22. Februar 1922

Die kirchlichen Zustände in der Schweiz

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DIE KIRCHLICHEN ZUSTÄNDE IN DER SCHWEIZ

1922

Eine Vereinigung liberaler Theologen und Nichttheologen, der «Verband der Freunde Evangelischer Freiheit», war für Göttingen im September 1921 unter Führung der Pastoren von St. Johannis gegründet worden. Es wurden öffentliche Vortragsreihen veranstaltet, die im Auditorium Maximum der Universität stattfanden und jeweils regen Zulauf hatten.1 Daneben gab es aber auch kleinere Zusammenkünfte, zu denen nur Mitglieder des Verbandes erschienen; in einem solchen Kreise zu sprechen, war Barth angefragt worden: «die ‹Freunde der Evang. Freiheit› (naivste Liberale) hatten mich in völliger Verkennung der Sachlage dringend eingeladen, ihnen einen Vortrag über – ‹Das kirchliche Leben in der Schweiz› zu halten. Gut, das kann man ja. Darüber weiß ich in der Tat einiges.»2 Sein Referat, das er in seinem Manuskript mit «Die kirchlichen Zustände in der Schweiz» überschrieben hat, war jedoch in der Lokalpresse – worauf Barth eingangs Bezug nimmt – mit anderem Titel angekündigt worden: «Am kommenden Mittwoch, 22. Februar, findet die nächste Zusammenkunft der Freunde evangelischer Freiheit im kleinen Kreise statt (Konfirmandensaal der Johanniskirche, nachm. 4 Uhr), auf der Prof. Barth über die religiöse Bewegung in der Schweiz sprechen wird.»3 Barths Referat blieb unveröffentlicht.4

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Die kirchlichen Zustände in der Schweiz

Göttingen (Freunde der evangelischen Freiheit) 22. Febr. 1922

«Über die kirchlichen Zustände in der Schweiz» bin ich aufgefordert worden[,] zu Ihnen zu reden. Mit einigem Schrecken habe ich gesehen, daß diese harmlosen Worte sich in der Zeitung verwandelt haben in die andern, weniger harmlosen: «Über die religiöse Bewegung in d. Schw[eiz]». Beides ist, was man auch unter relig. Bewegung verstehe, offenbar nicht ganz das Gleiche. «Kirchliche Zustände» ist ein statischer, «relig. Bewegung» ein dynamischer Begriff. Über dieses Dynamische zu reden, sofern über ein Solches in der Schweiz überhaupt geredet werden kann, werde ich mich wohl hüten. Lassen Sie sich über die «relig. Bewegung» in der Schweiz von einem Unbeteiligten referieren, sofern Sie Wert darauf legen, ein historisches, objektives u. gerechtes Bild, wie man sagt, davon zu bekommen. Je unbeteiligter ein Beobachter und Erzähler der dynamischen Seite einer Sache, in diesem Fall also der relig. Bew. in der Schweiz, gegenübersteht, je weniger er sie wirklich versteht, desto besser für ihn als Historiker. Und umgekehrt: je beteiligter er ist, je besser er seinen Gegenstand versteht, nicht nur kraft irgendwelcher Einfühlungskunst, sondern so wie man eben sich selbst versteht, desto weniger taugt er zum Historiker. Wehe ihm, wenn er beginnt, in die Dynamik s[eines] Gegenstandes hineinzusehen. Denn ein wirklich Beteiligter, ein wirklich Verstehender kann ja einer «Bewegung» gar nicht als |16 gewissenhafter Beobachter und Erzähler gegenüberstehen, er wird Partei, er wird zu ihrem Verkündiger oder Bekämpfer, seine Mitteilung darüber zu systematischer Darlegung der Sache, sein Beobachten zur Vision und seine Erzählung zum Mythus. Und das wäre nun in Bez. auf die rel. Bew. in der Schweiz mein Fall, der Fall, den Sie sicher nicht provozieren wollen. Ich komme direkt von der kleinen Bühne, die ich Ihnen schildern soll[,] u. zw. nicht als Zuschauer, sondern als Mitwirkender5, wenn auch nur in einer bescheidenen Nebenrolle, vergleichbar etwa der des «Just» in Minna v. Barnhelm6. Meine eigenen religiösen u. theolog. Fragen, Gedanken und Meinungen sind mit der schweiz. relig. Beweg. zu eng verknüpft, als daß das Bild, das ich davon geben könnte, etwas Anderes sein könnte als ein Votum zur Sache. Ein solches zu geben, entspräche aber weder meinem Auftrag noch meiner Absicht. Ich halte mich also an die erste Fassung meines Auftrags und beschränke mich darauf, Ihnen das schweizerische Christentum von außen zu beschreiben, die Einrichtung und das Inventar und die Maschinerie jener kleinen Bühne, also das Statische, die kirchl. Zustände – die relig. Bewegung aber oder was man so nennen kann nur von der Seite, wo sie nicht Bewegung, sondern selber Zustand ist.

Dreierlei Arten von Mitteilungen gedenke ich Ihnen zu machen: 1. über die kirchlichen Formen[,] 2. über den in diesen Formen sich abspielenden Betrieb[,] 3. einiges Wenige über den Inhalt der Formen und den Geist des Betriebs. Natürlich muß ich überall eine Auswahl vollziehen. Ich tue es unter dem Gesichtspunkt: Was ist für die Schweiz bezeichnend und für Deutschland interessant? und beschränke mich übrigens auf den schweizer. Protestantismus.

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I

Eine schweiz[erische] evang[elische] Kirche giebt es so wenig wie eine deutsche, es giebt nur die einzelnen Kantonallandes- und z. T.[-]Freikirchen und Diasporaverbände, alle mit eigener Verfassung, Verwaltung und Eigenart, entsprechend der politischen Atomisierung in 25 Kantone, die nicht 25 Verwaltungsbezirke, sondern 25 selbständige Republiken mit allem Zubehör sind. Diese Atomisierung ist für die Schweiz umso bezeichnender u. folgenschwerer, als die in Betracht kommenden Gebiete klein sind: unsre größte Kirche, die bernische[,] besteht z. B. aus 199 Kirchgemeinden mit 237 Pfarrern, die kleinste, die glarnerische[,] aus 15 K[irch]G[emeinden] mit 17 Pfarrern. Unsre kirchlichen Betriebe sind also Miniaturbetriebe. Sie haben im Einzelnen alle den Vorzug der Originalität (der Anpassung an die speziellsten Bedürfnisse der betr. Gegend), der Übersichtlichkeit und Beweglichkeit; sie sind aber auch alle von einem mehr oder weniger leisen Duft von Krähwinkelei umgeben[,] und das Ganze des schweizer. Protestantismus ist trotz s[einer] Kleinheit eine mindestens ebenso schwerfällige und aktionsunfähige Maschine wie das Ganze des deutschen. Es bestehen auf Grund freien Übereinkommens folgende centrale Instanzen: 1. die Schweiz. Kirchenkonferenz, eine alle Jahre 1–2mal zusammentretende Delegiertenversammlung der einzelnen Kirchen.7 Sie bemüht sich redlich, die Verbindung zwischen den einzelnen Kirchen etwas enger zu gestalten[,] und sogar die Miteinbeziehung der Gemeinschaften u. Sekten ist im vergangenen Jahr ernsthaft, wenn auch noch nicht mit entscheidendem Resultat erwogen worden.8 2. die Schweiz. Predigergesellschaft9, die alljährlich zwei gemeinsame Themata in ihren kantonalen |18 Sektionen und zuletzt an einer allg[emeinen] Versammlung besprechen läßt und der eine Krankenkasse für ev[an]g. Geistliche angegliedert ist. 3. die Kommission für kirchl. Liebestätigkeit10, wie der Name sagt eine Centralisation der von der Kirche ausgehenden philanthropischen Bemühungen. 4. der Protest.[-]kirchl. Hilfsverein11 das Analogon des deutschen Gustav Adolf-Vereins. – Aber aller wirklichen Vereinheitlichung steht wahrscheinlich unüberwindlich entgegen unser europäisch berühmt gewordener Kantönligeist. Er ist kein Phantom. Einem richtigen Berner ist tatsächlich der «alte gute Bernergeist» mindestens ebenso wichtig wie der heilige Geist. Er ist eben menschlich, politisch, gesellschaftlich u. so auch kirchlich in erster Linie Berner u. will es bleiben, und so auch der Zürcher, der Genfer, der Appenzeller, der Graubündner. Ein alter schweizerischer Spruch lautet: Dei providentia et hominum confusione Helvetia regitur.12 Anders als auf dem Umweg über die confusio hominum wollen wir tatsächlich auch von der Providentia Dei nicht viel wissen. Wir sind unverbesserliche Föderalisten.

Die kirchliche Hoheit wird überall vom Volke[,] d. h. von den stimmfähigen Bürgern[,] z. T. mit Einschluß der Frauen[,] ausgeübt. Es besteht zwar die Tendenz zur Trennung von Kirche u. Staat. Ganz durchgeführt ist sie in Genf, fast ganz in Basel.13 Freikirchen neben den Na|19tionalkirchen entstanden übrigens in Genf, Waadt u. Neuenburg schon um die Mitte des 19. Jh.14 Aber es ist ganz ausgeschlossen, daß die Trennung d[er] Kirche vom Staat etwa etwas ändern könnte an der streng demokratischen Grundlage auch der Kirche. Der gemeine Mann wählt in durchaus direkter Wahl seinen Pfarrer, s. Ortskirchenbehörde, s. Synodalabgeordneten. Die repräsentativen Träger des Kirchenregiments, die kantonalen Synodal- oder Kirchenräte[,] sind faktisch nur Synodalausschüsse, wie ja auch die politischen vollziehenden Behörden in der Eidgenossenschaft u. in den Kantonen nur Parlamentsausschüsse sind. – Schon darum ist bei uns die Vorstellung «Kirchenregiment» sehr viel weniger belastet als in Deutschland. Zum Pathos der Unterdrückten ist grundsätzlich kein Anlaß. Das «Kirchenregiment» bin ich, auch wenn ich aus allerlei Gründen nicht Kirchenrat bin, sondern mein Nachbarpfarrer oder der Bezirksschullehrer in der benachbarten Kleinstadt. Ein solcher ist z. B. gegenwärtig Präsident des aarg[auischen] Kirchenrates[,] unter dessen Hoheit ich stand, und zugleich Präsident der schweizerischen Kirchenkonferenz!15 Wir stehen der Autorität u. der Tätigkeit dieser Leute unbefangener, weil illusionsloser gegenüber. Wir erwarten wenig oder nichts von allfälligen Personalveränderungen, gerade weil wir grundsätzlich alle paar Jahre in der Lage sind, solche vorzunehmen, wenn es uns paßt und wenn unser Eifer oder Geschick zu einem kleinen Revolutiönchen etwa groß genug ist. Der jahrhundertealte Besitz weitgehendster Freiheit hat uns in eine gewisse Nüchternheit versetzt über ihren Wert u. ihre Wichtigkeit. Erlauben Sie mir die Anmerkung, daß ich vermute, diese Ernüchterung werde auch in D[eutschland] über alle in dieser Beziehung allzu Erwartungsvollen kommen, wenn erst einmal ihre Wünsche erfüllt sind.

