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Die kirchlichen Zustände in der Schweiz
Göttingen (Freunde der evangelischen Freiheit) 22. Febr. 1922
«Über die kirchlichen Zustände in
der Schweiz» bin ich aufgefordert worden[,] zu Ihnen zu
reden. Mit einigem Schrecken habe ich gesehen, daß diese harmlosen Worte sich in
der Zeitung verwandelt haben in die andern, weniger harmlosen: «Über die religiöse Bewegung in d. Schw[eiz]». Beides ist, was man auch
unter relig. Bewegung verstehe, offenbar nicht ganz das Gleiche. «Kirchliche
Zustände» ist ein statischer, «relig. Bewegung» ein dynamischer Begriff. Über
dieses Dynamische zu reden, sofern über ein Solches in der Schweiz überhaupt
geredet werden kann, werde ich mich wohl hüten. Lassen Sie sich über die «relig.
Bewegung» in der Schweiz von einem Unbeteiligten referieren,
sofern Sie Wert darauf legen, ein historisches, objektives u. gerechtes Bild, wie
man sagt, davon zu bekommen. Je unbeteiligter ein Beobachter und Erzähler der
dynamischen Seite einer Sache, in diesem Fall also der relig. Bew. in der Schweiz,
gegenübersteht, je weniger er sie wirklich versteht, desto besser für ihn als
Historiker. Und umgekehrt: je beteiligter er ist, je besser er
seinen Gegenstand versteht, nicht nur kraft irgendwelcher Einfühlungskunst,
sondern so wie man eben sich selbst versteht, desto weniger taugt er zum
Historiker. Wehe ihm, wenn er beginnt, in die Dynamik s[eines] Gegenstandes
hineinzusehen. Denn ein wirklich Beteiligter, ein wirklich Verstehender kann ja einer «Bewegung» gar nicht als |16 gewissenhafter Beobachter und Erzähler gegenüberstehen, er wird Partei, er wird
zu ihrem Verkündiger oder Bekämpfer, seine Mitteilung darüber zu systematischer
Darlegung der Sache, sein Beobachten zur Vision und seine Erzählung zum Mythus.
Und das wäre nun in Bez. auf die rel. Bew. in der Schweiz
mein Fall, der Fall, den Sie sicher nicht
provozieren wollen. Ich komme direkt von der kleinen Bühne, die
ich Ihnen schildern soll[,] u. zw. nicht als Zuschauer, sondern als Mitwirkender5, wenn auch nur in einer
bescheidenen Nebenrolle, vergleichbar etwa der des «Just» in Minna v.
Barnhelm6. Meine eigenen religiösen u. theolog. Fragen, Gedanken
und Meinungen sind mit der schweiz. relig. Beweg. zu eng
verknüpft, als daß das Bild, das ich davon geben könnte, etwas Anderes sein könnte
als ein Votum zur Sache. Ein solches zu geben, entspräche aber weder meinem
Auftrag noch meiner Absicht. Ich halte mich also an die erste Fassung meines
Auftrags und beschränke mich darauf, Ihnen das
schweizerische Christentum von außen zu beschreiben, die
Einrichtung und das Inventar und die Maschinerie jener kleinen Bühne, also das
Statische, die kirchl. Zustände – die relig. Bewegung aber oder was man so nennen
kann nur von der Seite, wo sie nicht Bewegung, sondern selber Zustand ist.
Dreierlei Arten von Mitteilungen gedenke ich Ihnen zu machen: 1. über die
kirchlichen Formen[,] 2. über den in diesen Formen sich
abspielenden Betrieb[,] 3. einiges Wenige über den Inhalt der Formen und den Geist des Betriebs. Natürlich
muß ich überall eine Auswahl vollziehen. Ich tue es unter dem Gesichtspunkt: Was
ist für die Schweiz bezeichnend und für
Deutschland interessant? und beschränke mich übrigens
auf den schweizer. Protestantismus.
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I
Eine schweiz[erische] evang[elische]
Kirche giebt es so wenig wie eine deutsche, es
giebt nur die einzelnen Kantonallandes- und z. T.[-]Freikirchen und
Diasporaverbände, alle mit eigener Verfassung, Verwaltung und Eigenart,
entsprechend der politischen Atomisierung in 25 Kantone, die nicht 25
Verwaltungsbezirke, sondern 25 selbständige Republiken mit allem Zubehör sind.
Diese Atomisierung ist für die Schweiz umso bezeichnender u. folgenschwerer, als
die in Betracht kommenden Gebiete klein sind: unsre größte Kirche, die
bernische[,] besteht z. B. aus 199 Kirchgemeinden mit 237
Pfarrern, die kleinste, die glarnerische[,] aus 15
K[irch]G[emeinden] mit 17 Pfarrern. Unsre kirchlichen Betriebe sind also Miniaturbetriebe. Sie haben im Einzelnen alle den Vorzug der
Originalität (der Anpassung an die speziellsten Bedürfnisse der betr. Gegend), der
Übersichtlichkeit und Beweglichkeit; sie sind aber auch alle von einem mehr oder
weniger leisen Duft von Krähwinkelei umgeben[,] und das Ganze des schweizer.
