BSRK 836,31–34.</bibl></note>, trotz ihrer zweifellos anderen theologischen Orientierung, trotz der
            unerfreulichen Künsteleien, zu denen sie sich zur Verhüllung dieses Tatbestandes
            genötigt sahen, trotz der begreiflich geringen Gegenliebe, die sie dabei bei den
            genuinen und legitimen Bekennern der Augustana fanden. Als Vertreter von <placeName ref="kbga-places-149">Straßburg</placeName> hat
            1541 zu <placeName ref="kbga-places-624">Regensburg</placeName> auch <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> die <pb xml:id="p625" ed="pga"/> Augustana Variata unterschrieben.<note xml:id="nk" type="original">
                            Op. 9,19; 16,430.<note xml:id="n77">
                                <bibl corresp="kbga-bibls-29"><hi rend="italic">Defensio sanae et orthodoxae
                    doctrinae de sacramentis eorumque natura vi fine usu et fructu …</hi>
                    (1555), a.a.O. (Anm. 71), col. 19</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Et ne privata
              singulorum scripta evolvere et excutere necesse sit, in Consensu nostro reperient
              lectores quidquid continet edita Ratisponae confessio, quam Augustanam vocant: modo ne
              crucis metu ad captandam papistarum gratiam flectatur.</foreign>» – <bibl corresp="kbga-bibls-29">
                                CR 44 (= Calvini opera
                16)</bibl>, col. 430 (Brief <persName ref="kbga-actors-77">Calvins</persName>
              an <persName ref="kbga-actors-4149">Martin Schalling</persName>, <date when="1557-03-25">25. März 1557</date>): «<foreign xml:lang="lat">Nec vero Augustanam confessionem
              repudio, cui pridem volens ac libens subscripsi, sicuti eam autor ipse interpretatus
              est.</foreign>»</note></note> Aber nun das Bezeichnende: sowie er sich nicht mehr in dem abnormen Fall
            des deutsch-reformierten Kirchenpolitikers befindet, zeigt es sich, daß er bei jener
            Unterschrift gar nicht daran gedacht hatte, die Augustana etwa als das allgemeine
            reformierte Bekenntnis zu anerkennen, wie es die Deutschen in ihrer politischen
            Bedrängnis immer wieder taten. <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> warnt
            vielmehr die französische Kirche ausdrücklich vor <pb n="89" ed="A"/>
            dem Schritt des Anschlusses an die Deutschen, nicht nur weil er dadurch die Verpflanzung
            der deutschen Händel über ihre Interpretation nach dem Westen befürchtet, sondern weil
            er sie inhaltlich als «<foreign xml:lang="fre">maigrement bastie, molle et obscure</foreign>» beurteilt.<note xml:id="nl" type="original"><ref type="can">Op. 18,733.</ref><note xml:id="n78"><bibl corresp="kbga-bibls-29">CR 46 (= Calvini opera 18), col. 733 (Brief <persName ref="kbga-actors-77">Calvins</persName> an <persName ref="kbga-actors-3998">Gaspard de Coligny</persName>, 24. September
                  1561)</bibl>: «<foreign xml:lang="fre">Surtout ie vous prie, Monsieur, tenir la main que la
              Confession dAugsbourg ne vienne en ieu, laquelle ne seroit quun flambeau pour allumer
              un feu de discordes. Et de fait elle est si maigrement bastie, si molle et si obscure
              quon ne si sçauroit arrester.</foreign>»</note></note>
            <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> – man lese seine unwirschen Briefe aus
            <placeName ref="kbga-places-624">Regensburg</placeName> an <persName ref="kbga-actors-547">Farel</persName><note xml:id="n79">Vgl.
                <bibl corresp="kbga-bibls-29">CR 39 (Calvini
                  opera II), col. 174–180.202–204.213–218.235f.</bibl></note>, man bedenke die gegen den Bestand des römischen Reiches gerichteten Pläne, die
            er damals nicht weniger als zehn Jahre früher <persName ref="kbga-actors-443">Zwingli</persName> im Stillen erwogen hat<note xml:id="n80">Richtiger: gegen das Haus
              Habsburg (Hinweis von Prof. <persName ref="kbga-actors-5142">G. W. Locher</persName>
              an den Hrsg.). – Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2329">
                                <persName ref="kbga-actors-5142">G. W.
                    Locher</persName>, <hi rend="italic">Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europäischen
                    Kirchengeschichte</hi>,
                    Göttingen/Zürich 1979, S. 514–521</bibl>;
                <bibl corresp="kbga-bibls-1900">
                                <persName ref="kbga-actors-4077">F. W. Kampschulte</persName>,
                    <hi rend="italic">Johann Calvin. Seine
                    Kirche und sein Staat in Genf</hi>, Bd. I,
                    Leipzig 1869, S. 328–335.</bibl></note> –, das Reformiertentum als solches überhaupt, hat zum mittelalterlichen Corpus
            Christianum kein ideelles Verhältnis mehr, darum auch, wo keine praktisch-politischen
            Rücksichten vorlagen wie in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName>, kein Interesse an einem ökumenischen Bekenntnis
            in diesem rückwärts orientierten Sinn. Sie ist ihm, mit der Idee von Kaiser und Reich,
            Papst und Reichskirche überhaupt, zur lee<pb xml:id="p626" ed="pga" break="no"/>ren
            Abstraktion, wenn nicht zu Schlimmerem geworden. Der Objektivität und Universalität
            seines Inhalts müßte eine andere Objektivität und Universalität seiner Form entsprechen
            als diese.</p>
          <p>Die andere Möglichkeit, die formale Partikularität des reformierten Einzelbekenntnisses
            zu durchbrechen, war offenbar die nach vorwärts gerichtete, grundsätzlich dieselbe, die
            heute in Frage kommen würde: Sammlung der Evangelischen bzw. (da die Lutheraner sich
            selbst ausschlossen) der nicht-lutherischen Evangelischen unter dem Zeichen eines der
            vorhandenen Bekenntnisse oder zur gemeinsamen Aufstellung eines neuen Bekenntnisses.
            Merkwürdigerweise ist auch in dieser Hinsicht auffallend wenig zu berichten. An
            praktischer Betätigung reformierter Solidarität hat es bekanntlich nicht gefehlt, an
            weitherziger theoretischer Zusammenarbeit aller führenden Männer auch nicht, an
            Lebhaftigkeit und Gründlichkeit speziell des theologischen Betriebs noch bis ins 18.
            Jahrhundert hinein auch nicht, aber von irgendeinem namhaften Versuch zu einem
            reformierten Weltbekenntnis (wohl gar in der Absicht auf eine gegenüber Rom
            konkurrenzfähige reformierte Weltkirche) vorzustoßen, ist <hi rend="italic">mir</hi>
            wenigstens aus dieser klassischen Zeit der reformierten <pb n="90" ed="A"/> Kirche nichts bekannt. Man ist sorglos in dieser Hinsicht.
            Man scheint von einer Einheit zu wissen, die die Kongruenz<note xml:id="n81">Im Abdruck ZZ
            (wo <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> es auch in seinem Handexemplar korrigierte) irrtümlich: «Konkurrenz».</note>
            auf dem Papier (so ernst man das Papier übrigens nimmt) überflüssig macht. Man trifft
            sich von Fall zu Fall in brüderlich-freundlicher Übereinkunft, bei gleichzeitiger
            gegenseitiger Freigabe, auch wo man sich eigentlich lieber nicht freigäbe. Eine «<foreign xml:lang="lat">pia
            conspiratio</foreign>» hat <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> ein solches
            Einvernehmen in bezeichnendem Ausdruck<note xml:id="nm" type="original"><ref type="can">Op. 5,321.</ref><note xml:id="n82">Aus dem dem <hi rend="italic"><foreign xml:lang="lat">Catechismus sive christianae religionis
                institutio …</foreign></hi> vorangestellten Schreiben (siehe oben <ref type="pub" target="#fn_48">Anm. 48</ref>), <bibl corresp="kbga-bibls-29">CR 33 (= Calvini opera 5), col. 321</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Quod si imperatori Christo nostra obsequia approbare cupimus,
              piam inter nos conspirationem ineamus necesse est, ac mutuam pacem foveamus, quam suis
              non commendat modo, sed etiam inspirat.</foreign>»</note></note> genannt. Es bestehen dazu in
            Bekenntnissachen, so weit ich sehe, folgende fünf Möglichkeiten: 1. Einigung einzelner
            Kirchen über ein gemeinsames neu aufzustellendes Bekenntnis, so z. B. der Schweizer
            Kirchen <date when="1536">1536</date> und wieder <date when="1566">1566</date> <pb xml:id="p627" ed="pga"/> über die beiden helvetischen
              Konfessionen<note xml:id="n83"><bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Confessio helvetica prior</hi> (1536), BSRK 101–109</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-17"><hi rend="italic">Confessio helvetica posterior</hi> (1562), BSRK 170–221</bibl>, die
                <date when="1566">1566</date> allgemeine Anerkennung fand.</note>, also die Bildung von
            erweiterten Partikularbekenntnissen. 2. Erklärung spezieller gegenseitiger Anerkennung
            des Bekenntnisses der einen Kirche durch die andere, ohne Preisgabe des eigenen und ohne
            Aufstellung eines gemeinsamen dritten Bekenntnisses, so z. B. ausgetauscht <date when="1583">1583</date> zwischen
            der niederländischen und der französischen National-Synode.<note xml:id="n84">Vgl.