Die Kompetenz u. der Einfluß eines solchen Schweiz. Repräsentativ-Kirchenreg[iment]s ist sehr gering. Es ist sozus. eine reine Vollzugsbehörde. Über seine Aufsichtsbefugnis gegenüber Pfarrern u. Kirchge|20meinden steht zwar allerhand auf dem Papier, ernstlich ausgeübt wird sie nur in finanziellen Dingen, im Übrigen nur in Form von Einholung von allerlei belanglosen Berichten16 oder in Erteilung von allerlei nicht sehr kategorisch gemeinten Weisungen, die der Empfänger getrost ad acta oder auch in den Papierkorb legt, ohne daß Weiterungen daraus entstehen. Wirkliche Eingriffe oder auch nur Visitationen sind selten. Will ein Pfarrer oder eine K[irch]G[emeinde] Renitenz üben, so können sie das fast bis aufs Äußerste tun. Es kommt aber in der Schweiz nie bis aufs Äußerste. Die Lockung der Märtyrerglorie, die man sich etwa erwerben könnte, fehlt ja gänzlich. Sondern wenn einmal ein Anstand entsteht, dann wird er in der Regel nach altschweiz. Brauch in Form eines sog. Kuhhandels[,] d. h. eines Kompromisses, bei dem beide Teile sich etwas abmarkten lassen[,] erledigt[,] u. der Landfriede ist wieder hergestellt. Oder aber man läßt in aller Stille Gras darüber wachsen[,] und die Sache verläuft irgendwie im Sande. Die Schweiz ist in kirchl. wie in polit. Hinsicht das klassische Land der ungrundsätzlichen[,] untragischen Konfliktslösungen. – Ebenso beschränkt sich die Macht der Synoden auf die Aufstellung allgemeiner, nur äußerlich lebenswichtiger Verordnungen, die gewöhnlich der staatl. Genehmigung unterstehen und den Charakter von Richtlinien tragen, durch die sich faktisch selten jemand beschwert fühlt. Renitenz ist auch hier möglich, kommt aber faktisch selten vor, weil es fast undenkbar ist, daß eine schweiz. Synode etwas Provozierendes, etwas dem gesunden Menschenverstand etwa Anstößiges beschließen sollte. – Die eigentl. Träger der kirchlichen Autorität sind die Kirchgemeinden, repräsentiert durch die Ortskirchenbehörden (K[irch]g[emeinde]rat, K[irchen]pflege, K[irchen]rat)17, in denen die Pfarrer in der Regel von Amtswegen Sitz u. Stimme, aber nicht den Vorsitz haben. Der Präsident, ein Laie also, ist in der Regel der gegebene Vermittler, das Sprachrohr zwischen Pf. u. Gemeinde. Die Befugnisse einer solchen O[rts]K[irchen]B[ehörde] sind ziemlich weitgehend, der |21 Gebrauch, den sie davon macht[,] ist in der Regel mäßig. Er hängt natürlich von ihrer Zusammensetzung und wesentlich vom Pfarrer ab. Besitzt der letztere das notwendige Maß von Beharrlichkeit und Nachgiebigkeit (eine in der Schweiz nicht seltene Charakterkombination)[,] so ist er s[einer] O. K. B. gegenüber faktisch ein sehr freier Mann, so kann er innerhalb s. Grenzen in Bez. auf Kultus u. Lehre ein kleiner Papst sein. Gegenüber allen Extravaganzen wirkt ausgleichend das Institut der Kirchgemeindeversammlung. Sie kann die O. K. B. in allen wichtigen Entscheidungen korrigieren und über ihren Kopf weg Beschlüsse fassen. Sie wählt die Pfarrer u. die O. K. B. Sie übt vor Allem das Budgetrecht aus, das sich im Aargau auch auf die Pfarrerbesoldung und überall auf die notwendigen Zulagen erstreckt. Der etwaige Papat des Pfarrers erfährt dadurch seine natürliche Begrenzung. Er hat[,] auch wenn er von einer vox Dei nichts weiß[,] auf alle Fälle zu rechnen mit der vox populi, mit dem wahl- u. stimmfähigen Bürger, von dem s. Stellung abhängig ist. Der Halt, den er ihr gegenüber an der kanton[alen] Oberbehörde hat, ist ein sehr dürftiger; denn sie kennt ihre Leute, das souveräne Volk[,] und hütet sich vor nichts mehr, als sich irgendwo die Finger zu verbrennen. Ist seine O. K. B. nicht sehr charaktervoll u. einflußreich, so steht er auf sich selber da ganz allein18 und muß sich vom souveränen Volk viel, sehr viel gefallen lassen oder aber energisch auf eigenste Faust den Kriegspfad betreten. Es kommt Beides vor. Das sind Nachteile der Demokratie, die neben ihren Vorteilen jedenfalls in Rechnung zu stellen sind. Ich gestehe Ihnen, daß man dabei oft stille Sehnsucht hat nach ein bißchen wirklichem Kirchenregiment.

Dem entspricht, daß die geistige Einheit dieser «Kirchen» (d. h. dieser mehr oder weniger losen Konglomerate von Gemeinden) ein sehr problematisches Ding ist. Anzugeben, was denn nun eigentlich «die Kirche» ist u. will, das fällt einem unglücklichen Synodalprediger etwa sehr |22 schwer. Er wird eben nur sagen können, was er darunter versteht. Eine schweiz. Kirche ist ein Institut, dessen Zweck irgendwie die Pflege der Beziehung zum lieben Gott und des wahren Wohls der Menschen ist. Welcher Art jene Beziehung und was dieses wahre Wohl der Menschen ist, das läßt sich allgemein nicht sagen, das muß sich finden. Man beruhigt sich dabei, daß es sich tatsächlich immer wieder gefunden hat, so oder so, ad majorem oder minorem Dei gloriam. Kirchl. Bekenntnisse besitzen wir tatsächlich nicht. Die Autorität der Confess[io] Helvetica19 und des Apostolikums ist an den meisten Orten20 schon in der Mitte des 19. Jh.’s offiziell außer Kraft und durch einige vage Formeln ersetzt worden21, die niemand begeistern u. niemand ärgern können, weil sie sozusagen nichts sagen.

Beispiel: Konsekrationsformel von Bern22

«Ich gelobe als Diener des göttl. Wortes[,] das Ev[an]g[elium] J[esu] Xi [Christi] (!) auf Grund der hl. Schrift nach bestem Wissen u. Gewissen (!) unverfälscht u. treu zu lehren u. zu predigen, durch unsträflichen Wandel der Lehre des Heils in allen Stücken Zeugnis zu geben, die Obliegenheiten m[eines] Berufs u. Amtes gewissenhaft zu erfüllen u. in den amtl. Stellungen, welche mir anvertraut werden mögen, zum Wohl des Vaterlandes, der evang.[-]ref. Landeskirche u. der christl. Gemeinde nach besten Kräften mitzuwirken.»

Im Rahmen solcher u. ähnlicher Bestimmungen kann nun ein jeder lehren und tun, was ihn gut dünkt. Er sehe zu, wie er sich mit s. Gewissen u. mit s. Gemeinde auseinandersetze, grundsätzlich ist er geistig so ungebunden, als er es nur wünschen kann. Kantonale Liturgieen (Agenden) bestehen, aber ohne Obligatorium ihres Gebrauchs. Kantonale Katechismen giebt es m. W. nicht, auf keinen Fall obligatorische, sondern es bestehen vom Heidelberger Katechismus über allerlei moderne Leit|23fäden bis zu eigenen Heften23 alle Möglichkeiten. Perikopenzwang oder auch nur -Übung kennen wir nicht. Wer durchaus über Schiller u. Goethe predigen wollte24, könnte es sofort tun, auf die Gefahr hin, sich lächerlich zu machen. Die Gestaltung der Konfirmation ist in der Hand des Pfarrers, im Einverständnis mit der O. K. B., das in solchen Dingen nicht allzu schwer zu gewinnen ist. Neuerungen in Bez. auf den Inhalt der Verkündigung sind jederzeit möglich. Man kann also theologisch in aller Offenheit sein u. sagen[,] was man will, man kann Monist oder Kommunist, man kann natürlich auch Pietist oder Orthodox[er sein], man kann u. sehe zu, wie mans treibe25 und ob man eine Gemeinde finde[,] die die betr. Einseitigkeit auf die Länge aushält. Da nun der Schweizer an Einseitigkeiten aller Art kein Gefallen findet, wird faktisch nach keiner Seite sehr scharf geschossen. Und wenn es etwa einmal geschieht: die Weisheit des Gamaliel [vgl. Act. 5,34–39] ist im Allgemeinen der offiziellen Weisheit letzter Schluß. Man verläßt sich darauf u. im Ganzen nicht mit Unrecht, daß die Gemeinden sich gegen offenkundige Narrheiten selbst zu schützen wissen. Wie weit damit dem Interesse des Ev[an]g[elium]s gedient ist, das ist freilich eine andre Frage.

