6. Oktober 1950

Gespräch mit badischen Theologiestudenten in Geroldseck

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GESPRÄCH MIT BADISCHEN THEOLOGIESTUDENTEN
IN GEROLDSECK

1950

Für den Nachmittag des 6. Oktober 1950 war Barth von der «Arbeitsgemeinschaft badischer Theologiestudenten» zu einem Gespräch zum Thema «Das Bekenntnis der Kirche» in das Evangelische Jugendheim Geroldseck in Schönberg bei Lahr eingeladen worden. Das Bekenntnis-Thema hatte in der Evangelischen Landeskirche in Baden an aktueller Brisanz gewonnen, weil die seit 1821 in Baden bestehende Union reformierter und lutherischer Kirchen im Rahmen der Neuordnung der Kirche in der Nachkriegszeit vor allem von lutherischer Seite in Frage gestellt wurde.1

Das Gespräch war als Teil einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft gedacht, die ursprünglich im ebenfalls nahe Lahr gelegenen Nonnenweier stattfinden sollte. Klaus Deßeckers2 Einladung zu diesem Gespräch, der von den Studierenden formulierte Fragen beilagen,3 erreichte Barth im Juli 1950. Barth verband seine – im Karl Barth-Archiv schriftlich nicht erhaltene – Zusage mit dem Wunsch, es möchten nur Studenten anwesend sein. Gerhardt Langguth4, der im |228 Sommersemester in Basel studierte und mit Deßecker und Helmut Leser5 die Tagung organisierte, teilte Barth Anfang September mit, dass man den Tagungsort nach Geroldseck verlegen musste.

Trotz intensiver Bemühungen gelang es den Organisatoren nicht, den von ihnen wohl geteilten Wunsch Barths zu erfüllen: Sie hätten «nicht damit gerechnet, daß unsere ‹alten Semester› sich so wenig zurückhalten würden», schrieb Helmut Leser kurz nach der Tagung an Barth über das Verhalten der eben doch anwesenden Pfarrer und Kirchenvertreter.6 Die Tagung, zu der Barth von seinem Sohn Markus gefahren wurde,7 war «extrem gut besucht»8. Einen am Tag nach Barths Abreise an ihn geschriebenen Dankesbrief unterschrieben 50 zur Arbeitsgemeinschaft gehörende Teilnehmende der Tagung;9 das Gespräch mit Barth wird aber vor einem deutlich größeren Publikum gehalten worden sein.10 Am Gespräch beteiligt haben sich nach Notizen Barths, die er wohl währenddessen anfertigte,11 Rudolf Bösinger,12 Hansgert Schmolck,13 Otto Landes,14 |229 Hellmut Rave,15 Hans Wolfgang Heidland,16 Frido Ritter17 und Konrad Jutzler18; anwesend war auch Erik Wolf19.

Barth berichtete wenige Tage später Wilhelm Niesel vom Gespräch in Geroldseck:

Unterdessen habe ich zum ersten Mal seit drei Jahren wieder einen kleinen Sprung über die Grenze gewagt, und zwar zu Badischen Theologiestudenten, mit denen ich (in störender Anwesenheit von etlichen Bonzen) ausgerechnet über das «Bekenntnis» zu reden hatte. Die Studenten gefielen mir gut, aber was da in Baden von den Lutheranern (neuerdings unter Ausbreitung eines offiziellen Unionsdampfes) gespielt wird, umso weniger.20

Helmut Leser entschuldigte sich im Nachhinein bei Barth dafür, dass aufgrund der Anwesenheit und des Verhaltens der «alten Semester» die Diskussion «nicht ganz befriedigend verlaufen» war, zog aus Sicht der Organisatoren der Tagung dann aber doch ein positives Fazit: «Doch trotz diesen ‹Nebengeräuschen› hat uns der Tag das gegeben, was wir erwarteten, und alle gingen neu ausgerichtet und befriedigt nach Hause.»21