Protestantismus ist trotz s[einer] Kleinheit eine mindestens ebenso schwerfällige
und aktionsunfähige Maschine wie das Ganze des deutschen. Es bestehen auf Grund
freien Übereinkommens folgende centrale
Instanzen: 1. die Schweiz. Kirchenkonferenz, eine alle Jahre
1–2mal zusammentretende Delegiertenversammlung der einzelnen Kirchen.7 Sie bemüht sich redlich, die Verbindung zwischen den
einzelnen Kirchen etwas enger zu gestalten[,] und sogar die Miteinbeziehung der
Gemeinschaften u. Sekten ist im vergangenen Jahr ernsthaft, wenn auch noch nicht
mit entscheidendem Resultat erwogen worden.8
2. die Schweiz. Predigergesellschaft9, die alljährlich zwei gemeinsame Themata in
ihren kantonalen |18 Sektionen und zuletzt an einer
allg[emeinen] Versammlung besprechen läßt und der eine Krankenkasse
für ev[an]g. Geistliche angegliedert ist. 3. die
Kommission für kirchl.
Liebestätigkeit10, wie der Name sagt
eine Centralisation der von der Kirche ausgehenden philanthropischen Bemühungen.
4. der
Protest.[-]kirchl. Hilfsverein11 das Analogon des deutschen Gustav Adolf-Vereins. – Aber aller
wirklichen Vereinheitlichung steht wahrscheinlich unüberwindlich entgegen unser
europäisch berühmt gewordener Kantönligeist. Er ist kein
Phantom. Einem richtigen Berner ist tatsächlich der «alte
gute Bernergeist» mindestens ebenso wichtig wie der heilige Geist. Er ist eben
menschlich, politisch, gesellschaftlich u. so auch kirchlich in erster Linie
Berner u. will es bleiben, und so auch der Zürcher, der
Genfer, der Appenzeller, der
Graubündner. Ein alter schweizerischer Spruch lautet:
Dei providentia et hominum confusione Helvetia
regitur.12 Anders als auf dem
Umweg über die confusio hominum wollen wir
tatsächlich auch von der Providentia Dei nicht
viel wissen. Wir sind unverbesserliche Föderalisten.
Die kirchliche Hoheit wird überall vom Volke[,] d. h. von den stimmfähigen Bürgern[,] z. T. mit Einschluß der
Frauen[,] ausgeübt. Es besteht zwar die Tendenz zur Trennung von Kirche u. Staat.
Ganz durchgeführt ist sie in Genf, fast ganz in
Basel.13 Freikirchen neben den Na|19tionalkirchen entstanden übrigens in Genf,
Waadt u. Neuenburg schon um die
Mitte des 19. Jh.14 Aber es ist ganz ausgeschlossen, daß die Trennung d[er] Kirche vom Staat
etwa etwas ändern könnte an der streng demokratischen Grundlage
auch der Kirche. Der gemeine Mann wählt in durchaus direkter Wahl seinen Pfarrer,
s. Ortskirchenbehörde, s. Synodalabgeordneten. Die repräsentativen Träger des
Kirchenregiments, die kantonalen Synodal- oder Kirchenräte[,] sind faktisch nur
Synodalausschüsse, wie ja auch die politischen vollziehenden Behörden in der
Eidgenossenschaft u. in den Kantonen nur Parlamentsausschüsse sind. – Schon darum
ist bei uns die Vorstellung «Kirchenregiment» sehr viel weniger belastet als in
Deutschland. Zum Pathos der Unterdrückten ist
grundsätzlich kein Anlaß. Das «Kirchenregiment» bin ich, auch
wenn ich aus allerlei Gründen nicht Kirchenrat bin, sondern mein Nachbarpfarrer
oder der Bezirksschullehrer in der benachbarten Kleinstadt. Ein solcher ist z. B.
gegenwärtig Präsident des aarg[auischen] Kirchenrates[,]
unter dessen Hoheit ich stand, und zugleich Präsident der
schweizerischen Kirchenkonferenz!15 Wir stehen der Autorität u.
der Tätigkeit dieser Leute unbefangener, weil illusionsloser gegenüber. Wir
erwarten wenig oder nichts von allfälligen Personalveränderungen, gerade weil wir
grundsätzlich alle paar Jahre in der Lage sind, solche vorzunehmen, wenn es uns
paßt und wenn unser Eifer oder Geschick zu einem kleinen Revolutiönchen etwa groß
genug ist. Der jahrhundertealte Besitz weitgehendster Freiheit hat uns in eine
gewisse Nüchternheit versetzt über ihren Wert u. ihre Wichtigkeit. Erlauben Sie
mir die Anmerkung, daß ich vermute, diese Ernüchterung werde auch in
D[eutschland] über alle in dieser Beziehung allzu
Erwartungsvollen kommen, wenn erst einmal ihre Wünsche erfüllt sind.
Die Kompetenz u. der Einfluß eines solchen Schweiz.
Repräsentativ-Kirchenreg[iment]s ist sehr gering. Es ist sozus. eine reine Vollzugsbehörde. Über seine Aufsichtsbefugnis gegenüber Pfarrern
u. Kirchge|20meinden steht zwar allerhand auf
dem Papier, ernstlich ausgeübt wird sie nur in finanziellen Dingen, im Übrigen nur
in Form von Einholung von allerlei belanglosen Berichten16 oder in Erteilung von
allerlei nicht sehr kategorisch gemeinten Weisungen, die der Empfänger getrost ad
acta oder auch in den Papierkorb legt, ohne daß Weiterungen daraus entstehen.
Wirkliche Eingriffe oder auch nur Visitationen sind selten. Will ein Pfarrer oder
eine K[irch]G[emeinde] Renitenz üben, so können sie das fast bis aufs Äußerste
tun. Es kommt aber in der Schweiz nie bis aufs Äußerste.
