Bei diesem Text handelt es sich um einen Zeitungsartikel, der am 4. Dezember 1935 erschien und in dem Barth zum ersten Mal seit seiner Rückkehr in die Schweiz einen ausführlichen Kommentar zum aktuellen Geschehen im deutschen Kirchenkampf veröffentlichte. Gemeinsam mit dem schon Mitte des Jahres geschriebenen Aufsatz Bekennende Kirche im nationalsozialistischen Deutschland, der inzwischen im Zwingli-Kalender 1936
📖 erschien war,1 steht dieser Artikel am Beginn einer ganzen Reihe von Vorträgen und Artikeln, mit denen Barth von nun an die Schweizer Öffentlichkeit über den deutschen Kirchenkampf informierte.
Unmittelbarer Anlass für den Artikel war die von Reichskirchenminister Hanns Kerrl2 erlassene «Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 2. Dezember 1935, mit der allen anderen Institutionen als den Kirchenausschüssen die «Ausübung kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse» untersagt wurde.3
Der aus einer bewusst protestantischen Familie stammende Kerrl war am 16. Juli 1935 von Hitler mit dem «Erlaß über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reichs und Preußens in Kirchenangelegenheiten» zum Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten ernannt worden.4 Seine Befugnisse wurden näher bestimmt im «Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 24. September 1935, das nach einer erläuternden Einführung nur einen Paragraphen enthielt: «Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten wird zur Wiederherstellung geordneter Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche und in den evangelischen Lan|222deskirchen ermächtigt, Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen. Die Verordnungen werden im Reichsgesetzblatt verkündet.»5
Der mit der Ernennung verbundenen Absicht, die immer noch gegen die deutschchristlich dominierten Kirchenregimente opponierende Bekennende Kirche nun auch mit staatlicher Autorität in die Schranken zu weisen, dienten die von Kerrl seit Anfang Oktober 1935 eingesetzten Kirchenausschüsse. Diese Ausschüsse, am 3. Oktober zunächst für die Reichskirche und für die Evangelische Kirche der altpreußischen Union eingesetzt, wurden aus allein vom Reichskirchenminister berufenen «Männern der Kirche» gebildet und sollten die Leitungsbefugnisse aller bis dahin amtierenden kirchenleitenden Gremien übernehmen. Sie richteten sich damit in erster Linie gegen den seit der Reichsbekenntnissynode von Dahlem behaupteten Anspruch der Bekennenden Kirche, mit ihren leitenden Gremien die allein rechtmäßige Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche innezuhaben. So beherrschte die Auseinandersetzung über das Pro und Contra einer Zusammenarbeit mit den Ausschüssen in den Herbstwochen die Diskussionen in bekenntniskirchlich orientierten Kreisen; zu weiteren Ausschussbildungen kam es bis Ende November in den Landeskirchen Hessen-Nassau, Sachsen und Kurhessen-Waldeck.6
Um die Neustrukturierung der Reichskirche und der preußischen Provinzialkirchen abzuschließen, lud Kerrl für den 27. November 1935 einerseits die für die Ausschüsse vorgesehenen Personen und andererseits die Mitglieder der Leitungsorgane der Bekennenden Kirche, also der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und des altpreußischen Bruderrats, zu Gesprächen nach Berlin ein.7 Gleich |223 eingangs der Unterredungen verlangte Kerrl von den Bruderräten, sich aller kirchenleitenden und politischen Maßnahmen zu enthalten. Für den anderen Fall drohte er harte Maßnahmen an: «Ich habe nicht Sorge um sie [= die Staatsautorität], wenn ein Pfarrer dumme Redensarten führt. Man braucht nicht ein ‹Konzertlager›, sondern man kann ihn vor ein ordentliches Gericht stellen.»8 Nach der standhaften Weigerung der Vertreter der Bekennenden Kirche, mit