1935

Evangelium und Gesetz

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EVANGELIUM UND GESETZ

1935

Beim folgenden Text handelt es sich um Barths letzten in Deutschland gehaltenen Vortrag, bevor er mit einem Einreiseverbot belegt wurde und für knapp zehn Jahre nicht zurückkehren durfte. Zugleich gehört er zu den Veröffentlichungen Barths, die auch langfristig größte Bedeutung erlangt haben, eröffnete er doch «eine neue Periode systematisch-theologischer Erörterung und Erwägung des ur- und genuin-reformatorischen Themas», die Jahrzehnte andauern sollte.1 Der Vortrag markiert im Werk Barths den Beginn einer Reihe theologischer Überlegungen mit ethisch-politischen Implikationen, die über die beiden Aufsätze Rechtfertigung und Recht (1938) und Christengemeinde und Bürgergemeinde (1946) zur ausgeführten Gesellschaftstheorie in KD IV (1953ff.) 📖 führten.2

Ohne Zweifel wird man in der Situation der Menschen und der Kirche im nationalsozialistischen Deutschland einen wichtigen Anstoß erkennen können, der Barth zu einer intensiveren theologischen Reflexion der Motivation des menschlichen Handelns in der Welt und in Bezug auf die weltlichen Ordnungen veranlasst hat. Aber nicht nur die politische Situation rief Barth zu einer Klärung der eigenen Position; auch und gerade die deutsche Theologie dieser Jahre hantierte schon länger mit einem Gesetzesbegriff, der Barth zu Fragen und Einwänden provozierte. So versuchte beispielsweise Friedrich Gogarten3, den «Volksnomos» als Quelle auch des christlichen Sittengesetzes zu beschreiben,4 und die lutherische Theologie der Erlanger Schule um Wer|173ner Elert5 und Paul Althaus6, die das Gesetz Gottes in den natürlichen Ordnungen der Welt offenbart sah, hatte sich genötigt gesehen, deshalb mit dem «Ansbacher Ratschlag»7 gegen die «Barmer Theologische Erklärung»8 Stellung zu beziehen. Bedenken gegen eine behauptete Trennung der Geltungsbereiche von Gesetz und Evangelium hatte Barth schon in den 1920er Jahren und verstärkt seit 1933 verschiedentlich geäußert und dabei auch schon mehrfach das Begriffspaar vertauscht bzw. von einer Vorordnung des Evangeliums gesprochen.9 Systematisch ausgeführt aber griff er das Thema erstmals im vorliegenden Text auf.

Ende Juli 1935 war Karl Immer10 zu Gast auf dem Bergli und berichtete dort von dem Plan, mit einem bekenntniskirchlich orientierten theologischen Arbeitskreis im Oktober in Barmen eine Theologische Woche zu veranstalten; Charlotte von Kirschbaum notierte über die |174 rasch erfolgte Absprache: «Karl wird über Evangelium und Gesetz dort reden».11 Barth sollte – ähnlich wie bei seinem St. Galler Vortrag12 – auf Vorarbeiten aus dem Arbeitskreis aufbauen können, wovon er sich mehr Wirkung versprach als von einem isolierten Vortrag.13 Der genaue Termin war zunächst noch unklar, die ungewöhnliche Themenformulierung aber stand fest14 – und war bewusst provozierend gewählt, wie Charlotte von Kirschbaum Anfang August schrieb: «Auf Anfang Oktober nahm Karl Barth […] einen Vortrag an über Gesetz und Evangelium, nein ‹Evangelium und Gesetz›!! (Schon in der Formulierung Protest gegen die lutherische Diktion!!)».15 Als Hans Asmussen, der führend an der Organisation des Arbeitskreises beteiligt war, Mitte September Barth den definitiven Termin seines Vortrags am 8. Oktober vormittags mitteilte, bekräftigte er das abgesprochene Vorgehen nochmals: «Der A[rbeits]-A[usschuss] hat sich und beschäftigt sich noch […] eingehend mit den Fragen. Referate sind in Arbeit, so daß Du Dich darauf beziehen kannst.» Asmussen fügte noch einen Satz über den Charakter der Veranstaltung hinzu – ihm war wohl bewusst, dass dieser sich mit Barths Zusage verändern würde: «Es ist doch klar, daß in B[armen] natürlich nicht nur der A[rbeits]-Kreis versammelt sein wird.»16 In einer sehr ähnlichen Erwartung lud Hermann A. Hesse das Moderamen des Reformierten Bundes zu einer Sitzung am Tag von Barths Vortrag ein, der, wie er voraussagte, «voraussichtlich eine große Schar nach Barmen ziehen» werde.17

175 Barth kam erst Anfang Oktober dazu, intensiver an seinem Vortrag zu schreiben. Nach der Rückkehr aus St. Gallen am 25. September war erst noch die Predigt über Mt. 6,24–34 auszuarbeiten, die er am 29. September im Basler Münster zu halten hatte.18 Noch am 1. Oktober heißt es in Charlotte von Kirschbaums Taschenkalender: «Karl liest Kohlbrügge und ist sehr erfüllt davon, als Vorbereitung für seinen Vortrag über Gesetz und Evangelium», und am 4. Oktober ist gerade einmal der erste Teil des Vortrags fertig. Kein Wunder, dass es zwei Tage später heißt: «Karl arbeitet sehr an seinem Vortrag. […] – nach dem Abendessen diktiert Karl mir bis ½ 2 Uhr nachts. Dann brechen wir erschöpft ab.»19 Der letzte Teil musste dann noch am folgenden Tag getippt werden, bevor beide um 10.30 Uhr die Reise nach Barmen antraten.20 Weder in den Notizen Charlotte von Kirschbaums noch im Vortragstext Barths sind Bezugnahmen auf ihm vorliegende Vorarbeiten zu erkennen. Letztlich dürfte Barth zu genau dem genötigt gewesen sein, was er vermeiden wollte, als er gegenüber Asmussen mit dem Hinweis darauf, dass es ihm bei seiner «sehr beschränkten Zeit auch sehr dienlich […] wäre, nicht selbst den ersten Stein legen zu müssen», gegen einen «isolierten Vortrag» votierte: «Ich sehe mich schwer in der Lage, so unmittelbar vor Semesterbeginn noch ein umfassendes Wort über Gesetz und Evangelium zu sagen».21

176 Barth traf in Begleitung Charlotte von Kirschbaums am Abend des 7. Oktober um 20.43 Uhr im Wuppertaler Bahnhof ein; während er – wie gewöhnlich bei seinen Barmen-Aufenthalten – bei Alfred de Quervain22 übernachtete, war Charlotte von Kirschbaum der Einladung ins Haus Pfarrer Martin Graebers23 gefolgt, bei dem ihre gute Freundin Elisabeth Freiling24 als Vikarin tätig war.25

Der folgende Tag sollte einen unerwarteten Verlauf nehmen:26 Als Barth am Vormittag im bereits überfüllten Gemeindesaal Klingelholl eintraf, um seinen Vortrag zu halten, wurde ihm eröffnet, dass die Gestapo dies unter Bezugnahme auf das im März gegen ihn ausgesprochene Redeverbot untersagt habe. In der Hoffnung, «daß der Vortrag innerhalb eines Gottesdienstes stattfinden könne»,27 wich man in die Gemarker Kirche aus – aber auch das änderte nichts. Die Gestapo-Beamten verboten Barth auch hier unter Androhung von Gewalt, auf die Kanzel zu steigen; «nachdem während langer Verhandlungen in [der] Sakristei mit der Gestapo die Gemeinde gesungen und Vogel28 |177 improvisiert gepredigt» hatte,29 einigte man sich schließlich darauf, dass Karl Immer an Stelle Barths dessen Vortrag vorlesen sollte. So wie es für Immer beschwerlich war, den Text vorzutragen – mit «Schrecken sah er, daß überall Verbesserungen in der winzigen Handschrift Barths hineingeschrieben waren»30 –, so war auch das Zuhören unter der Kanzel für Barth und Charlotte von Kirschbaum kein reines Vergnügen, wie Letztere notierte: «Immer verliest ‹erbaulich› – wir leiden etwas».31

Als Barth nach dem Mittagessen und einer Diskussion mit einigen Teilnehmern im Haus de Quervains in den Gemeindesaal zurückkehrte, um an der Aussprache zum Vortrag teilzunehmen, wurde er mit stürmischem Applaus begrüßt; zugegen war allerdings erneut auch ein Vertreter der Gestapo, und dieser machte unmissverständlich klar, dass Barth ihn auf das Polizeipräsidium zu begleiten habe. Alfred de Quervain, der als sein Gastgeber mitkommen durfte, erinnerte sich: «Auf dem Polizeipräsidium wurde erklärt, Karl Barth sei nur durch ein Versehen an der Grenze nicht angehalten worden, er werde noch an diesem Abend unter Begleitung eines Gestapomannes an die Schweizer Grenze gebracht werden.»32 Ein letztes Abendessen im Hause de Quervains wurde noch gestattet, und die Rückkehr dorthin sorgte für Erleichterung, war doch inzwischen das Gerücht aufgekommen, Barth sei verhaftet worden. Kurz konnte man sich noch mit Barths Anwalt Otto Bleibtreu unterhalten, und für einen letzten Eintrag Barths in das Gästebuch de Quervains blieb auch noch Zeit: «Zum letzten Mal, diesmal aber unzweideutig: – untertan der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat – 7./8. Oktober 1935, Karl Barth».33 Spätabends um 21.30 Uhr fuhren Barth und Charlotte von Kirschbaum dann «im Gestapo-Auto nach Köln», um dort – «Barmer Bahn|178hofs-Abschiedsszenen» sollten vermieden werden34 – gemeinsam mit einem «gutmütigen Kommissar» den D-Zug nach Basel zu besteigen.35 Am nächsten Tag 8 Uhr morgens waren beide zurück in Basel.

Versuche des Moderamens des Reformierten Bundes und des Reichsbruderrates, wegen des Barth betreffenden Redeverbots und seiner Ausweisung bei staatlichen Stellen zu intervenieren, fruchteten nicht.36 Barth, der dies gleich befürchtete, sah bei allem Schmerz über das gegen ihn de facto verhängte Einreiseverbot, das ihn für unabsehbar lange Zeit aus Deutschland aussperrte, aber doch auch ein Gutes: «[D]iejenigen», schrieb er an H. A. Hesse, «die mir im Sommer meinen Abgang zum Vorwurf machten», werden «sich nun beruhigen […] bei der Einsicht, dass mir ein weiteres Bleiben dort tatsächlich physisch unmöglich gemacht ist.»37

Das eng beschriebene neunseitige Manuskript von Barths Hand38 ist die einzige im KBA erhaltene Vorarbeit zum Text. Es weist zwischen den Zeilen, am Rand und auf angeklebten Zetteln zahlreiche Korrekturen und Ergänzungen auf. Das von Charlotte von Kirschbaum angefertigte Typoskript, das sicher als Vorlage für Karl Immers Vortrag diente und auf dem nach Leni Immers Erinnerung zahlreiche weitere handschriftliche Verbesserungen vorgenommen waren, ist nicht erhalten. Es wird – vermutlich in Form einer (ebenfalls nicht erhaltenen) Reinschrift – die am 10. Oktober in einem Brief an den Verleger Albert Lempp angekündigte Druckvorlage gewesen sein,39 die den Verlag am 12. Oktober erreichte und am 14. Oktober 1935 bereits in der Druckerei war.40

Der Text erschien erstmals in der Reihe «Theologische Existenz heute»: K. Barth, Evangelium und Gesetz (ThExh 32), München |179 1935 📖; einen Nachdruck des Heftes brachte 1940 der Evangelische Verlag Zürich-Zollikon heraus. Anlässlich des siebzigsten Geburtstag Barths erschien – ergänzt um eine «Vorbemerkung» des Reihenher­aus­gebers – eine neu gesetzte, aber sonst fast unveränderte Auflage: K. Barth, Evangelium und Gesetz (ThExh.NF 50), München 1956 📖, die 1961 in nunmehr dritter Auflage wiederabgedruckt wurde. Diese untereinander identischen Wiederabdrucke dienten als Vorlage des 1968 im Sammelband «Gesetz und Evangelium» erschienenen Abdrucks.41

Die im Editionstext angegebene Originalpaginierung folgt dem Erstabdruck; die Unterschiede zum Manuskript sind im textkritischen Apparat ausgewiesen.

Evangelium und Gesetza

I.

Über «Gesetz und Evangelium» würde ich nach der b-unter uns fast selbstverständlich gewordenen Formel-b zu sprechen haben. Ich möchte aber sofort darauf aufmerksam machen, dass ich nicht über «Gesetz und Evangelium», sondern über «Evangelium und Gesetz» sprechen werde. Die traditionelle Reihenfolge «Gesetz und Evange|180lium» hat an ihrem Ort, den wir noch bezeichnenc werden, ihr gutes Recht. Richtunggebend für das Ganze der hier zu umreißenden Lehre darf sie gerade nicht sein. Es verhält sich nämlich so, dass, wer wirklich und ernstlich zuerst Gesetz und dann erst und unter Voraussetzung dieses zuerst Gesagten, Evangelium sagen würde, beim besten Willen nicht vom Gesetz Gottesd und darum dann sicher auch nicht von seineme Evangelium reden würde. Von Zweideutigkeiten aller Art wird dieser üblichef Weg auch im glücklichsten Falle umwittert sein.

Wer zu unserem Thema recht reden will, der muss zuerst vom Evangelium reden. Denken wir hier sofort an jene 430 Jahre Abstand, in dem das Gesetz nach Gal. 3,17 der Verheißung folgteg. Es muss ihr folgen, aber es muss ihr folgen. Und indem es ihr folgt, folgt ihm selber die Erfüllungh der Verheißung und in ihr, nur in ihr, auch seine i-eigene, des Gesetzes-i Erfüllung. Das Gesetz wäre nicht das Gesetz, wenn es nicht geborgen und verschlossen wäre in der Lade des Bundes. Und auch das Evangelium ist nur dann das Evangelium, wenn das Gesetz, das «zwischenhineingekommene» (Röm. 5,20), in ihm als in der Bundeslade geborgen und verschlossen ist. Das Evangelium ist nicht Gesetz, wie das Gesetz nicht Evangelium ist; aber weil das Gesetz im Evangelium, vom Evangelium her und auf das Evangelium hin ist, darum müssen wir, um zu wissen, was Gesetz ist, allererst um das Evangelium wissen und nicht umgekehrt.42

4 Aber wir müssen sofort präzisieren: wer zu unserem Thema recht reden will, der muss zuerst vom Inhalt des Evangeliumsj, von Gottes |181 Gnade reden. Wir sind uns einig darin: – wie könnten wir vor der heiligen Schrift eine andere Aussage verantworten? – wenn wir vom Evangelium und wenn wir vom Gesetz reden, meinen wir Gottes Wort. Gottes Wort kann uns nun freilich vielerlei sagen: es kann uns nicht nur trösten, heilen, lebendig machen, k-es kann uns nicht nur belehren und erleuchten,-k es kann uns auch richten, strafen, töten; und es tut tatsächlich das alles. Aber übersehen wir hier dreierlei nichtl:

1. Das Wort Gottes ist das eine «Wort der Wahrheit», das Wort des «Vaters des Lichtes, in welchem ist keine Veränderung noch Wechsel des Lichtes und der Finsternis» (Jak. 1,17f.). Die Entgegenstellung von Evangelium und Gesetz bezeichnet nach der Schrift wohl eine Zweiheit. Sie kann auch einen Streit bezeichnen. Aber größer als ihre Zweiheit und ihr Streit ist ihr Frieden in dem einen Wort dieses Vaters.

2. Das Wort Gottes erweist seine Einheit darin, dass es immer Gnadem, d. h. freie, ungeschuldete und unverdiente göttliche Güte, Barmherzigkeit und Herablassung ist, wenn es uns gesagt wird und wenn wir es hören dürfen. Ein Evangelium oder ein Gesetz, das wir uns selbst, kraft unseres eigenen Vermögens undn im Vertrauen auf unsere eigene Autorität und Glaubwürdigkeit gesagt hätten, wäre als solches nicht Gottes Wort; es wäre nicht sein Evangelium und es wäre auch nicht sein Gesetz. Dass Gott mit uns redet, das ist unter allen Umständen schon an sich Gnade.

3. Das Wort Gottes bewährt diese seine Form darin, dass es auch inhaltlich, was es auch sage, eigentlich und letztlich Gnadeo ist: freie, souveräne Gnade, Gottes Gnade, die darum auch Gesetz seinp, die auch Gericht, Tod und Hölle bedeuten kann, aber Gnade und nichts sonst. Jeder scheinbar andere Inhalt, den wir ihm zuschreiben könnten, erweist sich angesichts des alttestamentlichen Weissagungszeugnisses sowohl wie angesichts des neutestamentlichen Zeugnisses von der Erfüllung als eingeschlossen in diesen, als relativ zu diesem Inhalt, q-zu Gottes Gnade-q. Ein Wort Gottes mit einem wirklich anderen In|182halt wäre als solches jedenfalls nicht einr Wort des dreieinigen Gottes, den die 5 heilige Schrift verkündigt. Hören wir dieses Gottess Wort, dann hören wir: Gnade. – Eben weil t-nun das Evangelium-t die Gnade zu seinem u-besonderen direkten-u Inhalt hat, der dann auch den Inhalt des Gesetzes in sich schließt, erzwingt v-es sich die Priorität-v vor dem Gesetz,43 das doch, eingeschlossen ins Evangelium und relativ zu ihm, nicht minder Gottes Wort ist.