Die Lockung der Märtyrerglorie, die man sich etwa erwerben könnte, fehlt ja
gänzlich. Sondern wenn einmal ein Anstand entsteht, dann wird er in der Regel nach
altschweiz. Brauch in Form eines sog. Kuhhandels[,] d. h. eines Kompromisses, bei
dem beide Teile sich etwas abmarkten lassen[,] erledigt[,] u. der Landfriede ist
wieder hergestellt. Oder aber man läßt in aller Stille Gras darüber wachsen[,] und
die Sache verläuft irgendwie im Sande. Die Schweiz ist in kirchl. wie in polit.
Hinsicht das klassische Land der ungrundsätzlichen[,] untragischen
Konfliktslösungen. – Ebenso beschränkt sich die Macht der Synoden auf die Aufstellung allgemeiner, nur äußerlich lebenswichtiger
Verordnungen, die gewöhnlich der staatl. Genehmigung unterstehen und den Charakter
von Richtlinien tragen, durch die sich faktisch selten jemand beschwert fühlt.
Renitenz ist auch hier möglich, kommt aber faktisch selten vor, weil es fast
undenkbar ist, daß eine schweiz. Synode etwas
Provozierendes, etwas dem gesunden Menschenverstand etwa Anstößiges beschließen
sollte. – Die eigentl. Träger der kirchlichen Autorität sind die Kirchgemeinden, repräsentiert durch die Ortskirchenbehörden (K[irch]g[emeinde]rat, K[irchen]pflege,
K[irchen]rat)17, in denen die Pfarrer in der Regel von Amtswegen Sitz u.
Stimme, aber nicht den Vorsitz haben. Der Präsident, ein Laie also, ist in der
Regel der gegebene Vermittler, das Sprachrohr zwischen Pf. u. Gemeinde. Die
Befugnisse einer solchen O[rts]K[irchen]B[ehörde] sind ziemlich weitgehend, der
|21 Gebrauch, den sie davon macht[,] ist in der Regel
mäßig. Er hängt natürlich von ihrer Zusammensetzung und wesentlich vom Pfarrer ab.
Besitzt der letztere das notwendige Maß von Beharrlichkeit und Nachgiebigkeit
(eine in der Schweiz nicht seltene Charakterkombination)[,]
so ist er s[einer] O. K. B. gegenüber faktisch ein sehr freier Mann, so kann er
innerhalb s. Grenzen in Bez. auf Kultus u. Lehre ein kleiner Papst sein. Gegenüber
allen Extravaganzen wirkt ausgleichend das Institut der Kirchgemeindeversammlung. Sie kann die O. K. B. in allen wichtigen
Entscheidungen korrigieren und über ihren Kopf weg Beschlüsse fassen. Sie wählt
die Pfarrer u. die O. K. B. Sie übt vor Allem das Budgetrecht aus, das sich im
Aargau auch auf die Pfarrerbesoldung und überall auf die
notwendigen Zulagen erstreckt. Der etwaige Papat des Pfarrers erfährt dadurch
seine natürliche Begrenzung. Er hat[,] auch wenn er von einer vox Dei nichts weiß[,] auf alle Fälle zu rechnen mit
der vox populi, mit dem wahl- u. stimmfähigen
Bürger, von dem s. Stellung abhängig ist. Der Halt, den er ihr gegenüber an der
kanton[alen] Oberbehörde hat, ist ein sehr dürftiger; denn sie kennt ihre Leute,
das souveräne Volk[,] und hütet sich vor nichts mehr, als sich irgendwo die Finger
zu verbrennen. Ist seine O. K. B. nicht sehr charaktervoll u. einflußreich, so
steht er auf sich selber da ganz allein18 und muß sich vom souveränen Volk viel, sehr viel gefallen lassen oder aber
energisch auf eigenste Faust den Kriegspfad betreten. Es kommt Beides vor. Das
sind Nachteile der Demokratie, die neben ihren Vorteilen jedenfalls in Rechnung zu
stellen sind. Ich gestehe Ihnen, daß man dabei oft stille Sehnsucht hat nach ein
bißchen wirklichem Kirchenregiment.
Dem entspricht, daß die geistige Einheit dieser «Kirchen» (d. h.
dieser mehr oder weniger losen Konglomerate von Gemeinden) ein sehr
problematisches Ding ist. Anzugeben, was denn nun eigentlich «die Kirche» ist u.
will, das fällt einem unglücklichen Synodalprediger etwa sehr |22 schwer. Er wird eben nur sagen können, was er
darunter versteht. Eine schweiz. Kirche ist ein Institut,
dessen Zweck irgendwie die Pflege der Beziehung zum lieben Gott und des wahren
Wohls der Menschen ist. Welcher Art jene Beziehung und was dieses wahre Wohl der Menschen ist, das läßt sich allgemein
nicht sagen, das muß sich finden. Man beruhigt sich dabei, daß es sich tatsächlich
immer wieder gefunden hat, so oder so, ad majorem oder minorem Dei
gloriam. Kirchl. Bekenntnisse besitzen wir
tatsächlich nicht. Die Autorität der Confess[io]
Helvetica19 und des
Apostolikums ist an den meisten Orten20 schon in der Mitte des 19. Jh.’s offiziell außer Kraft und
durch einige vage Formeln ersetzt worden21, die niemand begeistern u. niemand ärgern können,
weil sie sozusagen nichts sagen.
Beispiel: Konsekrationsformel von Bern22
«Ich gelobe als Diener des göttl. Wortes[,] das Ev[an]g[elium] J[esu] Xi [Christi]
(!) auf Grund der hl. Schrift nach bestem Wissen u. Gewissen (!) unverfälscht u.
treu zu lehren u. zu predigen, durch unsträflichen Wandel der Lehre des Heils in
allen Stücken Zeugnis zu geben, die Obliegenheiten m[eines] Berufs u. Amtes
gewissenhaft zu erfüllen u. in den amtl. Stellungen, welche mir anvertraut werden
mögen, zum Wohl des Vaterlandes, der evang.[-]ref. Landeskirche u. der christl.