den Ausschüssen zusammenzuarbeiten, da sie weiterhin allein die Leitungsorgane der Bekennenden Kirche für legitim erachteten, ließ Kerrl schnell erkennen, wie er weiter vorzugehen gedachte; vor dem inzwischen vollzählig versammelten preußischen Bruderrat führte er aus: «Ich dulde nicht mehr, dass Bruderräte sich anmassen, sich in die inneren Dinge der Kirchen einzumischen. […] Meine Herren, die Bekennende Kirche ist nicht diejenige, welche, sondern ich bin derjenige, welcher, der die Ordnungen der Kirche zu bestimmen hat. […] Die ganze Verantwortung liegt auf meinen Schultern vor der ganzen Nation. Es hat keinen Zweck, mich zu überzeugen, dass ich auf einem Wege bin. Nur einer kann mich überzeugen […]; das bin ich
selbst. […] Überlegen Sie sich das alles noch einmal. Es ist der letzte Versuch, den der Staat macht. Nach mir kommt nichts mehr auf diesem Gebiet, das ist sicher. Sie müssen es vor Ihrem Gewissen verantworten, was sie tun. Nichts in der Welt kann mich hindern, den Weg, den ich für richtig halte, weiter |224 zu Ende zu gehen.» Auch jene Verordnung vom 2. Dezember, die Barths Reaktion hervorrief, kündigte Kerrl bereits an: «Am Beginn der nächsten Woche erscheint die Verordnung, die hier Klarheit schafft. Davon beisst keine Maus einen Faden ab.»9
Diese Ereignisse waren Barth bekannt. Hektographien der Berichte waren offenbar an ihn abgeschickt worden, noch bevor zu nächtlicher Stunde «die Geheime Staatspolizei am Sitze des Preußischen Bruderrates in Dahlem» erschien und «alle Niederschriften von Kerrls Rede» konfiszierte.10 Vom Erlass der Verordnung selbst jedoch wusste Barth noch nichts, als ihn am 2. Dezember ein Telegramm aus Schweden erreichte. Das Stockholmer «Svenska Morgonbladet» schickte ihm die folgenden Fragen: «Was bedeutet Ihrer Meinung nach die Aufloesung der Bekenntniskirche fuer das evangelische Christentum[?] Was werden die naechsten Schritte [sein?] werden die Christen aushalten[?] Kommt jetzt die Katakombenkirche[?]»11
Charlotte von Kirschbaum notierte dazu: «Wir wissen noch nichts – Erkundigungen bei Basler Zeitungen ergebnislos – Depeschenagentur telegraphiert nach Berlin».12 Der nächste Tag erst brachte Klarheit: «Frühes Telefon von Depeschenagentur, geben Gesetz von Kerrl durch, Verbot der B. K.!! – Karl antwortet nach Stockholm – schreibt Artikel für Basler Nachrichten – beginnt Vorlesung mit Verlesung seines Telegramms nach Stockholm.»13
Am selben Tag, dem 3. Dezember 1935, berichteten dann auch die «Basler Nachrichten» in zwei großen Artikeln über die Ereignisse von Ende November und die am Tag zuvor erlassene Verordnung: Während die Zeitung auf der ersten Seite den Verordnungstext dokumentierte und kommentierte,14 druckte sie in der ersten Beilage jenen Bericht über den Empfang des altpreußischen Bruderrats bei Kerrl
und |225 dessen Rede, den Barth noch erhalten und den möglicherweise er selbst der Zeitung zur Verfügung gestellt hatte.15
Sowohl Barths erste, am 3. Dezember 1935 nach Stockholm telegrafierte Stellungnahme16 als auch sein hier im Folgenden wiedergegebener, am selben Nachmittag geschriebener Artikel, der einen Tag später in den «Basler Nachrichten» erschien, riefen in Deutschland harsche Reaktionen hervor. Er habe sich, so schrieb Barth wenig später, «durch jenes Telegramm nach Schweden samt Artikel in den B. N. aufs Neue ‹stinkend gemacht vor den Philistern› [vgl. 1.Sam. 13,4], so sehr, dass sich sogar der deutsche Gesandte in Bern gegen mich in Marsch gesetzt hat mit einer Beschwerde».17
