Es bedarf aber, bevor wir weitergehen, der bei unserer Übersicht16 zuletzt erwähnte Punkt: die Nicht-Abbildbarkeit
Gottes
17-angesichts der darüber auch im neuen Protestantismus aufgekommenen Unsicherheit-17 noch eines
kurzen historischen Exkurses. Wir wissen nichts davon, dass die Kirche der |593 ersten Jahrhunderte – merkwürdigerweise also
gerade die Kirche der Zeit, in der die Versuchung, den christlichen Gottesbegriff auf die
allgemeine Idee eines «ens vere unum»18 zu begründen, durch die Nähe der biblischen Bot|594schaft noch kräftiger paralysiert war als später –19 von der Möglichkeit, Gott oder Christus
abzubilden, einen nennenswerten Gebrauch gemacht hätte. Wir wissen aber, dass von ihrer
offenbar stillschweigend ablehnenden Haltung her noch tief in alle folgenden Jahrhunderte
hinein ein ziemlich nachdrücklicher Widerstand gegen dieses ganze Unternehmen als solches und
vor allem in seinem Zusammenhang mit dem christlichen Gottesdienst wirksam gewesen [ist]. |
Man findet bei Irenäus
(Adv. o. h. I 25,6)20 einen entrüsteten Bericht
über die Sekte der Karpokratianer, bei denen angeblich zeitgenössische Bilder Jesu neben denen
des Pythagoras, des Plato, des Aristoteles u. a. Philosophen zur Schau gestellt, bekränzt und nach heidnischer
Weise verehrt wurden: kein entschuldigendes Wort verrät, dass Ähnliches oder Entsprechendes
etwa auch in den dem Irenäus bekannten
christlichen Gemeinden vorgekommen sei. Um die Wende vom dritten zum vierten Jahrhundert
scheint das dann doch der Fall gewesen zu sein. Aber noch wird das von Euseb (Hist. eccl. VII 18)
📖 als eine
ἐθνικὴ συνήθεια getadelt, der der Rat entgegengestellt
wird, Christus doch lieber in der Schrift zu suchen.21 Noch dekretiert die Synode von Elvira (313, can. 36):
«Placuit, picturas in ecclesia esse non
debere, ne quod colitur et adoratur in parietibus depingatur.»22 Und
noch wird von Epiphanius
berichtet, dass er einen mit einem Bilde Christi oder eines Heiligen gemalten Vorhang in einer
Dorfkirche unter Berufung auf das alttestamentliche Bilderverbot mit eigenen Händen zerrissen habe.23 Aber die Schleusen sind 913 um diese Zeit in
der Tat geöffnet worden, entscheidend wohl von der orientalischen Kirche her, wo die alexandrinische Christologie mit ihrer Lehre von der Durchdringung
der menschlichen Natur Christi durch die göttliche vielleicht ebensowohl Folge wie neue Ursache des überhandnehmenden
Bildermachens und Bilderdienstes gewesen ist. Was die eigentliche und primäre Ursache dieser
Neuerung gewesen ist, ist bis jetzt m. W. noch nicht aufgeklärt worden. Sicher ist, dass ihr
von der Theologie her bald kein ernsthafter Widerstand mehr entgegengesetzt wurde, sondern 24-dass die Theologie – dieselbe Theologie, deren |595
Gottesbegriff jetzt so abstrakt metaphysisch zu werden begann – sie-24 vielmehr alsbald mit allerlei Argumenten zu stützen begann: daraufhin,
dass die Sache sich in der Kirche offenbar unwiderstehlich durchzusetzen im Begriffe war. Es
war ein, wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, ursprünglich als Erklärung des Verhältnisses
zwischen Vater und Sohn in der Trinität gemeintes Wort des
Basilius, das das
Leitmotiv abgab, auf das in der Folge die fatale Lehre von der Abbildbarkeit Gottes, Jesu
Christi, der Engel und der Heiligen und von dem Sinn und der
Berechtigung einer gewissen Verehrung ihrer Bilder auch in
der christlichen Kirche ziemlich allgemein abgestimmt wurde. Die Stelle lautet: ἡ τῆς εἰκόνος τιμὴ ἐπὶ τὸ πρωτότυπον διαβαίνει (De Spir. sanct.
