2. November 1922 – 6. November 1922

§ 1 Zwingli im Urteil des Luthertums

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DIE THEOLOGIE ZWINGLIS

§ 1 ZWINGLI IM URTEIL DES LUTHERTUMS

2.XI.22 Eine eingehendere Beschäftigung mit Ulrich Zwingli ist ein Unternehmen, das sich jedenfalls in Deutschland nicht von selbst versteht. Sie brauchen nicht weit zu gehen, um die Meinung zu hören, daß das Studium Zwinglis und seiner Theologie allenfalls für Schweizer geboten und nützlich, für andere Reformierte im Hinblick auf die überragende Bedeutung Calvins verhältnismäßig entbehrlich und für die allgemeine theologische Forschung jedenfalls keine wichtige Angelegenheit sei. Diese Meinung begründet sich natürlich auf ein ganz bestimmtes historisches Urteil über Zwinglis Leistung und Bedeutung für das Ganze der Reformation und des Protestantismus. Der Name Zwingli ist in der neuen Dogmengeschichte ein Zeichen, dem in mehr als gewöhnlicher Weise widersprochen wird [Lk. 2,34]. Sein Werk erscheint dann etwa als Stumpengeleise1, das unnötiger- und unerfreulicherweise an einer bestimmten Stelle von der großen Bahn der lutherischen Reformation seitwärts abbiegt ins geschichtlich Bedeutungslose oder doch Unbeträchtliche, wenn nicht gar als ein Teil jenes großen Irrwegs, für den sonst die Namen Münzer, Karlstadt, Schwenckfeld, Sebastian Franck, die Bezeichnungen Täufer- und Schwärmertum charakteristisch sind. Das Vorhandensein dieses historischen Urteils macht sich selbst bei den Theologen bemerkbar, die, Ausnahmen von der Regel, Zwingli aufmerksam, freundlich und positiv gegenüberstehen. Ich nenne Hundeshagen, Beiträge zur Kirchenverfassungsgeschichte, I. Bd., Wiesbaden 1864 📖2, ­I. Aug. Dorner Geschichte der protestantischen Theologie, München 1867 📖3, ­A. Ritschl, Rechtfertigung und Versöhnung, I. Bd., |4 4. Kap. 📖4 Sie befinden sich sichtlich in der Defensive und sind so in ihrer Weise ebenfalls Zeugen für die opinio communis der übrigen Historiker. Ed. Zeller, Das theologische System Zwinglis (Theologische Jahrbücher 1853) 📖5 und Christoph Sigwart, Ulrich Zwingli, 1855 📖6 - beide als Tübinger Theologen Zwingli freundlich gesinnt - sind sogar ungewollte direkte Bestätigungen dieser opinio communis, sofern sie den Eindruck zu bestärken scheinen, daß Zwingli mehr als Renaissancephilosoph denn als Reformator anzusprechen sei, und P. Wernle, Der evangelische Glaube nach den Hauptschriften der Reformatoren, II. Bd., Tübingen 1919 📖7, wird doch wohl auf die meisten Leser als Unterstreichung des bekannten Satzes wirken, daß das Wesentliche und Gute an Zwingli eben das Lutherische, das darüber Hinausgehende aber entweder nicht wesentlich oder nicht gut oder keines von beidem sei. An dem Vorhandensein jenes historischen Urteils dürfte so oder so nicht viel zu ändern sein. Es macht sich selbst bei reformierten Autoren wie etwa in der Reformationsgeschichte von Hermelink8 mit einer gewissen Selbstverständlichkeit geltend. Auf Grund dieses historischen Urteils dann jene Meinung von der relativen Unwichtigkeit eines eingehenderen Zwingli-Studiums. |

Ich rede von diesem Urteil, weil es uns sofort mitten in die Sache hineinführt. Denn es ist wie alle historischen Urteile dieser wertenden |5 oder abschätzenden Art nicht nur ein historisches, sondern ein sachliches Urteil. Es beruht nicht nur auf objektiver Feststellung von Tatsachen und Zusammenhängen, sondern auf einer ganz bestimmten subjektiven Einstellung zu ihnen. Es ist das Urteil des Luthertums, auch dann, wenn es zufällig mehr oder weniger bestimmt auch von reformierten Theologen vorgetragen wird. Das Luthertum kann, wenn es nicht sehr feinfühlig ist, sehr genau weiß, was es will, Calvin und den Calvinismus allenfalls vertragen. Zwingli und das zwinglische Element in der reformierten Kirche und Theologie kann es nicht vertragen. Es kann ihn vielleicht mit weitgehender Gerechtigkeit historisch würdigen, sein letztes Wort aber wird, wenn es mit rechten Dingen zugeht, immer ein Wort des Bedauerns, des Mißtrauens und der Ablehnung sein müssen. Daß Ritschl Zwingli so anerkennen und belobigen konnte, wie er es getan hat9, würde ich ihm, wenn ich Lutheraner wäre, sehr übelnehmen. Und diese notwendige sachliche Ablehnung Zwinglis durch das Luthertum kann nun das historische Urteil unmöglich unberührt lassen. Das Bild der Reformationszeit wird bei allem Bemühen um historische Voraussetzungslosigkeit ein anderes sein, wenn man als konfessionsbewußter Lutheraner gewisse Bedenken und Vorwürfe einfach erheben muß gegen Zwingli, als wenn man als konfessionsbewußter Reformierter diese Bedenken und Vorwürfe vielleicht versteht und doch Zwingli keinen Augenblick anders haben möchte, als er gewesen ist, weil man seine Motive und Tendenzen, alles Einzelne vorbehalten, in ihrer ganzen Besonderheit als notwendig, als seine eigenen empfindet. Und da nun das Luthertum von jeher konfessionsbewußter gewesen ist als das Reformiertentum und zudem jedenfalls in der deutschen Theologie unbestritten die Führung hat, erklärt es sich leicht, wie es zu jener opinio communis, der sich auch die deutschen Reformierten nicht ganz entziehen können, gekommen ist. Wenn ich ihr Urteil sachlich und nicht rein historisch nenne und als das Urteil des Luthertums bezeichne, so möchte ich es damit auch nicht von ferne etwa als unrichtig und wertlos hinstellen. Im Gegenteil: Gegner haben scharfe Augen, schärfere in der Regel als Parteigänger und schärfere auf alle Fälle als sogenannte Unparteiische und Neutrale. Aus einem Buch wie etwa dem von |6 Friedrich Julius Stahl, Die lutherische Kirche und die Union, Berlin 1859 📖10, ist, wenn man einigermaßen überlegen zu lesen versteht, über Zwinglis Charakter und Bedeutung erheblich viel mehr zu lernen als aus viel wohlgemeinten reformierten oder unionistischen Zwingli-Apologien11. Lassen wir also zur Einführung in die Problematik, die uns diesen Winter beschäftigen soll, gerade dieses Urteil, das Urteil des Luthertums als solches in einigen seiner Vertreter in der Neuzeit zu uns reden. Das negative Bild, das sich uns dabei in lauter einzelnen Zügen ergeben wird, zeigt uns vielleicht deutlicher als irgendeine andere Einführung, auf was es im Folgenden positiv ankommen wird.

Es schickt sich dabei, um den Ton anzugeben, einige verstreute Äußerungen von Luther selbst vorauszuschicken. Die berühmteste zuerst. Sie findet sich in Luthers Brief vom 1. Juni 1530 (Enders 7,352f. 📖) an den Prediger Jakob Probst in Bremen in einem Bericht über das Marburger Gespräch. Luther erzählt da etwas spöttisch, wie die Schweizer mit vielen Worten versprochen hätten, die Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl mit ihnen, den Sachsen, zu bekennen «veraciter et spiritualiter», wenn wir sie nur Brüder nennen und so Eintracht mit ihnen heucheln wollten. Darum bat Zwingli offen und unter Tränen vor dem Landgrafen und allen Anwesenden, indem er wörtlich sagte: Es sind keine Leute auf Erden, mit denen ich lieber wollt eins sein, denn mit den Wittenbergern. Denn sie konnten meinen Ausdruck nicht ertragen «Vos habetis alium spiritum quam nos». Da brannten sie jedesmal alle auf, so oft sie das hören mußten. Schließlich haben wir ihnen soviel eingeräumt, daß sie zwar nicht unsere Brüder seien, aber immerhin die Liebe, die man auch dem Feind schuldet, bei uns nicht vermissen sollten. Als Häretiker habe man sie entlassen, wenn auch mit der Abmachung, die literarische Fehde einzustellen in der Hoffnung, daß Gott ihnen noch das Herz öffnen könnte.12 Seine Ansicht über Zwingli hatte Luther schon zwei Jahre vorher im Großen Bekenntnis vom Abendmahl (E.A. 30,225 📖) dahin |7 zusammengefaßt: «Ich bekenne für mich, daß ich den Zwingel für einen Unchristen halte mit aller seiner Lehre; denn er hält und lehret kein Stück des christlichen Glaubens recht, und ist ärger worden siebenmal, denn da er ein Papist war, nach dem Urteil Christi Matth. 12,45: es wird mit solchem Menschen hernach ärger, denn es vorhin war. Solch Bekenntnis tu ich, auf daß ich für Gott und der Welt entschuldigt sei als der ich mit Zwingels Lehre nicht teilhaftig bin noch sein will ewiglich.»13 Man beachte: «in keinem Stück» des christlichen Glaubens lehrt Zwingli recht; es handelt sich also für Luther nicht etwa bloß um den Gegensatz in der Abendmahlslehre, sondern irgendwie um das Ganze. Und darum sein Beschluß: «Ich habe Sorge leider, daß ich ein wahrer Prophet sein muß, da ich geschrieben habe, es werde kein Ketzermeister bekehrt. So will ich nun sie fahren lassen nach der Lehre St. Pauli, Tit. 3,10: Einen Ketzer sollt du meiden, wenn er einmal oder zwier vermahnt ist. Denn sie werdens hinfurt nicht besser machen: es ist heraus, was sie vermögen.»14 |

Auf einen solchen über die Abendmahlsdifferenz weit hinausgreifenden Gegensatz weist auch eine wenig bekannte Stelle aus den Tischreden hin (E.A. 61,16 📖), wo Zwingli schwärmerische Vermessenheit und «Dummkühnheit» vorgeworfen wird. «Perrumpamus!» habe er gesprochen, lasset uns hindurchreißen oder durchbrechen! In drei Jahren wollte er Hispania, Frankreich, Engeland und ganz Deutschland zum Evangelium bringen, und dabei vergaß er, die erste Bitte zu beten: Dein Name werde geheiligt! «Mit diesem seinem gedichten Siege und Viktorie machte er sich selbs zu Schanden, dem Evangelio einen bösen Namen, daß es verlästert ward, und stärkte das Papsttum.»15 Als Zwingli in der Schlacht von Kappel gefallen war, da hat Luther in einem Brief an Wenzeslaus Link in Nürnberg vom 3. Januar 1532 (Enders 9,139 📖) dieses Ereignis ein Gottesgericht genannt und mit dem Ende von Thomas Münzer ausdrücklich in Parallele gesetzt. Er, Luther, habe ja prophezeit, Gott werde die tollen wütenden Lästerungen nicht lange dulden, von denen jene voll waren, |8 die unseren Brotgott verlachten, uns Fleischfresser, Blutsäufer und Blutdurstige und anderes Schreckliche nannten.16 Und auf die an ihn gerichtete Frage, ob es möglich und erlaubt sei, einen Menschen als ewig verdammt zu betrachten, hat Luther einmal bei Tisch exemplifiziert (E.A. 62,15 📖): «Ich wünschte und wollt von Herzen gerne, daß Zwingel selig wäre, aber ich besorge das Widerspiel, weil Christus befiehlt, daß wir sollen also richten und urteilen, Gott werde, die ihn verleugnen und nicht kennen oder die ihn für den Leuten verleugnen und Lügen strafen, wiederum nicht kennen; item, daß die, so nicht glauben, allbereit verdampt seien. Das Urteil Gottes ist gewiß, das wir fällen mögen über alle Gottlose und sie verdammen; Gott sollte ihm denn ein sonderlich Privilegium und Dispensation furbehalten; das gehet seinen Weg.»17

