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        <title type="volume" n="vol-01">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
        <title type="formal">Anhang Nr. 18</title>
        <title type="content">Theologische Fakultät der Universität Marburg an Hans Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg</title>
        <title type="citation_line_1">Theologische Fakultät der Universität Marburg an Hans Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg, 24. Januar 1931</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/1129 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966, hrsg. v. Jaspert, Bernd (Gesamtausgabe, Abt. V), Zürich 1994, S. 250–255.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
          <title type="text">Anhang Nr. 18: Theologische Fakultät der Universität Marburg an Hans Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Königsberg</title>
          <author ref="kbga-actors-8110">Theologische Fakultät der Universität Marburg</author>
          <editor>Jaspert, Bernd</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1994</date>
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe V.1, Karl Barth Rudolf Bultmann Briefwechsel 1911-1966, anhang letter 18</title>
          <author ref="kbga-actors-8110">Theologische Fakultät der Universität Marburg</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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        <head>Anhang 18</head>
        <div type="abstract">
          <p>[Brief der
            <hi rend="smallCaps">
                            <orgName ref="kbga-actors-8110">Theologischen Fakultät der Universität Marburg</orgName></hi>
            an den Vorsitzenden des <orgName ref="kbga-actors-8295">Deutschen Evangelisch-Theologischen Fakultätentages</orgName>, <hi rend="smallCaps">Prof. D. <persName ref="kbga-actors-365">Hans Schmidt</persName>,</hi>
            <placeName ref="kbga-places-29">Halle</placeName>, und an die
            <hi rend="smallCaps">
                            <orgName ref="kbga-actors-8297">Evangelisch-Theologischen Fakultäten in Berlin</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8207">Bonn</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8578">Breslau</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8280">Greifswald</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8579">Königsberg</orgName>,
                <orgName ref="kbga-actors-5258">Münster</orgName></hi>
            (Abschrift im <bibl type="archival">StA Marburg A3a/307<hi rend="sup">a</hi>. acc. 1962/12, Nr. 20</bibl>):]</p>
        </div>
        <div>
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                            <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName>, den <date when="1931-01-24">24.1.1931</date>
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                Universität Marburg</orgName>
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          <p rend="margin-top">An den Herrn Vorsitzenden des <orgName ref="kbga-actors-8295">Deutschen
            evangelisch-theologischen Fakultätentages</orgName>, Prof. D. <persName ref="kbga-actors-365">H.
              Schmidt</persName>, und an die evangelisch-theologischen Fakultäten <orgName ref="kbga-actors-8297">Berlin</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8207">Bonn</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8578">Breslau</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8280">Greifswald</orgName>, <orgName ref="kbga-actors-8579">Königsberg</orgName>,
              <orgName ref="kbga-actors-5258">Münster</orgName>.</p>
          <p rend="margin-top">Während eines schriftlichen und mündlichen Austausches zwischen dem Herrn Vorsitzenden
            des Fakultätentages und Mitgliedern der <orgName ref="kbga-actors-8110">Marburger theol. Fakultät</orgName> über die vom Breslauer <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentag</orgName> in Sachen des Staatsvertrages mit den ev. Kirchen
            gefaßten Beschlüsse hat der Herr Vorsitzende einen außerordentlichen <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentag</orgName> zur
            Aussprache über die dadurch und durch die seitherigen Vorgänge geschaffene Lage
            angeregt. Wir haben ebenso wie die <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultäten von Göttingen</orgName> und <orgName ref="kbga-actors-8577">Kiel</orgName> diese
            Anregung gern aufgenommen und haben einen a. o. preußischen <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentag</orgName> gewünscht aus drei Gründen: Wir wollten einmal
            den Widerspruch der Breslauer Beschlüsse
            zur Stellung des Marburger Fakultätentages
              <date when="1929">1929</date> auszugleichen versuchen; ferner den Schwesterfakultäten authentische
