1935

Kerrl und die Bekenntniskirche

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KERRL UND DIE BEKENNTNISKIRCHE

1935

Bei diesem Text handelt es sich um einen Zeitungsartikel, der am 4. Dezember 1935 erschien und in dem Barth zum ersten Mal seit seiner Rückkehr in die Schweiz einen ausführlichen Kommentar zum aktuellen Geschehen im deutschen Kirchenkampf veröffentlichte. Gemeinsam mit dem schon Mitte des Jahres geschriebenen Aufsatz Bekennende Kirche im nationalsozialistischen Deutschland, der inzwischen im Zwingli-Kalender 1936 📖 erschien war,1 steht dieser Artikel am Beginn einer ganzen Reihe von Vorträgen und Artikeln, mit denen Barth von nun an die Schweizer Öffentlichkeit über den deutschen Kirchenkampf informierte.

Unmittelbarer Anlass für den Artikel war die von Reichskirchenminister Hanns Kerrl2 erlassene «Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 2. Dezember 1935, mit der allen anderen Institutionen als den Kirchenausschüssen die «Ausübung kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse» untersagt wurde.3

Der aus einer bewusst protestantischen Familie stammende Kerrl war am 16. Juli 1935 von Hitler mit dem «Erlaß über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reichs und Preußens in Kirchenangelegenheiten» zum Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten ernannt worden.4 Seine Befugnisse wurden näher bestimmt im «Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 24. September 1935, das nach einer erläuternden Einführung nur einen Paragraphen enthielt: «Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten wird zur Wiederherstellung geordneter Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche und in den evangelischen Lan|222deskirchen ermächtigt, Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen. Die Verordnungen werden im Reichsgesetzblatt verkündet.»5

Der mit der Ernennung verbundenen Absicht, die immer noch gegen die deutschchristlich dominierten Kirchenregimente opponierende Bekennende Kirche nun auch mit staatlicher Autorität in die Schranken zu weisen, dienten die von Kerrl seit Anfang Oktober 1935 eingesetzten Kirchenausschüsse. Diese Ausschüsse, am 3. Oktober zunächst für die Reichskirche und für die Evangelische Kirche der altpreußischen Union eingesetzt, wurden aus allein vom Reichskirchenminister berufenen «Männern der Kirche» gebildet und sollten die Leitungsbefugnisse aller bis dahin amtierenden kirchenleitenden Gremien übernehmen. Sie richteten sich damit in erster Linie gegen den seit der Reichsbekenntnissynode von Dahlem behaupteten Anspruch der Bekennenden Kirche, mit ihren leitenden Gremien die allein rechtmäßige Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche innezuhaben. So beherrschte die Auseinandersetzung über das Pro und Contra einer Zusammenarbeit mit den Ausschüssen in den Herbstwochen die Diskussionen in bekenntniskirchlich orientierten Kreisen; zu weiteren Ausschussbildungen kam es bis Ende November in den Landeskirchen Hessen-Nassau, Sachsen und Kurhessen-Waldeck.6

Um die Neustrukturierung der Reichskirche und der preußischen Provinzialkirchen abzuschließen, lud Kerrl für den 27. November 1935 einerseits die für die Ausschüsse vorgesehenen Personen und andererseits die Mitglieder der Leitungsorgane der Bekennenden Kirche, also der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und des altpreußischen Bruderrats, zu Gesprächen nach Berlin ein.7 Gleich |223 eingangs der Unterredungen verlangte Kerrl von den Bruderräten, sich aller kirchenleitenden und politischen Maßnahmen zu enthalten. Für den anderen Fall drohte er harte Maßnahmen an: «Ich habe nicht Sorge um sie [= die Staatsautorität], wenn ein Pfarrer dumme Redensarten führt. Man braucht nicht ein ‹Konzertlager›, sondern man kann ihn vor ein ordentliches Gericht stellen.»8 Nach der standhaften Weigerung der Vertreter der Bekennenden Kirche, mit den Ausschüssen zusammenzuarbeiten, da sie weiterhin allein die Leitungsorgane der Bekennenden Kirche für legitim erachteten, ließ Kerrl schnell erkennen, wie er weiter vorzugehen gedachte; vor dem inzwischen vollzählig versammelten preußischen Bruderrat führte er aus: «Ich dulde nicht mehr, dass Bruderräte sich anmassen, sich in die inneren Dinge der Kirchen einzumischen. […] Meine Herren, die Bekennende Kirche ist nicht diejenige, welche, sondern ich bin derjenige, welcher, der die Ordnungen der Kirche zu bestimmen hat. […] Die ganze Verantwortung liegt auf meinen Schultern vor der ganzen Nation. Es hat keinen Zweck, mich zu überzeugen, dass ich auf einem Wege bin. Nur einer kann mich überzeugen […]; das bin ich selbst. […] Überlegen Sie sich das alles noch einmal. Es ist der letzte Versuch, den der Staat macht. Nach mir kommt nichts mehr auf diesem Gebiet, das ist sicher. Sie müssen es vor Ihrem Gewissen verantworten, was sie tun. Nichts in der Welt kann mich hindern, den Weg, den ich für richtig halte, weiter |224 zu Ende zu gehen.» Auch jene Verordnung vom 2. Dezember, die Barths Reaktion hervorrief, kündigte Kerrl bereits an: «Am Beginn der nächsten Woche erscheint die Verordnung, die hier Klarheit schafft. Davon beisst keine Maus einen Faden ab.»9

