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        <title type="volume" n="vol-47">Der Römerbrief 1922</title>
        <title type="content">Textkritik und Textkonstitution</title>
        <title type="citation_line_1">Drewes, Hans-Anton: Textkritik und Textkonstitution, in: Der Römerbrief 1922, November 2010</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/47002 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Der Römerbrief 1922, hrsg. v. van der Kooi, Cornelis / Tolstaja, Katja (Gesamtausgabe, Abt. II), Zürich 2010, S. XXXIX–XLIV.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
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        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Der Römerbrief 1922</title>
          <title type="text">Textkritik und Textkonstitution</title>
          <author ref="kbga-actors-3664">Drewes, Hans-Anton</author>
          <editor>van der Kooi, Cornelis</editor>
          <editor>Tolstaja, Katja</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">2010</date>
          <biblScope unit="page">Pp. XXXIX–XLIV</biblScope>
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    <head>TEXTKRITIK UND TEXTKONSTITUTION</head>
    
    <p>Das Buch mit dem lapidaren Titel «Der Römerbrief» hat <persName ref="kbga-actors-2151">Karl Barth</persName> berühmt gemacht. Und bis heute ist die zweite Fassung des Kommentars von 1922 sein berühmtestes Buch. Auf deutsch ist es von 1922 bis 2005 in 16 Auflagen mit insgesamt 47 000 Exemplaren erschienen. Gesamtübersetzungen liegen vor ins Englische, Französische, Italienische, Niederländische, Russische und Spanische und ins Chinesische, Japanische und Koreanische.</p>
    <p>Es ist selbstverständlich, dass bei einem solchen «Klassiker», der inzwischen zum Kanon der Theologiegeschichte gehört, weil er selber Geschichte und durchaus nicht nur Theologiegeschichte gemacht hat, der Textkonstitution besondere Aufmerksamkeit zu widmen war. Auszugehen war dabei von dem <hi rend="italic">2. Abdruck</hi> der vollständig neu bearbeiteten Ausgabe von 1922, der, insgesamt gezählt, als 3. Auflage 1923 bei <orgName ref="kbga-actors-631">Chr. Kaiser</orgName> in München erschien. Dieser Text der zweiten Fassung ist immer wieder nachgedruckt worden, und zwar ersichtlich ohne Änderungen, auch ohne Verbesserung der Satzfehler. Diesen Text haben Generationen von Leserinnen und Lesern studiert, auf ihn beziehen sich die meisten Untersuchungen. Er war sozusagen als <foreign xml:lang="lat">textus receptus</foreign> der Edition zugrunde zu legen.</p>
    <p>Dazu war aber natürlich sorgfältig als «Urtext» der <hi rend="italic">1. Abdruck</hi> der Neubearbeitung (1922<hi rend="sup">2</hi>) zu berücksichtigen, der laut dem Vorwort zum 2. Abdruck «in allem Wesentlichen» unverändert dem 1923 als 3. Auflage erscheinenden «Neudruck der zweiten [Auflage]» zugrunde gelegen hat. Immerhin macht <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> selber darauf aufmerksam, dass sich für diesen Neudruck sein Freund <persName ref="kbga-actors-521">Lukas Christ</persName> «um die sehr nötige Glättung» seines «Stils an zahlreichen Stellen verdient gemacht» habe. Die Vermutung, dass <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> mit dieser Bemerkung unter der sich bildenden Anhängerschaft eine unkritische Bewunderung seiner schriftstellerischen Gaben habe dämpfen wollen, scheint sich zu bestätigen, wenn man diese stilistischen Verbesserungen mustert: in den allermeisten Fällen handelt es sich lediglich um die Versetzung des Reflexivpronomens, das <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> unmittelbar vor das Verbum zu setzen pflegte, hinter das Hilfsverb. Außer den stilistischen Glättungen solcher Art sind als Veränderungen gegenüber dem Urtext auch die im 2. Abdruck hinzugefügten Zitate von <persName ref="kbga-actors-9">Anselm</persName>, <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> und <pb ed="pga" xml:id="pr040"/> <persName ref="kbga-actors-272">Melanchthon</persName> zu dokumentieren. Die Corrigenda resp. Addenda sind zu einem guten Teil, aber nicht vollständig von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in seinem Handexemplar des 1. Abdrucks notiert. Es scheinen aber keineswegs alle Veränderungen auf <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Anweisungen zurückzugehen, sondern teilweise als Versehen, teilweise auch als vermeintliche Verbesserungen des Setzers in den 2. Abdruck gekommen zu sein.</p>
