kein Datum

[Zur katholischen Auslegung der Schöpfungsgeschichte]

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II. Die kleineren Fragmente
[Zur katholischen Auslegung der Schöpfungsgeschichte]

Dieses Fragment1 eines Exkurses gehört zu § 41,1: «Schöpfung, Geschichte, Schöpfungsgeschichte». Die Vorlesungsmitschrift von Sophie Apolant2 erlaubt seine Lokalisierung bei KD III/1, S. 98 📖, nach dem Ende des in Petit gesetzten Exkurses über den Vergleich der biblischen Schöpfungssagen mit altorientalischen Mythen.3 Barth geht hier auf die Responsio der Commissio de re Biblica: De charactere historico trium priorum capitum Geneseos vom 30. Juni 19094 ein.

627 Der Inhalt des Fragments wurde nicht wieder aufgegriffen; der am Ende des Fragments und auch in der Vorlesungsmitschrift erkennbare Übergang vom Exkurs zu den Ausführungen über die «erste biblische Schöpfungsgeschichte» (KD III/1, S. 107 📖), wurde offensichtlich erheblich umgestaltet und erweitert.

[Zur katholischen Auslegung der Schöpfungsgeschichte5]

Einheit des Menschengeschlechts). Nach diesen Aufstellungen der drei ersten Fragepunkte sollte man zunächst meinen, dass den katholischen Exegeten zwar die (nicht besonders erwähnte) Quellenscheidung stillschweigend erlaubt, dass ihnen aber vom Sagencharakter der Schöpfungsgeschichte und von ihrer Beziehung zu anderweitiger Mythologie zu reden strikte verboten sei. Indem ausdrücklich auf den «traditionalis sensus» der Kirche Bezug genommen,6 indem ebenso ausdrücklich vom «sensus literalis historicus»,7 von der «historica veritas» geredet,8 indem die Annahme einer Berührung zwischen biblischer Geschichte und orientalischer Überlieferung jedenfalls nur negativ erwähnt wird,9 möchte man eine andere als diese strikte Auslegung für ausgeschlossen halten. Aber hatte man, indem man sich zugleich auf die fast (!) einmütige Meinung der heiligen Väter berief,10 nicht daran zu denken, dass unter den Vätern, die hier recht besonderer Meinung waren, nicht nur Clemens von Alexandrien und Origenes, sondern doch auch Basilius der Große, Gregor von Nyssa und vor allem Augustin waren? Man hat faktisch den Begriff der «Erzählung wirklicher Geschichte» vorsichtig doch nur dahin interpretiert, dass eine solche «der objektiven Realität und der historischen Wahrheit» entsprechen (respondere) müsse;11 man hat faktisch doch nur die Ansicht verworfen, laut derer eine solche Entsprechung nicht stattfinde, laut derer die Genesistexte «fundamento objectivae realitatis destituta» seien.12 Wollte und konnte |628 man nun wirklich alle und jede Behauptung des Sagencharakters dieser Texte für ausgeschlossen erklären? Die Frage verstärkt sich, wenn man die in weiteren fünf Punkten gebotene Fortsetzung liest. Nun hört man nämlich – von einem naiven Verständnis des Vorhergehenden her gewiss nicht ohne Erstaunen –, es sei da, wo die Väter und Kirchenlehrer in ihrer Exegese verschiedener Meinung gewesen seien, auch heute erlaubt, «salvo ecclesiae iudicio servataque fidei analogia» die Meinung aufzunehmen und zu vertreten, «quam quisque prudenter probaverit».13 Ferner: Nicht alle und jede Worte und Sätze dieses Textes seien «sensu proprio» zu verstehen, insbesondere diejenigen nicht, welche offenkundig metaphorisch und anthropomorph gemeint seien, und auch nicht die, in denen die Vernunft 107 (ratio) den Ausleger hindere, den «sensus proprius» anzunehmen, oder wo eine Notwendigkeit (necessitas) ihn geradezu zwinge, diesen fallen zu lassen.14 Ferner: Unter Voraussetzung der Anerkennung des wörtlichen und historischen Textsinnes gebe es an einigen Stellen auch eine legitime, von den Vätern und von der Kirche selbst geübte Interpretation allegorischen und prophetischen Charakters.15 Ferner: Es sei Gen. 1 nicht die Absicht des biblischen Schriftstellers gewesen, eine vollständige und genaue Beschreibung der Schöpfung «scientifico more» zu geben, vielmehr die, seinem Volke «popularem notitiam» davon zu vermitteln, «prout communis sermo per ea ferebat