Unmittelbar nach dem Gespräch traten Vater und Sohn Barth in Begleitung Helmut Lesers und Erik Wolfs die Rückreise an und er|230reichten nach einer Station bei Wolf in Freiburg/Br. noch am selben Abend wieder Basel.22

Ein Protokoll des Gesprächs ist nicht erhalten. Im Folgenden werden nacheinander die Fragen, die Barth zur Vorbereitung erhielt,23 und seine handschriftlichen Antwortnotizen24 wiedergegeben. Da Barths Notizen sich häufiger auf mehr als eine Frage beziehen, kam eine Wiedergabe als Gespräch in Frage-Antwort-Form nicht in Betracht.

1. Fragen an Barth
Das Bekenntnis der Kirche

In der badischen Landeskirche werden die Pfarrer bei der Ordination auf die Confessio Augustana, den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus verpflichtet mit Ausnahme der Artikel, die vom Abendmahl handeln. Hier gilt eine Consensus-Formel.25

Da diese Bekenntnisse keine geschlossene Einheit bilden und keine Klarheit darüber besteht, inwieweit sie verbindlich sind, ist eine Predigt im Sinne des «badischen Bekenntnisses» und eine daran ausgerichtete Lehrzucht kaum möglich.

2311.) Die Art des Bekenntnisses:

Wie sind die folgenden Vorschläge26 zu beurteilen?

a) Auflösung der Union und Verpflichtung auf die lutherischen bzw. reformierten Bekenntnisse.

b) Neuformulierung eines verpflichtenden Bekenntnisses zur Klärung der strittigen Fragen unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Standes der theologischen Forschung, (z. B. der historisch-kritischen Exegese und Dogmengeschichte). Hierbei wäre zu fragen, ob die Voraussetzung, von der die badische Union ausging, dass mit Ausnahme der Abendmahlslehre keine Unterschiede zwischen Confessio Augustana und dem Heidelberger Katechismus vorliegen,27 richtig ist, oder ob noch andere Unterschiede vorliegen (etwa Prädestinationslehre, Gesetz und Evangelium, Taufe…).

c) Verzicht auf ein ausgeführtes Bekenntnis, dafür Aufstellung eines allgemein verbindlichen hermeneutischen Prinzips (etwa die Rechtfertigungslehre als Mitte der Schrift). Hierbei wäre zu fragen, wie sich der Satz, dass die Schrift nach dem Bekenntnis auszulegen ist, verhält zu dem, dass die Schrift das Bekenntnis richtet.


2.) Die Bedeutung des Bekenntnisses:

a) Inwiefern hat ein Bekenntnis kirchengründenden Charakter, und wann wirken Bekenntnisunterschiede kirchentrennend? Oder wieweit können sie notwendige gegenseitige Korrektur sein?

b) Fordert das gemeinsame Bekenntnis der Gemeinden den organisatorischen Zusammenschluss zur Gesamtkirche, und wieweit hat das gemeinsame Bekenntnis verschiedener Kirchen zu Jesus Christus als Heiland und Gott zu einer ökumenischen Organisation zu führen?

c) Welche Bedeutung hat das Bekenntnis

  • aa) für die Verkündigung,
  • bb) für die Liturgie?

232d) Kann auf Grund eines Bekenntnisses eine Lehrzucht durchgeführt werden, und wem würde diese obliegen?

e) Hat das Bekenntnis eine Bedeutung für die Kontinuität der Kirche?

f) Wie verhält sich die geforderte Aktualität des Bekennens zu der dauernden Bindung an ein überliefertes Bekenntnis?

2. Barths Antwortnotizen
Das Bekenntnis der Kirche
6.10.5028 (Geroldseck bei Lahr)

Zur Einleitung

1. Bilden «diese Bekenntnisse» wirklich keine «geschlossene Einheit»? Im Geist, im Christuszeugnis, wie es im 16. J[ahr]h[undert] gegenüber Rom u[nd] Schwärmern abzulegen war? Können hier (selbst im Abendmahlsartikel!) Luth[eraner] u[nd] Ref[ormierte] nicht in gleicher Weise die Stimme ihrer damaligen Väter hören?

