1937

Die deutsche Bekenntniskirche 1936/37

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DIE DEUTSCHE BEKENNTNISKIRCHE 1936/37

1937

Dieser Artikel ist der dritte von insgesamt fünf, mit denen Barth zwischen 1935 und 1939 Jahr für Jahr die Leser des «Zwingli-Kalenders» über den Fortgang des Deutschen Kirchenkampfes informierte.1

Wie in den vorangehenden beiden Jahren hatte sich Adolf Maurer, der Herausgeber des Kalenders, auch im Frühjahr 1937 an Barth gewandt und um einen erneuten Beitrag für den Kalender des Jahres 1938 gebeten. Die gewisse Selbstverständlichkeit, die sich inzwischen eingestellt hatte, zeigt sich in der Kürze von Maurers Anfrage: «Gerne erwarte ich wieder einen Beitrag über die deutschen Kirchenverhältnisse und was daraus für unsere Kirche zu lernen ist. Wenn Sie mir den Artikel bis Ende, noch lieber bis Mitte Mai schicken können, bin ich recht dankbar.»2 Barth schrieb den Artikel – diesmal anders als in den Jahren zuvor pünktlich – am Pfingstmontag, dem 17. Mai 1937.3

Die erste erhaltene Version des Textes ist ein Typoskript, das wenige handschriftliche Korrekturen und Ergänzungen Barths aufweist,4 die im Erstdruck: K. Barth, Die deutsche Bekenntniskirche 1936/37, in: Zwingli-Kalender 1938, hrsg. von einem Kreis zürcherischer Pfarrer, Basel 1937, S. 36–39 📖, enthalten sind. Ein Wiederabdruck des Textes erfolgte in: Karl Barth zum Kirchenkampf. Beteiligung – Mahnung – Zuspruch (ThExh.NF 49), München 1956, S. 46–50 📖.

744 Grundlage der Edition ist der Erstdruck im Zwingli-Kalender, Abweichungen gegenüber dem Typoskript sind im textkritischen Apparat ausgewiesen.

Die Kirchenkampfereignisse, die im nur wenige Wochen zuvor gehaltenen Vortrag Der deutsche Kirchenkampf bzw. im Aufsatz Der Kampf gegen die evangelische Kirche in Deutschland von Januar 1937 auch schon eine Rolle spielen,5 sind nicht erneut belegt.

Die deutsche Bekenntniskirche 1936/37

Man darf auch im Rückblick auf dieses letzte Jahr ohne falschen Optimismus sagen, dass die Ereignisse auf dem kirchlichen Kriegsschauplatz unseres nördlichen Nachbarlandes sich weiterhin zum Besseren entwickelt haben. Der äußere Druck, unter dem die Kirche steht, ist allerdings noch stärker geworden, die heidnische Propaganda («Schwarzes Korps»,6 Ludendorff7 usw.) noch intensiver, die Haltung des radikalen Flügels der «Deutschen Christen» (Thüringer Richtung,8 Prof. Hirsch in Göttingen9 usw.) noch radikaler, die polizeili|745chen Eingriffe und Angriffe noch häufiger und auffallender (Schließung der Theologischen a-Schulen in Elberfeld und Berlin-a,10 Verbot der «Evangelischen Wochen»11 usw.), die Bedrängnis in den Gemeinden und Pfarrhäusern infolgedessen noch größer – und noch größer darum auch der nachgerade bedenklich gewordene Verbrauch an Nervenkraft und die damit verbundenen Gefahren der Ermüdung einerseits und der Überreizung andererseits. Aber hinter und trotz dieser dem Ausland weithin allein sichtbaren Außenseite hatb sich eine Reihe von Dingen zugetragen oder angebahnt, die darauf hin|746weisen, dass es eine gute Sache ist, in der Weise immer mehr auf das Wort Gottes ganz allein zurückgeworfen zu werden, wie es unseren evangelischen (und mit ihnen vielleicht weithin auch unseren katholischen!12) Mitchristen im heutigen Deutschland in diesen Jahren widerfahren ist und noch widerfährt.

Es wurde im letztjährigen Zwingli-Kalender berichtet, wie die Bekenntniskirche im Herbst 1935 in Versuchung geführt wurde durch die Errichtung neutraler «Kirchenausschüsse», durch die jene als eine «Gruppe» mit den den evangelischen Glauben verleugnenden «Deutschen Christen» unter einen Hut gebracht werden sollte und durch deren Vermittlung der Staat aufs Neue seine Hand auch auf die inneren Angelegenheiten der Kirche zu legen gedachte. Es konnte aber auch bereits davon berichtet werden, wie die Bekenntniskirche sich auf der Reichssynode von Oeynhausen gegen dieses Unternehmen zur Wehr setzte.13 Die damals eingesetzte neue (bemerkenswert tüchtig arbeitende) «Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche»14 hatte mit den schwersten äußeren und besonders inneren Hemmungen zu kämpfen, um den Oeynhausener Beschlüssen auch nur einigermaßen Nachachtung und Wir37kung zu verschaffen. Wieder erwies sich insbesondere die leidige «Kantönli-Politik»15 der Lutheraner außerhalb der preußischen Unionskirche als ein schwerer Hemmschuh. Die Kompromissversuche und Querschläger, die von dieser Seite den unvermeidlichen Lauf der Dinge aufhielten, können |747 hier unerwähnt bleiben. Dennoch: die Kirchenausschüsse haben sich tatsächlich keine Autorität zu verschaffen gewusst. Ihre Spitze: der Reichskirchenausschuss unter Führung von Dr. Zöllner musste seinen Auftrag am 12. Februar 1937, ein Jahr nach der Oeynhausener Synode, in die Hände des Kirchenministers Kerrl c-zurücklegen.16 Das ganze System der Kirchenausschüsse war damit in seiner Grundlage erschüttert und nach einigem Hin und Her sind jetzt – in der zweiten Hälfte des Juni – auch die Reste dieser einst so gefährlichen (oder im Urteil anderer: so verheißungsvollen) Zwischenlösung vom Schauplatz verschwunden-c. Dieser Angriff dürfte abgeschlagen sein.