Gemeinde nach besten Kräften mitzuwirken.»
Im Rahmen solcher u. ähnlicher Bestimmungen kann nun ein jeder lehren und tun, was
ihn gut dünkt. Er sehe zu, wie er sich mit s. Gewissen u. mit s. Gemeinde
auseinandersetze, grundsätzlich ist er geistig so ungebunden, als er es nur
wünschen kann. Kantonale Liturgieen (Agenden) bestehen, aber
ohne Obligatorium ihres Gebrauchs. Kantonale Katechismen giebt
es m. W. nicht, auf keinen Fall obligatorische, sondern es bestehen vom
Heidelberger Katechismus über allerlei moderne Leit|23fäden bis zu eigenen Heften23
alle Möglichkeiten. Perikopenzwang oder auch nur -Übung kennen
wir nicht. Wer durchaus über Schiller
u. Goethe predigen wollte24, könnte es sofort tun, auf die Gefahr hin, sich lächerlich zu machen. Die
Gestaltung der Konfirmation ist in der Hand des Pfarrers, im
Einverständnis mit der O. K. B., das in solchen Dingen nicht allzu schwer zu
gewinnen ist. Neuerungen in Bez. auf den Inhalt der Verkündigung
sind jederzeit möglich. Man kann also theologisch in aller Offenheit sein u.
sagen[,] was man will, man kann Monist oder Kommunist, man kann natürlich auch
Pietist oder Orthodox[er sein], man kann u. sehe zu, wie mans
treibe25 und ob man eine Gemeinde finde[,] die die betr. Einseitigkeit auf die
Länge aushält. Da nun der Schweizer an Einseitigkeiten
aller Art kein Gefallen findet, wird faktisch nach keiner Seite
sehr scharf geschossen. Und wenn es etwa einmal geschieht: die Weisheit des
Gamaliel [vgl. Act. 5,34–39] ist im
Allgemeinen der offiziellen Weisheit letzter Schluß. Man verläßt sich darauf u. im
Ganzen nicht mit Unrecht, daß die Gemeinden sich gegen offenkundige Narrheiten
selbst zu schützen wissen. Wie weit damit dem Interesse des Ev[an]g[elium]s
gedient ist, das ist freilich eine andre Frage.
Erlauben Sie mir hier einen kl[einen] Exkurs. Man ist in Ihren
Kreisen gewohnt[,] in der Schweizerfreiheit gerade in diesem
Punkt ein kleines kirchl. Eldorado zu sehen. Ich will Ihnen die Freude daran nicht
nehmen. Auch ich bin der Meinung, daß angesichts des tatsächlichen Fehlens einer
geistigen Einheit, das für den ganzen mod[ernen] Protestantismus bezeichnend ist,
die Ehrlichkeit, mit der wir in der
Schweiz uns |24 dieses Fehlen
eingestehen, besser ist als die Scheineinheit, die die
deutschen Bekenntniskirchen sich vortäuschen. In dieser
Ehrlichkeit sehe ich den Wert unsrer Freiheit. Immerhin lohnt sich die Überlegung,
ob sich der Aufwand, diesen unsern Zustand in D[eutschland] durchaus
herbeizuführen, wirklich lohnt. Man muß sich dabei mindestens darüber klar sein,
daß er auf keinen Fall ein Idealzustand ist, sondern, so gut wie Aufrechterhaltung
des kirchl. Bekenntnisses[,] eine Verlegenheitsauskunft. Ich möchte Ihnen
dreierlei in dieser Hinsicht zu bedenken geben: 1. Bedenken Sie,
daß dem Pathos des
Liberalismus, an dem Ihnen doch Einiges gelegen ist,
nicht sicherer das Genick gebrochen werden kann, als durch Einführung der
Bekenntnisfreiheit. Sofern der Liberalismus etwa von der Opposition gegen
Orthodoxie u. Pietismus lebt, geht ihm in dieser Luft der Atem aus. Unsre
schweiz. Liberalen sind im Ganzen recht kleinlaute
Leute. Sie können ihre Existenzberechtigung eigentlich nur auf eine weit
zurückliegende Vergangenheit und etwa auf die Greuel der ebenso fernliegenden
preuß[ischen] Landeskirche begründen. Ihre Tätigkeit hat jedenfalls gar nichts
Kämpferisches mehr. Sie bewegt sich im Rahmen der freien Konkurrenz neben der
ihrer kirchl. Gegner her, mit nicht weniger, aber auch auf keinen Fall mit mehr Erfolg[,] als jenen beschieden ist. Der Fortschritt des
Liberalismus jedenfalls hörte damit auf, daß er eine gleichberechtigte anerkannte
kirchl. Möglichkeit wurde. Wer den deutschen Positiven einen mephistophel[ischen]
Rat geben wollte, der müßte ihnen vielleicht raten, die schweiz.
Bekenntnisfreiheit nur recht rasch einzuführen u. zuzusehen, was dann aus den deutschen Liberalen würde. 2. Bedenken Sie, daß von einer Kräftigung des kirchl.
