[Aus einem Brief von Prof. D. Ernst Wolf,
Bonn (21. Juni 1934), an R. Bultmann (Orig. in der UB Marburg, Handschr.-Abt. Ms 860):]
Sie kennen gewiß das neue «Kittelianum».1 Einen Durchschlag lege ich bei und ebenso eine Kopie meines am
10.6. Pfr. Asmussen zur
Verfügung gestellten Urteils dazu, das wohl in der RKZ dieser Woche erscheint.2 Vielleicht lohnt es, zu dem vorliegenden heillosen Mißbrauch von 1.Kor. 9,203 einmal sich ausführlicher exegetisch zu äußern. Und vielleicht könnten Sie, wenn
Ihnen die Sache nicht zu belanglos erscheint, obwohl sie angesichts einer breiten
Gläubigkeit an die von Kittel vorgenommene
Verwendung doch nicht belanglos ist, — uns ein kleineres Votum des Neutestamentlers dazu
zur Verfügung stellen. Ich würde es sofort in der Juli-Nr. herausbringen, die nun wohl
als erste ordnungsmäßig am 15. erscheinen wird.4 Es wird Sie interessieren, daß Kittel in einem sehr umfangreichen und seinerseits überaus heftig
geführten Briefwechsel mit Barth, in dem er die Bekenntnissynode zur Entscheidung
zwischen ihm und Barth aufruft, der Frage Barths nach dem Recht seiner «Exegese»
beharrlich ausweicht und statt dessen von seinem Recht darauf spricht, für die «erga theou» als da sind Weib, Kind, Beruf, Volk, Vaterland usw. immer wieder zu danken. In
Bonn tue man das angeblich nicht, hat
Kittel seinen Hörern zu Beginn dieses
Semesters erklärt.