Brief Nr. 94 · 26. Dezember 1934

Rudolf Bultmann an Karl Barth

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Lieber Herr Barth!

Über die Vorgänge hat uns, wie Sie wissen, Herr Wolf unterrichtet.1 Daß unsere Gedanken in diesen Tagen oft zu Ihnen gingen — in Sorge um die Sache wie in treuem Gedenken an Ihre Person —, brauche ich kaum zu sagen. Auch werden Sie in dieser Zeit so viele Briefe bekommen, daß ich mich möglichst kurz fassen will. Also schnell das in diesem Augenblick für uns Wichtigste. Herr v. Soden und ich möchten wissen, ob Sie gegenüber dem über Sie ergangenen Urteil an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, appelliert haben. Wenn — wie wir nicht hoffen — nicht, so bitten wir dringend, es alsbald zu tun. Aus dem |157 Bericht, den uns Herr Wolf geschickt hat, geht mit Wahrscheinlichkeit hervor, daß der Vorsitzende Ihre Auffassung vom Eid teilte und daß das Urteil auf die den Vorsitzenden überstimmenden Beisitzer zurückgeht. Diese sind keine Juristen, während der Vorsitzende Jurist ist. Die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, besteht ganz aus Juristen, und es ist nicht unwahrscheinlich (so meint Herr v. S.), daß das Urteil dort anders ausfallen wird.2 — Daran aber ist im Interesse der Sache entscheidend gelegen. Und es ist unsere dringende Bitte (falls Sie nicht von sich aus schon ebenso entschieden haben), daß Sie die Sache in die zweite Instanz bringen, auch wenn Sie das — wie ich mir sehr wohl denken könnte — um Ihrer Person willen verschmähen würden. — Für baldige Nachricht sind wir Ihnen bzw. Herrn Wolf sehr dankbar.

Mit herzlichen Grüßen für Sie und die Ihren und treuen Wünschen
Ihr
R. Bultmann

Sachfußnoten

1

Am 20.12.1934 fand die entscheidende Verhandlung gegen Barth vor der Dienststrafkammer bei der Regierung zu Köln statt. Über den Verhandlungsverlauf hat Wolf an Bultmann berichtet. Bultmann gab den Bericht weiter an v. Soden.

Bultmann schickte einen Durchschlag dieses Briefes auch an Ernst Wolf mit dem Zusatz: «Lieber Herr Wolf! Für Ihre Nachrichten herzlichen Dank! Sie werden in diesen Tagen sowohl von Herr[n] v. Soden wie von Beyer eine Einladung zu einer Zusammenkunft (wohl 5./6. Jan., Ort noch unbestimmt) erhalten, der Sie hoffentlich folgen können. Die Begründung des Urteils über Barth wird dann hoffentlich vorliegen und der Appell an das Oberverw.-Gericht eingereicht sein! Alles Gute fürs neue Jahr und herzliche Grüße! Ihr R. Bultmann.» (Text dem Herausgeber von E. Wolf mitgeteilt). Text der Einladung v. Sodens in: AKIZ A/2, S. 127f. 📖↩

2
Barth legte mit Erfolg Berufung ein; s. Nr. 92, Anm. 1.↩