Lebens oder Einflusses durch die Einführung der Bek[enntnis] Fr[eiheit]
nach unsern Erfahrungen nicht die Rede sein kann. Wenn der Kontakt zwischen
K[irche] u. Volk vielleicht bei uns in der Tat etwas größer ist
als bes. in Norddeutschland, so kommt das nicht von der
Bek. Fr.[,] sondern von der ganz seitabliegenden Tatsache, daß sich bei uns der
Altar mangels eines Thrones nie in der Weise politisch u. sozial kompromittiert
hat wie in den deutschen Kirchen. Das Allerweltsheilmittel zur Erlangung des von
den K[irchen] aller Länder so heiß ersehnten Einflusses auf die Gebildeten, die
Arbeiterschaft u. die Jugend ist die Bek. Fr. nicht. Wo es
gelingt, solchen Einfluß zu gewinnen, beruht er auf dem Gebrauch, den der einzelne Pfarrer von dieser Freiheit zu machen versteht,
den er aber auch dann zu machen |25 verstünde, wenn er
sie formell nicht hätte. Die Gedanken sind ja frei.26 Wenn der Pfr. Erfolg hat, so hat er ihn mit oder
ohne Bek.freiheit. Wobei es eine weitere Frage ist, ob es überhaupt gut u.
wünschenswert ist, daß ein Pfr. Erfolg habe[,] und ob jenes Ziel des
Einflußgewinnens nicht überhaupt ein Phantom ist. 3. Bedenken
Sie die fast erdrückende Verantwortung, die auf den einzelnen
Pfr. gelegt wird dadurch, daß ihm erlaubt, ja geboten ist, nun wirklich einfach
seinen Glauben zu lehren. Ich weiß, wie erschütternd u.
ernüchternd das auf mich gewirkt hat[,] als ich, 1909 aus
dem Deutschland der ewigen kirchlichen «Fälle»27 in m[eine] Heimat zurückkehrend, mit der ganzen Freiheit betr. das Was? u.
Wie? die Kanzel zu besteigen hatte, ohne alle Gefahr, von daher einen «Fall»
befürchten zu müssen, obwohl ich doch von Marburg, von der
Christl. Welt herkam.28 Ja, was nun und
wie nun? heißt es dann. Nun antworte selber! Du darfst, du
mußt aber auch, niemand u. nichts, keine Tradition, keine Kirche, kein Bekenntnis
tritt für dich ein, du bist die lehrende Kirche – auf eigene
Rechnung u. Gefahr. Die Verlegenheit, die dann entsteht, ist der einzige «Fall»,
in den ein schweiz. Pfr. verwickelt werden kann, aber in
diesen Fall ist er verwickelt, sofern er kein Schläfer |26 ist (was glücklicherweise die meisten sind!) und dieser Fall ist peinlicher als das bischen Zusammenstoß mit
Kirche u. Bek[enntnis], das einem in D[eutschland]
widerfahren kann. Vielleicht ist es nun sehr wünschenswert, daß die jungen
Theologen in diesen «Fall» verwickelt werden[,] u. wer das wirklich wünscht, der
mag u. soll für die Bek. Fr. eintreten. Aber er soll wissen, was
er damit tut. Er soll wissen, daß der Gewissenskonflikt des Theologen[,] das
Gedränge, das Chaos, in das sich stürzt, wer sich unterwindet, von Gott zu den
Menschen zu reden, dadurch jedenfalls nicht kleiner, sondern größer wird, daß ihm
die Stütze aller menschl. Autoritäten entzogen wird. – Doch wir kehren von diesem
Exkurs zurück zu unserm Gegenstand.
Von der Stellung des
Pfarrers in der Schw[eiz] habe
ich noch zu reden. Die Eingangspforte zum Pfarramt ist bei uns wie bei Ihnen ein
akadem. Studium von 6–8 obligator.
Semestern. Als Curiosum sei erwähnt, daß wir in unserm kl[einen] Land1 nicht
weniger als 9 richtiggehende u. vollständige theolog. Fakultäten haben: nämlich 6
staatliche an den Universitäten Zürich,
Bern, Basel,
Genf, Lausanne u.
Neuenburg u. 3 freikirchliche in Genf, Lausanne und Neuenburg, die wissenschaftlich durchaus nicht schlecht sind u. deren Semester
auch bei den Staatsexamina wenigstens teilweise angerechnet werden. Die Krönung
des Studiums, zu dem fast für jeden schw[eizerischen] Theol[ogen] ein paar
Deutschlandsemester29 gehören (Marburg, Berlin,
Tübingen, früher Halle u.
Greifswald), bilden 2 Examina: ein
erstes, das Propädeutikum (hist[orisch]) nach 4 Semestern, ein zweites, das
Staatsexamen, nach 6–8 Semestern (syst[ematisch] u. prakt[isch]). Die Kantone
Bern u. Graubünden u. die
welschen Kantone haben je ein eigenes Examen (in Bern
Prüfungskomm[ission], faktisch die Fakultät; in Graubünden
die versammelte Geistlichkeitssynode). Die übrigen Kantone haben sich in einem
Konkordat zus[ammen]geschlossen. (Übertritt von Bern ins
Konkordatsgebiet nach 2 Jahren, aber nicht umgekehrt) unmittelbar an das 2te Examen anschließend findet die Konsekration durch die heimische Kant[onal]K[irchen]B[ehörde] statt.
