Bonn, Nuß-Allee 2
29.V.1947
Herrn Landesbischof Dr.
WurmStafflenbergstraße 51
Sehr verehrter Herr Landesbischof!
Ihr Schreiben vom 20. Mai kam vorgestern (27.) in meine Hände. Sie erlauben mir, meine
Antwort direkt an Sie zu richten. Es wird Ihnen verständlich sein, daß ich mich zu einer
so wichtigen Sache nicht in einigen Zeilen äußern kann; ich will mich aber möglichst der
Kürze befleißigen.
I. Rudolf Bultmann stand am Anfang der 20er
Jahre in den vordersten Reihen derer, die sich damals um eine Neuorientierung der
evangelischen Theologie im Sinn einer in ihrer Exegese und Systematik sichtbar zu
machenden klaren Konfrontierung des menschlichen Subjekts mit der ihm begegnenden
göttlichen Offenbarung bemüht haben. Man wird beachten müssen, daß er dieser
Grundabsicht bis auf diesen Tag getreu geblieben ist. Die Verschiedenheiten, in denen
er, Gogarten, Brunner und ich selber — um nur uns vier zu nennen — in dieser Absicht
gearbeitet haben und noch arbeiten, konnten in jenen Anfängen als bloße
Verschiedenheiten der Nuance gesehen und gewürdigt werden. Später ist dies anders
geworden.
Für den Weg Bultmanns wurde nach meiner
Einsicht die Tatsache entscheidend und bezeichnend, daß er es für unentbehrlich hielt,
jene Neuorientierung von einer (damals neuesten) philosophischen Ontologie bzw.
Anthropologie her zu begründen. Er glaubte dieser Ontologie ein bestimmtes, auch für die
Theologie maßgebendes «Vorverständnis» des Menschen entnehmen zu können, laut dessen
jedenfalls die Kon|277frontierung des Menschen mit
irgend einem von ihm verschiedenen Anderen als allgemeine Eigentümlichkeit des Phänomens
der menschlichen Existenz zu bezeichnen wäre. Was die Bibel als Gottes Offenbarung
beschreibt, wäre von da aus zu verstehen als eine konkrete — die christliche —
Bestimmung der menschlichen Existenz von diesem Anderen her. Im Gegensatz zu den
rationalistischen, idealistischen, romantischen, positivistischen Schemata der
theologischen Vorzeit meinte Bultmann in
diesem — dem «existentialistischen» — Schema den adäquaten Kanon zur Auslegung der
neutestamentlichen Texte und zum Verständnis ihrer besonderen Sachverhalte gefunden zu
haben.
Es kann nicht bestritten werden, daß es ihm mit Hilfe und in den Grenzen dieses Kanons,
unterstützt durch eine philologisch kritische Fähigkeit und Schulung, in der er wenig
seinesgleichen hat, gelungen ist, wichtige Seiten des biblischen Zeugnisses neu und
eindrucksvoll ans Licht zu stellen. Jede Beurteilung Bultmanns wird mit der Tatsache zu rechnen haben, daß man es in ihm mit
einem Mann von höchstem wissenschaftlichen Ernst und überdies mit dem seit dem Tode
Jülichers führenden und auch im Ausland am
meisten beachteten deutschen
Neutestamentler zu tun hat. Und es waren — von allem Anderen abgesehen — sicher auch
bestimmte Ergebnisse seiner neutestamentlichen Arbeit, welche ihn im Kirchenkampf von
Anfang an mit größter Selbstverständlichkeit auf die rechte Seite geführt haben.
Aber die Frage bleibt, ob nicht jede programmatische Begründung der
Theologie auf irgend eine philosophische Ontologie der Theologie
früher oder später, so oder so, notwendig zum Verhängnis werden muß und ob dies nicht
auch bei Bultmann tatsächlich geschehen ist.
Nach meiner Einsicht muß diese Frage bejaht werden. Was die Bibel als Gottes Offenbarung
beschreibt, ist nach meinem Verständnis ihres Zeugnisses auch, aber
nicht nur als eine Bestimmung der menschlichen Existenz zu erklären.