            Aufklärung über unser Verhalten und <pb xml:id="p251" ed="pga"/> seine Motive,
            insbesondere über die im Einladungsschreiben des H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs> erwähnte Erklärung von 5 Mitgliedern unserer
            Fakultät, geben und dadurch unzutreffende Auffassungen und Darstellungen beseitigen;
            endlich in gemeinsamer Beratung prüfen, ob eine befriedigende Lösung der entstandenen
            Unstimmigkeiten zu ermöglichen sei. Die Ablehnung des a. o. <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> durch die in
            der Anschrift genannten Fakultäten hat unseren Wunsch zunichtegemacht; die <orgName ref="kbga-actors-8110">Marburger Fakultät</orgName> muß die Verantwortung für die
            Folgen dieser Mehrheitsentscheidung der altpreußischen gegen die neupreußischen
            Fakultäten ausdrücklich abweisen und sieht sich darum veranlaßt, auf grund einstimmigen
            Beschlusses folgende Erklärung abzugeben, die gleichzeitig den übrigen deutschen Fakultäten sowie dem Ministerium
            zugeht.</p>
          <p>1) Wir empfinden es schmerzlich, daß der von der <orgName ref="kbga-actors-8110">Marburger Fakultät</orgName> und insbesondere von den 5 Unterzeichnern der
            Erklärung vom 16. Nov. 1930 zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Gelegenheit zu
            offener persönlicher Aussprache mit den Vertretern der anderen Fakultäten und vor allem
            zur sachlichen Information derselben abgeschlagen worden ist. Wir sehen darin einen
            bedauerlichen Mangel an Kollegialität und Sachlichkeit.</p>
          <p>2) Wir legen Verwahrung dagegen ein, daß im Widerspruch mit dem protokollarisch
            festgelegten Ergebnis des <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> zu <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName>
            <date when="1929">1929</date> nicht, wie dort vereinbart, die neupreußischen Fakultäten ihrer
            Rechtslage und kirchlichen Zugehörigkeit entsprechend eigenen Verhandlungen mit ihren
            Kirchenbehörden überlassen werden, nachdem eine Einigung aller Fakultäten in <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName> nicht erreichbar war, — daß vielmehr die
            Vereinbarungen von 1929 gebrochen werden und von einigen altpreußischen Stellen aus der
            Versuch gemacht wird, den eignen Berufungsmodus zu verallgemeinern und uns
            aufzunötigen.</p>
          <p>Wir verweisen auf folgende Sätze der im Auftrag des <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs> übersandten Niederschrift des <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName>
            vom <date when="1929-09-16">16. Sept. 1929</date>:</p>
          <p>S. 8 heißt es nach dem Wiederbeginn der Verhandlungen am Nachmittage mit Bezugnahme auf
            inzwischen gepflogene ergebnislose Einigungsverhandlungen einer ad hoc gewählten
            Kommission:</p>
          <p>«<persName ref="kbga-actors-260">Lütgert</persName> teilt mit, daß eine Formel mit
            reellerem Inhalt an dem Widerspruch <placeName ref="kbga-places-27">Göttingens</placeName> bisher gescheitert ist. Eine hinreichend weite Formel würde so
            leer sein, daß sie keine Grundlage bietet für die Verhandlungen.» —</p>
          
          <p>
                        <pb rend="noPipe" xml:id="p252" ed="pga"/> S. 9: «<persName ref="kbga-actors-290">Mulert</persName>: Wir müssen das offenlassen,
            da die Stellung der Fakultäten nicht einheitlich ist. Jede Beschlußfassung muß deshalb
            elastisch sein.» —</p>
          <p><persName ref="kbga-actors-388">«Von Soden</persName>: Die Neupreußischen Fakultäten
            wollen an der durch die Generalsynode präjudizierten Lage nicht Anteil haben.»</p>
          <p>«<persName ref="kbga-actors-381">Sel[l]in</persName>: … der Selbständigkeit der
            Landeskirchen, die sich gegenseitig nicht hereinreden lassen in ihre Wünsche …».</p>
          <p>S. 10: «<persName ref="kbga-actors-388">Von Soden</persName>: Nachdem die
            altpreußischen Fakultäten sich auf die Resolution <persName ref="kbga-actors-365">Schmidt</persName> geeinigt haben («die Vertreter der altpreuß. Fakultäten erklärten
            einmütig ihre Zustimmung zu der von D. <persName ref="kbga-actors-260">Lütgert</persName> in der Generalsynode am 25.VI.1929 abgegebenen Erklärung …»), seien
            die neupreuß. ungebunden und könnten sich jetzt nicht binden, da neue Verhandlungen in
            den Fakultäten und dieser mit den Kirchenregierungen nötig seien.» —</p>
          <p>Mit diesen Feststellungen schließt der bezügl. Abschnitt des Protokolls.</p>
          <p>3) Besonders scharfen Einspruch müssen wir gegen die Geschäftsführung durch den H.