                <persName ref="kbga-actors-3773">A. Ebrard</persName> in der Einleitung zu seiner
              Bearbeitung von <bibl corresp="kbga-bibls-2330">
                                <hi rend="italic">Salnar’s Harmonia confessionum fidei. Das
                    einhellige Bekenntnis der reformirten Kirche aller Länder</hi>,
                    Barmen 1887, S. 1f.</bibl>: «… und die
              Nationalsynode zu Vitré <date when="1583">1583</date> vereinbarte mit der niederländischen Synode, daß die
              französischen und niederländischen Synoden sich von nun an gegenseitig durch
              Abgeordnete beschicken und daß <hi rend="italic">beide</hi> die <hi rend="italic">beiden</hi>
              Bekenntnisschriften (Gall. und Belg.) ein für allemal unterzeichnen sollten.»</note>
            3. Unverbindliche Anerkennung einer Bekenntnisschrift einer Kirche durch viele andere
            auf Grund ihres inneren Wertes und ihrer besonderen Brauchbarkeit, so vor allem dem
            Heidelberger Katechismus widerfahren.<note xml:id="n85">Er wurde z. B. eingeführt durch
              Synoden in <placeName ref="kbga-places-1423">Wesel</placeName> (<date when="1568">1568</date>), <placeName ref="kbga-places-650">Emden</placeName> (<date when="1571">1571</date>), <placeName ref="kbga-places-403">Den Haag</placeName>
                (<date when="1586">1586</date>), weiterhin in <placeName ref="kbga-places-272">Nassau</placeName> (<date when="1581">1581</date>), <placeName ref="kbga-places-934">Tecklenburg</placeName>
                (<date when="1584">1584</date>), <placeName ref="kbga-places-155">Anhalt</placeName> (<date when="1605">1605</date>), <placeName ref="kbga-places-177">Bremen</placeName> (<date when="1621">1621</date>) u.ö.
              Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">BSRK LIII,9–15.</bibl></note> 4. Gegenseitige schriftliche oder persönliche Beratung in schwierigen Fällen,
            wie sie <placeName ref="kbga-places-67">Genf</placeName> in den Fällen <persName ref="kbga-actors-919">Bolsec</persName> und <persName ref="kbga-actors-774">Servet</persName><note xml:id="n86">Vgl. die Darstellung bei
                <bibl corresp="kbga-bibls-1900">
                                <persName ref="kbga-actors-4077">F. W. Kampschulte</persName>,
                    <hi rend="italic">Johann Calvin. Seine
                    Kirche und sein Staat in Genf</hi>, Bd. II, hrsg. von W.
                    Goetz, Leipzig 1899, S. 138 144.
                  194–198.</bibl></note> und die <placeName ref="kbga-places-514">Niederlande</placeName> auf der <orgName ref="kbga-actors-3798">Dordrechter Synode</orgName><note xml:id="n87">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">BSRK LIX,3–8</bibl>: Für die <orgName ref="kbga-actors-3798">Dordrechter Synode</orgName> (<date from="1618" to="1619">1618/19</date>), die zur
              Beurteilung der Lehre der Remonstranten einberufen worden war, wurde hinzugezogen
              «eine große Anzahl auswärtiger Theologen, um durch ihr Gewicht das Ansehen der
              orthodoxen Lehre zu verstärken. Es waren die <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>, <placeName ref="kbga-places-669">Schottland</placeName>, <placeName ref="kbga-places-18">England</placeName>, die <placeName ref="kbga-places-642">Pfalz</placeName>,
              <placeName ref="kbga-places-272">Nassau</placeName>, <placeName ref="kbga-places-611">Hessen</placeName>, <placeName ref="kbga-places-177">Bremen</placeName> und <placeName ref="kbga-places-650">Emden</placeName> vertreten. Die französischen Protestanten … bezeugten
              durch ein theologisches Gutachten von <persName ref="kbga-actors-4114">du
                Moulin</persName> lebhaften Anteil.» Verzeichnis der ausländischen Delegierten in:
                <bibl corresp="kbga-bibls-1645">
                                TRE 9, 143.34–53.</bibl></note> von den auswärtigen Kirchen erbaten und erhielten. 5. Private Herstellung
            wissenschaftlicher Sammlungen, wobei dann die Augustana Variata um der Deutschen willen
            auch mitgehen mußte. So die «<foreign xml:lang="lat">Harmonia Confessionum</foreign>» von <persName ref="kbga-actors-4146">Salnar</persName> 1581<note xml:id="n88">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-2331">
                                <persName ref="kbga-actors-4146">Salnar</persName>, <hi rend="italic">Harmonia Confessionum
                    Fidei, Orthodoxarum et Reformatarum Ecclesiarum … Quae omnia, Ecclesiarum
                    Gallicarum, et Belgicarum nomine, subiiciuntur libero et prudenti reliquarum
                    omnium, iudicio</hi>,
                Genevae 1581</bibl>. Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">BSRK XIII,12–21</bibl>:
              «Religiöse und politische Bedürfnisse legten den französischen Protestanten den Wunsch
              nahe, die Einheit des reformierten Glaubens trotz der Mehrheit seiner
              Konfessionsschriften darzuthun. Eine neue einheitliche Konfession, an die man dachte
              …, erwies sich als unerreichbar. So danke man es dem Pfarrer von <placeName ref="kbga-places-935">Castres in
              Südfrankreich</placeName>, <persName ref="kbga-actors-4146">Salnar</persName> [richtig wohl:
                <persName ref="kbga-actors-4146">Jean François Salvard</persName>; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-1645">
                                TRE 5,501,46f.</bibl>], daß er wenigstens eine <foreign xml:lang="lat">Harmonia Confessionum</foreign>
              zusammenstellte, welche sich ü den gesamten nicht-konkordistischen Protestantismus
              erstreckt.»</note> und das <pb xml:id="p628" ed="pga"/> «<foreign xml:lang="lat">Corpus et Syntagma Confessionum</foreign>» von <persName ref="kbga-actors-4090">Kaspar Laurentius</persName>
              1612<note xml:id="n89"><bibl corresp="kbga-bibls-2332"><persName ref="kbga-actors-4090">K. Laurentius</persName>, <hi rend="italic">Corpus et Syntagma Confessionum Fidei,
                    quae in diversis Regnis et Nationibus, Ecclesiarum nomine fuerunt authentice
                    editae …</hi>, 
                  Aureliae Allobrogum 1612.</bibl> – Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-17">BSRK XIV,1–13.</bibl></note>. <persName ref="kbga-actors-4146">Salnar</persName> hat gleichzeitig mit der
            Confessio Belgica die Approbation der Franzosen gefunden<note xml:id="n90">Die
              französische Nationalsynode zu Vitré (<date when="1583">1583</date>) approbierte <persName ref="kbga-actors-4146">Salnars</persName> Werk; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2330">
                                <persName ref="kbga-actors-3773">A. Ebrard</persName>, a.a.O., S. III-V und S. 2</bibl>; vgl. auch <bibl corresp="kbga-bibls-1645">
                                TRE 5, 501, 49f</bibl> – Zur Approbation der <foreign xml:lang="lat">Confessio
              Belgica in Vitré</foreign> vgl. <ref type="pub" target="#fn_n84">Anm. 84</ref>.</note>, <persName ref="kbga-actors-4090">Laurentius</persName> ist <date when="1653">1653</date> bei der Wiederaufrichtung der reformierten Universität
            <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName> zur Lehrnorm der theologischen Fakultät daselbst erklärt worden<note xml:id="n91">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-1645">
                                TRE 5, 501, 55.</bibl></note>. Das ist alles, was ich weiß, und ich vermute nicht, daß etwas prinzipiell über
              <pb n="91" ed="A"/> den so realisierten Begriff der «<foreign xml:lang="lat">pia conspiratio</foreign>»
            Hinausgehendes, etwas wie das, was heute als allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis
            in Frage zu stehen scheint, zu wissen ist.</p>
          <p>Fragt man nach dem Grund dieser Erscheinung, so ist zu sagen, es ist der reformierte
            Kirchenbegriff, der hier einer weitergehenden Einigung mindestens ernstliche Hemmungen
            in den Weg stellt. Kirche ist nach der Definition der reformierten Dogmatik als
            sichtbare Kirche «<foreign xml:lang="lat">coetus eorum, qui per verbum externum, sacramentorum, disciplinae
            ecclesiasticae usum in unum externum corpus ac societatem coalescunt</foreign>.»<note xml:id="nn" type="original">Leyd. Synopsis, bei <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                <persName ref="kbga-actors-1038">Heppe</persName>,
                    a.a.O., S. 481.</bibl><note xml:id="n92">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                HpB 527.</bibl></note></note> Das Merkmal, das für unsere Frage
            entscheidend ins Gewicht fällt, ist in dieser Definition bezeichnet mit den Begriffen
            <foreign xml:lang="lat">«coetus», «externum corpus», «societas», «coalescunt»</foreign>. Glauben, lieben, hoffen kann die
            Kirche offenbar sehr wohl und ohne weiteres als «<foreign xml:lang="lat">coetus […] oecumenicus et universalis
            per totum orbem […] dispersus</foreign>»<note xml:id="no" type="original">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                <persName ref="kbga-actors-1038">Heppe</persName>, a.a.O., S. 492.</bibl><note xml:id="n93">
                            <p>Leidener Synopsis; <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                    HpB 539.</bibl> Vgl. <ref type="pub" target="#fn_n94">Anm. 94</ref>.</p>
                            <p>Vgl.
