Brief Nr. 92 · 27. November 1934

Karl Barth an Rudolf Bultmann

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92

Lieber Herr Bultmann!

Es geht heute durch die Presse die Mitteilung meiner Suspension mit der Begründung, daß ich mich «geweigert» habe, den vorgeschriebenen Eid zu leisten. Diese Begründung entspricht nicht den Tatsachen.1 Ich |154 lege Ihnen die Formel bei mit Einfügung des (rot unterstrichenen) Zusatzes, den ich in Vorschlag gebracht hatte, um mir die Leistung des Eides zu ermöglichen. — Ich darf Sie bitten, diesen Sachverhalt auch Herrn v. Soden mitzuteilen.

Mit herzlichem Gruß!
Ihr
Karl Barth

[Auf einem Extrablatt:]

Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann2, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Sachfußnoten

1

Barth wurde am 26.11.1934 auf Anordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung durch den stellvertretenden Universitätskurator in Bonn, Wildt, suspendiert. Noch an demselben Tage wurde ein Dienststrafverfahren gegen Barth eingeleitet. Barth erhob gegen die Suspendierung und die Vorladung zur Voruntersuchung beim Bonner Landgericht am 27.11.1934 daselbst schriftlich und mündlich Protest. Am 20.12.1934 sprach die Dienststrafkammer bei der Regierung in Köln die Dienstentlassung Barths aus. Auf dessen Berufung vom 14.3.1935 hin hob das Preußische Oberverwaltungsgericht in Berlin am 14.6.1935 das Urteil der Dienststrafkammer auf und verurteilte Barth lediglich zu einer Gehaltskürzung für die Dauer eines Jahres. Jedoch versetzte ihn der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Rust, am 21.6.1935 auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 in den Ruhestand.

Die in der 1. Aufl. dieses Bandes im Anhang unter den Nummern 25, 27 und 28 abgedruckten Dokumente zu diesem Vorgang — Schreiben des Kultusministeriums vom 26.11.1934, Erklärung Barths vor dem Bonner Landgericht vom 27.11.1934, Entlassungsschreiben von Minister Rust an Barth vom 21.6.1935 — jetzt bei H. Prolingheuer, Der Fall Karl Barth 1934–1935. Chronographie einer Vertreibung, Neukirchen-Vluyn 19842 (mit älterer Lit.), S. 53.53–55.198. 📖 Anh. 26 der 1. Aufl. jetzt: Anh. 24. Am 25.6.1935 wurde Barth o. Professor an der Universität Basel. Über die Vorgänge, die zu Barths Entlassung führten, s. H. Prolingheuer, a.a.O.: Abdruck der Suspendierungsverfügung vom 26.11.1934: S. 53; der Protesterklärung Barths vom 27.11.1934: S. 53–55; des Kölner Urteils vom 20.12.1934: S. 286–296; der Berufungsbegründung durch Barths Rechtsanwalt Otto Bleibtreu vom 14.3.1935: S. 306–326; des Berliner Urteils vom 14.6.1935: S. 362–368; der Ruhestandsversetzung vom 21.6.1935: S. 198.↩

2
Der kursiv gesetzte Passus im Brieforiginal von Barth rot unterstrichen.↩