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Über die Vorgänge hat uns, wie Sie wissen, Herr Wolf unterrichtet.1 Daß unsere Gedanken in diesen Tagen oft zu Ihnen gingen — in Sorge um die Sache
wie in treuem Gedenken an Ihre Person —, brauche ich kaum zu sagen. Auch werden Sie in
dieser Zeit so viele Briefe bekommen, daß ich mich möglichst kurz fassen will. Also
schnell das in diesem Augenblick für uns Wichtigste. Herr v. Soden und ich möchten wissen, ob Sie gegenüber dem über Sie ergangenen
Urteil an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, appelliert haben. Wenn — wie
wir nicht hoffen — nicht, so bitten wir dringend, es alsbald zu tun. Aus dem |157 Bericht, den uns Herr Wolf geschickt hat, geht mit Wahrscheinlichkeit hervor, daß der Vorsitzende
Ihre Auffassung vom Eid teilte und daß das Urteil auf die den Vorsitzenden überstimmenden
Beisitzer zurückgeht. Diese sind keine Juristen, während der Vorsitzende Jurist ist. Die
nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, besteht ganz aus Juristen, und es ist nicht
unwahrscheinlich (so meint Herr v. S.), daß das Urteil dort anders ausfallen wird.2 — Daran aber ist im
Interesse der Sache entscheidend gelegen. Und es ist unsere dringende Bitte (falls Sie
nicht von sich aus schon ebenso entschieden haben), daß Sie die Sache in die zweite
Instanz bringen, auch wenn Sie das — wie ich mir sehr wohl denken könnte — um Ihrer Person
willen verschmähen würden. — Für baldige Nachricht sind wir Ihnen bzw. Herrn Wolf sehr dankbar.
Mit herzlichen Grüßen für Sie und die Ihren und treuen Wünschen