                  <bibl corresp="kbga-bibls-17">BSRK XIII,12–21</bibl>: «Religiöse und politische Bedürfnisse legten den
                französischen Protestanten den Wunsch nahe, die Einheit des reformierten Glaubens
                trotz der Mehrheit seiner Konfessionsschriften darzuthun. Eine neue einheitliche
                Konfession, an die man dachte …, erwies sich als unerreichbar. So dankte man es dem
                Pfarrer von <placeName ref="kbga-places-935">Castres in Südfrankreich</placeName>, <persName ref="kbga-actors-4146">Salnar</persName> [richtig wohl: <persName ref="kbga-actors-4146">Jean François
                  Salvard</persName>; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-1645">
                                    TRE 5, 501, 46f.</bibl>], daß er wenigstens eine
                <foreign xml:lang="lat">Harmonia Confessionum</foreign> zusammenstellte, welche sich über den gesamten
                nicht-konkordistischen Protestantismus erstreckt.»</p></note></note>, d. h. wohl als
            sichtbare <pb xml:id="p629" ed="pga"/> Kirche, aber ohne daß ihre Glieder sich der
            Gemeinsamkeit ihres Tuns in concreto bewußt sind. Zu einer konkreten Handlung der Kirche
            dagegen, und als solche haben wir das Glaubensbekenntnis verstehen müssen, müssen diese
            Begriffe für ihre beteiligten Glieder nicht nur logisch vollziehbar, sondern bis zu
            einem gewissen Grad realisiert, konkretisiert sein. Das coalescere der Glieder
            untereinander muß mindestens in glaubwürdiger Weise im Gang begriffen sein. Der <foreign xml:lang="lat">coetus</foreign>
            muß wirklich als <foreign xml:lang="lat">externum corpus</foreign>, d. h. als Gemeinschaft von Menschen, die man sieht
            oder doch kennt oder mit denen man sich doch verständigen kann, den Beteiligten als
            irgendwie anschauliche Landsgemeinde vor Augen stehen. Ein Bekenntnis, bei dem diese
            menschliche Glaubwürdigkeit und Anschaulichkeit des bekennenden <foreign xml:lang="lat">corpus externum</foreign> ganz
            fehlen sollte, würde mit dem reformierten Bekenntnisbegriff auch den reformierten
            Kirchenbegriff sprengen – es gäbe dann konkrete Handlungen der Kirche, die etwas anderes
            wären als konkrete Handlungen des durch Wort, Sakrament und Zucht vereinigten <foreign xml:lang="lat">externum
              cor<pb n="92" ed="A"/>pus</foreign>, also eine Kirche, die etwa wesentlich nur
            Anstalt, nur Amt wäre – und darum widersetzt sich der reformierte Kirchenbegriff der
            Aufstellung eines solchen Bekenntnisses. Es steht nun nicht so, daß ein allgemeines
            Bekenntnis notwendig ein solches dem reformierten Kirchenbegriff widriges sein muß. Es
            läßt sich ja theoretisch eine Erweiterung der konkreten Anschaulichkeit der christlichen
            Koalition denken, die sich schließlich über Länder und Meere erstrecken könnte. In der
            Wirklichkeit aber, und darauf kommt es bei einem reformierten Glaubensbekenntnis an,
            wird diese Erweiterung um so unwahrscheinlicher, je umfassender sie gedacht wird. Sind
            wir denn, wir angeblich in Christo Einigen, ein <foreign xml:lang="lat">coetus</foreign>, eine <foreign xml:lang="lat">societas</foreign>, eine
            Landsgemeinde, <hi rend="italic">einig</hi> in Christo, einig <hi rend="italic">untereinander</hi>
            also? <hi rend="italic">Glauben</hi> kann ich mit den Fernsten, mit dem «<foreign xml:lang="lat">coetus oecumenicus</foreign>»,
            meinen Glauben <hi rend="italic">bekennen</hi> (N. B. ohne unreformierte Ideologie) doch wohl
            nur mit den <hi rend="italic">Nächsten</hi>, d. h. mit den mir als Glaubensgenossen, d. h.
            vor allem als Mitsünder und Mitgefangene irgendwie Bewußten, mit dem enger oder weiter
            gefaßten «<foreign xml:lang="lat">coetus particularis</foreign>»<note xml:id="n94">Ebd.: «<foreign xml:lang="lat">Haec ecclesia visibilis
              consideratur duobus modis, vel ut coetus aliquis particularis unius pagi, urbis, aut
              provinciae, … vel ut coetus aliquis oecumenicus et universalis per totum orbem
              diversis locis dispersus …</foreign>»</note>. Der <foreign xml:lang="lat">coetus particularis</foreign> müßte selber zum <foreign xml:lang="lat">coetus
            oecumenicus</foreign> werden, <pb xml:id="p630" ed="pga"/> um aufrichtig in ein ökumenisches
            reformiertes Glaubensbekenntnis einstimmen zu können. Unsere unter dem Regiment des
            Herrn der Kirche vollzogene Verbundenheit zu einem <foreign xml:lang="lat">externum corpus</foreign>, z. B. mit den
            reformierten Franzosen, müßte für sie wie für uns auch menschlich erkennbar und
            anerkennbar sein, wir müßten uns, durchaus nicht in rührseliger Bruderliebe, wohl aber
            in der ihnen und uns gemeinsamen Schächer<hi rend="italic">haftigkeit</hi> und in der ihnen
            und uns gemeinsamen Schächer<hi rend="italic">gnade</hi> vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.23.41 Lk.23.43">Lk. 23,41–43</ref>] <hi rend="italic">gefunden</hi> haben, wie
            eben begnadigte Schächer sich zu finden pflegen, – nicht um uns als reformierte
            Glaubensbrüder im Glauben lieb zu haben (das geht bis zu einem gewissen Grade auch so),
            wohl aber, und das ist ein Weiteres, um gemeinsam ein wirkliches Glaubensbekenntnis
            ablegen zu können. Jeder die konkrete Wirklichkeit der Gemeinsamkeit umgehende Weg zu
            einem allgemeinen Bekenntnis wäre kein reformierter Weg. Von hier aus meine ich die
            Zurück<pb n="93" ed="A"/>haltung der alten Reformierten in bezug auf
            umfassende Bekenntnisaktion verstehen zu müssen: Ihr Bekenntnis geschah auf dem Boden
            der konkreten Wirklichkeit; es war Akt, Ereignis, Handlung, nicht nur als Erkenntnis
            Gottes in seiner Offenbarung, sondern auch und eben damit zugleich: als Demonstration
            wirklicher, menschlich-irdischer Gemeinschaft. Eben darum geschah es unter nüchternem
            Verzicht auf den Glanz der alten wie der neuen Ökumenizität, hinter der es keine
            Realität mehr oder noch keine Realität stehen sah. Von da aus meine ich, daß die
            Bestimmung: «<hi rend="italic">eine örtlich umschriebene christliche Gemeinschaft</hi>» in
            die Definition des Begriffs «reformiertes Bekenntnis» als weiteres Glied dieser
            unzerreißbaren Kette <hi rend="italic">hinein</hi>gehört. «Örtlich» ist <foreign xml:lang="lat">cum grano salis</foreign> zu
            verstehen. Nicht daß sie von einer Stadtmauer oder einer Landesgrenze umschlossen war,
            machte die altreformierte Einzelkirche zum legitimen Subjekt des reformierten
            Bekenntnisses, sondern das, daß ihre Glieder miteinander menschlich an einem Ort standen
            und gingen, eben die konkrete Gemeinschaft, aus der heraus etwas so eminent Gemeinsames
            wie ein Glaubensbekenntnis hervorgehen konnte. Dieser Ort kann sich geographisch
            beliebig erweitern, er kann durchaus auch ein geistiger Ort sein, aber er darf nicht
            aufhören, ein Ort zu sein, wo man menschlich stehen, menschlich sich begegnen,
            menschlich miteinander weinen und sich freuen kann. Da, an diesem bestimmten Ort:
            vielleicht, wahrscheinlich, sicher in der Sünde und im Gericht, im Schlamm und Elend
            dieses bestimmten irdischen Ortes, da lebt die christliche Ge<pb xml:id="p631" ed="pga" break="no"/>meinschaft, da bekennt sie. Sofern sie allgemein und überall vorhanden
            ist, wollen wir uns ihrer freuen, aber als <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>-Gemeinschaft muß
            sie in einer bestimmten konkreten Weise vorhanden sein. Von da aus würde ich an die
            Fragesteller von <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> die zweite Gegenfrage richten: Wie denken Sie sich das
            Verhältnis der<note xml:id="n95">Original: «… Verhältnis zwischen der»; Streichung vom
              Hrsg.</note> unerbittlichen Konkretheit des reformierten Kirchenbegriffs zu der
            Allgemeinheit des Bekenntnisses, nach dessen Wünschbarkeit und Möglichkeit Sie uns
            fragen? Soll es beim reformierten Kirchenbegriff, bei dem großen, <pb n="94" ed="A"/>anschaulichen, glaubwürdigen, göttlichen Vorhandensein der
            Bekenner im Staub und Dreck eines irdischen Ortes im Gegensatz zu allen Ideologien sein
            Bewenden haben? und wenn ja, ist es wahrscheinlich, daß der <foreign xml:lang="lat">coetus particularis</foreign> der so
            Verbundenen morgen zum <foreign xml:lang="lat">coetus universalis</foreign> anwachsen wird? Es fällt uns doch schon recht
            schwer, uns mit unsren Nächsten in diesem Sinn verbunden zu wissen. Wird uns die
            Gemeinschaft mit den Fernsten in diesem Sinn leichter fallen? Haben Sie Zeichen der
            Zeit, die Sie solches hoffen lassen? Sind Sie ganz sicher, daß der reformierte coetus
            universalis von morgen eine Gemeinschaft der Gedemütigten sein und nicht doch etwa dem
            andern <foreign xml:lang="lat">coetus universalis</foreign>, dem des Papstes, dem diese Verbundenheit und damit die
            Legitimation zum Bekenntnis gerade fehlt, allzu ähnlich sehen wird? Sind Sie ganz
            sicher, daß das geplante Weltbekenntnis, einerlei ob es eines der alten oder ein neu zu
            formulierendes sein sollte, nicht ein rechtes <hi rend="italic">Welt</hi>bekenntnis sein
            wird, eine von jenen Resolutionen und Allokutionen, in denen man in der <hi rend="italic">Welt</hi> einander große Dinge zuzurufen pflegt, Dinge, die gerufen und gehört, aber
            zum vorneherein von niemand geglaubt werden? Sind Sie ganz sicher? Wenn Sie sicher sind,
            warum sollte dann das allgemeine Bekenntnis nicht wünschbar, möglich, notwendig und
            wirklich sein, in einem Schlag, mit dem Anbruch desselben Tages? Wenn Sie nicht sicher
            sind … aber wieder wird hier das Entweder – Oder sichtbar, dessen Aufstellung wir uns
            auf das Ende versparen.</p>
          <p rend="margin-top">Nehmen wir zum Antritt eines dritten und letzten Gedankenganges einen
            Augenblick an, unsere erste und zweite Frage seien mit einem vollgültigen Ja
            beantwortet. Also 1. die reformierten Kirchen der Gegenwart seien überhaupt in der Lage,
            unter Erfüllung der sämtlichen po<pb xml:id="p632" ed="pga" break="no"/>sitiven und
            negativen Bestimmungen des Begriffs ein wirklich reformiertes Glaubensbekenntnis
            aufzustellen und abzulegen und 2. auch die besondere Bedingung des konkreten
            Sozietätscharakters des reformierten Bekennt<pb n="95" ed="A"/>nisses
            sei der Aufstellung und Ablegung eines allgemeinen reformierten Glaubensbekenntnisses
            nicht im Wege, weil auch diese Bedingung allgemein erfüllt oder doch erfüllbar sei.