Erlauben Sie mir hier einen kl[einen] Exkurs. Man ist in Ihren Kreisen gewohnt[,] in der Schweizerfreiheit gerade in diesem Punkt ein kleines kirchl. Eldorado zu sehen. Ich will Ihnen die Freude daran nicht nehmen. Auch ich bin der Meinung, daß angesichts des tatsächlichen Fehlens einer geistigen Einheit, das für den ganzen mod[ernen] Protestantismus bezeichnend ist, die Ehrlichkeit, mit der wir in der Schweiz uns |24 dieses Fehlen eingestehen, besser ist als die Scheineinheit, die die deutschen Bekenntniskirchen sich vortäuschen. In dieser Ehrlichkeit sehe ich den Wert unsrer Freiheit. Immerhin lohnt sich die Überlegung, ob sich der Aufwand, diesen unsern Zustand in D[eutschland] durchaus herbeizuführen, wirklich lohnt. Man muß sich dabei mindestens darüber klar sein, daß er auf keinen Fall ein Idealzustand ist, sondern, so gut wie Aufrechterhaltung des kirchl. Bekenntnisses[,] eine Verlegenheitsauskunft. Ich möchte Ihnen dreierlei in dieser Hinsicht zu bedenken geben: 1. Bedenken Sie, daß dem Pathos des Liberalismus, an dem Ihnen doch Einiges gelegen ist, nicht sicherer das Genick gebrochen werden kann, als durch Einführung der Bekenntnisfreiheit. Sofern der Liberalismus etwa von der Opposition gegen Orthodoxie u. Pietismus lebt, geht ihm in dieser Luft der Atem aus. Unsre schweiz. Liberalen sind im Ganzen recht kleinlaute Leute. Sie können ihre Existenzberechtigung eigentlich nur auf eine weit zurückliegende Vergangenheit und etwa auf die Greuel der ebenso fernliegenden preuß[ischen] Landeskirche begründen. Ihre Tätigkeit hat jedenfalls gar nichts Kämpferisches mehr. Sie bewegt sich im Rahmen der freien Konkurrenz neben der ihrer kirchl. Gegner her, mit nicht weniger, aber auch auf keinen Fall mit mehr Erfolg[,] als jenen beschieden ist. Der Fortschritt des Liberalismus jedenfalls hörte damit auf, daß er eine gleichberechtigte anerkannte kirchl. Möglichkeit wurde. Wer den deutschen Positiven einen mephistophel[ischen] Rat geben wollte, der müßte ihnen vielleicht raten, die schweiz. Bekenntnisfreiheit nur recht rasch einzuführen u. zuzusehen, was dann aus den deutschen Liberalen würde. 2. Bedenken Sie, daß von einer Kräftigung des kirchl. Lebens oder Einflusses durch die Einführung der Bek[enntnis] Fr[eiheit] nach unsern Erfahrungen nicht die Rede sein kann. Wenn der Kontakt zwischen K[irche] u. Volk vielleicht bei uns in der Tat etwas größer ist als bes. in Norddeutschland, so kommt das nicht von der Bek. Fr.[,] sondern von der ganz seitabliegenden Tatsache, daß sich bei uns der Altar mangels eines Thrones nie in der Weise politisch u. sozial kompromittiert hat wie in den deutschen Kirchen. Das Allerweltsheilmittel zur Erlangung des von den K[irchen] aller Länder so heiß ersehnten Einflusses auf die Gebildeten, die Arbeiterschaft u. die Jugend ist die Bek. Fr. nicht. Wo es gelingt, solchen Einfluß zu gewinnen, beruht er auf dem Gebrauch, den der einzelne Pfarrer von dieser Freiheit zu machen versteht, den er aber auch dann zu machen |25 verstünde, wenn er sie formell nicht hätte. Die Gedanken sind ja frei.26 Wenn der Pfr. Erfolg hat, so hat er ihn mit oder ohne Bek.freiheit. Wobei es eine weitere Frage ist, ob es überhaupt gut u. wünschenswert ist, daß ein Pfr. Erfolg habe[,] und ob jenes Ziel des Einflußgewinnens nicht überhaupt ein Phantom ist. 3. Bedenken Sie die fast erdrückende Verantwortung, die auf den einzelnen Pfr. gelegt wird dadurch, daß ihm erlaubt, ja geboten ist, nun wirklich einfach seinen Glauben zu lehren. Ich weiß, wie erschütternd u. ernüchternd das auf mich gewirkt hat[,] als ich, 1909 aus dem Deutschland der ewigen kirchlichen «Fälle»27 in m[eine] Heimat zurückkehrend, mit der ganzen Freiheit betr. das Was? u. Wie? die Kanzel zu besteigen hatte, ohne alle Gefahr, von daher einen «Fall» befürchten zu müssen, obwohl ich doch von Marburg, von der Christl. Welt herkam.28 Ja, was nun und wie nun? heißt es dann. Nun antworte selber! Du darfst, du mußt aber auch, niemand u. nichts, keine Tradition, keine Kirche, kein Bekenntnis tritt für dich ein, du bist die lehrende Kirche – auf eigene Rechnung u. Gefahr. Die Verlegenheit, die dann entsteht, ist der einzige «Fall», in den ein schweiz. Pfr. verwickelt werden kann, aber in diesen Fall ist er verwickelt, sofern er kein Schläfer |26 ist (was glücklicherweise die meisten sind!) und dieser Fall ist peinlicher als das bischen Zusammenstoß mit Kirche u. Bek[enntnis], das einem in D[eutschland] widerfahren kann. Vielleicht ist es nun sehr wünschenswert, daß die jungen Theologen in diesen «Fall» verwickelt werden[,] u. wer das wirklich wünscht, der mag u. soll für die Bek. Fr. eintreten. Aber er soll wissen, was er damit tut. Er soll wissen, daß der Gewissenskonflikt des Theologen[,] das Gedränge, das Chaos, in das sich stürzt, wer sich unterwindet, von Gott zu den Menschen zu reden, dadurch jedenfalls nicht kleiner, sondern größer wird, daß ihm die Stütze aller menschl. Autoritäten entzogen wird. – Doch wir kehren von diesem Exkurs zurück zu unserm Gegenstand.

Von der Stellung des Pfarrers in der Schw[eiz] habe ich noch zu reden. Die Eingangspforte zum Pfarramt ist bei uns wie bei Ihnen ein akadem. Studium von 6–8 obligator. Semestern. Als Curiosum sei erwähnt, daß wir in unserm kl[einen] Land1 nicht weniger als 9 richtiggehende u. vollständige theolog. Fakultäten haben: nämlich 6 staatliche an den Universitäten Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne u. Neuenburg u. 3 freikirchliche in Genf, Lausanne und Neuenburg, die wissenschaftlich durchaus nicht schlecht sind u. deren Semester auch bei den Staatsexamina wenigstens teilweise angerechnet werden. Die Krönung des Studiums, zu dem fast für jeden schw[eizerischen] Theol[ogen] ein paar Deutschlandsemester29 gehören (Marburg, Berlin, Tübingen, früher Halle u. Greifswald), bilden 2 Examina: ein erstes, das Propädeutikum (hist[orisch]) nach 4 Semestern, ein zweites, das Staatsexamen, nach 6–8 Semestern (syst[ematisch] u. prakt[isch]). Die Kantone Bern u. Graubünden u. die welschen Kantone haben je ein eigenes Examen (in Bern Prüfungskomm[ission], faktisch die Fakultät; in Graubünden die versammelte Geistlichkeitssynode). Die übrigen Kantone haben sich in einem Konkordat zus[ammen]geschlossen. (Übertritt von Bern ins Konkordatsgebiet nach 2 Jahren, aber nicht umgekehrt) unmittelbar an das 2te Examen anschließend findet die Konsekration durch die heimische Kant[onal]K[irchen]B[ehörde] statt. Damit wird der junge Theologe |27 V. D. M.30, kann predigen u. Sakram[ente] verwalten u. wird wahlfähig. Um die Wahlfähigkeit von Frauen wird gestritten in Zürich31, gepredigt wird von solchen seit Jahren, ohne weltbewegende Folgen so oder so. Wird eine Pf[ar]rstelle vakant, so erfolgt öffentl. Ausschreibung mit Anmeldung an die kant[onale] oder O[rts]K[irchen]B[ehörde]. Die Gemeinde orientiert sich durch Probepredigten oder Predigtbesuch beim Betr[effenden]. Dann erfolgt Wahl eines Angemeldeten oder 2te Ausschreibung oder Berufung eines Dritten. Die Wahlberechtigung geht parallel mit der politischen (21. J[ahr]), in der Westschweiz u. in Basel auch die Frauen. Die Frage[,] ob dieses System empfehlenswert ist, hängt davon ab, ob man es der Gemeinde zutraut, sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Daß auch sinnlose Entscheidungen vorkommen, ist nicht nötig zu sagen. – Aber der Pfarrer ist bei uns nicht auf Lebenszeit gewählt u. s[einer] Stelle sicher. Er unterliegt nach je 6 Jahren wie alle wichtigeren Funktionäre der Wiederwahl32, ein demokrat. Institut, bei dem viell[eicht] auch den aufrichtigsten Freiheitsfreund unter Ihnen ein |28 gelindes Gruseln befällt. Verschiedene Systeme: Möglichkeit, nach 6 J. Abstimmung über Neuausschreibung zu verlangen. Oder einfache Abstimmung darüber. Gemildert dadurch[,] daß Nein! Bestätigung des Pfrs. bedeutet[,] oder durch obligator. Stimmabgabe. Schlimm ist die Sache, wo letztere nicht beseht, weil die Beteiligung im Ganzen schwach (Schädelin mit 15 St[immen] wiedergewählt)33. Faktische Sprengung nur selten Ereignis. Über die Wirkung dieses Damoklesschwertes kann man streiten. Ist es dem Pfr. gesund oder macht es ihn servil? Mir war es recht, daß m[eine] Gem[einde]Genossen Gelegenheit hatten, ihrem Willen u. Unwillen mir gegenüber einmal Luft zu machen.34 Auch die Besoldung der Pfr. ist teilweise Sache der Gemeinde, jedenfalls die Zulagen. Alljährliche Budgetbewilligung. Auch das eine (zweideutig wirksame) Gelegenheit[,] Beifall oder Protest zu äußern.35 Aufgebracht werden die nötigen Mittel durch Steuern u. durch Erträgnisse der vom Staat s[einer] Z[eit] kassierten Kirchengüter (im Aargau der Gemeinde zurückerstattet36).

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II

Wie hat man sich nun das Funktionieren des kirchl. Betriebs innerhalb dieser Formen vorzustellen? Ich muß mich angesichts der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse auf Allgemeinheiten beschränken.