Wir müssen also vor allem von diesem Inhalt des Evangeliums reden. Gottes Gnade, die w-dieser Inhalt-w ist – in dem auch das Gesetz eingeschlossen ist, wenn es wirklich Gottes Wort und Gesetz ist –, x-sie heißt und-x ist Jesus Christus. Denn das ist Gottes Gnade, dass das ewige Wort Gottes Fleisch ward [vgl. Joh. 1,14]. Fleisch heißt: wie unsereiner. Gottes Wort verwandelte sich nicht in Fleisch. Wie wäre das Gnade, wenn Gott aufhörte, Gott zu sein, selbst wenn er das könnte? y-Was für eine Barmherzigkeit würde er uns damit erweisen?-y Nein, das Wort ward Fleisch, das heißt: ohne aufzuhören, Gott zu sein, nahm es zu seinem Gottsein hinzu und in sich auf zu unauflöslicher, z-aber auch unvermischter-z Einheit mit sich selber unser Menschsein,44 und zwar wohlverstanden: unser Menschsein in seiner durch die Sünde verfinsterten und zerstörten Gestalt, also nicht um |183 der Kraft und Würde oder einer anderen Eignung des Menschseins, sondern um seines eigenen Wohlgefallens, um seiner unbegreiflichen Liebe willen und des zum Zeichen: aus Maria der Jungfrau. Das ist Gottes Gnade: dass es nicht nur unser aller Menschsein gibt, sondern in Jesus Christus Gottes eigenes Menschsein, das Menschsein seines Wortes, und in ihm, in dieser seiner Erniedrigung zu unserer Niedrigkeit die Gegenwart seines Gottseins für uns Andere, unser Anteil an seinem Gottsein, aa-unsere Erhebung zu ihm.-aa – Und nun hat dieses ewige Wort Gottes, indem es Fleisch trug, ertragen die Not, den Fluch, ab-die Strafe-ab, die den Menschen als Fleisch stempelt und charakterisiert. Diese Strafe ist Gottes Antwort auf des Menschen Sünde. Die Sünde besteht in der ac-Eigenmächtigkeit, die Eigenmächtigkeit ist aber die Gottlosigkeit. Dass Eigenmächtigkeit Gottlosigkeit ist, kommt an den Tag in des Menschen Abscheu und-ac Flucht eben vor der Gnade Gottes. Gottes Antwort ad-auf die Sünde-ad – auch sie ist Gnade – ist unser Sein als Fleisch: wir müssen sterben. Würden wir ae-diese Antwort hören-ae, so wäre sie 6 unsere Rettungaf. ag-Wir würden dann, bedenkend, dass wir sterben müssen (Ps. 90,12), in Erkenntnis unserer Verlorenheit als das Volk, das Gras ist (Jes. 40,7), Buße tun und, getötet in unserer Eigenmächtigkeit, das ewige Leben erben.-ag Damit er sich bekehre von seinem Wesen und lebe, darum und nur darum will Gott den Tod des Gottlosen (Hesek.ah 18,21f. u. Par.). Aber wer hört diese Antwort? Wer anerkennt sie? Wer beugt sich ihr? Wir alle nicht! Gottes Gnade stößt ai-schon hier-ai auf unseren Hass der Gnade. Das aber ist der aj-Gnade eigentliches Werk-aj, dass sein ewiges Wort – indem es Fleisch wurde, indem es im Fleische Gehorsam bewährte, indem es in diesem Gehorsam die Strafe litt und also starb – es |184 übernommen hat, an unserer Stelle dieak rettende Antwort zu geben, die menschliche Eigenmächtigkeit und Gottlosigkeit preiszugeben, das Bekenntnis der menschlichen Verlorenheit abzulegen, Gott gegen uns recht zu geben und also die Gnade Gottes anzunehmen. Dies ist es, was Jesus Christus «die ganze Zeit seines Lebens auf Erden, sonderlich aber am Ende desselben»45 für uns getan hat. Er hat ganz einfach geglaubtal. (πίστις Ἰησοῦ Röm. 3,22; Gal. 2,16 usf. ist sicher als Gen. subj. zu verstehen!46) Und in diesem Glauben hat er – nicht etwa zuerst uns ein Vorbild gegeben am-(das hat er freilich auch getan!)-am, sondern zuerst und vor allem stellvertretend unsere Strafe getragen. Das ist Gottes Gnade: dass unser Menschsein nicht nur, sofern es das unsrige ist, gerichtet und verloren ist um unserer Sünde – um unserer immer neuen Sünde! – willen, sondern zugleich, sofern es das Menschsein Jesu Christi ist, von Gott gerechtfertigt und angenommen im Gericht und in der Verlorenheit, weil Jesus Christus – es brauchte das ewige Wort Gottes dazu – glaubte, d. h. zur Gnade und also zu dem Gerichtetsein und Verlorensein des Menschen nicht Nein, sondern Ja sagte. – Es ist aber der reale Vollzug dieser Rechtfertigung und Annahme unseres Menschseins die Auferstehung Jesu Christi an-von den-an Toten. Gottes ewiges Wort in seiner Einheit mit dem Flei|185sche ist nicht nur die Verheißung, sondern die Erfüllung der Verheißung: ao-dass die Buße des Menschen seine Errettung sei,-ao dass der Gerechte seines Glaubensap leben wird [vgl. Röm. 1,17; Hab. 2,4]. Darum, weil er Knechtsgestalt annahm und also und darin gehorsam war bis zum Tode, darum hat Gott ihn erhöht (Phil. 2,6f.). In ihm, dem Einen und 7 Einzigen, der Gottes Gnade als Gnade gelten ließ im Fleische – weil er das ewige Wort war, das Fleisch geworden –, in ihm triumphierte und offenbarte sie sich nun auch als Gnade. Der den Tod annahm als der Sünde Sold [vgl. Röm. 6,23] – und eben darin seine Sündlosigkeit bewährte –, ihn konnte der Tod nicht halten, dessen Leben musste den Tod verschlingen und hat ihn verschlungen. Und das ist Gottes Gnade, dass wir als das Ende alles Menschseins, sofern es das unsrige ist, wohl nichts anderes vor uns sehen als die Altersschwäche, das Krankenhaus, das Schlachtfeld, den Friedhof, die Verwesung oder die Asche – sofern es aber zugleich das Menschsein Jesu Christi ist, ebenso bestimmt, nein noch viel bestimmter, nichts als Auferstehung und ewiges Leben.

Also: Gottes Gnade – seine Gnade für unser Menschsein, die Güte, Barmherzigkeit und Kondeszendenz, in der er unser Gott ist und als solcher sich unser annimmt – ist Jesus Christusaq, er selber und er ganz allein. Er selber und er ganz allein ist also der Inhalt des Evangeliums. Gnade und also der Inhalt des Evangeliums besteht darum schlicht darin: dass Jesus Christus mit seinem in seiner Geburt angenommenen, in seinem Tode als gehorsam bewährten, in seiner Auferstehung verherrlichten Menschsein – er selber und er ganz allein – für uns mit unserem Menschsein ar-eintritt. Er kann es, weil er nicht nur wie unsereiner, sondern-ar Gottes Sohn und also selber Gott und also selber der Richter ist, vor dem er die Verantwortung für uns as-übernimmt. Und er tut es-as, weil es sein unergründliches Wohlgefallen ist, von seiner Gottesmacht diesen Gebrauch zu machen, den Gebrauch einer Liebe, die auf keine Gegenliebe wartet, die auch keine Gegenliebe findet, die uns nur und die uns immer und auf alle Fälle als freie und reine Liebe begegnet. – Der Stand und Gang des Menschenat unter der |186 Gnade47 ist danach zu bestimmen als der Stand und Gang eines solchen, für dessen Menschsein Jesus Christus mit seinem angenommenen, gehorsamen und verherrlichten Menschsein eintrittau, und zwar, weil av-der Mensch-av selber und von sich aus zum Glauben gar keine Willigkeit noch auch Fähigkeit hat, aw-ganz und gar-aw eintritt, so also, dass ax-des Menschen-ax eigenes Menschsein, wie Paulus gern sagt, tot ist, lebendig aber nur, ay-indem er «in Christus» ist, d. h.,-ay indem Jesus Christus sein Subjekt geworden ist. «Ich bin mit 8 Christus gekreuzigt. Ich lebe, aber nun nicht ich, sondern Christus lebt in mir. Denn was ich jetzt lebe im Fleisch, das lebe ich in dem Glauben des Sohnes Gottes (ganz wörtlich zu verstehen: ich lebe – nicht etwa in meinem Glauben an den Sohn Gottes, sondern darin, dass der Sohn Gottes glaubte!), der mich geliebt hat und hat sich selbst für mich dargegeben» (Gal. 2,19f.). Der Stand und Gang des Menschen unter der Gnade ist also darzustellenaz mit den alttestamentlichen Worten: «Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe» (Ps. 91,1). Dass er in der Gemeinschaft der Heiligen ist, dass er Vergebung seiner Sünden empfangen hat, empfängt und empfangen wird, dass er der Auferstehung des Fleisches und dem ewigen Leben entgegeneilt, das ba-glaubt er, aber das steht real nicht, das steht real auch nicht teilweise-ba bei seinem Glauben, beim Sieg seines Glaubens – das steht realbb allein darin, dass der Herr Jesus Christus, für uns ein Mensch geboren,48 für uns ge|187storben, für uns auferstanden, auch sein Herr, bc-seine Zuversicht, seine Burg, sein Gott-bc ist. Jesus Christus, er selber und er allein ist die bd-einem solchen-bd Menschen geschenkte Gnade.

II.

Wir haben nun, an zweiter Stelle, vom Gesetz zu reden. Das Gesetz ist nicht das Evangelium, wie das Evangelium nicht das Gesetz ist, haben wir gesagt. Wir müssten der ganzen heiligen Schrift widersprechen, wenn wir hier nicht unterscheiden wollten. Wir können aber nach dem Gesagten auch nicht vom Evangelium zum Gesetz hinüberblicken als zu einem Zweiten neben und außer dem Evangelium.49 Wir müssten wieder der ganzen heiligen Schrift widersprechen, wenn wir hier trennen wollten. Wenn wir den einen und den andern Fehler vermeiden wollen, werden wir jetzt ausgehen müssen be-von dem-be unzweifelhaften Zeugnis der Schrift, dass Jesus Christus (von dem wir hörten: er ist die Gnade, er ist der Inhalt des Evangeliums) bf-dem Gesetz genug getan-bf, das Gesetz erfüllt, das heißt durch Gehorsam gegen seine Gebote gehalten hat. Von dieser Tatsache, 9 dass Jesus Christus, indem er die «erschienene Gnade Gottes» (Tit. 2,11) warbg, |188 zugleich die Gebote des Gesetzes gehalten hat, werden wir, wenn es um die Definition des Gesetzes geht, auf keinen Fall abstrahieren dürfen; wir werden vielmehr von ihr auszugehen haben. Sie wird bh-nicht nur das Kriterium bilden, an dem wir alle von uns selbst gebildeten Gesetzes- und Normbegriffe zu messen haben. Sie wird auch-bh der Kanon sein müssen zur Interpretation alles dessen, was uns im Alten undbi Neuen Testament als Gesetzbj begegnet: das Entscheidende, das eigentlich Gemeinte in jedem großen oder kleinen, inneren oder äußeren Gebot haben wir abzulesen aus der Erfüllung, die jedes von ihnen in Jesus Christus gefunden hat.

«Das Gesetz ist der offenbare Wille Gottes.»50 Die Definition ist richtig. Aber wo ist der Wille Gottes offenbar? Gewiss ist Gott der Schöpfer aller Dinge und also der Herr alles Geschehens. Er und sein Wille und also das Gesetz sind uns aber nicht in allen Dingen, nicht in allem Geschehen offenbar, so offenbar nämlich, dass unsere Erkenntnisse davon mehr und etwas Anderes zu sein beanspruchen könnten als unsere eigenen Theorien und Deutungen. Wenn auch das Gesetz bk-Gottes Wort ist-bk, wenn es aber Gnadebl ist, dass Gottes Wort laut und hörbar wird, und wenn Gnade nichts anderes heißt als: bm-Jesus Christus-bm, dann ist es nicht nur unsicher und gefährlich, sondern |189 verkehrt, das Gesetz Gottes aus irgend einem Ding, aus irgend einem Geschehen ablesen zu wollen, das verschieden ist von dem Geschehen, in welchembn uns der Wille Gottes, den Schleier unserer Theorien und Deutungen zerreißend, formal und inhaltlich als Gnade sichtbar wird. Das ist aber das Geschehen des Willens Gottes zu Bethlehem, zu Kapernaum und Tiberias, in Gethsemane, auf Golgatha, im Garten des Joseph von Arimathia. Indem uns dieses Geschehen des Willens Gottes, also das Geschehen seiner Gnade offenbarbo wird, wird uns das Gesetz offenbar. Wir lesen aus dem, was Gott hier für uns tut, ab, was Gott bp-mit uns und von uns will.-bp Seine Gnade gilt ja uns, siebq geht uns ja anbr. Auch und gerade in seiner Gnade bekundet er jabs, dass er wohl für uns und an uns handelt, aber für und an uns als seinen Geschöpfen mitbt der relativen, aber realen Unterschiedenheit ihres geschöpflichen von seinem schöpferischen Dasein und Wesen. Sein Handeln kreist 10 nicht in sich selbst, sondern es zielt hin auf unserbu Handeln, auf eine Konformität unseres Handelns mit dem seinigen. «Ihr sollt – bv-genauer und richtiger: ihr werdet-bv – vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist» (Matth.bw 5,48). Die Gnade kann gar nicht Menschen offenbar werden, ohne dass sie diesen Anstoß bedeutet, sie bewegt in dieses Futurum: ihr werdet sein!51 Ja, die Offenbarung der Gnade ist als solche dieser Anstoß. Gilt der Indikativ: «dass ich nicht mein, sondern meines getreuen Heilan|190des Jesu Christi eigen bin»,52 dann ist eben dies sein Gelten die Aufrichtung der bx-10 Gebote samt ihrer Auslegung in der Bergpredigt samt ihrer Anwendung in den apostolischen Weisungen.-bx Die Gnade braucht bloß unter unsby kund zu werden, sei es ursprünglich im Glauben bz-aller biblischen Zeugen-bz, sei es als Weissagung und Erwartung durch die Propheten, sei es als Erinnerung und Verkündigung durch die Apostel, so bedeutet eben dies ihr Kundwerden die Aufrichtung des Gesetzesca.53 cb-Durch das Gesetz und die Propheten wird die göttliche Rechtfertigung der insgemein sündigen Menschen durch den Glauben Jesu Christi nach Röm. 3,21 bezeugt.-cb Die Proklamation des Bundes verheißener Gnade zwischen Gott und Israel geschieht als Promulgation der göttlichen Gebote. Aber Aufruf zur Kirche und das heißt cc-zum Gehorsam des Glaubens (Röm. 1,5)-cc ist auch der Sinn des auf die geschehene Erfüllung schon zurückblickenden Apostolats des Neuen Testamentes, cd-weshalb denn auch die Ablehnung seiner Botschaft entscheidend als Ungehorsam bezeichnet wird (Röm. 10,21; 11,30; 15,31)-cd. Und als Prediger der Buße steht Johannes der Täufer mit ce-seinem Hinweis auf den-ce gegenwärtigen Messias sehr angemessen in der Mitte zwischen Mose und Paulus.54 |191 cf-«Du wirst sein!», «Ihr werdet sein!»-cf, das und also Gottes Gesetz ist es, was sie alle in der ihnen zuteil gewordenen Offenbarung der Gnade – gleichviel ob sie ihnen Zukunft, Gegenwart oder Vergangenheit bedeutet – vernommen haben und als ihr Zeugnis von dieser Offenbarung weitergeben. Gottes Gesetz, ein ganz bestimmter, fordernder, beanspruchender Gotteswille tritt aber auch in der Kirche, konkret in ihrer Predigt, in ihren Sakramenten, in ihrem Bekenntnis, denen, die in der Kirche sind, entgegen. Wie könnte die Herrschaft Jesu Christi verkündigt werden, ohne dass die Verkündigung als solche Gehorsams 11forderungcg wäre, wie die Inkarnation anders denn als Gebot der Selbstverleugnung, wie das Kreuz Christi anders denn als Befehl, ihm nachzufolgen und das eigene Kreuz ch-auf sich zu nehmen-ch, wie seine Auferstehung anders denn als unter derci Mahnung der altkirchlichen Osterperikope cj-1. Kor.-cj 5,7f.: ck-«Darum feget den alten Sauerteig aus, auf dass ihr ein neuer Teig seid!»-ck Eben der Glaube an den articulus stantis et cadentis ecclesiae,55 an das Wort von der Rechtfertigung des Sünders durch die im Blut Christi geschehene Versöhnung bedeutet Reinigung, Heiligung, Erneuerung oder er bedeutet gar nichts, er ist Unglaube, Irrglaube, Aberglaube. «An dem merken wir, dass wir ihn kennen: so wir seine Gebote halten. Wer da sagt: ich kenne ihn und hält seine Gebote nicht, der ist ein Lügner und in solchem ist keine Wahrheit» (1. Joh. 2,4f.). Ja, undcl auch die Kirche wäre nicht diecm Kirche, wenn nicht schon in ihrer Existenz, aber auch |192 in ihrer Lehre und Haltung das Gesetzcn Gottes, seine Gebote, seine Fragen, seine Mahnungen, seine Anklagenco sichtbar und greifbar würden auch für die Welt, für Staat und Gesellschaft, wenn nichtcp gerade die Botschaft von des dreieinigen Gottes Gnade nach den drei Glaubensartikelncq, die ganz allein cr-die Aufgabe der Kirche-cr bildet, alscs solche zum prophetischen Zeugnis für den Willen Gottes wider alle sündige Überhebung, widerct alle cu-Gesetzlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen-cu [vgl. 2.Kor. 6,14] würde. – Man kann also wohl allgemein und umfassend sagen: das Gesetz ist nichts anderes als die notwendige Form des Evangeliums, dessen Inhalt die Gnade ist. Gerade dieser Inhalt erzwingt diese Form, die Form, die nach Gleichform ruft, die gesetzliche Form. Gnade heißt, wenn sie offenbar, wenn sie bezeugt und verkündigt wird, Forderung und Anspruch an den Menschen. Gnade heißt, wenn an Jesus Christus, den Kommenden oder den Gekommenen geglaubt, cv-wenn sein Name gepredigt-cv wird: das Amt des Mose und Elia, des Jesaia und Jeremia, das Amt des Täufers, des cw-Paulus, des-cw Jakobus. Gnade heißt, indem sie zum Aufruf zur Gnade wird: Kirche, die es wagt cx-und wagen muss, mit Autorität zu reden-cx.