            Vors., Herrn Prof. D. <persName ref="kbga-actors-365">Hans Schmidt</persName>-<placeName ref="kbga-places-29">Halle</placeName>, erheben. Er hat zunächst durch
            unvollständige Berichterstattung über den Breslauer <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentag</orgName> in <placeName ref="kbga-places-8">Berlin</placeName>, ganz besonders aber durch eine ausdrücklichen Vereinbarungen mit
            ihm widersprechende Fassung eines ergänzenden Schreibens an Herrn Ministerialdirektor
            Prof. D. Dr. <persName ref="kbga-actors-338">Richter</persName> vom <date when="1931-01-06">6.I.31</date>
            sowie durch Abfassung der Einladung zum a. o. <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentag</orgName> in einer Form, die das
            Zustandekommen der von ihm selbst angeregten uns erwünschten Tagung von vornherein
            gefährden mußte, mindestens fahrlässig gehandelt.</p>
          <p>Wir verweisen dafür auf folgende Zeugnisse.</p>
          <p>Im Breslauer Protokoll heißt es unter
            Punkt 1a): «Auf die Frage, wie sich die neupreuß. Fakultäten zu dem Plan des
            Ministeriums stellen, im Falle eines ablehnenden Gutachtens einer Kirchenregierung bei
            der Berufung zunächst die Äußerung eines Gremiums sämtlicher Kirchenbehörden
            herbeizuführen, weist <persName ref="kbga-actors-429">Wobbermin</persName> darauf hin,
            daß die Hannoversche Kirchenbehörde es nach
            wie vor ablehnt, bei der Besetzung der Professuren ein Gutachten abzugeben. Ihr genüge
            es, wenn der neuernannte Professor der <orgName ref="kbga-actors-8296">Hannoverschen Landeskirche</orgName> beitritt. <persName ref="kbga-actors-53">Bornhäuser</persName> und <persName ref="kbga-actors-428">Windisch</persName>
            vertreten den Standpunkt ihrer Fakultäten, die eine Befragung der kirchlichen Instanzen
            ebenfalls nach wie vor bei Beru<pb xml:id="p253" ed="pga" break="no"/>fungen ablehnen …
            Die Debatte wird geschlossen und von einem Beschluß in der Frage des Gremiums
            abgesehen.»</p>
          <p>Dieser für uns entscheidend wichtige Punkt ist im Bericht des <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs> an das Ministerium und den Oberkirchenrat
            nicht aufgenommen. Damit ist die ausdrückliche Festhaltung der seitens der
            neupreußischen Fakultäten schon in <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName>
            eingenommenen Stellung unterdrückt. Auf unseren Wunsch hat der Herr <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzende</rs> nachträglich darüber an Herrn Min. Direktor
              <persName ref="kbga-actors-338">Richter</persName> brieflich berichtet, aber immer
            noch unvollständig und in einer Weise, die die Bedeutung dieses Punktes nicht nur nicht
            erkennen läßt, sondern sie geradezu bestreitet:</p>
          <p>«Die Marburger Herren legten Wert darauf,
            daß ich Ihnen im Nachtrag zu meinem Bericht über die Beschlüsse des Breslauer <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> mitteile, daß der
            Vertreter der <orgName ref="kbga-actors-8110">Marburger Fakultät</orgName>, Herr
              <persName ref="kbga-actors-53">Bornhäuser</persName>, erklärt hat, daß man in
              <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName> in der Einrichtung des sog.