d-Die neue Leitung der Bekenntniskirche hatte aber schon im Sommer 1936-d gezeigt, dass sie nicht willens sei, die passive Haltung ihrer |748 Vorgänger gegenüber der staatlichen Vergewaltigung der Kirche und auch gegenüber der allgemeinen Gestaltung der deutschen Angelegenheiten fortzusetzen. Sie wandte sich nämlich in einer direkten Eingabe an Adolf Hitler selbst, in welcher sie nicht nur (zum ersten Mal ohne alles Ja-Aber!) den Protest der Kirche hinsichtlich all der Behinderung ihrer eigenen Existenz und Tätigkeit, sondern darüber hinaus (in dieser Weise ebenfalls zum ersten Mal!) auch die christliche Anklage gegen die im Dritten Reich zum System gewordenen allgemeinen Verletzungen des Rechtes und der Menschlichkeit offen zur Aussprache brachte.18 Unzählige auch in Deutschland selbst hatten längst auf ein solches Wort gewartet. Es kam spät, aber es kam. Man wird der Bekenntniskirche – so sehr man vielleicht von der sicheren Schweiz aus auch jetzt noch kräftigere Töne gewünscht hätte – in Zukunft nicht mehr einfach vorhalten können, dass sie in dieser Sache geschwiegen habe. Der Erfolg zeigte die ganze Finsternis der Lage. Ese ist unbekannt, ob diese Eingabe den «Führer» jemals auch nur äußerlich erreicht hat. Und es ist vor allem unbekannt, auf welchem Weg diese Eingabe an die europäische Öffentlichkeit gedrungen ist. Der Bürochef der «Vorläufigen Kirchenleitung», der ehemalige Landgerichtsdirektor Dr. Weißler hat dies Letztere jedenfalls mit dem Leben bezahlen müssen. Er wurde unter der Anschuldigung, jene Veröffentlichung veranlasst zu haben, festgenommen. Ein Beweis dafür ist nicht erbracht, ein Prozess ist ihm überhaupt nicht gemacht worden. |749 Er ist aber am 19. Februar 1937 im Konzentrationslager Oranienburg ermordet worden, wobei wie üblich als Todesursache «Selbstmord» angegeben wurde. Weißler war ein getaufter Jude. Es ist schmerzlich, aber wahr, dass die lutherischen Landeskirchenleitungen auch in dieser Sache keine größere Sorge kannten als die, sich von der so «kompromittierten» Berliner Führung der Bekenntniskirche möglichst zu «distanzieren».19