So also ist das Gesetz im Evangelium wie die Tafeln vom Sinai in der Bundeslade:56 cy-so, dass-cy das Evangelium immer als offenbares, als |193 verkündigtes, als den Menschen an12gehendes im Gesetz, in der Krippe und in den Windeln der Gebote,57 des Gebotes cz-und Gebietens-cz Gottes ist. Darum nennt Paulus das Gesetz mit letztem Ernst heilig und seine Gebote heilig, recht und gut (Röm. 7,12). Darum verwahrt er sich dagegen, dass es gegen die Verheißungen Gottes sei (Gal. 3,21). Darum sagt er, dass es uns vielmehr zum Leben gegeben sei (Röm. 7,10). Darum erklärt er (im Einklang mit den bekannten Worten der Bergpredigt Matth. 5,17f.), dass die Verkündigung des Glaubens nicht die Aufhebung, sondern die Aufrichtung des Gesetzes da-bedeute (Röm. 3,31)-da. Darum bezeichnet er sich selbst – und das, wohlverstanden, gerade in seiner Eigenschaft als Heidenapostel, als ἔννομος Χριστοῦ (1. Kor. 9,21). Darum kann er mit dürren Worten und gar nicht hypothetisch sagen, dass nur die Täter des Gesetzes gerechtfertigt sein werden (Röm. 2,13)db. Es bricht also der Lobpreis des Gesetzes, wie er der Christusbotschaft des Alten Testamentes eigentümlich ist, wahrlich auch in der des Neuen Testamentes keineswegs ab. Wie sollte er auch? Man hat den Unterschied von Evangelium und Gesetz mit dem von Himmel und Erde, mit dem von Tag und Nacht verglichen.58 Gut! Auch die Unterscheidung von Inhalt |194 und Form bezeichnet einen unendlichen Unterschied. Aber was bedeutet dieser Unterschied? Einen Unterschied von mehr oder weniger, besser oder schlechter dc-oder gar den Unterschied von göttlich und menschlich oder von gut und böse,-dc kann er sicher nichtdd bedeuten! Dass es unter dem Himmel eine Erde gibt, dass der Tag Tag ist in seinem Wechsel mit der Nacht, dass der Inhalt des Evangeliums auch eine Form hat, das ist nicht nur auch ein Gotteswerk, sondern nun gerade das Gotteswerk, das dem Evangelium Raum gibt in unserem menschlichen Raum und uns Menschende im Raum des Evangeliums. Wie sollte der Lobpreis angesichts dieses Gotteswerks unterbleiben, wie sollte er je abbrechen können? Nein, der Ruhm des Gesetzes Gottes, wie er etwa im 119. Psalm angestimmt ist, wird in alle Ewigkeiten hinein nicht veraltendf. Wir würden, obwohl das Gesetz nicht das Evangelium ist, ohne das Gesetz tatsächlich auch das Evangelium nicht haben.

Aber eben zur Beantwortung der Frage: wasdg Gott denn nun mit uns und von uns will in seinem Gesetz? werden wir, wenn wir nicht in die Irre gehen wollen, nun doch wieder in aller 13 Strenge auf den Inhaltdh des Evangeliums, auf die Tatsache, dass di-Jesus Christus-di das Gesetz erfüllt und alle Gebote gehalten hat, zurückkommen müssen. Das Gesetz bezeugtdj ja die Gnade Gottes; darin ist es die Form des Evangeliums; darin ist es Anspruch und Forderung, Bußruf und Prophetie. Damit, dass es uns von Gottes Gnade Zeugnis gibt, sagt es unsdk: ihr sollt – nein: ihr werdet sein! Gottes Gnade ist aber Jesus Christus, der mit seinem Menschsein für uns eintritt. Er tritt aber damit für uns ein, dass er an unserer Stelle – es brauchte das ewige Wort im Fleische dazu – geglaubtdl und das heißt zu Gottes Herrlichkeit und also zu des Menschen Elend59 Ja gesagt hat. In diesem seinem |195 Glauben hat er das, was Gott mit dem Menschen und von ihm will, dm-ein für allemal-dm vollbracht, hat er das Gesetz erfüllt und alle Gebote gehalten. dn-Von diesem Glauben, den ganz allein er bewährt hat, zeugen, auf ihn zielen alle Gebote.-dn Und darum wird dieser Glaube Jesu Christi, der der Kern und Sterndo des Evangeliums60 ist, wenn das Evangelium offenbar wird, jene Form, die nach Konformität verlangt, und damit das Gebot in allen Geboten, das Prinzip unserer Reinigung, Heiligung und Erneuerung, dp-das Eine in Allem, was die Kirche sich selbst und der Welt zu sagen hat-dp. Denn wenn Jesus Christus an unserer Stelle das getan hat – was wird dann aus uns? Ihr Männer, liebe Brüder, was sollen wir dann tun? [vgl. Act. 2,37] Diese Frage dq-und vor unserer Frage schon die Antwort darauf-dq ist uns vorgelegt und auferlegt mit der ganzen Würde und Gewichtigkeit eben des göttlichen Gesetzes: Ihr werdet glauben! Ihr, die ihr andere Götter habt neben mir, die ihr euch Bilder macht von mir, die ihr meinen Namen missbraucht, den Sabbath schändet, Vater und Mutter ungehorsam seid, tötet, die Ehe brecht, stehlt, falsches Zeugnis redet wider euren Nächsten, begehrt, was sein ist – ihr werdet (und das wird die Negation dr-und Umkehrung-dr von dem allem sein) glauben, ds-ihr werdet-ds in Widerspruch zu diesen euren Sünden, im Kampf gegen sie, nein: in ihrer völligen und restlosen Austilgung – denn auch die kleinste Sünde wäre immer noch die ganze, die tödliche Sünde – dt-Gott fürchten und lieben-dt.61 Und dies wird eure Konformität sein mit jener Form des |196 Evangeliums, euer Gehorsam also gegen Gottes Gesetz! Es ist also schon richtig, dass alle Gebote im erstendu Gebot beschlossen 14 und je als besondere Einschärfungen des ersten Gebotes dv-zu verstehen und-dv zu erklären sind.62

Aber was bedeutet nun gerade dieses erste Gebot, wenn wir es nicht anders denn als Form des Evangeliums verstehen dürfen? Was heißt Gott fürchten und lieben? Was heißt glauben? Der Glaube Jesu Christi, in welchem die Gnade geschehen und zugleich das Gesetz erfüllt ist, ist eine einmalige, eine unwiederholbare Tat. Nochmals: es bedurfte des ewigen Wortes dw-im Fleische-dw zu ihrem Geschehen. Ihn nachzuahmen in diesem Glauben und also zu glauben, wie Jesus Christus glaubte, das werden wir wohl bleiben lassen, so gewiss er Gott ist, wir aber sind Menschen. Wohl aber kann und muss dies der Sinn des ersten Gebotes und also aller Gebote und also unseres Gehorsams gegen Gottes Gesetz sein, dass wir an Jesus Christus glauben, dass wir, nachdem das ewige Wort Fleisch geworden, im Fleische Gehorsam bewährt und im Fleische sich verherrlicht hat, seinen stellvertretenden Glauben, den wir nie realisieren werden, anerkennen und gelten lassen als unser eigenes Leben, das wir also nicht hier und nicht für uns, nichtdx in unserer Hand und zu unserer Verfügung haben, sondern droben, verborgen mit ihm in Gott (Kol. 3,1f.). Dass wir in diesem ganz bestimmten Sinn «trachten nach dem, was droben ist», das dy-ist es-dy, worum es geht, wenn die Gnade, wenn der Inhalt des Evangeliums uns angeht, wenn es offenbar wird und also annimmt die |197 Form des Gesetzes. «Das Gesetz ist geistlich» (Röm. 7,14), d. h. aber: dz-sein Sinn und seine Meinung ist dieses Aufgehobensein unseres Lebens mit Christus-dz. Das ist’s, was Gott von Israel wollte mit der ersten wie mit der zweiten Tafel des Dekalogs, mit den Opfer-,ea Speise- und Reinheitsgeboten, mit der Verfassung alseb Volkskirche oder Kirchenvolkec, die er ihm als «Schattened zukünftiger Dinge» [vgl. Kol. 2,17] gegeben hat. Das ist’s, was Jesus von seinen Jüngern wollte, wenn er ihnen geboten hat: Liebet eure Feinde! [Mt. 5,44] Habt acht auf euer Almosen! [Mt. 6,1] Sorget nicht! [Mt. 6,25] Richtet nicht! [Mt. 7,1] Das ist’s, was die Apostel von ihren Gemeinden wollten, wenn sie sie ermahnt haben zur Liebe, zur Einigkeit, zur Reinheit, zum täglichen Ablegen des alten Menschen [vgl. Eph. 4,22]. Nur das kann auch der Sinn und Inhalt der Autorität sein, mitee der die Kirche ihren Gliedern und der Welt gegenübertritt. Es geht immer um den Glauben an Jesus Christus, den Gekreuzigten und Auf15erstandenen. Es kann also ef-nie Ansprüche und Anforderungen geben-ef, die anderswoher oder die in sich selber Gesetzeskraft hätten: es kann nur eg-Zeugnisse geben-eg.63 Und diese Zeugnisse werden eh-immer der Gnade Gottes-eh gelten, die alles für uns vollbracht hat und bei deren Vollbringen es sein Bewenden haben muss. Damit, dass sie das sagen, werden ei-diese Zeugnisse mahnen, warnen, befehlen, gebieten und verbieten-ei. Sie werden Gesetzeskraft haben, weil und sofern sie das «Gesetz Christi» (Gal. 6,2) und also das «Gesetz des Glaubens» (Röm. |198 3,27ej) und also das «Gesetz des Geistes des Lebensek» (Röm. 8,2) verkündigen. Und das Gesetz und alle seine Gebote werden von uns gehalten und erfüllt, wennel sie bei uns Glauben finden, em-den Glauben an Jesus Christus, das heißt-em den Glauben, der sich an ihn hält und bei ihm bleibt, einfach darum, weil er das ewige Wort im Fleische ist, das alles vollbrachten hat. In diesem Glauben ist aller Gehorsam beschlossen. Unsere Werke, eo-groß und klein, innerlich und äußerlich,-eo sind angenommen, wenn sie als Werke dieses Glaubens – sie sind verworfen, wenn sie nicht als Werke dieses Glaubens geschehen. Hier müssen wir vorläufig Halt machen. Denn eben dieser Glaube, der sich Jesus Christus recht sein lässt als seinen Stellvertreter, ist ep-das Werk und Geschenk des Heiligen Geistes, das wir uns nicht nehmen, um das-ep wir nur bitten können.

III.

Wir haben im bisherigen von der Wahrheit des Evangeliums und des Gesetzes in ihrem gegenseitigen Verhältnis geredet. Nur von daher ist nämlich ihre Wirklichkeiteq, von der nun noch besonders zu reden ist, einzusehen.

Wir haben jetzter darauf zu achten: was es bedeutet, dass das Evangelium sowohl wie das Gesetz – oder also: der Inhalt und die Form des Evangeliums in es-unsere, der Sünder-es Hände gegeben sind.

Dass wir Sünder sind und was das heißt: Sünder sein, das wird durch Gottes Gnade, indem sie offenbar wird, et-(und also durch das |199 Gesetz)-et unwiderleglich und unzweideutig ans Licht gestellt. Wir mögen die Tiefe unserer Sünde daran ermessen, 16 dass nicht weniger als Gottes ewiges Wort sich unserer in dieser Tiefe annehmen und zwar so annehmen musste, dass es an unsere Stelle trat, uns allein den Glauben und zwar den eu-Glauben an ihn, der das Werk und Geschenk­­-eu des Heiligen Geistes ist, zuweisend! Eben damit wird aber auch das Wesen der Sünde enthüllt, gegen die Gott in Jesus Christus streitet, deren Vergebung er uns in Jesus Christus bereitet hat. Ist diese Vergebung darin begründet, dass Gott selbst, an unsere Stelle tretend, für uns tut, was vor ihmev recht ist, dann besteht unsere Sünde darin, dass wir für uns selbst zwar nicht eintreten können, wohl aber eintreten wollenew. Die Sünde besteht in der Eigenmächtigkeit, haben wir bereits gesagt, ex-und insofern in der-ex Gottlosigkeit, als Gott wesentlich gnädig ist, eben unsere Eigenmächtigkeit aber, unsere Abwehr der Gnade undey unsere Selbstbehauptung gegenüber Gottez unsere Gottesferne bezeugt und bedeutet.