Am 31. August 1543 hat Luther an den Zürcherischen Buchdrucker Christoph Froschauer, der ihm eine von den Zürcher Theologen hergestellte lateinische Bibelausgabe übersandt hatte, folgenden Brief gerichtet (Enders 15,219 📖): «Dem ehrbaren, fürsichtigen Christoffen Froschauer zu Zürich, Drucker, meinem günstigen, guten Freunde. Gnade und Friede im Herrn. Ehrbar fürsichtiger guter Freund. Ich hab die Bibel, so ihr habt mir durch eure Buchführer zugeschickt und geschenkt, empfangen, und eurethalben weiß ich euch guten Dank. Aber weil es eine Arbeit ist eurer Prediger, mit welchen ich, noch die Kirche Gottes, keine Gemeinschaft haben kann, ist mirs leid, daß sie so fast sollen umsonst arbeiten und doch dazu verloren sein. Sie sind genugsam verwarnet, daß sie sollten von ihrem Irrtum abstehen und die armen Leute nicht so jämmerlich mit sich zur Hölle führen. Aber da hilft keine Vermahnung, müssen sie fahren lassen. Darum dürft ihr mir nicht mehr schicken oder schenken, was sie machen oder arbeiten. Ich will ihrer Verdammnis und lästerlicher Lehre mich nicht teilhaftig, sondern unschuldig wissen, wider sie beten und lehren bis an mein Ende. Gott bekehre doch etliche und helfe der armen Kirchen, daß sie solcher falschen, verführerischen Prediger einmal los werden, Amen, wiewohl sie des Alles lachen, aber einmal weinen werden, wenn sie Zwingels Gericht, dem sie folgen, auch finden wird. Gott behüte euch |9 und alle unschuldigen Herzen für ihrem Gift, Amen. Freitags nach Augustini 1543. Martinus Luther D. eigene Hand.»18

Und noch kurz vor seinem Tod, am 17. Januar 1546, hat Luther an Jakob Probst Folgendes geschrieben (Enders 17,11 📖). Der Brief fängt an mit den Worten: «Alt, abgelebt, verdrossen, ermüdet, erschlafft und beinahe einäugig schreibe ich dir, mein Jakobus, und in der Hoffnung auf die wie mir scheint wohlverdiente Ruhe.» Dann aber fährt er bald in alter Energie und Unversöhnlichkeit weiter, wie folgt: «Was du mir meldest über die Schweizer, daß sie so hitzig gegen mich schreiben, daß sie mich verurteilen als einen unseligen Menschen mit einem unseligen Charakter, das freut mich sehr. Denn das habe ich gesucht, das habe ich gewollt in meiner letzten Schrift, durch die sie beleidigt sind, daß sie öffentlich bezeugen sollten, daß sie meine Feinde seien. Das habe ich erreicht und, wie ich schon sagte: darüber freue ich mich. Mir, der ich also der unseligste aller Menschen bin, genügt die Seligpreisung des Psalms: ‹Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Sakramentierer noch tritt auf den Weg der Zwinglianer, noch sitzet, da die Zürcher sitzen. › (‹Beatus vir qui non abiit in consilio Sacramentariorum, nec stetit in via Cinglianorum, nec sedet in cathedra Tigurinorum.›) Da hast du meine Meinung.»19 |

Luthers Stellungnahme hat jedenfalls den Vorzug, ganz und gar unzweideutig zu sein. Wie man in seiner Umgebung von Zwingli dachte und redete, dafür mögen noch zwei Worte von Melanchthon angeführt sein. Melanchthon war ein Mann, der zwei oder vielleicht noch mehr Gesichter hatte. Er hat sich in späteren Jahren gegenüber Butzer, Calvin und Bullinger sehr entgegenkommend benommen, den berühmten Abendmahlsartikel der von ihm verfaßten Augsburger Konfession 1540 dahin abgeändert20, daß auch die Reformierten ihn zur Not annehmbar finden konnten, und z. B. jenen Brief Luthers an Froschauer von 154321 als einen Anfall des Wittenberger Achilles behandelt, von dem man am besten schweige, den man wie eine Wun|10de geheim halten müsse.22 Aber wenn er unter Lutheranern war, konnte er, jedenfalls zur Zeit des Marburger Gesprächs, auch anders reden. Er hat damals an den Kurfürsten Johann von Sachsen geschrieben: «Zwingli und seine Genossen reden unschicklich davon, wie der Mensch vor Gott gerecht geschätzt werde, und treiben die Lehre vom Glauben nicht genugsam, sondern reden also davon, als wären die Werke, so dem Glauben folgen, dieselbige Gerechtigkeit.»23 Und zur selben Zeit an Martin Gorolicius, Pastor zu Braunschweig: «Ich habe nun, da ich die Fahnenträger dieser Sekte öffentlich gehört habe, gemerkt, daß ihre Lehre nicht christlich ist. In allen Büchern der Zwinglianer ist von der Rechtfertigung durch den Glauben keine Rede. Wenn sie Glauben sagen, so meinen sie nicht das Vertrauen auf die Vergebung der Sünden und auf unsere gnädige Aufnahme, Erhörung und Bewahrung durch Gott, sondern ein historisches Fürwahrhalten.» (Ritschl I,160f. 📖)24 Ritschl hat diese Sätze verleumderisch genannt.25 Lassen wir die Frage vorläufig auf sich beruhen. Sie sind jedenfalls bezeichnend dafür, wie stark der Gegensatz in Wittenberg auch abgesehen vom Abendmahlsstreit, auch gerade in dieser Zentralfrage der Reformation empfunden wurde. |

Der Verdacht, den man gegen Zwingli hatte, ist natürlich bei den übrigen Epigonen Luthers nicht schwächer und die Tonart, in der man von ihm redete, nicht freundlicher geworden. Ich wollte hier nur das Faktum dieser ursprünglichen gründlichen Ablehnung, die Zwingli von seinem großen deutschen Zeit- und Streitgenossen widerfahren ist, feststellen. Über den Sinn dieses Faktums werden wir uns später Rechenschaft zu geben haben.

Doch wenden wir uns nun zu einigen Stimmen aus dem neuen Luthertum, die für die heutige Einschätzung Zwinglis einigermaßen |11 bezeichnend sind. Daß die Sprache hier gemäßigter und humaner, die Begründung überlegener und vorsichtiger wird als bei Luther selbst, versteht sich ja von selber. Wir werden aber sofort sehen, daß es sich, in den gemilderten Sitten des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogen und in das Gewand historischer Überlegenheit gehüllt, um dieselbe ursprüngliche gründliche Ablehnung handelt wie im 16. Jahrhundert.

Als Ersten möchte ich hier einen nicht-theologischen Historiker zu Worte kommen lassen, und zwar keinen geringeren als Leopold von Ranke, der im 3. Kapitel des 5. Buches seiner Reformationsgeschichte (Meisterwerke, S. 64f.) 📖 folgendermaßen über Zwingli urteilt: «Wollen wir ihn mit Luther vergleichen, so hatte er nicht so gewaltige Stürme zu bestehen, wie sie in Luther die geheimsten Tiefen des inneren Seelenlebens erschütterten. Da er sich nie so unbedingt dem bestehenden Kirchenwesen hingegeben, so hatte er sich auch jetzt nicht mit so gewaltsamer und schmerzlicher Anstrengung davon loszureißen. Was ihn zum Reformator machte, war nicht jenes tiefere Verständnis der Idee des Glaubens und ihres Verhältnisses zur Erlösung, von welchem Luther ausgegangen, sondern vor Allem, daß er bei seinem wahrheitsuchenden Studium der Schrift Kirche und Leben mit dem allgemeinen Inhalt derselben in Widerspruch begriffen sah. Auch war Zwingli kein Universitätsgelehrter; die herrschenden Lehrmeinungen hatte er niemals ernstlich geteilt; eine hohe Schule umzubilden, festhaltend an Allem, was sich erhalten ließ, und abweichend nur in den wesentlichsten Punkten, war nicht sein Beruf. Die Aufgabe seines Lebens sah er vielmehr darin, die Republik, die ihn aufgenommen, religiös und sittlich umzugestalten, die Eidgenossenschaft zu ihren ursprünglichen Grundsätzen zurückzurufen. Wenn Luther vorzugsweise eine Verbesserung der Lehre beabsichtigte, welcher Leben und Sitte dann von selbst nachfolgen müsse, so nahm Zwingli einen unmittelbaren Anlauf auf die Verbesserung des Lebens: er faßte vornehmlich die praktische Bedeutung des allgemeinen Inhalts der Schrift ins Auge: seine ursprünglichen Gesichtspunkte waren moralisch-politischer Natur: es ist kein Zweifel, daß auch sein religiöses Bestreben hierdurch eine eigentümliche Färbung empfing.»26 |