2. Besteht wirklich keine Klarheit darüber, inwieweit sie verbindlich sind? Als Stimme der Väter keines in seiner theol[ogischen] Formulierung, alle als Zeugnisse von der souveränen Gnade Gottes in J[esus] C[hristus] – alle in der Macht desselben Geistes, aus dem sie hervorgegangen – alle als Hinweise auf die Schrift als ihre Quelle.

3. Ist a) eine Predigt im Sinne des «bad[ischen] Bekenntnisses»[,] b) eine daran ausgerichtete Lehrzucht wirklich unmöglich? Gegenstand der Predigt und Massstab der Lehrzucht ist nicht das Bek[enntnis], sondern das durch das Bek[enntnis] bezeugte Wort Gottes. Predigt nur umso reicher und Lehrzucht nur umso umfassender, wenn beide «Bek[enntnisse]» zu berücksichtigen sind.

Zu 1a und 2a[:] Stehen sich im Rahmen der bad[ischen] Landeskirche tatsächlich zwei Kirchen gegenüber, die sich gegenseitig als Kirche J[esu] C[hristi] zu erkennen und anzuerkennen nicht in der Lage sind? (dann und nur dann hat Bek[enntnis] kirchengründende bez[iehungs]w[eise] kirchentrennende Bedeutung[)]. Ist es so gefährlich? 2

Wenn ja – fallen diese 2 Kirchen wirklich mit den Anhängern des luth[erischen] und ref[ormierten] Bek[enntnisses] zusammen? (Liberale? Berneuchener?29 D[eutsche] C[hristen]?30) Warum Auflösung gerade dieser Union – wenn schon Scheidung!?

Sind es wirklich die lebendigen badischen Gemeinden, denen der Gegensatz des 16. J[ahr]h[underts] heute soviel Mühe macht, dass sie nach Auflösung rufen? Dann ja, sonst nein!

Zu 1b + 2f[:] Neues, aktuelles Bekennen notwendig, weil neue Erkenntnis im Kampf gegen neuen Irrtum (solche Ergänzung der alten Bekenntnisse erfordernd) ans Licht drängt? Wo sind die neuen Fragen und Antworten, von denen das heute zu sagen [ist]? Blosser Wunsch nach Bek[enntnis] als Motiv ungeeignet! Gerade überliefertes Bek[enntnis] ruft nach echtem neuem, verbietet scheinbares!

Zu 1c + 2c[:] Jedes Bek[enntnis] ist «allgemein verbindliches hermeneut[isches] Prinzip», aber im Verhältnis zur Schrift nur als Hinleitung u[nd] Anleitung. Charakterisiert Verkündigung + Liturgie bis auf weitere, bessere Belehrung durch die Schrift.31 Bek[enntnisse] des 16. J[ahr]h[underts] zum Glück (ausser C[onfessio] A[ugustana]) nicht auf eine «Mitte der Schrift» (Rechtfertigung!) festgelegt.32 Würde auch heute eine unerlaubte Meisterung der Schrift bedeuten.

Zu 2b[:] (Wesentliche, geistliche – nicht «theologische») Übereinstimmung [?] der Bek[enntnisse] verschiedener Gemeinden ruft nach gegenseitiger Beratung und Unterstützung, ev[entuell] nach gemeinsamen Verhaltungsweisen, Aktionen, Erklärungen, ev[entuell] nach Bildung verbindender u[nd] leitender Organe – insofern nach «Organisation». «Sichtbar» wird die eine Kirche je in den Einzelgemeinden und deren gemeinsamem Sein und Tun. Aufgabe: dass sie oekumenische Kirche werden! 3

Zu 2d[:] «Lehrzucht»: innerhalb der Gemeinde durch Ältesten-Versammlung – von Gemeinde zu Gemeinde durch Synode. Verfahren: Prüfung des Problems am Bekenntnis, des Bekenntnisses an der Schrift. Ultima ratio: Nicht-Bestätigung (des betr[effenden] Dieners oder der bet[reffenden] Gemeinde)

Zu 2e[:] Primäre Kontinuität der Kirche in der Herrschaft J[esu] C[hristi] durch s[einen] Geist im Zeugnis der Schrift – sekundäre (korrigibel!): die ehrwürdigen Bek[enntnisse] der Väter = das überlieferte Bek[enntnis].