Einen weiteren Fortschritt zum Guten in anderer Richtung bedeuten die Beschlüsse der Anfang Mai 1937 in Halle a. Saale abgehaltenen Preußischen Synode.20 Diese bildete äußerlich die Fortsetzung der kurz vor Weihnacht 1936 abgehaltenen Synode von Breslau, auf welcher die Kirche beschloss, angesichts der unmöglichen Zustände an den deutschen theologischen Fakultäten die Ausbildung ihres theologischen Nachwuchses in Zukunft grundsätzlich in ihre eigenen Hände zu nehmen.21 In Halle nun beschäftigte man sich mit einer alten, aber gerade in der auch sonst so stürmischen Gegenwart bren|750nend gewordenen Sorge der preußischen Kirche, nämlich mit der Frage der in ihr seit dem Jahr 1817 ziemlich voreilig und oberflächlich vereinigten Konfessionen:22 der «lutherischen» und der «reformierten», neben denen eine «unierte» mit der Zeit den Charakter einer Art dritter Konfession bekommen hatte: ein lehrreiches Beispiel dafür, wie falsch vollzogene Friedensschlüsse den Streit nur zu mehren pflegen! Was können diese Trennungen heute – und was können sie heute nicht bedeuten? Es bedurfte des gegenwärtigen Kirchenstreites, um der auch auf diesem Gebiet herrschenden Unordnung und Unsicherheit zum ersten Mal eine klare Erkenntnis und ein klares Bekenntnis entgegenzustellen. Die Synode von Halle ging aus von der Tatsache, dass die preußischen Lutheraner, Reformierten und Unierten in den vergangenen Jahren faktisch als eine Kirche geglaubt und bekannt, gelitten und gestritten haben. Sie bestätigte diese Tatsache: von zwei verschiedenen Kirchen soll hinfort in Preußen zwischen Lutheranern und Reformierten nicht mehr die Rede, es 38 soll insbesondere die volle Abendmahlsgemeinschaft zwischen den beiden oder zwischen den drei Teilen – trotz der verschiedenen f- Lehre über-f das Abendmahl – von jetzt an als rechtmäßig und notwendig gelten.23 Trotz verschiedener Lehre! Die verschiedenen alten Bekenntnisse treten nämlich da, wo sie bis jetzt Geltung gehabt haben, nicht etwa außer Kraft; im Gegenteil, die Gemeinden werden eingeladen, sich, soweit das möglich ist, für den einen oder anderen «Bekenntnisstand» (praktisch: für den lutherischen oder für den heidelbergischen Katechismus) zu entscheiden und sich damit so oder so in ein bestimmtes Verhältnis zur |751 Reformation und unter eine bestimmte Ordnung der bei ihnen gültigen Lehre zu stellen. Es soll aber der teilweise Widerspruch dieser Lehren nicht mehr als ein die Kirche spaltender Widerstreit verstanden werden, sondern es soll an seiner Behebung unter Voraussetzung des gemeinsamen Glaubens und also im Frieden weitergearbeitet werden.24 Es wird wohl so sein, dass die (leider zunächst noch nicht auf ganz Deutschland, sondern nur auf Preußen sich erstreckenden) Beschlüsse dieser Synode bei uns in der Schweiz besonders sympathische Begrüßung finden werden. Wir denken ja daran, dass auch wir, wie die Preußen von 1817–1937, in einer Kirche leben, in welcher Gegensätze möglich und wirklich sind, die ihren Charakter als Kirche mehr als zweifelhaft machen.25 Eine Nutzanwendung könnte sich nahelegen. Sollte ein Weg wie der in Halle gegangene nicht auch uns geboten sein? In der Tat: die hallischen Beschlüsse sind in ihrer Art ebenso allgemein wichtig und bedeutsam wie das gemeinsame Glaubensbekenntnis gegenüber den Irrtümern der Zeit, das vor drei Jahren in Barmen gefunden und ausgesprochen wurde.26 Man übersehe nur diese Reihenfolge nicht: zuerst musste dieses gemeinsame Glaubensbekenntnis kommen, dann und daraufhin die Einigung in der Freiheit, die Freiheit in der Einigung. Einen anderen Weg zum kirchlichen Frieden wird es auch für uns in der Schweiz bestimmt nicht geben.

Ein Moment der deutschen Kirchengeschichte des Jahres 1936/37, das hier auch nicht übergangen werden darf, besteht darin, dass die evangelische Kirche sich in dieser Zeit freiwillig oder unfreiwillig ihrer Nachbarschaft mit der in anderer, aber im Effekt ähnlicher Bedrängnis befindlichen römisch-katholischen Kirche mehr als einmal sehr deutlich bewusst werden musste. Dass die «Klosterprozesse», mit denen das nationalsozialistische System der katholischen Kirche |752 beizukommen sucht,27 ein Unfug sind, der nur allzu sehr an das «Haltet den Dieb!» des Reichstagsbrandprozesses von 193328 erinnert, darüber dürften auch evangelische Christen kaum im Zweifel sein. Aber wir betreten hier heißen Boden: man kann nämlich wohl fragen: ob der Katholizismus sich nicht mit gewissen Grundideen eines natio|753nalsozialistischen Christentums sehr wohl hätte abfinden und sogar befreunden können, wären sie nur mit etwas mehr Mäßigung und Besonnenheit vorgetragen worden – Grundideen, auf die sich die evangelische Kirche doch auch dann, wenn die Gegenseite es nicht so toll getrieben hätte, unter keinen Umständen hätte einlassen dürfen? Aber wie dem auch sei: tatsächlich ist heute in Deutschland auch der Katholizismus höchst grundsätzlich angegriffen, in die Abwehrstellung und in eine gemeinsame Front mit der evangelischen Bekenntniskirche gedrängt, was in der am Palmsonntag 1937 von allen katholischen Kanzeln verlesenen päpstlichen Enzyklika insofern einen merkwürdigen Ausdruck fand, als diese bei aller Abweichung in weiten Partien merkwürdig an die entscheidenden Sätze erinnerte, für die die Bekenntniskirche nun in allen diesen Jahren gefochten hat.29 Die Gemeinsamkeit des christlichen Bekenntnisses zu Jesus Christus als dem Sohne Gottes ist denn auch von dem besonders ehrenwerten und tapferen Bischof Graf Galen30 in Münster in Westfalen in einer öffentlichen Ansprache ausdrücklich festgestellt worden.31 Man wird gut |754 tun, in dieser Angelegenheit «zu warten und zu sehen», wie der Engländer sagt.32 Denng die Tatsachen müssen auch hier das Recht haben, zunächst für sich selber zu reden.