    <p>Manche der Zweifelsfälle der Textkonstitution konnten an Hand des rekonstruierten <hi rend="italic">Druckmanuskripts</hi> authentisch entschieden werden. <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hat die Reinschrift des Römerbriefs von 1922 wie schon die der Fassung von 1919 auf einseitig beschriebenen Bögen im Format 22,5 × 18 cm angefertigt. Nachdem die Bücher gedruckt vorlagen, hat er die damit für ihn erledigten Manuskript-Blätter halbiert, gelegentlich auch geviertelt, und die leeren Rückseiten nun im Hochformat von ca. 18 × 11,25  cm bzw. 11,25 × 9 cm vor allem für Exzerpte zu seinen Göttinger Vorlesungen benutzt. Auf diese Weise sind – auf 25 verschiedene Konvolute mit Exzerpten zufällig verteilt und überdies vermischt mit Fragmenten der Reinschrift des Römerbriefs von 1919 – Stücke des Druckmanuskripts des Römerbriefs von 1922 in erklecklicher Zahl erhalten geblieben: von ursprünglich 735 Manuskriptseiten 320 vollständige Seiten (obere und untere Seitenhälfte) und 279 halbe Seiten (obere oder untere Seitenhälfte), dazu, um ganz genau zu sein, von 5 Seiten drei Viertel, von 1 Seite ein Viertel und schließlich von 1 Seite noch ein Streifen von drei Zeilen, der <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in einem Band der Werke Zwinglis als Lesezeichen diente.</p>
    <p>Im Rahmen der Gesamtausgabe konnte eine vollständige Darstellung der Textgenese nicht beabsichtigt sein, die aus dem Druckmanuskript auch etwa die Änderungen und Erweiterungen in der Formulierung und die nachträgliche Einfügung von Sätzen und Absätzen in den Text berücksichtigen müsste. Diese Beobachtungen bieten interessante Aufschlüsse, die jedoch gesonderter Untersuchung vorbehalten bleiben müssen. Die mit Buchstaben bezeichneten Anmerkungen des textkritischen Apparats beschränken sich auf die Mitteilung der Stellen, an denen der gedruckte Text auf Grund eines Lesefehlers oder einer Unachtsamkeit von dem Manuskripttext abweicht. Gelegentlich wird auch bei Abweichungen zwischen den ersten beiden Abdrucken zur Bekräftigung einer Entscheidung über den in den Text aufzunehmenden Wortlaut auf das Druckmanuskript verwiesen.</p> 
    <p><pb ed="pga" xml:id="pr041" rend="noPipe"/>Der Vergleich des Druckmanuskripts mit dem 1. Abdruck zeigt, dass die Setzer im ganzen gute Arbeit geleistet haben, einige Stellen, wo der kühne Stil <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> sie unsicher gemacht hat, und die gelegentlichen wohl unvermeidlichen Unaufmerksamkeiten (wie z. B. die Unterlassung von angezeigten Sperrungen) abgerechnet.</p>
    <p> Der Vergleich zwischen dem 1. und dem 2. Abdruck ergibt ein anderes Bild. Hinrich Stoevesandt hat dazu anlässlich des von ihm betreuten 14. Abdrucks (= 15. Auflage), Zürich 1989 – eigentlich eine Neuausgabe, die auch als erster Druck des Textes in Antiqua-Schrift eine hier respektvoll zu nennende Wegmarke in der Geschichte des Römerbriefs darstellt – , schon festgestellt, dass der 2. Abdruck «eine erhebliche Zahl von Satzfehlern aufweist»<note xml:id="n01"><bibl corresp="kbga-bibls-3460">H. Stoevesandt, <hi rend="italic">Vorbemerkung zum Neudruck</hi>, in: K. Barth, <hi rend="italic">Der Römerbrief. (Zweite Fassung) 1922</hi>, 14. Abdruck (= 15. Auflage) Zürich 1989, S. Vf., dort S. V.