Ich fahre viell[eicht] am Besten fort, wo ich eben aufhörte, beim schweiz. Pfarrer. Sein Prototyp u. Ideal ist Zwingli37, der fromme[,] aber weltoffene Volksmann[,] u. im gleichen Sinn, ins Bernische übersetzt, Jer. Gotthelf38. Das möchte der schw. Pfr. sein. Nicht Honoratior. An die Wand gedrängt. Bescheiden besoldet. [Seine] Würde nicht zu vergl[eichen] mit deutschem Pastor. S[ein] Bestreben Popularität. S. Lieblingstätigkeit Politik u. Gemeinnützigkeit. Abstinenz! «Tüchtiger Kanzelredner», sonst Pestalozzi – Dorfweise.39 Eine nicht üble Karrikatur |30 finden Sie in Gottfr. Kellers «Verlorenem Lachen»40. Aber ich bin gerade bei diesem Thema zu beteiligt, um mich weiter darüber auslassen zu wollen.

Wir sind eine reformierte Kirche. Das zeigt sich vor Allem im Gottesdienst. Der Deutsche in der Schweiz u. der Schweizer in Deutschland! Wir sind noch immer das Land des Bildersturms. Schüchterne Versuche zur ästh[etischen] Belebung des G[ottes]D[ienstes] werden da u. dort |31 gemacht. Aber Dinge wie der «schweigende Dienst»41, Kerzen u. Kruzifix begegnen bei uns eherner Verständnislosigkeit. Die Kirche ist für uns nicht der Ort für Stimmungen[,] sondern der Ort[,] wo geredet u. gehört wird. Man geht z’Predig.42 Der Pfarrer ist Prediger, V. D. M. Taugt die Predigt nichts, dann taugt der ganze G. D. nichts, dann lohnt es sich nicht, hinzugehen. Denn s[einem] Wort kommt im G. D. sozusagen kein anderes Element zu Hilfe. Eben darum, da nicht alle Pfr. gute Prediger sind, die mannigfaltigen Versuche der Pfr.[,] sich sonst nützlich zu machen, auch das politische Interesse, das unsre Pfr. auszeichnet. Mag man davon denken wie man will: Es ist doch nur das Wagnis des Prot[estantismus] überhaupt, es mit dem Wort allein zu wagen, das bei uns durchgeführt wird. Die Krisis[,] in die er sich damit begeben, verschärft sich u. kommt zum Ausbruch in der ref. Kirche, die wesentlich eine Schule ist. Im Luthertum wird sie verhüllt. Siegreich überwunden ist sie weder hier noch dort.

Die Ausübung des K[irchen]Reg[iments] läßt sich schön beschreiben mit den Worten: Vorsicht, Weitherzigkeit, Vermittlung der Gegensätze. Weniger schön könnte man auch sagen u. dasselbe meinen: Bauerndiplomatie, laisser faire laisser aller, Farb- u. Charakterlosigkeit. Es kann, wie es bei menschl. Dingen überall ist, Beides gesagt werden. Ich habe über das eigentüml. System, die Zügel teilweise zu halten, teilweise schleifen zu lassen, das Nötige bereits gesagt. Es entspricht dem schweiz. Charakter und der allgemeinen Lage des Protestantismus, daß |32 niemand im Ernst wünschen kann, daß es etwa anders gehalten würde[,] u. daß auch niemand im Ernst in der Lage wäre, es mit Ehren anders zu machen.

Bezeichnend für unsern kirchl. Betrieb ist das mit heiliger Gewissenhaftigkeit durchgeführte Dreirichtungssystem.43 Liturgie-[,] Gesangbuchs[-], Bibelausgabe-[,] Verfassungskommissionen oder vollziehende Behörden im Gegensatz zu der Intoleranz früherer Zeiten nach dem Schema 3 + 3 + 3 gewählt u. funktionierend. Da die Vermittler das Zünglein an der Waage bilden[,] sind sie es, die faktisch die K[irche] regieren. Man kann unsre Zustände preisen als ein Ideal d. kirchlichen Friedens. Man kann freilich auch von einem Triumph der Mittelmäßigkeit, Verschwommenheit u. faulen Friedlichkeit reden. Das Ding hat tatsächlich diese beiden Seiten. Ich überlasse die Entscheidung gerne Ihnen selbst.

Ein Wort vielleicht noch über d. Verhältnis v. Kirche u. Schule. Auch hier gehören die Steine des Anstoßes in der Hauptsache der Vergangenheit an. Die Schule ist seit vielen Jahrzehnten von der Kirche ganz unabhängig. Sitzt der Pfr. in der Ortsschulbehörde, was in der Regel der Fall ist44, oder ist er gar Bezirksinspektor, was vorkommt, dann als gewählter sachverständiger Bürger, wie andre auch. Übt er entscheidenden Einfluß aus[,] dann nicht kraft, sondern trotz s. Amtes. Die alte Animosität zwischen Lehrer u. Pfarrer wird zwar gelegentlich von beiden Seiten noch gepflegt, aber wie der kirchl. Liberalismus mehr als Reliquie. Die tatsächliche Reibungsfläche beschränkt sich auf den Religionsunterricht, aber auch hier ist durch verschiedene Vorrichtungen nach d. System Schiedlich-Friedlich der Konfliktsstoff tunlichst vermindert. In einigen Kantonen hat der Pfr. diesen Unterricht (Belastung!) ganz selbst zu erteilen unter bes. Honorierung seitens der Schule, in andern Orten |33 wenigstens in den obern Klassen. Andernorts – und da kriselt es dann gelegentlich – erteilt der Lehrer sog. konfessionslosen Unterricht[,] wobei er faktisch wie der Pfr. auf der Kanzel vom strengsten Bibelglauben bis zum Monismus alle Möglichkeiten wählen kann. Daß auch er nicht über die Stränge schlägt, dafür sorgt neben s. Gewissen das Damoklesschwert der Wiederwahl u. Budgetbewilligung durch die Gemeinde, dem auch er untersteht. Und unsre Gemeinden sind auch hier den Extremen abhold. Natürlich wird über den Relig.Unterr. der Lehrer viel geklagt und mit Recht, aber Beides nicht mehr als beim Pfarrer auch. Ich habe den Relig.Unterr. der Lehrer immer als Spiegelbild der Tätigkeit der Kirche aufgefaßt. Wie die Kirche so das Volk, und wie das Volk so die Schule. Das Gericht über die weltliche Schule ist das Gericht über die weltliche Kirche. Unter dieser Voraussetzung konnte ich wenigstens keinen Anlaß nehmen, mich über den konfess[ions]losen Relig.Unterr. zu beschweren.

Wenn Sie mich endlich nach d. Einfluß der Kirche auf Volk und Volksleben fragen, so antworte ich: er ist äußerlich geringer u. unscheinbarer, innerlich wahrscheinlich etwas größer als hier in D[eutschland]. Neben der Majestät eines deutschen Generalsuperintendenten ist ein schweiz. K[irchen]Ratspräsid[ent] ein sehr unscheinbarer Mann. Dafür haben wir sozusagen keine Austrittsbewegung. Der schweiz. Pfr. steht dem gemeinen Mann irgendwie zum vornherein näher. Er braucht sich nicht so weit zu ihm herabzulassen, weil er selbst weiter unten steht und weil der gemeine Mann in der Schweiz seit Jahrhunderten seinen Kopf etwas höher trägt. Er braucht weniger krampfhafte Anstrengungen zu machen, um ihn zu erreichen. Aber ich möchte hier kein Wort zu viel sagen. Das Entscheidende, nämlich der Inhalt des Einflusses der Kirche auf das Volk, sein Wert u. s. Nachhaltigkeit ist bei uns genau so problematisch wie bei Ihnen. Die tatsächliche Isolierung der Kirche u. ihrer Botschaft ist um kein Haar geringer. Das kann u. soll ja wohl nicht anders sein. Höchstens darin mögen wir Schweizer im Vorteil sein, daß wir in Ermangelung von allerhand äußern Stützen u. Illusionen und angesichts der kultischen Dürftigkeit des reform. Chr[isten]t[um]s die Notwendigkeit des Veni creator spiritus!45 deutlicher einzusehen wenigstens in der Lage sind.

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III

Und nun zum Schluß noch einige Bemerkungen über den Geist u. Inhalt unsrer Schweizer Kirchen. Es ist schwierig, Ihnen darüber, wie ich es mir vorgenommen, historisch referierend Auskunft zu geben.

Von unsern Bergen müßte ich Ihnen da erzählen, die mit ihren steilen Flühen auch die Menschen einerseits steifnackiger machen[,] andrerseits sie mehr gegenseitig aufeinander anweisen, die jedem Flecklein Erde seine unverwischbare Eigenart geben und die es verhindern, daß der Blick derer[,] die da leben, vom Nächstliegendsten u. Praktischen weg allzu sehr in die Ferne schweift. Universalismus, geistige Beweglichkeit u. weite Gesichtspunkte können nicht gerade Charakteristika der zwischen Alpen u. Jura Lebenden sein, dafür vielleicht ein nüchternes Betrachten der Wirklichkeit, eine gründliche Unfähigkeit[,] sich so schnell imponieren zu lassen, ein zähes Festhalten u. Geltendmachen der einmal gewonnenen Gesichtspunkte.

Ich müßte Ihnen weiter von unserer Geschichte erzählen, von der grauenhaften Urwüchsigkeit u. Streitlust unserer Vorfahren, von den unsäglichen Schwierigkeiten, unter denen unsere seltsame kl[eine] Staatengruppe im Herzen Europas sich als solche konsolidiert hat, von der schweizerischen Neutralität vor Allem – einer auch für unser geistiges Leben entscheidenden Tatsache –[,] die wir nun schon durch die 3te große europäische Katastrophe (30jähr. Krieg, napoleon. Kriege, Weltkrieg) unversehrt hindurchgetragen haben. Ich müßte Ihnen von der schweiz. Landwirtschaft u. Industrie erzählen. Ich müßte Ihnen von jenen typischen Schweizern erzählen[,] von Zwingli u. Bullinger, von Albr. v. Haller u. Lavater, von Pestalozzi u. Jerem. Gotthelf, von Gottfr. Keller und K. F. Meyer. Alle diese Gestalten haben mit uns geredet, sie haben für uns, ihre Landsleute, noch ein bes. Gesicht, das sie für das übrige Europa so nicht haben können. Und nun das Licht des abendländischen Chrts., selber ein gebrochenes Licht, gebrochen in diesem Hohlspiegel[,] das wäre das, was man die relig. Bew[egung] in der Schweiz nennen könnte. Ich will aus der Fülle der Erscheinungen[,] von denen da zu reden wäre, nur 2 herausgreifen, die Sie bes. interessieren können: die Stellung des schw. Chrts. zur theolog. u. s. Stellung zur sozialen Bewegung des 19. u. 20. Jhs.