12 Wer wollte bestreiten, daß das alles sehr fein und vornehm gesagt ist und auf sehr guter Beobachtung beruht? Aber daß die ganze Kontrastierung zwischen der Tiefe des Seelenlebens und der Problematik des öffentlichen Lebens, zwischen Lehre und Sitte, zwischen Religion einerseits, Moral und Politik andererseits bereits das lutherische Urteil oder doch die lutherische Fragestellung in sich schließt, das ist darum doch nicht zu übersehen. Was die Frage des Prioritätsverhältnisses der deutschen und der schweizerischen Reformation betrifft, so ist Ranke der Ansicht, daß Zwingli allerdings schon vor 1517 Gesinnungen entwickelt, Lehren ausgesprochen habe, die auf eine Reform hinzielten. Indes seien Überzeugungen dieser Art damals vielen gemein gewesen. Das Entscheidende sei der Kampf mit den geistlichen Gewalten, und diesen habe Luther zuerst und allein ausgehalten. «Als Luther von Rom verdammt wurde, bezog Zwingli noch eine Pension von Rom. Luther hatte schon vor Kaiser und Reich gestanden, ehe Zwingli eine Anfechtung erfuhr.» «Der ganze Kreis, in dem sich dieser bewegte, war ein anderer. Während wir dort immer die obersten Gewalten der Welt in Tätigkeit erblicken, ist hier zunächst von der Loslösung einer Stadt von ihrem Bistum die Rede.»27 In seiner Darstellung des Abendmahlsstreites (S. 78–91 📖) äußert sich Ranke dann allerdings sehr zurückhaltend, wagt es, sichtlich unter dem Einfluß der unionistischen Tendenzen seiner Zeit, nicht, für Luther irgendwie Partei zu ergreifen, sondern begnügt sich mit der Feststellung, Luther sei eben so viel wie möglich konservativ, historisch gesinnt gewesen, tiefsinnig und von dem Mysterium durchdrungen, Zwingli dagegen bei weitem durchgreifender im Verwerfen und Umbilden, den Bedürfnissen des täglichen Lebens zugewandt, nüchtern, verständig. Er schließt mit dem Gedanken, daß, von der göttlichen Vorsehung bestimmt, beide Auffassungen miteinander ihren Gang zu machen hatten.28 Aber es läßt sich ohne Weiteres denken, was für eine Bedeutung gerade die letztgenannte Formulierung des Gegensatzes in den Augen aller theologisch interessierten Leser Rankes gewinnen mußte und gewonnen hat. Nicht umsonst ist Ranke neben dem Tübinger Sigwart 📖29 ein Haupt|13gewährsmann des Schriftstellers, auf den wir nun zu reden kommen müssen, des schon erwähnten Friedrich Julius Stahl in seinem Werk «Die lutherische Kirche und die Union», 1859 📖.30 Auch Stahl war nicht Theologe, sondern Jurist31, aber, versehen mit der eindringenden Verständnis- und Anpassungsfähigkeit des geborenen Juden, konfessionell feinfühliger und bewußter als die meisten Theologen nicht nur seiner Zeit. Geboren 1802, gestorben 1861, war er einer der hauptsächlichsten Träger der hochkirchlich-konservativen Partei im Preußen der fünfziger Jahre, 1852-58 Mitglied des Oberkirchenrats, ein Freund Hengstenbergs und entschlossener Gegner des theologischen Liberalismus sowohl wie vor Allem der Union. Ich habe mir von unserem hiesigen Vertreter der spezifisch lutherischen Theologie bestätigen lassen, daß Stahl als verständnisvoller Träger eines entschlossenen Luthertums auch heute noch durchaus ernst zu nehmen ist.32 Das genannte Buch von Stahl ist trotz seines Gegenwartszweckes in seinen Hauptbestandteilen ein historisches Buch. Man kann es geradezu als eine Auseinandersetzung mit Zwingli bezeichnen. Stahl bekämpft die Union, wie sie in Preußen seit Friedrich Wilhelm III. besteht (nämlich als Bekenntnisunion, Abendmahlsunion und Kirchenregimentsunion), darum, weil sie auf einer unzulässigen Gleichgültigkeitserklärung der Unterschiede lutherischer und reformierter Theologie beruhe.33 Ihm ist das wesentliche und charakteristische Element in der reformierten Theologie das zwinglische. Der Calvinismus aber sei nur zwischenhineingekommen als eine gewisse Milderung und Verwischung der ursprünglichen, von Zwingli gezogenen scharfen Linien34, die sich |14 doch überall in der reformierten Auffassung des Christentums unvermeidlich geltend machten, als ein erster und folgenreichster Unionsversuch, der doch, solange die reformierte Kirche sich von dem Sauerteig des Zwinglianismus nicht aufs Energischste reinige, unmöglich als gelungen bezeichnet werden könne, zwischen dem und einem Luther nur einigermaßen getreuen Luthertum wohl Duldung und Liebe, aber nimmermehr wirkliche Gemeinschaft bestehen könne. Denn das in den außerdeutschen reformierten Kirchen offen dominierende, aber auch im deutschen Reformiertentum trotz alles ­Melanchthonismus unausgeschiedene und wirksame zwinglische ­Element sei und bleibe für eine nicht verwaschene, sondern ihres ­Ursprungs bewußte lutherische Theologie und Frömmigkeit schlechthin unannehmbar.35 |

Es ist Stahl gegangen, wie es solchen Radikalen zu gehen pflegt: er hat auf seine sehr präzis gestellte Frage bis auf diesen Tag keine nennenswerte präzise Antwort gefunden. Es gab eben im 19. Jahrhundert in Deutschland weder eine reformierte Theologie, die ihren Ursprung im Zwinglianismus etwa kräftig herausgearbeitet und betont und damit dem Luthertum seine Eigenart und vielleicht seine Gefährlichkeit demonstriert hätte, noch, mit Ausnahme gewisser Extremer, eine lutherische Theologie, die gegen das verborgene zwinglische Element im Reformiertentum so kräftig reagiert hätte, wie Stahl es verlangte, sondern es standen sich im Ganzen hüben und drüben Abschwächungen gegenüber, die sich dann - nicht in Kraft, sondern in Schwachheit - gegenseitig fanden und miteinander vertrugen. Zur Durchführung so schwerer Auseinandersetzungen wie der zwischen den beiden Typen der Reformation braucht es mehr Atem, als die protestantische Theologie des 19. Jahrhunderts zur Verfügung hatte. Stahl selbst konstatierte in seinem Vorwort mit einer gewissen Wehmut: «Die Macht ist gegen uns, … die Zeitströmung ist gegen uns, die kräftigen Irrtümer in der Kirche selbst sind gegen uns» (S. XI 📖).36 Der Unionsgedanke hat sich auf der ganzen Linie durchgesetzt. Ich halte es aber für durchaus möglich, daß der Protest Stahls gegen diesen Gedanken eines Tages wieder sehr aktuell werden könnte. Die preu|15ßische Union wird ja wohl nicht das letzte Wort in der konfessionellen Frage innerhalb des Protestantismus sein. |

Doch hier interessieren uns nun die historischen Thesen von Stahl.37 Man unterscheide, sagt er, in der Reformation eine Bewegung aus evangelischem und eine aus natürlichem Geiste. Wesentlich auf dem Boden der letzteren, die ein Erzeugnis der neuen humanistischen Bildung war, stand Zwingli. Er ist ein Geistesverwandter der ungläubigen, ungeheiligten Opposition eines Hutten. Seine Frage war nicht wie die Luthers: Wie soll ich selig werden?, sondern bei ihm erscheint das Wort Gottes als Mittel für ein tüchtiges schweizerisches Volkstum. Stahl verirrt sich sogar bis zu der Behauptung, Zwinglis ursprünglicher Beweggrund sei die Frage gewesen: Wie erreiche ich für mich und mein Volk eine ähnliche Größe wie die des klassischen Altertums? |

3.XI.22 Hatte Luther die Gabe der Theologie und der Philosophie zugleich, den Eifer für Gottes Wort, den Sinn für das göttlich Geheimnisvolle in den Veranstaltungen des ewigen Heils und in den Ordnungen des irdischen Lebens, so geht durch Zwinglis ganze Denkart ein Zug von Nüchternheit, der mitunter an Plattheit streift, ein Hang, tabula rasa zu machen und alles Ideale, Geheimnisvolle und Geschichtliche zu ertöten. Luthers Reformation ist an erster Stelle Gründung, Position, nur um der Position willen kämpft er und nicht weiter, als es zu diesem Zweck nötig ist. Zwinglis Reformation ist an erster Stelle Verneinung: der Kampf gegen Menschensatzungen, mit uferlosen Zielen unternommen und durchgeführt. Aus positiver religiöser Sehnsucht und Erkenntnis hat Luther schon 1520 die ganze evangelische Lehre in allen wesentlichen Punkten entwickelt, während Zwingli in seinen Anfängen und bevor er Luthers Schriften kannte, von dem Positivsten und Spezifischsten der evangelischen Kirche, der Rechtfertigung aus dem Glauben, noch keine Ahnung hatte, sondern in der allgemeinen Denk- und Sprechweise jener Zeit predigte, was jeder Katholik predigen konnte. Aber auch nachdem er Luthers Schriften kennengelernt hat, hat er die evangelische Heilslehre nie in der Reinheit und Tiefe verkündigt, wie Luther das tat. Ihm lag die in Christus geschehene Genugtuung nicht sowohl in seinem stellvertretenden Leiden für un|16sere Schuld als vielmehr in seiner das Gesetz erfüllenden Gerechtigkeit und Unschuld. Ihm war Buße nicht wesentlich Schmerz über die begangene Beleidigung Gottes, sondern über das Unvermögen der menschlichen Natur. Ihm war Erbsünde gar nicht wirklich Sünde und Schuld, sondern bloß Krankheit. Ihm trat nicht die Rechtfertigung und der Glaube, sondern die göttliche Erwählung an Stelle der guten Werke, so daß dem Glauben seine Heilswirkung geradezu abgesprochen wird. Entsprechend dürftig ist auch seine Auffassung christlichen Lebens und christlicher Sitte. «Es ist etwas Hausbackenes in seinem Ideal christlicher Lebensgestaltung.»38 An der Stelle der Kirchenzucht und ihrer reinen Darstellung der heiligen Gemeinde steht bei ihm die Polizei und an der Stelle der aus dem Glauben und den Gaben des heiligen Geistes hervorgegangenen, auf der göttlichen Urstiftung des Hirtenamtes ruhenden Verfassung das rein territorialistische obrigkeitliche Kirchenregiment. So ist auch seine Lehre über das Verhältnis der Untertanen zur Obrigkeit nicht die christlich-asketische und loyale, sondern die des natürlichen Menschen und der antiken Bildung, so daß die, welche die Obrigkeit wählen, sie auch zu jeder Zeit wieder absetzen können. Die Majorität ist befugt dazu. Also vollständig die Lehre eines Rousseau! Können diese Früchte aus der Wurzel apostolischen und evangelischen Geistes kommen?, fragt Stahl entrüstet. So wurden alle Tiefen des Christentums, wie er sie von der Kirche überkommen oder von Luther aufgezeigt fand, von Zwingli flacher gemacht. Wie hätte dieser Mann die evangelische Heilslehre finden können, da er nicht einmal versuchte, die von Luther gefundene sich richtig anzueignen? «Wer weiß, was für eine Reformation er ohne Luthers Einfluß aus Matthäus und Seneka zusammenbereitet hätte!»39 «Hält man die Abschaffung der Hierarchie, der Heiligenanbetung, der Fasten, Bilder, Wallfahrten für evangelische Reformation, so gab es allerdings zwei selbständige evangelische Reformationen nebeneinander, die deutsche und die schweizerische. Versteht man aber unter evangelischer Reformation die Verkündigung des Evangeliums von der Buße und den rechtfertigenden Glauben und die Gründung der Kirche und des ganzen christlichen Lebens |17 auf dieses Evangelium, so gab es nur eine ursprüngliche evangelische Reformation, die deutsche, die Reformation Luthers. Zwinglis Reformation ist, soweit sie originell ist, nicht evangelisch, und soweit sie evangelisch ist, nicht originell.»40 Beachten Sie besonders diesen letzten Satz. Er ist der heimliche oder offene Kardinalsatz der gangbaren lutherischen Beurteilung Zwinglis und der reformierten Theologie überhaupt. |

