Brief Nr. 88 · 6. Mai 1934

Rudolf Bultmann an Karl Barth

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Lieber Herr Barth!

Ihnen und Ihrer Gattin möchte ich noch einen herzlichen Dank für die erwiesene Gastfreundschaft senden.2 Nicht nur das Schild vor Ihrer Zimmertür, sondern — leider muß ich es gestehen — auch Ihr auf übermäßige Arbeit schließen lassendes Aussehen brachten mir zum Bewußtsein, was das Geschenk der uns und speziell auch mir gewidmeten Zeit für Sie bedeutet. So darf ich mit dem Dank wohl die Bitte vereinen: reiben Sie sich nicht auf, und schonen Sie sich nach Möglichkeit. Sie sind auf lange hinaus unentbehrlich! — Vielleicht hörten Sie schon, daß hier Hermelink und Heiler dieselbe Nachricht erhalten haben wie bei Ihnen Hölscher. Am Abend unserer Rückkehr fand Hermelink den Berliner Brief vor.3 — Darf ich Sie noch bitten, Fräulein v. K.4 zu veranlassen, |148 mir die Adresse der Dame zu senden, bei der eventuell der junge Straßburger5 Aufnahme finden könnte, damit ich die Nachricht nach Straßburg senden kann? Am besten ein Blatt mit einigen Angaben, das ich direkt nach Straßburg weitersenden kann.

Nun noch einmal meinen Dank und herzliche Grüße von meiner Frau und mir an Sie und den Kreis Ihres Mittagstisches, in dem ich so freundlich Aufnahme fand!
Ihr
R. Bultmann

Sachfußnoten

1
Mskr.: 6.IV.34; nach dem Poststempel (7.5.34) wurde die Karte am 6.5.1934 geschrieben.↩
2
Bultmann war Anfang Mai mit Schlier und v. Soden bei Barth in Bonn zu Besuch, um die kirchlich-politische Situation zu besprechen. Dabei wurde das von v. Soden entworfene und eine Woche vor Beginn der Barmer Bekenntnissynode (29.-31. Mai) am 23.5.1934 veröffentlichte Flugblatt Bekenntnis und Verfassung in den evangelischen Kirchen redigiert. Zu den Unterzeichnern gehörten von der Bonner Ev.-Theol. Fakultät Barth, Hölscher, Horst, Weber und Wolf und von der Marburger Fakultät Bornhäuser, Bultmann, Günther, Jülicher, Maurer, Schlier, Sippell und von Soden. Abdruck in: Junge Kirche, Jg. 2 (1934), S. 470–473 📖; Bekenntnisse 1934, S. 81–83 📖 (ohne die 35 Unterschriften); E. Dinkler, «Neues Testament und Rassenfrage» (s. Nr. 82, Anm. 4), S. 77–80 📖; AKIZ A/2, S. 364–368. 📖↩
3

Auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933 wurde am 4.5.1934 gegen D. Dr. phil. Heinrich Hermelink, o. Professor für Kirchengeschichte an der Philipps-Universität Marburg, vom Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung eine Versetzung an eine andere Universität verfügt. Die Verfügung kam nicht zur Ausführung. Hermelink wurde aber gleichzeitig beauftragt, seine Lehrverpflichtungen bis Ende Wintersemester 1934/35 kommissarisch wahrzunehmen. Am 6.3.1935 bat Hermelink um Entbindung von den amtlichen Verpflichtungen, was ihm zum April d. J. gewährt wurde. Siehe die Dokumentation der Vorgänge mit Abdruck einer von H. von Soden verfaßten Bittschrift der Theologischen Fachschaft Marburg an den Minister zugunsten Hermelinks bei B. Jaspert, Der Kirchenhistoriker Heinrich Hermelink (s. Nr. 85, Anm. 1), S. 231–238. 📖

Auf Grund desselben Paragraphen wurde an demselben Tag der Religionsgeschichtler D. Dr. phil. Friedrich Heiler von der Marburger Theologischen Fakultät in die Philosophische Fakultät der Universität Greifswald und später in die Philosophische Fakultät der Universität Marburg versetzt. Heiler wurde dann am 4.10.1947 durch den Hessischen Minister für Kultus und Unterricht wieder in die Marburger Theologische Fakultät zurückberufen, in der er bis zur Emeritierung am 31.3.1960 lehrte.

Kurz vor den Marburger Versetzungen hatte auch Barths Bonner Kollege, der Alttestamentler D. Dr. phil. Gustav Hölscher, in Anwendung desselben Paragraphen die Versetzungsurkunde erhalten.↩
4
Charlotte von Kirschbaum (25.6.1899–24.7.1975), Barths langjährige Sekretärin und Mitarbeiterin. ↩
5
Identität nicht mehr zu klären.↩