Schw[eizerische] Theologie undenkbar ohne Zus[ammen]hang mit Deutschland. Aber Gegensätze gedämpft durch den Willen, nachher |35 doch miteinander zu leben. So ist bezeichnend für uns die alte u. neue Vermittlungstheologie: Hagenbach46, Immer47, Schweizer48. Heute: Wernle49. Der einflußreichste deutsche Theologe nicht Hofmann50 u. nicht Lipsius51 u. nicht Beck52, sondern Ritschl u. s. Schüler53. Dies die Normaltheologie, maßgebend im K[irchen]R[egiment]. Daneben die beiden Flügel, aber beide wirklich Flügel mit sich verwischenden Unterschieden: Biedermann54 u. der Reformverein55 (Bitzius56, H. |36 Lang57, Bion58), Lüdemann59, Steck60, Bolliger61 zur Linken. Der evang.[-]kirchl. Verein (Riggenbach62, Orelli63, Äschbacher64) Hadorn65, Benz66 zur Rechten. Aber kirchlich sind alle diese Gruppen[,] u. je länger desto mehr verwischen sich die grundsätzlichen Unterschiede (Beseitigung des Apostolikums im E. K. V.)67. Ob letzte Weis|37heit oder kluge Ungrundsätzlichkeit[,] ob Chrt. gut od. schlecht dabei fährt?

Der Punkt, wo Leben in die Gesch[ichte] kam[,] bezeichnender Weise die soziale Frage, aber von der religiösen Seite aus angefaßt. Die soz[ial]dem[okratischen] Pfarrer.68 Die «Bewegung» kam von Blumhardt69: Protest gegen bloße Innerlichkeit, Geistigkeit, Jenseitigkeit. Reich Gottes. Damit war unser Nerv getroffen. Alte reform[ierte] Instinkte regten sich. Gerade die Positiven waren die Ersten, aber die theolog. Differenzen wurden geringfügig vor diesem Problem.

Kutter70: von Schelling her71: Gott als Leben u. Wirklichkeit[.] Der |38 soz.dem. Angriff «unmittelbar» von ihm her kommend.72 Die Entscheidungsfrage an die Kirche: Will sie den leb[endigen] Gott?73

Ragaz74[,] von der Reform kommend75: Bejaht diese Frage u. den Sozialismus. Seither eifrigster Kämpfer für Sozialreform, die vom R[eich] G[ottes] nicht zu trennen.76

Die innere Dialektik beider Möglichkeiten war das Ende der rel.[-] soz[ialen] Bew[egung,] nachdem es sich bereits gezeigt, daß von einer Gewinnung der Soz[ial]Dem[okratie] keine Rede sein konnte. Die Wege trennten sich äußerlich beim Weltkrieg. Das Problem der Frage nach d. leb. Gott ist geblieben.