            Nehmen wir an, dem sei so, so würde uns ein Umstand, dessen wir eben nochmals gedacht
            haben, trotzdem noch einmal und nochmals in ganz besonderer Weise zu denken geben. Wir
            würden nämlich, wenn wir nun wirklich zur Aufstellung und Ablegung eines solchen
            allgemeinen reformierten Weltbekenntnisses schreiten sollten, nicht umhin können, uns
            einzugestehen, daß wir dann etwas täten, was, <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> an der Spitze, unsre Väter offenkundig nicht getan haben. Warum
            sollten wir es darum nicht tun dürfen, vielleicht tun müssen? Die Situation kann für uns
            eine so ganz andere geworden sein, daß sie andere Maßnahmen als die ihrigen gebieterisch
            von uns fordert, und daß wir zur Durchführung dieser anderen Maßnahmen tatsächlich <hi rend="italic">in der Lage</hi> sind. Ich lege Nachdruck auf den letzten Punkt. Also wir
            sind in der Lage, in Sachen des christlichen Glaubensbekenntnisses zu tun, was <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> nicht getan hat, mehr, Kühneres, Größeres, ja
            wir werden dann tatsächlich sagen müssen: Christlicheres als er zu unternehmen? Ist das
            wahr? Wenn es wahr ist, und es kann ja wahr sein, dann muß sich das, was wir tun wollen,
            mindestens in <hi rend="italic">Vergleich</hi> stellen, es muß der Wert, das Gewicht, die
            Christlichkeit unsres allgemeinen an der des partikularen Bekenntnisses der Alten ohne
            Ungerechtigkeit sich <hi rend="italic">messen</hi> lassen. Indem die Gegenwart über die
            Vergangenheit hinwegzuschreiten meint, wird die Vergangenheit zur Frage an die
            Gegenwart, ob sie sie denn etwa wirklich schon erreicht hat? Das neue allgemeine
            reformierte Glaubensbekenntnis, an das die Fragesteller von <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> gedacht haben mögen,
            liegt uns nicht vor, und wir haben uns darüber nicht auszusprechen. Nur nach der
            Wünschbarkeit und Möglichkeit eines solchen sind wir ja gefragt. Wir wissen nicht
            einmal, ob es die repristinierende Proklamation eines alten Bekenntnisses, etwa des
            Heidelbergers oder vermutlich der Westminsterkonfession<note xml:id="n96">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-17">
                                <hi rend="italic">Westminster-Confession</hi> (1647), BSRK 542–612.</bibl></note>
            oder – der reformierten Geschichte würde dies zweite an sich besser entsprechen – die
            Redaktion <pb n="96" ed="A"/> einer modernen Formel ist, was den
            Kreisen, <pb xml:id="p633" ed="pga"/> aus denen unsere Themafrage stammt, als das
            eventuell Wünschbare und Mögliche vorgeschwebt hat. Der bewußte Vergleich zwischen
            Vergangenheit und Gegenwart kann also kein inhaltlicher sein. Aber die Frage nach
            Wünschbarkeit und Möglichkeit des ganzen Schrittes, der zur Diskussion steht, läßt sich
            auch so stellen und beantworten. Es gibt gewisse<note xml:id="n97">In <bibl corresp="kbga-bibls-2324">
                                <ref corresp="A">ZZ</ref>: «gewiß».</bibl></note> sachliche Voraussetzungen eines christlichen Glaubensbekenntnisses, die für die
            Frage, ob es wünschbar und möglich ist, entscheidend sind, gleichgültig, welches auch
            sein Inhalt sei.<note xml:id="np" type="original">
                            <p>Außer dem meinigen lagen dem Cardiffer Konzil
                Referate vor von den Professoren <hi rend="italic">
                                    <persName ref="kbga-actors-4107">Martin</persName></hi> (<placeName ref="kbga-places-71">Edinburgh</placeName>) und <hi rend="italic">
                                    <persName ref="kbga-actors-4164">Shaw</persName></hi> (<placeName ref="kbga-places-937">Halifax</placeName>). Während der Erste die
                Themafrage (soweit ich sehe, aus praktisch-kirchlichen Gesichtspunkten
                argumentierend) verneinte<note xml:id="n98">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                        <persName ref="kbga-actors-4107">A. Martins</persName> Ausführungen in: <hi rend="italic">Proceedings …</hi>, a.a.O. (Anm. 15), S. 107–117; er erklärte u. a.  (S. 116f.)</bibl>: «<foreign xml:lang="eng">The doctrinal Situation to-day is what we have seen, and
                  the prospect for any future that we need take into consideration is one of
                  increased strain and difficulty. As much would seem to be appointed for our
                  Churches as for others, and each of them must deal with the responsibility it
                  creates as wisdom and fidelity may be given. But why reproduce these difficulties
                  here? Is there any Obligation upon us to engage in a task which must inevitably
                  still further complicate the discussion? or to attempt the composing of
                  differences which must be adjusted locally if at all? We are held together by a
                  common allegiance to the substance of the Reformed faith. That faith we recognize
                  as set forth in classic form in our historic Standards – these noble monuments of
                  creedmaking charism of a bygone age – and by their power upon us and upon our
                  fathers we are what we are.</foreign>»</note>, legte der Zweite der Versammlung schließlich,
                die Möglichkeit einer Repristination der Westminsterkonfession ausdrücklich in
                Abrede stellend<note xml:id="n99">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                            <persName ref="kbga-actors-4164">J. M. Shaws</persName> Ausführungen in: <hi rend="italic">Proceedings …</hi>, S. 117–128; S. 119</bibl>: «<foreign xml:lang="eng">There is
                    a widespread and growing conviction, however, on the part Presbyterian Churches
                    throughout the world that the <placeName ref="kbga-places-939">Westminster</placeName> Confession no longer expresses the
                    living faith of the Church, and can therefore no longer serve as the chief
                    subordinate Standard of the Church’s faith and life; and that the time has come,
                    accordingly, when a new Statement or Confession should be drawn up of the faith
                    by which the Church actually lives and works.</foreign>»</note>, 
                    den Entwurf eines neuen Credo vor, dessen Wortlaut die Leser interessieren dürfte: «<foreign xml:lang="eng">We believe on God
                the Father, Maker of heaven and earth, Whose Love is over all, and Who is able to
                make all thinks work together for the accomplishment of His purposes of Holy
                Father-Love with His children.</foreign>
                            </p>
                            <p>
                                <foreign xml:lang="eng"> believe on Jesus Christ, His only Son, our
                Saviour and Lord, through Whose life and death, and risen, working through His
                Spirit, we have forgiveness and eternal life, and are called into the saving
                fellowship and Service of God’s Kingdom of righteousness and love and peace, both
                now and hereafter.</foreign>
                            </p>
                            <p>
                                <foreign xml:lang="lat">We believe in (not «on») the Holy Catholic Church, the Body