Aber Stahl wollte der Sache noch besser auf den Grund gehen. Er unternahm es daher, die Frage nach dem obersten Prinzip der Lehre Zwinglis aufzuwerfen.41 Wo bei Luther das Prinzip der Rechtfertigung allein aus dem Glauben steht, sagt er, da steht bei Zwingli der Gedanke: das Heil allein aus Gott ohne das Mittel kirchlicher Akte. Gott allein glauben, gehorchen, vertrauen bedeutet im Sinne Zwinglis, daß Gott nur unmittelbar gebieten, nur unmittelbar Heil wirken, daß es keine Träger göttlicher Vollmachten, keine Gefäße, Werkzeuge, Leiter göttlicher Heilswirkung geben könne. Keine Quelle von Geboten, keine Ursache des Heils außer Gott. Nur aus dem Worte Gottes und der unmittelbaren inwendigen Wirkung des heiligen Geistes kann der göttliche Heilshaushalt bestehen, nicht aber außerdem aus Zwischenursachen, aus kreatürlichen Mitteln, aus Gnadenwirkungen, die etwa an menschliche Amtshandlungen und sinnliche Elemente gebunden wären. Darum die Verwerfung des Empfangs des Leibes Christi im Abendmahl, der Absolution des Geistlichen, der Majestät einer Obrigkeit, die dem Gericht ihrer Untertanen entzogen wäre, der göttlichen Eigenschaften und der Anbetungswürdigkeit der menschlichen Natur in Christo, der künstlerischen Mittel für den Kultus. Erbaulich, heilswirkend, anbetungswürdig kann ja nichts sein außer Gott. Alles, was hier neben Gott treten möchte, gehört der falschen, nicht der wahren Religion an - ein Gedanke, der Luther und der lutherischen Kirche nach Stahl völlig fremd ist. Er ist vielmehr der Gipfelpunkt jener bloß verneinenden Reformation, das schnurstracke und äußerste Gegenteil zum Katholizismus, gefunden nicht aus Bibel und göttlicher Offenbarung, sondern aus philosophischer Betrachtung, aus dem Begriff der göttlichen Alleinursächlichkeit. Nicht die |18 Abwehr der Kreaturvergötterung, des Götzendienstes ist für Zwingli bezeichnend, sondern die Abwehr der Einwohnung und Einpflanzung Gottes in die Kreatur, die Leugnung des Mysteriums, die Leugnung, daß göttliche Kräfte der Kreatur mitgeteilt, göttliche Heilswirkungen an das Kreatürliche gebunden sein können, die Leugnung aller werkzeuglichen Gnadenspendungen. Das ist das Innerste der zwinglischen Richtung, der beherrschende Punkt seiner Reformation. Und sofern die lutherische Kirche gerade alles das behaupten muß, was so von Zwingli geleugnet wird, war Luther im Recht, als er Zwinglis angebotene Hand ablehnte: Ihr habt einen anderen Geist als wir!42 Kein Zufall, daß der Zusammenstoß der beiden Reformationen gerade in der Lehre vom Sakrament erfolgen mußte! War doch das Zentrum der schweizerischen Reformation die Leugnung des Sakramentes. Nicht minder groß als zu Worms zeigte sich Luther zu Marburg, der Mann, welcher der Christenheit das Evangelium wiederbrachte, gegenüber dem kirchlich-bürgerlichen Reformator der Schweiz. Stand er zu Worms gegen die Macht, so stand er zu Marburg gegen die Meinung der Welt; rettete er dort die Kirche des Evangeliums, so rettete er hier für diese Kirche das Heiligtum der Sakramente. Zwingli aber tut in der unmittelbar nach dem Marburger Gespräch abgefaßten und dem Landgrafen gewidmeten Schrift «De providentia 📖»43 seinen letzten Schritt, den Schritt zu der Lehre von der Prädestination, deren Sinn bei ihm kein anderer ist als die Bekämpfung der lutherischen Abendmahlslehre und die Begründung seines eigenen antimysterischen Grundgedankens. Sie geschieht durch die Aufrichtung der Alleingewalt Gottes, mit der auch der Glaube aufhört, an sich rechtfertigend zu sein, weil er ja auch nur eine Folge der Erwählung ist, und mit der alle Vorstellungen von einer gnadenwirkenden Kraft sekundärer Ursachen ein für allemal abgeschnitten sein sollen. Die Vernichtung aller Apotheose der Kirche also ist die Wurzel des zwinglischen absoluten Determinismus, während er mit Pantheismus, wie Stahl ausdrücklich feststellt, nichts zu tun hat. Ist aber der Glaube |19 kein Erfordernis zur Seligkeit, so ist es möglich anzunehmen, daß auch Heiden, denen der Glaube nie gepredigt worden, kraft ihrer Erwählung auf Grund der dem Menschengeschlecht in Christus gebrachten Erlösung selig werden können, umso mehr, als sich das Negative, was Zwingli als das Höchste in der Religion ansieht, bei den Aufgeklärten des heidnischen Altertums in hohem Maße findet. Die Gleichwürdigkeit des klassischen Altertums und des Christentums, die Nicht-Unterscheidung der Frömmigkeit des natürlichen Menschen und des christlich erweckten Menschen ist dogmatisch gerechtfertigt, wenn nicht Predigt, Sakrament und Glaube, sondern allein die Erwählung die entscheidende Wirkung für das Seelenheil hat. Das ist der Ursprung der reformierten Prädestinationslehre. Anders als die Augustins und Luthers ist sie nicht gegen den Wert des menschlichen Willens und seiner Werke, sondern gegen den Wert der göttlichen Gnadenmittel und des Glaubens gerichtet. «Sie steigt über alle Schöpfungen, Stiftungen, Vermittelungen [Gottes], wie über alles freie Leben, das er hervorgerufen, hinweg auf die kahle Höhe, da nichts ist als allein Gott, und läßt ihn dort, wo nichts ist außer ihm, über Heil und Verdammnis entscheiden. Zwingli vernichtet mit dieser Lehre, wenn sie richtig wäre, allerdings das Luthertum, aber in der Tat auch das Christentum.»44 Als Heilsweg für den Menschen jedenfalls hat es dann keine Bedeutung mehr. |

Wir können unsere Besprechung des Stahlschen Buches hier abbrechen, so interessant es wäre, seinen genaueren Nachweisungen, die sich an diese ersten Kapitel anschließen, zu folgen. Die Auffassung Zwinglis, die uns da begegnet ist, beruht auf einem wenn auch feindseligen, so doch eindringenden Nachdenken aller seiner eigentümlichen Gedanken. Und sie ist eine Leistung aus einem Guß. Nicht nur darum, weil sie erfüllt ist von jener ungebrochenen gründlichen Abneigung, die Luther selbst gegen Zwingli empfand, und darum ein in seiner Art klassisches Bild bietet, mit dem sich auseinanderzusetzen lohnend ist. Sondern auch darum, weil sie den energischen Versuch darstellt, Zwingli und die reformierte Kirche und Theologie überhaupt von dem Punkt aus zu verstehen, an dem sich im 16. Jahrhundert die Geister tatsächlich geschieden haben. Über das Verhältnis |20 Zwinglis zu Luther ist auch von Anderen, weniger Einseitigen viel Richtiges und Wichtiges gesagt worden; aber fast alle anderen Darstellungen leiden unter dem Mangel, daß sie nicht verständlich machen, um was in Marburg zwischen den beiden gestritten worden ist. Bei Stahl versteht man es in einer für Zwingli nicht eben vorteilhaften Beleuchtung, aber man versteht es. Das ist das Verdienst seiner Darstellung, das dadurch nicht kleiner wird, daß er in der glücklichen Lage war, an dem Marburger Streitgegenstand ein höchst aktuelles Gegenwartsinteresse zu nehmen, ein Vorteil, den z. B. der so viel gerechter urteilende Ranke nicht mitbrachte und den auch die neueren lutherischen Theologen, von denen noch zu reden ist, so nicht hatten. |

Vorher möchte ich Sie aber nun doch neben Stahl auch noch mit dem Urteil eines älteren und ungebrochenen theologischen Lutheraners bekannt machen. Ich wähle dazu das große Werk des Erlangers Gottfried Thomasius (1802–1875) «Christi Person und Werk. Darstellung der evangelisch-lutherischen Dogmatik vom Mittelpunkte der Christologie aus», 3Erlangen 1886-88 📖.45 Unter den über das ganze zweibändige Buch verstreuten Kennzeichnungen Zwinglis sind folgende die wichtigsten. I,278: Für Zwingli fiel der Gegensatz zwischen Fleisch und Gott zusammen mit dem des Endlichen und Unendlichen. Mit Fleisch bezeichnet er den Menschen an sich, abgesehen vom göttlichen Geiste, und macht ihn so wie die Natur schlechthin abhängig von der absoluten Kausalität der göttlichen Vorsehung. Daher seine Negation der Schuld der Erbsünde.46 I,521[-523]: Er überspannt in der Christologie den Unterschied der Naturen: aus Furcht, einerseits die starre Unwandelbarkeit der göttlichen, andererseits die Kreatürlichkeit, Endlichkeit und Umschriebenheit der menschlichen zu beeinträchtigen, hält er beide so weit als möglich auseinander. Gott darf |21 nach ihm nicht ins Menschsein eingehen. Menschwerdung ist ihm nur die Annahme der menschlichen Natur, eine beschränkte Einigung der Gottheit mit ihr. Der genuine Begriff des Gottmenschen geht verloren. Das absolute Wesen der Gottheit tritt aus seiner Transzendenz nicht heraus, und was wir wirklich in dem erschienenen Gottmenschen haben, ist nicht Gott, sondern der gotterfüllte Mensch, der Geistesmensch. Daher seine Ablehnung der communicatio idiomatum, an deren Stelle eine bloße Redefigur, die «Alloiosis» tritt. Es kommt zu keiner wirklichen gegenseitigen Durchdringung der beiden Naturen in der einen Person Christi, zu keiner Einheit des Gottmenschen, zu keinem gottmenschlichen Handeln. Was Christus tut, tut er entweder als Gott oder als Mensch. Es bleibt bei einem Nebeneinander göttlicher und menschlicher Seins- und Wirkungsweise. Das Schlimmste daran ist, daß auch da, wo es sich um die Erlösung handelt, das Gewicht ausschließlich der göttlichen Natur zufällt. Nicht Christus als Mensch und nicht sein Tod als Tod menschlicher Natur ist Gegenstand des Glaubens. Nicht sein Blut reinigt uns, sondern sein Geist.47 Daher nun auch (II,247f. 📖) Zwinglis Anschauung vom Sakrament: Er bleibt stehen bei Luthers früherer Ansicht, daß die Wirkung des Sakraments mit der des Wortes identisch sei, ja er entleert sie noch (II,361). Er will wie Karlstadt nichts wissen von einer werkzeuglichen und instrumentalen Heilswirkung Gottes. Predigt und Sakrament sind ihm nicht Gnadenmittel, sondern höchstens Gnadenzeichen, Selbstdarstellungen des ohne sie innerlich vom Geist gewirkten Glaubens, etwa noch zur Unterstützung des Fleisches. Er glaubt die Ehre Gottes bedroht durch den Realismus von Luthers Abendmahlslehre und muß sich von diesem antworten lassen: «Das ist unseres Herr Gotts Ehre, daß er sich so tief herunterläßt in’s Fleisch, in’s Brod» (I,462).48 Für ihn ist die Bedeutung des Abendmahls eine bloß subjektive; Christus bleibt ihm der ferne und jenseitige während des dies|22seitigen Genusses der irdischen Elemente (II,347 📖); wie auch die Wiedergeburt durch den Geist und nicht durch das Mittel der Taufe geschieht, die vielmehr ebenfalls nur ihr Zeichen und ihre Versicherung ist (II,316). «Gegen diese Verflachung des tiefsten Mysteriums des Glaubens aufzutreten, war für Luther Gewissenspflicht» (II,347). Nicht ohne Zusammenhang mit dieser Gnadenmittellehre geriet Zwingli auf seine Prädestinations lehre. Der Glaube bedarf ja, um seiner selbst gewiß zu sein, eines festen Punktes außer und über sich, um darauf zu stehen, und dieser Punkt kann kein anderer sein als der objektive, unwandelbare Wille Gottes. Habe ich den nicht offenbar und gleichsam handgreiflich vor mir, so muß ich ihn in jenseitiger Ferne suchen, in einer verborgenen, absoluten Vorherbestimmung; liegt er aber da, dann fällt auch alle Realität in diesen einen Punkt, und die Gnadenmittel verlieren ihre selbständige Bedeutung; sie werden zu bloßen Wahrzeichen der im voraus fertigen Erwählung, sie vermitteln den Erwählten nur das Bewußtsein davon. Die lutherische Abendmahlslehre dagegen macht, indem sie jenes unabweisbare Gewißheitsbedürfnis durch ihren Realismus befriedigt, die Prädestinationslehre überflüssig. Sie ist die Überwindung des falschen katholischen Objektivismus wie des falschen reformierten Spiritualismus (II,248-249).