Sachfußnoten

1
Barth besuchte z. B. im Rahmen einer Reihe unter dem Thema «Christusfragen» am 15.2.1922 einen Vortrag seines Göttinger Kollegen Walter Bauer über «Die Auferstehungsfrage»; vgl. Bw.Th. II, S. 47 (26.2.1922 📖). Ein gutes Jahr später wurde Barth selbst Gegenstand eines Referates; am 18.5.1923 (Bw.Th. II, S. 168) teilt er brieflich mit: «Auch den hiesigen ‹Freunden evangelischer Freiheit› soll ich nächstens durch einen Vortrag zur Kenntnis gebracht werden. Ich werde aber, seltsames Spiel, nur zuhören, und der junge Pfr. Wörpel (der auch fleißig in die biblischen Vorlesungen kommt) wird das Referat halten.»↩
2
Bw.Th. II, S. 50 (26.2.1922) 📖; dort auch weitere Bemerkungen Barths über den Verlauf von Vortrag und anschließendem Gespräch.↩
3
Göttinger Zeitung, 17.2.1922 📖.↩
4
Auf diesen Vortrag hin kam es zu einem kleinen Nachspiel in der Schweiz. Der liberale Basler Pfarrer Hans Baur hatte unter dem Titel Missionstage in Hannover, in: Schweizerisches Protestantenblatt, Jg. 45 (1922) (Nr. 48 vom 2.12.1922, S. 380f. 📖 einen Zwischenhalt auf seiner Reise nach Hannover in Göttingen erwähnt und dabei folgende Bemerkung gemacht: «Und in der Fakultät [wird] ein Schweizer Religiös-Sozialer als Messias begrüßt, heute aber bereits viel kühler betrachtet: der von privater Seite besoldete Karl Barth, der in großer Verlegenheit ist, weil sein Gönner die Last auf den Staat abschieben möchte. Ob’s dem noch reicht, neben den Reparationen, den Pfarrer von Safenwil zu erhalten, wird die Zukunft zeigen. Einstweilen gefällt er sich darin, seine Heimatkirche in Vorträgen so viel als möglich zu verlästern.» Unter dem Titel Zum deutschen Bekenntniskampf erschien dann im selben Blatt (Nr. 50 vom 16.12.1922, S. 397 eine Erwiderung von Eduard Thurneysen 📖, in der es u. a. hieß: «Prof. Barth ist von niemandem in Deutschland als ‹Messias› begrüßt, sondern auf Grund seiner theologischen Arbeiten ganz schlicht und sachlich auf den neu errichteten Lehrstuhl berufen worden. Er hat auch wichtigeres zu tun als, wie ihm unterschoben wird, seine Heimatkirche zu verlästern. Er hat allerdings – ich bin zufällig hierüber genau orientiert – auf Ersuchen der liberalen Göttinger Pfarrer einen einzigen Vortrag über schweizerische Kirchenverhältnisse gehalten. Die Veranstalter hofften daraus Kapital zu schlagen für ihren Kampf um Bekenntnisfreiheit. Professor Barth ließ sich aber nicht in dieser Weise kirchenpolitisch brauchen. Er legte vielmehr dar, daß wir in der Schweiz trotz Bekenntnisfreiheit religiös auch nicht weiter seien als andere Kirchen. Der innere Lebensgehalt einer Kirche hänge von ganz andern Dingen ab als von solchen Verfassungsfragen. Darüber ist Herr Pfarrer Baur wohl mit seinen deutschen Gewährsmännern anderer Meinung, keinesfalls darf er aber deswegen Professor Barth als ‹Lästerer› vor der schweizerischen Öffentlichkeit denunzieren.»↩
5
Barth war 1909–1911 pasteur suffragant in Genf und 1911–1921 Pfarrer in Safenwil (Kanton Aargau). Während seiner Safenwiler Zeit war er zunächst auch tätiges Mitglied der von H. Kutter und L. Ragaz inaugurierten religiös-sozialen Bewegung.↩
6
G. E. Lessing, Minna von Barnhelm oder Das Soldatenglück (1763) 📖. Just ist Bedienter des Majors von Tellheim. – Am Wochenende vor dem Göttinger Vortrag war Barth in Marburg gewesen und hatte während der Bahnfahrt seine Kenntnis von Lessings Dramen aufgefrischt (vgl. Bw.Th. II, S. 49 📖).↩
7
Vgl. C. Stuckert, Kirchenkunde der reformierten Schweiz (Studien zur praktischen Theologie, Bd. 4/2 = Kirchenkunde des evangelischen Auslandes I) Gießen 1910, S. 69f. 📖, Dieses Buch hat Barth zur Vorbereitung seines Vortrages benutzt. – Die 1858 gebildete «Konferenz der reformierten Kirchen der Schweiz» (meist kurz «Kirchenkonferenz» genannt) wurde auf Beschluß einer außerordentlichen Versammlung von Abgeordneten der Kantonalkirchen vom 7.9.1920 in den Rang des «Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes» erhoben, der bis heute den schweizerischen Protestantismus vereinigt.↩
8
Vgl. Handbuch der reformierten Schweiz, hrsg. vom Schweizerischen Protestantischen Volksbund, Zürich 1962, S. 113f. 📖↩
9
Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 70–72 📖. – Die «Schweizerische reformierte Predigergesellschaft» wurde 1839 gegründet. 1929 konstituierte sie sich neu als (noch heute bestehender) «Schweizerischer Reformierter Pfarrverein».↩
10
Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 72–75 📖. – Angeregt durch die von J. H. Wichern in Deutschland initiierte Innere Mission veranlaßte die «Schweizerische reformierte Predigergesellschaft» im Jahre 1896, eine «Schweizerische Kommission für kirchliche Liebestätigkeit» zu wählen. Als diese sich 1925 auflöste, kam es 1927 zur Gründung des «Schweizerischen Verbandes für Innere Mission und evangelische Liebestätigkeit».↩
11
Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 121–123 📖. – Auf Initiative von Wilhelm le Grand (1794–1874) wurde am 18.10.1842 der Protestantisch-kirchliche Hilfsverein von Basel gegründet, nachdem sich im gleichen Jahr in Deutschland der Gustav-Adolf-Verein konstituiert hatte. Er machte es sich zur Aufgabe, die schweizerischen reformierten Diasporagemeinden zu unterstützen. Alle – auch die in der Folgezeit in anderen Kantonen entstandenen – Hilfsvereine schlossen sich in einem Verband zusammen.↩
12
Diese Sentenz spielt bei Barth auch später wiederholt eine Rolle; vgl. K. Barth, Hominum confusione et Dei providentia Helvetia regitur, in: ders., Eine Schweizer Stimme 1938–1945, Zollikon-Zürich 1945 (Zürich 19853), S. 233–239 📖; KD IV/3, S. 793ff. 📖 Ihre Herkunft ist nicht im einzelnen bekannt. Material zu ihrer Entstehungsgeschichte findet sich in: Briefwechsel Philipp Anton von Segesser (1817–1888), Bd. IV: 1864–1868, bearbeitet von C. Bossart-Pfluger, Zürich/Köln 1989, S. 178, Anm. 3. 📖↩
13
Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 53–57 für Genf, S. 32–35 für Basel. 📖↩
14
Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 62–64 für Genf, S. 60–62 für die Waadt, S. 57–59 für Neuenburg. 📖↩
15
Ulrich Ammann (1862–1933), Bezirksschul- [= Gymnasial-]lehrer in Zofingen (nahe Safenwil), war 1906–1925 Mitglied des aargauischen Kirchenrates und für zwei Amtsperioden (1917–1925) dessen Präsident. Vom 3.6.1919 an hatte er auch die Präsidentschaft der «Konferenz der reformierten Kirchen der Schweiz» inne bis zu deren Umbildung in den «Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund» am 7.9.1920.↩
16
Barth selbst hatte noch im Mai 1921 in Safenwil über die Lage der Gemeinde einen «Kirchenbericht» verfaßt (vgl. Bw.Th. I, S. 485 📖), den jeder aargauische Pfarrer alle zehn Jahre anhand eines vorgegebenen Fragenkataloges an den aargauischen Kirchenrat zu erstatten hatte. Barths Kirchenbericht wird in dem Band der Gesamtausgabe Vorträge und kleinere Arbeiten 1914–1921 📖 erscheinen.↩
17
Alle drei Begriffe meinen das von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Kanton zu Kanton unterschiedlich bezeichnete Presbyterium.↩
18
Vgl. Fr. von Schillers «Reiterlied», 1. Strophe (auch in: ders., Wallensteins Lager, V. 1051–1056) 📖:
Wohlauf, Kameraden, aufs Pferd, aufs Pferd!
Ins Feld, in die Freiheit gezogen!
Im Felde, da ist der Mann noch was wert,
Da wird das Herz noch gewogen,
Da tritt kein anderer für ihn ein,
Auf sich selber steht er da ganz allein.
↩
19
Confessio helvetica posterior (1562) 📖, BSRK 170–221.↩
20
«Ort» wird im schweizerischen Sprachgebrauch auch synonym verwendet für «Kanton».↩
21
Einen Überblick bietet C. Stuckert, a.a.O., S. 64–68 📖 («Bekenntnisse und Ordinationsgelübde»).↩
22
Vgl. Liturgie für die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Bern, Bern 18882, S. 329. 📖 – Barth selbst war auf diese Worte hin am 4.11.1908 von seinem Vater im Berner Münster konsekriert (= ordiniert) worden.↩
23
Die «eigenen Hefte» Barths, die er für den von ihm in Genf und Safenwil erteilten Präparanden- und Konfirmandenunterricht erstellte, sind veröffentlicht in: K. Barth, Konfirmandenunterricht 1909–1921, hrsg. von J. Fangmeier, Zürich 1987. 📖 – Einmal legte Barth seiner Unterweisung zu Grunde: H. Bader, Gottesreich. Ein Unterweisungsbüchlein, Bern 1916 📖 (abgedruckt a.a.O., S. 154–184); in seinem Nachlaß befindet sich etwa auch das Konfirmanden-Büchlein, hrsg. von A. Schaefer, Basel 1916 📖 (vgl. a.a.O., S. 148, Anm. 6).↩
24
Predigten über Schiller- und Goethe-Worte hatte ab 1905 der Bremer Pastor Julius Burggraf (1853–1912) veröffentlicht (vgl. TRE 7, 161,27–30 📖); weitere Belege in: RGG1, Bd. V, Sp. 296. 📖↩
25
Vgl. die Schlußverse von J. W. von Goethes Gedicht «Beherzigung» 📖:
Eines schickt sich nicht für alle!
Sehe jeder, wie er’s treibe,
Sehe jeder, wo er bleibe,
Und wer steht, daß er nicht falle.
↩
26
Vgl. das seit ca. 1800 bekannte deutsche Volkslied «Die Gedanken sind frei 🎵».↩
27
Anfang des 20. Jahrhunderts war es im evangelischen Deutschland immer wieder zu Auseinandersetzungen über Lehrabweichungen einzelner Pfarrer gekommen; so etwa im aufsehenerregenden «Fall (Karl) Jatho», auf den – wegen Leugnung der Person Gottes – 1911 (nach bereits jahrelang schwelendem Konflikt) das preußische «Kirchengesetz betr. das Verfahren bei Beanstandungen der Lehre von Geistlichen» (sog. «Irrlehregesetz») von 1910 in Anwendung kam. Weitere Beispiele sind der «Fall César» (1906) und der «Fall Traub» (1911/12); vgl. H. Hohlwein, Art. «Lehrzuchtverfahren», in: RGG3, Bd. IV, Sp. 281–283. 📖↩
28
Vgl. Barths Rückblick in einem Brief an Johannes Rathje vom 27.4.1947 (K. Barth, Offene Briefe 1945–1968, hrsg. von D. Koch, Zürich 1984, S. 118f. 📖): «Ich hatte im Herbst 1908 im Alter von 22 1/2 Jahren nach einem in Marburg verbrachten Sommersemester in Bern mein theologisches Abschlußexamen bestanden und hatte den Wunsch, vor dem Übergang in ein praktisches Amt noch ein wenig examensfreie akademische Luft zu atmen. Rade, den ich aus seinen bekannten offenen Abenden kannte, suchte [als Herausgeber der «Christlichen Welt»] gerade wieder einen neuen Assistenten. Indem ich in Gnaden angenommen wurde, fiel es mir als höchstes Glück zu, in dem besonders wegen der Existenz meines geschätzten Lehrers Wilhelm Herrmann überaus geliebten Marburg ein ganzes weiteres Jahr zubringen zu dürfen.» – «Die Christliche Welt» galt als Organ des liberalen Protestantismus in Deutschland.↩