Als der Reichskirchenausschuss zurücktrat, da war der Kirchenminister Kerrl tatsächlichh schon im Sprung zur Einführung einer staatskirchlichen Diktatur, die dann unvermeidlich eine allgemeine Verfolgung ausgelöst hätte. Es ist in diesem Fall wie in einigen früheren nicht sichtbar geworden, welche Ereignisse oder Verhältnisse die scheinbar unaufhaltsame Entwicklung verhindert oder vielmehr in andere Richtung gelenkt haben. Kurz, es geschah, dass im letzten Augenblick der «Führer» selber eingriff mit der Ankündigung neuer, |755 garantiert «freier» Wahlen für eine künftige Generalsynode.33 Niemand, wirklich niemand (und vielleicht nicht einmal er selbst!) weiß, wie er sich das angesichts der nun einmal schon gefal39lenen kirchlichen Entscheidungen und Scheidungen nun eigentlich gedacht hat. Vielleicht werden wir schon zur Zeit des Erscheinens dieses Kalenders auch in dieser Hinsicht klüger sein. Vielleicht wenigstens übers Jahr um diese Zeit. Vielleicht auch dann nicht. Vorderhand ist jedenfalls nach dieser Ankündigung, zu der ein authentischer Kommentar nie gegeben wurde, alles wieder seltsam still geworden. Noch einmal muss hier geklagt werden: auch in dieser gefährlichen Situation haben i-die lutherischen Landeskirchen – ohne Erfolg freilich – in nicht eben schöner Weise ihre gewohnten Sonderwege zu gehen-i versucht.34 Das ist sicher (die Stellung der Bekenntniskirche ist seither innerlich und auch äußerlich so weit erstarkt, dass man die kleine Prophezeiung mit den selbstverständlich nötigen Vorbehalten wagen darf): zu einem |756 Kompromiss hinsichtlich ihrer grundsätzlichen und praktischen Verneinung der Zugehörigkeit des «Deutschen Christentums» zur evangelischen Kirche werden sich die Führer und die Gemeinden der bekennenden Kirche auch angesichts einer bei dieser «freien» Wahl etwa zustande zu bringenden «erdrückenden Mehrheit» nicht bereit finden. Was dann geschehen wird, weiß Gott. Es ist doch auch damit zu rechnen, dass diese «freie» Wahl überhaupt nie stattfinden wird.35

Damit aber ist nicht zu rechnen, auch wenn die Finsternis noch einmal viel größer werden sollte, dass unsere evangelischen Brüder in Deutschland von Dem im Stich gelassen werden könnten, auf den sie ihre Zuversicht immer mehr ganz allein setzen müssen und setzen dürfen.

Textkritische Fußnoten

a-a
Tskr.: «Schule in Elberfeld».↩
b
Tskr.: «haben».↩
c-c
Tskr.: «zurücklegen, und Ende April / Anfang Mai 1937 ist jedenfalls für Preußen zwischen dem leitenden Bruderrat der Bekenntniskirche und den Resten der dortigen Kirchenausschüsse ein Abkommen getroffen worden, laut dessen diesen letzteren nur noch die Aufgabe zukommt, die Entscheidung der in allen lebenswichtigen Angelegenheiten unabhängigen bruderrätlichen Kirchenregierung zu registrieren und für ihre öffentlich rechtliche Durchführung einzutreten.17 Man kann hinsichtlich des Charakters und des Wertes der künftigen ‹Tätigkeit› dieser Organe mehr als ein Fragezeichen setzen; sicher ist, dass sie faktisch auf die ihnen einst von der Staatsmacht zugewiesene Rolle verzichtet haben und dass sie schwerlich je wieder zu einer selbständigen Bedeutung gelangen werden». – Die Ersetzung dieses Passus aus dem Typoskript kann angesichts der im Druck an Stelle der Zeitangabe «Ende April / Anfang Mai» nun erwähnten «zweiten Hälfte des Juni» erst deutlich nach Abfassung des Typoskripts erfolgt sein. Ob sie vor der Versendung des Typoskripts an A. Maurer geschah (dann wäre die Versendung erst ungewöhnlich lange nach der Niederschrift erfolgt) oder erst im Nachhinein, kann angesichts des Fehlen entsprechender Korrespondenz nicht entschieden werden. – Das im Druck irrtümlich stehende «zurückzulegen» wurde durch die Hrsg. korrigiert.↩
d-d
Tskr.: «Schon im Sommer 1936 hatte aber die neue Leitung der Bekenntniskirche».↩
e
Tskr.: «Und es».↩
f-f
Im Tskr. hervorgehoben.↩
g
Tskr.: «Aber».↩
h
Tskr.: «offenbar».↩
i-i
Im Tskr. in die Textform korrigiert aus: «sich die lutherischen Landeskirchen – ohne Erfolg freilich – in nicht schöner Weise Sondervorteile zu verschaffen».↩