18,45
📖).25 Weil
Basilius, immer von der Trinität redend, kurz vorher
exemplifiziert hatte: die Existenz eines Königs und seines Bildes bedeute ja auch nicht die
Existenz zweier Könige, meinte man folgern zu dürfen: Gemeint und verehrt würde ja auch im
Gottesbilde natürlich kein anderer als eben Gott selbst, den das Bild abbilde, eine Verletzung
seiner Einheit, Einzigkeit und Einfachheit könne also in der
Bilderverehrung nicht vorliegen. Erbaulich ausgedrückt:
εἰ ποιοῦμεν ὁμοίωμα τοῦ Χριστοῦ, so tun wir das ἵνα ἡ διάνοια ἡμῶν πρὸς τὸν πόθον αὐτοῦ ἀναπτερωθῇ (Cyrill v. Alex., Zu Ps. 113,16).26 Die dem Bilde zugewendete Proskynese gelte nicht ihm
als solchem, sondern der durch das Bild dargestellten ὑπόστασις; in diesem Sinn aber müsse sie den Bildern, schon angesichts ihrer
vielfach bezeugten Wunderwirkungen, zugewendet werden, so verkündigte später (787) das zweite nicaenische
914
Konzil (Denz.
30227). Die in derselben Zeit über 100 Jahre
dauernden Bilderstreitigkeiten in der orientalischen Kirche,
in welchen immer der Kaiser gegen, die Mönche und die Kaiserinnen aber
für die Bilder waren, endigten in der Sache mit dem Siege dieser
letzteren Partei, und es ist nicht einmal sicher, ob man nachträglich mit der ersten
sympathisieren kann, weil ihre Opposition vielleicht mit dem byzantinischen Cäsaropapismus, vielleicht auch mit dem eben
damals im Osten mächtig aufkommenden Islam in einem
Zusammenhang stand, der ihren Gegnern wenigstens den Schein eines Rechtes geben konnte.28 Noch hörte man freilich in der
Westkirche Stimmen wie die der Karolinischen Bücher (ca. 790), in denen im
Gegensatz zu den Beschlüssen von Nicaea
wenigstens festgehalten wird, dass ein «officium ad peragenda nostrae salutis mysteria» den
Bildern nicht zugeschrieben werden könne, dass ihre Existenz oder Nicht-Existenz in den
Kirchen also keine Glaubensfrage sei (II, 21).29 Was sich aber durchsetzte, war genau das Gegenteil: Bilder
dürfen nicht nur, sondern müssen sein. |
596Das konnte im Westen
praktisch begründet werden mit dem berühmten, schon von Gregor d. Gr. geltend gemachten Argument: «quod
legentibus est scriptura, hoc idiotis praestant pictura cernentibus».30 Viel tiefsinniger aber
im Osten durch die merkwürdige Lehre des Johannes Damascenus31, des Patriarchen Nicephorus32 und des Abtes Theodor v.
Studion33, wonach das Bild neben dem Wort nicht nur dem Ungebildeten, sondern auch
dem Gebildeten das unmittelbare Schauen des Ewigen zu vermitteln habe. Das Bild sei Träger des
Urbildes, d. h. seines Gegenstandes, und habe von ihm her dessen lebenspendende und vor dem
Verderben schützende Kraft. Wie der den Vater nicht kenne, der den Sohn verwerfe, so kenne der
den Sohn nicht, der die Bilder bestreite. Denn wie in der Menschwerdung des Logos Gott in die
Erscheinungswelt getreten sei, so sei nun der Erlöser in den Bildern in ihr gegenwärtig. Es sei das Bild wie das Sakrament eine Fortsetzung des Eingehens göttlicher Wesenheit in das
Irdische, um es mit seiner eigenen Unvergänglichkeit zu erfüllen. Es sei darum die Lehre der
Ikonomachen eine schwerste, den Umsturz der ganzen
Heilsökonomie nach sich ziehende Häresie. Das vierte konstantinopolitanische Konzil (869) erklärte –
wie oft haben wir das seither wieder gehört –, 915 die Sprache der Farbe habe
ein Wort so gut wie die Sprache der Rede, und darum müsse ihr, wenn ihr Wort das Evangelium sei, dieselbe Ehre und Adoration zukommen wie jener. Wer die Christusikone nicht
adorieren wolle, der solle dereinst auch die Gestalt des wiederkommenden Christus nicht sehen,
«sed alienus sit a communione ipsius et claritate». Dasselbe gelte aber auch von den Bildern
der Maria, der Engel, der Apostel und Propheten, der Heiligen. Καὶ οἱ μὴ οὕτως ἔχοντες
ἀνάθεμα
ἔστωσαν (Can. c. Phot. 3, Denz. 33734). Und es versichert doch auch das
Tridentinum, bereits im Gegen|597satz zur Reformation:
Es wohne zwar den Bildern keine «divinitas vel virtus» inne,
