Textkritik und Textkonstitution
TEXTKRITIK UND TEXTKONSTITUTION
Das Buch mit dem lapidaren Titel «Der Römerbrief» hat
Es ist selbstverständlich, dass bei einem solchen «Klassiker», der inzwischen zum Kanon der Theologiegeschichte gehört, weil er selber Geschichte und durchaus nicht nur Theologiegeschichte gemacht hat, der Textkonstitution besondere Aufmerksamkeit zu widmen war. Auszugehen war dabei von dem 2. Abdruck der vollständig neu bearbeiteten Ausgabe von 1922, der, insgesamt gezählt, als 3. Auflage 1923 bei
Dazu war aber natürlich sorgfältig als «Urtext» der 1. Abdruck der Neubearbeitung (19222) zu berücksichtigen, der laut dem Vorwort zum 2. Abdruck «in allem Wesentlichen» unverändert dem 1923 als 3. Auflage erscheinenden «Neudruck der zweiten [Auflage]» zugrunde gelegen hat. Immerhin macht Barth selber darauf aufmerksam, dass sich für diesen Neudruck sein Freund
Manche der Zweifelsfälle der Textkonstitution konnten an Hand des rekonstruierten Druckmanuskripts authentisch entschieden werden. Barth hat die Reinschrift des Römerbriefs von 1922 wie schon die der Fassung von 1919 auf einseitig beschriebenen Bögen im Format 22,5 × 18 cm angefertigt. Nachdem die Bücher gedruckt vorlagen, hat er die damit für ihn erledigten Manuskript-Blätter halbiert, gelegentlich auch geviertelt, und die leeren Rückseiten nun im Hochformat von ca. 18 × 11,25 cm bzw. 11,25 × 9 cm vor allem für Exzerpte zu seinen Göttinger Vorlesungen benutzt. Auf diese Weise sind – auf 25 verschiedene Konvolute mit Exzerpten zufällig verteilt und überdies vermischt mit Fragmenten der Reinschrift des Römerbriefs von 1919 – Stücke des Druckmanuskripts des Römerbriefs von 1922 in erklecklicher Zahl erhalten geblieben: von ursprünglich 735 Manuskriptseiten 320 vollständige Seiten (obere und untere Seitenhälfte) und 279 halbe Seiten (obere oder untere Seitenhälfte), dazu, um ganz genau zu sein, von 5 Seiten drei Viertel, von 1 Seite ein Viertel und schließlich von 1 Seite noch ein Streifen von drei Zeilen, der Barth in einem Band der Werke Zwinglis als Lesezeichen diente.
Im Rahmen der Gesamtausgabe konnte eine vollständige Darstellung der Textgenese nicht beabsichtigt sein, die aus dem Druckmanuskript auch etwa die Änderungen und Erweiterungen in der Formulierung und die nachträgliche Einfügung von Sätzen und Absätzen in den Text berücksichtigen müsste. Diese Beobachtungen bieten interessante Aufschlüsse, die jedoch gesonderter Untersuchung vorbehalten bleiben müssen. Die mit Buchstaben bezeichneten Anmerkungen des textkritischen Apparats beschränken sich auf die Mitteilung der Stellen, an denen der gedruckte Text auf Grund eines Lesefehlers oder einer Unachtsamkeit von dem Manuskripttext abweicht. Gelegentlich wird auch bei Abweichungen zwischen den ersten beiden Abdrucken zur Bekräftigung einer Entscheidung über den in den Text aufzunehmenden Wortlaut auf das Druckmanuskript verwiesen.
XLIDer Vergleich des Druckmanuskripts mit dem 1. Abdruck zeigt, dass die Setzer im ganzen gute Arbeit geleistet haben, einige Stellen, wo der kühne Stil
Der Vergleich zwischen dem 1. und dem 2. Abdruck ergibt ein anderes Bild. Hinrich Stoevesandt hat dazu anlässlich des von ihm betreuten 14. Abdrucks (= 15. Auflage), Zürich 1989 – eigentlich eine Neuausgabe, die auch als erster Druck des Textes in Antiqua-Schrift eine hier respektvoll zu nennende Wegmarke in der Geschichte des Römerbriefs darstellt – , schon festgestellt, dass der 2. Abdruck «eine erhebliche Zahl von Satzfehlern aufweist»1. Der durchgehende Vergleich des 1. mit dem 2. Abdruck gibt darüber genaueren Aufschluss. Er zeigt, dass der Text 1923 nicht nur an den Stellen mit Änderungen und Einfügungen neu gesetzt worden ist und dass bei dem Neusatz der 1. Abdruck nicht mit letzter Sorgfalt reproduziert worden ist. An verhältnismäßig vielen Stellen sind Sperrungen übergangen worden, so dass manchmal der Sinn der beibehaltenen Sperrungen unklar wird. Außer eigentlichen Satzfehlern fallen auch manche Abweichungen auf, die auf Flüchtigkeit oder auch auf allzu mechanische Korrektheit zurückgehen. So ist z. B. die im 1. Abdruck treu wiedergegebene Choralreminiszenz «Licht vom unerschaffnen Lichte» (s. unten S. 575) im 2. Abdruck durch die scheinbar korrektere Form «unerschaffenen» verwischt worden. Überhaupt haben die für den Satz Verantwortlichen im 2. Abdruck die von Barth gerne gebrauchte verkürzte Endung wie in «unsern» oder «höhern» durch die unverkürzte Endung «unseren», «höheren» ersetzt – doch keineswegs konsequent, und gelegentlich haben sie auch umgekehrt aus einem «unserer» ein «unsrer» gemacht. In diesen und vielen ähnlichen Fällen, die den Sinn nicht tangieren, musste es bei der Schreibweise des 2. Abdrucks bleiben.