Sachfußnoten

1
Zum Zwingli-Kalender vgl. oben, S. 479, und V.u.kl.A. 1934–1935, S. 790, Anm. 2 📖. Bereits erschienen waren: K. Barth, Bekennende Kirche im nationalsozialistischen Deutschland, in: a.a.O., S. 790–804 (Kalender für 1936) 📖; ders., Die deutsche Bekenntniskirche 1935/36 (s. oben. S. 479–492; 1937) 📖; es folgten noch: ders., Die deutsche Bekenntniskirche 1937/38, in: Zwingli-Kalender, Jg. 21 (1939), S. 61–63 📖; ders., Die Bekennende Kirche in Deutschland im Jahre 1938/39, in: Zwingli-Kalender, Jg. 22 (1940), S. 65–68 📖.↩
2
Brief Maurers an Barth vom 25.3.1937 (KBA 9337.170).↩
3
Vgl. Taschenkalender Ch. von Kirschbaum, Eintrag vom 17.5.1937 für Zwingli-Kalender 1938!»↩
4
KBA 10114; vierseitiges, engzeilig beschriebenes Typoskript.↩
5
Siehe oben, S. 651–672 (Aufsatz) und S. 714–742 (Vortrag).↩
6
Wochenzeitung der «Schutzstaffel» (SS) der NSDAP; vgl. oben, S. 660, Anm. 29.↩
7
Das Ehepaar Ludendorff (vgl. oben, S. 664f., Anm. 40) hatte nach persönlicher Aussprache Erich Ludendorffs mit Hitler im März 1937 den neuheidnischen Verein «Bund für deutsche Gotteserkenntnis» gründen dürfen. Der Bund war gerade am 12. Mai per Erlass bei der «Eintragung in amtliche Listen, Register usw.» den «Religionsgesellschaften» gleichgestellt und damit amtlich anerkannt worden (JK 5 [1937], S. 468f. 📖; vgl. Besier, S. 264 📖).↩
8
Zu der seit jeher radikaleren «Kirchenbewegung Deutsche Christen (Nationalkirchliche Bewegung)», den sogenannten «Thüringer Deutschen Christen», die sich der übrigen «Glaubensbewegung Deutsche Christen» nie untergeordnet hatte, vgl. V.u.kl.A. 1934–1935, S. 138, Anm. 2. 📖 – Im Mai / Juni 1937 kam es zur Vereinigung dieser Gruppe mit anderen Teilen der deutsch-christlichen Bewegung in der «Nationalkirchlichen Bewegung Deutsche Christen»; die «Thüringer Deutschen Christen» waren hier tonangebend. Vgl. K. Meier, Die Deutschen Christen. Das Bild einer Bewegung im Kirchenkampf des Dritten Reiches, Halle/S. 1967, S. 219–226 📖.↩
9
Emanuel Hirsch (1888–1972), seit 1921 Prof. für Kirchengeschichte in Göttingen, glühender Verehrer Hitlers und überzeugter Nationalsozialist, war seit 1933 förderndes Mitglied der SS und wurde 1937 (nach dem Ende des Aufnahmestopps) als Mitglied in die NSDAP aufgenommen. Seit 1936 war er ständiger Dekan der Göttinger Theologischen Fakultät. Wie im Fall Barths war er auch an der Entfernung anderer, politisch oder kirchenpolitisch missliebiger Dozenten beteiligt und scheute dabei auch vor persönlichen Denunziationen nicht zurück; vgl. H. Assel, Emanuel Hirsch. Völkisch-politischer Theologe der Luther-Renaissance, in: M. Gailus / Cl. Vollnhals (Hrsg.), Für ein artgemäßes Christentum der Tat. Völkische Theologen im «Dritten Reich» (Hannah-Arendt-Institut. Berichte und Studien, 71), Göttingen 2016, S. 43–67 📖. – Im Jahr 1936 hatte Hirsch sich in der Auseinandersetzung um die Geltung des Alten Testaments in der deutschen evangelischen Kirche exponiert und unter anderem ausgeführt, dass das Alte Testament vom Evangelium her betrachtet nur als dunkler Hintergrund der Religion der «jüdischen Volks- und Religionsgemeinde» angesehen werden könne. Unter Berufung auf Luther formulierte er, dass «die Sinaioffenbarung als solche uns Christen aus nichtjüdischem Blut nichts angehe» (E. Hirsch, Das Alte Testament und die Predigt des Evangeliums, Tübingen 1936, S. 68f. 📖). Zum Aufsehen, das Hirsch damit erregte, und dem gegen ihn geäußerten Widerspruch vgl. Besier, S. 875f 📖.↩
10
Zur Schließung der Theologischen Schule in Elberfeld vgl. oben, S. 667f. – Zur im Sommer 1937 folgenden Durchsetzung des – offiziell seit 1935 bestehenden, im Dezember 1936 bekräftigten – Verbotes der weiteren Arbeit der Kirchlichen Hochschule der Bekennenden Kirche mit ihren Standorten in Berlin und Wuppertal-Elberfeld (dort in den Räumen der seit 1928 bestehenden Theologischen Schule) auch in Berlin, wo man im Wintersemester 1936/37 noch beinahe unbehelligt hatte weiterarbeiten können, vgl. P. Zocher, Edo Osterloh – Vom Theologen zum christlichen Politiker. Eine Fallstudie zum Verhältnis von Theologie und Politik im 20. Jahrhundert [ AKIZ.B 48], Göttingen 2007, S. 63–65 📖.↩
11
Vgl. oben, S. 667f., Anm. 46.↩
12
Auf die Situation in der katholischen Kirche in Deutschland geht Barth weiter unten in diesem Beitrag explizit ein.↩
13
Die «Vierte Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche» tagte vom 17.–22. Februar 1936 in Bad Oeynhausen (vgl. oben, S. 364f., Anm. 113).↩
14