Kritisch äußerte sich aber auch Hans Joachim Iwand, der den Artikel als «unmoeglich» bezeichnete, weil er «der Bek[ennenden] K[irche] keine Hilfe sei, sondern sich zwischen sie und den Staat stelle»; Iwand bemerkte weiter, Barths Artikel stelle «vielmehr wegen der Aufforderung an die auslaendischen evang[elischen] Kirchen zur Solidaritaet eine sehr schwere Belastung» dar, weil «ein solcher Aufruf, auch von K. Barth, […] unweigerlich […] einer rein politischen Ausdeutung und Ausnuetzung ausgesetzt sei»; in dieser Situation müsse der Bruderrat Stellung dazu nehmen, «ob und in welcher Modification die Bek[ennende] Kirche sich auch auf Basel erstrecke».18 Barth kommentierte dies kurz vor Weihnachten gegenüber Karl Immer: «Ich bin |226 froh, […] dass mein letztes Eingreifen (Telegramm nach Schweden auf Anfrage von dort, Artikel in den B. N.), bei dem ich mich ja nicht mit Fleisch und Blut beraten konnte, sondern auf Anhieb zielen und schießen musste, von Ihnen und Ihren Freunden nicht missbilligt wurde. Es sind mir nämlich aus Bayern entrüstete Stimmen zu Ohren gekommen, wo man sich von Ostpreußen (Iwand) her hatte zuraunen lassen, dass mein Tun ein verderbliches sei.»19
Vorarbeiten zum Artikel sind nicht erhalten. Ein Abdruck des größten Teiles des Textes (Ordnungspunkte 2.–5.) erschien wenig später im «Schaffhauser Bauer».20 Eine leicht gekürzte Übersetzung ins Englische wurde ebenfalls zeitnah in Genf veröffentlicht.21 Die Edition folgt dem Originaldruck: K. Barth, Kerrl und die Bekenntniskirche, in: Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Nr. 333 vom 4.12.1935, 1. Beilage
📖.
Kerrl und die Bekenntniskirche
Zu dem von Reichsminister Kerrl bzw. von der Regierung Hitler unternommenen Versuch, die «Bekenntniskirche», das heißt die legitime Deutsche Evangelische Kirche,22 durch Unterdrückung ihrer kirchenregimentlichen Organe «aufzulösen»23, ist nach meiner |227 Kenntnis der Personen und Verhältnisse in Kürze folgendes zu bemerken:
1. Die neue Kirchenverordnung bedeutet den nationalsozialistischen Angriff auf die bisher wenigstens theoretisch und juristisch geschonte Substanz, das heißt auf den
Glauben und auf das
Bekenntnis der evangelischen Kirche. Man kann im Zweifel darüber sein, ob die politisch verantwortlichen Männer wussten, was sie taten, als sie diese Verordnung herausgaben, und ob es Sinn hätte, sie persönlich allzu heftig anzuklagen: Aus der in dieser Zeitung abgedruckten Rede des Reichsministers Kerrl24 spricht doch, von allem anderen abgesehen, vor allem eine geradezu erschütternde Unwissenheit und Unkenntnis hinsichtlich des ganzen Kirchenproblems. Man kann aber nicht im Zweifel sein über die faktische Tragweite dieser Verordnung. Der Satz dieser Verordnung, der von der nach wie vor bestehenden «Freiheit der Verkündigung»25 usw. redet, ist, wie hier bereits und mit Recht gesagt wurde, eine «Phrase ohne Inhalt und Wahrheit»26. Glaube und Verfassung, Bekenntnis und Verwaltung, Inneres und Äußeres der Kirche lassen sich – eben darum ist nun in Deutschland 2½ Jahre lang gestritten und gelitten worden – nicht trennen.27 Wer der Kirche das Recht, ihre Diener zu prüfen, zu ordinieren und einzusetzen, das Recht, Kanzelabkündigungen zu erlassen, Steuern und Kollekten un|228ter ihren Angehörigen zu erheben, das Recht, Synoden einzuberufen, nimmt,28 um sie anderen, kirchenfremden Händen zu übergeben, der nimmt ihr die «Freiheit der Verkündigung». Die Hände der sogenannten Kirchenausschüsse sind aber – man lasse sich durch den vertrauenswürdigen Klang des bedauerlicherweise zu dieser bösen Sache hergegebenen Namens von Generalsuperintendent Zöllner29 nicht täuschen! – kirchenfremde Hände. Nicht nur darum, weil sie von Seiten der Kirche keinerlei Auftrag haben, sondern vor allem darum, weil sie sich sofort mit ihrem ersten Aufruf zum «Frieden» eindeutig als Träger der Theologie der «Deutschen Christen» («Evangelium und Volkstum»!30) erwiesen haben,31 von der sich die Kirche auf der Reichssynode zu Barmen 1934 endgültig geschieden hat.
