Brief Nr. 93 · 3. Dezember 1934

Rudolf Bultmann an Karl Barth

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Lieber Herr Barth!

Ich danke Ihnen sehr dafür, daß Sie mich über den Sachverhalt betr. Ihre Suspension in Kenntnis gesetzt haben. Freilich kommt Ihre Forderung, daß Ihnen beim Eid jene Klausel konzediert werde, praktisch doch wohl auf die Verweigerung des Eides hinaus, von der die Zeitungen berichteten. Denn ich kann mir nicht denken, daß sich der Staat auf die Klausel einläßt, und m. E. darf er es auch gar nicht. Er kann doch nicht zulassen — denn so muß es ja von seinem Standpunkt aus erscheinen —, daß die zum Eid befohlenen Beamten sich von vorn|155herein durch diese oder jene Klausel salvieren (denn andere Vorbehalte sind ja auch möglich, und der Staat kann sich doch nicht auf eine Diskussion darüber einlassen), um dann jeweils der Eidesverpflichtung enthoben zu sein. Ich kann die Sache nur so ansehen, daß der von Ihnen geforderte Vorbehalt allerdings für jeden Christen selbstverständlich ist, daß der Christ aber nicht den Staat auf diesen Vorbehalt verpflichten kann, sondern daß er im Konfliktsfall auf sein unter diesem Vorbehalt übernommenes Amt verzichten muß. Er kann in solchem Falle natürlich den Staat fragen: willst Du mich trotz des an diesem Punkte von mir erwiesenen Ungehorsams im Amte lassen? Er kann aber unmöglich das Ja auf diese Frage von vornherein bei der Eidesleistung sich garantieren lassen, — was doch der Sinn einer Klausel bei der Eidesleistung wäre. Der Staat trägt seinerseits dieser Situation ja dadurch Rechnung, daß er einen Beamten, der jeweils den Gehorsam verweigert, nicht wegen Eidbruch oder Meineid bestraft, sondern einfach entläßt.

Sie können sich also denken, daß die Nachricht von Ihrem Verhalten für uns ein großer Schrecken war, der auch durch Ihre Richtigstellung kaum vermindert wurde. Und je länger ich die Sache bedenke, desto mehr beklage ich Ihren Schritt, — bei aller Respektierung der dafür maßgebenden Wahrhaftigkeit und des darin wirksamen Mutes, was ich kaum zu sagen brauche. Sachlich aber stimme ich dem zu, was v. Soden Ihnen geschrieben hat1, und teile seine Sorgen angesichts der Folgen, die Ihr Schritt für die Bekenntnisfront hat. Ja, ich fürchte, daß eine Diskussion zwischen Staat und Kirche über den legitimen bzw. illegitimen Sinn des staatlichen Totalitätsanspruchs, die eines Tages notwendig werden kann, durch Schritte wie den Ihren von vornherein erschwert oder verdorben wird.

Ob sich die Sache redressieren läßt? selbst dann, wenn Sie zur Revision Ihres Standpunkts bereit wären? Ich wünsche nichts dringender, habe aber wenig Hoffnung.2 |156 Bitte, unterrichten Sie Herrn Wolf, der mich freundlicher Weise weiterhin über den Gang der Dinge orientieren will3, von diesem Brief. Wegen Zeitknappheit schreibe ich ihm nur eine Karte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
R. Bultmann

Sachfußnoten

1
Brief v. Sodens an Barth (2.12.1934) und Barths Antwort (5.12.1934), in der 1. Aufl. dieses Bandes Anh. 29 und 30, jetzt in: H. Prolingheuer, a.a.O., S. 265–267.271–274 📖.↩
2
Nachdem die Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche sowie der Moderator des Reformierten Bundes für Deutschland und der Vorsitzende des Coetus Reformierter Prediger in Deutschland kurz zuvor öffentlich dargelegt hatten, daß der «dem Führer Adolf Hitler (zu leistende Eid) durch die Berufung auf Gott ein Tun (ausschließe), das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes wäre», erklärte sich Barth in einem Schreiben vom 18.12.1934 an den Rektor der Bonner Universität «bereit, den Beamteneid in der vorgeschriebenen Form zu leisten». Abdruck des Briefes von Barth in: Bekenntnisse 1934, S. 177f. 📖 Vgl. auch ThBl, Jg. 14 (1935), Sp. 27ff. 📖↩
3
Siehe Anh. 24.↩