                of Christ throughout all the world, indwelt and possessed by the Holy Spirit,
                through whose working we, with all the saints, are led into ever fuller truth and
                holiness and power.</foreign>
                            </p>
                            <p><foreign xml:lang="lat">All this we believe, primarily and particularly through
                the Divine redemptive revelation recorded and interpreted for us in Holy Scripture,
                and verified by the testimony of the Holy Spirit in our hearts. And in this faith we
                commit ourselves unto God the Father, and unto His Son Jesus Christ, and unto the
                power of His Spirit, that we may live not unto ourselves, but unto Him Who loved us,
                and gave Himself for us. – Amen.</foreign>»<note xml:id="n100">
                                    <bibl corresp="kbga-bibls-2315">
                                        <hi rend="italic">Proceedings …</hi>, S. 128.</bibl></note>
              </p></note> Von diesen sachlichen Voraussetzungen ist jetzt noch zu reden.</p>
          
          <p>
                        <pb rend="noPipe" xml:id="p634" ed="pga"/> Ich denke auf keinen Widerspruch zu stoßen, wenn ich zunächst einfach sage: Wir müßten,
            damit der bewußte Schritt wünsch<pb n="97" ed="A"/>bar und möglich
            sei, mindestens ebenso bestimmt wie unsere Väter das Bewußtsein haben, damit dem Willen
            Gottes zu gehorchen. Hinter ihren partikularen Bekenntnissen steht das Bewußtsein dieser
            höchsten Notwendigkeit. Es müßte mindestens ebenso sehr hinter unsrem allgemeinen
            Bekenntnis stehen. Darüber läßt sich begreiflicherweise wenig sagen. Aber so viel läßt
            sich sagen: Gott behüte uns und alle, die es angeht, vor allen vielleicht denkbaren und
            praktikabeln Machenschaften, vor allen Unternehmungen, die heute, im Zeitalter des
            Flugzeuges und des Radio, technisch im Bereich des Möglichen liegen, hinter denen aber
            nicht die christliche Not und der christliche Zwang, die ernste, verzweifelte
            Erforschung und Erkenntnis ihrer Unvermeidlichkeit im Willen Gottes stehen sollte. Es
            gibt Dinge, die man nur dann tun darf und tun kann, wenn man sie tun <hi rend="italic">muß</hi>. Zu diesen Dingen gehört ein christliches Glaubensbekenntnis. Keine
            Begeisterung, kein guter Wille, keine werktätige Bruderliebe, keine kirchenpolitische
            Rücksicht könnte dieses Muß ersetzen, diese in der Verzweiflung erkannte
            Unvermeidlichkeit des Credo. «Credo» sagt man erst, wenn alle anderen Möglichkeiten
            erschöpft sind, wenn man, auf den Mund geschlagen, nichts mehr anderes sagen kann als
            eben «Credo». Jedes andere Credo ist ein fauler Zauber und vom Teufel, und wenn es
            wörtlich das Apostolikum wäre. Die reformierte Kirche darf es sich nicht leisten, ein
            solches <hi rend="italic">anderes</hi> Credo zu sprechen. Ihr steht das kirchliche Credo
            unter keinem andern Gesetz als das des Einzelnen. Sie versteht sich selbst auch als
            bekennende Kirche, <pb xml:id="p635" ed="pga"/> als die «<foreign xml:lang="lat">communio electorum et
              vocatorum</foreign>»<note xml:id="n101">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-263">
                                HpB 526</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">Ecclesia est coetus s. collectio
            hominum electorum, vocatorum et fidelium, quos Deus per Verbum et Spiritum e statu
            peccati in statum gratiae ad aeternam gloriam vocat</foreign>» (<persName ref="kbga-actors-2871">J. H. Heidegger</persName>).</note>: als die Gemeinschaft der aus der Verlorenheit
            Erwählten, der aus der Finsternis Berufenen. Sie ist «die Kirche der Wüste»<note xml:id="n102">«<foreign xml:lang="fre">Eglise du désert</foreign>» nannte sich die nach der Aufhebung des Ediktes von
              Nantes (<date when="1685">1685</date>) verfolgte französische Hugenottenkirche, die sich u. a.  im
              Süden des Landes an entlegenen und geheimen Orten zusammenfand.</note> von Haus aus.
            An den äußersten Enden: in den Bergen, wo der <placeName ref="kbga-places-295">Rhein</placeName> anfängt, und im <placeName ref="kbga-places-514">Niederland</placeName>, wo er
            aufhört, ist ihr genuines Bekenntnis zuerst vernommen worden. Von den Enden her müßte es
            auch heute kommen, um genuin zu sein. Es müßte das Bekenntnis der von Gott Verlassenen
            und als solche von Gott Heimgesuchten, der Verlorenen und als solche Geretteten sein.
            Das Bekenntnis der am Willen <pb n="98" ed="A"/> Gottes Scheiternden und
            so sich Anklammernden. Sollte das in Frage kommende allgemeine reformierte Bekenntnis,
            denen der Väter gleich, ein solches Bekenntnis sein, wie sollte es dann, aber nur dann,
            nicht wünschbar und möglich sein?</p>
          <p>Diese einfachste Voraussetzung würde ich dann in doppelter Richtung so entwickeln: Wer
            im Gehorsam gegen den Willen Gottes und also im Namen Gottes <hi rend="italic">reden</hi> zu
            müssen meint, wer also das Amt der Propheten aufnimmt und weiterführt in der Welt – und
            das muß der Fall sein, wo christliches Glaubensbekenntnis geschehen soll –, der muß der
            Meinung sein (weiter hinauf möchte ich die Voraussetzungen, die hier in Betracht kommen,
            nicht verfolgen), daß er von Gottes Ratschlüssen etwas Richtiges und Wichtiges zu sagen
            und zugleich in seinem Namen etwas Bestimmtes zu gebieten hat. Es gibt, schematisch
            geredet, eine dogmatische und eine ethische Voraussetzung des Glaubensbekenntnisses. Sie
            besteht nach beiden Seiten darin, daß etwas vorliegt, was die Kirche in concreto zum
            Bekennen treibt, ein Zeugnis, das abgelegt sein will, eine Mitteilung, und zwar eine
            doppelte Mitteilung, etwas zu Wissendes und etwas zu Wollendes, in dem der Wille Gottes,
            der der Grund der Bekenntnishandlung sein muß, sich als sinnvoll erweist. Ist diese
            nähere Bestimmung sachgemäß, so wäre im einzelnen folgendes zu sagen:</p>
          <p>I. Ein wünschbares und mögliches Glaubensbekenntnis müßte zur Voraussetzung haben, daß
            der Kirche aus der Schrift gewisse besondere Einsichten zuteil geworden sind, daß sie in
            hartem Streit gegen theologi<pb xml:id="p636" ed="pga" break="no"/>sche Lüge und
            Halbwahrheit bestimmte Sätze als bis auf weiteres feststehende Darstellung der ihr
            zugänglichen Wahrheit erkämpft hat, daß sie der Richtigkeit und Dringlichkeit gewisser
            Kardinalgedanken ihrer Predigt in dem Grade gewiß geworden ist, daß sie sie der Umwelt
            gegenüber und sich selbst zu einem Eben-Ezer [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="1.Sam.4.1">1.Sam. 4,1</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="1.Sam.5.1">5,1</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="1.Sam.7.12">7,12</ref>] in einem dokumentarischen Zeugnis niederzulegen sich genötigt sieht. Dieses
            Zeugnis ist dann das Glaubensbekenntnis. Wann und wo ist denn ein rechtes
            Glaubensbekenntnis etwas anderes gewesen als das Ergeb<pb n="99" ed="A"/>nis eines bestimmten Stückes der großen Geschichte zwischen
            Bibel und Kirche, der Abschluß langer, ernsthafter theologischer Auseinandersetzungen,
            der Ausdruck eines bestimmten charakterisierten Anliegens der christlichen Verkündigung?
