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Rat der Deutschen Evangelischen Kirche (1934- )

Rat der Deutschen Evangelischen Kirche (1934- ): Auf der Dahlemer Bekenntnissynode gemäss dem dort proklamierten Kirchlichen Notrecht eingesetztes bekenntniskichliches Führungsorgan der Deutschen Evangelischen Kirche, dem auch Barth für sechs Wochen angehörte; noch 1934 aufgegangen in der «Vorläufigen Kirchenleitung»

Fundstellen im Text 3

  • Die Kirche und die Kirchen 1935

    … Vorbehalte besonders auf Seiten der Lutheraner das Miteinander weiter und trugen nicht unwesentlich zur Verdrängung Barths aus dem Rat der Deutschen Evangelischen Kirche nach nur vier Wochen Zugehörigkeit bei; vgl. etwa V.u.kl.A. 1934–1935, S. 264–279 . 532–535 . 592–596 u. ö. 📖 ↩ 36 Dass bei der im Sommer 1933 ins …

  • Kerrl und die Bekenntniskirche 1935

    … s Notrecht» proklamiert, aufgrund dessen die Bekenntnissynode mit dem « Bruderrat » und dem aus seiner Mitte berufenen kleineren « Rat der Deutschen Evangelischen Kirche » eine neue, eigene Leitung dieser Kirche berief. Vgl. Punkte III.1.–3. der Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche , in: …

  • Die bekennende Kirche im heutigen Deutschland 1936

    … ichsbischof Müller in Dahlem abgesetzt, und es wurden neue Organe der kirchlichen und juristischen Leitung der Kirche berufen (ein Rat von 6 Mitgliedern und ihm zur Seite der Reichsbruderrat ), 96 und es wurde endlich in aller Form gesagt: Die D. C. mit ihrer Lehre und ihrer Auffass …