Grundsätzliche Gegenfragen

Mein Erstaunen: warum das?

A. Ist Begriff des Bek[enntnisses] nicht einer bestimmten Entmythologisierung bedürftig?

1. Sind die luth[erischen] u[nd] ref[ormierten] Bek[enntnisse] des 16. J[ahr]h[underts] so entstanden wie die apostolische παράδοσις des N[euen] T[estaments]? [vgl. z. B. 1.Kor. 11,2] Können sie dieselbe Dignität beanspruchen?

2. Antworten sie auf die Nöte u[nd] Fragen der heutigen Kirche so, dass ihre formale Geltung heute ein Problem ersten Ranges ist?

3. Hat ihre Restaurierung den Charakter des n[eu]t[estament]lichen ὁμολογέιν? [vgl. z. B. Mt. 10,32] Oder würde ein neues Bekenntnis ihn haben können?

B. Haben wir nicht Sorgen, die der Frage nach dem Bek[enntnis] (so oder so) vorangehen müssen? 4

Wo stehen wir? Mitten im Zusammenstoss zweier Gottlosigkeiten, eines individualistischen u[nd] eines kollektivst[ischen] Humanismus – beide aus dem Abfall vom Ev[an]g[elium] (nicht ohne Schuld der Kirche!) hervorgegangen. Und nun wir: mit der Aufgabe, Gottes Zeugen zu sein!

Wer sind wir? Gemeinden? Wo sind sie? Was ist dafür getan, dass es solche giebt? Wie sind sie, wo es sie giebt, zu nähren, zu bauen, in Bewegung zu setzen?

Was dürfen wir tun? Die Herrschaft der Gnade Gottes in J[esus] C[hristus] hören u[nd] verkündigen und damit die feste Burg33 beziehen, das Licht der Welt sein [vgl. Mt. 5,14], gangbare Wege zeigen. Was wissen wir davon? Leben wir selbst davon. Dürfen Nicht-Hörer des W[ortes] G[ottes] erwarten, von den Menschen gehört zu werden?

Was dürfen wir nicht tun? Den Weg der röm[ischen] Kirche gehen, Partei ergreifen oder eine Partei bilden, die begnadete Kreatur kultivieren, die gottloser ist als das östliche und westliche Menschenbild miteinander!

Was haben wir zu erwarten? Die Wiederkunft J[esu] C[hristi] und alles Heil, alle Wahrheit u[nd] Weisung aller in der Hoffnung auf ihn.

Im Zug der Bewegung u[nd] Beantwortung dieser brennenden Fragen mag es dann auch zu der der Bekenntnisse kommen. Aber nur so. Und so ist sie immer[?] parteilos[?]. Ist «Konfessionalismus» heute radikaler Unsinn[?].