Der vollständige Vergleich bestätigt den Eindruck H. Stoevesandts, dass die Orthographie «große und anscheinend rein zufällige Unregelmäßigkeit zeigt»2 und dass das gleiche von der Zeichensetzung gilt. |XLII Dieser Eindruck geht jedoch zu einem nicht geringen Teil auf die Veränderungen im 2. Abdruck zurück. Zusammengefasst ergeben sich aus den angedeuteten Befunden für die Textkonstitution und für den textkritischen Apparat folgende Leitlinien:
1. Auszugehen ist von dem 2. Abdruck. Er ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form des Römerbrieftextes. Er ist auch der letzte von
2. In diesem Text waren nach den Regeln der Karl Barth-Gesamtausgabe ohne weiteren Vermerk die offensichtlichen Satzfehler und die eindeutigen grammatisch-syntaktischen Versehen zu korrigieren.
3. Bei den Veränderungen gegenüber dem Druck von 1922 war zu entscheiden, ob es sich, auch wenn keine entsprechende Notiz vorliegt, möglicherweise um eine vom Autor veranlasste oder jedenfalls gebilligte Korrektur handelt, die als solche im Text stehen muss, während der Wortlaut des Drucks von 1922 in der Anmerkung erscheint, oder ob es sich um eines der manchmal sinnstörenden Missverständnisse des 2. Abdrucks handelt, das in der Anmerkung als Wortlaut von 1923 zu notieren ist, während im Text der Wortlaut von 1922 steht.
4. In wenigen, aber bemerkenswerten Fällen war in den Text, statt den gleichlautenden Abdrucken von 1922 und 1923 zu folgen, der Wortlaut des Druckmanuskripts aufzunehmen und der durch alle Auflagen von 1922 an reproduzierte fehlerhafte Text in die Anmerkung zu verweisen – so bei dem «Brudervolk» in der Auslegung von Römer 4,9 (S. 175) und bei der «Todesstrafe» in der Auslegung von Römer 6,5 (S. 270).
Bei der hier nur durch wenige Beispiele skizzierten Sachlage schien es im Einklang mit den Regeln der Karl Barth-Gesamtausgabe richtig, Orthographie und Interpunktion vorsichtig zu vereinheitlichen. Die Zeichensetzung weist in der Tat, wie es schon H. Stoevesandt beschrieben hat, ein «hohes Maß an Unregelmäßigkeit, um nicht zu sagen Zufälligkeit auf»3, u. zw. wieder im 2. Abdruck nicht vermindert, sondern vermehrt. So kann man die vorliegende Zeichensetzung |XLIII «schwerlich» «als ein vom Verfasser bewußt eingesetztes Stilmittel und als deshalb unantastbares Element seines Textes ansehen»4. Doch wurde auf eine normalisierende Änderung überall da verzichtet, wo allenfalls mit der Abweichung von den allgemeinen Regeln oder dem sonst in
Ähnlich zurückhaltend war bei der Rechtschreibung zu verfahren. Zwar wurden generell die neuen Regeln zur ss- bzw. ß-Schreibung zugrunde gelegt, in allen andern Hinsichten konnte jedoch nur eine behutsame Angleichung an die heute geltenden Regeln das Ziel sein. Die bekannten Eigentümlichkeiten der Texte Barths waren selbstverständlich zu respektieren – z. B. die Beibehaltung der Schreibweise
Im Rückblick auf die umrissenen Arbeiten ist für vielfältige Hilfe zu danken. Man kann sich wohl vorstellen, dass bei den Fragmenten der Reinschrift Barths die Identifizierung der Stelle des jeweiligen Textstücks im ganzen Kommentar und dass die anschließende Zusammenfügung der Stücke in einem Computerfile, das das ursprüngliche Druckmanuskript, soweit es eben erhalten ist, wieder vor Augen bringt, ohne kluge und engagierte Hilfe nicht zu leisten gewesen wäre: |XLIV Ich denke dankbar an die Zivildienstleistenden, die sich hier als Helfer bewährt haben, besonders an Marco Graf und Markus Graf. An dieser Stelle soll auch Margrit Müller ein herzlicher Dank ausgesprochen werden, die mit mir in vielen Sitzungen die Reinschrift mit dem gedruckten Text verglichen hat. Benedikt Bitterli, dessen Einsatz bei der Digitalisierung des 1. Abdrucks einen pünktlichen Vergleich möglich gemacht hat, gilt ein besonderer Dank. Weiter verdienen die Zivildienstleistenden eine herzliche Erwähnung, die nacheinander an der Überarbeitung von Text und Anmerkungsapparaten mitgewirkt und immer wieder auch eigene Vorschläge zur Verbesserung beigetragen haben: Reto Frey, Lars Peter Cleary und Bastian Thurneysen. Simon Weinreich hat die Arbeit fast ein Jahr lang zuverlässig begleitet und sich insbesondere bei der Sichtung der Textvarianten verdient gemacht. Pfarrer Marcel Wittwer hat in bewährter Weise die Grundlage für das Begriffsregister gelegt, auf der dann Andreas Betschart und Pfarrer Jörg-Michael Bohnet noch weitergebaut haben. Pfarrer Bohnet gebührt darüber hinaus ein ganz besonderer Dank für das verlässliche Mitlesen der Korrekturen und für die freundschaftlich-tatkräftige Anteilnahme an vielen einzelnen Problemen und Fragen.