Man wird auch der Thomasiusschen Kritik Geschlossenheit und Eindrücklichkeit nicht absprechen können. Seine Einwendungen leuchten jedenfalls insofern ein, als sie ein Zentrum haben und als dieses Zentrum kein anderes ist als das Luthers selber. - Wir wenden uns nun zu den Neueren.

Ich nenne als Ersten in dieser Reihe Fr. Loofs mit seiner bekannten Dogmengeschichte4, 1906, S. 792–817. 📖49 Loofs beginnt mit einer Darlegung über die Prioritätsfrage. Noch Ende 1518, als Zwingli nach Zürich kam, stand seine religiöse Einsicht und sittliche Bildung nicht über dem Niveau des Humanismus. Allmählich wächst er dann in seiner Predigttätigkeit über den Gesichtskreis des Erasmus hinaus, reformatorisch aber wird sein Wirken und seine Schriftstellerei erst |23 seit dem Frühjahr 1522. Dieser Wandel geht aber auf den Einfluß Luthers zurück. Denn wenn Zwingli selbst behauptete, schon 1516, ehe noch jemand in der Schweiz Luthers Namen kannte, das Evangelium gepredigt zu haben, so beruhte das auf der Verwechslung einer gewissen humanistischen Einsicht in das Neue Testament mit dem Evangelium der Reformation, einer Verwechslung, die auch dem ­Erasmus widerfahren ist. «Als religiöser Reformator war daher Zwingli, ohne daß er es wußte, von Luther abhängig. Freilich nicht so als Theologe. Zwingli hat Luthers Grundgedanken nur selten in ihrer ganzen Schärfe und Fülle aufzunehmen vermocht, teils weil er behutsamer und in seinem eigenen religiösen Leben nicht so reich war wie Luther, teils weil sein humanistisches Verständnis des Evangeliums zu schnell sich mit dem Luthers identifizierte. Daher ist in Zwinglis systematischen Schriften die humanistisch-philosophische Grundlage seiner Auffassung des Christentums fortgehends mehr wieder zutage getreten.»50 Die Wurzel aller Differenzen mit Luther ist darin zu finden, daß Luthers Verständnis der Bibel wesentlich durch seine religiöse Erfahrung, das Zwinglis in hohem Grade auch durch seine humanistische Bildung bedingt war. Seine ganze Auffassung des Christentums ist nicht so ausschließlich religiös wie bei Luther, sondern sie hat etwas Intellektualistisch-Moralistisches. Für ihn ist der Glaube nicht so ausschließlich wie für Luther Vertrauen auf die sündenvergebende Gnade Gottes - wir erinnern uns, daß schon Melanchthon diese Bemerkung machte -, sondern ein viel allgemeineres Sich-­ auf-­Gott-­Verlassen in Korrelation zu der Alles ordnenden göttlichen Vorsehung. Im Interesse seines Kampfs gegen die Wiedertäufer, die den persönlichen Glauben zur Bedingung der Taufe machen wollten, rückte Zwingli den Glauben als Grund des Heils an zweite Stelle hinter die göttliche Erwählung, macht ihn zu einem bloßen Kennzeichen der letzteren. «Die Erwählten sind Kinder Gottes, bevor sie glauben.»51 Für ihn ist Evangelium ganz allgemein Gottes Offenbarung, vom Gesetz nicht deutlich zu unterscheiden. Für ihn ist |24 Rechtfertigung freilich wie für Luther die Ergebung des Menschen in die Gnade Gottes und also mit dem Glauben Eines, aber die Sündenvergebung tritt in diesen Gedanken viel mehr zurück, der ethische Charakter des Glaubens viel stärker hervor als bei Luther. Die Beurteilung der Sünde bei Zwingli ist unsicher. Die Erbsünde faßt er nicht als wirkliche Sünde, nicht als Schuld, nicht als verdammlich, sondern als natürlichen «Prästen», so daß auch Heiden erwählt sein können. Gottes Geist wirkt Wahrheit auch außerhalb der Sphäre der biblischen Offenbarung; es gibt also eine Erkenntnis der göttlichen Vorsehung, die durch die Erfahrung der Sündenvergebung nicht bedingt ist. Die wahre Kirche ist nach ihm die «ecclesia electorum», zu der die Predigt und Sakramentsverwaltung der sichtbaren Kirche keine Beziehung zu haben scheint. In seinem Gottesbegriff tritt das trinitarische Dogma in gewisser Weise zurück hinter dem Unitarismus des philosophischen Monotheismus. Seine Gesamtauffassung des Christentums stand der der Wiedertäufer einerseits, den Grundgedanken eines aufgeklärten Katholizismus andererseits näher als diejenige Luthers. Die reformatorischen Gedanken erscheinen bei ihm umgebildet zu einem dem früheren Dogmengefüge der Art nach gleichen dogmatischen System, beherrscht von dem Gedanken der göttlichen Allwirksamkeit. |

Allen diesen Einwänden, die Loofs auf Grund gewiß richtiger Beobachtungen vom lutherischen Standpunkt aus gegen Zwingli erheben zu müssen meint, fehlt nun aber der Mittelpunkt und darum die eigentliche Durchschlagskraft, darum, weil Loofs im Unterschied zu Stahl und Thomasius nicht in der Lage ist, mit Zwingli über das zu streiten, worüber Luther tatsächlich mit Zwingli gestritten hat, nämlich über das Sakrament, über das Abendmahl. Die Abschnitte, in denen er darauf zu sprechen kommt52, wirken matt und machen die ganze im übrigen so wohlbegründete Anklage doch wieder fragwürdig. Auf einmal nämlich wird hier über Zwinglis Anschauung nur noch referiert, ohne daß es zu den tadelnden Vergleichen mit Luther kommt wie in allen jenen anderen Punkten. Im Gegenteil: nun wird auf einmal konstatiert, der Vorwurf der Absurdität, den Zwingli der lutherischen Abendmahlslehre gemacht habe, sei von Luther nicht |25 nur nicht widerlegt worden, sondern seine Widerlegungsversuche, seine Versuche, die Möglichkeit der Ubiquität und Realpräsenz spekulativ zu begründen, hätten die Absurditäten noch gehäuft, und in seinem Bemühen, die Gegenwart des Leibes Christi als ein notwendiges Spezifikum des Abendmahls im Unterschied zum Glauben an sich nachzuweisen, habe Luther auf Kosten der evangelischen Grundgedanken einer katholisierenden Schätzung des Sakraments, wenn auch zögernd, die Türe geöffnet. Und bei der Würdigung des Abendmahlsstreites im Ganzen endigt Loofs schließlich mit dem Bedauern darüber, daß Luther nicht anerkannte, daß auch Zwingli ein Christ war, sondern die Zugehörigkeit zur christlichen Kirche von der Zustimmung zu einem Dogma abhängig machte, «über dessen Schriftgemäßheit sehr ernste Männer nicht einig waren».53 «Es handelte sich im Streit um die Abendmahlslehre für die Reformationskirche um die große Frage, ob sie die Gewähr und das Kennzeichen der Einheit in einer bis ins Einzelne übereinstimmenden Lehre oder in der Gemeinsamkeit eines Glaubens zu suchen habe, der in seiner Entfaltung auch der Freiheit und dem Kampf entgegengesetzter dogmatischer Richtungen Spielraum lassen würde.»54 Mir scheint, wenn Eines sicher ist, so ist es das, daß es sich damals weder für Luther noch für Zwingli um diese «große Frage» der Ritschlschen Theologie handelte und daß, wer hier nicht mehr zu sagen weiß als das, wer Luther hier preisgibt und sich so offenkundig wie möglich auf die Seite seiner Gegner stellt, den Verdacht erweckt, es möchten auch die anderen Phänomene, auf die er seine Kritik Zwinglis begründet, so richtig sie an sich beobachtet sind, allenfalls einer anderen Deutung fähig sein. Es fehlt seiner Kritik die Geschlossenheit und innere Notwendigkeit, die die von Stahl so beachtlich und lehrreich macht.

Wenden wir uns nun zu Bonwetschs Grundriß der Dogmengeschichte, München 1909 📖.55 Wir lesen hier S. 195[-197] Folgendes: «Die Reformation Zwinglis war nicht wie die Luthers in originaler Weise aus dem Ringen um das Heil der Seele heraus geboren. Humanistische |26 und patriotische Interessen veranlaßten zunächst seine reformatorischen Bestrebungen. Unter dem Einfluß lutherischer Schriften erschloß sich ihm jedoch ein evangelisches Verständnis und trat die Rechtfertigung aus Gnaden auch in den Mittelpunkt seines christlichen Bewußtseins.»56 Doch bleibt sein vornehmliches Absehen nicht auf Tröstung des Gewissens, sondern auf Erneuerung zu einem dem Willen Gottes entsprechenden Wandel gerichtet. Neben den von ­Loofs aufgezählten Unterscheidungspunkten57, deren Wiederholung wir uns ersparen, fällt Bonwetsch bei Zwingli der Gedanke auf, daß Christus selbst der Gläubigen Gesetz sei, doch konstatiert er zum Schluß, die Fragen der Lehre hätten für Zwingli überhaupt nicht die gleiche Bedeutung wie für Luther, sondern sein vorzügliches Interesse gelte der Gestaltung des praktischen Lebens, eine These, der wir schon bei Ranke begegnet sind58. Daher sein Entgegenkommen Luther gegenüber in Marburg. Nur in der Abendmahlslehre war ihm ein Nachgeben unmöglich, weil es Gott ins Endliche herabgezogen und scheinbar (sagt Bonwetsch) etwas Anderes neben Gott zum Heilsspender gemacht hätte. Bonwetsch läßt keinen Zweifel übrig daran, daß er im Unterschied zu Loofs an der lutherischen Abendmahlslehre ein starkes Interesse hat (S. 162.180 📖)59, sowohl an dem Gedanken der untrennbaren Einheit des Göttlichen und Menschlichen in Christus wie an dem Gedanken einer besonderen Bezeugung der göttlichen Gnade im Abendmahl. Aber dieser Punkt steht auch bei ihm nicht im Mittelpunkt seiner Kritik an Zwingli, und so sind auch seine Beanstandungen, gemessen an Stahl und gemessen an der Situation im Reformationszeitalter selber, nicht frei von einer gewissen Willkürlichkeit und Zufälligkeit.