Und auch die Erklärung der Offenbarung als Bestimmung der menschlichen Existenz muß da
verkürzt und verkrümmt werden, wo sie auf den Rahmen jenes «Vorverständnisses»
beschränkt wird, wo sie nur die christliche Konkretisierung jenes allgemein menschlichen
Gegenübers im Verhältnis zu irgend einem Anderen bedeuten darf. Insofern konnte und kann
ich nicht finden, daß dem, was jedenfalls mich in der Zeit jenes gemeinsamen Aufbruchs
am Anfang der 2oer Jahre bewegte, bei Bultmann Genüge getan sei, meinte ich die |278
Bultmannsche Theologie vielmehr als einen Rückfall in die theologische Methode verstehen zu müssen, deren Unhaltbarkeit ich mir
besonders an Lessing, Kant, Schleiermacher und an dem Bultmann vielleicht besonders verwandten De Wette klar gemacht hatte, und habe ich darum — nachdem ähnliche
Entfaltungen unterdessen auch bei meinen früheren theologischen Freunden Gogarten und Brunner stattgefunden hatten — auch Bultmann, bei aller Dankbarkeit für die von ihm zu empfangende
Einzelbelehrung, im Ganzen und grundsätzlich nicht folgen können.
Für theologisch und doch auch kirchlich ernsthaft und wichtig halte ich nur diese im
Vorstehenden angedeutete Frage nach Bultmanns
methodischen Voraussetzungen. Was heute zur Diskussion gestellt ist, sind bestimmte
christologische Konklusionen. Ich halte sie für von Bultmanns Voraussetzungen her
unvermeidlich. Im Rahmen des von ihm der theologischen Exegese und Systematik zu grunde
gelegten «Vorverständnisses» kann es für neutestamentliche Sätze wie die von der
Messianität und Gottessohnschaft, vom Versöhnungstod, von der Auferstehung und
Wiederkunft Jesu Christi nur eine Auslegung geben, laut derer sie als
vorstellungsmäßige, durch die Phantasie des neutestamentlichen Zeitalters bedingte
Objektivierungen dessen zu verstehen sind, was die dem Menschen durch Jesus Christus
vermittelte Begegnung mit Gott für ihn, den Menschen, zu bedeuten hat. Ich lehne mit den
Voraussetzungen auch diese Konklusionen Bultmanns ab. Ich sehe in ihnen den Beweis, daß
wir durch ihn (bei formal anderer Gestalt der Voraussetzungen) wieder auf Biedermann oder noch weiter zurück geworfen würden.
Ich stehe auch nicht an, zu erklären, daß ich sie für «häretisch», d. h. für mit dem
Bekenntnis der Kirche unvereinbar halten muß. Aber wer die Voraussetzungen Bultmanns
(oder ähnliche) mitmacht, wird sich seinen Konklusionen schwerlich entziehen können. Es
scheint mir eines von den großen Verdiensten Bultmanns zu sein, daß er seine Sache so
treu und konsequent durchzuführen sich nicht gescheut hat. Wer nicht dort endigen will,
wo er endigt, soll bei dem tapferen, gelehrten und scharfsinnigen Mann lernen, wo man
als Theologe nicht anfangen soll.
II. Die Klage und Anklage des Pastors Bruns
richtet sich gegen bestimmte Spitzensätze jener negativen Konklusionen, wie sie ihm in
einer Vorlesung Bultmanns zu Gehör gekommen
sind: die «Legende des |279 leeren Grabes», das «Mirakel der
Auferstehung» und dergl. Ich halte diese Art, einen «Fall Bultmann» zur Diskussion zu stellen, für tief
unbefriedigend. — Erlauben Sie mir, daß ich auch das kurz begründe.
1) Pastor Bruns scheint sich nicht im klaren
darüber zu sein, daß die Worte, die er — in einer übrigens an üble Präzedenzfälle
erinnernden Weise — in Bultmanns Kolleg
aufgefangen und mit dem Ausdruck seines an ihnen genommenen Ärgernisses weitergegeben
hat, an sich auch in meliorem partem gedeutet werden könnten.
Der Ausdruck «Legende» kann schlicht den literarischen Charakter
bezeichnen, der der evangelischen Ostergeschichte (kraft ihres eigentümlichen Inhalts
notwendig!) eigen ist. Die Auferstehung eines gestorbenen und
begrabenen Menschen bzw. dessen Existenz als Lebender kann offenbar
nicht in Form eines «historischen» Berichtes, sondern nur als «Sage» bzw. als «Legende»
überliefert werden. Eine Feststellung darüber, ob das Berichtete geschehen oder nicht
geschehen ist, ist mit dieser Charakterisierung nicht vollzogen. Eine Legende braucht
nicht notwendig gegenstandslos zu sein. Sie kann sich sehr wohl auf eine wirkliche, im
Raum und in der Zeit geschehene, nur eben «historisch» (d. h. in einer für Jedermann
belegbaren und einleuchtenden Form) nicht faßbaren Geschichte beziehen. In diesem Sinn
kann und muß auch ich die Ostergeschichte als «Legende» bezeichnen. Ich müßte also
Bultmanns Appell an «die meisten» seiner
Kollegen für meine Person Recht geben — wenn ich nicht leider gewahr sein müßte, daß er
bei dem Begriff «Legende» (schon indem er ihn, m.E. unzulässiger Weise, mit dem des
«Mythus» verbindet) die Vorstellung hat, daß das, was eine «Legende» erzählt, sich
bestimmt «nie und nirgends» begeben habe.1 Hier müßte die Diskussion einsetzen, während mit der bloßen Feststellung, daß
Bultmann von «Legende» geredet habe, die
wirklich notwendige Frage an ihn noch gar nicht berührt ist.