«propter quam sint colendae, vel quod ab eis sit aliquid petendum,
vel quod fiducia in imaginibus sit figenda, veluti olim fiebat a gentibus», ihnen
sei aber «honor et veneratio» darum und insofern
darzubringen, «quoniam honos, qui eis exhibetur,
refertur ad prototypa, quae illae repraesentant:
ita ut per imagines, quas osculamur et coram
quibus caput aperimus et procumbimus, Christum adoremus, et sanctos,
quorum illae similitudinem gerunt, veneremur». Die Sache sei dienlich zur Belehrung
und Bestärkung des Volkes «in articulis fidei
commemorandis et assidue recolendis... ad adorandum et35 diligendum Deum et ad pietatem colendam. Si quis
autem his decretis contraria docuerit aut senserit: anathema
sit» (Sess. XXV 1563; Denz. 986f.36). Das Anathema, das schließlich im
Westen wie im Osten die Sache zu Ende bringt, sagt, dass sie, im Gegensatz zu der Neutralität,
die ihr in den Karolinischen Büchern zugeschrieben
wurde, zuletzt doch auch hier zum Inhalt eines Glaubenssatzes geworden
ist. Die Theologie, mit der man sie im Westen begründete, war, wie die Sätze des Tridentinums
verraten, vorsichtiger und zurückhaltender als die des Ostens, und so hat die «Ikone» auch in der Praxis des römischen Katholizismus nie die prinzipielle, die geradezu konstitutive Bedeutung gewonnen 916 wie im Kultus und in der Frömmigkeit der Ostkirche, was aber wieder nicht ausschließt, dass sie im Einzelnen, sozusagen von
Fall zu Fall, in der weniger von der Theologie als von der Kirchenleitung begünstigten
Popularreligion auch hier eine weithin sichtbare Rolle gespielt hat und noch spielt, bei der
es – man denke etwa an den Kult der großen und kleinen Wallfahrtsheiligtümer – nicht recht durchsichtig wird, in welcher Weise die das Tridentinum immerhin kennzeichnenden Vorbehalte nun eigentlich
wirksam oder unwirksam sind.
Die Haltung Luthers in
dieser wie in mehr als einer ähnlichen Frage hat sich so
ziemlich schlechthin im Gegensatz zu den Schwärmern gebildet. Sie besteht rein sachlich genommen in einer Rückkehr zu
dem neutralen Standpunkt der Karolinischen Bücher,
wobei sich aber doch die Neutralität faktisch ungleich mehr nach der einen Seite, nämlich in
der Bekämpfung des Bildersturms auswirkt und darum im Ergebnis
auf die Erhaltung mehr als auf die Beseitigung der Bilder hinausläuft,
obwohl ein positives Interesse an ihrer Erhaltung bei ihm tatsächlich nicht oder fast gar
nicht wahrzunehmen ist. Es waren die dritte und vierte der Invocavit-Predigten von 1523 (W.A. 10/III, 26f.30f.
📖)37, sein Brief an die Straßburger vom 15. Dezember 1524 (W.A. 15,395,5
📖)38, die Schrift |598 «Wider die himmlischen
Propheten» von 1525 (W.A. 18,67f.
📖)39, die
«Auslegung der zehn Gebote» 1524 (W.A. 16,437f.
📖)40
und die «Auslegung über etliche Kapitel des fünften Buches Mose» von 1529 (W.A. 28,552f.
📖)41, in denen er sich ausführlich zu der
Sache geäußert hat. Seine Meinung lässt sich dahin
zusammenfassen: Bilder sind unnötig. Es ist freigelassen, sie zu haben oder nicht zu haben. Um
des Missbrauchs willen wäre es besser, keine zu haben. Es gibt aber auch nach dieser Seite
kein Müssen. Wir sollten nicht so kühn sein, in dieser Sache «wider Gottes Freiheit» (!) ein
Gebot oder Verbot zu machen.42 In dem altkirchlichen Bilderstreit
haben also nach Luther beide Parteien gleich sehr
gefehlt. Was das biblische Bilderverbot meint und trifft, ist
nach ihm – so hören wir es ja auch heute wieder – 917 nicht das Machen, sondern das Anbeten der Bilder.43 Gelegentlich
scheint er freilich geneigt, dieses Verbot überhaupt nur als den Juden gegeben verstehen zu wollen44 und also als ein solches, auf dem wörtlich zu beharren ebenso
schwärmerisch wäre, als wenn man einem Erwachsenen verböte – was den Kindern zu verbieten
sinnvoll ist – ein Brotmesser in die Hand zu nehmen.45 Gibt es übrigens – auch das hat
schon Luther gewusst! – nicht auch im Alten Testament Altäre, die eherne Schlange [vgl. Num. 21,8f.], die Cherubim über der Bundeslade [vgl.