6.XI.22 Ähnlich steht es bei Paul Tschackert, «Die Entstehung der lutherischen und der reformierten Kirchenlehre», Göttingen 1910 📖.60 Er hat dem «Zwinglianismus» den ganzen zweiten Teil seines Werkes gewid|27met, in welchem sich allgemein anerkannte und höchst singuläre Behauptungen, ein nicht zu verkennendes unparteiisches Wohlwollen für Zwingli und die uns nun schon etwas geläufigen lutherischen ­Antipathien merkwürdig die Waage halten. Er nennt im Widerspruch zu fast allen anderen Autoren die Abhängigkeit der schweizerischen Bewegung von der kursächsischen eine minimale, unendlich wichtiger sei ihre Selbständigkeit. Zunächst fällt ihm der Umstand auf, daß Zwingli in der Schweiz nie die unbedingte Führerstellung eingenommen habe wie Luther in Deutschland. Daß er vor Oekolampad, Haller, Jud, Bullinger u. A. in den Vordergrund getreten sei, verdanke er - meint Tschackert, hier besonders fragwürdig in seinen Behauptungen - wohl hauptsächlich der Tatsache, daß er der Reformator Zürichs war, dessen Obrigkeit die Führung in der religiösen Bewegung an sich gerissen hatte. Zwinglis Schriften seien ja wenig monumental, sondern in Eile angefertigte Gelegenheitsprodukte. Der Gegensatz gegen das Ausland, schweizerisches Nationalgefühl habe diese Männer unter Zwinglis Fahne zusammengeführt. Von einer Trennung der Schweizer und der Sachsen sollte man darum nicht sprechen, weil sie gar nie geeinigt gewesen seien. Der unruhige Schwärmer Karlstadt habe die Schweizer gegen Luther aufgehetzt, und so sei es zu dem «leidigen Abendmahlsstreit»61, wie Tschackert verdächtigerweise zweimal schreibt, gekommen, der darum zu bedauern sei, weil Luther, der Zwinglis positiv-kirchliche Wirksamkeit nicht kannte, sich dabei ein ganz schiefes Bild von ihm gemacht habe, das bis in die neuere Zeit nachgewirkt habe. Zwinglis Wesen [sei] mit wenig Worten bezeichnet: ein humanistischer Biblizist und schweizerischer Kirchenmann. Nicht durch Sündenangst und Seelenkämpfe, sondern durch klassische und biblische Studien ist er zum Reformator herangereift. Die Annahme eines Schülerverhältnisses zu Luther ist gänzlich ausgeschlossen. Zwingli blieb, der er war, auch als er lutherische Traktate gelesen hatte. Nur eine gewisse religiöse Vertiefung wird er durch Luther empfangen haben. Wie Luther, so ist auch Zwingli im Kampf gegen die Schwärmer zum positiv-kirchlichen Reformator ausgereift. Und diese seine positiv-kirchliche Arbeit ist die Hauptsache an seinem Lebenswerke. Das darf man auch bei dem leidigen Abendmahlsstreit |28 nicht übersehen. Für Luther war dieser Streit höchst wichtig, weil er selbst dabei religiös aufs Empfindlichste beteiligt war. Bei Zwingli ist das gar nicht der Fall, ihm dient der Streit nur als Festigung in einer Position, über die er, ohne eigentlich religiöses Bedürfen, lediglich aus rationalen Gründen, seit Jahren mit sich einig war. Seit den Tagen von Marburg sei dann die schweizerische Reformation ohne jede Rücksicht auf die Verhältnisse in Deutschland ihren eigenen Weg gegangen, bis Zwingli im zweiten Kappeler-Krieg «ein Opfer seiner Vermischung von Religion und sozialpolitischen Ideen»62 geworden sei, wobei Tschackert der Irrtum unterläuft, Zwingli für die Nahrungsmittelsperre verantwortlich zu machen, die damals von den protestantischen gegen die katholischen [Orte der Eidgenossenschaft] verhängt wurde und die in Wirklichkeit von Zwingli gerade bekämpft worden ist. |

Was nun Zwinglis Theologie betrifft, so meint Tschackert, darin ebenfalls alleinstehend, den systematischen Charakter seines Denkens überhaupt in Frage stellen zu müssen.63 Das humanistische Bedürfnis nach dem Originalen habe ihn in den griechischen Text des Neuen Testamentes hineingeführt, und jedenfalls bis 1525 sei das Schriftprinzip sein einziger nennenswerter methodischer Grundsatz. Das Wort Gottes, ohne Gegensatz von Gesetz und Evangelium, ist ihm unbedingte Autorität, freilich das dem Glauben offenbare Wort Gottes, dem Glauben, der unabhängig ist von allen irdischen Instanzen, auch von dem geschriebenen Gottesworte. Der Buchstabe muß aus dem Geist verstanden werden. Mit dieser gefährlichen These trat Zwingli in die bedenklichste Nähe der Schwarmgeister. Er argumentierte am liebsten aus dem Ganzen der Bibel. Seine Lebenserfahrungen hatten ihn zum Kampf gegen alle Kreaturverehrung angeregt. So trat die Gottesidee64 in den Vordergrund seines Denkens. Alle seine Religionslehre verwandelt sich ihm in Lehre von Gott, von dem Gott, der absolute Kausalität ist. Aber diese Aufstellung war nicht philosophisch gemeint, sondern er bezweckte damit, für die Schranke, die Gottheit und Kreatur trennen muß, den Grund schon im Wesen Got|29tes festzustellen. Der Glaube hat bei ihm nicht zentrale, sondern sekundäre Bedeutung: er steht nicht in Beziehung zur Buße, sondern zur Erwählung. Ebenso ist zur Heilsgewißheit die Beziehung auf das geschichtliche Werk Christi nicht unentbehrlich, die Zugehörigkeit zur Kirche zur Teilnahme am ewigen Leben nicht unbedingt erforderlich, die Sünde wesentlich in dem naturhaften Gegensatz von Geist und Fleisch begründet, in dem der Mensch sich befindet. Auch Zwinglis Christologie65 geht vor Allem darauf aus, Göttliches und Menschliches streng auseinanderzuhalten, sie ist stark nestorianisierend, die dogmatisch-exegetische Methode, mit der er sie begründet hat, eine Verlegenheitsauskunft, ein Versteckspiel, verwunderlich bei einem Mann von so nüchternem Verstande. Die Kirche66 ist die Kirche der Erwählten, nur Gott bekannt, doch konnte der Mann der Volkskirche die Vorstellung von solcher Unsichtbarkeit nicht konsequent durchführen. In der Frage der Sakramente67 zeigte Zwingli keine Spur von seelischer Erregtheit, im Gefühl von Überlegenheit sah er auf die Irrationalität der lutherischen Position herab. Für eine eigentliche Gnadenvermittlung außer dem Glauben und außer dem biblischen Christus kann bei ihm kein Raum bleiben. Der Genuß der Sakramente und die Predigt des Wortes Gottes sind Zeichen der Gnade Gottes, aber keine übernatürlichen Vorgänge. Die Lutheraner aber gelüstet es nach Zwinglis Meinung unerlaubterweise zurück zu den Fleischtöpfen Ägyptens, dem Sakramentalismus der katholischen Kirche. Viel weitergehend als Luther hat Zwingli die Kirche ganz der weltlichen Obrigkeit68 ausgeliefert und sieht sich daher genötigt, die Revolution christlich zu rechtfertigen. Beabsichtigt hat er eine rein ethische Beeinflussung der bürgerlichen Gemeinde, erreicht hat er die Verflechtung der Kirche und besonders der Prediger in das politische Treiben des Staates. Religion und Politik werden miteinander verquickt, zwei grundverschiedene Mächte, von denen die eine der Ewigkeit zugewandt im Glauben nur auf Gott gerichtet ist, die andere irdischen Interessen dienend den Vorteil des Tages auskauft. Geraten beide ge|30geneinander wie Hammer und Amboß, so muß der, der dazwischen gerät, zerschellen. So endeten Arnold von Brescia und Savonarola, so auch Ulrich Zwingli. In dieser Beziehung war Zwingli viel mittelalterlicher als Luther, während er als Theologe vom Mittelalter fast unberührt ist. In seinen Schriften69 waltet eine leichtgeschürzte Muse. Fest in seiner Gegenwart wurzelnd schrieb der praktische Mann seine Bücher nicht für Bibliotheken, sondern für lebendige Menschen, auf die er wirken wollte. Sein Einfluß beschränkte sich von Anfang an auf einen kleinen Kreis, bis er auch da durch den des übermächtigen Genius Calvins abgelöst wurde.

Daß auch Tschackert als Lutheraner urteilt oder doch unter einer gewissen Zwangsläufigkeit urteilen zu müssen meint, ist wohl deutlich, ebenso aber auch, daß sein Urteil mehr durch zufällige Eindrücke als irgendwie grundsätzlich begründet ist. Ich glaube den Satz verantworten zu können, daß von einem wirklichen Verständnis der Lehre Luthers und darum von einem inneren Recht zur Kritik Zwinglis gerade bei Tschackert keine Rede sein kann.

Ich nenne als Letzten Reinhold Seeberg, «Die Lehre Luthers»2 (Dogmengeschichte, IV,1) Leipzig 1917 (S. 355–393) 📖.70 Seeberg beginnt mit einem in zwei Jahreszahlen enthaltenen Kontrast.71 Als Zwingli 1506 ein bewegtes, an Erfahrungen reiches Pfarramt (in Glarus) antrat, da suchte Luther im Kloster einen gnädigen Gott.72 Umgekehrt: als 1517 Luther den großen Kampf begann, forschte Zwingli «zu Einsiedeln im finstern Wald»73 nach der echten Philosophie Christi. Auch Seeberg fixiert darum die Ausgangspunkte so: bei Luther der religiöse Bedarf des eigenen Herzens, bei Zwingli der humanistische Zug der Zeit. «Als Patriot wollte er die heimische Kirche von ihren |31 sittlichen Schäden heilen, als Humanist auf Grund der Quellen die richtige Philosophie der scholastischen Wissenschaft entgegenstellen.»74 So war der Rahmen seines Wirkens zum vornherein weiter, sein Auftreten zielbewußter als bei Luther. Der Gedanke einer Reformation, den Luther erst allmählich sich abgewinnt, ist für ihn leitende Voraussetzung. Eigentlich reformatorische Gedanken sind ihm ursprünglich fremd. Woher der dann auch bei ihm dominierende Gedanke der Rechtfertigung durch Christus und aus dem Glauben? Kein Zweifel, daß er ihn samt der reformatorischen Gesamtanschauung von Luther überkommen hat. Wenn er selber das in Abrede stellte, so befand er sich in einer peinlichen Selbsttäuschung, erklärlich insofern, als er Luthers Gedanken selber in der Schrift fand, freilich nachdem er sie bei Luther gelernt hatte. Indem er dann das Evangelium mit anderen Elementen der allgemeinen Bildung und der praktischen Lebensordnung verband, ist er vielfach in der vorreformatorischen Anschauung der humanistisch angeregten Frömmigkeit stecken geblieben. Manches klingt bei ihm moderner als bei Luther, im Ganzen ist seine Gedankenwelt auch innerlich mehr mittelalterlich. |