Indem sich Gott unser annimmt in der Gabe des Evangeliums und des Gesetzes, legt er diese Gabe in unsere Hände, in die Hände von uns Eigenmächtigen, die, dem Sinn und der Bestimmung dieser Gabe zuwider, durchaus für sich selbst eintreten, weil sich selbst behaupten möchten. Was werden wir damit anfangen, wir, die wir mit allem und jedem durchaus fa-«etwas anfangen»-fa wollen? Man merke wohl: Gott legt seine Gabe trotzdem in unsere Hände und sie ist und bleibt trotzdem, trotz der fb-mehr als-fb fragwürdigen Reinheit unserer Hände, seine Gabe. Was dieses «trotzdem» positiv bedeutet, das soll fc-im vierten Teil dieses Vortrags-fc zur Sprache kommen. Es bedeutet aber zunächst etwas Negativesfd. Und dieses Negative bildet den Hinter|200grund, von dem sich das Positive abheben muss, um als solches erkennbar zu werden. Von ihm ist jetzt also zuerst zu reden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich hier vor allem um unser Verfahren mit dem Gesetz Gottes handelt. Gottes Gnade hat ja, indem sie zu uns kommt, die Form des Gesetzes, des Gebotes, der Forderung, des Anspruchs. Was wird daraus, wenn wir, wir Sünder, diesen Anspruch vernehmen? Paulus hat darauf besonders im 5. und 7. Kapitel des Römerbriefes die grundsätzliche Antwort gegeben: Unsere Sünde bedient sich des Gesetzes wie eines Sprungbrettes (ἀφορμήfe Röm. 7,8.11), und erst, indem sie sich auf diese Weise Macht gewinnt 17 (Röm. 5,20), indem sie «überaus sündig» wird (Röm. 7,13), indem sie mit dem Missbrauch gerade des Gesetzes sozusagen ihr Meisterstück liefert, gerade das Gute, gerade das Beste in sein Gegenteil verkehrend (Röm. 7,13), einen ff-Betrug mit ihm verübend-ff (Röm. 7,11),fg feiert sie ihre Auferstehung (Röm. 7,8f.), wird sie fh-als «in uns wohnende Sünde» (Röm. 7,20), als sündiges «Gesetz in unsern Gliedern» (Röm. 7,23) aktiv und erkennbar (Röm. 7,7)-fh. Was ist, verglichen mit ihr, die Sünde des Menschen, dem Gottes Gesetz nicht begegnet ist? Paulus hat sie, wie Röm. 1,18f. zeigt, wahrhaftig ernst genommen. Und doch muss er sie geradezu «tot» nennen (Röm. 7,8) neben der Sünde, derenfi der dem Gesetze Gottes begegnende Mensch sich schuldig macht. In ihr erst wird die Sünde in ihrem Wesenfj sichtbar und verständlich. – Was ist es aber mit diesem Riesenbetrug, fk-den die Sünde mittelst des Gesetzes begeht-fk? Paulus antwortet: Er besteht darin, dass die Sünde gerade angesichts des Gesetzes mit seinem «Lass dich nicht gelüsten!» [vgl. Spr. 6,25] das Gelüste, das Begehren in uns aufschießen lässt. Man darf sich durch die mit dem Analogon des klassischen nitimur in vetitum …64 sich einstellenden Assoziationen |201 nicht verführen lassen, dieses «Begehren» moralistisch zu deuten. Was wir moralisch unter «Begehren» verstehen, insbesondere die sexuelle Libido, an die die Auslegung der Kirche hier allzu schnell und allzu eifrig gedacht zu haben scheint,65 gehört fl-im Sinn des-fl Paulus sicher noch zu den Auswirkungen jener gewiss ernst zu nehmenden, aber im Vergleich zu dem, worum es hier geht, «toten» Sünde. Das Gesetz, von dem Paulus redet, ist ja geistlichfm, und so muss es auch bei dem Betrug, den die Sündefn verübt, indem sie jenes Begehren des Verbotenen erweckt, genau so wie bei dem Betrug der Schlange in der Geschichte des ersten Sündenfalles [vgl. Gen. 3], um einen Betrug gerade hinsichtlich des geistlichenfo Charakters des Gesetzes gehen. fp-Worin er besteht-fp, das entnehmen wir einer anderen Stelle, wo Paulus nunmehr konkret von den durch die Sünde mit dem Gesetz Betrogenen redet. Er sagt nämlich von den Juden, die Christus gekreuzigt haben und bis auf diesen Tag verwerfen: «Sie haben den Eifer um Gott, aber mit Unverstandfq; indem sie nämlich die Rechtfertigung durch Gott verkannten und ihre eigene aufzurichten sich bemühten, unterwarfen sie sich der Rechtfertigung durch Gott nicht. 18 Christus ist ja das Ziel des Gesetzes zur Rechtfertigung» (Röm. 10,2f.). Das also ist das Begehren, das die Sünde angesichts des Gesetzes in uns aufschießen lässt – genau das Begehren jenes Schriftgelehrten, der von Jesus auf seine Frage: «Was muss ich tun, dass ich das ewige Leben ererbefr» schlicht an das Gesetz erinnert wurde: «Er aber wollte sich selbst rechtfertigen» (Luk. 10,29). In der Tat, wer wollte fs-jemals etwas |202 ­Anderes-fs, wenn ihm Gottes Anspruch begegnet? Eben dieses Begehren ist der menschliche Ungehorsam, in seiner Wurzel aufgedeckt! Denn was geschieht da, wo man, konfrontiert mit Gottes Anspruch, seine eigene Gerechtigkeit aufzurichten sich bemüht? Offenbar dies: dass man aus dem Anspruch Gottes einen eigenen Anspruch macht, den Anspruch nämlich, dass man dem von Gott Geforderten selber genügen wolle und könne. Warum ist das Ungehorsam?66 Darum, weil Gottes Anspruch Zeugnis ist von der uns verheißenen, von unserer in Christus erfüllten Rechtfertigung durch ihn selber. Christus ist ja das Ziel des Gesetzes, und zwar zu unserer Rechtfertigung. Dieser Rechtfertigung uns zu unterwerfen, ft-ein Leben in dieser Unterwerfung, das-ft wäre Gehorsam. Eben an ihr schießt unser Begehren vorbei. Warum? Wir fu-erkennen nicht, dass das Gesetz unsere Rechtfertigung durch Gott verkündigt-fu. «Bis auf diesen Tag liegt, wenn Moses gelesen wird, die Decke über ihren Herzen» (2. Kor. 3,15). fv-Warum ist dem so? Warum erkennen wir nicht, was wir doch im Gesetz lesen könnten?-fv Das eben ist der Betrug der Sünde: von Haus aus beschäftigt damit, uns selbst zu behaupten und zu vertreten, verdecken wir uns selbst das Größte, das Entscheidende im Gesetz, den Inhalt, dessen Form es nur ist, die heilende und heiligende Gnade, umfw unterdessen mit Hilfe fx-seiner Buchstaben, weil sie doch göttliche Buchstaben sind, bemüht, sie alle zu beachten und ihnen-fx nach bestem Wissen und Gewissen gerecht zu werden, unsfy selbst zu stärken, zu bestätigen, zu erhöhen, als würdige Mitarbeiter Gottes darzustellen. fz-Ganz mit uns selbst beschäftigt, haben wir aus dem gött|203lichen Du wirst! des Gesetzes das menschlich-allzumenschliche Du sollst! gemacht.-fz Das ist das, was Paulus die «Schwächung des Gesetzes im Fleische» (Röm. 8,3) ga-oder umgekehrt: das Gesetz als die Kraft der Sünde (1.Kor. 15,56)-ga genannt hat. Von daher, aus diesem Betrug der Sünde, der «Unverstand» unseres 19 «Eiferns um Gott»! Man denke nur ja nicht, dass esgb ein, weil es in Unwissenheitgc begründet und weil es immerhin ein Eifern um Gottgd ist, relativ harmloses und verzeihliches Eifern sei, um seiner Unvollkommenheit willenge vielleicht zu bedauern, um seiner guten Absicht willen immerhin auch zu loben. Nein, seine Unwissenheit ist Ungehorsamgf, und dass es Eifer um Gott sei, ist Lügegg! Die Sünde triumphiert in diesem Eifern, mehr, unendlich viel mehr als in dem, was wir als Götzendienst, Gotteslästerung, Mord, Ehebruch und Diebstahl zu kennen meinen: unendlich viel mehr darum, weilgh hier, in seiner Gabe des Gesetzes, in dem missdeuteten Dekalog, in den missdeuteten Prophetenworten, in der missdeuteten salomonischen Lebensweisheit, in der missdeuteten Bergpredigt und Apostelmahnung Gott selbst zum Anlass und Vorwand der Sünde gemacht worden ist. Ja, nun stürzt sich der Mensch freilich – mit der ganzen Leidenschaft seiner siegreichen und von Gott sich selbst überlassenen Willkür und zugleich mit der ganzen Leidenschaft seines bösen Gewissens und sicher, ganz sicher der Linie des geringsten Widerstandes folgend – der Eine auf diesen, der Andere auf jenen gi-Buchstaben und-gi Fetzen des Gesetzes: ein Jeder auf den, mit dem er das Geschäft am besten zu machen meint, und ein Jeder mit dem Triumph, dass er es mit seinem gj-Buchstaben und-gj Fetzen in der Hand, früher oder später – vor Menschenaugen |204 wenigstens – zu einer Art Spezialrechtfertigung gerade seiner Existenz bringt. Hier einer blindwütend in die Arbeit. Hier einer in die Pflege eines musterhaften Bürger- und Familienlebens. Hier einer in die Jagd nach «interessanten» Anschauungen, Erlebnissen, Begegnungen und Beziehungen. Hier einer in eine demonstrative Einfachheit und Genügsamkeit. Hier einer in den souveränen Wandel eines zigeunernden Genies. Hier einer in eine zänkische kirchliche Orthodoxie und theologische Akribie. Hier einer in eine ewig lächelnde evangelische Freiheit. Hier einer in gk-eine geschäftige philanthropische oder noch lieber pädagogische Fürsorge-gk für allerlei «lahme Enten» im Umkreis seiner Mitmenschen. Hier einer in ein weitausschauendes Unternehmen der Weltverbesserung im Großen. Hier einer in die feierlichen Schrullen einer Privatexistenzgl nach gar keinem anderen als seinem höchst individuell eigenen Bilde. Hier einer in eine Gerechtigkeit mit der 20 großen Masse und dem Zug der Zeit. Hier einer raffinierter Weise gerade gegen sie. Und hier einer in den phantastischen Plan, es nun einmal mit der absoluten Ehrlichkeit, der absoluten Reinheit, der absoluten Selbstlosigkeit, der absoluten Liebe zu versuchen. Eitelkeit der Eitelkeiten! [vgl. Pred. 1,2] Was noch alles? Wohingm kann man sich nicht alles stürzen, wenn der Glaube, den Gott in Jesus Christus für sich selbst und für sich allein fordert, einmal übersehen und übergangen ist! Es gibt dann tausend Werke des Gesetzes – des in tausend Fetzen zerrissenen Gesetzes, tausend Knechtschaften, denen wir uns unterziehen, tausend Buchstaben, an deren jedem sich irgend ein Menschlein oder auch viele zugleich anklammern können, ihre eigene Gerechtigkeit daraus zu schlürfen. Wir armen, immer schlürfenden und doch immer wieder durstigen Zecher! gn-Ein harmloses, ein teilweise wohl gar löbliches Begehren? Nein, denn eben aus diesem Begehren geht – in sichtbaren und unsichtbaren Verlängerungen dieser unserer «guten» Bestrebungen das hervor, was diesmal nicht der Mensch, sondern Gott in seinem Gesetz Abgötterei, Gotteslästerung, Mord, Ehebruch und Diebstahl nennt (vgl. Röm. 2,12f.). Eben dieses unser Begehren, dieses unser-gn Eifern – um Gott? nein, |205 mit Hilfe und zur Ehre Gottes um unsere eigene Gottlosigkeit – hat go-Christus ans Kreuz-go gebracht und bringt ihn mitten im Christentum (Hebr. 6,6) immer wieder ans Kreuz. – Sagt das noch nicht genug darüber, was das bedeutet, wenn Gott sein Gesetz in unsere Hände gibt?

Um nun zu verstehen, was darüber aus dem Gesetze wird – es ist und bleibt ja Gottes Gesetz! –, müssen wir uns zwischendurch klar machen: was wird darüber aus dem Evangeliumgp, das ja des Gesetzes Sinn und Inhalt ist? So geht es natürlichgq nicht zu, wenn die Sünde uns mit dem Gesetz und damit um das Gesetz betrügt: dass dabei das Evangelium nun etwa gänzlich weggeworfen und vergessen würde. Triumphiert die Sünde doch auch hinsichtlich des Gesetzes nur in seinem Missbrauch, nicht etwa – wohlweislich nicht etwa in seiner Preisgabe! Und andererseits: So kann es nicht zugehen bei jenem Betrug: dass das Gesetz zwar durch die Sünde missbraucht, geschändet, verkehrt würde, das Evangelium aber unversehrt bliebe, also die Gnade nach wie vor als Gnade von uns verstanden würde. Nein, mit der Form fällt und verdirbt auch der Inhalt, mit 21 Gottes Gesetz auch Gottes Evangelium. gr-Von dem Volk-gr Israel, das Mose, und zwar entscheidend dem ersten Gebot des durch Mose verkündigten Gesetzes nicht gehorchte, dasgs seine Propheten gt-verwarf und steinigte-gt, dasgu schließlich seinen Messias ans Kreuz schlug – von diesem Volk hat Jesaia gesagt, es rede von nichts denn von «Bund» (Jes. 8,12); es hat von Gottes Gnade, Geduld und Sündenvergebung immer – und am meisten wohl gerade am Tage von Golgatha – vielgv gewusst und gehalten. Die Pharisäer waren lang nicht so pharisäisch, wie wir es gw-uns der Einfachheit halber vorstellen möchten-gw. Haben nicht auch sie dem zukünftigen Zorn entrinnen wollen? (Matth. 3,7gx). Haben |206 nicht auch sie Jesus interessiert genug zu Tische geladen? [vgl. Lk. 7,36; 11,37; 14,1] Einen kleinen und unwesentlichen Schritt von ihnen weg stoßen wir schon auf ein Christentum, das hinsichtlich des Gesetzes ebenfalls dem Betrug der Sünde verfallen ist und also, sich selbst rechtfertigen wollend, an das Halten des Größten und Entscheidenden im Gesetz gar nicht mehr denkt und nun dennoch als Gegengewicht und zur Temperierung seines unverständigen Eiferns um Gott auch von dergy Gnade nicht lassen, auch diegz Gnade gerne gebrauchen und in seinen Dienst stellen möchte. Aber was heißt hier Gnade? Hier ist aus Jesus Christus, der den Seinen alles schenkt, indem er in der Majestät Gottes selbst an ihre Stelle tritt, ein mythischer Halbgott geworden, der ihnen angeblich Kräfte, eine Art magische Begabung mitteilt, deren Gegenwart sich konstatieren lässt wie die jeder anderen Begabung, mit der zu schalten und zu walten als mit ihrem Besitz sie Freiheit haben, die ihnen vor sich selbst und vor Anderen zum Ruhm gereicht, an der sie eine rechte Hilfe zu haben glauben bei ihrer Bemühung, sich selbst zu behaupten, zu vertreten, zu rechtfertigen, deren sie sich – und darauf kommt es wohl heimlich vor allem an – zu trösten gedenken, wenn es wegen der Unvollkommenheit ihrer Bemühungen zu Enttäuschungen und Stillständen, da und dort wohl auch einfach zum Versagen kommen sollte. Jesus Christus, die unentbehrliche Begleitfigur, der nützliche Hebelarm und schließlich und vor allem der Lückenbüßer bei unserem Bemühen um unsere eigene Rechtfertigung! Jesus Christus, die Personifikation der wunderbaren Ideen, die wir uns zum Zweck dieser Rechtfertigung ha-je nach dem Geist und Geschmack unseres Jahrhunderts-ha zu machen 22 pflegen! Jesus Christus, hb-der große Kreditgeber, der gerade gut genug ist, uns zu unseren eigenen Gerechtigkeitsunternehmungen immer wieder die nötige Deckung zu geben!-hb Dies ist’s, was hier aus der Gnade, aus dem Evangelium wird.67 Im Schatten des Betrugs der Sünde mit dem |207 Gesetz muss aus dem Evangelium unweigerlich dashc werden. Hier wird die Gnade weggeworfen, hier ist Christus umsonst gestorben (Gal. 2,21). Denn hier wird das Ärgernis, das heilsame Ärgernis des Kreuzes, beseitigt (Gal. 5,11). Hier ist geradezu Feindschaft gegen das Kreuz (Phil. 3,18). So hat Paulus von dem im Schatten dieses Betrugs blühenden Christentum geredet. Das ist sicher: «hd-Gottes Kraft-hd zur Errettung» (Röm. 1,16)he wird das so entstellte und verkehrte Evangelium nicht bedeuten können, wenn das entstellte und verkehrte Gesetz uns etwa in die Anfechtung führen sollte, von der hf-nachher zu reden ist-hf. Dieser Jesus Christus hat in der Anfechtung, die dem Betrug der Sünde notwendig folgen muss, noch keinem einzigen Menschen auch nur Hilfe oder Trost, geschweige denn Errettung bedeutet.

Und nun lässt sich Antwort geben auf die Frage, was denn bei jenem Betrug der Sünde, wenn unsere Eigenmächtigkeit sich hg-des Gesetzes Gottes bemächtigt, aus diesem-hg wird.

Wir streifen jetzt nur die Tatsache, dass es in dieser Entstellung undhh Verkehrung jeder Verfälschunghi ausgesetzt ist: Jetzt, nämlich wenn es bei unserem angeblichen Gehorsam gegen das Gesetz um |208 unsere Selbstrechtfertigung geht, mag das Naturrecht, mag eine abstrakte «Vernunft», mag die Geschichte, mögen in diesen letzten betrübten Zeiten die so glücklich erfundenen «Volksnomoi» das Wort ergreifen, um dem Gesetz Gottes den zu diesem Zweck brauchbaren und erwünschten Inhalt zu geben.68 Wir streifen nur die Tatsache, dass seine Deutung jetzt, wenn Christus nicht sein Ziel sein soll, zwischen einem Nomismushj, der sich unter diese oder jene Observanzen und Disziplinen beugen zu sollen glaubt, und einem Antinomismushk der reinen, aller konkreten Forderung und Bindung abholden Innerlichkeit haltlos hin- und herschwanken wird. Werkgerechtigkeit sind, wohlverstanden, beide: der Nomismus und der Antinomismus.69 Und wir streifen nur die von Paulus Gal. 4,8f. hervorgehobene Tatsache, |209 dass der Dienst des der Verheißung beraubten und damit entehrten und entleerten Gesetzes – ohne alle Rhetorik, 23 sondern in konkretestem Ernst gesagt: den Rückfall aus dem Glauben an den einen lebendigen Gott in den armseligen hl-Elementendienst der Heiden-hl70 darstellt. hm-Soll Gott einmal nicht mehr Gott sein in seinem Gesetz, dann ist es vielen andern Gesetzen, dann ist er selbst vielen andern Göttern, die es ja auch gibt, nur zu ähnlich geworden, und ihn und sein Gesetz mit diesen andern gelegentlich zu vertauschen, wird dann eine reizvolle Sache werden.-hm Wer sich einmal darauf eingelassen hat, sein Leben in dieser oder jener Form von Werkgerechtigkeithn in seine eigene Hand zu nehmen, der soll, wenn er klug ist, die ewigen, ehernen, großen Gesetze71 seinesho Schicksals, seine kosmisch-siderischen Gegenspieler, nur ja nicht vergessen, er soll den Kalender seiner astrologischen Möglichkeiten für diese Woche und für den nächsten Herbst nurhp nicht zu weit von der Hand legen. Das gehört nämlich auch zu einem Leben unter dem durch unsere Eigenmächtigkeit entehrten und entleerten Gesetz, dass wirhq wie böse Buben in Erwartung des Lehrers im Weltraum herumspähen müssen, Ausschau haltend nach dem, was etwa noch über uns kommen möchte und was es etwa für uns bedeuten könnte. Das gehört auch zu diesem unserem Leben, dass uns jener Kalender tatsächlich sehr viel interessanter ist als die Bibel!