            Gremiums keinen Weg zur Behebung der Bedenken und zur Erfüllung der Forderungen, die von
              <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName> aufgestellt sind, zu sehen
            vermöchte. Das ist richtig. Aber Herr D. <persName ref="kbga-actors-53">Bornhäuser</persName> hat ebenso wie die Dekane von <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName> und <placeName ref="kbga-places-240">Kiel</placeName> diese
            Mitteilung nur auf eine ausdrücklich von mir an sie gerichtete Frage und in einer Weise
            getan, daß, wie ich mich überzeugt habe, niemand der Anwesenden darin die Erklärung
            einer bis zum Äußersten getriebenen Opposition oder gar eines Angriffes auf das
            Vertragswerk selbst hat sehen können. Ein Beschluß in dieser Sache wurde, da kein Antrag
            darüber vorlag, nicht gefaßt. Es bestand also für mich nicht der mindeste Anlaß, Sie mit
            einer Mitteilung darüber zu behelligen. Trotzdem tue ich den Marburgern, da sie Wert darauf legen, gerne den
            Gefallen, hierdurch zu erklären, daß bisher kein Majoritätsbeschluß von Vertretern der
            Fakultäten gefaßt ist, der sich gegen sie richtet.»</p>
          <p>Man vergleiche diese Darstellung mit dem Protokoll. Das letztere lehrt, daß die
            Teilnahme der neupreuß. Vertreter an den weiteren Beratungen unter dem Vorbehalt ihrer
            grundsätzlichen Äußerung zu 1a) stehen mußte. Der Satz des Briefes öffnet dazu dem
            Mißverständnis die Türe, als ob ein Mehrheitsbeschluß des Fakultätentages gegen eine
            einzelne Fakultät überhaupt möglich und gegenüber Dritten wirksam sein könnte.</p>
          <p>In der Einladung zum a. o. Fakultätentag wird bemerkt: «Daß mir die <orgName ref="kbga-actors-8297">Berliner Fakultät</orgName> im voraus mitgeteilt hat, daß sie
            dem Plan eines a. o. <pb xml:id="p254" ed="pga"/> <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> abgeneigt ist. Sollte
            sich ergeben, daß diese Abneigung von der Mehrheit der Fakultäten geteilt wird, so werde
            ich die Tagung telegraphisch absagen.» Jene Mitteilung gehörte nicht in die Einladung
            und der ihr zugefügte Satz stellt ihre Ablehnung geradezu anheim. Nach diesen Sätzen
            kann der folgende nur noch geringes Gewicht haben: «Ich möchte aber bemerken, daß die
            Marb. Fakultäten<note xml:id="n01">Schreibfehler für «Professoren», «Kollegen» o.
              ä.?</note> den Fakultätentag wünschen, und daß es m. E. billig ist, ihnen zur
            mündlichen Darlegung ihrer Ansicht vor den Fakultäten Gelegenheit zu geben, umso mehr
            als die Gerüchte, die über die Sache umlaufen, nicht überall zutreffend sind.»</p>
          <p>Vor allem aber empfinden wir es als unerhört, daß der H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzende</rs> die seinem Amte schuldige Neutralität durch
            seinen Artikel in der D. A. Z. vom <date when="1931-01-22">22.I.31</date> gröblich
            verletzt hat. Ohne überhaupt den von ihm selbst angeregten Fakultätentag abzuwarten, der
            am <date when="1931-01-24">24.I.</date> zusammentreten sollte, greift er darin den beabsichtigten
            Verhandlungen vor, und zwar mit so parteiischer Einseitigkeit, daß er nicht als ein sich
            der Objektivität befleißigender Vorsitzender des <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> erscheint. Die
            Bezugnahme des Artikels auf einen früheren von D. <persName ref="kbga-actors-264">Mandel</persName> in der D. A. Z. kann keinesfalls als
            Entschuldigung dienen. Denn es ist kein Grund einzusehen, warum ausgerechnet der
            Vorsitzende des <orgName ref="kbga-actors-8295">Fakultätentages</orgName> und ausgerechnet unmittelbar vor einer von ihm berufenen
            a. o. Versammlung desselben eine Antwort geben mußte. Gerade er hätte im Gegenteil dahin