Diese Ereignisse waren Barth bekannt. Hektographien der Berichte waren offenbar an ihn abgeschickt worden, noch bevor zu nächtlicher Stunde «die Geheime Staatspolizei am Sitze des Preußischen Bruderrates in Dahlem» erschien und «alle Niederschriften von Kerrls Rede» konfiszierte.10 Vom Erlass der Verordnung selbst jedoch wusste Barth noch nichts, als ihn am 2. Dezember ein Telegramm aus Schweden erreichte. Das Stockholmer «Svenska Morgonbladet» schickte ihm die folgenden Fragen: «Was bedeutet Ihrer Meinung nach die Aufloesung der Bekenntniskirche fuer das evangelische Christentum[?] Was werden die naechsten Schritte [sein?] werden die Christen aushalten[?] Kommt jetzt die Katakombenkirche[?]»11 Charlotte von Kirschbaum notierte dazu: «Wir wissen noch nichts – Erkundigungen bei Basler Zeitungen ergebnislos – Depeschenagentur telegraphiert nach Berlin».12 Der nächste Tag erst brachte Klarheit: «Frühes Telefon von Depeschenagentur, geben Gesetz von Kerrl durch, Verbot der B. K.!! – Karl antwortet nach Stockholm – schreibt Artikel für Basler Nachrichten – beginnt Vorlesung mit Verlesung seines Telegramms nach Stockholm.»13

Am selben Tag, dem 3. Dezember 1935, berichteten dann auch die «Basler Nachrichten» in zwei großen Artikeln über die Ereignisse von Ende November und die am Tag zuvor erlassene Verordnung: Während die Zeitung auf der ersten Seite den Verordnungstext dokumentierte und kommentierte,14 druckte sie in der ersten Beilage jenen Bericht über den Empfang des altpreußischen Bruderrats bei Kerrl und |225 dessen Rede, den Barth noch erhalten und den möglicherweise er selbst der Zeitung zur Verfügung gestellt hatte.15

Sowohl Barths erste, am 3. Dezember 1935 nach Stockholm telegrafierte Stellungnahme16 als auch sein hier im Folgenden wiedergegebener, am selben Nachmittag geschriebener Artikel, der einen Tag später in den «Basler Nachrichten» erschien, riefen in Deutschland harsche Reaktionen hervor. Er habe sich, so schrieb Barth wenig später, «durch jenes Telegramm nach Schweden samt Artikel in den B. N. aufs Neue ‹stinkend gemacht vor den Philistern› [vgl. 1.Sam. 13,4], so sehr, dass sich sogar der deutsche Gesandte in Bern gegen mich in Marsch gesetzt hat mit einer Beschwerde».17

Kritisch äußerte sich aber auch Hans Joachim Iwand, der den Artikel als «unmoeglich» bezeichnete, weil er «der Bek[ennenden] K[irche] keine Hilfe sei, sondern sich zwischen sie und den Staat stelle»; Iwand bemerkte weiter, Barths Artikel stelle «vielmehr wegen der Aufforderung an die auslaendischen evang[elischen] Kirchen zur Solidaritaet eine sehr schwere Belastung» dar, weil «ein solcher Aufruf, auch von K. Barth, […] unweigerlich […] einer rein politischen Ausdeutung und Ausnuetzung ausgesetzt sei»; in dieser Situation müsse der Bruderrat Stellung dazu nehmen, «ob und in welcher Modification die Bek[ennende] Kirche sich auch auf Basel erstrecke».18 Barth kommentierte dies kurz vor Weihnachten gegenüber Karl Immer: «Ich bin |226 froh, […] dass mein letztes Eingreifen (Telegramm nach Schweden auf Anfrage von dort, Artikel in den B. N.), bei dem ich mich ja nicht mit Fleisch und Blut beraten konnte, sondern auf Anhieb zielen und schießen musste, von Ihnen und Ihren Freunden nicht missbilligt wurde. Es sind mir nämlich aus Bayern entrüstete Stimmen zu Ohren gekommen, wo man sich von Ostpreußen (Iwand) her hatte zuraunen lassen, dass mein Tun ein verderbliches sei.»19

Vorarbeiten zum Artikel sind nicht erhalten. Ein Abdruck des größten Teiles des Textes (Ordnungspunkte 2.–5.) erschien wenig später im «Schaffhauser Bauer».20 Eine leicht gekürzte Übersetzung ins Englische wurde ebenfalls zeitnah in Genf veröffentlicht.21 Die Edition folgt dem Originaldruck: K. Barth, Kerrl und die Bekenntniskirche, in: Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Nr. 333 vom 4.12.1935, 1. Beilage 📖.