210 Das Alles ist schrecklich genug, aber es ist doch nur Symptom des viel schrecklicheren Gerichtes, das darin begründet ist, dass hr-Gott seiner auch in seinem entehrten und entleerten Gesetz nicht spotten-hr lässt [vgl. Gal. 6,7], dass es Gottes Anspruch an den Menschen bleibt, auch wenn es der Mensch in den Dienst seiner eigenen Ansprüche stellt. Wie, wenn Gott nun dabei bliebe, dass sein Gesetz erfüllt, seine Gebote gehalten sein wollen? Ja, wie sollte er nicht dabei bleiben, wie sollte er, so gewiss er Gott ist, davon weichen können? Und wie, wenn Gott uns nun beim Wort nähme, uns behaftete bei unserem kühnen Plan und Programm, sein Gesetz selbst zu erfüllen und in dieser unserer Erfüllung des Gesetzes selbst für unshs einzutreten? Wie, wenn er nun das kleinste seiner Gebote auch nur halbwegs, auch nur zu einem kleinen Teil wirklich von uns selbst gehalten haben wollte? Aber nein: Gott fordert zweifellos ein ganzes Halten aller seiner Gebote. ht-Und nun: rechtfertige dich selbst, wenn du eben darin zum vornherein und in Grund und Boden verurteilt bist, dass du meinst, dich selber rechtfertigen zu können und zu 24 sollen!!-ht Wir können ein ganzes Leben lang «um Gott eifern mit Unverstand» [Röm. 10,2] – und kein Zweifel: wir tun das tatsächlich alle! –, dahinter aber steht unbeweglich (in der ganzen Unbeweglichkeit der Gnade Gottes, die in seinem Gesetz offenbar ist!) die Tatsache, dass Gott sich nichts vormachen lässt, dass wir vor ihm samt und sonders erfunden sind als solche, die ihm den Glauben verweigern, um desto sicherer sich selbst meinen und auf sich selbst vertrauen zu hu-können – die Tatsache,-hu dass dies das Gericht über alle unsere uns vermeintlich rechtfertigenden hv-Werke und-hv vor allem über das Werk unseres uns vermeintlich rechtfertigenden Glaubens bedeutet. Denn wenn eines unserer Werke als Sünde gegen das erste Gebot dem Gericht verfallen ist, dann sicher unser vermeintlich bestes: das Werk unseres Glaubens an den Arianer- und Pelagianer-Christus,72 dem wir die Ehre antun, ihn als unschuldig nützlichen Rand unserer Selbstbehauptung gerade auch noch gelten |211 zu lassen. Steht es aber so mit unserem besten Werk, wie steht es dann mit allen anderen? Das Entsetzliche, was nun – in Entsprechung zu dem Betrug der Sünde – zwischen Gott und dem Menschen wirklich wird, ist oft beschrieben worden. Ich nenne jetzt nur das Ergebnis: Wir haben die Rechtfertigung durch Gott tatsächlich ausgeschlagen. Unsere Selbstrechtfertigung ist uns nicht gelungen, hw-weil sie in sich selbst unmöglich ist-hw. So haben wir keine – keine Rechtfertigung. Wollenhx habe ich wohl – ja nurhy zu viel – aber Vollbringen das Gute finde ich nicht [Röm. 7,18] – wie sollte ich, da schon mein Wollen als das eines betrogenen Betrügers73 ein verkehrtes ist? Das ist’s, was das Gesetz, das von uns entehrte und entleerte Gesetz, das doch Gottes Gesetz ist und bleibt, unshz jetzt zu sagen hat. ia-Und das-ia ist die Anfechtungib: wenn wir aus dem Rausch unseres kraft der Sünde angesichts des Gesetzes aufgeschossenen Begehrens erwachen und sehen müssen, dass sich am Gesetz und seiner Forderung nichts geändert hat. Wenn wir das wirkliche Gesetz wieder hören und wenn wir nun vielleicht gar nichts anderes mehr hören können als das wirkliche Gesetz Gottes, das uns dasic zu sagen hat: id-Wollen hast du wohl, aber Vollbringen des Guten findest du nicht! Deine Sünden nicht nur, nein, deine guten Werke sind sündig, weil, mehr vielleicht als das, was du für deine Sünden hältst, Werke deines Begehrens gegen Gott!-id – dann ist die Anfechtung da. ie-Wir wissen jetzt von Gottes Offen25barung ­nur-ie dies, dass er uns mit Recht zürnt, dass wir ihm auf tausend Worte |212 nicht eines zu antworten haben [vgl. Hiob 9,3], dass wir also verloren, dem Tod und der Hölle verfallen sind. Und was soll nun, da wir if-mit dem Gesetz-if auch und gerade die Gnade verscherzt haben, aus uns werden? – ig-Dies ist’s, was aus dem Gesetz Gottes in unseren Händen wird: es ist jetzt das «Gesetz der Sünde und des Todes» (Röm. 8,2), der Vollstrecker des göttlichen Zornes (Röm. 4,15), das Gesetz, das Paulus – nicht durchgängig, aber in der Regel – den «Nomos» nennt-ig, vor dessen Dienst, vor dessen Werken, vor dessen Gerechtigkeit und vor dessen Knechtschaft und Fluch er seine Gemeinden ih-nur aufs eindringlichste warnen kann-ih. Dies ist das Gesetz, dessen «Amt» er 2. Kor. 3,2f.ii ein Amt genannt hat, «das die Verdammnis predigt», ja das «durch die Buchstaben tötet».ij Dies ist das Gesetz, das später so wuchtig mit der Hure Vernunft, mit Sünde und Tod, ja mit dem Teufel in einem Atem genannt, als der Feind desik Glaubens, der Liebe und der Hoffnung [vgl. 1. Kor. 13,13], il-als der große Gegenspieler des Evangeliums-il so eindringlich geschildert worden ist.74 Dies ist das Gesetz, von dem gesagt worden ist im-und gesagt werden muss-im: Ent|213weder ganz das Gesetz und dann den Tod oder ganz das Evangelium und dann das Leben [vgl. Röm. 8,2.13], ein Drittes gibt es nicht. Esin ist das durch den Betrug der Sünde io-entehrte und entleerte-io Gesetz, das ip-mit der Kraft des Zornes Gottes dennoch sein Gesetz-ip ist und bleibt. Dienen wir diesemiq Gesetz, dann gibt es vor Gottes Gericht kein Entlaufen und in der Anfechtung, in der uns dieses Gericht offenbar wird, keinen Rat, keinen Trost, keine Hilfe.

Dies ist das ir-Negative, was sich daraus ergibt, dass Gott seine Gabe trotzdem – trotzdem wir Sünder sind – in unsere Hände legt, die eine-ir Seite der Wirklichkeit des Evangeliums und des Gesetzes in ihrem gegenseitigen Verhältnis. Von diesem Negativen – wahrlich nicht nur von ihm, aber mit großem Nachdruck auch von ihm redet der Galaterbrief.

IV.

Wir zeigen das Positiveis, das nun hinsichtlich dieses «trotzdem» it-und nun-it erst recht zu sagen ist, an mit den Worten des26selben Paulus: «Das Gesetz ist zwischenhineingekommen, so dass die Übertretung mächtiger wurde. Wo aber die Sünde mächtig wurde, da gerade überströmte die Gnade, so dass, wie die Sünde im Tode herrschte, nun die Gnade herrscht durch die Rechtfertigung zum ewigen Leben durch Jesus Christus unseren Herrn» (Röm. 5,20). Denn: «Gott hat alle verschlossen unter den Unglauben, auf dass er sich aller erbarme. Oh welch eine Tiefe des Reichtums, beide der Weisheit und Erkenntnis Gottes! Wie gar unbegreiflich sind seine Gerichte und unerforschlich seine Wege! Denn wer hat des Herrn Sinn erkannt oder wer ist sein Ratgeber gewesen? Oder weriu hat ihm etwas zuvor gegeben, dass ihm werde wieder vergolten? Denn von iv-ihm und durch ihn und zu ihm-iv sind alle Dinge, ihmiw sei Ehre in Ewigkeit. Amen» (Röm. |214 11,32f.). Ja, das ist unbegreiflich und unerforschlich, das beruht auf einer anderen Ordnung als aufix der von Aktion und Reaktion, iy-Verdienst und Würdigkeit, das hat nur in Ihm seinen Anfang und sein Ende-iy: dass Gott seine Gabe, sein Wort, das Evangelium und das Gesetz wohl in unsere sündigen, unreinen Hände legt und nun geschieht, was geschehen muss – nun gerade und nun erst rechtiz rebellieren wir; gerade sein Wort verkehren und schänden wir, nun gerade und nun erst recht, mit Hilfe und zur Ehre Gottes wird Jesus Christus nun ans Kreuz geschlagen – aber: wie das Gesetzja auch als durch unser Begehren entehrtes und entleertes das Gesetz Gottes ist und bleibt in jedem seiner Buchstabenjb, so – nein nicht so, sondern noch viel mehr ist und bleibt jc-Gottes Evangelium-jc, was es ist. Noch mehr: gerade in unsere sündigen, unreinen Hände gelegt und nachdem sich alles ausgewirkt hat, was das bedeutet, gerade jetzt wirkt auch das Evangelium sich erst recht aus, zeigt auch es sich erst völlig als das, was es ist, diejd wirklich frohe Botschaft für wirkliche Sünder.

Aber ist denn nicht gerade das unsere wirkliche Sünde, dass wir «jagend nach der Rechtfertigung durch das Gesetz» (Röm. 9,31) das Evangeliumje im Gesetz nicht hören, Christus als das Ziel75 des Gesetzes [vgl. Röm. 10,4] nicht gelten lassen wollen? Welche Kraft soll denn die von uns verschmähte und verachtete, ja gehasste Gnade haben? Darauf ist zu antworten: Gott ist Gott. Kraft, die Kraft der Auferstehung (Phil. 3,10) hat auf alle Fälle gerade und erst die von uns verschmähte und verachtete, ja gehasste Gnade, der 27 bis auf diesen |215 Tag in die Hände der Sünder gegebene, der gekreuzigte, gestorbene und begrabene Christus. «Siehe, ich mache alles neu!» [vgl. Apk. 21,5] Vor diesem «Ich» soll sich kein, wirklich kein Fleisch rühmen können [vgl. 1.Kor. 1,29], nicht einmal seines Nicht-Widerstandes! Sein Neumachen setzt genau an dem Punkt ein, wo von uns aus nichts, gar nichts Anderes wirklich ist als dies, dass wir uns selbst vor ihm und für ihn unmöglich machen, wo das Wort: «Ich werfejf die Gnade Gottes nicht wegjg» (Gal. 2,21) nur als die Anerkennung eines uns widerfahrenen Wunders und Geschenkes und gleichzeitig mit der Anerkennung, dass ich der Sünder Vornehmster bin (1. Tim. 1,15) über unserejh Lippen gehen kann. Gerade und nur für diese vornehmste Sünde in uns allen, für die als Sünde gegen ihn selbst «überaus sündig» gewordene Sünde ist Jesus Christus ein Mensch geworden, gestorben und auferstanden. Und so ist der ji-Sieg des Evangeliums, der Sieg-ji der Gnade gerade Gottes Sieg über diese wirkliche Sünde, über die Sünde unseres Missbrauchs des jj-Gesetzes, die Sünde unseres Unglaubens-jj. – Unter drei Gesichtspunkten werden wir diesen unbegreiflichen, diesen unerforschlichen Sieg, diesen Sieg, dessen Ehre ganz die jk-Ehre Gottes-jk ist, betrachten müssen:

Zum Ersten. Die Gnade Gottes, Jesus Christus selbst, macht gerade das Gerichtjl, in das uns das missbrauchte und doch gültige Gottesgesetz stellt, zu unserer Rechtfertigungjm. Er offenbart sich als Heiland durch das Gesetz auch in dieser Gestalt. Er macht jn-lebendig durch das Evangelium, indem er durch das Gesetz tötet. Jetzt wird diese Reihenfolge: «Gesetz und Evangelium» legitim und sinnvoll!-jn Er erweckt nämlich unsere jo-durch die Form des Evangeliums, also durch das Gesetz-jo um unseres Unglaubens willen verurteilte und in die Hölle verstoßene Existenz, wie sie ist, in ihrer ganzen Nacktheit |216 und Hässlichkeit, also mit Inbegriff unseres Unglaubens jp-durch den Inhalt des Evangeliums, also durch sich selbst-jp zum Leben des Glaubens an ihn als an den, der uns rechtfertigt. Trotz dessen, dass wir vom Scheitel bis zur Sohle, in unserem Herzen und in unseren Taten Sünder jq-sind, nein, gerade weil wir so und nur so vor ihm dastehen!-jq Wir müssen betonen: die freie Gnade, Jesus Christus selbst tut das. Wir können es nicht selbst tun, so gewiss wir das, was es dazu braucht, nicht in uns haben und so gewiss wir es noch viel weniger von außen an uns heranbringen können. Unsere Rechtferti28gung im Gericht geschieht aber auch nicht kraft einer immanenten Gesetzlichkeit, etwa wie Nacht und Tag, Winter und Frühling, Schmerz und Freude, Angst und Ruhe aufeinander zu folgen pflegen, oder in der Einsichtigkeit der Funktion eines einmal in bestimmter Weise eingerichteten Mechanismus, oder nach der Regel jenes absoluten Geistes, der durch Thesis und Antithesis schließlich zu sich selbst zurückkehrt.76 Die Reihenfolge: jr-Gesetz – Evangelium,-jr Sünde – Gerechtigkeit, um die es hier geht, ist dadurch charakterisiert, dass sie identisch ist mit der Reihenfolge: Tod – Leben. Das heißt aber: Sie ist uns als Reihenfolge ganz uneinsichtig. Sie kann nur js-Ereignis und Tatsache-js sein und sie kann von uns aus nur als Verheißung dessen, was Jesus Christus an uns tut, geglaubt werden, und in diesem Glauben werden wir uns selbst ein Wunder sein. Wir werden nur tatsächlichjt glauben können, ohne ein Wissen um die Möglichkeit dessen, was wir damit tun. Und wenn das geschieht, dass uns Jesus Christus offenbar wird durch das uns |217 richtende Gesetz, wenn das Gesetz uns also zum Zuchtmeister wird auf ihn (Gal. 3,24), wenn wir, uns selbst ein Wunder, ju-an ihn-ju glauben in unserem Unglauben und trotz unseres Unglaubens, dann enthält dieser unser Glaube wohl in sich die entscheidende Erkenntnisjv unserer Sünde und die Gewissheit ihrer Vergebungjw, aber wie unser Glaube jetzt nur noch als Glaube an ihn Glaube sein wollen kann, jx-wie er-jx ganz und gar lebt und west in ihm als in seinem Gegenstande und ganz und gar nicht in sichjy selber – so wird auch unsere Sündenerkenntnis und Vergebungsgewissheit jz-und also Heilsgewissheit-jz ganz und gar nur Erkenntnis und Gewissheit vonka ihm her und ganz und gar nicht eine in sich selbst ruhende und also uns zu irgend einem Ruhm gereichende Erkenntnis und Gewissheit sein. Gotteskraftkb zur Errettung jedem Glaubenden ist das siegreiche Evangelium (Röm. 1,16). So und nur so ist es das nun wirklich trotz unserer sündigen, unreinen Hände siegreichekc Evangelium.

Zum Andern. Die Gnade Gottes, Jesus Christus selbst macht uns frei von jenem «Gesetz der Sünde und des Todes» (Röm. 8,2). Sindkd wir, wie das siegreiche Evangelium uns sagt, in ihm gerechtfertigt ohne uns und gegen uns, gegen unseren Ungehorsam und Unglauben, dann heißt das doch, dass dieses Gesetz uns unseres Ungehorsams und Unglaubens wegen nichtke ver29dammen kann. Recht und Kraft, uns zu verdammen, hat es doch kf-auch als «Gesetz der Sünde und des Todes» nur darum, weil es Gottes-kf Gesetz ist. Ist aber Gott für uns, hat er uns «verschlossen» unter den Unglauben [Röm. 11,32], um sich unserer gerade so, gerade in Form einer Totenerweckung zu erbarmen, wer mag dann wider uns sein? [vgl. Röm. 8,31] Das Recht und |218 die Kraft seines eigenen Gesetzes sicher nicht!77 In jenen Verschluss unseres Unglaubens geworfen ist jetzt also auch unsere doppelte Angst vor dem Gesetz: die Angst vor seinen Buchstaben, ob wir sie auch alle kennen und ob wir ihnen auch gerecht werden möchten, und die Angst vor den Folgen der Tatsache, dass wir ihm im Ganzen, kg-weil wir nicht glauben,-kg sicher ungehorsam sind – zusammen: unsere Lebensangst. kh-Sie wird nicht mehr sein!-kh [vgl. Apk. 21,4] Über jenen Verschluss, in den sie geworfen ist, neigt sich das göttliche Erbarmen, und das bedeutet: dass sie jetzt nur noch ki-eine überwundene,-ki eine getröstete, eine befriedete, eine von einem festen Ufer von kj-Hoffnung und Freude-kj umgebene Angst sein kann. Aber diese Befreiung greift tiefer: Verdammt uns Gottes Gesetz wirklich nicht, dann ist es doch gar nicht mehr das «Gesetz der Sünde und des Todes»! Siegt das Evangelium, dann stellt es nicht nur sich selbst wieder her als die überströmende Gnade, überströmend gerade auf ihre Feinde – nein, dann wird auch kk-das Gesetz, die Form des Evangeliums, wiederhergestellt-kk aus den Buchstaben zur Ganzheit seiner Worte, seines einen einzigen Wortes, aus der Forderung: Du sollst! zu der Verheißung: Du wirst sein!, aus dem Anspruch auf unser Vollbringen zum Anspruch auf unser Vertrauen. Dann redet das Gesetz nicht mehr als Instrument des Betrugs der Sünde und als Organ des Zornes Gottes, sondern in seinem eigentlichen ursprünglichen Sinn als Zeugnis, als Offenbarung dessen, der alles wohlgemacht und der gar nichts von uns haben will, als kl-dies, dass wir glauben: er wird-kl Alles wohl machen [vgl. Ps. 37,5]. Darum, weil der Sieg des Evangeliums auch das bedeutet, heißt es an jener Stelle ausdrücklich, dass wir in Christo Jesu km-«durch das Gesetz des Geistes des Lebens»-km [vgl. |219 Röm. 8,2] frei gemacht sind. Wir merken wohl: in Christo Jesu das alles! Wir ehren in unserer Befreiung kn-die Herrlichkeit seines Werkes-kn. Wir können nur auf ihn schauen, um ko-unsere Befreiung-ko zu sehen. Wir können nur ihn preisen wollenkp, um dafür dankbar zu sein. Wir können nur 30 an ihm hangen, um sie zu genießen. Außer ihm und ohne ihn, abgesehen von dem sich über uns neigenden Erbarmen Gottes, das er selber ist, bleibenkq wir verschlossen unter den Ungehorsam, betrogene Betrüger, in Verdammnis und Todesschatten nach wie vor. Erkr ist unsere Freiheit. Er ist das siegreiche Evangelium auch in dieser Hinsicht. Aber er ist es.