            wirken sollen, daß die Diskussion über den Fakultätenartikel vor der breiten
            Öffentlichkeit möglichst beschränkt wird.</p>
          <p>Wir haben um so mehr ein Recht, über den Schritt des H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs> befremdet zu sein, als ihm bekannt war, daß
            von seiten unserer Fakultät mit voller Absicht und unter Verzicht auf taktische Vorteile
            bisher gerade jeder derartige Schritt ängstlich vermieden worden ist. Glauben wir es
            doch der Sache schuldig zu sein, der Öffentlichkeit gegenüber äußerste Zurückhaltung zu
            üben. Und nun müssen wir erleben, daß der Vorsitzende des Fakultätentages ohne Rücksicht
            auf die Schäden, die ein solcher Schritt im Gefolge haben muß, einem Drang nach
            Publizität nachgibt. Aber nicht bloß Form und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung, sondern
            ebenso ihr Inhalt zwingen uns zu schärfstem Protest gegen den derzeitigen H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs>. Während einerseits die ent<pb xml:id="p255" ed="pga" break="no"/>scheidenden Begriffe «Lehre und Bekenntnis» aus den
            Bestimmungen des Entwurfes über das kirchenbehördliche Gutachten überhaupt nicht erwähnt
            und dies in der Geschichte der theol. Fakultäten <placeName ref="kbga-places-289">Preußens</placeName> so bedeutsam wirksam gewordene kirchliche Gutachterrecht über
            Lehre und Bekenntnis durch eine Gleichsetzung mit sonstigen vom Ministerium vor
            Berufungsentscheidungen eingezogenen wissenschaftlichen Gutachten als harmlos
            hingestellt wird, versteigt sich der Artikel auf der anderen Seite in seinem
            Schlußabsatz zu der für uns völlig unverständlichen Behauptung, die Beibehaltung des
            bisherigen für Alt- und Neupreuß. verschiedenen Verfahrens «wäre die ausdrückliche
            Erklärung der ‹Unkirchlichkeit› bestimmter Fakultäten».</p>
          <p>Wenn die früheren Verlautbarungen des H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzenden</rs> in dieser Angelegenheit als einseitig und entstellend von uns
            zurückgewiesen werden müssen, so können wir von dieser seiner letzten Äußerung nur
            sagen, daß sie der Wahrheit ins Gesicht schlägt. Denn wir können objektiv nachweisen und
            die Führer unserer eigenen Landeskirchen als öffentliche Zeugen dafür anführen, daß uns
            vom ersten Tage der Erörterung an bis heute der entschlossene Wille zur Fortsetzung und
            Verstärkung des zwischen unserer Kirchenbehörde und unserer Fraktion bestehenden
            Vertrauensverhältnisses geleitet hat. Wie unzutreffend und irreführend gerade das
            Prädikat der «Unkirchlichkeit» für unser Bestreben ist, wird dadurch am klarsten, daß
            die verantwortlichen <orgName ref="kbga-actors-8681">kirchlichen Führer von Hessen-Kassel</orgName> und <orgName ref="kbga-actors-8352">Nassau</orgName> noch heute von sich aus keinen Anspruch auf
            die Begutachtung erheben, sondern im Gegenteil immer wieder mündlich und schriftlich
            erklären, daß sie grundsätzlich mit uns einig sind. So würde also die Bezichtigung
            unseres Verhaltens als eines unkirchlichen gerade auch unsere Kirchenbehörde
            treffen.</p>
          <p>Wir stellen somit fest, daß der H. <rs type="person" ref="kbga-actors-365">Vorsitzende</rs> die Objektivität preisgegeben und die Unparteilichkeit seines Amtes
            gebrochen hat, und sprechen ihm unsere schärfste Mißbilligung aus.</p>
          <closer>
                        <salute>Im Namen der Fakultät:</salute>
                        <signed>gez. <persName ref="kbga-actors-53">Bornhäuser</persName>, Prodekan</signed>
                    </closer>
        </div>
      </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