Damit wird der junge Theologe |27
V. D. M.30, kann predigen u. Sakram[ente] verwalten u. wird wahlfähig. Um
die Wahlfähigkeit von Frauen wird gestritten in Zürich31, gepredigt wird von solchen seit Jahren,
ohne weltbewegende Folgen so oder so. Wird eine Pf[ar]rstelle
vakant, so erfolgt öffentl. Ausschreibung mit Anmeldung an die kant[onale]
oder O[rts]K[irchen]B[ehörde]. Die Gemeinde orientiert sich durch Probepredigten
oder Predigtbesuch beim Betr[effenden]. Dann erfolgt Wahl eines Angemeldeten oder
2te Ausschreibung oder Berufung eines Dritten. Die
Wahlberechtigung geht parallel mit der politischen (21. J[ahr]), in der
Westschweiz u. in Basel auch die Frauen. Die Frage[,] ob
dieses System empfehlenswert ist, hängt davon ab, ob man es der Gemeinde zutraut,
sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Daß auch sinnlose
Entscheidungen vorkommen, ist nicht nötig zu sagen. – Aber der Pfarrer ist bei uns
nicht auf Lebenszeit gewählt u. s[einer] Stelle sicher. Er unterliegt nach je 6
Jahren wie alle wichtigeren Funktionäre der Wiederwahl32, ein demokrat. Institut, bei dem viell[eicht] auch den aufrichtigsten
Freiheitsfreund unter Ihnen ein |28 gelindes Gruseln
befällt. Verschiedene Systeme: Möglichkeit, nach 6 J. Abstimmung über
Neuausschreibung zu verlangen. Oder einfache Abstimmung darüber. Gemildert
dadurch[,] daß Nein! Bestätigung des Pfrs. bedeutet[,] oder durch obligator.
Stimmabgabe. Schlimm ist die Sache, wo letztere nicht beseht, weil die Beteiligung
im Ganzen schwach (Schädelin mit 15
St[immen] wiedergewählt)33. Faktische
Sprengung nur selten Ereignis. Über die Wirkung dieses Damoklesschwertes kann man
streiten. Ist es dem Pfr. gesund oder macht es ihn servil? Mir war es recht, daß
m[eine] Gem[einde]Genossen Gelegenheit hatten, ihrem Willen u. Unwillen mir
gegenüber einmal Luft zu machen.34 Auch die Besoldung der Pfr. ist teilweise Sache der Gemeinde, jedenfalls die
Zulagen. Alljährliche Budgetbewilligung. Auch das eine (zweideutig wirksame)
Gelegenheit[,] Beifall oder Protest zu äußern.35 Aufgebracht werden die nötigen Mittel durch
Steuern u. durch Erträgnisse der vom Staat s[einer] Z[eit] kassierten Kirchengüter
(im Aargau der Gemeinde zurückerstattet36).
29
II
Wie hat man sich nun das Funktionieren des kirchl. Betriebs innerhalb dieser
Formen vorzustellen? Ich muß mich angesichts der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse
auf Allgemeinheiten beschränken.
Ich fahre viell[eicht] am Besten fort, wo ich eben aufhörte, beim
schweiz. Pfarrer. Sein Prototyp u.
Ideal ist Zwingli37, der fromme[,] aber weltoffene Volksmann[,] u. im gleichen Sinn,
ins Bernische übersetzt, Jer. Gotthelf38. Das möchte der schw. Pfr. sein. Nicht
Honoratior. An die Wand gedrängt. Bescheiden besoldet. [Seine] Würde nicht zu
vergl[eichen] mit deutschem Pastor. S[ein] Bestreben Popularität. S. Lieblingstätigkeit Politik u. Gemeinnützigkeit. Abstinenz! «Tüchtiger
Kanzelredner», sonst Pestalozzi –
Dorfweise.39 Eine nicht üble
Karrikatur |30 finden Sie in Gottfr. Kellers «Verlorenem
Lachen»40. Aber ich bin gerade bei diesem Thema zu beteiligt, um mich weiter darüber
auslassen zu wollen.
Wir sind eine reformierte Kirche. Das zeigt sich vor Allem im
Gottesdienst. Der Deutsche in der
Schweiz u. der Schweizer in
Deutschland! Wir sind noch immer das Land des
Bildersturms. Schüchterne Versuche zur ästh[etischen] Belebung des
G[ottes]D[ienstes] werden da u. dort |31 gemacht. Aber
Dinge wie der «schweigende Dienst»41, Kerzen u. Kruzifix begegnen bei uns eherner Verständnislosigkeit. Die
Kirche ist für uns nicht der Ort für Stimmungen[,] sondern der Ort[,] wo geredet
u. gehört wird. Man geht z’Predig.42 Der Pfarrer ist Prediger, V. D. M. Taugt die Predigt nichts, dann taugt der ganze G. D. nichts,
dann lohnt es sich nicht, hinzugehen. Denn s[einem] Wort kommt im G. D. sozusagen
kein anderes Element zu Hilfe. Eben darum, da nicht alle Pfr. gute Prediger sind,
die mannigfaltigen Versuche der Pfr.[,] sich sonst nützlich zu machen, auch das
politische Interesse, das unsre Pfr. auszeichnet. Mag man davon denken wie man
will: Es ist doch nur das Wagnis des Prot[estantismus] überhaupt, es mit dem Wort
allein zu wagen, das bei uns durchgeführt wird. Die Krisis[,] in die er sich damit
begeben, verschärft sich u. kommt zum Ausbruch in der ref. Kirche, die wesentlich
eine Schule ist. Im Luthertum wird sie
verhüllt. Siegreich überwunden ist sie weder hier noch dort.
Die Ausübung des K[irchen]Reg[iments] läßt sich schön
beschreiben mit den Worten: Vorsicht, Weitherzigkeit, Vermittlung der Gegensätze.