Zum Dritten. Die Gnade Gottes, Jesus Christus selbst, gibt uns, was wir brauchen, damit unsere in ihm vollbrachte Rechtfertigung und Befreiung auch in uns selbst Wirklichkeit sei: den Heiligen Geist der ks-Kraft, der Liebe und der Zucht-ks (2.Tim. 1,7). kt-Den Geist-kt der Kraft, in einer letzten unerschütterlichen Klarheit und Wahrheit an ihm zu hangen, an ihm und in ihm zu bleiben, obwohl, nein gerade weil wir uns selbst dazuku ganz untauglich erkennen müssen. kv-Den Geist-kv der Liebe zu ihm, die des Gesetzes Erfüllung ist (Röm. 13,10), weil sie uns mit allen Seinigen zusammenkw einer des andern Last tragen (Gal. 6,2) und alsokx auch mit ihnen verbunden auf seinen offenbarten Willen schauen lässt wie die Braut auf den Bräutigam, obwohl, nein gerade weil wir in uns selbst weder die Liebe zu ihm noch die zu unserem Nächsten finden. ky-Den Geist-ky der Zucht endlich, die uns immer wieder geradekz davor bewahren wird, dieses «Obwohl» und «Weil» zu vergessen – zu vergessen, dass wir aus uns selbst zu |220 unserem Verderben nach wie vor sein möchten wie Gott, wissend, was gut und böse ist [vgl. Gen. 3,5], die uns also immer wieder zum Sehenla und Hören auf ihn als unseren Erretter treiben wird. Diese Gabe des Heiligen Geistes ist keine Magie, keine Verzauberung. Wer sie so deuten kann, kennt sie nicht. Sie ist, ganz wunderbar, aber auch ganz nüchtern, unsere Versetzung an den Ort und in den Stand von solchen, in deren Niederlage der Sieg des Evangeliums und damit ihre Rechtfertigung und damit die Offenbarung des Gesetzes als «Gesetz des Geistes des Lebens» [Röm. 8,2] wirklich geworden ist. Man wird dielb, die den Heiligen Geist haben, immer daran erkennen, dass lc-sie sich selber als die Armen vor Gott-lc erkennen. Diese Armen von Geistes wegenld (Matth. 5,3) sind es, denen das Evangelium und das Gesetz nicht umsonst, le-sondern zu ihrem Heil-le in ihre sündigen, unreinen Hände gelegt ist, weil sie durch Christi lf-für uns gekreuzigten Leib und sein für uns vergossenes Blut-lf gespeist und getränkt lg-und erhalten-lg werden zum ewigen Leben.78

Textkritische Fußnoten

a
Ausnahmsweise soll der im Mskr. den Ausführungen vorangestellte Absatz (obwohl bereits dort gestrichen) hier wiedergegeben werden, weil in ihm erläutert ist, weshalb sich im Text – gemessen an der Aktualität seines Gegenstandes und Barths sonstiger Art – kaum aktuelle und nur wenige theologiegeschichtliche Anspielungen finden: «Wir werden uns Alle darüber klar sein, dass die einem einzelnen Vortrag gesetzten Grenzen angesichts der Fülle, auf die unser Thema hinweist, viel zu eng sind. Eine ganze Reihe von an sich zur Sache gehörigen Begründungen und Entwicklungen werden unterbleiben müssen und erst recht alle dogmengeschichtlichen Anknüpfungen, Abgrenzungen und Ausblicke. Wir werden froh sein müssen, wenn es uns gelingt, die Frage so zu stellen, wie sie gestellt werden muss, um der rechten, das h[eisst] der durch die h[ei]l[ige] Schrift und also durch die Sache gegebenen Antwort einigermassen ansichtig zu werden.» ↩
b-b
Mskr.: «Ankündigung für unsre Theologische Woche».↩
c
Mskr.: «berühren».↩
d
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
e
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
f
Fehlt im Mskr.↩
g
Im Mskr. hervorgehoben.↩
h
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
i-i
Mskr.: «eigene».↩
j
Wie üblich wird im Folgenden auf eine textkritische Fußnote verzichtet, wenn im Mskr. lediglich anstelle eines ausgeschriebenen Wortes (wie hier: «Evangeliums») eine eindeutig aufzulösende Abkürzung (hier: «Evgs.») steht.↩
k-k
Fehlt im Mskr. ↩
l
Im Mskr. steht, versehentlich infolge einer Einfügung, ein doppeltes «nicht».↩
m
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
n
Fehlt im Mskr. ↩
o
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
p
Fehlt im Mskr. ↩
q-q
Mskr.: «zur Gnade».↩
r
Mskr.: «das».↩
s
Fehlt im Mskr. ↩
t-t
Mskr.: «es».↩
u-u
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
v-v
Mskr.: «sich das Evangelium die Priorität».↩
w-w
Mskr.: «der Inhalt des Evangeliums».↩
x-x
Mskr.: «Gottes Gnade».↩
y-y
Fehlt im Mskr. ↩
z-z
Fehlt im Mskr. ↩
aa-aa
Mskr.: «unser Aufgehobensein mit ihm».↩
ab-ab
Im Mskr. hervorgehoben.↩
ac-ac
Mskr.: «Eigenmächtigkeit. Die Eigenmächtigkeit gründet aber in der Gottlosigkeit. Und das Wesen der Gottlosigkeit ist die Abscheu und die».↩
ad-ad
Mskr.: «darauf».↩
ae-ae
Mskr.: «sie hören».↩
af
Mskr.: «Errettung».↩
ag-ag
Fehlt im Mskr. ↩
ah
Mskr.: «Hes.»↩
ai-ai
Mskr.: «immer wieder».↩
aj-aj
Mskr.: «Sieg der Gnade».↩
ak
Mskr.: «diese».↩
al
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
am-am
Fehlt im Mskr. ↩
an-an
Im Mskr. hervorgehoben.↩
ao-ao
Fehlt im Mskr. ↩
ap
Im Mskr. hervorgehoben.↩
aq
Im Mskr. hervorgehoben.↩
ar-ar
Mskr.: «eintritt: eintreten kann, weil er».↩
as-as
Mskr.: «übernimmt und selbst eintritt».↩
at
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
au
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
av-av
Mskr.: «er».↩
aw-aw
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ax-ax
Mskr.: «es als sein».↩
ay-ay
Fehlt im Mskr. ↩
az
Mskr.: «anzuzeigen».↩
ba-ba
Mskr.: «steht nicht hier, steht auch nicht teilweise bei seinem Menschsein».↩
bb
Fehlt im Mskr. ↩
bc-bc
Fehlt im Mskr. ↩
bd-bd
Mskr.: «diesem».↩
be-be
Mskr.: «vom».↩
bf-bf
Fehlt im Mskr. ↩
bg
Im Mskr. zwischen Zitat und Klammer.↩
bh-bh
Fehlt im Mskr. ↩
bi
Mskr.: «und im».↩
bj
Mskr.: «‹Gesetz›».↩
bk-bk
Mskr.: «Gottes Wort».↩
bl
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
bm-bm
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
bn
Mskr.: «dem».↩
bo
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
bp-bp
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
bq
Fehlt im Mskr. ↩
br
Im Mskr. hervorgehoben↩
bs
Mskr.: «ja, dass er eben mit uns und von uns selbst, d. h.».↩
bt
ThExh.Nf 50 (und darauf basierende Abdrucke): «in».↩
bu
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
bv-bv
Mskr.: «eigentlich: ihr werdet»↩
bw
Mskr. (hier und durchgängig anstelle von «Matth.»): «Mt.»↩
bx-bx
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
by
Mskr.: «Menschen»↩
bz-bz
Mskr.: «der Propheten und der Apostel».↩
ca
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
cb-cb
Mskr.: «Die göttliche Rechtfertigung des insgemein sündigen Menschen durch den Glauben Jesu Christi ist nach Röm 3,21 bezeugt durch das Gesetz und die Propheten.»↩
cc-cc
Mskr.: «zur ὑπακοῇ πίστεως».↩
cd-cd
Fehlt im Mskr. ↩
ce-ce
Mskr.: «seiner Botschaft vom».↩
cf-cf
Mskr.: «Ihr werdet sein!»↩
cg
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ch-ch
Mskr.: «zu tragen».↩
ci
Mskr.: «die».↩
cj-cj
Mskr.: «I Cor.»↩
ck-ck
Mskr.: «‹Feget den alten Sauerteig aus … lasset uns Ostern halten … in dem Süßteig der Lauterkeit und der Wahrheit!›?»↩
cl
Fehlt im Mskr. ↩
cm
Fehlt im Mskr. ↩
cn
Im Mskr. hervorgehoben.↩
co
Mskr.: «Anklagen heilsames Ärgernis erregend».↩
cp
Fehlt im Mskr. ↩
cq
Mskr.: «Artikeln».↩
cr-cr
Mskr.: «ihre Aufgabe».↩
cs
Mskr.: «nicht als»↩
ct
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
cu-cu
Im Mskr. als Zitat gekennzeichnet.↩
cv-cv
Fehlt im Mskr. ↩
cw-cw
Mskr.: «Paulus und».↩
cx-cx
Mskr.: «mit Autorität zu reden, weil sie es muss».↩
cy-cy
Mskr.: «indem».↩
cz-cz
Fehlt im Mskr. ↩
da-da
ThExh 32 und die weiteren Abdrucke: «bedeutet (Röm. 3,21)»; von den Hrsg. in Einklang mit dem Mskr. und den gleichartigen vorangehenden Sätzen in den Konjunktiv geändert. Die Korrektur der Bibelstelle findet sich bereits in einem im KBA erhaltenen Exemplar des Erstdrucks in Charlotte von Kirschbaums Handschrift, wurde aber in keinen der Abdrucke übernommen. ↩
db
Die Bibelstellenangabe findet sich im Mskr. nicht hier, sondern weiter vorn im Satz (nach «hypothetisch»). ↩
dc-dc
Fehlt im Mskr. ↩
dd
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
de
Mskr.: «Menschen Raum».↩
df
Mskr.: «veraltet sein».↩
dg
Im Mskr. hervorgehoben.↩
dh
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
di-di
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
dj
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
dk
Fehlt im Mskr. ↩
dl
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
dm-dm
Fehlt im Mskr. ↩
dn-dn
Mskr.: «Auf diesen Glauben, den ganz allein er bewährt hat, zielen ja alle Gebote.»↩
do
Mskr.: «Inhalt».↩
dp-dp
Fehlt im Mskr. ↩
dq-dq
In ThExh.Nf 50 und den weiteren Abdrucken in Klammern gesetzt.↩
dr-dr
Fehlt im Mskr.↩
ds-ds
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
dt-dt
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
du
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
dv-dv
Fehlt im Mskr. ↩
dw-dw
Fehlt im Mskr. ↩
dx
Mskr.: «nicht mehr».↩
dy-dy
Mskr.: «ist’s».↩
dz-dz
Mskr.: «unser Leben in diesem Aufgehobensein mit Christus in Gott ist der Sinn und die Meinung des Gesetzes».↩
ea
Mskr.: «Opfer- und».↩
eb
Mskr.: «zur».↩
ec
Mskr.: «zum Kirchenvolk».↩
ed
Mskr.: «ein Schatten».↩
ee
Mskr.: «in».↩
ef-ef
Mskr.: «nie um Ansprüche und Forderungen gehen».↩
eg-eg
Mskr.: «um Zeugnisse gehen».↩
eh-eh
Mskr.: «der Gnade Gottes».↩
ei-ei
Mskr.: «sie mahnen, warnen, befehlen, gebieten und verbieten».↩
ej
ThExh 32 und alle Abdrucke: «3,21»; von den Hrsg. korrigiert in Übereinstimmung mit einer Korrektur in Charlotte von Kirschbaums Handschrift, die sich in einem im KBA erhaltenen Exemplar des Erstdrucks findet, jedoch in keinen Abdruck übernommen worden ist.↩
ek
Mskr.: «Lebens in Christus Jesus».↩
el
Mskr.: «wo».↩
em-em
Mskr.: «– nicht einen Glauben wie der Jesu Christi, aber den Glauben an ihn,»↩
en
Mskr.: «recht gemacht».↩
eo-eo
Fehlt im Mskr. ↩
ep-ep
Mskr.: «die Gabe des Heiligen Geistes, die wir uns nicht nehmen, um die».↩
eq
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
er
Mskr.: «zunächst, in einem dritten Teil unserer Nachforschung».↩
es-es
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
et-et
Im Mskr. ohne Klammern.↩
eu-eu
Mskr.: «Glauben, der die Gabe».↩
ev
Mskr.: «Gott».↩
ew
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ex-ex
Mskr.: «und das [?] diese Eigenmächtigkeit zur Sünde macht, ist insofern die».↩
ey
Mskr.: «und also».↩
ez
Mskr.: «Gott und also».↩
fa-fa
Im Mskr. ohne Anführungszeichen.↩
fb-fb
Mskr.: «sehr».↩
fc-fc
Mskr.: «in unserm vierten Teil».↩
fd
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
fe
Fehlt im Mskr.↩
ff-ff
Mskr.: «‹Betrug› mit ihm vollziehend».↩
fg
Im Mskr. folgt: «– insofern also kraft des Gesetzes (eben kraft des von ihr selbst verkehrten und geschändeten Gesetzes!) – ‹erscheint sie als Sünde› (Röm. 7,13)».↩
fh-fh
Mskr.: «zur in uns wohnenden Sünde (Röm. 7,20) zum sündigen Gesetz in unseren Gliedern (Röm. 7,23)».↩
fi
Mskr.: «der».↩
fj
Im Mskr. hervorgehoben.↩
fk-fk
Mskr.: «dem die Sünde sich mittelst des Gesetzes schuldig macht».↩
fl-fl
Mskr.: «nach».↩
fm
Mskr.: «geistlich (Röm. 7,14)».↩
fn
Mskr.: «Sünde mit ihm».↩
fo
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
fp-fp
Mskr.: «Wie es hiermit steht».↩
fq
Mskr.: «Unverstand und nicht auf Grund von Erkenntnis».↩
fr
Mskr.: «erbe?»↩
fs-fs
Mskr.: «das jemals nicht».↩
ft-ft
Fehlt im Mskr.↩
fu-fu
Mskr.: «erkennen sie nicht».↩
fv-fv
Mskr.: «Aber warum erkennen wir sie nicht?»↩
fw
Mskr.: «um uns».↩
fx-fx
Mskr.: «seines Buchstabens, weil er doch der göttliche Buchstabe ist, in der Bemühung, ihm».↩
fy
Fehlt im Mskr. ↩
fz-fz
Fehlt im Mskr. ↩
ga-ga
Fehlt im Mskr. ↩
gb
Mskr.: «dies».↩
gc
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
gd
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ge
Fehlt im Mskr. ↩
gf
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
gg
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
gh
Mskr.: «weil in diesem Eifern alle Sünden ihren Sinn und Ursprung, ihr Wesen als Sünden haben, unendlich mehr auch darum, weil». (Es handelt sich um eine ganze Textzeile, die beim Abtippen vermutlich versehentlich ausgelassen wurde.)↩
gi-gi
Fehlt im Mskr. ↩
gj-gj
Fehlt im Mskr. ↩
gk-gk
Mskr.: «die geschäftige Obsorge».↩
gl
Mskr.: «Junggesellen- oder Altjungfernexistenz».↩
gm
Mskr.: «Ach wohin».↩
gn-gn
Mskr.: «Eben dieses unser».↩
go-go
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
gp
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
gq
Mskr.: «nämlich».↩
gr-gr
Fehlt im Mskr. ↩
gs
Mskr.: «Israel, das».↩
gt-gt
Mskr.: «verworfen und gesteinigt hat».↩
gu
Mskr.: «Israel, das».↩
gv
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
gw-gw
Mskr.: «der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber in Predigten und Konfirmandenlehre darzustellen pflegen».↩
gx
Mskr. irrtümlich: «Matth. 4,8»; ThExh 32: «Matth. 4,7»; in Übereinstimmung mit ThExh.Nf 50 von den Hrsg. korrigiert.↩
gy
Mskr.: «Gottes».↩
gz
Mskr.: «Gottes».↩
ha-ha
Mskr.: «dem Geist und Geschmack unseres Jahrhunderts entsprechend».↩
hb-hb
Mskr.: «der große Bankier, der mit seinem Kredit gut genug ist, uns bei unseren eigenen Gerechtigkeitsunternehmungen realen Kredit zu geben.»↩
hc
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
hd-hd
Mskr.: «Gotteskraft».↩
he
Im Mskr. ohne Bibelstellenangabe.↩
hf-hf
Mskr.: «gleich zu reden sein wird».↩
hg-hg
Mskr.: «seiner bemächtigt, aus Gottes Gesetz».↩
hh
Fehlt im Mskr.; anstelle dessen steht ein Komma.↩
hi
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
hj
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
hk
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
hl-hl
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
hm-hm
Fehlt im Mskr. ↩
hn
Mskr.: «Selbstgerechtigkeit».↩
ho
Mskr.: «des».↩
hp
Mskr.: «nur ja».↩
hq
Mskr.: «wir nun».↩
hr-hr
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
hs
Mskr.: «uns selbst».↩
ht-ht
Fehlt im Mskr. ↩
hu-hu
Mskr.: «können, und».↩
hv-hv
Mskr.: «Werke, auch und».↩
hw-hw
Fehlt im Mskr. ↩
hx
Mskr.: «Röm. 7,18: Wollen».↩
hy
Mskr.: «nur viel».↩
hz
Fehlt im Mskr. ↩
ia-ia
Mskr.: «Das».↩
ib
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ic
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
id-id
Mskr.: «Wollen habe ich wohl … meine Sünden nicht nur, aber meine guten Werke sind sündig, weil, mehr vielleicht als das, was ich für meine Sünde halten, Werke meines Begehrens gegen Gott»↩
ie-ie
Mskr.: «Was wissen wir jetzt Anders von Gottes Offenbarung als».↩
if-if
Fehlt im Mskr.↩
ig-ig
Mskr.: «Dies ist das Gesetz, das «Gesetz der Sünde und des Todes» (Röm 8,2), der Nomos im – nicht durchgängigen aber häufigen Sprachgebrauch des Paulus, – der Nomos»↩
ih-ih
Mskr.: «so eindringlich gewarnt hat»↩
ii
Die in allen Drucken so vorfindliche Versangabe ist gemäß der nachfolgenden Zitate offensichtlich zu lesen als 2.Kor. 3,7–9; die irrtümliche Druckfassung beruht möglicherweise auf der Verwechslung einer handgeschriebenen 7 mit einer 2; «f.» schrieb Barth, auch wenn er «ff.» meinte.↩
ij
Der voranstehende Satz fehlt im Mskr. ↩
ik
Mskr.: «des Gewissens, des».↩
il-il
Fehlt im Mskr. ↩
im-im
Fehlt im Mskr. ↩
in
Mskr.: «Alles mit Recht: es».↩
io-io
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
ip-ip
Mskr.: «dennoch Gottes Gesetz».↩
iq
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ir-ir
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
is
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
it-it
Mskr.: «auch und».↩
iu
Fehlt im Mskr. ↩
iv-iv
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
iw
Mskr.: «Ihm».↩
ix
Fehlt im Mskr. ↩
iy-iy
Fehlt im Mskr. ↩
iz
Fehlt in ThExh.Nf 50.↩
ja
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
jb
Mskr.: «Fetzen und Buchstaben».↩
jc-jc
Mskr.: «sein Evangelium».↩
jd
Fehlt im Mskr. ↩
je
Im Mskr. hervorgehoben.↩
jf
Mskr.: «verachte».↩
jg
Fehlt im Mskr.↩
jh
Mskr.: «die».↩
ji-ji
Mskr.: «Sieg des Evangeliums, der Sieg».↩
jj-jj
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
jk-jk
Mskr.: «seinige».↩
jl
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
jm
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
jn-jn
Mskr.: «lebendig, indem er tötet.»↩
jo-jo
Fehlt im Mskr. ↩
jp-jp
Fehlt im Mskr. ↩
jq-jq
Mskr.: «sind.»↩
jr-jr
Fehlt im Mskr. ↩
js-js
Mskr.: «Tatsache».↩
jt
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ju-ju
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
jv
Im Mskr. hervorgehoben.↩
jw
Im Mskr. hervorgehoben.↩
jx-jx
Fehlt im Mskr. ↩
jy
Mskr.: «ihm».↩
jz-jz
Fehlt im Mskr. ↩
ka
Im Mskr. hervorgehoben.↩
kb
Mskr.: «Gottes Kraft».↩
kc
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
kd
Im Mskr. hervorgehoben.↩
ke
Im Mskr. hervorgehoben.↩
kf-kf
Mskr.: «nur darum, weil es auch als ‹Gesetz der Sünde und des Todes› Gottes»↩
kg-kg
Fehlt im Mskr. ↩
kh-kh
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ki-ki
Fehlt im Mskr. ↩
kj-kj
Mskr.: «Freude und Hoffnung».↩
kk-kk
Im Mskr. ohne Hervorhebungen.↩
kl-kl
Mskr.: «dass wir ihm glauben: er wird».↩
km-km
Im Mskr. hervorgehoben und nicht als Zitat gekennzeichnet.↩
kn-kn
Mskr.: «seinen Tod und seine Auferstehung».↩
ko-ko
Mskr.: «sie».↩
kp
Fehlt im Mskr.↩
kq
Mskr.: «sind und bleiben».↩
kr
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
ks-ks
Im Mskr. sind die drei Substantive hervorgehoben.↩
kt-kt
Fehlt im Mskr. ↩
ku
Mskr.: «als gerade zu diesem Werk».↩
kv-kv
Fehlt im Mskr. ↩
kw
Das im Mskr. nachträglich ergänzte Bibelzitat aus Gal. 6,2 ist dort vor «zusammen» eingefügt.↩
kx
Mskr.: «also in Liebe».↩
ky-ky
Fehlt im Mskr. ↩
kz
Fehlt im Mskr. ↩
la
Mskr.: «Anschauen» [?]. ↩
lb
Fehlt im Mskr. ↩
lc-lc
Mskr.: «er sie treibt, sich selber als arm zu»↩
ld
Mskr.: «wegen, die πτωχοὶ τῷ πνεύματι»↩
le-le
Fehlt im Mskr. ↩
lf-lf
Mskr.: «Leib und Blut».↩
lg-lg
Fehlt im Mskr. ↩