Sachfußnoten

1
Vgl. H. Büsing, Der Streit um die Präambel in der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die Auseinandersetzungen über den Bekenntnisstand nach dem Zweiten Weltkrieg, in: H. Erbacher (Hrsg.), Beiträge zur kirchlichen Zeitgeschichte der Evangelischen Landeskirche in Baden. Preisarbeiten anläßlich des Barmenjubiläums 1984 (Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bd. 39), Karlsruhe 1989, S. 227–273 📖.↩
2
Klaus Deßecker (1925–2014), damals der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, später Pfarrer und Direktor des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Landeskirche in Baden.↩
3
Vgl. den Brief Deßeckers an Barth vom 5.7.1950 (KBA 9350.399) und die auf einer Seite (DIN A4, engzeilig beschrieben) notierten Fragen (KBA 45011).↩
4
Gerhardt Langguth (1925–2017), später Stiftsgemeindepfarrer und Dekan in Mosbach sowie Leiter der Evangelischen Akademie Baden in Bad Herrenalb.↩
5
Helmut Leser (1929–2022), später Pfarrer in Ottoschwanden (Schwarzwald), Paris und Rapperswil-Jona (SG).↩
6
Brief Lesers an Barth vom 10.10.1950 (KBA 9350.584); Leser berichtet im selben Brief, dass sein Vater ihn daraufhin gescholten habe, weil er ihm als älteren Pfarrer «das Kommen ‹verboten› habe».↩
7
Vgl. Taschenkalender Barth, Eintrag vom 6.10.1950.↩
8
So das Urteil von: H.-G. Ulrichs, «Einen kleinen Sprung über die Grenze gewagt.» Marginales zum Jubiläumsjahr 2019: Karl Barth und Baden, in: Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte, Bd. 12 (2018), S. 89–101, dort S. 100, Anm. 38 📖.↩
9
Vgl. den Brief der Arbeitsgemeinschaft der Badischen Theologiestudenten an Barth vom 7.10.1950 (KBA 9350.580).↩
10
Die ebenfalls anwesenden Markus Barth und Erik Wolf waren gemeinsam mit Barth bereits abgereist (s. unten), ebenso der von ihnen mitgenommene Helmut Leser (vgl. dessen Brief vom 10.10.1950 [Anm. 6]); die beim Gespräch anwesenden «alten Semester», also die nichtstudentischen Besucher haben den Brief natürlich auch nicht unterzeichnet.↩
11
Die Aufzeichnungen finden sich auf den Blanko-Seiten am Ende seines Taschenkalenders 1950.↩
12
Rudolf Bösinger (1912–2001), seit 1944 Pfarrer in Heidelberg-Kirchheim.↩
13
Hansgert Schmolck (?–2000), später Pfarrer in Schwörstadt, Neulußheim und Mannheim.↩
14
Otto Landes (1927–2014), später Pfarrer in Britzingen und Dattingen sowie Dekan des Kirchenbezirks Müllheim.↩
15
Hellmut Rave (1928–2019), später Pfarrer in Baden-Baden, Gaienhofen und Heidelberg.↩
16
Hans Wolfgang Heidland (1912–1992), seit 1949 Oberkirchenrat der Badischen Landeskirche.↩
17
Frido Ritter (1923–2008), später Pfarrer und Dekan in Offenburg.↩
18
Konrad Jutzler (1918–2004), ab 1958 Studentenpfarrer in Freiburg i. Br.↩
19
Vgl. Taschenkalender Barth, Eintrag vom 6.10.1950. – Erik Wolf (1902–1977; Rechtsphilosoph, Straf- und Kirchenrechtler, 1930–1967 Prof. für Geschichte der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie in Freiburg/Br.) war nach anfänglichen Sympathien für den Nationalsozialismus seit 1936 für die Bekennende Kirche tätig und stand seit 1945 in freundschaftlichem Kontakt mit Barth.↩
20
Postkarte Barths vom 12.10.1950 (Kopie: KBA 9250.202; die im Original enthaltenen Abkürzungen sind aufgelöst [Abdruck in: Karl Barth und Wilhelm Niesel, Briefwechsel 1924–1968, hrsg. von M. Freudenberg / H.-G. Ulrichs, Göttingen 2015, S. 237f., Zitat dort S. 237 📖]).↩
21
Brief an Barth vom 10.10.1950 (Anm. 6).↩