Zur neuen Vorläufigen Kirchenleitung (VKL II) s. oben, S. 365, Anm. 114.↩
15
Der eher selten gebrauchte und negativ konnotierte Begriff «Kantönlipolitik» – häufiger: «Kantönligeist» – kann definiert werden als «engherziger Sinn, der nicht über die engern Grenzen seiner Heimat hinausgeht; Kirchturmspolitik» (Art. «Geist», in: Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, Bd. 2, Frauenfeld 1885, Sp. 488–492, dort Sp. 489 📖). Seinen Ursprung hat er im immer wieder neu auszutarierenden Mit- und auch Gegeneinander der einzelnen Kantone der Schweiz untereinander sowie im Gegenüber zum Bund.↩
16
Zum Rücktritt Wilhelm Zoellners, der das Ende auch der Kirchenausschüsse überhaupt einleitete, vgl. oben, S. 657f., Anm. 24.↩
17
Zur – letztlich gescheiterten – «Vereinbarung zwischen dem Landeskirchenausschuß und dem Bruderrat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union» vom 5. Mai 1937 vgl. W. Niesel, Kirche unter dem Wort. Der Kampf der Bekennenden Kirche der altpreußischen Union 1933–1945 (AGK.E 11), Göttingen 1978, S. 132 📖.↩
18
Die «Denkschrift der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche an den Führer und Reichskanzler» vom 28. Mai 1936 widerspricht unmissverständlich zentralen Bestandteilen der nationalsozialistischen Weltanschauung und der totalitären Perversion von «Sittlichkeit und Recht». Die Fälschung von Wahlergebnissen, insbesondere aber die Aufhebung des Rechtsstaates werden offen angesprochen und auch die Konzentrationslager werden thematisiert: «Das evangelische Gewissen, das sich für Volk und Regierung mitverantwortlich weiß, wird auf das härteste belastet durch die Tatsache, daß es im Deutschland, das sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, immer noch Konzentrationslager gibt und daß die Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei jeder richterlichen Nachprüfung entzogen sind» (Dokumente des Kirchenkampfes II/1, S. 695–703, dort S. 701f. 📖). Vgl. Zwischen Widerspruch und Widerstand. Texte zur Denkschrift der Bekennenden Kirche an Hitler (1936), kommentiert und hrsg. von M. Greschat (Studienbücher zur kirchlichen Zeitgeschichte, Bd. 6), München 1987 📖. ↩
19
Friedrich Weißler (1891–1937), Jurist, 1933 aus dem Staatsdienst entlassen, juristischer Berater und später Leiter der Kirchenkanzlei der Bekennenden Kirche. Weißler wurde, als die Denkschrift auch im Ausland bekannt und veröffentlicht wurde, verhaftet und am 19. Februar 1937 im Konzentrationslager Sachsenhausen (nicht Oranienburg) ermordet. Die Veröffentlichung ging jedoch vermutlich auf die beiden jungen Pfarrer Werner Koch (1910–1994) und Ernst Tillich (1910–1985) zurück (vgl. E. Bethge, Dietrich Bonhoeffer, Eine Biografie, Gütersloh 20059, S. 604–607 📖). Vgl. zum Ganzen: M. Greschat, Friedrich Weißler. Ein Jurist der Bekennenden Kirche im Widerstand gegen Hitler, in: Die verlassenen Kinder der Kirche. Der Umgang mit Christen jüdischer Herkunft im Dritten Reich, hrsg. von U. Büttner / dems., Göttingen 1998, S. 86–122 📖.↩
20
Gemeint ist die zweite Tagung der vierten Preußischen Bekenntnissynode vom 10.–12. Mai 1937 in Halle/Saale. Die Tagung wird als Fortsetzung der Tagung der vierten Preußischen Bekenntnissynode in Breslau (s. unten) bezeichnet; dort war die «Behandlung der gesamten konfessionellen Frage […] auf eine besondere Arbeitstagung der Synode im Frühjahr nächsten Jahres verschoben» worden (Niesel [Anm. 17], S. 126 📖). Zur Hallenser Tagung vgl. Niesel, S. 133–137; Dokumentation: Die Synode zu Halle 1937. Die zweite Tagung der vierten Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, hrsg. von. G. Niemöller (AGK 11), Göttingen 1963 📖.↩
21
Zu diesem Beschluss der Tagung der vierten Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union vom 15.–18. Dezember in Breslau s. oben, S. 672, Anm. 56.↩
22
Zum 300. Reformationsjubiläum hatte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen sich in einem Aufruf am 27. September 1817 für den Vollzug der «heilsamen, schon so lange und jetzt wieder so laut gewünschten und so oft vergeblich versuchten Vereinigung, in welcher die reformirte nicht zur lutherischen und diese nicht zu jener übergehet, sondern beide eine neu belebte, evangelisch-christliche Kirche im Geiste ihres heiligen Stifters werden», ausgesprochen (Die Erklärung des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm III. vom 27. September 1817, in: C. I. Nitzsch [Hrsg.], Urkundenbuch der Evangelischen Union mit Erläuterungen, Bonn 1853, S. 125–127, dort S. 126 📖); der Zusammenschluss der lutherischen und reformierten Gemeinden erfolgte im selben Jahr maßgeblich aufgrund dieser Erklärung.↩