Sachfußnoten

1
E. Kinder / Kl. Haendler, Zur Einführung, in: dies. (Hrsg.), Gesetz und Evangelium. Beiträge zur gegenwärtigen theologischen Diskussion (WdF 142), Darmstadt 1968, S. VII–XXIV, dort S. XXI. 📖 ↩
2
K. Barth, Rechtfertigung und Recht (ThSt [B] 1), Zürich 1938 📖; ders., Christengemeinde und Bürgergemeinde (ThSt [B] 20), Zürich 1946 📖; KD IV/1, S. 718–826 (§ 62) 📖; KD IV/2, S. 695–824 (§ 67); KD IV/3, S. 780–1034 (§ 72).↩
3
Friedrich Gogarten (1887–1967), Mitbegründer der Dialektischen Theologie, 1931 Prof. für Systematische Theologie in Breslau, 1935–1955 in Göttingen; im Sommer 1933 kurzzeitig Mitglied der «Deutschen Christen».↩
4
Vgl. Fr. Gogarten, Politische Ethik. Versuch einer Grundlegung, Jena 1932 📖; ders., Schöpfung und Volkstum, in: ZZ 10 (1932), S. 481–504 📖.↩
5
Werner Elert (1885–1954), seit 1923 Prof. für Kirchengeschichte, später auch für Systematische Theologie in Erlangen.↩
6
Paul Althaus (1888–1966), seit 1925 Prof. für Dogmatik, später für Systematische Theologie und neutestamentliche Exegese in Erlangen.↩
7
AELKZ 67 (1934), Nr. 25, Sp. 584–586 📖; Schmidt II, S. 102–104 📖.↩
8
K. Barth, Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage in der Deutschen Evangelischen Kirche, in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 264–301 📖.↩
9
Vgl. programmatisch: «Gnade bedeutet Rechtfertigung und Heiligung. Evangelium und Gesetz sind nicht als zwei Dinge anzusehen, die aus verschiedenen Quellen stammen» (K. Barth, Bekenntnis der freien Kirchensynode [1934], in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 3–64, dort S. 48 📖), sowie: These 2 der «Barmer Theologischen Erklärung» (a.a.O., S. 296f.) 📖. Ältere Belege (in Auswahl): K. Barth, Das Halten der Gebote (1927), in: V.u.kl.A. 1925–1930, S. 99–139, dort S. 134 📖; ders., Gottes Offenbarung nach der Lehre der christlichen Kirche (1927), in: a.a.O., S. 215–295, dort S. 266 📖; ders., Das erste Gebot als theologisches Axiom (1933), in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 209–241, dort S. 235 📖: «Welches Gesetz wird uns heute […] empfohlen? Das Gesetz vom Sinai? Das Gesetz, das mit dem Evangelium von Hause aus eins ist? Das Gesetz, das zu Christus führt, weil auch es von Christus kommt? Oder ein anderes, vielleicht aus der Verfassung der griechischen Polis oder eines Negerstammes oder aus der Ideologie des deutschen Mittelalters abgelesenes, vielleicht auch in freiem Raisonnement über das Dasein und die Bestimmung des Menschen gewonnenes Gesetz?»↩
10
Karl Immer (1888–1944), seit 1927 Pfarrer in Barmen-Gemarke (Wuppertal), Mitinitiator der Freien reformierten Synode im Januar 1934 und der Reichsbekenntnissynode im Mai 1934.↩
11
Taschenkalender Charlotte von Kirschbaum, Eintrag vom 29.7.1935. Vgl. auch den 17. Rundbrief des Coetus reformierter Prediger vom 5.8.1935, in: K. Immer, Die Briefe des Coetus reformierter Prediger 1933–1937, hrsg. von J. Beckmann, Neukirchen-Vluyn 1976, S. 76–78, dort S. 78 📖.↩
12
Siehe oben, S. 111.↩
13
Vgl. den Brief Barths an Hans Asmussen vom 11.9.1935 (KBA 9235.262).↩
14
In einem Brief vom 30.7.1935 an Richard Karwehl schrieb Barth, «um den 10. Oktober herum» werde er in Barmen einen «Vortrag über ‹Evangelium und Gesetz› (!)» halten (KBA 9235.200).↩
15
Brief an Karl Gerhard Steck vom 5.8.1935 (KBA 9235.228).↩
16
Brief H. Asmussens an Barth vom 14.9.1935 (KBA 9335.902). – In einem ersten Schreiben vom selben Tag nannte Asmussen irrtümlich den 15. Oktober als Datum für Barths Vortrag «über: Gesetz und Evangelium» (KBA 9335.901).↩
17
Schreiben H. A. Hesses an das Moderamen des Reformierten Bundes vom 2.10.1935 (KBA 9335.954).↩
18
Predigten 1935–1952, S. 3–12 📖. – Mit dieser ersten Basler Predigt nach seiner Rückkehr war Barth, so Charlotte von Kirschbaum, «nicht ganz glücklich […], bes. Schwierigkeit der Bergpredigt-Texte macht ihm zu schaffen: Verhältnis von Evangelium und Gesetz» (Taschenkalender, Eintrag vom 29.9.1935).↩
19
Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Einträge vom 1., 4. und 6.10.1935. – Leider findet sich kein direkter Hinweis, welches Werk Kohlbrügges Barth «als Vorbereitung» gelesen hat; unter dem Datum des 4.10.1935 heißt es im Taschenkalender lediglich, dass Ch. von Kirschbaum selbst nun «Kohlbrügge, Ausl[egung] Röm. 7» lese; gemeint ist: H. Fr. Kohlbrügge, Das siebente Kapitel des Briefes Pauli an die Römer in ausführlicher Umschreibung, Elberfeld 18522. 📖 Aber auch zu diesem Werk finden sich im Text kaum direkte Bezugnahmen, eher ist eine stilistische Nähe mancher Passagen zu konstatieren, die aber daher rühren dürfte, dass Kohlbrügge wie Barth eng am biblischen Text und mit dessen Vokabular argumentiert.↩
20
Vgl. a.a.O., Eintrag vom 7.10.1935.↩
21
Brief vom 11.9.1935 (Anm. 13). – Hierin dürfte auch der Grund dafür zu suchen sein, dass eine Anfrage Karl Immers nach einem weiteren Vortrag Barths in der Gemarker Kirche zum Thema «Eins ist not» (vgl. Brief K. Immers an Barth vom 30.9.1935 [KBA 9335.946]) auf keine Resonanz stieß.↩
22
Alfred de Quervain (1896–1968), seit 1931 Pfarrer der niederländisch-reformierten Gemeinde Elberfeld. Schon während der Barmer Bekenntnissynode und auch danach noch mehrmals war Barth Gast bei de Quervain gewesen (vgl. V.u.kl.A. 1934–1935, S. 273, Anm. 39 📖; Gästebuch de Quervain [Kopie: KBA 9235.285]).↩
23
Martin Graeber (1884–1959), seit 1929 Pfarrer in Barmen-Wupperfeld.↩
24
Elisabeth Freiling (1908–1999), seit 1929 Theologiestudium u. a. in Bonn, wo sie zeitweise im Hause Barth lebte, 1934 erstes theologisches Examen, Vikarin der Bekennenden Kirche.↩
25
Vgl. Postkarte Ch. von Kirschbaums an E. Freiling vom 3.10.1935, in: Charlotte von Kirschbaum und Elisabeth Freiling. Briefwechsel von 1934–1939, hrsg. von G. van Norden, Göttingen 2014, S. 47 📖.↩
26
Die Schilderung orientiert sich an diesen Darstellungen (Einzelnachweise nur bei Zitaten): A. de Quervain, Unser gemeinsamer Lebensweg, unveröffentlichtes Manuskript, 1959 (Auszug abgedruckt in: H. Prolingheuer, Der Fall Karl Barth 1934–1935. Chronographie einer Vertreibung, Neukirchen-Vluyn 1977, S. 227) 📖; L. Immer, Meine Jugend im Kirchenkampf, Stuttgart 19942, S. 61 📖; Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Eintrag vom 8.10.1935; Brief Ch. von Kirschbaums an E. Wolf vom 9.10.1935 (KBA 9235.284).↩
27
Quervain, ebd 📖.↩
28
Heinrich Vogel (1902–1989), seit 1932 Pfarrer in Dobbrikow, seit dem Kennenlernen 1933 ein Mitstreiter Barths im beginnenden Kirchenkampf; vgl. H. Vogel, Freundschaft mit Karl Barth, Zürich 1973, bes. S. 16–22 📖.↩
29
Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Eintrag vom 8.10.1935.↩
30
L. Immer (Anm. 26), S. 61 📖. – Diese Verbesserungen kann Barth nur auf der Bahnfahrt oder am Abend des Vortags noch eingefügt haben, da Charlotte von Kirschbaum ja bis unmittelbar vor Abfahrt aus Basel noch an der Erstellung des Typoskripts arbeitete.↩
31
Ebd. 📖 ↩
32
Quervain (Anm. 26), ebd. 📖 ↩
33
Gästebuch de Quervain (Anm. 22).↩
34
Vgl. Brief Ch. von Kirschbaums vom 9.10.1935 (Anm. 26).↩
35
Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Eintrag vom 8.10.1935.↩
36
In seinem Brief vom 14.10.1935 informierte H. A. Hesse Barth über die entsprechende, von einer breiten Mehrheit getragene Absicht des Reichsbruderrats und den schon gefassten Beschluss des Moderamens (KBA 9335.999). ↩
37
Brief Barths an Hesse vom 16.10.1935 (KBA 9235.304).↩
38
KBA 10092.↩
39
Vgl. Brief Ch. von Kirschbaums an Lempp vom 10.10.1935 (KBA 9235.288).↩
40
Vgl. Brief Lempps an Ch. von Kirschbaum vom 14.10.1935 (KBA 9335.997).↩
41
Gesetz und Evangelium (Anm. 1), S. 1–29 📖.↩
42
Schon in Calvins Genfer Katechismus von 1545, 📖 den Barth im Juli 1935 im Ökumenischen Seminar in Genf behandelte (s. oben, S. 41–69, bes. bes. S. 55f.), findet sich die Vorordnung zumindest des Glaubens vor dem Gesetz. Vgl. auch oben, S. 173, mit Anm. 9.↩
43
Vgl. schon Barth, Halten der Gebote (Anm. 9), S. 122 📖: «Vorgängig meiner Entscheidung für ihn, bevor es in der Tat meines Gehorsams gegen sein Gebot wahr geworden ist, daß ich sein Knecht bin, […] vorher, vorher ist seine Entscheidung für mich gefallen, […]. Das ist das vom Gesetz nicht zu trennende Evangelium. Durch das Evangelium erst bekommt das Gesetz Wahrheit und Kraft.»↩
44
Anspielung auf das Bekenntnis des Konzils von Chalcedon (451), in dem das Verhältnis von göttlicher und menschlicher Natur Jesu Christi als «unvermischt, unveränderlich, ungetrennt und unteilbar» beschrieben wurde (DH 302 📖).↩
45
Heidelberger Katechismus, Frage 37 (vgl. BSRK, S. 692,21f 📖.; RefBS 2/2, S. 184,26f. 📖).↩
46
Anders als z. B. Luther oder die Zürcher Bibel übersetzt Barth schon in seinen Römerbrieferklärungen die griechische Wendung nicht mit «Glaube an Jesus», sondern mit «Treue Jesu». So kann er in Römerbrief 2, S. 135 📖, formulieren: «Gottes Gerechtigkeit offenbart sich ‹durch seine Treue in Jesus Christus›. Treue Gottes ist jenes göttliche Beharren, kraft welcher es an vielen zerstreuten Punkten der Geschichte immer wieder Möglichkeiten, Gelegenheiten, Zeugnisse für die Erkenntnis seiner Gerechtigkeit gibt. […] Die Treue Gottes bewährt sich darin, dass uns in Jesus der Christus begegnet.» Barths Übersetzung und Auslegung wurde besonders von Adolf Jülicher in seiner Rezension der ersten Römerbrieferklärung kritisiert; vgl. A. Jülicher, Ein moderner Paulus-Ausleger [1920], in: Anfänge der dialektischen Theologie, Teil I: Karl Barth – Heinrich Barth – Emil Brunner, hrsg. von J. Moltmann, München 19855, S. 87–98, bes. S. 92 📖.↩
47
Die folgende Passage bis zum Ende von Abschnitt I fand – inklusive der Bibel-Zitate und der Anspielung auf Aussagen des Glaubensbekenntnisses – zehn Jahre später in nur wenig modifizierter Form Eingang in KD II/2, S. 620f 📖.↩
48
Vgl. Strophe 2 des Liedes «Herr Christ, der einig Gotts Sohn» von E. Cruciger (EG 67; RG 390) 🎵: «für uns ein Mensch geboren / im letzten Teil der Zeit, daß wir nicht wärn verloren / vor Gott in Ewigkeit, / den Tod für uns zerbrochen, / den Himmel aufgeschlossen, / das Leben wiederbracht».↩
49
Barth grenzt sich mit diesem Satz ab von Luthers Unterscheidung zwischen einem göttlichen opus proprium und opus alienum. Zwar weiß Luther darum, dass beide aufeinander bezogen sind, dass Gott nämlich das ihm «fremde» zweite Werk tun muss, um sein eigentliches Werk ausführen zu können (vgl. etwa WA 3, 246,19f. 📖; WA 5, 63,33–64,2 📖 [in Barths Exemplar mit Unterstreichungen versehen]). In der Auseinandersetzung mit den Schwärmern aber kann Luther schroff betonen, dass beides «wol von einander gescheiden werden» müsse, dass man «die zwey Wort recht unterscheide und nicht in einander menge, sonst wird der eines verloren sein, wo anders nicht alle beide», dass man «beide wort recht wissen zu lencken und handlen» müsse und nicht «ineinander kochen» dürfe (M. Luther, Ein Sermon von unterscheid des Gesetzes und Evangelii, aus der Epistel S. Pauli Gal. III [1532]; WA 36, 24–42, Zitate: 25,10.13f.; 35,11f. 📖).↩
50
Vgl. Konkordienformel, Solida Declaratio, V. Vom Gesetz und Evangelio: «Demnach gläuben, lehren und bekennen wir einhellig, daß das Gesetz eigentlich sei eine göttliche Lehre, darinnen der gerechte, unwandelbare Wille Gottes geoffenbaret, wie der Mensch in seiner Natur, Gedanken, Worten und Werken geschaffen sein sollte, daß es Gott gefällig und angenehmb sei, und drauet den Übertretern desselbigen Gottes Zorn, zeitliche und ewige Strafen» (BSLK, S. 957,10–13 📖, vgl. BSLK.NE; S. 1436,38–1438,5 📖). Vgl. auch Kohlbrügge, Das siebente Kapitel des Briefes Pauli an die Römer (Anm. 19), S. 57 📖: «so sehe ich in dem Gesetze das wunder-herrliche und wunder-heilige Meisterstück der Offenbarung des Willens unseres Gottes». Dass Barth den nicht signifikant nachweisbaren Satz als Zitat kennzeichnet, könnte auch bedeuten, dass er sich hier doch auf eine (nicht erhaltene) Vorarbeit aus dem theologischen Arbeitskreis bezieht (vgl. oben, S. 174).↩