22
Vgl. Taschenkalender Barth, Eintrag vom 6.10.1950; den an einer Halsentzündung leidenden Helmut Leser hatte man mitgenommen und in das elterliche Zuhause in das nahe Freiburg gelegene Denzlingen gebracht (vgl. dessen Brief vom 10.10.1950 [Anm. 6]).↩
23
Siehe Anm. 3; ein Abdruck liegt vor in: Ulrichs (Anm. 8), S. 96f. 📖↩
24
KBA 45010: 4 Seiten, DIN A5, original fälschlich datiert auf «6.10.55» (von anderer Hand mit dem korrigierenden Hinweis: «6. Oktober 1950! Arbeitsgemeinschaft badischer Theologiestudenten» versehen); in Auszügen abgedruckt in: Ulrichs (Anm. 8), S. 98 📖.↩
25
Dieser Konsens ist in § 5 der Badischen Unionsurkunde von 1821 in acht Fragen und Antworten formuliert; vgl. Die Abendmahlskonkordie der Union, in: Geschichte der badischen evangelischen Kirche seit der Union 1821 in Quellen, hrsg. vom Vorstand des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden zum Kirchenjubiläum 1996 (Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bd. 53), Karlsruhe 1996, S. 74f. 📖↩
26
Zu den Vorschlägen und ihrem Hintergrund in den damaligen Auseinandersetzungen vgl. Büsing (Anm. 1), S. 242; Ulrichs (Anm. 8), S. 94f. 📖↩
27
In § 5 der Unionsurkunde von 1821 heißt es, dass sich, abgesehen von den Aussagen zum Abendmahl, «in den übrigen Puncten der Lehre der evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformirten Kirche kein trennender Unterschied findet» (Abendmahlskonkordie [Anm. 25], S. 74 📖).↩
28
Im Original fälschlich «6.10.55»; s. Anm. 24.↩
29
Die in den 1920er Jahren entstandene Berneuchener Bewegung um Wilhelm Stählin (1883–1975) und Karl Bernhard Ritter (1890–1968) setzte sich für eine liturgische Erneuerung der Kirche ein (vgl. P. C. Bloth, Art. «Berneuchen», in: RGG4 I, Sp. 1326–1328 📖).↩
30
Die Kirchenpartei «Deutsche Christen» arbeitete auf die Anpassung der evangelischen Kirche an die Ideologie des Nationalsozialismus hin und wurde ab 1933 in den Auseinandersetzungen des Kirchenkampfs vom nationalsozialistischen Regime massiv unterstützt. Zu Barths Auseinandersetzung mit ihnen vgl. etwa K. Barth, Theologische Existenz heute!, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 271–363, bes. S. 320–330 📖; ders., Für die Freiheit des Evangeliums [Rede], in: a.a.O., S. 390–412, bes. S. 403–407 📖.↩
31
Vgl. etwa die Vorrede des Zweiten Helvetischen Bekenntnisses, die mit dem Satz schließt: «Vor allem aber bezeugen wir, daß wir immer völlig bereit sind, unsere Darlegungen im allgemeinen und im besonderen auf Verlangen ausführlicher zu erläutern, und endlich denen, die uns aus dem Worte Gottes eines Besseren belehren, nicht ohne Danksagung nachzugeben und Folge zu leisten im Herrn, dem Lob und Ehre gebührt» (zit. nach H. Bullinger, Das Zweite Helvetische Bekenntnis, übers. und hrsg. von W. Hildebrandt und R. Zimmermann, Zürich 19674, S. 12 📖; vgl. das lat. Original: RefBS 2/2, S. 269,38–270,2 📖).↩
32
Vgl. die Auslegung des IV. Artikels der Confessio Augustana in Philipp Melanchthons Apologie der CA, wo es heißt, dass die Rechtfertigungslehre «zu klarem richtigen Verstande der ganzen heiligen Schrift fürnehmlich dienet, und zu dem unaussprechlichen Schatz und dem rechten Erkenntnis Christi allein den Weg weiset, auch in die ganze Bibel allein die Tür auftut» (BLSK, S. 159,6–12 📖; vgl. BSLK.NE, S. 268,6–9 📖).↩
33
Anspielung auf das Lied«Ein feste Burg ist unser Gott» von Martin Luther (EG 362, RG 32) 🎵.↩