Ähnlich steht es mit dem abwertenden Ausdruck «mirakulös». Er kann
den Aspekt bezeichnen, unter dem die Auferstehungsbotschaft sich dem noch nicht
Glaubenden notwendig darstellen muß. Zur Beschreibung des Eindrucks, mit dem wir
Menschen (wir «Christen» eingeschlossen) dieser Botschaft zunächst immer wieder
gegenüberstehen, |280 könnte ich diesen Ausdruck auch brauchen.
Ich muß annehmen, daß Bultmann ihn anders
meint, d. h. daß er mit ihm das Faktum der Auferstehung eigentlich und endgültig in den
Bereich der gläubigen Phantasie verweisen will. Darüber, aber nicht über die Verwendung
des Begriffs «mirakulös» an sich müßte er zur Rede gestellt werden.
2) Pastor Bruns verrät jedenfalls in seinem
an Sie gerichteten Brief keine Erkenntnis der Tatsache, daß die von ihm beanstandeten
Spitzensätze bei Bultmann im Zusammenhang
einer die ganze Christologie umfassenden negativen Konklusion stehen. Das «leere Grab»
ist ja für sich genommen nur einer von den von den neutestamentlichen Zeugen namhaft
gemachten Exponenten des von ihnen Bezeugten: daß wirklich das ewige Wort Gottes
wirklich im Fleisch und also in dem von ihnen bezeichneten illic et tunc als jüdischer
Mensch zu uns Heiden kam, für uns litt, in den Tod gegeben und zur Herrlichkeit erhoben
wurde. Das «leere Grab» für sich genommen ist durchaus keine «heilsgeschichtliche
Glaubenstatsache». Sondern als «heilsgeschichtliche Glaubenstatsache» ist gegen Bultmann
wie gegen so viele doketische und doketisierende Häretiker alter und neuer Zeit zu
bekennen: der lebendige Herr Jesus, der Christus Israels, der als solcher der Heiland
der Welt ist — im Unterschied zu einer in Jesus verkörperten, aber von diesem Jesus
allenfalls auch zu abstrahierenden, prinzipiell zeitlosen Christusidee. Daß das
Bekenntnis zu ihm nicht unter Leugnung, sondern nur unter (beiläufiger!) Anerkennung
auch des «leeren Grabes» möglich ist — dieser Zusammenhang und er
allein ist es, der auch das «leere Grab» zu einem Gegenstand würdiger theologischer
Diskussion machen kann. Das ist es, was in der Klage und Anklage von Pastor Bruns in keiner Weise zum Ausdruck kommt.
3) Pastor Bruns kennt offenbar die
entscheidenden Voraussetzungen der Theologie Bultmanns entweder gar nicht oder nur von weitem. Er sieht nicht, daß das
Unglück bei Bultmann viel weiter oben anfängt als dort, wo es ihm bei seiner Auslegung
des Neuen Testamentes in die Augen springt. Er sieht wohl, wo Bultmann hin-, aber nicht,
wo er herkommt. Er sieht nicht, daß man Bultmann, wenn überhaupt, dann wegen seiner
Kombination mit einer bestimmten philosophischen Ontologie angreifen müßte. Ich weiß
nicht, wie streng man Pastor Bruns und vielleicht auch andere Ankläger Bultmanns darüber
verhören dürfte, ob sie in ihren Voraussetzungen Bultmann nicht viel näher stehen, als
sie |281 denken, ob sie also das innere Recht dazu haben, sich
über ihn zu beschweren. Das gibt der Klage und Anklage gegen Bultmann etwas von der Art
des Geschreis jener Mönche der nitrischen Wüste gegen Origenes2 oder auch von der Art, wie gewisse «positiv»-kirchliche Kreise am Ende des
vorigen und am Anfang dieses Jahrhunderts gegen die «Liberalen» zu argumentieren oder
vielmehr ein wenig hohl zu protestieren und zu agitieren pflegten. Ich bin überaus froh,
sehr verehrter Herr Landesbischof, Ihrem Schreiben zu entnehmen, daß Sie zu einer
Erneuerung der falschen Fronten und der unfruchtbaren Kampftaktik jener Zeit auch nicht
die Hand zu bieten gedenken. Ich meinerseits möchte bei allem, was ich gegen Bultmann auf dem Herzen habe, diesem Mönchsgeschrei
auf keinen Fall weitere Nahrung geben.