29
Barth selbst hatte seine Studienzeit verbracht in Bern (1904–1906), Berlin (1906/07), wiederum Bern (1907), Tübingen (1907/08), Marburg (1908–1909), wo er nach dem Examen (Oktober 1908 in Bern) neben weiterem Vorlesungsbesuch Redaktionsgehilfe der «Christlichen Welt» war; vgl. Busch, S. 45–63. 📖↩
30
«Verbi divini minister» (VDM) ist die in der Schweiz bis heute übliche Bezeichnung für Vikare.↩
31
Am 3.12.1919 wurde dem Zürcher Kirchenrat von der Synode das Postulat 99 mit der Aufforderung überwiesen, «Bericht und Antrag darüber einzubringen: 1. ob und unter welchen Bedingungen Frauen zum unbeschränkten Pfarrdienst zugelassen werden sollen; 2. ob und in welcher Weise für den Fall, daß die erste Frage bejaht wird, die Kirchenordnung oder auch das Kirchengesetz geändert oder ergänzt werden soll». Der Antrag auf Erlaß eines entsprechenden § 38 bis in der Kirchenordnung (Einschluß der Wahlfähigkeit für unverheiratete Pfarrerinnen) wurde in den Synoden vom 8.12.1920 und 2./3.3.1921 beraten und schließlich gutgeheißen. Die erforderliche Zustimmung des Regierungsrates (= Kantonsregierung) wurde allerdings versagt mit der Begründung, daß über eine so gewichtige Frage eine Volksabstimmung stattfinden müsse. Die Frage erhielt besondere Brisanz, da zur gleichen Zeit die Kirchgemeinde Zürich-Neumünster die Verweserin Elise Pfister für den zurückgetretenen Pfarrer einsetzen wollte (Mitteilung des Staatsarchivs des Kantons Zürich an den Hrsg. vom 4.7.1986). Zu den Auseinandersetzungen vgl. E. Forrer-Gutknecht, Das Frauenstudium an den Schweizer Hochschulen, Zürich 1928, S. 35–39. 📖 – Die letzte Beschränkung für die Wahlfähigkeit von Frauen in ein Gemeindepfarramt wurde per 1.1.1981 aufgehoben.↩
32
Barth hat hier die damaligen rechtlichen Bestimmungen einiger großer Kantonalkirchen (z. B. Bern, Zürich, Aargau) vor Augen. Statt einer turnusmäßig anzuberaumenden Wiederwahl kannten andere Kirchenordnungen ein allgemeines Abberufungsrecht der Gemeinden gegenüber dem Pfarrer (z. B. Thurgau, Genf, Graubünden, St. Gallen). Vgl. C. Stuckert, a.a.O., S. 22–27. 📖↩
33
Albert Schädelin (1879–1961) wurde am 27.11.1910 zum Pfarrer der Berner Münstergemeinde gewählt. Genau mit Ablauf einer sechsjährigen Amtszeit wurde auf den 26.11.1916 eine Kirchgemeindeversammlung einberufen, deren Protokoll als einziges Traktandum nennt: «Beschlußfassung über Ausschreibung der Pfarrstelle des Herrn Pfarrer Albert Schädelin, resp. Bestätigung desselben als Pfarrer für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren… Das in der Versammlung aufgelegte Stimmgerister der Münsterkirchgemeinde weist im Ganzen 1603 Stimmberechtigte auf… In der nun folgenden offenen Abstimmung beschließt die Versammlung einstimmig, bei 15 Anwesenden, es sei die Pfarrstelle des Herrn Schädelin nicht auszuschreiben, so daß Herr Pfarrer Schädelin für eine neue sechsjährige Amtsdauer, d. h. vom 27. November 1916 bis 27. November 1922 bestätigt ist.» Die Versammlung dauerte 10 Minuten. (Mitteilung von Pfr. Fritz Dürst, Bern, an den Hrsg. vom 28.4.1986).↩
34
Die periodische Wiederwahl Barths durch die Kirchgemeinde in Safenwil fand am 24.6.1917 statt. Vgl. Barths Bericht an Thurneysen vom folgenden Tag: «277 Stimmende, 189 Ja, 49 Nein, 36 leer, 3 ungültig. Das ist ein freundliches Resultat in Anbetracht von allem, was in den 6 Jahren passiert ist. Wahlagitation gab es nicht die geringste…» (Bw.Th. I, S. 208 📖).↩
35
Auch in Safenwil kam es anläßlich der Frage der Besoldung Barths zu Auseinandersetzungen. So unternahmen etwa am 10.8.1919 «zwei bürgerliche Parteien einen Vorstoß, um Barth durch Verweigerung einer dringend fälligen Lohnerhöhung das Safenwiler Pfarramt zu verleiden (er hatte einst mit einem Monats-Lohn von 230 Franken begonnen und verdiente auch jetzt nicht viel mehr, weniger als die anderen Pfarrer im Kanton)». Damals wurde «der Sozialismus des Pfarrers als Grund für jenen Antrag genannt» (Busch, S. 119 📖).↩
36
Durch Napoleons Mediationsakte von 1803 wurden der reformierte (ehemals bernische) Aargau, die katholischen «gemeinen Herrschaften» Baden und Freiamt und dazu das bisher österreichische Fricktal zum eidgenössischen Stand Aargau zusammengefügt. Um den jungen Kanton vor konfessionell bedingten Spannungen zu bewahren, lenkte der Staat energisch das Kirchenwesen. Die Pfarrer etwa wurden nun vom Staat, der die Kirchengüter an sich genommen hatte, besoldet. Erst 1905 beschloß der Große Rat (= das Parlament) des Kantons Aargau die Herausgabe der Kirchengüter, die in Verträgen mit den einzelnen Kirchgemeinden geregelt wurde. Vgl. Handbuch der reformierten Schweiz, a.a.O., S. 15–17. 📖↩
37
Vgl. schon Römerbrief I, S. 420f. 📖: Die Kirche «bekommt Zwingli – und er wird unter ihren Händen zum Prototyp des freisinnigen Pfarrers, den man nicht genug im Lichtbild zeigen kann». Vgl. ferner Barths Brief an Thurneysen vom 25.3.1918 (Bw.Th. I, S. 270 📖): «Wir hatten z. B. wieder eine Kirchenpflegesitzung mit einem Referat über Zwingli, von dem unser Präsident mit offenkundiger Abneigung Abstand nahm, wobei mir klar wurde, daß mir dieser Prototyp des Reformpfarrers [= liberalen Pfarrers] eigentlich auch sehr fern ist.»↩
38
Jeremias Gotthelf, Pseudonym für Albert Bitzius (1797–1854), 1820–1824 Vikar in Utzenstorf im Unteremmental (Kanton Bern), 1824–1829 in Herzogenbuchsee, 1829/30 in Bern, ab 1831 Pfarrer in Lützelflüh, wo sein umfangreiches literarisches Werk entstand.↩
39
Der vorausgehende, nur in Stichworten ausgeführte Passus ist mit Bleistift am Rande notiert. Er ersetzt folgenden gestrichenen Satz: «Die etwas verklärte Wirklichkeit mögen Sie aus folgender Schilderung ersehen (Stuckert S. 80–81 📖).» Die von Barth ursprünglich in seinem Vortrag hier eingeflochtene Passage aus C. Stuckert, a.a.O., S. 80f. lautet: «Es darf wohl gesagt werden, daß in der Schweiz die Pfarrer recht im Leben des Volkes drin stehen. Sie sind nicht so wie andernorts aristokratische Beamte, deren Amtszimmer der Mann des Volkes ungern betritt. Sie gehören nicht zu den Honoratioren. Schon sozial stehen sie, die wenig besoldeten, dem Volke nahe. Mit Recht bemerkt ein Deutscher: ‹Ein herzliches, gutmeinendes Vertrauen verbindet fast überall die Pfarrer mit ihren Gemeinden. Den Charakter der Anspruchs- und Bedürfnislosigkeit, darum der Zufriedenheit findet man wohl überall in den Schweizerpfarrhäusern.› Während an andern Orten das Amt hoch geachtet wird, mag der Träger des Amtes sein, wer er will, so muß bei uns die Person das Amt tragen. Der Pfarrer gilt, was er als Mann ist. Gerade wenn er nicht als Amtsträger, sondern als Mensch und Bürger auftritt, wird er umso lieber gehört. Er hat einen großen Einfluß in seiner Gemeinde, wenn er klug genug ist, ihn nicht merken zu lassen. Hierarchischen Gelüsten tritt man in der Demokratie überall entgegen. Manche Pfarrer sind in ihrem Kanton oder Bezirk populäre Erscheinungen. Ohne Gletscherpfarrer läßt sich Grindelwald fast nicht mehr denken. Sie sind Redner bei lokalen und patriotischen Festen. Frömmigkeit und Vaterlandsliebe gehen bei ihnen Hand in Hand. Große Vorbilder stehen ihnen dabei vor der Seele, denn gerade die schweizerischen Reformatoren haben sich nicht auf die kirchliche Sphäre beschränkt, sondern immer das ganze Volksleben mit dem christlichen Geist durchdringen wollen. So wirkten Zwingli, Calvin, Bullinger, Lavater. In ihre Fußstapfen versuchen auch ihre heutigen Nachfolger zu treten, daher auch ihre eifrige Beteiligung bei Volkswohlfahrt, Abstinenz, Sozialismus. Der gemeinnützigen Vereine sind Legion, am bedeutendsten die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft. Und bei all diesen Anstalten, humanitären Bestrebungen, Vereinen, Einrichtungen stehen Pfarrer in vorderster oder doch in den vordern Reihen. Die Ferienkolonien für schwächliche Kinder, jetzt in ganz Europa verbreitet, hat der Zürcherpfarrer Bion († 1909) ins Leben gerufen. Anstalten für Schwachsinnige, Knaben- und Mädchenhorte, Rettungsanstalten sind vielfach ihr Werk; ebenso Jünglings- und Jungfrauenvereine, Blaues Kreuz (Pfr. Bovet), Guttempler, Hilfsvereine für Geisteskranke, entlassene Sträflinge usw. Es darf wohl auch darauf hingewiesen werden, daß verhältnismäßig viel frühere Pfarrer sich in einflußreichen bürgerlichen Stellungen finden als Regierungsräte, Redaktoren, Verwalter von Krankenhäusern usw. Obwohl die Bundesverfassung die Wahl von Pfarrern in die Bundesversammlung verbietet, sind doch eine Anzahl von Pfarrern nach Niederlegung ihres Amtes durch das Vertrauen des Volkes in wichtige politische Stellungen berufen worden. Pfarrer waren der frühere Bundesrat Schenk, und einige National- und Ständeräte sowie kantonale Regierungsräte wie Bitzius, beide Eugster, Heer, Hoffmann [recte: Hofmann] usw.»↩
40
G. Keller, Das verlorene Lachen (1874), in: ders., Die Leute von Seldwyla. 📖 Auf diese Novelle hatte Barth bereits in seinem literarischen Erstling Bezug genommen: K. Barth, Moderne Theologie und Reichsgottesdienst, in: ZThK, Jg. 19 (1909), S. 319. 📖↩
41
In Anlehnung an den «silent worship» der Quäker warb vor allem R. Otto, Schweigender Dienst, in: CW, Jg. 34 (1920), Sp. 561–565 📖 für die «geistigste Form von Gottesdienst, die je geübt worden ist. Es hat in sich ein Moment, das in keinem Kult fehlen sollte, und das im protestantischen Kult schwer vernachlässigt wird…» (Sp. 562). Anläßlich des Abendmahles etwa schlägt Otto vor: «Die Gemeinde kniet nieder, und es herrscht völliges Schweigen, bis die Betglocke dreimal drei Schläge getan hat. – Solch Schweigen vollzieht sich für die Ungeübteren mit Aufhören alles äußeren Wortes und alles äußeren Aufmerkens, aber noch mit Reden im Innern, als Gebet der Selbsthingabe an den Gegenwärtigen. Zum äußeren Schweigen kommt dann das innere, das gänzliche Sabbathalten und Stillsein der Seele und aller ihrer Kräfte, das ruhige Einsinken in den ewigen Grund, das hohe Wunder der Einung selber» (Sp. 565). Vgl. ferner ders., Schweigender Dienst in der Christvesper, in: CW, Jg. 35 (1921), Sp. 61f. 📖; U. Altmann, Schweigender Dienst, a.a.O., Sp. 242f. 📖 In Ottos Gefolge später auch Fr. Heiler, Der Katholizismus. Seine Idee und seine Erscheinung, München 1923, S. 411. 📖↩
42
«Z’Predig gehen» ist nach schweizerischem Sprachgebrauch gleichbedeutend mit «zum Gottesdienst gehen».↩