Ex. 25,18–22]?46 Es bleibt natürlich bei Luther ebenso
wie im Tridentinum (und doch auch nach der jenes Basilius-Wort interpretierenden griechischen Theologie)
dabei: von Anbetung der Bilder als solcher kann
nicht die Rede sein und so auch von keinem auf sie zu setzenden Vertrauen usw. Den
eigentlichen Missbrauch der Bilder sucht Luther darin, dass man mit
ihrer Errichtung als einem guten Werk Gott einen Dienst zu tun meint, wo man das dazu
verwendete Geld besser den Armen geben würde.47 Um dieses Missbrauchs willen
kann auch er sich gelegentlich für die Entfernung der Bilder aus den Kirchen aussprechen. Er drängt |599 aber darauf: solche Abschaffung darf unter keinen Umständen den Charakter eines
Aufruhrs des Pöbels annehmen, sondern sie kann nur Sache der ordentlichen Obrigkeit sein.48 Sie darf auch nicht zu einem Gesetzeswerk
gemacht werden, als tue man etwa damit ein gottwohlgefälliges Werk, dass man die Bilder stürzt, statt
sie zu verehren.49 Der eigentliche, der königliche Weg zu ihrer Beseitigung besteht aber
darin, die Herzen von ihnen abzulenken. Im Herzen der Menschen leben ja die falschen Gottesbilder; in ihren Herzen also müssen sie
gestürzt werden. Das kann aber nicht anders geschehen als durch die Predigt des Wortes Gottes,
und mit deren Ausrichtung meint Luther mehr gegen die Bilder getan zu haben, als etwa
Karlstadt mit seinem direkten und also
äußerlichen Bildersturm. Würde das Volk richtig darüber
belehrt, dass dem Menschen vor Gott nichts hilft als seine Gnade und Barmherzigkeit, dann würden die Bilder
von selbst fallen und in Verachtung und Vergessenheit geraten, 918 während
ein äußerliches Stürmen und Abreißen nur zu leicht die Folge haben kann, dass das Volk in dem
Dienst der in seinem Herzen aufgerichteten Bilder erst recht bestärkt wird.50 Eben jener königliche Weg zur Beseitigung ihres
Missbrauchs eröffnet nun aber paradoxerweise auch die Möglichkeit, ihre äußere Beseitigung
schließlich ebenso gut unterlassen wie durchführen zu können. Hängt das
Herz nicht mehr an ihnen, warum soll es dann nicht auch Bilder geben
dürfen? Und das eben wird nun zum praktischen Skopus des ganzen Votums Luthers zu dieser Sache: trotz allem – und vor allem den
Schwärmern zum Trotz – stehen lassen!
Anders als durch das Wort und durch den Glauben kann hier doch nicht wirklich Wandel geschafft werden; bis dahin hat es
keinen Wert, führt es nur in die Irre, äußerlich Wandel schaffen zu wollen. Wird aber durch
das Wort und durch den Glauben Wandel
geschaffen, wer weiß, ob es dann äußerlich überhaupt noch notwendig
ist? Also: stehen lassen! Und indem Luther hier endigt – nicht an den Bildern interessiert, wohl aber in heftiger Abneigung gegen die Werkgerechtigkeit des Bildersturms und in leidenschaftlichem Eifer darum, dass in der Kirche alles allein
durch das Wort und den Glauben
geschehen dürfe –, kann er dann wohl gelegentlich doch auch geradezu ein positives gutes Wort für die Bilder finden und es für schön und nützlich erklären: «das
wyr auch solche bilder mügen an die wende malen umb gedechtnis und besser verstands willen,
Syntemal sie an den wenden ja so wenig schaden als ynn den büchern, Es ist yhe besser, man
male an die wand, wie Gott die wellt schuff, wie Noe die arca bawet und was mehr guter
historien sind, denn das man sonst yrgent welltlich unverschampt ding malet, Ja wollt Gott,
ich kund die herrn und die reychen da hyn bereden, das sie die gantze Bibel ynnwendig und
auswendig an den heusern fur ydermans augen malen liessen, das were eyn Christlich werck. – So
weys ich auch gewiss, das Gott wil haben, man solle seyn werck hören und lesen, sonderlich |600 das leyden Christi. Soll ichs aber hören odder gedenken, 919 so ist
myrs unmöglich, das ich nicht ynn meym hertzen sollt bilde davon machen, denn ich wolle, odder
wolle nicht, wenn ich Christum hore, so entwirfft sich ynn meym hertzen eyn mans bilde, das am
creutze henget, gleich als sich meyn antlitz naturlich entwirfft ynns wasser, wenn ich dreyn
sehe, Ist nu nicht sunde sondern gut, das ich Christus bilde ym hertzen habe. Warumb sollt
