Brief Nr. 82 · 13. November 1933

Karl Barth an Rudolf Bultmann

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Lieber Herr Bultmann!

Ich möchte Ihnen und Ihrer Gattin noch einmal herzlich danken dürfen für die freundliche Aufnahme, die ich unter Ihrem Dache gestern finden durfte.1 Und ich möchte Ihnen auch dies sagen, daß ich unsern ganzen Besuch in Marburg in sehr erquicklicher Erinnerung habe, schließlich auch unser Nachtgespräch bei Bier und Pfeife mit samt den verschiedenen Aporien, angesichts derer wir dann schließlich doch zu Bett gehen mußten! Im Übrigen war ich in einer mich selber überraschenden Weise angetan von Herrn von Soden, mit dem ich wohl noch einmal möchte weiterreden dürfen. Möchte diese ganze Begegnung gute Fortsetzungen finden. Es ist ja heutzutage ein wahres Himmelsgeschenk, einen Tisch voll Leute zu wissen, mit denen man stundenlang von der Leber weg reden und von denen man ein verständiges Wort immer wieder erwarten kann. Noch habe ich eine Bitte an Ihre, wie Sie |137 andeuteten, schreibmaschinenkundige Tochter2: ob sie mir jene Latinisierung des H. W.-Liedes3 abschreiben und zusenden möchte für meine Söhne, die sich daran freuen werden.

Mit herzlichem Gruß an Ihr ganzes Haus und, wenn es sich trifft, an die Herren Kollegen.
Ihr
Karl Barth

Ich las eben kopfschüttelnd die neuesten Tubingensia: Heim, Kittel, das Fakultätsschreiben an die auswärtigen Theologen.4

Sachfußnoten

1

Am 11./12. November 1933 waren Karl Barth, Gustav Hölscher, Fritz Lieb und Ernst Wolf aus Bonn zur Besprechung der kirchlichen Situation mit Rudolf Bultmann, Hans von Soden und Heinrich Schlier nach Marburg gekommen. Dabei wurde ein von H. v. Soden entworfener Offener Brief (Text: AKIZ A/2, S. 362–364 📖; vgl. S. 60–68. Durchschrift des Entwurfs mit handschriftlichen Korrekturen Barths, die v. Soden in die endgültige Fassung übernahm, im Karl Barth-Archiv) an Reichsbischof Müller beschlossen. Der Brief war als Antwort gedacht auf dessen Erklärung vom 8.11.1933 (epd Nr. 68) über den «kommenden volksmissionarischen Kampf» zur Überwindung der DC-Gegner. Die Unterzeichner des Briefes klagen als «Lehrer deutscher evangelischer Theologie» die «Glaubensbewegung Deutsche Christen» an, «daß sie das Wesen der evangelischen Kirche durch ihre nach unserer Überzeugung in entscheidenden Punkten schrift- und bekenntniswidrige Lehre und durch den unbestreitbaren Mißbrauch der Gewalt verleugnet und verdirbt». Außerdem erheben sie «schärfsten Einspruch» gegen Müllers Diffamierung, die Gegner der DC leisteten «aus rein politischen Gründen Widerstand».

Nachdem sich Müller auf Grund der Äußerungen des Gauobmanns der DC für Groß-Berlin, Reinhold Krause, am 13.11.1933 auf der «Sportpalastkundgebung» über «Die Aufgaben einer deutschen Reichskirche im Geiste Dr. Martin Luthers» genötigt gesehen hatte, sich zwei Tage später von der Entschließung dieser DC-Veranstaltung zu distanzieren, wurde auf die Publizierung des Offenen Briefes verzichtet. Vgl. Brief v. Sodens vom 20.11.1933 an Kollegen, AKIZ A/2, S. 65.↩

2
Heilke Bultmann.↩
3
Horst Wessel-Lied (zur Zeit des Dritten Reiches zweiter Teil — nach der 1. Strophe des Deutschland-Liedes von A. H. Hoffmann von Fallersleben — der deutschen Nationalhymne). Der Text der Latinisierung hat sich in Barths Nachlaß nicht erhalten.↩
4