            Ein Bekenntnis ohne solche Vorgeschichte, ein Bekenntnis, das etwa bloß um seiner selbst
            willen, <foreign xml:lang="lat">ut aliquid fieri videatur</foreign><note xml:id="n103">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-7465"><persName ref="kbga-actors-4085">L. Caecilius Firmianus Lactantius</persName>, 
                                <hi rend="italic">Institutiones divinae</hi>, VII, 4</bibl>.</note>, aufgestellt würde, hätte <hi rend="italic">keinen</hi> Sinn. Als Dokument
            menschenfreundlicher Liebe zur Einigkeit, als Ausdruck eines gemeinen<note xml:id="n104">In 
                                <ref corresp="A">ZZ</ref>: «allgemeinen».</note> Wunsches oder Ideals, als
            Kompromißformel zwischen Richtungen, hinter denen gar kein lebendiges christliches
            Denken mehr steht, die nur darum gemeinsam bekennen, weil sie gar nicht mehr wissen,
            worüber sie einst gestritten haben, als Präambel einer Kirchenverfassung, weil eine
            Kirchenverfassung nun einmal eine bekenntnismäßig klingende Präambel haben muß<note xml:id="n105">Vgl. oben <ref type="pub" target="../volume/19/p150#fn_n34">S. 150, Anm. 34</ref>. – Vgl. auch einen Artikel von Pastor
                [<persName ref="kbga-actors-2887">W.] Hützen</persName>, <placeName ref="kbga-places-651">Meiderich</placeName>: <bibl corresp="kbga-bibls-2333">
                                <hi rend="italic">Noch ein Wort zur 20. Tagung des
                    Reformierten Bundes</hi>, in: RKZ, Jg. 75
                    (1925), S. 161–163; S. 162</bibl>: «In diesem Zusammenhang
              ging <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> auch auf die <hi rend="italic">Präambel</hi> ein und fand nur Worte der
              Ablehnung für sie. Diese Stellungnahme zur Präambel fand in der Diskussion
              Widerspruch. Es wurde betont, daß die Brüder, die hinter der Präambel standen, sicher
              mit ernstem, anhaltendem Gebet diese lebenswichtige Sache durchgekämpft
              hätten.»</note>, als schöne Fahne, die, wenn das Regiment ausmarschiert, in der
            Kaserne bleibt – als alles Derartiges und Ähnliches mehr stünde ein Glaubensbekenntnis
            völlig in der Luft, <hi rend="italic">wäre</hi> es gar kein Glaubensbekenntnis. Anders als
            entsetzlich langweilig, unoriginell, vermittlerisch, nichtssagend und nichtswirkend wird
            ein Bekenntnis ohne ernste theologische Vorgeschichte nie ausfallen können. Vor einem
            Bekenntnis ohne charakteristische biblische Einsichten, ohne Narben vorangegangenen
            Kampfes, ohne notwendiges Anliegen, vor einem dogmatisch bedeutungslosen, wohl gar
            bedeutungslos sein wollenden <pb xml:id="p637" ed="pga"/> Bekenntnis, davor behüt uns,
            lieber Herre Gott<note xml:id="n106">Vgl. die mittelalterliche, von <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName>
              <date when="1528">1528</date> übersetzte Litanei <bibl type="song" corresp="kbga-songs-286">«Kyrie eleison» (EKG 138)</bibl>, in der ein
              Chor die verschiedenen Gegenstände der Bitte vorsingt («Vor allen Sünden, vor allem
              Irrsal, vor allem Übel, vor des Teufels Trug und List …» usw.) und die Gemeinde
              jeweils einstimmt: «behüt uns, lieber Herre Gott».</note>! Sollte die Repristinierung
            eines <hi rend="italic">alten</hi> Bekenntnisses das sein, was den Fragestellern vorschwebt,
            so wäre zu sagen: dann auf keinen Fall ohne authentischen Kommentar dazu! Das Gegenteil
            wäre Faulheit und Feigheit zugleich. Aber nun muß ich allerdings gestehen, daß <hi rend="italic">ich</hi> wenigstens in Verlegenheit wäre, wenn man mich fragen würde, welches
            denn die Ereignisse und Gestalten seien, die die theologische Geschichte der Gegenwart
            und jüngsten Vergangenheit als Vorgeschichte eines demnächst aufzustellenden
            Glaubensbekenntnisses charakterisierten. Wo ist etwas geschehen in unsrer Zeit in der
            Theologie als Aufrichtung großer Wahrheit, durch die sich die Kirche ernstlich <pb n="100" ed="A"/> in Anspruch genommen, oder als große Ketzerei, von
            der sie sich ernstlich und unertäglich angegriffen fühlte? Wo ist denn ein Athanasius,
            ein <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> unter uns, um von den nicht nur
            anregenden und bewegenden, sondern begründenden und gestaltenden Erscheinungen eines
              <persName ref="kbga-actors-14">Augustin</persName>, <persName ref="kbga-actors-1282">Thomas</persName>, <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> nicht zu reden?
            Welches wäre das besondere Anliegen, das die Kirche heute öffentlich bezeugen müßte?
            Täuschen wir uns nicht: Wir stehen in der protestantischen Theologie wirklich nicht in
            einer klassischen Zeit, deren Möglichkeiten uns etwa veranlassen könnten, den Mund
            allzuweit aufzutun, sondern wir stehen tatsächlich <hi rend="italic">zwischen</hi> den
              Zeiten<note xml:id="n107">Anspielung auf den Titel der <date when="1923">1923</date> von 
                <persName ref="kbga-actors-137">Fr. Gogarten</persName>, <persName ref="kbga-actors-403">E. Thurneysen</persName> und <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName> gegründeten und von <persName ref="kbga-actors-275">G. Merz</persName> seitdem
              herausgegebenen Zeitschrift.</note>, beladen mit dem unseligen
            pietistisch-rationalistischen Erbe der zwei letzten Jahrhunderte<note xml:id="n108">Vgl.
              dazu <bibl corresp="kbga-bibls-932">Bw.Th. II, <ref type="pub-" target="../volume/04/p332#p332">S. 332f.</ref></bibl>: «In meinem Vortrag [in <placeName ref="kbga-places-651">Meiderich</placeName>] wirkte eine ganz
              beiläufige Bemerkung, in der ich Pietismus und Rationalismus auf eine Linie stellte,
              wie Wurmpulver und veranlaßte am Abend beim christlichen Teefest die Laien noch einmal
              zu besonderer Interpellation, und zwar im Namen <persName ref="kbga-actors-797">Tersteegens</persName>, der in dieser Gegend besonders viel gilt.» – Vgl. auch
              hierzu <bibl corresp="kbga-bibls-2333">
                                <persName ref="kbga-actors-2887">[W.] Hützen</persName>,
                  a.a.O.</bibl>: «Auch an einem Zweiten müssen wir noch Kritik
              üben, und zwar an seiner Stellung zum <hi rend="italic">Pietismus</hi>. Wenn ich nachher
              mit Brüdern über diesen Passus konferierte, dann wurde mir immer entgegengehalten:
              <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> meint Pietismus in Anführungsstrichen. Ich habe das nicht herausgehört. Dem
              widerspricht auch eine Bemerkung wie die: ‹Ich will Ihnen <persName ref="kbga-actors-797">Tersteegen</persName> gar nicht nehmen, er hat manches von
                <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName>, nur streichen Sie alles ab, was er
              vom Pietismus hat.› Darin liegt doch eine grundsätzliche Ablehnung des
              Pietismus.»</note>, das los zu werden nicht so einfach ist, wie mancher <pb xml:id="p638" ed="pga"/> nicht aus der Nähe Beteiligte sich vorstellt, und wir stehen
            vor einer Zukunft, der wir, mit ein paar sehr bescheidenen Neuansätzen bewaffnet, nur
            sehr sorgenvoll entgegengehen können. <hi rend="italic">Glauben</hi> soll und kann die Kirche
            immer, auch in solchen theologischen Übergangs- und Sichtungszeiten<note xml:id="n109">Anspielung auf die (nach <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.22.31">Lk. 22,31</ref>) <persName ref="kbga-actors-441">von Zinzendorf</persName> sog.
              «Sichtungszeit» (1743–1750) in der Frühzeit der Brüdergemeine; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2334">
                                <persName ref="kbga-actors-1475">E.
                    Beyreuther</persName>, Art. «Nikolaus Ludwig Reichsgraf von Zinzendorf und Pottendorf», RGG<hi rend="sup">3</hi>, Bd. 6, Sp. 1914.</bibl></note>. Zu einem Glaubens<hi rend="italic">bekenntnis</hi> aber besteht, von der deutschen
            und schweizerischen Theologie aus gesehen, heute keine ernsthafte Möglichkeit. Steht es
            in <placeName ref="kbga-places-21">Frankreich</placeName>, <placeName ref="kbga-places-514">Holland</placeName>, <placeName ref="kbga-places-18">England</placeName>, <placeName ref="kbga-places-940">Nordamerika</placeName> anders? Es kann ja sein, aber man wird uns
            mit sehr gewichtigen Gründen kommen müssen, um uns davon zu überzeugen, daß wir
            Wirklichkeiten in dieser Hinsicht nicht sehen, Wirklichkeiten in der heutigen Theologie,
            die ein allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis als wünschenswert und möglich
            erscheinen lassen würden.</p>
          <p>Aber nehmen wir einmal an, es stünde in dieser Hinsicht ganz anders, als ich jetzt eben
            angedeutet: Wir stünden nicht <hi rend="italic">zwischen</hi> den Zeiten, sondern bereits
            siegreich in der <hi rend="italic">Zeitwende</hi><note xml:id="n110">
                            <seg type="org">«<orgName ref="kbga-actors-7556">Zeitwende</orgName>» ist der Titel einer ab <date when="1925-01">Januar 1925</date> bei <orgName ref="kbga-actors-487">C.
              H. Beck</orgName> in <placeName ref="kbga-places-43">München</placeName> erschienenen Monatsschrift, die von <persName ref="kbga-actors-1089">Tim Klein</persName>, <persName ref="kbga-actors-7024">Otto Gründler</persName> und
                <persName ref="kbga-actors-1108">Friedrich Langenfaß</persName> herausgegeben wurde.</seg>
              Ein gedrucktes Blatt mit der Überschrift «Aufforderung zur Mitarbeit» war <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> im
                <date when="1924-09">September 1924</date> durch die Herausgeber zugegangen (<ref type="kba-objects-id" target="12818">ein Exemplar im Karl Barth-Archiv</ref>, Basel). Dort heißt es (von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> am Blattrand mit einem Ausrufezeichen
              versehen): «Feste Richtlinien schützen die Zeitschrift vor Verwaschenheit und geben
              ihr die charakteristische Prägung; ihr Rahmen ist aber weit genug gespannt, um sie vor
              der Unfruchtbarkeit zu bewahren, die jede nur von einem kleinen Mitarbeiterkreis
              getragene Zeitschrift bedroht.» Von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> unterstrichen sind die Worte: «Es ist die
              letzte Stunde. Die geistige Lage <placeName ref="kbga-places-151">Deutschlands</placeName> verschlechtert sich von Tag zu Tag. Die
              neue Zeitschrift muß deshalb so bald als möglich erscheinen …»</note>, d. h. hier in
            der theologischen Vorgeschichte eines Bekenntnisses. Wir wüßten wieder, was theologische
              Exegese<note xml:id="n111">Vgl. die programmatische Erklärung <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> in: <bibl corresp="kbga-bibls-994">
                                <hi rend="italic">Die Auferstehung der Toten. Eine akademische
                    Vorlesung über 1.Kor. 15</hi>, München 1924.