Kerrl und die Bekenntniskirche

Zu dem von Reichsminister Kerrl bzw. von der Regierung Hitler unternommenen Versuch, die «Bekenntniskirche», das heißt die legitime Deutsche Evangelische Kirche,22 durch Unterdrückung ihrer kirchenregimentlichen Organe «aufzulösen»23, ist nach meiner |227 Kenntnis der Personen und Verhältnisse in Kürze folgendes zu bemerken:

1. Die neue Kirchenverordnung bedeutet den nationalsozialistischen Angriff auf die bisher wenigstens theoretisch und juristisch geschonte Substanz, das heißt auf den Glauben und auf das Bekenntnis der evangelischen Kirche. Man kann im Zweifel darüber sein, ob die politisch verantwortlichen Männer wussten, was sie taten, als sie diese Verordnung herausgaben, und ob es Sinn hätte, sie persönlich allzu heftig anzuklagen: Aus der in dieser Zeitung abgedruckten Rede des Reichsministers Kerrl24 spricht doch, von allem anderen abgesehen, vor allem eine geradezu erschütternde Unwissenheit und Unkenntnis hinsichtlich des ganzen Kirchenproblems. Man kann aber nicht im Zweifel sein über die faktische Tragweite dieser Verordnung. Der Satz dieser Verordnung, der von der nach wie vor bestehenden «Freiheit der Verkündigung»25 usw. redet, ist, wie hier bereits und mit Recht gesagt wurde, eine «Phrase ohne Inhalt und Wahrheit»26. Glaube und Verfassung, Bekenntnis und Verwaltung, Inneres und Äußeres der Kirche lassen sich – eben darum ist nun in Deutschland 2½ Jahre lang gestritten und gelitten worden – nicht trennen.27 Wer der Kirche das Recht, ihre Diener zu prüfen, zu ordinieren und einzusetzen, das Recht, Kanzelabkündigungen zu erlassen, Steuern und Kollekten un|228ter ihren Angehörigen zu erheben, das Recht, Synoden einzuberufen, nimmt,28 um sie anderen, kirchenfremden Händen zu übergeben, der nimmt ihr die «Freiheit der Verkündigung». Die Hände der sogenannten Kirchenausschüsse sind aber – man lasse sich durch den vertrauenswürdigen Klang des bedauerlicherweise zu dieser bösen Sache hergegebenen Namens von Generalsuperintendent Zöllner29 nicht täuschen! – kirchenfremde Hände. Nicht nur darum, weil sie von Seiten der Kirche keinerlei Auftrag haben, sondern vor allem darum, weil sie sich sofort mit ihrem ersten Aufruf zum «Frieden» eindeutig als Träger der Theologie der «Deutschen Christen» («Evangelium und Volkstum»!30) erwiesen haben,31 von der sich die Kirche auf der Reichssynode zu Barmen 1934 endgültig geschieden hat.

229 2. Dieser Angriff auf die Substanz der Kirche wird nach menschlichem Ermessen in der Bekennenden Kirche in Deutschland vor allem gewisse heilsame Wirkungen haben. Sie hat in den vergangenen 2½ Jahren schwer genug darunter gelitten, dass ein ganzes Netz von Anhänglichkeits- und Abhängigkeits-, von Traditions- und Pietätsverhältnissen auch gediegene und verantwortungsbewusste Führer ihrer Sache, auch gesunde und lebendige Teile ihrer Gemeinden nicht zu der nötigen Klarheit und Entschiedenheit gegenüber den letzten und eigentlichen Intentionen des Nationalsozialismus kommen ließ. Wieviel Umwege und Verwicklungen hätte man sich ersparen können (zum Beispiel und vor allem: das ganze unselige, seit einem Jahr alles und jedes lähmende Experiment mit der «Vorläufigen Kirchenleitung»32 Marahrens33, Breit34 und Gen[ossen]!), wenn man still, aber bestimmt von der Einsicht ausgegangen wäre, dass die Kirche unter dem Nationalsozialismus nur leiden, nicht aber zugleich zu Jesus |230 Christus und nebenbei auch noch zu Adolf Hitler sich bekennen könne. In der Kirchenverordnung Kerrls dürfte der Nationalsozialismus bewusst oder unbewusst sein wahres, das heißt sein bolschewistisches Gesicht nun auch denen – oder doch vielen von denen gezeigt haben, die es bisher nicht sehen wollten.35 Mit den halben und ganzen Konzessionen, mit all den üblen Vermittlungsversuchen zwischen Feuer und Wasser, mit denen die Bekennende Kirche sich selbst nun so lange krank gemacht und krank erhalten hat, wird es nun jedenfalls für ihre ernsthaften Vertreter notgedrungen vorbei sein. Man wird nun an vielen und entscheidenden Stellen, wo man es bisher nicht wusste, wissen, mit wem man es zu tun hat, und eine strenge Konzentration, ruhige Sachlichkeit und Entschiedenheit, ein endlich gerade gewordener Kurs können und werden das nächste Geschenk sein, das denen, auf die es in der Bekennenden Kirche ankommt, durch Kerrls Verordnung ungewollt und ungesucht zufällt.

3. Dass diese Verordnung peinliche Drohungen enthält und ernste äußere Gefahren für die Kirche mit sich bringt, soll darum nicht verkannt werden. Es können schwere Unterdrückungen der Gemeinden und ihrer pflichtmäßig weiterarbeitenden synodalen Organe Ereignis werden. Es kann in manchem Pfarrhaus zu harten Bedrängnissen und Gewissenskonflikten kommen. Es kann für die führenden Männer um Leib und Leben gehen.36 Es wird wohl auch wieder zu allerlei |231 offenem und geheimem Abfall kommen aus allzu großer Menschenfurcht und allzu kleiner Gottesfurcht. Aber welche Maßnahmen der Verordnung Kerrls folgen, ob und wann und wie also diese Gefahren konkrete Gestalt annehmen werden, das kann angesichts der oft bewiesenen Sprunghaftigkeit der nationalsozialistischen Taktik heute noch kein Mensch sagen.37 Wir haben Anlass, in ernster Sorge zu sein um unsere deutschen Brüder. Möglich ist im heutigen Deutschland so ziemlich alles …

