Einheit des Menschengeschlechts). Nach diesen Aufstellungen der drei ersten Fragepunkte
sollte man zunächst meinen, dass den katholischen Exegeten zwar die (nicht besonders erwähnte) Quellenscheidung stillschweigend
erlaubt, dass ihnen aber vom Sagencharakter der Schöpfungsgeschichte und von ihrer Beziehung zu anderweitiger Mythologie zu reden strikte verboten sei. Indem ausdrücklich auf den «traditionalis sensus» der Kirche Bezug genommen,6 indem ebenso ausdrücklich vom
«sensus literalis historicus»,7 von der «historica veritas» geredet,8 indem die Annahme einer Berührung zwischen biblischer Geschichte und
orientalischer Überlieferung jedenfalls nur negativ erwähnt wird,9 möchte man eine andere als diese strikte
Auslegung für ausgeschlossen halten. Aber hatte man, indem man sich zugleich auf die fast (!)
einmütige Meinung der heiligen Väter berief,10 nicht daran zu denken, dass unter den Vätern, die hier
recht besonderer Meinung waren, nicht nur Clemens von
Alexandrien und Origenes, sondern doch
auch Basilius der Große, Gregor von Nyssa und vor allem Augustin waren? Man hat faktisch den Begriff der «Erzählung
wirklicher Geschichte» vorsichtig doch nur dahin interpretiert, dass eine solche «der
objektiven Realität und der historischen Wahrheit» entsprechen
(respondere) müsse;11 man hat faktisch doch nur die Ansicht verworfen,
laut derer eine solche Entsprechung nicht stattfinde, laut derer die Genesistexte «fundamento objectivae realitatis destituta» seien.12 Wollte und konnte |628 man nun wirklich alle und jede Behauptung des Sagencharakters dieser Texte für
ausgeschlossen erklären? Die Frage verstärkt sich, wenn man die in weiteren fünf Punkten
gebotene Fortsetzung liest. Nun hört man nämlich – von einem naiven Verständnis des
Vorhergehenden her gewiss nicht ohne Erstaunen –, es sei da, wo die Väter und Kirchenlehrer in ihrer Exegese verschiedener
Meinung gewesen seien, auch heute erlaubt, «salvo ecclesiae iudicio
servataque fidei analogia» die Meinung aufzunehmen und zu
vertreten, «quam quisque prudenter probaverit».13 Ferner: Nicht alle und jede
Worte und Sätze dieses Textes seien «sensu proprio» zu
verstehen, insbesondere diejenigen nicht, welche offenkundig metaphorisch und anthropomorph
gemeint seien, und auch nicht die, in denen die Vernunft 107 (ratio) den Ausleger hindere, den «sensus
proprius» anzunehmen, oder wo eine Notwendigkeit (necessitas) ihn geradezu zwinge, diesen fallen zu lassen.14 Ferner: Unter Voraussetzung der
Anerkennung des wörtlichen und historischen Textsinnes gebe es an einigen Stellen auch eine
legitime, von den Vätern und von der Kirche selbst geübte
Interpretation allegorischen und prophetischen Charakters.15 Ferner: Es sei Gen. 1 nicht die Absicht des biblischen Schriftstellers
gewesen, eine vollständige und genaue Beschreibung der Schöpfung «scientifico more» zu geben, vielmehr die, seinem Volke «popularem notitiam» davon zu vermitteln, «prout communis
sermo per ea ferebat tempora, sensibus et captui hominum accomodatam», so dass die
Auslegung nicht regelrecht und durchwegs (adamussim
semperque) auf die Herausarbeitung wissenschaftlich exakter Begriffe ausgehen
könne.16 Es wird
den Exegeten endlich und zuletzt insbesondere freigestellt, ob sie unter dem Begriff des
«Tages» Gen. 1 «sensu proprio» einen «natürlichen Tag» oder «sensu
improprio» einen unbestimmten Zeitraum im Allgemeinen verstehen wollten.17 Es ist deutlich, dass