III. In der durch den Brief von Pastor Bruns
bezeichneten Gesinnung und Richtung dürfte eine Auseinandersetzung der Kirche mit der
Theologie Rudolf Bultmanns auf gar keinen
Fall angebahnt werden. Der Schaden, der dadurch angerichtet würde, wäre
unverhältnismäßig viel größer als der, der von Bultmanns Schrifttum und Unterricht —
dessen ursprüngliche Absicht und dessen positive Qualitäten über seinen «Häresien»
immerhin keinen Augenblick vergessen werden dürfen — zu erwarten ist. Eine am
Wesentlichen vorbeigehende Bekämpfung einer Ketzerei ist, wie wohlmeinend sie auch
unternommen werden mochte, der Kirche noch immer gefährlicher gewesen als die
betreffende Ketzerei selber. Die Existenz des so kritischen und selber zu so viel Kritik
Anlaß gebenden Mannes in Marburg — in dem
von jeher ein wenig humorlosen, kritikfreudigen Marburg! — wird die evangelische Kirche in Deutschland sicher schon darum nicht verderben, weil
er im übrigen Deutschland von genug anders
gearteten und gerichteten Forschern und Lehrern umgeben ist. Ich wage sogar die
Vermutung, daß die Existenz eines den meisten seiner Ankläger an Kenntnissen, an Ernst,
an Gründlichkeit so überlegenen «Ketzers» wie Bultmann der Kirche als «Hecht im
Karpfenteich» indirekt nicht wenig heilsam sein könnte. Wo|282gegen ihr das Aufkommen einer ohne die rechte Umsicht und Besinnung
Zensuren oder gar Lehrurteile von sich gebenden Klerisei, möge sie so orthodox sein wie
sie wolle, bestimmt nur zum Verderben gereichen könnte.
Sie erinnern sich vielleicht, sehr verehrter Herr Landesbischof, daß ich 1933–34 mit
Nachdruck dafür eingetreten bin, daß das Bekenntnis der bekennenden Kirche, um kräftig
und glaubwürdig zu sein, sich nicht nur gegen die offenkundigen Irrlehren und Übeltaten
der DC, sondern gegen die hinter diesen stehende Fehlentwicklung einer ganzen
theologischen Epoche richten müsse. Ich bin damals mit dieser Ansicht nur teilweise
durchgedrungen, und das Bewußtsein, auf welch breiter Basis man damals zum «Bekenntnis»
angetreten ist oder doch teilweise antreten wollte, hat sich wohl nur bei
verhältnismäßig sehr Wenigen bis auf diesen Tag erhalten. Ich kann aber auch heute und
auch in der Sache Bultmann keinen anderen Rat
geben als den: entweder aufs Ganze zu gehen oder diese Sache ganz ruhen zu lassen.
Von der von Pastor Bruns befürworteten
Errichtung weiterer Kirchlicher Hochschulen kann ich das Heil weder in dieser Sache noch
sonst erwarten und von einer der bestehenden Fakultät Marburg nach dem Vorbild der königl. preußischen Universitätspolitik von anno dazumal zu auferlegenden
neutestamentlichen Strafprofessur3 auch nicht.