tempora, sensibus et captui hominum accomodatam», so dass die Auslegung nicht regelrecht und durchwegs (adamussim semperque) auf die Herausarbeitung wissenschaftlich exakter Begriffe ausgehen könne.16 Es wird den Exegeten endlich und zuletzt insbesondere freigestellt, ob sie unter dem Begriff des «Tages» Gen. 1 «sensu proprio» einen «natürlichen Tag» oder «sensu improprio» einen unbestimmten Zeitraum im Allgemeinen verstehen wollten.17 Es ist deutlich, dass man gerade bei dieser letzten Bestimmung nicht nur die recht besondere Meinung jener heiligen Väter, insbesondere des Augustin, schonen wollte, nach der die sechs Tage keine zeitliche, sondern nur eine logische Bedeutung hätten, sondern auch der bekannten Auskunft neuerer Apologeten Raum zu lassen gedachte, wonach unter diesen sechs Tagen (in mehr oder weniger einleuchtender Beziehung zu den Periodenlehren der modernen Geologie und Paläontologie) irgendwelche ungeheure Zeiträume zu verstehen wären. Man möchte aber doch auch abgesehen von dieser besonderen Frage dafür halten, dass, von allen diesen Konzessionen her gesehen, die scheinbar strengeren allgemeinen Bestimmungen am Anfang dieses Dokumentes ein recht weitmaschiges Netz bilden, durch das sich auch eine sehr radikale Exegese kaum wesentlich behindert fühlen kann. Was heißt «sensus literalis historicus», wenn er nun doch praktisch überall auch «sensu |629 improprio» verstanden werden kann und teilweise – «ratione et necessitate dictante»18 – geradezu verstanden werden muss? Wo ist die Grenze dessen, was von diesem dringenden Ratschlag der Vernunft oder gar von jenem Druck einer Notwen108digkeit erreicht wird? Was ist der Unterschied zwischen der verbotenen Meinung, der biblische Schriftsteller habe in freier Komposition «ad animorum instructionem et aedificationem» teils historisch, teils selbst gestaltend geredet,19 und der erlaubten Meinung, er habe nicht in wissenschaftlicher Exaktheit, sondern in der populären Sprache seiner Zeit unter Berücksichtigung der menschlichen Fassungskraft geredet?20 Hat die Bibelkommision nun eigentlich mehr und etwas Anderes verboten als eine solche Exegese, laut derer die Schöpfungsgeschichte als solche gegenstandslos wäre, laut derer sie sich in keinem Sinn auf Geschichte als objektive Realität beziehen würde, laut derer sie als leere Fabel unter anderen leeren Fabeln in der Luft stehen würde, laut derer sie auch zu jenem «fundamentum christianae religionis»21 in keinerlei Beziehung stünde? Liest man das Dokument von hinten nach vorne, so möchte man annehmen, dass es mehr und etwas Anderes tatsächlich nicht verbieten wollte. Aber man soll es wohl nach wie vor auch von vorne nach hinten lesen und sich von dorther in aller Freiheit, die man sich auf Grund der letzten fünf Punkte nehmen möchte, auch bedroht oder doch gewarnt wissen. So bietet dieses hermeneutische Reglement selber exegetische Probleme von nicht geringem Ausmaß, zu deren Lösung man wohl auch die Hypothese von zwei ihm zu Grunde liegenden Quellen22 – einer spanisch-italienischen und einer deutschen vermutlich – heranziehen möchte. Wir haben uns mit oder ohne diese Hypothese damit abzufinden, dass das römisch-katholische Kirchenregiment gerade solche vieldeutige Verlautbarungen nun einmal überaus liebt, und wollen froh sein, dass wir uns nicht den Kopf darüber zu zerbrechen brauchen, was es hier letztlich und eigentlich, ohne Hörner und Zähne23 gemeint und gewollt haben möchte.

630 Wir versuchen zunächst einen Überblick über den Gehalt des ersten Schöpfungsberichtes Gen. 1,1–2,4a.

1. Nach ihm bildet den schlechthinigen Anfang, d. h. die unbedingte Voraussetzung der in der Genesis und in der angeschlossenen übrigen alttestamentlichen Darstellung zu beschreibenden Geschichte die Tat des Gottes Israels als des einen und allein wahren Gottes, in der dieser der Welt als dem Raume und dem Menschen als dem Träger dieser Geschichte allererst Sein und Wesen gab. Diese erste und grundlegende Tat dieses Gottes