</bibl></note>. Der durchgehende Vergleich des 1. mit dem 2. Abdruck gibt darüber genaueren Aufschluss. Er zeigt, dass der Text 1923 nicht nur an den Stellen mit Änderungen und Einfügungen neu gesetzt worden ist und dass bei dem Neusatz der 1. Abdruck nicht mit letzter Sorgfalt reproduziert worden ist. An verhältnismäßig vielen Stellen sind Sperrungen übergangen worden, so dass manchmal der Sinn der beibehaltenen Sperrungen unklar wird. Außer eigentlichen Satzfehlern fallen auch manche Abweichungen auf, die auf Flüchtigkeit oder auch auf allzu mechanische Korrektheit zurückgehen. So ist z. B. die im 1. Abdruck treu wiedergegebene Choralreminiszenz «Licht vom unerschaffnen Lichte» (s. unten <ref type="pub" target="../volume/47/p575#p575">S. 575</ref>) im 2. Abdruck durch die scheinbar korrektere Form «unerschaffenen» verwischt worden. Überhaupt haben die für den Satz Verantwortlichen im 2. Abdruck die von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> gerne gebrauchte verkürzte Endung wie in «unsern» oder «höhern» durch die unverkürzte Endung «unseren», «höheren» ersetzt – doch keineswegs konsequent, und gelegentlich haben sie auch umgekehrt aus einem «unserer» ein «unsrer» gemacht. In diesen und vielen ähnlichen Fällen, die den Sinn nicht tangieren, musste es bei der Schreibweise des 2. Abdrucks bleiben.</p>
    <p> Der vollständige Vergleich bestätigt den Eindruck H. Stoevesandts, dass die Orthographie «große und anscheinend rein zufällige Unregelmäßigkeit zeigt»<note xml:id="n02"><bibl corresp="kbga-bibls-3460">A.a.O., S. VI.</bibl></note> und dass das gleiche von der Zeichensetzung gilt. <pb ed="pga" xml:id="pr042"/> Dieser Eindruck geht jedoch zu einem nicht geringen Teil auf die Veränderungen im 2. Abdruck zurück. Zusammengefasst ergeben sich aus den angedeuteten Befunden für die Textkonstitution und für den textkritischen Apparat folgende Leitlinien:</p>
    <p>1. Auszugehen ist von dem 2. Abdruck. Er ist nicht nur die am weitesten verbreitete Form des Römerbrieftextes. Er ist auch der letzte von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> selber durch eine Reihe von Corrigenda und Addenda veränderte und verantwortete Text, für die, wie bemerkt, z.T. entsprechende Notizen in seinem Handexemplar vorliegen, leider aber nicht die Korrekturanweisungen selber.</p>
    <p>2. In diesem Text waren nach den Regeln der Karl Barth-Gesamtausgabe ohne weiteren Vermerk die offensichtlichen Satzfehler und die eindeutigen grammatisch-syntaktischen Versehen zu korrigieren.</p>
    <p>3. Bei den Veränderungen gegenüber dem Druck von 1922 war zu entscheiden, ob es sich, auch wenn keine entsprechende Notiz vorliegt, möglicherweise um eine vom Autor veranlasste oder jedenfalls gebilligte Korrektur handelt, die als solche im Text stehen muss, während der Wortlaut des Drucks von 1922 in der Anmerkung erscheint, oder ob es sich um eines der manchmal sinnstörenden Missverständnisse des 2. Abdrucks handelt, das in der Anmerkung als Wortlaut von 1923 zu notieren ist, während im Text der Wortlaut von 1922 steht.</p>
    <p>4. In wenigen, aber bemerkenswerten Fällen war in den Text, statt den gleichlautenden Abdrucken von 1922 und 1923 zu folgen, der Wortlaut des Druckmanuskripts aufzunehmen und der durch alle Auflagen von 1922 an reproduzierte fehlerhafte Text in die Anmerkung zu verweisen – so bei dem «Brudervolk» in der Auslegung von Römer 4,9 (<ref type="pub" target="../volume/47/p175#p175">S. 175</ref>) und bei der «Todesstrafe» in der Auslegung von Römer 6,5 (<ref type="pub" target="../volume/47/p270#p270">S. 270</ref>).</p>
    <p>Bei der hier nur durch wenige Beispiele skizzierten Sachlage schien es im Einklang mit den Regeln der Karl Barth-Gesamtausgabe richtig, Orthographie und Interpunktion vorsichtig zu vereinheitlichen. Die <hi rend="italic">Zeichensetzung</hi> weist in der Tat, wie es schon H. Stoevesandt beschrieben hat, ein «hohes Maß an Unregelmäßigkeit, um nicht zu sagen Zufälligkeit auf»<note xml:id="n03"><bibl corresp="kbga-bibls-3460">A.a.O., S. V.</bibl></note>, u. zw. wieder im 2. Abdruck nicht vermindert, sondern vermehrt. So kann man die vorliegende Zeichensetzung <pb ed="pga" xml:id="pr043"/> «schwerlich» «als ein vom Verfasser bewußt eingesetztes Stilmittel und als deshalb unantastbares Element seines Textes ansehen»<note xml:id="n04"><bibl corresp="kbga-bibls-3460">A.a.O., S. Vf.</bibl></note>. Doch wurde auf eine normalisierende Änderung überall da verzichtet, wo allenfalls mit der Abweichung von den allgemeinen Regeln oder dem sonst in <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Veröffentlichungen zu bemerkenden Usus eine stilistische oder inhaltliche Absicht verbunden gewesen sein könnte.</p>