229 2. Dieser Angriff auf die Substanz der Kirche wird nach menschlichem Ermessen in der Bekennenden Kirche in Deutschland vor allem gewisse heilsame Wirkungen haben. Sie hat in den vergangenen 2½ Jahren schwer genug darunter gelitten, dass ein ganzes Netz von Anhänglichkeits- und Abhängigkeits-, von Traditions- und Pietätsverhältnissen auch gediegene und verantwortungsbewusste Führer ihrer Sache, auch gesunde und lebendige Teile ihrer Gemeinden nicht zu der nötigen Klarheit und Entschiedenheit gegenüber den letzten und eigentlichen Intentionen des Nationalsozialismus kommen ließ. Wieviel Umwege und Verwicklungen hätte man sich ersparen können (zum Beispiel und vor allem: das ganze unselige, seit einem Jahr alles und jedes lähmende Experiment mit der «Vorläufigen Kirchenleitung»32 Marahrens33, Breit34 und Gen[ossen]!), wenn man still, aber bestimmt von der Einsicht ausgegangen wäre, dass die Kirche unter dem Nationalsozialismus nur leiden, nicht aber zugleich zu Jesus |230 Christus und nebenbei auch noch zu Adolf Hitler sich bekennen könne. In der Kirchenverordnung Kerrls dürfte der Nationalsozialismus bewusst oder unbewusst sein wahres, das heißt sein bolschewistisches Gesicht nun auch denen – oder doch vielen von denen gezeigt haben, die es bisher nicht sehen wollten.35 Mit den halben und ganzen Konzessionen, mit all den üblen Vermittlungsversuchen zwischen Feuer und Wasser, mit denen die Bekennende Kirche sich selbst nun so lange krank gemacht und krank erhalten hat, wird es nun jedenfalls für ihre ernsthaften Vertreter notgedrungen vorbei sein. Man wird nun an vielen und entscheidenden Stellen, wo man es bisher nicht wusste, wissen, mit wem man es zu tun hat, und eine strenge Konzentration, ruhige Sachlichkeit und Entschiedenheit, ein endlich gerade gewordener Kurs können und werden das nächste Geschenk sein, das denen, auf die es in der Bekennenden Kirche ankommt, durch Kerrls Verordnung ungewollt und ungesucht zufällt.
3. Dass diese Verordnung peinliche Drohungen enthält und ernste äußere Gefahren für die Kirche mit sich bringt, soll darum nicht verkannt werden. Es können schwere Unterdrückungen der Gemeinden und ihrer pflichtmäßig weiterarbeitenden synodalen Organe Ereignis werden. Es kann in manchem Pfarrhaus zu harten Bedrängnissen und Gewissenskonflikten kommen. Es kann für die führenden Männer um Leib und Leben gehen.36 Es wird wohl auch wieder zu allerlei |231 offenem und geheimem Abfall kommen aus allzu großer Menschenfurcht und allzu kleiner Gottesfurcht. Aber welche Maßnahmen der Verordnung Kerrls folgen, ob und wann und wie also diese Gefahren konkrete Gestalt annehmen werden, das kann angesichts der oft bewiesenen Sprunghaftigkeit der nationalsozialistischen Taktik heute noch kein Mensch sagen.37 Wir haben Anlass, in ernster Sorge zu sein um unsere deutschen Brüder. Möglich ist im heutigen Deutschland so ziemlich alles …
4. Eines aber ist gerade im heutigen Deutschland nach menschlichem Ermessen unmöglich, nämlich dies: die Bekennende Kirche, die dort in den letzten Jahren entstanden ist, so mir nichts dir nichts aufzulösen, wie sich das Herr Kerrl vorzustellen scheint. Wäre diese Verordnung und der ganze Kerrlsche Befriedungsplan vor zwei Jahren gekommen, so wäre ein Nachgeben und Einlenken seitens der Kirche wohl zu befürchten gewesen, und mit ihr wäre es dann geistig und geistlich zu Ende gewesen.38 Aber unterdessen ist einiges geschehen. |232 Einige Erfahrungen sind gesammelt, einige Probleme sind diskutiert, einige Beschlüsse sind gefasst, einige Proben sind mehr oder weniger leidlich bestanden worden. Gewisse persönliche Gemeinschaften