sunde seyn, wenn ichs ynn augen habe? syntemal das hertze mehr gillt denn die augen und
weniger soll mit sunden befleckt seyn denn die augen, als das da ist der rechte sitz und
wonunge Gottes» (W.A. 18,82,27
📖)51. |
Calvin hat in dieser Sache
– soll man sagen: kindlicher oder unkindlicher? soll man sagen: radikaler oder
oberflächlicher? – gedacht und geredet: Die Schrift unterscheidet Gott von den Götzen. Warum? Weil diese von den Menschen fabriziert sind
nach deren eigener Spekulation. Es gilt aber: «Deus ipse solus est de
se idoneus testis.» Jede menschliche Formung Gottes aus geschöpflicher Materie
bedeutet als solche eine Lüge, durch die die Ehre Gottes
verletzt wird, wobei es auf Gradunterschiede von besseren und schlechteren «imagines» nicht
ankommt, sondern auf das verkehrte Prinzip, das allen «imagines» zugrunde liegt (Inst. I,
11,1).52
«Quicquid statuarum erigitur vel imaginum pingitur ad Deum
figurandum, simpliciter ei displicere ceu quaedam maiestatis suae dedecora», denn: Gott ist «incorporeus», «invisibilis», «spiritus»,
«immensus» (ib. 2).53 Hat Gott selbst nach der Schrift bisweilen auch in sichtbaren Zeichen gesprochen, so tat er es nicht, um ein Bild seiner
selbst zu geben, sondern immer nur in Begleitung und Erläuterung seines Wortes und immer so, dass die Zeichen selbst und als solche
zugleich seine Unbegreiflichkeit bezeugten. Erschien der Heilige Geist nach Matth. 3,16 in
Gestalt einer Taube, so war das offenkundig ein «symbolum unius momenti», erschien er im Alten
Testament gelegentlich in Menschengestalt, so war das
ein «praeludium futurae in Christo revelationis». Die
Cherubim auf der Bundeslade bedeckten ja gerade mit ihren Flügeln den Gnadenstuhl: «ut non 920 oculos modo humanos, sed omnes sensus prohiberent
a Dei intuitu» (ib. 3).54 Zum Bildermachen werden wir mit dem
Allem gerade nicht angeleitet, vielmehr zu der Erkenntnis, «quidquid proprio sensu concipimus de Deo, insipidum esse figmentum. ... Nihil
minus consentaneum quam velle Deum, qui immensus est |601 ac incomprehensibilis, redigere ad quinque pedum
mensuram» (11,4):55 Es ist also nicht wahr, dass die Bilder die Bibel der
Ungebildeten seien. Denn was die Menschen aus Bildern über Gott lernen können, das kann als
solches nur falsch sein (ib. 5). Es können die Bilder letztlich nur zur
Verachtung Gottes erziehen (ib. 6). Durch Wort, Taufe und Abendmahl will
Gott allen und so auch den Ungebildeten verkündigt sein. Würde wirklich der gekreuzigte Christus verkündigt, dann würden wir es eben damit als
überflüssig, aber auch als unmöglich erkennen, ihn auch noch in Holz und Stein, Gold und
Silber zur Schau stellen zu wollen (ib. 7). Woher stammt das Bildermachen? Ganz einfach aus
der Unruhe des Fleisches, das sich eines Gottes vergewissern und trösten will, der ihm selber
gleich ist, und das darum bei der Gestaltung des Gottesbildes, dessen Urbild ja letztlich es
selber ist, nie in Verlegenheit kommen wird (ib. 8). Ist aber das Bild einmal da, dann kann
auch seine religiöse Verehrung gar nicht ausbleiben, wobei
es ganz auf dasselbe herauskommt, ob das Bild als Gott oder Gott – nach Anweisung jener
Basilius-Stelle – im Bilde verehrt wird. Die
Argumentation, laut welcher dies einen Unterschied ausmachen soll, ist so originell nicht, wie
sie sich gibt. Denn dass das Bild nicht selbst Gott ist, sondern nur der Repräsentant des
Gottes, das wussten auch die Israeliten, als sie
das goldene Kalb anbeteten [vgl. Ex. 32,1–6], das wussten
und wissen aber auch nahezu alle Heiden (ib. 9). Und nun
sehe man sich den heidnischen, aber auch den römischen Gottesdienst erst noch darauf an: ob es sich
da nicht faktisch beständig doch um die theoretisch verleugnete direkte Verehrung des Bildes selbst handelt (ib. 10)?! ob die angebliche bloße
εἰδωλοδουλία
921 nicht faktisch doch in der εἰδωλολατρεία besteht (ib. 11)? Auch Calvin will nicht etwa die bildende Kunst
als solche verwerfen. «Sed quia sculptura et
pictura Dei dona sunt, purum et legitimum usum utriusque requiro.» Mögen die Maler
und Bildhauer das darstellen, «quorum capaces