Weniger schön könnte man auch sagen u. dasselbe meinen:
Bauerndiplomatie, laisser faire laisser aller,
Farb- u. Charakterlosigkeit. Es kann, wie es bei menschl. Dingen überall ist,
Beides gesagt werden. Ich habe über das eigentüml. System, die Zügel teilweise zu
halten, teilweise schleifen zu lassen, das Nötige bereits gesagt. Es entspricht
dem schweiz. Charakter und der allgemeinen Lage des Protestantismus, daß |32 niemand im Ernst wünschen kann, daß es etwa anders
gehalten würde[,] u. daß auch niemand im Ernst in der Lage wäre, es mit Ehren
anders zu machen.
Bezeichnend für unsern kirchl. Betrieb ist das mit heiliger Gewissenhaftigkeit
durchgeführte Dreirichtungssystem.43 Liturgie-[,]
Gesangbuchs[-], Bibelausgabe-[,] Verfassungskommissionen oder vollziehende
Behörden im Gegensatz zu der Intoleranz früherer Zeiten nach dem Schema 3 + 3 + 3
gewählt u. funktionierend. Da die Vermittler das Zünglein an der Waage bilden[,]
sind sie es, die faktisch die K[irche] regieren. Man kann unsre Zustände preisen
als ein Ideal d. kirchlichen Friedens. Man kann freilich auch von einem Triumph
der Mittelmäßigkeit, Verschwommenheit u. faulen Friedlichkeit reden. Das Ding hat
tatsächlich diese beiden Seiten. Ich überlasse die Entscheidung
gerne Ihnen selbst.
Ein Wort vielleicht noch über d. Verhältnis v. Kirche u. Schule.
Auch hier gehören die Steine des Anstoßes in der Hauptsache der Vergangenheit an.
Die Schule ist seit vielen Jahrzehnten von der Kirche ganz unabhängig. Sitzt der
Pfr. in der Ortsschulbehörde, was in der Regel der Fall ist44, oder ist er gar Bezirksinspektor, was vorkommt, dann als gewählter
sachverständiger Bürger, wie andre auch. Übt er entscheidenden Einfluß aus[,] dann
nicht kraft, sondern trotz s. Amtes. Die alte Animosität zwischen Lehrer u.
Pfarrer wird zwar gelegentlich von beiden Seiten noch gepflegt, aber wie der
kirchl. Liberalismus mehr als Reliquie. Die tatsächliche Reibungsfläche beschränkt
sich auf den Religionsunterricht, aber auch hier ist durch
verschiedene Vorrichtungen nach d. System Schiedlich-Friedlich der Konfliktsstoff
tunlichst vermindert. In einigen Kantonen hat der Pfr. diesen Unterricht
(Belastung!) ganz selbst zu erteilen unter bes. Honorierung seitens der Schule, in
andern Orten |33 wenigstens in den obern Klassen.
Andernorts – und da kriselt es dann gelegentlich – erteilt der Lehrer sog.
konfessionslosen Unterricht[,] wobei er faktisch wie der Pfr. auf der Kanzel vom
strengsten Bibelglauben bis zum Monismus alle Möglichkeiten wählen kann. Daß auch
er nicht über die Stränge schlägt, dafür sorgt neben s. Gewissen das
Damoklesschwert der Wiederwahl u. Budgetbewilligung durch die Gemeinde, dem auch
er untersteht. Und unsre Gemeinden sind auch hier den Extremen abhold. Natürlich
wird über den Relig.Unterr. der Lehrer viel geklagt und mit Recht, aber Beides
nicht mehr als beim Pfarrer auch. Ich habe den Relig.Unterr. der Lehrer immer als
Spiegelbild der Tätigkeit der Kirche aufgefaßt. Wie die Kirche so das Volk, und
wie das Volk so die Schule. Das Gericht über die weltliche Schule ist das Gericht
über die weltliche Kirche. Unter dieser Voraussetzung konnte ich wenigstens keinen
Anlaß nehmen, mich über den konfess[ions]losen Relig.Unterr. zu beschweren.
Wenn Sie mich endlich nach d. Einfluß der Kirche auf Volk und
Volksleben fragen, so antworte ich: er ist äußerlich geringer u. unscheinbarer,
innerlich wahrscheinlich etwas größer als hier in
D[eutschland]. Neben der Majestät eines deutschen Generalsuperintendenten ist ein schweiz.
K[irchen]Ratspräsid[ent] ein sehr unscheinbarer Mann. Dafür haben wir sozusagen
keine Austrittsbewegung. Der schweiz. Pfr. steht dem gemeinen Mann irgendwie zum
vornherein näher. Er braucht sich nicht so weit zu ihm herabzulassen, weil er
selbst weiter unten steht und weil der gemeine Mann in der
Schweiz seit Jahrhunderten seinen Kopf etwas höher
trägt. Er braucht weniger krampfhafte Anstrengungen zu machen, um ihn zu
erreichen. Aber ich möchte hier kein Wort zu viel sagen. Das Entscheidende,
nämlich der Inhalt des Einflusses der Kirche auf das Volk, sein Wert u. s.
Nachhaltigkeit ist bei uns genau so problematisch wie bei Ihnen. Die tatsächliche
Isolierung der Kirche u. ihrer Botschaft ist um kein Haar geringer. Das kann u.
soll ja wohl nicht anders sein. Höchstens darin mögen wir Schweizer im Vorteil
sein, daß wir in Ermangelung von allerhand äußern Stützen u. Illusionen und
angesichts der kultischen Dürftigkeit des reform. Chr[isten]t[um]s die
Notwendigkeit des Veni creator spiritus!45 deutlicher einzusehen
wenigstens in der Lage sind.