4. Eines aber ist gerade im heutigen Deutschland nach menschlichem Ermessen unmöglich, nämlich dies: die Bekennende Kirche, die dort in den letzten Jahren entstanden ist, so mir nichts dir nichts aufzulösen, wie sich das Herr Kerrl vorzustellen scheint. Wäre diese Verordnung und der ganze Kerrlsche Befriedungsplan vor zwei Jahren gekommen, so wäre ein Nachgeben und Einlenken seitens der Kirche wohl zu befürchten gewesen, und mit ihr wäre es dann geistig und geistlich zu Ende gewesen.38 Aber unterdessen ist einiges geschehen. |232 Einige Erfahrungen sind gesammelt, einige Probleme sind diskutiert, einige Beschlüsse sind gefasst, einige Proben sind mehr oder weniger leidlich bestanden worden. Gewisse persönliche Gemeinschaften haben sich gebildet; gewisse sachliche Linien der Erkenntnis und des Bekenntnisses sind befestigt worden. Viele Pfarrer und viele Gemeinden haben in Ehren oder Unehren, mit Glück oder Unglück eine ganz bestimmte Schule der Tatsachen durchgemacht. Es ist daneben in ganz Deutschland eine theologische Jugend auf den Plan getreten, die einiges gelernt hat und die sich mit Recht nicht so schnell bereitfinden wird, sich in die von Pastor Gustav von Bodelschwingh empfohlene «Stille», d. h. unter die Fittiche des unkirchlichen Kirchenregiments Zöllner zu begeben.39 Herr Kerrl mit seinen schwarzen und braunen Scharen40 soll einmal versuchen, was er diesen Unbewaffneten oder |233 vielmehr anders Bewaffneten gegenüber vermag! Ich getraue mich, ihm zu prophezeien, dass er außer einigen Schein- und Teilerfolgen nichts ausrichten wird. Die Bekenntniskirche wird weiterbestehen. Wieder kann heute kein Mensch sagen: wie? und es wäre müßig, sich auszumalen, ob es nun wirklich zu dem so oft in Aussicht gestellten Abstieg in die Katakomben41 kommen und was darunter zu verstehen sein wird. Aber die Bekenntniskirche wird – Herr Kerrl und auch gewisse zaghafte Zuschauer im Ausland42 mögen sich darauf verlassen – weiterbestehen. Professoren kann man – wie Figura zeigt43 – absetzen.44 Gewerkschaften und Burschenschaften kann man auflösen.45 |234 Aber eine Kirche ist weder eine Gewerkschaft noch eine Burschenschaft. Eine Kirche, die wieder etwas davon geschmeckt hat, was eigentlich Kirche ist, kann man wohl verspotten und erdrücken, «lahmlegen»,46 verfolgen, wenn man die äußere Macht dazu hat: nachher und schon mitten in dem allem wird sie zum Erstaunen aller klugen und ängstlichen Leute doch wieder da sein. Ich müsste dazu einiges sagen, was sich in einer politischen Zeitung weniger gut sagen lässt. Ich will es also nur ganz trocken sagen. Wer’s versteht, der versteht’s: das Wort Gottes hat u. a. die Eigenschaft, auch Schwache stark, auch Furchtsame mutig, auch Unsichere entschlossen zu machen [vgl. Jos. 1,5]. So, wie ich meine Freunde draußen kenne, glaube ich, ohne sie überschätzen und verherrlichen zu wollen, voraussagen zu dürfen, dass sich gegebenen Falles etwas davon bei ihnen bewähren wird. Und auch das kleinste «etwas davon» wird die deutsche Kirche in dieser akut gewordenen Bedrängnis sicher retten.

5. Die evangelischen Kirchen außerhalb Deutschlands dürfen diesem Ereignis und Geschehen nicht unbeteiligt gegenüberstehen. Diese Sache ist unmittelbar ihre eigene Sache. Denn in christlichen Dingen gibt es keine Ländergrenzen und keine Neutralität. Muss man erst die Frage aufwerfen, ob die deutsche Gegenwart nicht die europäische Zukunft werden könnte?47 Mit einem Wort der Solidarität an die bedrängten Brüder und der Warnung an ihre Bedränger dürfte jetzt eigentlich seitens der evangelischen Kirchen außerhalb Deutsch|235lands keinen Augenblick gezögert werden. Worte sind keine bloßen Worte, wenn sie offene, klare, entschiedene Worte, wenn sie kein vorsichtig frommes Gemunkel sind. Wenn jetzt in England, in Schweden, in Holland – in der Schweiz solche Worte gefunden werden, dann werden sie in Deutschland von den Bedrängten wie von den Bedrängern gehört werden; sie werden nicht umsonst geredet sein. Und es muss nun doch auch in der Zeitung gesagt sein: Noch viel weniger würde es umsonst sein, wenn die evangelischen Kirchen jetzt beten könnten und würden! Der Augenblick kann kommen, wo die Notlage draußen so oder so auch tätige Hände von uns fordern wird. Die Herzen aller derer, die wissen, warum und wozu sie zur evangelischen Kirche gehören, sind schon heute gefordert.