sunt oculi»! Das ganze Reich der Geschichte
und der Natur steht ihnen offen. «Dei maiestas, quae oculorum sensu longe superior est, ne indecoris spectris
corrumpatur»! Denn von dem Wert, den die Werke der Kunst auf jenem ihnen von Natur zugewiesenen Feld haben
können, kann hier keine Rede sein (ib. 12).56 Die Christenheit der ersten fünf
Jahrhunderte, so meinte Calvin
zu wissen, kannte keine Bilder in ihren Kirchen. Welche Gründe damals zu ihrer Einführung
geführt haben mögen – ein Grund, diese Veränderung zu anerkennen, liegt nicht vor. Man denke
an den Zweck des christlichen Kirchengebäudes und mache
sich klar, dass es seiner Heiligkeit unwürdig ist, andere Bilder zu beherbergen als die lebendigen, vom Herrn selbst durch sein Wort geweihten Bilder der Taufe und des Abendmahls (ib. 13). Die Autorität
des nicaenischen Konzils? Aber wie ist
dort argumentiert worden! Dass Gott den Menschen schuf nach seinem Bilde [vgl. Gen. 1,26], das sollte dort beweisen, dass der Mensch
mit Gott dasselbe tun dürfe! Aus dem Wort «Niemand zündet ein Licht an und setzt es unter |602 einen Scheffel» [Mk. 4,21] wurde dort gefolgert, dass die Bilder auf die Altäre in den Kirchen gehören, und aus 1.Joh. 1,1: «Was wir gehört und gesehen haben...», dass wir Gott
nicht nur im Wort zu hören, sondern auch im Bilde zu sehen haben. Weil Gott nach Ps. 68,36 wunderbar ist in seinen Heiligen, muss er es auch in den Bildern sein usw. Ein Konzil,
das mit der heiligen Schrift so knabenhaft («pueriliter»57) umgegangen ist, sie so schändlich zerrissen hat, hat jede
Glaubwürdigkeit und Autorität verloren (ib. 14–15)! Calvins Abhandlung schließt ib. 16 mit einem zornigen Gelächter über die
verschiedenen Anathematismen, mit denen die diesem offenkundigen Übel verfallene Kirche den
Widerspruch dagegen zu belegen gewagt hat. 922 Wenn man es versuchen will,
sich zwischen den sich scheinbar so widersprechenden Stellungnahmen Luthers und Calvins zurechtzufinden, so wird man sich vor
allem deutlich machen müssen, wie verschieden das Interesse ist, das
die beiden diesen Problemen zugewendet haben. Die eigene Entscheidung wird dann wohl von der
Entscheidung in der Vorfrage abhängen, welches Interesse in dieser Sache – das Luthers oder
das Calvins – das sachlich vordringliche und also
ernsthaftere ist.
Geht man mit Luther davon
aus, dass die Verneinung der Abbildbarkeit Gottes
nur ja auf keinem anderen Wege als auf dem der Predigt des
Wortes Gottes und des darauf gegründeten Glaubens erfolgen dürfte, dass ihr eigentlicher Sinn die Verneinung aller
(aber wirklich aller, auch aller negativen!) menschlichen Werkgerechtigkeit sein müsse, dass sie also primär in einem in den menschlichen
Herzen zu vollziehenden Bildersturm zu bestehen habe, dann kann
man freilich mit Luther zu dem paradoxen
praktischen Ergebnis kommen, dass es, solange diese eigentliche Negation der Gottesbilder
mangels der rechten Predigt und mangels des rechten Glaubens doch noch nicht vollzogen sei,
Gottesbilder ebenso gut auch geben dürfe, dann mag man ihrer Existenz,
wie Luther es in doppeltem Paradox gewagt hat, sogar diesen und jenen Nutzen und Vorzug
zuschreiben. Man bemerke aber, wenn man der Lehre Luthers sich zu freuen geneigt sein sollte,
dass auch sie die prinzipielle Negation des vom Menschen errichteten
Gottesbildes faktisch in sich schließt. Luther hat sich wohl gehütet, sich etwa die griechische
Theorie von der in den Ikonen sich fortsetzenden Inkarnation des göttlichen Logos oder auch
nur die im Tridentinum vorgetragene Lehre von der praktischen
Heilsnotwendigkeit der Bilder zu eigen zu machen. Er hat bei seiner Verteidigung der Bilder
auch mit jenem viel zitierten Basilius-Wort nicht gearbeitet! Er ärgert sich an ihrer Bekämpfung durch Karlstadt und
Genossen, weil er in ihr eine neue negative Werkgerechtigkeit zu erkennen glaubt. Aber was er ihr entgegenstellt, das ist
doch eigentlich nur eine bessere, gründlichere,
der Sa923che mehr entsprechende Bekämpfung,
nicht aber eine ernst gemeinte positive Gegenbehauptung. Man wird nämlich jenes letzte