haben sich gebildet; gewisse sachliche Linien der Erkenntnis und des Bekenntnisses sind befestigt worden. Viele Pfarrer und viele Gemeinden haben in Ehren oder Unehren, mit Glück oder Unglück eine ganz bestimmte Schule der Tatsachen durchgemacht. Es ist daneben in ganz Deutschland eine theologische Jugend auf den Plan getreten, die einiges gelernt hat und die sich mit Recht nicht so schnell bereitfinden wird, sich in die von Pastor Gustav von Bodelschwingh empfohlene «Stille», d. h. unter die Fittiche des unkirchlichen Kirchenregiments Zöllner zu begeben.39 Herr Kerrl mit seinen schwarzen und braunen Scharen40 soll einmal versuchen, was er diesen Unbewaffneten oder |233 vielmehr anders Bewaffneten gegenüber vermag! Ich getraue mich, ihm zu prophezeien, dass er außer einigen Schein- und Teilerfolgen nichts ausrichten wird. Die
Bekenntniskirche
wird weiterbestehen. Wieder kann heute kein Mensch sagen: wie? und es wäre müßig, sich auszumalen, ob es nun wirklich zu dem so oft in Aussicht gestellten Abstieg in die Katakomben41 kommen und was darunter zu verstehen sein wird. Aber die Bekenntniskirche wird – Herr Kerrl und auch gewisse zaghafte Zuschauer im Ausland42 mögen sich darauf verlassen – weiterbestehen. Professoren kann man – wie Figura zeigt43 – absetzen.44 Gewerkschaften und Burschenschaften kann man auflösen.45 |234 Aber eine Kirche ist weder eine Gewerkschaft noch eine Burschenschaft. Eine Kirche, die wieder etwas davon geschmeckt hat, was eigentlich Kirche ist, kann man wohl verspotten und erdrücken, «lahmlegen»,46 verfolgen, wenn man
die äußere Macht dazu hat: nachher und schon mitten in dem allem wird sie zum Erstaunen aller klugen und ängstlichen Leute doch wieder da sein. Ich müsste dazu einiges sagen, was sich in einer politischen Zeitung weniger gut sagen lässt. Ich will es also nur ganz trocken sagen. Wer’s versteht, der versteht’s: das Wort Gottes hat u. a. die Eigenschaft, auch Schwache stark, auch Furchtsame mutig, auch Unsichere entschlossen zu machen [vgl. Jos. 1,5]. So, wie ich meine Freunde draußen kenne, glaube ich, ohne sie überschätzen und verherrlichen zu wollen, voraussagen zu dürfen, dass sich gegebenen Falles etwas davon bei ihnen bewähren wird. Und auch das kleinste «etwas davon» wird die deutsche Kirche in dieser akut gewordenen Bedrängnis sicher retten.
5. Die evangelischen Kirchen außerhalb Deutschlands dürfen diesem Ereignis und Geschehen nicht unbeteiligt gegenüberstehen. Diese Sache ist unmittelbar ihre eigene Sache. Denn in christlichen Dingen gibt es keine Ländergrenzen und keine Neutralität. Muss man erst die Frage aufwerfen, ob die deutsche Gegenwart nicht die europäische Zukunft werden könnte?47 Mit einem Wort der Solidarität an die bedrängten Brüder und der Warnung an ihre Bedränger dürfte jetzt eigentlich seitens der evangelischen Kirchen außerhalb Deutsch|235lands keinen Augenblick gezögert werden. Worte sind keine bloßen Worte, wenn sie offene, klare, entschiedene Worte, wenn sie kein vorsichtig frommes Gemunkel sind. Wenn jetzt in England, in Schweden, in Holland – in der Schweiz solche Worte gefunden werden, dann werden sie in Deutschland von den Bedrängten wie von den Bedrängern gehört werden; sie werden nicht umsonst geredet sein. Und es muss nun doch auch in der Zeitung gesagt sein: Noch viel weniger würde es umsonst sein, wenn die evangelischen Kirchen jetzt beten könnten und würden! Der Augenblick kann kommen, wo die Notlage draußen so oder so auch tätige Hände von uns fordern wird. Die Herzen aller derer, die wissen, warum und wozu sie zur evangelischen Kirche gehören, sind schon heute gefordert.