Anhang Nr. 24 · 26. November 1934

Ernst Wolf an Rudolf Bultmann

265

Anhang 24

[Brief von Prof. D. Ernst Wolf, Bonn, an R. Bultmann (Orig. in der UB Marburg, Handschr.-Abt. Ms 860):]

Lieber Herr Kollege Bultmann!

Für Ihren Brief herzlichen Dank. In aller Eile folgendes, damit etwaige Zeitungsmeldungen ins rechte Licht kommen: K[arl] B[arth] hat heute nachmittag vom Kurator die Mitteilung erhalten, daß er suspendiert sei. Etwa gleichzeitig hat die Gestapo in der Universität angerufen und angeordnet, daß K. B.’s Vorlesungen morgen sofort, offenbar von universitätswegen, ausfallen sollen, um studentische Tumulte zu vermeiden. Abends teilt ein amerikanischer Korrespondent mit, daß vom Minister u. a. die Mitteilung an die Presse gegeben worden sei, K. B. sei wegen Verweigerung des Eides suspendiert mit sofortiger Wirkung.

Es handelt sich um folgendes: als wir zum zweiten Vereidigungstermin vorgefordert wurden, hat K. B. vorher dem Rektor in längerem Gespräch, das vollem Verständnis begegnet sein soll, mitgeteilt, ihm sei der Eid nur möglich, wenn die Klausel «sowie [sic]1 ich es als evangelischer Christ verantworten kann» eingefügt würde. Der Rektor hat die Angelegenheit weitergeleitet und ist z.Z. in Berlin, deswegen. K. B. soll morgen von einem Berliner Herren im Kuratorium vernommen werden. Persönlich nimmt er die Sache ganz ruhig hin; hoffentlich kommt |266 es zu einem guten Ende. Andernfalls müßte man jetzt fragen, ob nicht die Erfurter Erörterung der Grenze des Eides2 irgendwie ernsthafte Formen annehmen müßte, die zeigen, daß und inwiefern auch die anderen Theologen den Eid ernstnehmen und daher auf seine mögliche Grenze reflektieren.

Schade, daß ich das Zustandekommen des Briefes an H. Schmidt3 erst jetzt erfahre. Wir haben die Sache als Breslauer Sondermeinung verstanden und darum unseren Standpunkt nicht verlassen, der mit Ihrer (Erfurter) Auffassung zusammenfällt, daß es Zeit sei für ein neues Gebilde eines freien akademischen Theologentags.

Die Einsetzung des Notregiments, bes. der Person von Marahrens4, bedauere ich doch — ohne mir damit ein letztes Urteil anmaßen zu wollen. M. ist doch ein schwacher Mann, wie ihn mir Flor5 schilderte. Er hat doch seine Unterschrift unter die Eingliederungsbeschlüsse damals |267 erst auf Drängen einiger Pfarrer wieder zurückgenommen6; auch sonst viel «taktisch» vermittelt, und er gehört zu den «Lutheranern», die privatim, aber wörtlich K. B. als «größten Schaden für die DEK» bezeichnen7. Nun ja, trotzdem.

Mein Philipperkolleg hat der Rektor auf Veranlassung des Dekans nicht genehmigt, wobei der Dekan nicht einmal das auf dem Instanzenweg an den Rektor gerichtete Gesuch um sein Plazet zur nachträglichen Anzeige weitergeleitet, sondern es stillschweigend in den Fakultätsumlauf gelegt hat. Offizielle Vorstellung der Fachschaft bei Rektor und Dekan war fruchtlos!

Von Barth und Hölscher Grüße an Sie und Herrn v. Soden.

Mit besten Grüßen
Ihr
E. Wolf

Über den Fall K. B. unterrichte ich Sie fortlaufend.

Sachfußnoten

1
Bei Barth: «soweit»; s. Brief Nr. 92.↩
2
Auf Initiative der Professoren Hermann Wolfgang Beyer (Greifswald) und Friedrich Karl Schumann (Halle) trafen sich am 30.10.1934 — an demselben Tage, an dem in Berlin für die Landesbischöfe Wurm, Marahrens und Meiser ein Empfang bei Hitler stattfand — in Erfurt 17 theologische Hochschullehrer unterschiedlicher kirchlicher und politischer Richtungen aus II Fakultäten zu einer Besprechung der kirchen- und hochschulpolitischen Lage. Aus Marburg nahm Bultmann teil. Anfang November schickte er an Ernst Wolf ein Protokoll der Erfurter Besprechung, über dessen Inhalt dieser sofort Barth und Gustav Hölscher informierte (lt. Brief von Wolf an Bultmann; Orig. im Besitz des Hrsg.); Orig. des Protokolls im Universitätsarchiv Tübingen 162/XIV,6. Zum «Erfurter Kreis» vgl. AKIZ A/2, S. 127–132 📖; L. Siegele-Wenschkewitz, Die Theologische Fakultät im Dritten Reich — «Bollwerk gegen Basel», in: Semper Apertus. Sechshundert Jahre Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1386–1986, Bd. III, Berlin / Heidelberg / New York 1985, S. 518f. 📖; Nachlaß R. Bultmann, UB Tübingen Mn 2/2356. ↩
3
Gemeint ist wohl die in Erfurt beschlossene, von Ernst Lohmeyer (Breslau), einem der Teilnehmer an der Erfurter Besprechung, besonders befürwortete Absetzung von Hans Schmidt als Vorsitzendem des Fakultätentages der Ev. Theol. Fakultäten Deutschlands (s. Brief Nr. 74, Anm. 6).↩
4
Gemeint ist die Vereinbarung über die Bestellung eines vorläufigen Kirchenregiments der DEK vom 22.11.1934 (s. Brief Nr. 98, Anm. 2) 📖 mit dem hannoverschen Landesbischof August Marahrens (11.10.1875–3.5.1950) an der Spitze.↩
5
Reichsgerichtsrat Wilhelm Flor (Leipzig), Mitglied des Reichsbruderrates, war als Leitungsmitglied im «Notregiment» der DEK vorgesehen, wurde aber dazu von Reichsjustizminister Franz Gürtner nicht freigestellt. Flor war juristischer Berater von Präses Karl Koch, der die zur Bildung des «Notregiments» führenden Verhandlungen mit den staatlichen Stellen führte.↩
6
Vgl. E. Klügel, Die lutherische Landeskirche Hannovers und ihr Bischof 1933–1945, Berlin / Hamburg 1964, S. 122ff. 📖; Brief von Marahrens an Hans von Soden (16.5.1934), in: AKIZ A/2, S. 90. 📖 ↩
7
Vgl. M. Eras, In Karl Barths Bonner Hörsaal, in: Antwort. Karl Barth zum siebzigsten Geburtstag am 10. Mai 1956, Zollikon-Zürich 1956, S. 877. 📖 ↩