doppelte Paradox, in welchem Luther es gewagt hat, nach Bildern geradezu zu rufen, wie noch
andere derartige Sätze Luthers mehr als einen im Grunde nur polemisch
gemeinten Trotz-Satz, man |603 wird ihn jedenfalls schon angesichts
der Isoliertheit seines Auftretens gerade nicht systematisch verstehen dürfen. Es bedeutet
eine Eintragung, wenn man Luthers Stellungnahme nachträglich durch die Theorie von seiner oder
des lutherischen Christentums besonderen Sinnen-, Gestalt- und
Farbenfreudigkeit oder gar auch noch christologisch zu
unterbauen bzw. für gewisse in diese Richtungen weisende moderne Tendenzen in Anspruch zu
nehmen versucht. Unterstützung dieser Tendenzen mag man bei der orientalischen Theologie, man soll sie aber, aufrichtig an die
Lutherschen Texte sich haltend, nicht bei Luther suchen. Will man sich mit Luther für die Bilder
einsetzen, dann soll man sagen, dass man ihre Beseitigung für vorläufig gefährlich, weil
übereilt, weil zu gesetzlichen Missverständnissen Anlass
gebend ansieht; man soll dann aber auch mit Luther in Aussicht stellen, dass die Predigt des Wortes Gottes
und der zunehmende Glaube sie von selbst überflüssig machen und also beseitigen werden; man soll dann
also auch eingestehen, dass diese Predigt und dass der Glaube eigentlich und grundsätzlich ohne, ja sogar gegen diese Bilder sind. Ebenso
verkehrt wäre es natürlich, Luther wegen dieser
seiner Stellungnahme etwa prinzipiell angreifen zu wollen. Man darf ruhig feststellen, dass er
alles das, was Calvin gegen die Bilder gesagt hat,
auch gewusst und grundsätzlich bejaht hat. Sondern es kann die an ihn bzw. an eine seine
Stellungnahme erneuernde Lehre zu richtende Frage nur die sein: Mit welchem Recht wird das
Problem der rechten Art der Verwerfung der Bilder hier so in den Vordergrund geschoben, dass ihre Verwerfung als solche praktisch
verdunkelt, ja schließlich geradezu ihrerseits verworfen wird? Kann und darf die Furcht vor der Werkgerechtigkeit, kann und darf die Sorge darum, dass das grundsätzlich Richtige
doch nur ja allein auf Grund des Wortes Gottes im Glauben gewagt und getan werde, so weit getrieben 924 werden, dass es zu
dem Ratschlag kommen darf, vorläufig überhaupt nichts oder vielmehr vorläufig lieber das
grundsätzlich als unrichtig Erkannte fernerhin
zu sagen und zu tun? |
Man kann es nun umgekehrt der Pädagogik und Seelsorge Calvins zum Vorwurf machen, dass er der Frage nach der rechten Art und Weise der
Verneinung der Bilder in jenem Institutio-Kapitel keine Zeile gewidmet hat, dass ihm jene
Furcht und Sorge Luthers in diesem Zusammenhang so gänzlich fremd gewesen zu sein scheint. Was
Calvin beschäftigt, das ist in der Tat ganz allein
die Wahrheitsfrage. Man bemerke
aber, dass er in ihrer Beantwortung nun doch nichts Anderes sagt als das, was die
zurückgestellte Voraussetzung auch der Lehre Luthers ist: dass die Predigt des Evangeliums und der auf sie gegründete Glaube sich grundsätzlich und letztlich mit der Erstellung von Gottesbildern
nicht verträgt. Und man bemerke: der Nerv dieser Verneinung besteht
auch bei Calvin in der Ablehnung der in allem Bildermachen und Bilderdienst wirksamen
menschlichen Eigenmächtigkeit gegenüber dem Willen Gottes, wie er in
seinem Wort offenbart ist und den rechten Gottesdienst von sich aus bestimmen will. Auch sie
richtet sich also entscheidend gerade gegen die Werkgerechtigkeit alles Bildermachens und Bilderdienstes. Nur dass
Calvin eben diese ihm mit Luther gemeinsame
Voraussetzung in den Vorder|604grund
gestellt, das grundsätzlich und eigentlich als wahr Erkannte theoretisch und praktisch
rücksichtslos geltend gemacht hat. Das hat zur Folge, dass die nun
einmal nicht wegzuleugnende Tatsache, dass die (wenn nicht fünf, so doch drei) ersten
Jahrhunderte die Bilder und den Bilderdienst nicht oder kaum gekannt haben, bei Calvin zur
gebührenden kritischen Geltung kommt. Und dass die Künstlichkeit der altkirchlichen und mittelalterlichen Konstruktionen zu ihrer
Verteidigung bei ihm aufgedeckt, die Reformation der Kirche also nicht aufgeschoben, sondern energisch in Angriff
genommen wird.