    <p>Ähnlich zurückhaltend war bei der <hi rend="italic">Rechtschreibung</hi> zu verfahren. Zwar wurden generell die neuen Regeln zur ss- bzw. ß-Schreibung zugrunde gelegt, in allen andern Hinsichten konnte jedoch nur eine behutsame Angleichung an die heute geltenden Regeln das Ziel sein. Die bekannten Eigentümlichkeiten der Texte <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> waren selbstverständlich zu respektieren – z. B. die Beibehaltung der Schreibweise <persName ref="kbga-actors-360">Schleiermachers</persName> von «schlechthinig» oder die häufig, aber keineswegs einheitlich und durchweg geübte Großschreibung etwa von «Alle» und «Keiner». Uneinheitlich ist aber ebenfalls – übrigens teilweise auch schon im Manuskript – die Groß- oder Kleinschreibung auch in Fällen mit durchaus theologischem Gewicht – so steht das «neue Testament» eine Zeile nach dem «Alten Testament» (<ref type="pub" target="../volume/47/p333#p333">S. 333</ref>), der «Heilige Geist» (<ref type="pub" target="../volume/47/p405#p405">S. 405</ref>) neben dem «heiligen Geist» (<ref type="pub" target="../volume/47/p405#p405">S. 430</ref>). Auch bei anscheinend weniger gewichtigen Worten folgt manchmal eine Schreibweise der anderen – so z. B. «wohl berechtigt» nach «wohlberechtigt» (<ref type="pub" target="../volume/47/p126#p126">S. 126f.</ref>). Auch hier gilt, dass von einem Versuch der Vereinheitlichung Abstand zu nehmen war, wo immer in solchen variierenden Formen möglicherweise eine inhaltliche Nuancierung oder Akzentuierung zu suchen ist. Auch wer eine solche dann nicht zu entdecken vermag, wird «diese Spuren des einstigen Entstehungsprozesses»<note xml:id="n05"><bibl corresp="kbga-bibls-3460">A.a.O., S. VI.</bibl></note> hoffentlich nicht als störend empfinden. </p>
    <p>Im Rückblick auf die umrissenen Arbeiten ist für vielfältige Hilfe zu danken. Man kann sich wohl vorstellen, dass bei den Fragmenten der Reinschrift <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> die Identifizierung der Stelle des jeweiligen Textstücks im ganzen Kommentar und dass die anschließende Zusammenfügung der Stücke in einem Computerfile, das das ursprüngliche Druckmanuskript, soweit es eben erhalten ist, wieder vor Augen bringt, ohne kluge und engagierte Hilfe nicht zu leisten gewesen wäre: <pb ed="pga" xml:id="pr044"/> Ich denke dankbar an die Zivildienstleistenden, die sich hier als Helfer bewährt haben, besonders an Marco Graf und Markus Graf. An dieser Stelle soll auch Margrit Müller ein herzlicher Dank ausgesprochen werden, die mit mir in vielen Sitzungen die Reinschrift mit dem gedruckten Text verglichen hat. Benedikt Bitterli, dessen Einsatz bei der Digitalisierung des 1. Abdrucks einen pünktlichen Vergleich möglich gemacht hat, gilt ein besonderer Dank. Weiter verdienen die Zivildienstleistenden eine herzliche Erwähnung, die nacheinander an der Überarbeitung von Text und Anmerkungsapparaten mitgewirkt und immer wieder auch eigene Vorschläge zur Verbesserung beigetragen haben: Reto Frey, Lars Peter Cleary  und Bastian Thurneysen. Simon Weinreich hat die Arbeit fast ein Jahr lang zuverlässig begleitet und sich insbesondere bei der Sichtung der Textvarianten verdient gemacht. Pfarrer Marcel Wittwer hat in bewährter Weise die Grundlage für das Begriffsregister gelegt, auf der dann Andreas Betschart und Pfarrer Jörg-Michael Bohnet noch weitergebaut haben. Pfarrer Bohnet gebührt darüber hinaus ein ganz besonderer Dank für das verlässliche Mitlesen der Korrekturen und für die freundschaftlich-tatkräftige Anteilnahme an vielen einzelnen Problemen und Fragen.</p>
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        <dateline rend="left"> Basel, im November 2010</dateline>
        <signed rend="right">Hans-Anton Drewes</signed>
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