23
Vgl. Die Synode zu Halle 1937 (Anm. 20), S. 442 📖.↩
24
Vgl. a.a.O., S. 438 📖.↩
25
Anspielung Barths auf das in der Schweiz für selbstverständlich empfundene «Richtungswesen» mit einem gleichberechtigten und bis in die Besetzung von Lehrstühlen hinein ausgewogenen Nebeneinander der drei «Richtungen» (Positive, Liberale, Vermittler); vgl. oben, S. 687, Anm. 29.↩
26
Gemeint ist die Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche, die sogenannte Barmer Theologische Erklärung (V.u.kl.A. 1934–1935, S. 264–301 📖).↩
27
In den 1936 und 1937 geführten Sittlichkeits- oder Klosterprozessen ging es um Vergehen nach § 175 («Unzucht zwischen Männern») und § 174 («Unzucht mit Zöglingen»). Die Ermittlungen hatten in Klöstern und Ordensgemeinschaften begonnen, dehnten sich aber auch auf den weltlichen Klerus aus. Von den insgesamt ca. 2500 Ermittlungsverfahren wurden die meisten aus verschiedenen Gründen schon im Vorverfahren erledigt; etwa 250 Strafprozesse wurden eröffnet, von denen 40 mit Freisprüchen endeten, 170 Ordensangehörige und 64 Priester wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt. Besondere Brisanz erhielten die vor ordentlichen Gerichten und weitgehend rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführten Prozesse durch das Interesse der Gestapo und anderer staatlicher Stellen, mit Hilfe einer maßlos überzeichnenden, vom Propagandaministerium vorgegebenen Presseberichterstattung über die behandelten Vergehen die katholische Kirche insgesamt zu desavouieren und die Prozesse kirchenpolitisch auszunützen. Vgl. zum Ganzen: H. G. Hockerts, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf, Mainz 1971 📖, der abschließend urteilt: «Die nationalsozialistische Führung wandelte die Strafverfahren durch die Eingriffe in Propaganda-Objekte um, die – zu gewünschtem Zeitpunkt in genügender Menge – als Hilfsmittel im innenpolitischen Machtkampf zur Verfügung standen und nach genauen Direktiven publizistisch ausgenutzt wurden. Insofern handelte es sich bei den Sittlichkeitsprozessen um politische Schauprozesse – nicht in der groben Form gestellter Scheinprozesse, sondern in verfeinerter Form: Die rechtliche Ordnungsfunktion von Kriminalprozessen wurde – unter Bruch einzelner Rechtsnormen – in eine Propaganda- und Kampffunktion umgewandelt» (a.a.O.,S. 217).↩
28
Nach dem Reichstagsbrand am 27./28. Februar 1933 war schnell der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe, der am Abend des 27. Februar am brennenden Reichstag festgenommen worden war, als Täter benannt worden; er wurde in einem kaum fair zu nennenden Prozess am 23. Dezember 1933 zum Tode verurteilt und 1934 hingerichtet, nachdem eigens für diesen Prozess – und rückwirkend! – die Todesstrafe für Brandstiftung ermöglicht worden war. Sofort nach dem Brand wurde auch der Verdacht geäußert, er wäre von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, die aus ihm den größten politischen Nutzen ziehen konnten. Vgl. zum Ganzen: H.-U. Thamer, Verführung und Gewalt. Deutschland 1933–1945 (Die Deutschen und ihre Nation, Bd. 5), Berlin 1986, S. 248f.384f 📖 ↩
29
Am 21. März 1937 wurde die von den deutschen Bischöfen erhoffte und geforderte Enzyklika «Mit brennender Sorge» (AAS 29 [1937], S. 145–167 📖; Auszüge: KTGQ V [1999], S. 135–137 📖), die der damalige Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (1876–1958), der spätere Papst Pius XII., auf Vorlage des Münchener Erzbischofs Kardinal Michael von Faulhaber (1869–1952) verfasst hatte, in allen katholischen Kirchen in Deutschland verlesen. Die Nähe zur Barmer Theologischen Erklärung und zur Position der Bekennenden Kirche zeigt sich unter anderem in der starken Betonung des Gottesbezugs und der Einmaligkeit der göttlichen Offenbarung in Christus, der Betonung des unauflöslichen Zusammenhangs von Altem und Neuen Testament sowie in der Ablehnung aller faktischen Vergöttlichung von Einzelpersonen, einer deutschen Nationalreligion und jeglicher Rassenideologie. Vgl. M. F. Feldkamp, Pius XII. und Deutschland, Göttingen 2000, S. 104–112 📖.↩
30
Clemens August Kardinal Graf von Galen (1878–1946), seit 1933 Bischof von Münster.↩
31