man gerade bei dieser letzten Bestimmung nicht nur die recht besondere Meinung jener heiligen
Väter, insbesondere des Augustin, schonen wollte, nach der die sechs Tage keine zeitliche, sondern nur
eine logische Bedeutung hätten, sondern auch der bekannten Auskunft neuerer Apologeten Raum zu
lassen gedachte, wonach unter diesen sechs Tagen (in mehr oder weniger einleuchtender
Beziehung zu den Periodenlehren der modernen Geologie und Paläontologie) irgendwelche ungeheure Zeiträume zu verstehen
wären. Man möchte aber doch auch abgesehen von dieser besonderen Frage dafür halten, dass, von
allen diesen Konzessionen her gesehen, die scheinbar strengeren allgemeinen Bestimmungen am
Anfang dieses Dokumentes ein recht weitmaschiges Netz bilden, durch das sich auch eine sehr
radikale Exegese kaum wesentlich behindert fühlen kann. Was heißt
«sensus literalis historicus», wenn er nun doch praktisch
überall auch «sensu |629 improprio»
verstanden werden kann und teilweise – «ratione et necessitate
dictante»18 – geradezu verstanden werden muss? Wo ist die Grenze dessen,
was von diesem dringenden Ratschlag der Vernunft oder gar von jenem Druck einer Notwen108digkeit erreicht wird? Was ist der Unterschied zwischen der
verbotenen Meinung, der biblische Schriftsteller habe in freier Komposition «ad animorum instructionem et aedificationem» teils historisch, teils
selbst gestaltend geredet,19 und der erlaubten Meinung, er habe nicht in wissenschaftlicher Exaktheit,
sondern in der populären Sprache seiner Zeit unter Berücksichtigung der menschlichen
Fassungskraft geredet?20 Hat die Bibelkommision nun eigentlich mehr und etwas Anderes verboten als
eine solche Exegese, laut derer die Schöpfungsgeschichte als solche gegenstandslos wäre, laut derer sie sich in keinem
Sinn auf Geschichte als objektive Realität beziehen würde, laut derer sie als leere Fabel
unter anderen leeren Fabeln in der Luft stehen würde, laut derer sie auch zu jenem «fundamentum christianae religionis»21 in keinerlei Beziehung stünde? Liest man das
Dokument von hinten nach vorne, so möchte man annehmen, dass es mehr und etwas Anderes
tatsächlich nicht verbieten wollte. Aber man soll es wohl nach wie vor auch von vorne nach
hinten lesen und sich von dorther in aller Freiheit, die man sich auf Grund der letzten fünf
Punkte nehmen möchte, auch bedroht oder doch gewarnt wissen. So bietet dieses hermeneutische
Reglement selber exegetische Probleme von nicht geringem Ausmaß, zu deren Lösung man wohl auch
die Hypothese von zwei ihm zu Grunde liegenden Quellen22 – einer
spanisch-italienischen und einer deutschen vermutlich – heranziehen möchte. Wir haben uns mit
oder ohne diese Hypothese damit abzufinden, dass das römisch-katholische Kirchenregiment gerade solche vieldeutige
Verlautbarungen nun einmal überaus liebt, und wollen froh sein, dass wir uns nicht den Kopf
darüber zu zerbrechen brauchen, was es hier letztlich und eigentlich, ohne Hörner und
Zähne23 gemeint und gewollt
haben möchte.
630
Wir versuchen zunächst einen Überblick über den Gehalt des ersten Schöpfungsberichtes
Gen. 1,1–2,4a.
1. Nach ihm bildet den schlechthinigen Anfang, d. h. die unbedingte
Voraussetzung der in der Genesis und in der angeschlossenen übrigen alttestamentlichen Darstellung zu beschreibenden Geschichte
die Tat des Gottes Israels als des einen und
allein wahren Gottes, in der dieser der Welt als dem Raume und dem Menschen als dem Träger
dieser Geschichte allererst Sein und Wesen gab. Diese erste und grundlegende Tat dieses
Gottes