Seine Stellung zur Schrift75 war innerlich religiös erworben, aber ihr haftete ein gewisser gesetzlicher Zug an, ihr fehlt Luthers großartige Freiheit. Sünde76 ist für ihn jedenfalls eine zerbrechende Gewalt, die jede Möglichkeit einer Selbsterlösung ausschließt. Aus der umfassenden Krankheit der Erbsünde wachsen die einzelnen Sünden wie Äste hervor. Er legt dem Sünder eher weniger als mehr an moralischen Qualitäten bei als Luther. Die Rechtfertigung77 durch Christus schließt bei ihm wie bei Luther alle eigene Gerechtigkeit schlechthin aus. Auch darin ist er mit Luther einig, daß er den Glauben78 auffaßt als das Innewerden der Gedanken der Schrift als göttlicher Wahrheit und als Zustand der Zuversicht und Befriedigung, als die Herstellung des normalen, durch den Sündenfall verloren gegangenen Seelenzustandes. Aber dann beginnt der Dissensus, bei dem Gedanken über |32 die Bedeutung des Gesetzes79. Luther hat die negative Bedeutung des Gesetzes vor der positiven betont, Zwingli hat umgekehrt auf letztere das Hauptgewicht gelegt, auch hierin vorreformatorischen Tendenzen folgend. Er empfindet nicht, daß das Gesetz Ausdruck einer anderen Weltanschauung ist, unmerklich wird ihm das Evangelium, Christus selbst, zum neuen Gesetz. So steht in seinem Lebensideal80 freilich der Glaube obenan, und wer glaubt, dem sind die Sünden vergeben; zum anderen aber ist der Glaube auch Prinzip eines rastlos nach dem Guten strebenden Lebens. Der Ehre Gottes muß ihr Recht geschehen, und so wird Zwinglis Christentum durchaus werktätig. Diese Gedanken hat nun Zwingli in steigendem Maß in Beziehung gesetzt zu einem Gottesbegriff81, der aus der Stoa stammte, von der Renaissance neu aufgenommen worden war und den er in origineller Weise mit den Gedanken der christlichen Überlieferung in Beziehung zu setzen wußte. Gott ist die erste Ursache, das absolute Sein, die Quelle alles Guten, die reine und darum unveränderliche Aktivität. Alle sonstigen Ursachen werden von ihm bewegt, und alle Wesen sind nur seine Werkzeuge. Und nun ist Christus82 für ihn nicht eine schlechthin irrationale Tatsache. Er lehnt die Regel Luthers ab, daß die Gotteserkenntnis bei Christus anzuheben habe. Denn Alles, was vom Verhältnis zu Christus gesagt werden kann, ist schon im Verhältnis zu Gott enthalten. Die göttliche Liebe, die Erlösung ist schon aus dem natürlichen Zusammenhang der Dinge mit Einschluß der Sünde durch rationale Betrachtung zu erfassen. Die Erlösung ist nur ein besonderer Höhepunkt in diesem Zusammenhang, der sich ihm restlos einordnet. Für Luther sind Sünde und Erlösung positive Größen, die qualitativ verschieden sind von dem rationalen Weltzusammenhang, für Zwingli sind sie nur quantitativ von den übrigen Bestandteilen verschiedene Höhepunkte in diesem Zusammenhang. Dort sind Gott und die Welt ein Rätsel, und die positiven Tatsachen, die sie zum Rätsel machen, sind zugleich dessen Lösung. Hier sind Gott und die Welt verständlich, und auch die positiven Tatsachen der Sünde und |33 Gnade erscheinen als notwendig nach den rationalen Maßstäben des Gesamtverständnisses jenes Zusammenhanges. Sünde und Gnade blieben für Luther Wunder, für Zwingli waren sie vernunftgemäße Realitäten. Immerhin hat sich, wie Seeberg verwundert feststellt, Zwingli nicht zur Naturalisierung von Sünde und Gnade forttreiben lassen, sondern den Gedanken einer verdammlichen Schuld und einer besonderen göttlichen Offenbarung aufrechterhalten. Auf die Prädestinations lehre83 legte Zwingli Gewicht im Interesse der Heilsgewißheit, der anti-pelagianischen und der anti-wiedertäuferischen ­Polemik. Trotz richtiger Erkenntnis vom Wesen des Staates und der ­Kirche84 werden bei ihm endlich die Funktionen beider ineinandergeschoben, so daß keiner von den beiden Teilen zu freier Entfaltung kommen kann. Der Staat soll das von der Bibel gebotene Programm durchführen, dabei erstreckt sich seine Gewalt aber auch über das kirchliche Lehramt. Und der Glaube der Einzelnen soll frei sein, aber gepredigt werden darf ihnen nur der vom Staat gebilligte Glaube. Es entspricht der Verwandtschaft mit Savonarola und dem ganzen Schwanken in Zwinglis Wesen, daß er nicht nur seine Stadt nach dem Recht der Bibel mit Hilfe der weltlichen Gewalt reformieren wollte, sondern das Reformationswerk mit politischen Kombinationen größten und kühnsten Stiles verband. |

Im Abendmahlsstreit85 sieht Seeberg die Differenz zwischen Luther und Zwingli zum Ausdruck kommen. Leider hat er nicht versucht, dies näher zu begründen, so daß diese Zentralfrage auch bei ihm in der Schwebe bleibt. Er stellt fest, daß die symbolische Sakramentstheorie ebenso zu den übrigen theologischen Gedanken Zwinglis paßte, wie sie damals in den Kreisen der Aufgeklärten überhaupt in der Luft lag. Mit einer gewissen Lust und nicht ohne Anwendung zweifelhafter Mittel hätten sich Zwingli und seine Anhänger in den Kampf gegen Luther gestürzt. Für das Große in Luthers Christologie, daß eben Christi menschliche Worte und Werke die Offenbarung Gottes sind, hatte er kein Verständnis, sondern [er verstand] Gottheit |34 und Menschheit in mittelalterlicher Weise nach dem Schema der endlichen und der unendlichen Natur. Somit kann das Abendmahl für ihn nicht mehr sein als Gedächtnis- und Bekenntnisfeier. Umgekehrt lag für Luther in der Christologie Alles daran, daß aus einem unendlichen Gott ein «endlicher und beschlisslicher Mensch»86 geworden ist und also auch Christi Fleisch ein Gottesfleisch, ein Geistfleisch87. Er wehrt sich gegen die Trennung der Naturen, weil dann in der Menschheit nicht mehr die volle Offenbarung Gottes zu finden wäre. Von dieser seiner religiösen Erfahrung macht er dann freilich eine gedankliche Anwendung, angesichts derer auch Seeberg die Ausdrücke «verdinglicht», «vergröbert», «metaphysisch versteinert» in die Feder kommen.88 Doch sind nach ihm diese gedanklichen Anwendungen überhaupt nicht so wichtig. «Luther hängt an dem religiösen Gedanken, daß, wie wir Christus nur in den positiven Formen des Menschenlebens ergreifen, er auch im Abendmahl als der Mensch Jesus mit seinem unsere Erlösung in sich begreifenden menschlichen Wesen, das die Leiblichkeit in sich faßt, gegenwärtig ist. … Der religiöse Vorgang der Vergegenwärtigung Christi treibt ihn zu der Annahme der physischen Gegenwart des Herrn. Und nicht nur der Gabe, auch des Gebers will der Glaube inne werden, nicht nur Zusicherung der Vergebung, sondern persönliche Gemeinschaft empfangen. Daß der Herr kommt und daß er gibt, daran liegt es Luther, nicht aber an der menschlichen Tat der Erinnerung und Verpflichtung.» «Hier liegt der Nerv seines Widerspruchs gegen Zwingli. Das Sakrament ist nicht ein Zeichen eines zukünftigen oder abwesenden Dinges, sondern eine Gestalt eines gegenwärtigen und doch unsichtbaren Dinges. Daß Christus, und zwar der geschichtliche Erlöser, selbst da ist und daß wir ihn nicht nur durch unsere Phantasie hinzudeuten, darauf kommt es ihm an. Das scholastische Material, mit dem er diesen Gedanken begründet, ist als Mittel zu diesem Zweck zu betrachten.»89 |

35 So Seeberg. Man kann die Frage aufwerfen, ob es angeht, das, was Luther als leibliche Gegenwart Christi gewollt und gelehrt hat, aufzufassen als die Gegenwart des sogenannten geschichtlichen Christus, oder ob darin nicht ein heimlicher Spiritualisierungsversuch liegt, gegen den sich Luther aufs Energischste verwahrt hätte. Man kann also fragen, ob Seeberg, auf Herz und Nieren geprüft, wirklich an die lutherische Abendmahlslehre glaubt und also in der Lage ist, sich, wie er sagt, in dem großen Kampf auf Luthers Seite zu stellen. Genug, er tut es, obwohl er seine einzelnen Gedankenzüge im Grunde nicht zu teilen vermag.90 Die Wucht, die sie bei einem Stahl und Thomasius hatte, hat die lutherische Anklage gegen Zwingli auch in seinem Munde nicht erlangt. Seine Darstellung hat jedenfalls vor Loofs und Tschackert den hohen Vorzug, daß der entscheidende Punkt der Differenz bei ihm mit Interesse gesehen und mit Eifer beleuchtet ist.

Wir können hier mit unserem Überblick über das Urteil des Luthertums abbrechen. Ich will kein Gewicht darauf legen, daß die angeführten Theologen sich in nicht wenig Punkten untereinander widersprechen. Und auch darauf, daß das Urteil zuletzt etwas matt wird, weil die neueren lutherischen Schulen im Hauptpunkt, in der Abendmahlslehre, Zwingli nicht so viel vorzuwerfen haben, wie sie wohl gerne möchten, soll nur im Vorbeigehen der Finger gelegt sein. Es bleibt ja des Eindeutigen und Einstimmigen in diesem Urteil genug. Und gerade [das] Eindeutige und Einstimmige wollte ich Ihnen zu Gehör bringen, bevor wir uns mit Zwingli selbst befassen. Ich fasse kurz zusammen. Man sagt, weniger religiöse Erfahrung als Humanismus und Patriotismus hätten Zwingli zum Reformator gemacht. Man betont seine Abhängigkeit von Luther, aber auch seine mangelnde Fähigkeit, Luther ganz zu verstehen. Man findet sein Wollen und Streben mehr moralisch-politisch als religiös. Man konstatiert einen gewissen Rationalismus, jedenfalls ein stark dominierendes philosophisches Interesse. Man beklagt das Abstrahierende, Negative, Trennende in Zwinglis Denken, sein Unverständnis für das Göttliche in der Kreatur, für die Wirklichkeit des Gottmenschen und damit doch wohl für das Zentrum des Christentums, andererseits seine allzu lebhafte Diesseitigkeit, seine Ineinssetzung von Gesetz und Evangelium, |36 seine Vermengung von Religion und Politik. Man findet Luther tiefsinnig und fromm, Zwingli aber nüchtern und praktisch, wo nicht flach und platt, Luther christlich-evangelisch, Zwingli eines gewissen milden edlen Heidentums nicht unverdächtig.

Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme, daß das ungefähr der Bestand Ihres Wissens von Zwingli oder Ihrer Vorstellungen von ihm ist, mit dem Sie in diese Vorlesung gekommen sind. Ich habe nicht die Absicht, Ihnen dies Bild zu entreißen und es durch ein anderes zu ersetzen. Es ist in seiner Weise ein richtiges Bild. Nur kann man es mit anderen Augen möglicherweise auch anders ansehen, als es gewöhnlich geschieht.