Sachfußnoten

1
V.u.kl.A. 1934–1935, S. 790–804 📖.↩
2
Hanns Kerrl (1887–1941), Justizbeamter, seit 1923 Mitglied der NSDAP, 1928–1933 Mitglied des preußischen Landtags, 1932/33 Landtagspräsident, 1933/34 preußischer Justizminister und zugleich Mitglied des Reichstags, ab 1935 Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten. ↩
3
GDEK.A 1935, Nr. 36 (12.12.1935), S. 130 📖.↩
4
GDEK 1935, Nr. 24 (31.7.1935), S. 83 📖.↩
5
GDEK 1935, Nr. 28 (3.10.1935), S. 99 📖.↩
6
Eine detaillierte Darstellung über die Entstehung der Kirchenausschüsse und den Streit um sie, der schließlich zum Ende der ersten Vorläufigen Kirchenleitung und zur Spaltung der Bekennenden Kirche führen sollte, findet sich bei Besier, S. 337–429 📖. Vgl. auch H. Kreutzer, Das Reichskirchenministerium im Gefüge der nationalsozialistischen Herrschaft (Schriften des Bundesarchivs, 56), Düsseldorf 2000, bes. S. 265–285 📖 Als Quellensammlung nach wie vor wichtig: Dokumente des Kirchenkampfes II/1 und 2. 📖↩
7
Zu den Unterredungen des 27. November liegen neben dem nachfolgend angeführten Artikeln aus den «Basler Nachrichten» vom 3.12.1935 weitere Darstellungen vor, etwa der «Bericht des altpreußischen Bruderrates über die Verhandlungen mit Reichsminister Kerrl betr. Bildung von Provinzialkirchenausschüssen» (Dokumente des Kirchenkampfes II/1, S. 76–83 📖), das Protokoll des Empfangs der Vorläufigen Kirchenleitung (a.a.O., S. 83–90) und der «Bericht des altpreußischen Bruderrates über seinen Empfang bei Reichsminister Kerrl am 27. November 1935» (a.a.O., S. 91–94). Beide «Berichte» waren auch Barth zugeschickt worden (KBA 16993.1 [Bericht über die Verhandlungen]; KBA 16997.1 [Bericht über den Empfang]). Eine zusammenfassende Darstellung der Ereignisse lieferte Karl Immer in seinem Coetus-Brief Nr. 22 vom 28.11.1935 (K. Immer, Die Briefe des Coetus reformierter Prediger 1933–1937, hrsg. von J. Beckmann, Neukirchen-Vluyn 1976, S. 93–96 📖).↩
8
Bericht über die Verhandlungen (KBA 16993.1), S. 5 (Dokumente des Kirchenkampfes II/1, S. 80 📖). – «Konzertlager» war eine verharmlosende, im Nationalsozialismus «scherzhaft» gebrauchte Bezeichnung der nationalsozialistischen Folter- und Konzentrationslager; vgl. C. Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin / New York 2000, S. 355 📖.↩
9
Bericht über den Empfang (KBA 16997.1), S. 1f. (Dokumente des Kirchenkampfes II/1, S. 92f. 📖).↩
10
N. N., Kerrl stellt der Bekenntniskirche ein Ultimatum!, in: Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Nr. 330 vom 2.12.1935 📖. ↩
11
KBA 9335.1185 (vgl. O.Br. 1935–1942, S. 9 📖).↩
12
Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Eintrag vom 2.12.1935.↩
13
A.a.O., Eintrag vom 3.12.1935.↩
14
N. N., Bekenntniskirche aufgelöst. Die neue Kirchenverordnung Kerrls, in: Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Nr. 332 vom 3.12.1935. 📖 ↩
15
N. N., Kerrls Ultimatum an die Deutsche Evangelische Bekenntniskirche, in: Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Nr. 332 vom 3.12.1935, 1. Beilage 📖.↩
16
Abdruck: O.Br. 1935–1942, S. 8–12 📖. Die Gliederung des Telegramms stimmt mit den fünf im Artikel ausgeführten Punkten überein.↩
17
Brief Barths an W. Halstenbach vom 23.12.1935 (KBA 9235.394). – Der deutsche Gesandte, Ernst Freiherr von Weizsäcker (1882–1951; seit 1933 Gesandter in der Schweiz), hatte sich mit seiner Beschwerde an Alphons Koechlin (1885–1965; seit 1933 Kirchenratspräsident von Basel-Stadt) gewandt; vgl. den Brief Koechlins an Barth vom 21.12.1935 (KBA 9335.1259) und Barths Antwort vom 23.12.1935 (KBA 9235.387), in der er die Beschwerde Weizsäckers bei Koechlin mit den Worten kommentiert, die Liste seiner «Beschwerden gegen das Dritte Reich» werde immer länger: «erst setzen sie mich ab, dann stellen sie mich polizeilich an die Grenze, dann […] verpetzen sie mich auch noch bei dem mir vorgesetzten Bischof».↩
18
Vgl. den Brief K. G. Stecks an M. Niemöller vom 11.12.1935, in dem er von einer Diskussion mit Iwand über diese Frage berichtete und von dem er eine Durchschrift an Barth schickte (KBA 269).↩
19
Brief Barths an K. Immer vom 23.12.1935 (KBA 9235.393).↩
20
P. Schmid-Ammann, Der Kampf um Christus und das Evangelium. Ein Mahn- und Hilferuf von Professor Barth, in: Schaffhauser Bauer, Jg. 17 (1935), Nr. 288 vom 7.12.1935 📖.↩
21
K. Barth, The German church conflict, in: The Student world. A quarterly magazine, Jg. 29 (1936), S. 70–72 📖.↩
22