In seiner Ansprache an der Schlussfeier der «Christuswoche» in der St. Josephskirche in Münster/Westf. am 18. April 1937 hatte Kardinal von Galen zunächst von einen ihm zugetragenen Bericht über die Ansprache des Reichskirchenministers vor den Vertretern der Kirchenausschüsse am 13. Februar (vgl. oben, S. 735, Anm. 47) erzählt, nach dem Kerrl gesagt habe: «Der Wille ­Gottes offenbare sich im Blute, dieser Wille Gottes sei die Nation. Der Super­intendent Zoellner habe ihm mit ganz ähnlichen Worten wie der Bischof von Münster, Graf Galen, klarzumachen versucht, dass Christentum in dem ­Glauben an Christus als den Sohn Gottes bestehe. Darüber müsse er, der Minister, lachen! Nein, das Christentum bestehe in der lebendigen Tat.» Daraufhin habe er, so von Galen weiter, lange auf eine Richtigstellung, auf ein öffentliches Bekenntnis «zu dem Glauben an die Gottheit Christi» gewartet – vergeblich. Von Galens Schlussfolgerung: «Meine Christen! Mag der Minister lachen! Für uns ist diese Lage und ihre Klarstellung durch den Herrn Minister wahrhaftig nicht zum Lachen. Nein, sie ist furchtbar ernst. Das müssen wir ganz klar sehen. Wir müssen dieser christentumsfeindlichen Front in treuer Kameradschaft mit unseren evangelischen deutschen Brüdern, für die ein ­Zoellner, ein Dibelius gesprochen und sich zum Glauben an die Gottheit Christi bekannt haben, ins Auge sehen und ihr standhalten. […] Noch ist die Front der wirklich christlichen Deutschen, die unentwegt für die Gottheit Christi eintreten, unerschüttert. Ihre Bekenner und Vorkämpfer sind nicht nur die treuen Kinder der katholischen Kirche; auch unzählige evangelische Christen stehen mit den genannten evangelischen Kirchenführern hier in der gleichen Front.» Seine Ansprache beendete von Galen «mit den Worten des evangelischen Generalsuperintendenten D. Dibelius», die er sich «Wort für Wort zu eigen mache: ‹Der Satz, dass Christus der Sohn Gottes ist, ist nicht ein Lehrsatz von Menschen erdacht, sondern die grundlegende Verkündigung der Heiligen Schrift. Aus ihm nehmen wir den Halt für unser Leben und den Trost für unser Sterben.›» – Barth hatte den Text der Ansprache als Teil eines achtseitigen, mit «Nachrichten» überschriebenen hektographierten Typoskripts erhalten (KBA 17355, dort S. 1–3), von dem weder die Herkunft bekannt ist noch, wer es Barth zugeschickt oder mitgebracht hat.↩
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Stehende Redewendung: «Wait and see; to wait and find out what will happen before taking action: We’ll just have to wait and see – there’s nothing we can do at the moment. A wait-and-see attitude» (Oxford Advanced Learner’s Dictionary of Current English, Oxford 19955, S. 1275) 📖.↩
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Zu Kerrls am 13. Februar 1937 in öffentlicher Rede geäußerten Plänen und dem zwei Tage später veröffentlichten «Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Einberufung einer verfassunggebenden Generalsynode der Deutschen Evangelischen Kirche» (GDEK.A, Jg. 5 [1937], S. 11 [Nr. 5 vom 25.3.1937] 📖) vgl. oben, S. 735, Anm. 47.↩
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Gemeint sind wohl die Kompetenzgerangel um die Frage, welches Gremium seitens der Bekennenden Kirche federführend in den Verhandlungen um die Ausgestaltung der Kirchenwahlen sein sollte; neben der Arbeitsgemeinschaft zwischen der VKL II und dem Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche, die zu diesem Zweck am 3. März 1937 gegründet worden war, meldete auch die Kirchenführerkonferenz Ansprüche an, in der neben den zugleich an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Bischöfen der intakt gebliebenen Kirchen auch die Vorsitzenden der Landeskirchenausschüsse vertreten waren, was auf Seiten der Bruderräte zu Protesten führte. Zeitgleich war es zu einer Umgestaltung der Leitung der Kirchenführerkonferenz gekommen, der nun auch die Bischöfe Theophil Wurm und als Vorsitzender August Marahrens angehörten; beabsichtigt war, dass sie anstelle des zurückgetretenen Reichskirchenausschusses «die Vertretung der DEK im Sinne der Kirchenführer übernehmen» sollte. Sie fand aber beim Reichskirchenminister keine Anerkennung. Vgl. K. Meier, Der evangelische Kirchenkampf, Bd. 2: Gescheiterte Neuordnungsversuche im Zeichen staatlicher «Rechtshilfe», Halle/Saale / Göttingen 1976, S. 151–153, Zitat dort S. 151 📖.↩
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Diese letzte Prognose sollte sich als richtig erweisen: Im November 1937 wurden die Wahlen abgesagt. Zur Diskussion um die angekündigten Wahlen vgl. oben, S. 736, Anm. 49.↩