Lieber Herr Kollege Bultmann!
Für Ihren Brief herzlichen Dank. In aller Eile folgendes, damit etwaige
Zeitungsmeldungen ins rechte Licht kommen: K[arl] B[arth] hat heute nachmittag vom
Kurator die Mitteilung erhalten, daß er suspendiert sei. Etwa gleichzeitig hat die
Gestapo in der Universität angerufen und angeordnet, daß K. B.’s Vorlesungen morgen
sofort, offenbar von universitätswegen, ausfallen sollen, um studentische Tumulte zu
vermeiden. Abends teilt ein amerikanischer Korrespondent mit, daß vom Minister u. a. die
Mitteilung an die Presse gegeben worden sei, K. B. sei wegen Verweigerung des Eides
suspendiert mit sofortiger Wirkung.
Es handelt sich um folgendes: als wir zum zweiten Vereidigungstermin vorgefordert
wurden, hat K. B. vorher dem Rektor in längerem Gespräch, das vollem Verständnis begegnet
sein soll, mitgeteilt, ihm sei der Eid nur möglich, wenn die Klausel «sowie [sic]1 ich es als evangelischer Christ verantworten kann» eingefügt würde.
Der Rektor hat die Angelegenheit weitergeleitet und ist z.Z. in Berlin, deswegen. K. B. soll morgen von einem
Berliner Herren im Kuratorium vernommen
werden. Persönlich nimmt er die Sache ganz ruhig hin; hoffentlich kommt |266 es zu einem guten Ende. Andernfalls müßte man jetzt fragen,
ob nicht die Erfurter Erörterung der Grenze
des Eides2 irgendwie ernsthafte Formen annehmen müßte, die zeigen, daß und inwiefern auch
die anderen Theologen den Eid ernstnehmen und daher auf seine mögliche Grenze
reflektieren.
Schade, daß ich das Zustandekommen des Briefes an H.
Schmidt3 erst jetzt erfahre. Wir haben die Sache als Breslauer Sondermeinung verstanden und darum unseren
Standpunkt nicht verlassen, der mit Ihrer (Erfurter) Auffassung zusammenfällt, daß es Zeit sei für ein neues Gebilde
eines freien akademischen Theologentags.
Die Einsetzung des Notregiments, bes. der Person von Marahrens4, bedauere ich doch — ohne mir damit ein letztes
Urteil anmaßen zu wollen. M. ist doch ein schwacher Mann, wie ihn mir Flor5 schilderte. Er hat
doch seine Unterschrift unter die Eingliederungsbeschlüsse damals |267 erst auf Drängen einiger Pfarrer wieder zurückgenommen6; auch sonst viel «taktisch» vermittelt, und er gehört zu den «Lutheranern», die
privatim, aber wörtlich K. B. als «größten Schaden für die DEK»
bezeichnen7. Nun ja, trotzdem.
Mein Philipperkolleg hat der Rektor auf Veranlassung des Dekans nicht genehmigt, wobei
der Dekan nicht einmal das auf dem Instanzenweg an den Rektor gerichtete Gesuch um sein
Plazet zur nachträglichen Anzeige weitergeleitet, sondern es stillschweigend in den
Fakultätsumlauf gelegt hat. Offizielle Vorstellung der Fachschaft bei Rektor und Dekan
war fruchtlos!
Von Barth und Hölscher Grüße an Sie und
Herrn v. Soden.
Mit besten Grüßen