Auf der zweiten Reichsbekenntnissynode vom 19./20. Oktober 1934 in Berlin-Dahlem hatte die Bekennende Kirche aus theologischen Gründen der amtierenden, deutschchristlich beherrschten Reichskirchenregierung die Legitimität zur Leitung der Kirche abgesprochen und ein «Kirchliches Notrecht» proklamiert, aufgrund dessen die Bekenntnissynode mit dem «Bruderrat» und dem aus seiner Mitte berufenen kleineren «Rat der Deutschen Evangelischen Kirche» eine neue, eigene Leitung dieser Kirche berief. Vgl. Punkte III.1.–3. der Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 546 📖. ↩
23
Die zugespitzte Formulierung übernahm Barth aus dem Zeitungsartikel Bekenntniskirche aufgelöst (Anm. 14 📖).↩
24
Siehe oben, S. 224f.↩
25
Vgl. § 1, Abs. 3 der Fünften Verordnung (Anm. 3) 📖: «Die Freiheit der kirchlichen Verkündigung […] wird nicht berührt.»↩
26
Vgl. N. N., Bekenntniskirche aufgelöst (Anm. 14) 📖: «Diese ‹Freiheit› sinkt schlechterdings zu einer Phrase ohne Inhalt und Wahrheit herab, wenn die Kirchliche Gemeinschaft sich die ihrem Wesen entsprechende Ordnung […] nicht mehr selbst geben […] kann.»↩
27
In Auslegung der dritten These der Barmer Theologischen Erklärung (V.u.kl.A. 1934–1935, S. 297 📖) hatte Barth dies schon im Sommer 1934 unterstrichen: «Man kann sichtbare und unsichtbare Kirche nicht trennen, das Ganze steht unter der Offenbarung, dem Segen, der Liebe des heimlichen Hauptes. […] Warum muss das heute gesagt werden? Weil uns von den Deutschen Christen gesagt wird, die Kirche gehöre in ihrer Ordnung zur Welt und muss nur von der Welt, von persönlichen Überzeugungen her, geformt und gestaltet werden. Hier hat nicht nur Christus zu entscheiden, sondern auch das Gutdünken des deutschen Menschen der Gegenwart. Dazu ist rund Nein zu sagen» (K. Barth, Kurze Erläuterung der Barmer Theologischen Erklärung, in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 302–326, dort S. 315 📖).↩
28
Unter das in§ 1, Abs. 1 der Fünften Verordnung (Anm. 3) 📖 ausgesprochene Verbot «kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse» fielen nach § 1, Abs. 2 «insbesondere die Besetzung von Pfarrstellen, die Berufung von geistlichen Hilfskräften, die Prüfung und Ordination von Kandidaten der evangelischen Landeskirchen, die Visitation in den Kirchengemeinden, die Anordnung von Kanzelabkündigungen, die Erhebung und Verwaltung von Kirchensteuern und Umlagen, die Ausschreibung von Kollekten und Sammlungen im Zusammenhang mit kirchengemeindlichen Veranstaltungen sowie die Berufung von Synoden».↩
29
Wilhelm Zoellner (1860–1937), 1905–1931 Generalsuperintendent der Kirchenprovinz Westfalen, im Oktober 1935 zum Vorsitzenden des Reichskirchenausschusses berufen, im Februar 1937 zurückgetreten. Zoellner «genoß in weiten Kreisen des deutschen Protestantismus hohes Ansehen und Vertrauen. Den DC stand er ablehnend, aber nicht unversöhnlich gegenüber und sah in derBK eine wichtige Bewegung, ohne deren organisatorische Ansprüche zu teilen» (Besier, S. 341 📖). ↩
30
Diese Zusammenstellung diente Barth häufiger als Kurzcharakterisierung der Lehre der «Deutschen Christen»; vgl. etwa V.u.kl.A. 1930–1933, S. 420.503.547 📖.↩
31
Der Reichskirchen- und der altpreußische Landeskirchenausschuss hatten am 17. Oktober 1935 einen gemeinsamen «Aufruf» veröffentlicht (GDEK 1935, Nr. 30 [19.10.1935], S. 104 📖), in dem sie «alle lebendigen Kräfte im evangelischen Deutschland zum Gehorsam des Glaubens und zur Tat der Liebe» riefen. Zwar hieß es darin mit wörtlicher Bezugnahme auf Art. 1 der Reichskirchenverfassung: «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.» Als Bekenntnis zu Grundsätzen deutschchristlicher Lehre verstand jedoch nicht nur Barth den im nächsten Absatz folgenden Passus: «Aus dieser Glaubensgebundenheit ermahnen und bitten wir die Evangelischen Gemeinden in Fürbitte, Treue und Gehorsam zu Volk, Reich und Führer zu stehen. Wir bejahen die nationalsozialistische Volkwerdung auf der Grundlage von Rasse, Blut und Boden. Wir bejahen den Willen zu Freiheit, nationaler Würde und sozialistischer Opferbereitschaft bis zur Lebenshingabe für die Volksgemeinschaft.» Auch die «Deutschen Christen» Schlesiens etwa sahen in diesen Sätzen den «Durchbruch» ihrer «‹heiligen Sache› im Raum der Kirche»: es komme nämlich in ihnen «klar zum Ausdruck», «dass endlich die nationalsozialistische Weltanschauungsgrundlage von Blut, Rasse und Boden vorbehaltlos und total bejaht werden und als Grundlage für die Volkwerdung und Erziehung unserer Nation von der Kirche anerkannt werden sollen» (Rundschreiben Nr. 15 vom 21.10.1935, zit. in: Der Rat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, Bericht zur Lage, Berlin-Dahlem, 30.10.1935, [S. 4] 📖 [KBA 16981]). ↩