Abdruck in: ThBl, Jg. 12 (1933), Sp. 374f. 📖 (= H. Liebing, Die Marburger Theologen und der Arierparagraph in der Kirche. Eine Sammlung von Texten aus den Jahren 1933 und 1934, Marburg 1977, S. 46–48 📖). — Karl Heim (Tübingen) zog am 30.10.1933 zusammen mit Alfred Juncker und Julius Schniewind (Königsberg) seine Unterschrift unter der von Bultmann verfaßten, von 21 Theologen in Deutschland unterzeichneten Erklärung Neues Testament und Rassenfrage vom 23.9.1933 zurück, nachdem die mit Bultmann in Kontakt stehenden Zürcher Neutestamentler Werner Georg Kümmel und Gottlob Schrenk am 24.10.1933 die Erklärung zusammen mit einem die Dringlichkeit der Stellungnahme begründenden Begleitschreiben an 70 Neutestamentler in Europa (außerhalb Deutschlands) und Amerika geschickt hatten. Die Erklärung wurde von Marburg aus an die Deutschen Ev. Kirchenregierungen, die Mitglieder der Nationalsynode, die Ev.-theol. Fakultäten sowie an die wichtigsten theologischen und kirchlichen Zeitschriften versandt. Sie setzte sich, ohne sie ausdrücklich zu nennen, mit Gerhard Kittels Schrift Die Judenfrage, Stuttgart 1933 📖, auseinander und richtete sich mit theologischen Argumenten gegen die Einführung des § 3 des «Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» vom 7.4.1933 («Arierparagraph») in die kirchliche Gesetzgebung, wie sie am 5.9.1933 auf der Preußischen Generalsynode schon erfolgt war und bei der bevorstehenden Nationalsynode der DEK am 27.9.1933 in Wittenberg noch beschlossen werden sollte.

Am 1.11.1933 solidarisierte sich die Tübinger Ev.-theol. Fakultät in einem Schreiben ihres Dekans Georg Wehrung an alle theologischen Dozenten außerhalb Deutschlands in Europa und Amerika mit ihrem Mitglied Kittel und übersandte ihnen den Abschnitt «Kirche und Judenchristen» aus der 2. Aufl. (1933) von Kittels o. g. Schrift.

Abdrucke von Neues Testament und Rassenfrage in: Junge Kirche, Jg. 1 (1933), S. 201–204 📖; ThBl, Jg. 12 (1933), Sp. 294–296 📖; Bekenntnisse 1933, S. 189–191 📖; Liebing, a.a.O., S. 16–19; AKIZ A/2, S. 359–362. 📖 Vgl. dazu E. Dinkler, «Neues Testament und Rassenfrage». Zum Gutachten der Neutestamentler im Jahre 1933, in: ThR, Jg. 44 (1979), S. 70–81 📖; L. Siegele-Wenschkewitz, Die Evangelisch-theologische Fakultät Tübingen in den Anfangsjahren des Dritten Reiches. II. Gerhard Kittel und die Judenfrage, in: Tübinger Theologie im 20. Jahrhundert, hrsg. von E. Jüngel (ZThK, Beih. 4), Tübingen 1978, S. 53–80 📖; dies., Neutestamentliche Wissenschaft vor der Judenfrage. Gerhard Kittels theologische Arbeit im Wandel deutscher Geschichte (ThExh 208), München 1980. 📖

Die Erklärung Neues Testament und Rassenfrage steht in engem Zusammenhang mit dem von Hans von Soden verfaßten Gutachten der Theologischen Fakultät der Universität Marburg zum Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten vom 20.9.1933, abgedruckt in: Junge Kirche, Jg. 1 (1933), S. 166–171 📖; ThBl, Jg. 12 (1933), S. 289–294 📖; Bekenntnisse 1933, S. 178–182; «Dialektische Theologie» in Scheidung und Bewährung 1933–1936 (s. Nr. 81, Anm. 3), S. 79–85 📖; Liebing, a.a.O., S. 9–15; AKIZ A/2, S. 352–358. Zum Umfeld des auch für Barth wichtigen Gutachtens vgl. die Korrespondenz v. Sodens, AKIZ A/2, S. 52–59.↩