51
Barth präzisiert in KD 1/2, S. 420 📖: Wo der «realen göttlichen Vorbestimmung» eine «ihr entsprechende ebenso reale menschliche Selbstbestimmung» korrespondiert, da «ergibt sich […] ein ganz bestimmtes Verständnis des Gebotes selber. Du sollst lieben! heißt dann, wie es ja auch sprachlich im Text mitklingt, jedenfalls auch und zwar grundlegend: Du wirst lieben! Lieben wird ein selbstverständliches, ein notwendiges Tun der Geliebten […] sein.» ↩
52
Heidelberger Katechismus, Frage 1 (BSRK, S. 682,22f. 📖; vgl. RefBS 2/2, S. 175,34–36 📖).↩
53
Vgl. die prägnante spätere Formulierung in KD II/2, S. 567 📖: «Indem der evangelische Indikativ gilt, wird der Punkt, mit dem er schließt, zum Ausrufzeichen, wird er selbst zum Imperativ.»↩
54
Vgl. schon Calvin in Inst. II,9,5 (OS III, S. 402,15f. 📖 [in Barths Exemplar unterstrichen]): «Iam inter Legem et Evangelium interpositus fuit Iohannes, qui medium obtinuit munus, et utrique affine.» / «Zwischen Gesetz und Evangelium steht Johannes der Täufer; sein Amt steht in der Mitte, und es hat mit beiden Verwandtes!»↩
55
Vor allem im Luthertum verbreitete Charakterisierung des Rechtfertigungsartikels, um dessen besondere Bedeutung zu unterstreichen (vgl. WA 39/I, 205,20–22 📖; 40/III, 352,3 📖; BSLK, S. 415,21f. 📖; BSLK.NE, S. 728,7f. 📖). Die Formulierung erschien «in dieser Form wohl zuerst […] bei Franz Turrettini», der sie 1682 bereits – irrtümlich – Luther zuschrieb (Th. Mahlmann, Art. «Articulus stantis et [vel] cadentis ecclesiae», in: RGG4 I, Sp. 799f., dort Sp. 799 📖).↩
56
Vorbereitet ist diese zentrale These des Textes in Ethik I, S. 151 📖: «Das Gesetz ist nur die konkrete Gestalt und Stimme des Evangeliums» bzw. «eines ursprünglichen ‹Du darfst›.» Vgl. Barth, Das Halten der Gebote (Anm. 9), S. 134 📖; ders., Das erste Gebot als theologisches Axiom (Anm. 9), S. 224 📖: Das Gesetz «steht keinen Augenblick für sich und auf sich selbst. Es steht in und auf dem Evangelium». Die sozusagen endgültige Fassung dieser Anschauung in KD II/2, S. 567 📖, lautet: «Eben das Evangelium selbst und als solches hat die Form und Gestalt des Gesetzes. […] Es ist Evangelium nach seinem Inhalt, Gesetz nach seiner Form und Gestalt.»↩
57
Anspielung auf M. Luther, Vorrede auff das Alte Testament. 1545; WA.DB 8, 13,6–10 📖: «Hie wirstu die Windeln und die Krippen finden, da Christus innen ligt, Da hin auch der Engel die Hirten weiset. Schlecht und geringe Windel sind es, Aber thewr ist der schatz Christus, der drinnen ligt. So wisse nu, Das dis Buch ein Gesetzbuch ist, das da leret, was man thun und lassen sol.»↩
58
Vgl. M. Luther, In epistolam S. Pauli ad Galatas Commentarius [1531.] 1535 📖; WA 40/I, 207,3–6 (Auslegung von Gal. 2,14): «qui istas 2 distinctiones bene novit, gratias agat deo et sciat se Theologum, ut Euangelium yhnn hymel setze et sit celestis iusticia, legem in terram, altera sit dies, altera nox. Sicut deus diligenter disiunxit coelum et terram, Sic nos istas duas iusticias.»↩
59
Anspielung auf die Überschrift des Ersten Teils im Heidelberger Katechismus: «Von des menschen elend» (BSRK, S. 683,17 📖; RefBS 2/2, S. 176,16 📖).↩
60
Der formelhafte Gebrauch von «Kern und Stern des …» im Sinne von «zentraler Inhalt des …» o. ä. findet sich bereits seit dem 17. Jahrhundert, ursprünglich oft in religiös-christlichem Kontext; vgl. Art. «Stern, m., stella», in: DWb 18, Sp. 2459–2478, dort Sp. 2476 📖.↩
61
Anspielung auf die Formulierung, mit der Luthers Kommentierungen des Zweiten bis Zehnten Gebotes im Kleinen Katechismus (BSLK, S. 508–510 📖, BSLK.NE, S. 862–868 📖) beginnen: «Wir sollen Gott fürchten und lieben, […].»↩
62
Vgl. M. Luther, Großer Katechismus: «Das ist auch eben die Meinung und rechte Auslegung des ersten und furnehmsten Gepots, daraus alle andere quellen und gehen sollen» (BSLK, S. 642,45–48 📖, vgl. BSLK.NE, S. 1042,32f. 📖); «Also siehest Du, wie das erste Gepot das Häupt und Quellborn ist, so durch die andern alle gehet, und wiederümb alle sich zurückziehen und hangen in diesem» (BSLK, S. 644,17–20; vgl. BSLK.NE, S. 1046,4–6).↩
63
Vgl. schon die erste These in: K. Barth, Der Christ als Zeuge (1934), in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 367–400, dort S. 373 📖: «Zeugnis ist ein menschliches Wort, dem von Gott die Mächtigkeit gegeben ist, anderen Menschen die Herrschaft, die Gnade und das Gericht Gottes in Erinnerung zu rufen. Wo menschliches Wort diese Mächtigkeit hat, da ist die Kirche.»↩
64
Ovid, Amores III, 4,17–18 📖: «Nitimur in vetitum semper cupimusque negata; / sic interdictis imminet aeger aquis» («Nach dem Verbotenen streben wir stets und begehren Versagtes, wie nach verbotenem Trunk ewig der Kranke sich sehnt» [Übersetzung nach Hermann Oelschläger: Ovid, Elegien der Liebe, Leipzig 1880 📖]).↩
65
Vgl. schon Origenes, De principiis III,4 📖; Augustin, De nuptiis et concupiscentia 1 und 2 (CSEL 42, S. 211–319, dort bes. S. 246–248 📖), die beide Röm. 7 als Ausführung von Gal. 5,17 interpretieren.↩
66
Schon in Unterricht II, S. 432f. 📖, sprach sich Barth gegen das hier angesprochene, das Gemeinte verkürzende Missverständnis der concupiscentia als «bloß die Sinnlichkeit» oder «bloß die unordentliche Sinnlichkeit» aus; unter Bezug auf Amandus Polanus sprach er dort von der «Verkehrung aller Anlagen, aller Fähigkeiten zum Ungehorsam gegen Gottes Gesetz».↩
67
Die Abweisung der Vorstellung eines in Jesus Christus «Halbgott gewordenen Gottes», neben dessen Offenbarung man auch «andere Quellen, andere Stimmen, andere Wahrheiten» gleichberechtigt denken kann (Barth, Bekenntnis der freien Kirchensynode [Anm. 9], S. 29 📖), ist 1934/35 ein wesentliches Element von Barths grundsätzlicher Kritik an allen Formen von natürlicher Theologie. Zum Versuch, mit Hilfe der Autorität Jesu Christi lediglich eigene Vorstellungen und Pläne zu untermauern, vgl. bereits K. Barth, Der Christ in der Gesellschaft (1919), in: V.u.kl.A. 1914–1921, S. 546–598, dort S. 560 📖: «Das Göttliche […] lässt sich nicht auftragen, aufkleben und anpassen. […] Es lässt sich nicht anwenden, […]. Ja, Christus zum soundsovielten Male zu säkularisieren, heute z. B. der Sozialdemokratie, dem Pazifismus, dem Wandervogel zu Liebe, wie ehemals den Vaterländern, dem Schweizertum und Deutschtum, dem Liberalismus der Gebildeten zu Liebe, das möchte uns allenfalls gelingen. Aber nicht wahr, da graut uns doch davor, wir möchten doch eben Christus nicht ein neues Mal verraten.»↩
68
Mit den hier genannten historischen und zeitgenössisch-aktuellen Begründungsmustern für individuelles und kollektives ethisches Handeln hatte Barth sich in den vorangegangenen Jahren intensiv und anhaltend auseinandergesetzt und erkannte in ihnen ein immer gleiches Muster: «Wir hören, so sagt man uns, das Wort und also den Willen Gottes doch nicht nur und nicht erst in der Offenbarung, in der Gott uns, […], Gericht und Gnade übend, als ein Fremdling entgegentritt in Jesus Christus seinem Sohn, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt ist. Sondern wir hören sein Wort schon und auch, indem wir auf jenes mannigfaltige Echo unserer eigenen Stimme […] lauschen. Schon und auch diese unsere eigene Stimme ist Offenbarung und sagt uns Gottes Wort, […]. In diesem Sinne redet man heute von einer Offenbarung Gottes besonders in der Stimme des Blutes und der Geschichte und darum von einem Geschehen des Willens Gottes in Deutschlands Erwachen zu seinem Volkstum und Staatswillen. Ähnlich hat man in früheren Zeiten von einer Offenbarung Gottes im Gewissen und in der Vernunft, von einem göttlichen Naturrecht geredet […]» (K. Barth, Gottes Wille und unsere Wünsche, in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 84–110, dort S. 102f. 📖). Vgl. etwa auch K. Barth, Votum [in der Aussprache über: O. Bauhofer, «Das theologische Problem des Naturrechts»], in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 44–48 📖; ders., Bekenntnis der freien Kirchensynode (Anm. 9), S. 48 📖: «Gnade bedeutet Rechtfertigung und Heiligung. […] Indem die Gnade Vergebung ist, beansprucht sie uns. Es geht nicht an zu sagen: Das Gesetz kommt irgendwo anders her, aus der Vernunft, aus dem Volkstum als dessen Nomos»; ders., Abschied, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 492–515, dort bes. S. 502f. 📖 (zu Friedrich Gogartens Aufnahme der auf Wilhelm Stapel zurückgehenden «Volksnomoslehre»); KD I/2, S. 61–64 📖 (zum Verhältnis von Offenbarung und Geschichte).↩
69
Vgl. oben, S. 56.↩
70
Die Rede vom «heidnischen Elementendienst» schließt an die Gal. 4,3 und Kol. 2,8.20 genannten στοιχεῖα τοῦ κόσμου an und meint die in der Verehrung von Elementargottheiten zum Ausdruck kommende Bindung an die Weltelemente; vgl. M. Dibelius, An die Kolosser, Epheser, an Philemon (HNT 12), zweite, völlig neu bearb. Auflage, Tübingen 1927, S. 19–21 📖.↩
71
Anspielung auf Strophe 6 des Gedichts «Das Göttliche» von J. W. von Goethe (Erstdruck: 1785; Berliner Ausgabe. Poetische Werke, Bd. 1, Berlin 1965, S. 331–333, dort S. 332) 📖: «Nach ewigen, ehrnen, / Großen Gesetzen / Müssen wir alle / Unseres Daseins / Kreise vollenden.»↩
72
Vgl. oben, S. 163.↩
73
Vgl. G. E. Lessing, Nathan der Weise (1779), 3. Aufzug, 7. Auftritt (Nathan) 📖: «O, so seid ihr alle drei / Betrogene Betrüger! Eure Ringe / Sind alle drei nicht echt.»↩
74
Vgl. etwa M. Luther, In epistolam Pauli ad Galatas commentarius. 1519 (WA 2, 499,34–38) 📖: «Lex literae […] est lex operum, lex vetus, lex Mosi, lex carnis, lex peccati, lex irae, lex mortis, damnans omnia, reos faciens omnes, concupiscentias augens, et occidens, eoque magis, quo fuerit spiritualior»; ders., Predigt am ersten Osterfeiertag Nachmittags. 1526 (WA 20, 320,11–13) 📖: «Ergo semper dicendum ‹Christus resurrexit a mortuis›, quae unica vox damnat omnes homines et liberat credentes non solum a Satana, morte, sed omnibus legibus»; ders., Quinta disputatio contra Antinomos. 1538, These 7 📖: «Haec tria, lex, peccatum, mors sunt inseparabilia» (WA 39/I, 354,24). Weitere Belege in Ethik I, S. 149, Anm. 2 📖; Ethik II, S. 27f., Anm. 8. 📖↩
75
Barth übersetzt τέλος in Röm. 10,4 schon seit den Römerbriefkommentaren mit «Ziel» (Römerbrief 1, S. 404 📖; Römerbrief 2, S. 507 📖): «Denn der Sinn, die Meinung, das ‹Ziel des Gesetzes› ist die Gerechtigkeit Gottes. […] Das Ziel, von dem alle menschliche Religion Zeugnis gibt (3,21), ist Christus. Und Christus ist das Ziel der menschlichen Bedürfnisse, Wünsche und Strebungen» (Römerbrief 2, S. 508).↩
76
Anspielung auf Grundgedanken der Dialektik Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770–1831): Der sich selbst setzende göttliche Geist (Thesis) entäußert sich in der Schöpfung in die ihm völlig inadäquate Gestalt der Natur (Antithesis) und kehrt auf dem Weg über die Gestalten von Recht, Moralität und Sittlichkeit (objektiver Geist) und die Formen des Denkens bzw. Bewusstseins (subjektiver Geist) in den Formen des (philosophischen) Wissens zu sich selbst zurück (absoluter Geist), so dass die gesamte Weltgeschichte als Prozess der Selbstbewusstwerdung dieses Weltgeistes aufgefasst wird.↩
77
Vgl. schon Ethik I, S. 152 📖: «Die in der Gegebenheit des Gebots offenbare Liebe Gottes bedeutet eine Entscheidung Gottes, […]. Ist Gott für uns, dann kann sein Gebot, auch wenn und indem es uns richtet, nicht wider uns sein. Kraft der Entscheidung seiner Liebe, die in der Gegebenheit seines Gebotes offenbar wird, kann ich nicht ein durch dieses Gebot Verdammter sein.»↩
78
Anspielung auf einen Satz aus der Antwort auf Frage 79 des Heidelberger Katechismus: «Wie Brot und Wein das zeitliche Leben erhalten, so sind sein gekreuzigter Leib und sein vergossenes Blut die wahre Speise und der wahre Trank unserer Seele zum ewigen Leben» (vgl. BSRK, S. 704,7–9; 📖 RefBS 2/2, S. 195,15–17 📖).↩