32
Barth hatte das Geschehen um die Berufung der ersten Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche (= VKL I) am 22. November 1934, die seinen Rücktritt aus dem Reichsbruderrat zur Folge hatte, ausführlich kommentiert in: K. Barth, Gedanken über die Lage, in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 579–609 📖. Zur weiteren Kritik Barths an dem aus seiner Sicht uneindeutigen Kurs der VKL I vgl. auch ders., Protokoll und Fragen [Sitzung des Theologischen Ausschusses der altpreußischen Union], in: a.a.O., S. 638–648, dort bes. S. 642.644f. 📖 ↩
33
August Marahrens (1875–1950), seit 1925 hannoverscher Landesbischof, November 1934 bis Februar 1936 Vorsitzender der VKL I .↩
34
Thomas Breit (1880–1966), seit 1933 Oberkirchenrat in München, Mitglied des Reichsbruderrats, seit November 1934 Mitglied der VKL I .↩
35
Barth hatte gerade das «Antichristentum» bereits im Sommer 1932 in einem Offenen Brief als ein besonderes Kennzeichen auch des «Bolschewismus» genannt: «Der Bolschewismus ist nur die asiatisch-drastische Gestalt der neuheitlichen Geistesbewegung, die in Westeuropa deutlich schon in der Renaissance des 16. Jahrhunderts eingesetzt hat […] und die ihrerseits wieder nur ein Exponent des Antichristentums ist» (Offener Brief Barths an M. H. Hoffmann vom 21.6.1932, in: O.Br. 1909–1935, S. 229–234, dort S. 233 📖). Zur von ihm behaupteten Austauschbarkeit von Nationalsozialismus und Kommunismus gerade im Blick auf ihr Verhältnis zum Christentum vgl. ausführlicher bereits K. Barth, Fragen an das Christentum, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 141–155, dort bes. S. 149 📖.↩
36
Die genannten Bedrohungen sind weniger direkt aus der Fünften Verordnung (Anm. 3) 📖 ablesbar, die als Sanktion in § 2, Abs. 2 lediglich die Auflösung solcher «Vereinigungen oder Gruppen» nennt, die «noch kirchenregimentliche oder kirchenbehördliche Befugnisse ausüben». – Anschauungsmaterial für die Realität des von Barth gezeichneten Bedrohungsszenarios lieferte eher die Rede Kerrls mit den in ihr enthaltenen Anspielungen auf Konzentrationslager, mögliche Anklagen vor Gericht und die unabsehbaren Folgen einer Verweigerung (s. oben, S. 222–224) sowie das bisherige Vorgehen gegen oppositionelle Pfarrer, das von Geldbußen bis hin zu wiederholten Inhaftierungen und Misshandlungen reichte (vgl. dazu etwa V.u.kl.A. 1934–1935, S. 816, Anm. 32 📖).↩
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Die von Barth hier konstatierte «Sprunghaftigkeit» entsprang wohl ­weniger einer konsistenten Taktik als dem für das nationalsozialistische Herrschaftssystem insgesamt und so auch für den kirchenpolitischen Bereich «typischen Kompetenzenwirrwarr» (Besier, S. 289 📖; vgl. H.-U. Thamer, Verführung und Gewalt. Deutschland 1933–1945 [Die Deutschen und ihre Nation, Bd. 5], Berlin 1986, S. 351–364 📖), mit dem sich hier noch die grundsätzliche, nie abschließend entschiedene ideologische Auseinandersetzung zwischen jenen Parteigruppen, die das Christentum vereinnahmen wollten, und jenen, die es grundsätzlich bekämpfen und ausmerzen wollten, verband (vgl. Thamer, a.a.O., S. 439.442f.445f.).↩
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Barth hatte bei dieser Bemerkung wohl die Situation des Spätherbstes 1933 vor Augen, als ein großer Teil der kirchlichen Opposition anstrebte, die desaströse Lage der «Deutschen Christen» im Anschluss an die ihre wahren Absichten entlarvende Sportpalast-Kundgebung kirchenpolitisch auszunützen. Auch mit Hilfe staatlicher Stellen, so meinten damals viele, sei es nun möglich, die Vorherrschaft der «Deutschen Christen» in den Kirchen zu brechen bzw. die Gemäßigten unter ihnen zu weitgehenden Kompromissen zu zwingen. Barth wandte sich schon damals durchgängig und strikt dagegen, dass «jene vermeintlich Besseren unter den Deutschen Christen und alle diejenigen Kreise der Opposition, die bisher wohl gekämpft, aber nicht recht d. h. nicht grundsätzlich gekämpft haben, sich […] in irgendeiner schlimmen Mitte zusammenfinden» (K. Barth, Vorwort [zu: Lutherfeier 1933], in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 590–599, dort S. 597 📖; vgl. auch ders., Kirchliche Opposition 1933. Grundsätzliches, in: a.a.O., S. 581–589 📖).↩