Sachfußnoten

1
= Abstellgleis. ↩
2
K. B. Hundeshagen, Beiträge zur Kirchenverfassungsgeschichte und Kirchenpolitik, insbesondere des Protestantismus, Bd. I, Wiesbaden 1864, S. 125–297 (II.: «Das Reformationswerk Ulrich Zwingli’s oder die Theokratie in Zürich»). 📖 ↩
3
I. A. Dorner, Geschichte der protestantischen Theologie, besonders in Deutschland, nach ihrer principiellen Bewegung und im Zusammenhang mit dem religiösen, sittlichen und intellectuellen Leben betrachtet, München 1867, S. 275–329 (Erstes Buch, Zweiter Hauptabschnitt, Zweite Abtheilung: «Die schweizerische Reformation bis zu ihrer ersten Symbolbildung und ihr Verhältniß zu der deutschen»). 📖 ↩
4
A. Ritschl, Die christliche Lehre von der Rechtfertigung und Versöhnung, Bd. I: Die Geschichte der Lehre, Bonn 1870, S. 126–204 (Viertes Capitel: «Der reformatorische Grundsatz von der Rechtfertigung durch den Glauben an Christus»). 📖 ↩
5
E. Zeller, Das theologische System Zwingli’s in seinen Grundzügen dargestellt, in: ThJb(T), Jg. 12 (1853), S. 94–144.245–294.445–560; auch separat, Tübingen 1853. 📖 ↩
6
Chr. Sigwart, Ulrich Zwingli. Der Charakter seiner Theologie. Mit besonderer Rücksicht auf Picus von Mirandula, Stuttgart und Hamburg 1855. 📖 ↩
7
P. Wernle, Der evangelische Glaube nach den Hauptschriften der Reformation, Bd. II: Zwingli, Tübingen 1919. 📖 ↩
8
H. Hermelink, Reformation und Gegenreformation (Handbuch der Kirchengeschichte, hrsg. von G. Krüger, Teil 3), Tübingen 1911, S. 85–89.96–100 (§ 14: «Die Anfänge der Evangeliumspredigt Zwinglis 1521-24» 📖; § 16: «Der Abendmahlsstreit 1524-29»).↩
9
Ritschl, a.a.O., S. 151–173. 📖 ↩
10
Fr. J. Stahl, Die lutherische Kirche und die Union. Eine wissenschaftliche Erörterung der Zeitfrage, Berlin 1859. 📖 ↩
11
Vgl. K. Guggisberg, Das Zwinglibild des Protestantismus im Wandel der Zeiten (Quellen und Abhandlungen zur Schweizerischen Reformationsgeschichte, II. Serie, Bd. 8), Leipzig 1934 📖.↩
12
Brief an Jakob Probst (1.6.1530), WA.B 5,340,46-60 (Nr. 1577) 📖.↩
13
M. Luther, Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis (1528), WA 26,342, 21-27. 📖 ↩
14
WA 26,262,1-6. 📖 ↩
15
WA.TR 3,55,12-18 (Nr. 2891b). 📖 ↩
16
Brief an Wenzeslaus Link (3.1.1532), WA.B 6,246,16-20 (Nr. 1895). 📖 ↩
17
WA.TR 1,436,27-437,5 (Nr. 875). 📖 ↩
18
Brief an Christoph Froschauer (31.8.1543), WA.B 10,387,1-21 (Nr. 3908). 📖 ↩
19
Brief an Jakob Probst (17.1.1546), WA.B 11,263,3-5 (Nr. 4188). 📖 ↩
20
Confessio Augustana variata (1540), BSLK 65,45f. 📖 ↩
21
Siehe oben Anm. 18. 📖 ↩
22
Brief an Martin Bucer (4.11.1543), CR 5,218 (Nr. 2790) 📖: «De Epistola Turegum prorsus hic est silentium, ne scriptam quidem esse noram. Sciscitatus igitur intelligo Marcum Crodelium, qui Pelecano notus est, fuisse incitatorem. Meministi autem verum de Achille, δεινὸς ἀνὴρ τάχα κεν καὶ ἀναίτιον αἰτιόωτο»; vgl. Brief an Heinrich Bullinger (25.3.1544), CR 5,342 (Nr. 2893).↩
23
Brief an Kurfürst Johann von Sachsen (5.10.1529), CR 1,1099 (Nr. 637) 📖.↩
24
Brief an Martin Görlitz (März 1530), CR 2,25 (Nr. 670) 📖; vgl. A. Ritschl, a.a.O., S. 160f. 📖 ↩
25
Ritschl, a.a.O., S. 160, Anm. 42 📖.↩
26
L. von Ranke, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bde. I-V (= Rankes Meisterwerke 1-5), München/Leipzig 1914, Bd. III, S. 64f. 📖 ↩
27
Vgl. a.a.O., S. 65f. 📖 ↩
28
Vgl. a.a.O., S. 91f. 📖 ↩
29
Siehe oben S. 4, Anm. 6.↩
30
Siehe oben S. 6, Anm. 10. ↩
31
Fr. J. Stahl (1802–1861), Professor für Staats- und Kirchenrecht in Würzburg, Erlangen und Berlin, betätigte sich als lutherisch-konfessioneller Kirchenpolitiker; vgl. W. Füßl, Art. «Stahl, Friedrich Julius», in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. X (1995), Sp. 1130–1135. 📖 ↩
32
Satz mit Rotstift am Mskr.-Rand angestrichen und mit der Notiz versehen: «C. Stange!». Carl Stange (1870–1959) hatte seit 1912 in Göttingen einen Lehrstuhl für Systematische Theologie inne. Zu den Beziehungen zwischen Barth und Stange vgl. Bw.Th. II, Register (S. 735) 📖.↩
33
Vgl. Stahl, a.a.O., S. 3.518 📖.↩
34
Vgl.a.a.O., S. 83f 📖.↩
35
Vgl. a.a.O., S. 413–421 📖.↩
36
Vgl. a.a.O., S. XI 📖.↩
37
Vgl. a.a.O., S. 12–30 📖.↩
38
Vgl. a.a.O., S. 28 📖.↩
39
Vgl. a.a.O., S. 30 📖.↩
40
Ebd. 📖 ↩
41
Vgl. a.a.O., S. 30–45 📖.↩
42
Vgl. Brief an Jakob Probst (1.6.1530), WA.B 5,340,54 (Nr. 1577) 📖; siehe oben S. 6 bei Anm. 12.↩
43
H. Zwingli, Ad illustrissimum Cattorum principem Philippum sermonis de providentia dei anamnema (1530), Z 6/III,64-230 📖.↩
44
Vgl. Stahl, a.a.O., S. 44 📖.↩
45
G. Thomasius, Christi Person und Werk. Darstellung der evangelisch-lutherischen Dogmatik vom Mittelpunkte der Christologie aus. Dritte Auflage in 2 Bänden, nach des Verfassers Tode bearbeitet von Fr. J. Winter, Erlangen 1886/1888. 📖 (Erste Auflage, 3 [in 4] Bänden, Erlangen 1853-1861; zweite Auflage, 3 [in 4] Bänden, Erlangen 1856-1863.)↩
46
Vgl. Thomasius, a.a.O., Bd. I3, S. 278 📖, Anm., in einem Referat über Chr. Sigwart, a.a.O., S. 77 📖, zur Sache, welches dem Thomasiusschen Werk erst in der zweiten Auflage hinzugefügt wurde; vgl. den ausdrücklichen Hinweis a.a.O., Bd. I2, S. XI.↩
47
Vgl. Thomasius, a.a.O., Bd. I3, S. 523 📖, wo vor allem der letzte Gedanke von der Reinigung durch den Geist aus einem ausführlichen Zitat aus dem Brief Zwinglis an Johannes Haner (Nürnberg) (3.12.1526; Z 8,791-795 [Nr. 555], dort besonders S. 792) 📖 belegt wird.↩
48
Vgl. Thomasius, a.a.O., Bd. I3, S. 462 📖mit dem Zitat aus M. Luther, Daß diese Worte Christi ‹Das ist mein Leib› noch fest stehen, wider die Schwärmgeister (1527), WA 23,157,30f 📖.↩
49
Fr. Loofs, Leitfaden zum Studium der Dogmengeschichte, Halle 19064, S. 792–807 (§ 81: «Das evangelische Christentum Zwingli’s») und S. 807–817 (§ 82: «Der Sakramentsstreit»). 📖 ↩
50
Vgl. a.a.O., S. 795f. 📖 ↩
51
Vgl. a.a.O., S. 804 📖 unter Bezug auf H. Zwingli, In catabaptistarum strophas elenchus (1527), Z 6/I,176,7f. 📖: «ii, qui electi sunt, filii dei sunt anteaquam credant». ↩
52
Vgl. Loofs, a.a.O., S. 807–817 📖.↩
53
Vgl. a.a.O., S. 817 📖.↩
54
Vgl. a.a.O., S. 816, Anm. 2 📖 (Zitat von R. Staehelin, Huldreich Zwingli. Sein Leben und sein Wirken, Bd. II, Basel 1897, S. 251 📖). ↩
55
G. N. Bonwetsch, Grundriß der Dogmengeschichte, München 1909. 📖 ↩
56
Vgl. a.a.O., S. 195 📖.↩
57
Siehe oben S. 22–24.↩
58
Siehe oben S. 11; vgl. auch von Ranke, a.a.O., S. 47 📖.↩
59
Vgl. auchBonwetsch, a.a.O., S. 196 📖.↩
60
P. Tschackert, Die Entstehung der lutherischen und der reformierten Kirchenlehre samt ihren innerprotestantischen Gegensätzen, Göttingen 1910, S. 228–257 (§§ 45-54: Zweiter [von fünf] Teil[en]: «Der Zwinglianismus») 📖.↩
61
Vgl. a.a.O., S. 229.235 📖.↩
62
Vgl. a.a.O., S. 238 📖.↩
63
Vgl. a.a.O., S. 238–242 📖.↩
64
Vgl. a.a.O., S. 242–246 📖.↩
65
Vgl. a.a.O., S. 246–248 📖.↩
66
Vgl. a.a.O., S. 248f 📖.↩
67
Vgl. a.a.O., S. 249–252 📖.↩
68
Vgl. a.a.O., S. 252–254 📖.↩
69
Vgl. a.a.O., S. 257 📖.↩
70
R. Seeberg, Lehrbuch der Dogmengeschichte, Bd. IV/1: Die Lehre Luthers, Leipzig 19172.3, S. 355–393 (Viertes Kapitel [§§ 87f.]: «Zwinglis Lehre. Der Gegensatz zwischen Zwingli und Luther in der Abendmahlslehre»). 📖 ↩
71
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 355–357 📖.↩
72
Der sogenannte reformatorische Durchbruch Luthers vollzog sich im Wittenberger Kloster, wo ihn die Frage nach dem gnädigen Gott und der iustitia Dei umtrieb; vgl. M. Luther, Von der heiligen Taufe Predigten (1534), WA 37,661,20-27 📖; vgl. auch WA 36,284,31-33 📖; WA 52,236,19-22 📖.↩
73
Vgl. Seeberg, a.a.O., Bd. IV/1, S. 355 📖.↩
74
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 356 📖.↩
75
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 357f 📖.↩
76
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 358f 📖.↩
77
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 359–361 📖.↩
78
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 361f. 📖 ↩
79
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 362f 📖.↩
80
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 363f 📖.↩
81
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 364–366 📖.↩
82
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 366–368 📖.↩
83
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 368f 📖.↩
84
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 369–371.373–376 📖.↩
85
Vgl.a.a.O., Bd. IV/1, S. 371f. 📖 sowie S. 376–393 (§ 88: «Der Kampf um das Abendmahl»).↩
86
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 381 📖, unter Bezug auf M. Luther, Auslegung des dritten und vierten Kapitels Johannis (1538–1540), WA 47,204,1 📖.↩
87
Ebd. unter Bezug auf M. Luther, Daß diese Worte Christi ‹Das ist mein Leib› noch fest stehen, wider die Schwärmgeister (1527), WA 23,243,36 📖.↩
88
Vgl. Seeberg, a.a.O., Bd. IV/1, S. 382 📖.↩
89
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 388f 📖.↩
90
Vgl. a.a.O., Bd. IV/1, S. 389 📖.↩