Hans Freiherr von Soden an Gerhard Kittel
Anhang 22
[Brief von
Prof. D.
Sie waren so freundlich, mir einen Abzug Ihrer offenen Anfrage an den
Die Stellungnahme wird mir durch Zweierlei durchaus erleichtert. Einmal dadurch, daß ich an der Fassung der Barmer Sätze in keiner Weise mitgewirkt habe. Ich habe ihnen zugestimmt, mit dem in solchen Fällen ja bei jedem selbständigen Theologen wohl selbstverständlichen Wunsche, daß dies oder jenes in ihnen anders gesagt worden wäre, aber allerdings mit voller gewissensmäßiger Zustimmung und Mitverantwortung dafür, daß die Synode diese Sätze annahm. Wenn ich manches anders gesagt hätte, so soll dies also nicht heißen, daß ich nicht für die Sätze einträte, wie man dies überhaupt sinngemäß in solchen Fällen tun kann, und daß ich sie mir nicht in allem Wesentlichen zu eigen machte. Das zweite erleichternde Moment ist für mich, daß ich ja von meiner kritischen Haltung zur dialektischen Theologie und gerade zu K. Barth oft genug Zeugnis gegeben habe. Daran hat sich auch gar nichts geändert. Ich habe aber stets anerkannt, daß die dialektische Theologie im |262 Sinne des berühmten Korrektivs2 ein großes und echtes Verdienst um die Entwicklung der theologischen Lage hat und damit auch ganz besonders um die der kirchlichen Krisis, in die wir geführt worden sind. Sie hat ja im Übrigen wie alle bisherigen theologischen Fronten auch die dialektische durchaus gespalten, und für meine Stellungnahme in den kirchlichen Fragen ist allein richtunggebend, was einer dazu sagt, und nicht, wer er ist und was er in anderen Fragen als den jetzt auf Antwort drängenden gesagt hat.
Ich glaube auch dies sagen zu dürfen, daß von mir Zeugnisse vor der gegenwärtigen
Krisis vorliegen, daß ich das theologische Anliegen Ihrer Frage erkenne und als eigenes
bekannt habe, etwa auch in meinem Helsingforser Vortrag über Christentum und Kultur3 und sonst. Ich bin aber der Meinung, daß dieses Anliegen in den Barmer Sätzen auch keineswegs
unberücksichtigt ist. Der Staat von Satz 5 ist doch der jeweilige konkrete Staat, der
Staat der geschichtlichen Stunde. Was er fordern darf, ist allerdings in Satz 5 und dazu
in Satz 1 auch bestimmt begrenzt. Gegen Ihren Zusatzvorschlag habe ich (ich bitte, dies
ganz offen aussprechen zu dürfen) entscheidend dies, daß er zweideutig ist. Was Sie in
dem Satze «wir verwerfen usw.»4 aussprechen, ist einfach
unanfechtbar |263 und m. W. auch unbestritten in seiner
prinzipiellen und formalen Haltung, hilft uns aber gar nichts, wenn es nicht in
konkreter Bezogenheit auf unseren geschichtlichen Augenblick angewendet wird und wenn
nicht ganz deutlich gesagt wird, wie sich denn die Stunde
Sie wollen freundlich einverstanden sein, wenn ich auf anderes nicht eingehe,
insbesondere nicht auf die Verwendung und Auslegung von