283 Sie waren so freundlich, sehr verehrter Herr Landesbischof, sich in Ihrem Schreiben auf
meinen für ein schweizerisches Wochenblatt
geschriebenen kleinen Osteraufsatz4 zu beziehen. Ich
habe dort nicht vom «leeren Grab» geredet, sondern davon, daß wir die Botschaft vom
leiblich auferstandenen Herrn Jesus Christus bloß wörtlich ernst zu nehmen brauchten, um
uns in einem neuen Leben, in einer neuen Welt zu befinden. Was gilts: wenn Rudolf Bultmann von einer Kirche umgeben wäre, die in
ihrer Verkündigung und Ordnung, in ihrer Kirchenpolitik und in ihrem Verhältnis zu Staat
und Gesellschaft in der ganzen Art, wie sie gerade ihre heutigen Probleme durcharbeitet,
ihren Glauben an den Auferstandenen auch nur ein wenig in Übung setzte, so würde sie
damit nicht nur gegen die «Ketzereien» der Bultmannschen Konklusionen und ihrer
Spitzensätze praktisch immun gemacht sein, sondern sie würde damit auch Bultmann selber
das einzige Argument entgegenhalten, das ihn vielleicht veranlassen könnte, seine
Grundansicht mit ihrer Fesselung des Evangeliums an eine heidnische Ontologie fallen zu
lassen und damit zu einem freien Ausleger des frei für sich selbst sprechenden Neuen
Testamentes zu werden. Ich wünschte nichts lieber, als daß er das täte und würde, um
dann auch auf jene so verdrießlichen Spitzensätze fröhlich verzichten zu können. Ich
sehe aber nichts, was ihn dazu veranlassen könnte, ich sehe auch nicht, wie man die
Kirche |284 gegen seine falschen Negationen immunisieren kann,
solange es ja praktisch gar nicht klar ist, ob diese Kirche dort steht, wo sie laut
ihres Bekenntnisses zu dem auferstandenen Herrn stehen müßte, solange in ihr vielmehr
noch Gedankengänge wirksam und wohl gar herrschend sind, die mit den Voraussetzungen der
Bultmannschen Theologie in nur zu enger
Verwandtschaft stehen, solange es vielleicht nur Mangel an Denkkraft und Ehrlichkeit
ist, was unzählige auch ihrer verantwortlichen Glieder daran hindert, mit Bultmann zu
schließen: daß Christus wahrhaftig nicht auferstanden ist. Wer gäbe
uns heute die Gewähr dafür, daß eine kirchliche Hochschule oder ein in Marburg einzusetzender Strafprofessor wirklich die
Lehre der Kirche des auferstandenen Jesus Christus vertreten und also
Bultmann ein wirksames Schach bieten würde?
Sie verstehen mich gewiß richtig, sehr verehrter Herr Landesbischof: daß meine Meinung
nicht die ist, daß man sich dem Bultmannschen
Ärgernis gegenüber auf eine innere Linie zurückziehen und die Dinge laufen und treiben
lassen solle. Man bitte die anderen Neutestamentler, sich der fachlichen Diskussion mit
Bultmann anzunehmen, wie es ja besonders von Seiten von Prof. Schniewind bereits in vorbildlicher Weise geschehen
ist.5 Erweist sich die Situation in Marburg als so gefährlich, wie Pastor Bruns sie darstellt, so schicke man die besten Pfarrer, deren man habhaft
werden kann, in die dortige Gemeinde, so tue man auch sonst Alles dafür, daß Bultmann und seine Studenten sich dort — nicht von
einer «gläubigen», sondern von einer lebendigen Gemeinde umgeben sehen. Hält man dafür,
daß seine so bedauerlichen Spitzensätze als solche in weiteren Kreisen Verwirrung
stiften, so trete man ihnen — aber ohne alle Erregung eines Pfaffensturms und ohne
Bultmanns Namen zu nennen — mit einem
wohlüberlegten: Si quis dixerit … anathema sit!
entgegen. Traut man sich theologisch noch mehr zu, so erkläre man in einem etwa durch
den Rat der EKiD autorisierten Kommentar zum ersten Satz der Barmer Erklärung, daß mit diesem Satz implizit auch
alle |285 Kanonisierungen irgend einer Philosophie gemeint und
getroffen seien. Mir scheint es freilich, daß alle solche Maßnahmen auch unterbleiben
könnten und in dem Maß, als die Kirche selbst in Ordnung ist oder wieder in Ordnung
kommt, sogar unterbleiben müßten. Das eigentlich kirchliche Tun gegenüber dem von
Bultmann gegebenen Ärgernis kann ja doch
nur darin bestehen, daß die Kirche selbst gerade in dem von Bultmann angegriffenen Punkt
nicht nur theoretisch, sondern praktisch Kirche ist. Sicher ist dies,
daß ein geistlicher und geistiger Irrtum, wie er in der Theologie Bultmanns nach meiner
Einsicht bestimmt vorliegt, nicht durch die mechanischen Maßnahmen, die Pastor Bruns ins Auge faßt, sondern nur in der Freiheit des
Geistes — des Heiligen und des menschlichen Geistes! — überwunden werden kann.
Sie werden damit einverstanden sein, wenn auch ich einen Durchschlag meines Schreibens
an Herrn Professor Bultmann schicke.
Indem ich Ihnen für das mir durch Ihre Anfrage erwiesene Vertrauen meinen Dank
ausspreche, bin ich
mit ehrerbietigem Gruß