43
Die sog. kirchlichen «Richtungen» in der Schweiz, die ihren Ursprung in divergierenden theologischen Positionen des 19. Jahrhunderts haben, schlossen sich 1871 in landesweiten Organisationen zusammen: die Liberalen oder Freisinnigen (auch «Reformer» genannt) im «Schweizerischen Verein für freies Christentum», die Positiven im «Schweizerischen evangelisch-kirchlichen Verein», die zwischen beiden stehenden sog. Vermittler in der «Schweizerisch-kirchlichen Gesellschaft».↩
44
Barth selbst war bis 1914 Mitglied der Safenwiler Schulpflege, des Aufsichtsorgans über das Schulwesen am Ort. Zu seinen gelegentlich gespannten Beziehungen zur Schule vgl. Bw.Th. I, S. 19f.27. 📖↩
45
Anfang des Hrabanus Maurus (um 776–856) zugeschriebenen Pfingsthymnus «Veni Creator Spiritus» (vgl. EKG 97) 🎵.↩
46
Karl Rudolf Hagenbach (1801–1871), ab 1823 in Basel neben de Wette führender Vertreter der Vermittlungstheologie. Dort 1824 a.o., ab 1829 o. Professor der Kirchengeschichte und Dogmatik. 1845–1868 Hrsg. der Zeitschrift «Kirchenblatt für die reformierte Schweiz».↩
47
Albert Immer (1804–1884), ab 1849 Professor für Neues Testament in Bern.↩
48
Alexander Schweizer (1808–1888), ab 1835 Professor für Dogmatik, Neues Testament und Praktische Theologie in Zürich, 1844–1871 auch Pfarrer am Großmünster. Vgl. über ihn K. Barth, Die protestantische Theologie im 19. Jahrhundert. Ihre Vorgeschichte und ihre Geschichte, Zollikon-Zürich 1947, S. 516–523. 📖↩
49
Paul Wernle (1872–1939), 1900 Professor für Neues Testament und 1901 für Kirchengeschichte in Basel.↩
50
Johann Christian Konrad (von) Hofmann (1810–1877), 1838 Privatdozent und 1841 Professor für biblische Fächer in Erlangen, 1842 in Rostock, ab 1845 bis zu seinem Tode wiederum in Erlangen; Exponent der sog. «Erlanger Schule». Vgl. über ihn K. Barth, a.a.O., S. 553–561. 📖↩
51
Richard Adelbert Lipsius (1830–1892), Professor für Systematische Theologie 1859 in Leipzig, 1861 in Wien, 1865 in Kiel, 1871 in Jena.↩
52
Johann Tobias Beck (1804–1878), 1836 a.o. Professor für Theologie in Basel, ab 1843 in Tübingen; Schulhaupt des theologischen Biblizismus. Vgl. über ihn K. Barth, a.a.O., S. 562–569. 📖↩
53
Albrecht Benjamin Ritschl (1822–1889), 1852 a.o., 1859 o. Professor für Systematische Theologie in Bonn, von 1864 bis zu seinem Tode in Göttingen; Schulhaupt der «modernen Theologie». Vgl. über ihn K. Barth, a.a.O., S. 598–605 📖. Unter Ritschls Schüler zählt Barth dort (S. 598): «Schultz, Herrmann, Kaftan, Haering, Kirn, Kattenbusch, Harnack, Rade».↩
54
Alois Emanuel Biedermann (1819–1885), von 1850 bis zu seinem Tode Professor in Zürich, zunächst für neutestamentliche Exegese und theologische Enzyklopädie, seit 1860 für Dogmatik. Führende Gestalt des beginnenden theologischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts in der Schweiz.↩
55
«Reformverein» ist eine gebräuchliche Bezeichnung für den «Schweizerischen Verein für freies Christentum»; vgl. oben Anm. 43.↩
56
Albert Bitzius (1835–1882), Sohn des gleichnamigen Pfarrers und Schriftstellers (vgl. oben Anm. 38), 1863 Pfarrer in Courtelary (Kanton Bern), 1867 in Twann am Bieler See. Als liberaler Politiker wurde er 1878 in die Bernische Regierung (wo er als Regierungsrat mit der Leitung des Erziehungs- und Gefängniswesens betraut war) und 1881 in den Eidgenössischen Ständerat gewählt. Als ein Hauptführer der «Reformer» war Bitzius 1866–1882 Mitarbeiter, 1869–1878 Redaktor der «Reformblätter aus der Bernischen Kirche».↩
57
Heinrich Lang (1826–1876), 1848 Pfarrer in Wartau (Kanton St. Gallen), 1863 in Meilen (Kanton Zürich), 1871 zunächst als Diakon, noch im gleichen Jahre als Pfarrer zu St. Peter in Zürich gewählt, 1859–1872 Redaktor der liberalen «Zeitstimmen aus der reformierten Kirche der Schweiz», 1872–1876 von «Reform. Zeitstimmen aus der reformierten Kirche der Schweiz», wodurch er auch im Ausland bekant wurde.↩
58
Walter Bion (1830–1909), 1852 Pfarrer in Rehetobel (Kanton Appenzell), 1856 in Trogen, 1872 Diakon, 1875 Pfarrer an der Predigerkirche Zürich, 1882–1889 Zentralpräsident des «Schweizerischen Vereins für freies Christentum».↩
59
Hermann Lüdemann (1842–1933), 1891–1927 Professor für Dogmatik in Bern.↩
60
Rudolf Steck (1842–1924), ab 1881 Professor für Neues Testament in Bern.↩
61
Adolf Bolliger (1854–1931), zunächst Lehrer an der Bezirksschule Schöftland (Kanton Aargau) und an der Oberrealschule Basel, nach Theologiestudium 1887 Pfarrer in Entfelden (Kanton Aargau), 1891 Professor für Systematische Theologie in Basel, 1905–1921 Pfarrer am Neumünster Zürich.↩
62
Christoph Johannes Riggenbach (1818–1890), 1843 Pfarrer in Bennwyl (Kanton Baselland), 1851 o. Professor der Theologie in Basel. 1867 Mitbegründer der positiven Zeitschrift «Der Kirchenfreund», 1871 des «Evangelisch-kirchlichen Vereins». 1878–1890 Präsident der Basler Missionsgesellschaft.↩
63
Conrad von Orelli (1846–1912), 1871 Privatdozent, 1873 a.o., 1881 o. Professor für Altes Testament in Basel auf der von einem Basler Bürger gestifteten «2. freien Professur in positiv-gläubigem Sinn».↩
64
Robert Aeschbacher (1869–1910), Pfarrer an der Nydeggkirche Bern, Konfirmator Barths 1902. Zu Aeschbachers Einfluß auf den Entschluß Barths, Theologie zu studieren, vgl. Busch, S. 42f. 📖↩
65
Wilhelm Hadorn (1869–1929), Professor für Neues Testament und Münsterpfarrer in Bern 1912–1929.↩
66
Gustav Benz (1866–1937), ab 1897 Pfarrer in der Kleinbasler Matthäusgemeinde, einer Industrie- und Arbeitergemeinde. Unter dem Einfluß Adolf Stoeckers trieb Benz den Gedanken einer christlichen Arbeiterbewegung voran. Die ersten Vereinsgründungen in dieser Richtung (1894) gingen auf seine Initiative zurück und führten 1920 zur Konstituierung des Schweizerischen Verbandes evangelischer Arbeiter und Angestellter (SVEA).↩
67
Auf seiner Jahresversammlung vom 29./30.9.1913 in Baden schaffte der Evangelisch-kirchliche Verein die in den Statuten erklärte Verpflichtung auf das Apostolicum ab; vgl. W. Hadorn, Jahresversammlung des Schweizerischen Evangelisch-Kirchlichen Vereins in Baden, in: Der Kirchenfreund. Blätter für evangelische Wahrheit und kirchliches Leben, Basel, Jg. 47 (1913), S. 333–336. 📖↩
68
Unter den prominenten Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei im Pfarrdienst nennt C. Stuckert, a.a.O., S. 84f. 📖 Hermann Kutter, Leonhard Ragaz, Emanuel Tischhauser, Paul Pflüger (alle Zürich), Rudolf Liechtenhan (Basel), Karl von Greyerz (Winterhur), den «Weberpfarrer» Howard Eugster-Züst (Appenzell) u. a. – Barth selbst war am 26.1.1915 der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz beigetreten; vgl. Busch, S. 94. 📖↩
69
Christoph Blumhardt (1842–1919) trat 1869 nach Theologiestudium und einigen Jahren als Vikar an die Seite seines Vaters Johann Christoph Blumhardt in der Leitung des Hauses Bad Boll, die er nach dem Tod des Vaters (1880) dann ganz innehatte; 1900–1906 sozialdemokratischer Abgeordneter des Württembergischen Landtages. Vgl. über ihn K. Barth, Vergangenheit und Zukunft (Friedrich Naumann und Christoph Blumhardt der Jüngere), in: Neuer Freier Aargauer. Sozialdemokratisches Tagblatt, Aarau, Jg. 14 (1919), Nr. 204 vom 3.9.1919, S. 1f; Nr. 205 vom 4.9.1919, S. 1f 📖; (wieder abgedruckt in: Anfänge I, S. 37–49 📖); E. Thurneysen, Christoph Blumhardt, München 1926. 📖↩
70
Hermann Kutter (1863–1931), 1887–1898 Pfarrer in Vinelz (Kanton Bern), 1898–1926 am Neumünster Zürich. Über Barths Beziehung zu Kutter vgl. Bw.Th. I, S. 536 📖 und II, S. 730 (Register). 📖↩
71
Kutters Rezeption der Schellingschen Philosophie findet ihren markantesten Ausdruck in seinem Werk: Das Unmittelbare. Eine Menschheitsfrage, (Berlin 1902) Basel 19213 📖; vgl. etwa den resümierenden «Schluß» S. 348–352: «In der Philosophie Kants, Fichtes und Schellings ist die Trennung zwischen Denken und Sein prinzipiell aufgehoben und – namentlich in der Schellings – die Einheit des Lebens klar ausgesprochen worden. Es bedeutet deshalb die neue Philosophie die letzte Staffel des denkenden Geistes in seiner Rückkehr zum Unmittelbaren» (S. 349).↩
72
Vgl. z. B. ders., Die Revolution des Christentums, Jena 1912, S. 127–159. 📖 «Was ist heute Evangelium? Nicht unsere christlichen Lehren und Gewohnheiten, nicht unsere Frömmigkeit, nicht Katholizismus, nicht Protestantismus, nicht Sektentum, nicht die vielen Erweckungen, die durch unsere Christenheit ziehen, sondern …: die soziale Botschaft von der Gemeinschaft der Menschen untereinander» (S. 127). – «Unmittelbarkeit» ist der Leitbegriff in Kutters Publikationen; vgl. die vorige Anm.↩
73
Vgl. z. B. Das Unmittelbare. Eine Menschheitsfrage, a.a.O., S. 338 📖: «Es fehlt der evangelischen Kirche der lebendige Gott. Dieser Mangel … ist ihre Schwäche. Es fehlt ihr die Erkenntnis, daß Gottes Reich nicht in religiös-sittlichen Lehren und Werken besteht, sondern in der Gegenwart Gottes selbst.» – Die Revolution des Christentums, a.a.O., S. 275 (Schlußsatz des Buches) 📖: «Wir verderben, wenn wir nicht wieder einen Glauben finden, der seine Kräfte in die Liebe ergießt, eine Liebe, die den Kampf des Evangeliums mit der Welt wieder aufnimmt. Zurück zum lebendigen Gott! Er ist die Lösung aller Fragen. Er allein.»↩
74
Leonhard Ragaz (1868–1945), nach kürzerem Pfarrdienst in den Bündner Gemeinden Flerden-Urmein-Tschappina und Chur und als Religionslehrer an der Kantonsschule Chur 1902 auf die der freisinnig-reformerischen Richtung angehörige 2. Pfarrstelle am Basler Münster berufen; 1921 Niederlegung der 1908 angetretenen Professur für Theologie in Zürich, um sich der Sozial- und Volksbildung zu widmen. Über Barths Beziehung zu Ragaz vgl. Bw.Th. I, S. 538 📖 und II, S. 733 (Register). 📖↩
75
Über die Entwicklung von der «Reform» zur religiös-sozialen Bewegung vgl. seine autobiographische Darstellung in: Mein Weg, Bd. I, Zürich 1952, S. 223ff. 📖↩
76
Ragaz wirkte vor allem als Hrsg. und maßgeblicher Autor der Zeitschrift «Neue Wege. Blätter für religiöse Arbeit» (1906–1945). Zu seinem Programm des religiösen Sozialismus vgl. – neben seinen Zeitschriften-Artikeln – vor allem seine Bücher: Das Evangelium und der soziale Kampf der Gegenwart, Basel (1906) 19072 📖; Weltreich, Religion und Gottesherrschaft, 2 Bde., Zürich 1922 📖; Der Kampf um das Reich Gottes in Blumhardt, Vater und Sohn – und weiter!, Zürich (1922) 19252 📖↩