                      1926<hi rend="sup">2</hi>.1935<hi rend="sup">3</hi>;
                    Zollikon-Zürich 1953<hi rend="sup">4</hi>, S. III (Vorwort zur <edition rend="normal">1.
                Aufl.</edition>)</bibl>: «Das Auseinanderfallen einer vorwiegend
              historisch und einer vorwiegend theologisch interessierten Exegese ist gewiß ein
              unvollkommener Zustand. Wenn es den andern bewußt ist, daß sie an diesem Zustand <hi rend="italic">auch</hi> Anteil haben, dann werden sie mir sicher zugute halten, wenn ich
              vorläufig … als notwendiges <hi rend="italic">Korrektiv</hi> den Versuch einer <hi rend="italic">theologischen</hi> Exegese aufrechterhalte und fortsetze.» – Vgl. auch <bibl corresp="kbga-bibls-986">
                                <persName ref="kbga-actors-512">R.
                    Bultmann</persName>, <hi rend="italic">Das Problem einer theologischen Exegese des
                    Neuen Testaments</hi>, in: ZZ, Jg. 3
                    (1925), S. 334–357.</bibl></note> ist und was eine ihres Namens werte Dogmatik. <pb xml:id="p639" ed="pga"/> Die
            Sündflut des philosophischen, historischen und erbaulichen Dilettantismus wäre
            verrauscht oder doch gefallen. Es würde also die Bibel wieder als Heilige Schrift
            gelesen und auf ihren nicht religiösen, sondern <pb n="101" ed="A"/>
            sachlichen Gehalt untersucht, es würde wieder von Trinität und Prädestination, von
            Christologie und Sakrament und anderen <hi rend="italic">anständigen</hi> Dingen geredet
            zwischen theologischen Professoren und Studenten und auf den Pfarrerkonferenzen, so daß
            es nicht mehr gegenstandslos und langweilig, sondern ein Ereignis wäre, wenn nun ein
            allgemeines reformiertes Glaubensbekenntnis mit seinen ernsten vorläufigen
            Entscheidungen solcher Fragen auf den Plan träte. Nehmen wir an, dieses
            Glaubensbekenntnis würde dann z. B. den gewiß sehr sinnvollen Schritt tun und die große
            (von den heutigen Liberalen und Positiven gleich sehr als rechtgläubig anerkannte)
            Ketzerei in der Mitte jener fatalen zwei Jahrhunderte, diejenige <persName ref="kbga-actors-360">Schleiermachers</persName>, beim Namen nennen und freundlich,
            aber würdig und bestimmt als kirchlich unmöglich ablehnen. Schön, aber es bliebe dann
            immer noch die andere Frage, ob denn auch, 2., diejenige andere Voraussetzung erfüllt
            wäre, wonach das Bekenntis nach Vorgang der biblischen Prophetie auch etwas zu <hi rend="italic">gebieten</hi> wissen, ein: «So spricht der Herr» auf den Plan zu stellen
            haben müßte, nicht nur zur Lehre, sondern auch zum Leben, zur Lage. Ich gestehe, daß mir
            persönlich das Problem der Dogmatik (als das methodisch vorangehende) mehr oder vielmehr
              <hi rend="italic">zuerst</hi> am Herzen liegt. Aber ich lasse es mir gern gefallen, wenn
            mich jemand wegen dieser Bevorzugung tadeln will. Sie kann nicht grundsätzlich gemeint
            sein. Das alt-reformierte Bekenntnis beruht auch in dieser zweiten Hinsicht auf der
            Voraussetzung, daß die Kirche etwas zu sagen hatte. Erkenntnis des Dogmas hat bei den
            Alten mit abstrakter Gnosis nichts zu tun. Sie ist von Haus aus Ethos. Der <hi rend="italic">ganze</hi> Mensch, die ganze <hi rend="italic">Stadt</hi> werden durch die
            bekanntgewordene parole de Dieu<note xml:id="n112">Vgl. zu dieser Wendung oben <ref type="pub" target="../volume/19/p221#fn_n48">S. 221,
              Anm. 48</ref>.</note> in Anspruch genommen. Das Bekenntnis proklamiert die Ehre Gottes nicht
            nur als einen, den «religiösen» Gesichtspunkt, sondern als <hi rend="italic">den</hi>
            Gesichtspunkt, <hi rend="italic">über</hi> allen andern. Es fordert als Glaubensbekenntnis
            Gehorsam, die ganz bestimmte Haltung des begnadigten Sündervolks, nicht um des
            Verdienstes, überhaupt <pb xml:id="p640" ed="pga"/> nicht um irgendeines Zwecks willen,
            ohne illusionäre Erwartungen, aber um des <pb n="102" ed="A"/> Gehorsams
            willen. Nicht als etwas, worüber viel zu reden ist, aber als etwas, was ganz schlicht zu
            geschehen hat. Wie das aussieht: Ein Prädestinierter, ein Getaufter, dem seine Sünden
            vergeben sind, nun nicht abstrakt, sondern konkret als Glied einer damaligen für unsre
            Begriffe sehr einfach konstruierten Gesellschaft – darüber gibt es Bescheid. Gerade als
            ethisches Bekenntnis hat das reformierte Bekenntnis in den damals anhebenden
            soziologischen Neubau <placeName ref="kbga-places-204">Europas</placeName> entscheidend eingegriffen. Wir nehmen an, daß man sich
            darüber klar ist, daß auch heute diese zweite Voraussetzung eines reformierten
            Glaubensbekenntnisses unentbehrlich ist: die Kirche hat etwas zu sagen, etwas zu
            verkündigen ins konkrete Leben der Menschen hinein. Gewiß, sie sagt es <hi rend="italic">von</hi> und sie sagt es <hi rend="italic">zu</hi> ihren Gliedern, nicht als soziologische
            Weltweisheit, sondern als ihr vorläufiges Verständnis vom Evangelium und Gesetz Gottes,
            wie alles, was sie sagt. Aber sie setzt ein <hi rend="italic">Licht</hi>, nicht unter den <hi rend="italic">Scheffel</hi>, sondern auf den <hi rend="italic">Leuchter</hi> [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.15">Mt. 5,15</ref>], und sie täuscht sich
            nicht darüber: dieses Licht wird gesehen, und es kommt etwas darauf an, was es für ein
            Licht ist. Gerade nach dieser Seite sagt sie maßgebend nach außen, wer sie ist und was
            sie hat. Es wird auch gesehen, wenn ihr Leuchter leer ist. Ist sie hier ein stummer
            Hund, der seine Wächterpflicht nicht versteht, so taugt auch ihre beste Dogmatik nichts.
            Eine Kirche, die heute bekennen wollte, müßte den Mut haben, ihre vorläufig aus der
            Schrift gewonnene Einsicht von den Lebensproblemen, die <hi rend="italic">heute</hi> ihre
            Glieder drücken, auszusprechen. Nicht immer erst dreißig Jahre zu spät, wie im sozialen
            Manifest des <orgName ref="kbga-actors-10929">Bielefelder Kirchentages</orgName><note xml:id="n113">«Soziale Kundgebung des
              <orgName ref="kbga-actors-10929">Deutschen Evangelischen Kirchentages</orgName> in <placeName ref="kbga-places-174">Bethel bei Bielefeld</placeName>
              (<date when="1924-06-17">17.6.1924</date>)», abgedruckt bei <bibl corresp="kbga-bibls-938">
                                K. Kupisch, <hi rend="italic">Quellen zur Geschichte des deutschen
                    Protestantismus 1871–1945</hi> (<hi rend="italic">Quellensammlungen zur Kulturgeschichte</hi>, Bd. XI), Göttingen/Berlin/Frankfurt
                  1960, S. 155–160.</bibl></note>, sondern wenn die Probleme noch brennen, wenn es für sie noch Zeit ist, ihr
            Wort, das an den Anfang der Entwicklung gehört, dazu zu sagen. Heute z. B., um nur eines
            zu nennen, zu dem seit dem Krieg in allen Ländern in gleichförmiger Weise auftretenden
            faschistisch-völkischen <hi rend="italic">Nationalismus</hi>. Sagt die Kirche ja oder nein zu
            dieser Sache? sagt sie zum <hi rend="italic">Antisemitismus</hi> ja oder nein? sagt sie zum
              <hi rend="italic">Krieg</hi> prinzipiell und bewußt ja oder hat sie etwa aller praktischen
            Vorbehalte ungeachtet ein letztes prinzipielles, <pb n="103" ed="A"/>
            aber eben als solches unbedingtes und unüber<pb xml:id="p641" ed="pga" break="no"/>hörbares, nicht pazifistisches, sondern spezifisch christliches Nein gegen den Krieg
            auf den Leuchter zu stellen? Gedenkt die Kirche, die in allen Ländern eindeutig
            militaristische Haltung, die sie 1914 in dieser Frage eingenommen hat, bekenntnismäßig
            festzulegen und zu bestätigen? Oder gedenkt sie vielmehr zu bekennen, daß sie sich
            unterdessen eines Anderen besonnen hat? Ich frage nur, und ich frage nach einer
            Entscheidung, die immer noch so oder so ausfallen kann. Aber ich bekenne offen meine
            Zweifel daran, daß die heutige Kirche hier, gerade zu den brennenden und gefährlichen
            Lebensproblemen, wo christliche und andere löbliche Interessen scharf auf scharf
            gegeneinander stehen, etwas sagen <hi rend="italic">will</hi>, etwas zu sagen <hi rend="italic">hat</hi>. Wir sehen sie in der Ethik noch mehr als in der Dogmatik haltlos schwanken
            zwischen Ja und Nein, bald schweigen, wo sie reden, bald reden, wo sie schweigen müßte,
            immer zwei Schritte hinterdrein mit ihren Erwägungen hinter dem, was die Welt ohnehin
            tut, trotzig und selbstbewußt in <hi rend="italic">dieser</hi> Hinsicht sicher immer nur da,
            wo sie für sich nichts zu fürchten hat, voll besten Willens nach allen Seiten, aber
            sicher, ganz sicher <hi rend="italic">keine Propheten</hi>-, <hi rend="italic">keine
              Wächterstimme</hi> über dem Chaos der übrigen Stimmen. Ist es im reformierten Westen
            <placeName ref="kbga-places-204">Europas</placeName> und in <placeName ref="kbga-places-2">Amerika</placeName> anders (aber <hi rend="italic">wirklich</hi> anders) als in
            <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> und in der <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>, an die ich zunächst wiederum denke? Ich erwähne das
            wenig erhebende Bild, das ich sehe, nur um des daraus zu ziehenden Schlusses willen. Sie
            können meine private Ansicht von der ethischen Direktionslosigkeit der heutigen
            evangelischen Kirche ablehnen, Sie werden mir doch zugeben, daß, wenn diese Ansicht
            richtig wäre, wenn also die nötige Voraussetzung auch hier fehlen sollte, ein
            allgemeiner reformierter Bekenntnisakt nicht als wünschbar und möglich zu bezeichnen
            wäre, weil der Heroldsruf, den er seinem Begriff nach bedeuten müßte, dann in
            Wirklichkeit eine ausgezeichnete Blamage wäre. Glauben könnte und müßte die Kirche auch
            dann, mehr als je hätte sie es dann nötig zu glauben, unnötiges und unaufgefordertes
            Bekennen aber hieße dann Gott versuchen. 