34
III
Und nun zum Schluß noch einige Bemerkungen über den Geist u. Inhalt unsrer
Schweizer Kirchen. Es ist schwierig, Ihnen darüber, wie
ich es mir vorgenommen, historisch referierend Auskunft zu geben.
Von unsern Bergen müßte ich Ihnen da erzählen, die mit ihren
steilen Flühen auch die Menschen einerseits steifnackiger machen[,] andrerseits
sie mehr gegenseitig aufeinander anweisen, die jedem Flecklein Erde seine
unverwischbare Eigenart geben und die es verhindern, daß der Blick derer[,] die da
leben, vom Nächstliegendsten u. Praktischen weg allzu sehr in die Ferne schweift.
Universalismus, geistige Beweglichkeit u. weite Gesichtspunkte können nicht gerade
Charakteristika der zwischen Alpen u.
Jura Lebenden sein, dafür vielleicht ein nüchternes
Betrachten der Wirklichkeit, eine gründliche Unfähigkeit[,] sich so schnell
imponieren zu lassen, ein zähes Festhalten u. Geltendmachen der einmal gewonnenen
Gesichtspunkte.
Ich müßte Ihnen weiter von unserer Geschichte erzählen, von der
grauenhaften Urwüchsigkeit u. Streitlust unserer Vorfahren, von den unsäglichen
Schwierigkeiten, unter denen unsere seltsame kl[eine] Staatengruppe im Herzen
Europas sich als solche konsolidiert hat, von der
schweizerischen Neutralität vor
Allem – einer auch für unser geistiges Leben entscheidenden Tatsache –[,] die wir
nun schon durch die 3te große europäische Katastrophe (30jähr.
Krieg, napoleon. Kriege, Weltkrieg) unversehrt hindurchgetragen haben. Ich müßte
Ihnen von der schweiz. Landwirtschaft u. Industrie
erzählen. Ich müßte Ihnen von jenen typischen Schweizern erzählen[,] von Zwingli u. Bullinger, von Albr. v.
Haller u. Lavater, von
Pestalozzi u. Jerem. Gotthelf, von Gottfr. Keller und K. F. Meyer. Alle diese Gestalten haben mit
uns geredet, sie haben für uns, ihre Landsleute, noch ein bes. Gesicht, das sie
für das übrige Europa so nicht haben können. Und nun das Licht des abendländischen
Chrts., selber ein gebrochenes Licht, gebrochen in diesem Hohlspiegel[,] das wäre
das, was man die relig. Bew[egung] in der Schweiz nennen
könnte. Ich will aus der Fülle der Erscheinungen[,] von denen da zu reden wäre,
nur 2 herausgreifen, die Sie bes. interessieren können: die Stellung des schw.
Chrts. zur theolog. u. s. Stellung zur sozialen Bewegung des 19. u. 20. Jhs.
Schw[eizerische] Theologie undenkbar ohne Zus[ammen]hang mit
Deutschland. Aber Gegensätze gedämpft durch den Willen,
nachher |35 doch miteinander zu leben. So ist bezeichnend
für uns die alte u. neue Vermittlungstheologie: Hagenbach46,
Immer47, Schweizer48. Heute: Wernle49. Der einflußreichste deutsche Theologe
nicht Hofmann50 u. nicht Lipsius51 u. nicht Beck52, sondern Ritschl u. s.
Schüler53. Dies die Normaltheologie, maßgebend im
K[irchen]R[egiment]. Daneben die beiden Flügel, aber beide wirklich Flügel mit
sich verwischenden Unterschieden: Biedermann54 u. der Reformverein55 (Bitzius56, H. |36 Lang57, Bion58), Lüdemann59, Steck60, Bolliger61 zur Linken. Der evang.[-]kirchl. Verein
(Riggenbach62, Orelli63, Äschbacher64) Hadorn65, Benz66 zur Rechten. Aber kirchlich sind alle diese Gruppen[,] u. je länger desto mehr
verwischen sich die grundsätzlichen Unterschiede (Beseitigung des Apostolikums im
E. K. V.)67. Ob letzte Weis|37heit oder kluge
Ungrundsätzlichkeit[,] ob Chrt. gut od. schlecht dabei fährt?
Der Punkt, wo Leben in die Gesch[ichte] kam[,] bezeichnender Weise die soziale Frage, aber von der religiösen Seite aus angefaßt. Die
soz[ial]dem[okratischen] Pfarrer.68 Die «Bewegung» kam von Blumhardt69: Protest gegen bloße Innerlichkeit, Geistigkeit, Jenseitigkeit. Reich
Gottes. Damit war unser Nerv getroffen. Alte reform[ierte] Instinkte regten sich.
Gerade die Positiven waren die Ersten, aber die theolog.
Differenzen wurden geringfügig vor diesem Problem.
Kutter70: von Schelling her71: Gott als Leben u. Wirklichkeit[.] Der |38 soz.dem. Angriff «unmittelbar» von ihm her kommend.72 Die Entscheidungsfrage an die
Kirche: Will sie den leb[endigen] Gott?73
Ragaz74[,] von der Reform kommend75: Bejaht diese Frage u. den Sozialismus. Seither eifrigster Kämpfer für
Sozialreform, die vom R[eich] G[ottes] nicht zu trennen.76
Die innere Dialektik beider Möglichkeiten war das Ende der rel.[-] soz[ialen]
Bew[egung,] nachdem es sich bereits gezeigt, daß von einer Gewinnung der
Soz[ial]Dem[okratie] keine Rede sein konnte. Die Wege trennten sich äußerlich beim
Weltkrieg. Das Problem der Frage nach d. leb. Gott ist geblieben.