Sachfußnoten

1
KBA 25008 (CD-ROM, Text Nr. 8).↩
2
Siehe oben, S. 3.↩
3
Gegen die Vermutung von Hans-Anton Drewes, der das Stück aufgrund derselben Mitschrift bereits nach dem Ende des ersten in Petit gesetzten Absatzes KD III/1, S. 95 📖, verortet (Begleitheft, S. 7 [Anhang, S. 687]). Gegen diese Annahme spricht zunächst rein formal, dass der am Ende des Typoskript-Fragmentes normal gesetzte Text eindeutig auf KD III/1, S. 107 verweist und die Mitschrift Sophie Apolants auf den voranstehenden Exkurs beinahe zwei eng beschriebene Seiten verwendet, was doch auffallend viel wäre, wenn diese sich nur auf einen im Druck gerade einmal eine halbe Seite umfassenden Text bezögen. Der Grund für eine Positionierung auf S. 95 könnte zwar in dem Satz: «‹Historisierten Mythus› gibt es nicht, das ist eben keiner mehr» gesehen werden (Mitschrift Apolant, S. 10), der dann wohl auf KD III/1, S. 95 («Aber ein historisierter Mythus ist kein Mythus, sondern eine Sage») bezogen würde. Jedoch folgt in der Mitschrift Apolant der Hinweis, man müsse sich «wahrlich nicht Sorgen machen um die Originalität des bibl. Berichts» (vgl. KD III/1, S. 98, Ende des in Petit gesetzten Textes). Außerdem verfolgt die Mitschrift auch sonst markante Punkte des ganzen gedruckten Exkurses: Die Erwähnung von W. Eichrodt, Theologie des Alten Testaments, Bd. 2: Gott und die Welt, Leipzig 1935, S. 56 📖, bereits gegenüber des Textes auf S. 9 passt zu KD III/1, S. 95 (direkt vor dem oben angeführten Satz zum «Historisierten Mythus»); auf der gleichen S. 9 der Mitschrift folgt weiter unten: «Dieses Epos bildete das Textbuch einer dramat. Liturgie bei der babylon. Neujahrsfeier» (vgl. KD III/1, S. 96); auf S. 10 der Mitschrift schließlich heißt es, nicht weit vom Übergang zum Inhalt des hier edierten Fragments: «Nur mit dem Mittel der Divination + Dichtung konnte das konzipiert werden, als Sage» (vgl. KD III/1, S. 98: «Hier ist der Begriff der Praehistorie, […] der reinen Sage erfüllt. […] Es ist der selber geschichtliche Ursprung der wirklichen Geschichte, der hier den Gegenstand der Divination und der Dichtung bildet».).↩
4
AAS 1 (1909), S. 567–569 📖; DH 3512–3519 📖 (im Folgenden angeführt nach DH).↩
5
In Angleichung an die von Barth gewählte Überschrift von § 41,1 – und weil im Text des Exkurses nirgends «Schöpfungsbericht», sondern nur «Schöpfungsgeschichte» verwendet wird – wurde, anders als sonst, zu diesem Fragment die im Begleitheft, S. 7 (Anhang, S. 687), gewählte Überschrift von den Hrsg. abgeändert.↩
6
Vgl. DH 3513 📖.↩
7
Vgl. DH 3512.3514 📖.↩
8
Vgl. DH 3513 📖.↩
9
Vgl. ebd 📖.↩
10
Vgl. ebd. 📖: «unanimi fere sanctorum Patrum».↩
11
Vgl. ebd 📖.↩
12
Ebd. 📖 (i. Orig. keine Hervorhebungen).↩
13
DH 3515 📖.↩
14
Vgl. DH 3516 📖.↩
15
Vgl. DH 3517 📖.↩
16
Vgl. DH 3518 📖.↩
17
Vgl. DH 3519 📖.↩
18
Vgl. DH 3516 📖: «[…] et sensum proprium vel ratio tenere prohibeat vel neccessitas cogat dimittere».↩
19
DH 3513 📖.↩
20
Vgl. DH 3518 📖.↩
21
Vgl. DH 3514 📖.↩
22
Anspielung auf die Zwei-Quellen-Theorie zur Entstehung der synoptischen Evangelien.↩
23
Anspielung auf Luthers Verweigerung eines Widerrufs vor dem Kaiser auf dem Wormser Reichstag 1521: Einleitend formulierte Luther, er wolle, da eine schlichte Antwort verlangt sei, eine solche ohne Hörner und Zähne geben (WA 7, 838,2f. 📖: «Quando ergo S. Maiestas vestra dominationesque vestrae simplex responsum petunt, dabo illud neque cornutum neque dentatum in hunc modum […].»).↩