                    </p>
          <p>
                        <pb n="104" ed="kbga-sources-2315" rend="noPipe"/> Wir sind zu Ende. Zu den beiden im ersten und zweiten Abschnitt entwickelten
            Bedingungen der Wünschbarkeit und Möglichkeit eines allgemeinen reformierten
            Glaubensbekenntnisses: 1. unsere Fähigkeit, den reformierten <hi rend="italic">Begriff von
              der <foreign xml:lang="lat">confessio ecclesiastica</foreign></hi> überhaupt zu vollziehen, und 2. <hi rend="italic">Vereinbarkeit</hi> des Merkmals «allgemein» <hi rend="italic">mit dem reformierten
              Kirchenbegriff</hi> ist jetzt 3. noch hinzugetreten: <hi rend="italic">Vorhanden <pb xml:id="p642" ed="pga"/> sein des Willens Gottes</hi> zu diesem das Tun der Alten
            weit überbietenden Unternehmen, erkennbar am Vorhandensein bestimmter vorbereitender
            Voraussetzungen dazu.</p>
          <p>Wir stehen auf des Messers Schneide. Das Entweder-Oder ist auf der ganzen Linie
            erkennbar geworden, und es ist nicht meine Absicht, Ihnen die Diskussion dadurch zu
            erleichtern, daß ich diesen Ort verlasse. Wie ich persönlich abstimmen würde, wenn ich
            als Konzilsteilnehmer nach <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> ginge, wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein.
            Aber darauf kommt nichts an. Achten Sie nicht darauf, sondern auf das Material, das ich
            Ihnen so vollständig, als ich konnte, zu eigener Entscheidung vorgelegt habe. Nur das
            bleibt mir noch übrig zum Schluß zusammenzufassen und auszusprechen, was die
            Entscheidung, nach der einen, und was sie, nach der andern Seite im Glauben getroffen,
            bedeuten würde. Wenn <hi rend="italic">ja</hi> zu der vorgelegten Frage, dann noch einmal:
            Wünschbarkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wirklichkeit des Entschlusses und der Tat auf
              <hi rend="italic">einen</hi> Schlag, <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">ἐν ἀτόμῳ</foreign>
              [<ref type="can" subtype="bible" target="1.Kor.15.32">1.Kor. 15,32</ref>], in der
            Kraft von oben 
            [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.24.49">Lk. 24,49</ref>], die alle entgegenstehenden Momente hinwegfegte, alles gut machte, was uns,
            aufs Menschliche gesehen, zu dieser Tat zu fehlen scheint. Warum nicht? Bei Gott ist
            kein Ding unmöglich [<ref type="can" subtype="bible" target="Lk.1.37">Lk. 1,37</ref>].
            Wenn <hi rend="italic">nein</hi>, dann radikale Besinnung auf das, was uns fehlt, dann, statt
            Kommentar und Proklamation, <hi rend="italic">Sündenbekenntnis</hi> der modernen reformierten
            Kirche, statt Gründung einer Weltkirche bescheidenes Auseinandergehen: ein jeder zu
            seinem <foreign xml:lang="lat">coetus particularis</foreign> in der Erkenntnis, daß wir <hi rend="italic">nicht</hi> die
            Pfingstgemeinde von <placeName ref="kbga-places-37">Jerusalem</placeName> [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Act.2.1 Act.2.13">Act. 2,1–13</ref>] sind, sondern des Heiligen Geistes in
            Demut zu <hi rend="italic">warten</hi> haben, <pb n="105" ed="A"/> aber auch,
            und gerade dann erst recht in der altreformierten Erkenntnis, daß die Gnade Gottes <hi rend="italic">genügt</hi> und daß seine Kraft in den <hi rend="italic">Schwachen</hi> mächtig
            ist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="2.Kor.12.9">2.Kor. 12,9</ref>], auch
            in den schwachen <hi rend="italic">Kirchen!</hi> Sie sehen, es sind ernst genommen auf beiden
            Seiten göttliche Möglichkeiten, zwischen denen wir uns zu entscheiden haben, und wie
            sollte uns ganz verborgen bleiben, daß sie als solche als parallele Gerade im
            Unendlichen konvergieren, daß, in dem Frieden, der höher ist als alle Vernunft [<ref type="can" subtype="bible" target="Phil.4.7">Phil. 4,7</ref>], diese beiden
            Möglichkeiten eine und dieselbe sind? Aber Gott ist im Himmel und wir sind auf Erden
            [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Pred.5.1">Pred. 5,1</ref>], haben irdisch
            zu prüfen und menschlich uns zu entscheiden: erst in zweiter Linie, ob wir ja oder nein
            sagen, in erster Linie, welches da sei der gute, wohlgefällige und vollkommene
            Gotteswille [<ref type="can" subtype="bible" target="Röm.12.2">Röm. 12,2</ref>] in
            dieser Sa<pb xml:id="p643" ed="pga" break="no"/>che. Wenn die sekundäre Frage, die man
            uns vorgelegt hat, uns zu dieser sehr andern primären Frage leitet, dann ist unsere
            Antwort, wie sie auch lauten möge, die rechte Antwort.<note xml:id="nq" type="original">Das Resultat der
              Verhandlungen in <placeName ref="kbga-places-790">Cardiff</placeName> war (ich zitiere einen Bericht von <persName ref="kbga-actors-636">Adolf Keller</persName> in der «Reformierten Schweizer
              Zeitung» vom <date when="1925-07-17">17. Juli 1925</date><note xml:id="n114">
                                <bibl corresp="kbga-bibls-2335">
                                    <persName ref="kbga-actors-636">A. K[eller]</persName>, <hi rend="italic">Der Reformierte Weltbund in Cardiff</hi>, in: Reformierte Schweizer Zeitung. Protestantisches Wochenblatt, Jg. 4
                      (1925), Nr. 29 vom 17.7.</bibl> – Ein von Reverend <persName ref="kbga-actors-3987">Gustav A. Briegleb</persName>, <placeName ref="kbga-places-941">Los Angeles/USA</placeName> im Rahmen
                der Aussprache über die drei vorliegenden Stellungnahmen eingebrachter Antrag wurde
                von der Mehrheit der Konzilsteilnehmer gutgeheißen (<bibl corresp="kbga-bibls-2315"><hi rend="italic">Proceedings …</hi>, S. 145</bibl>): «<foreign xml:lang="eng">That this Council
                favour the appointment of a small committee to draw up a common Statement of Faith
                to be presented to the Council for consideration.</foreign>» Dieses Komitee empfahl dann wegen
                der herrschenden Uneinigkeit dem folgenden 13. Council of the <orgName ref="kbga-actors-4135">Alliance of Reformed
                Churches</orgName> (<date from="1929-06-19" to="1929-06-27">19.-27.6.1929</date> in <placeName ref="kbga-places-11">Boston, Mass./USA</placeName>), keine weiteren Schritte
                in dieser Angelegenheit zu unternehmen; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2336">
                                    <hi rend="italic">joint Report of the Eastern und Western Sections on a Common Statement of
                      Faith</hi>, in: <hi rend="italic">
                                        Alliance of the Reformed Churches holding
                      the Presbyterian System. The Thirteenth General Council Boston, Massachusetts,
                      1929. Proceedings</hi>, ed. by W. H. Hamilton,
                      Edinburgh 1929, S. 387f.</bibl></note>, «daß eine Kommission eingesetzt wurde, die die ganze Frage bis zur nächsten
              oder übernächsten Generalversammlung, die alle vier Jahre stattfindet, prüfen soll.»–!
              – –</note>
          </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