Wer sich zwischen 925 diesen beiden Stellungnahmen entscheiden will, der wird sich zunächst fragen müssen, ob es angeht, die
Wahrheitsfrage in der Weise zugunsten pädagogisch-seelsorgerlicher Erwägungen in den
Hintergrund zu stellen, wie es bei Luther nun
immerhin geschehen ist? Nicht zu reden davon, wenn es heute etwa um die Alternative zwischen
der Wahrheitsfrage und den Fragen des Heimat- und Denkmalschutzes gehen
sollte!58 Oder ob es in dieser wie in
anderen Angelegenheiten nicht geboten ist, alles Weitere vorbehalten, zunächst einmal in der
Wahrheitsfrage reinen Tisch zu schaffen? Tut man das und muss man sie
in dieser Sache so beantworten, wie Luther und Calvin es schließlich doch gemeinsam getan haben, dann ist freilich auch nicht
recht einzusehen, wie man dieser ihrer Beantwortung ihr Gewicht wieder nehmen kann, indem man
ihre theoretisch-praktische Auswirkung aus Furcht vor drohender Gesetzlichkeit und Werkgerechtigkeit vorläufig doch wieder aufhält, wie man in
Theorie und Praxis vorläufig dann doch so entscheiden kann, als ob die Beantwortung der Wahrheitsfrage ganz anders gelautet hätte. Woher meinte Luther
schließlich darum zu wissen, dass es mit der Predigt des
Evangeliums und mit dem Glauben
in der Kirche so und so weit sei oder noch nicht sei, dass die Folgerungen aus seiner eigenen
Beantwortung der grundsätzlichen Frage gezogen werden könnten? Mit welchem Recht glaubte er
über die Auswirkung dieser Beantwortung verfügen zu können? Darf die Furcht vor drohender
Werkgerechtigkeit jemals als zureichender Grund dafür
geltend gemacht werden, sich dem Gehorsam gegen eine als solche erkannte Wahrheit auch nur
vorläufig zu entziehen? Mochte denn auf die rechte Art und Weise der |605 Verneinung des Bildermachens und Bilderdienstes alles Gewicht gelegt werden – und mag gegen Calvin zu sagen sein, dass er das hier
entstehende Problem nicht genug beachtet und vielleicht einer Gesetzlichkeit wie der, die Luther bei
Karlstadt wahrzunehmen meinte, Vorschub geleistet hat –, so durfte doch die hier nötige
Verneinung selbst und als solche auf keinen Fall unterlassen bzw. aufgehalten werden, wenn man
nicht Gefahr laufen wollte, dem als solchen schon erkannten Irrtum und Missbrauch indirekt
neue Nahrung zu geben. Konnte und musste er in Weisheit verneint werden
– sei es denn in größerer Weisheit als die, 926 die aus Calvins wohl allzu
geradlinigen Ausführungen zu dieser Sache ersichtlich ist –, so musste er doch vor allem
bestimmt verneint werden, und dass dies bei Calvin
offen und folgerichtig geschehen ist, das wird man bei allen Vorbehalten, die man anmelden
kann, seiner Stellungnahme zugute halten müssen.
59-Theologisch gesehen ist seine Stellungnahme die lehrreichere und
fruchtbarere. In schlichter Explikation und Applikation des biblischen Zeugnisses wäre die Kirche ja niemals auf den Gedanken gekommen, dass ihr
das Abbilden der göttlichen Wirklichkeit geboten oder auch nur erlaubt sei.-59 Die älteste Kirche enthielt sich dieses Unternehmens. Seine altkirchliche und mittelalterliche Verteidigung war notorisch
eine nachträgliche, dem in die Kirche wieder eindringenden Heidentum folgende Sophistik, die mit ihrer Unterscheidung zwischen δουλεία und λατρεία die Spur
des bösen Gewissens zu deutlich an sich trägt, als dass man sie theologisch ernst nehmen
könnte. Wiederum kann man aber auf dem Standpunkt des Kompromisses, wie ihn die Karolinischen
Bücher und nachher in anderer Weise Luther eingenommen haben, jedenfalls dann nicht verharren
wollen, wenn man der Wahrheitsfrage einmal ernstlich
ansichtig geworden ist. Gottes Einfachheit bedeutet
freilich nicht dies, dass Gott gestaltlos und bildlos wäre. Schließt sie doch den ganzen
Reichtum seines Seins und Lebens in sich. Schließt sie doch vor allem dies in sich, dass er
als der Vater im Sohne, mit diesem eins durch den Heiligen Geist, wie es jenes Basilius-Wort in
seinem ursprünglichen Zusammenhange sagte, sein ewiges Ebenbild hat und
dass er sich in eben diesem Ebenbild und in dessen von ihm selbst angeordneter Bezeugung in
Predigt, Taufe und
Abendmahl dem Menschen offenbart
927 hat. Aber eben damit, dass der lebendige Jesus Christus, in und von
seiner lebendigen Gemeinde bezeugt, das von Gott selbst
aufgerichtete |606
Gottesbild ist, ist uns
geboten: «dass wir Gott in keiner Weise abbilden noch irgend
anders verehren sollen, als er in seinem Worte befohlen hat» (Heid.Kat. Fr. 96
📖)60, «denn wir sollen nicht weiser sein als Gott, welcher seine Christenheit nicht durch stumme Götzen, sondern durch die
lebendige Predigt seines Wortes unterwiesen haben will» (ib. Fr. 98)61.62 |927/1|