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Gustav von Bodelschwingh (1872–1944), der ältere Bruder Friedrich von Bodelschwinghs (1877–1946), wirkte nach einer Missionstätigkeit seit dem Ende des Ersten Weltkriegs als Pfarrer in der ostwestfälischen Gemeinde Dünne. Er hatte sich im Herbst 1935 dafür eingesetzt, «die Landes- und Reichskirchenausschüsse zu unterstützen» (Brief Johannes Schrenks an Alfred Trommershausen vom 25.11.1935, abgedruckt in: Die Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen in der Zeit des vom Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten umgebildeten Landeskirchenrats und des Landeskirchenausschusses 1935–1937 [Dokumentation zum Kirchenkampf in Hessen und Nassau, Bd. 5], hrsg. von M. Hoffmann u. a., Darmstadt 1986, S. 110f., dort S. 111 📖). Barth hatte mit einem Brief Rudolf Schlunks vom 30.11.1935 einen im KBA nicht erhaltenen Artikel G. von Bodelschwinghs zugeschickt bekommen, den Schlunk so beurteilte: «Welch eine Auferstehung der alten Kirchlichkeit gibt der Art[ikel] kund. Hier herrscht das Vertrauen auf Menschen, das Schielen nach oben. Ist es nicht Verrat der geschenkten Erkenntnisse von der Alleinherrschaft Christi in der Kirche, von der Wichtigkeit des ersten Gebotes, der Untrennbarkeit von innerem und äusserem Regiment, sich vom Staat beauftragen und bevollmächtigen zu lassen?» (KBA 9335.1178). Es ist anzunehmen, dass Bodelschwingh in diesem Artikel auch den Ausdruck «Stille» benutzte.↩
40
Anspielung auf die braunen («Sturmabteilung» / SA) und schwarzen («Schutz-Staffel» / SS) Uniformen (para-) militärischer nationalsozialistischer Verbände, die zur Unterdrückung und Einschüchterung politischer Gegner eingesetzt wurden und auch das Wachpersonal in Konzentrationslagern stellten.↩
41
Vgl. K. Barth, Theologische Existenz heute!, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 271–363, dort S. 324 📖: «Ich halte dafür, dass die evangelische Kirche lieber zu einem kleinsten Häuflein werden und in die Katakomben gehen sollte, als dass sie mit dieser Lehre auch nur von ferne Frieden schlösse.» Diese auf die deutschchristliche Lehre bezogene Aussage war mehrfach höhnisch kommentiert worden (vgl. a.a.O., S. 324f., Anm. 128). Aktuell war Barth möglicherweise durch die ihm aus Schweden gestellte Frage: «Kommt jetzt die Katakombenkirche?» (s. oben, S. 224) veranlasst worden, diese Formulierung wieder aufzunehmen.↩
42
Zu diesem Zeitpunkt wohl in erster Linie eine Anspielung auf das Stockholmer «Svenska Morgonbladet» und seine sehr pessimistischen Fragen an Barth (s. oben, S. 224).↩
43
Schweizerisch für: «wie man am gegebenen Beispiel sehen / ablesen kann». ↩
44
Anspielung Barths auf seine eigene Absetzung; vgl. dazu K. Barth, Erklärung [zur Suspendierung], in: V.u.kl.A. 1934–1935, S. 550–559 📖; ders., Zum Fall Barth, in: a.a.O., S. 674–679 📖.↩
45
Am 2. Mai 1933 war es zur Besetzung der Gewerkschaftshäuser, zu zahlreichen Festnahmen von Gewerkschaftsführern und im Anschluss zur Auflösung der freien Gewerkschaften bzw. ihrer Zwangseingliederung in die ­national­sozia­listische «Deutsche Arbeitsfront» gekommen. Wie alle Korporationen standen auch die Burschenschaften seit 1934 unter erheblichem Druck, sich in den «Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund» einzugliedern. Der Korporationsverband, die «Deutsche Burschenschaft», baute bei seiner Selbstauflösung am 18. Oktober 1935 auf die später nicht eingehaltene Zusage, dass die einzelnen Burschenschaften als «Kameradschaften» in den NS-Studentenbund übernommen würden (vgl. K. Meier, Die Theologischen Fakultäten im Dritten Reich, Berlin / New York 1996, S. 284f. 📖).↩
46
«Vollständig lahmgelegt» lautete eine Zwischenüberschrift des Artikels Bekenntniskirche aufgelöst (Anm. 14) 📖.↩
47
Vgl. schon die mahnenden Worte Barths vom Dezember 1933, «dass man […] im Ausland nicht denken dürfte, den Deutschen gegenüberzustehen wie die Gerechten den Ungerechten. […] Ich fürchte, ich fürchte, dass viele von denen draußen, denen es heute eine gewisse Freude macht, den Weg der kirchlichen Opposition in Deutschland zu verfolgen, in anderer, vielleicht milderer Form jetzt schon ganz selbstverständlich genau das sind und genau das meinen, was unsere Deutschen Christen sind und meinen. […] Wir sind dem Ausland dankbar für jede Teilnahme an unseren Sorgen und Kämpfen, die darauf beruht, dass man weiß: Es geht hier nicht um einen zufälligen Irrtum in der deutschen Kirche, sondern um eine gemeinsame Not der ganzen christlichen Kirche; wir fechten hier in Deutschland eine Sache aus, die, wenn auch in anderen Formen, früher oder später in jeder modernen Kirche ausgefochten werden muss» (K. Barth, Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi], in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 600–618, dort S. 617f. 📖).↩