Anhang Nr. 28 · 29. Mai 1947

Karl Barth an Theophil Wurm mit Durchschlag an Rudolf Bultmann

276

Anhang 28

[Brief von K. Barth, Bonn, an Landesbischof D. Theophil Wurm, Stuttgart — zugleich im Durchschlag an R. Bultmann (Durchschlag im Bultmann-Nachlaß, UB Tübingen, Mn 2/2298):]

Professor Karl Barth
Herrn Landesbischof Dr. Wurm
Stafflenbergstraße 51
Stuttgart-O
Sehr verehrter Herr Landesbischof!

Ihr Schreiben vom 20. Mai kam vorgestern (27.) in meine Hände. Sie erlauben mir, meine Antwort direkt an Sie zu richten. Es wird Ihnen verständlich sein, daß ich mich zu einer so wichtigen Sache nicht in einigen Zeilen äußern kann; ich will mich aber möglichst der Kürze befleißigen.

I. Rudolf Bultmann stand am Anfang der 20er Jahre in den vordersten Reihen derer, die sich damals um eine Neuorientierung der evangelischen Theologie im Sinn einer in ihrer Exegese und Systematik sichtbar zu machenden klaren Konfrontierung des menschlichen Subjekts mit der ihm begegnenden göttlichen Offenbarung bemüht haben. Man wird beachten müssen, daß er dieser Grundabsicht bis auf diesen Tag getreu geblieben ist. Die Verschiedenheiten, in denen er, Gogarten, Brunner und ich selber — um nur uns vier zu nennen — in dieser Absicht gearbeitet haben und noch arbeiten, konnten in jenen Anfängen als bloße Verschiedenheiten der Nuance gesehen und gewürdigt werden. Später ist dies anders geworden.

Für den Weg Bultmanns wurde nach meiner Einsicht die Tatsache entscheidend und bezeichnend, daß er es für unentbehrlich hielt, jene Neuorientierung von einer (damals neuesten) philosophischen Ontologie bzw. Anthropologie her zu begründen. Er glaubte dieser Ontologie ein bestimmtes, auch für die Theologie maßgebendes «Vorverständnis» des Menschen entnehmen zu können, laut dessen jedenfalls die Kon|277frontierung des Menschen mit irgend einem von ihm verschiedenen Anderen als allgemeine Eigentümlichkeit des Phänomens der menschlichen Existenz zu bezeichnen wäre. Was die Bibel als Gottes Offenbarung beschreibt, wäre von da aus zu verstehen als eine konkrete — die christliche — Bestimmung der menschlichen Existenz von diesem Anderen her. Im Gegensatz zu den rationalistischen, idealistischen, romantischen, positivistischen Schemata der theologischen Vorzeit meinte Bultmann in diesem — dem «existentialistischen» — Schema den adäquaten Kanon zur Auslegung der neutestamentlichen Texte und zum Verständnis ihrer besonderen Sachverhalte gefunden zu haben.

Es kann nicht bestritten werden, daß es ihm mit Hilfe und in den Grenzen dieses Kanons, unterstützt durch eine philologisch kritische Fähigkeit und Schulung, in der er wenig seinesgleichen hat, gelungen ist, wichtige Seiten des biblischen Zeugnisses neu und eindrucksvoll ans Licht zu stellen. Jede Beurteilung Bultmanns wird mit der Tatsache zu rechnen haben, daß man es in ihm mit einem Mann von höchstem wissenschaftlichen Ernst und überdies mit dem seit dem Tode Jülichers führenden und auch im Ausland am meisten beachteten deutschen Neutestamentler zu tun hat. Und es waren — von allem Anderen abgesehen — sicher auch bestimmte Ergebnisse seiner neutestamentlichen Arbeit, welche ihn im Kirchenkampf von Anfang an mit größter Selbstverständlichkeit auf die rechte Seite geführt haben.

Aber die Frage bleibt, ob nicht jede programmatische Begründung der Theologie auf irgend eine philosophische Ontologie der Theologie früher oder später, so oder so, notwendig zum Verhängnis werden muß und ob dies nicht auch bei Bultmann tatsächlich geschehen ist. Nach meiner Einsicht muß diese Frage bejaht werden. Was die Bibel als Gottes Offenbarung beschreibt, ist nach meinem Verständnis ihres Zeugnisses auch, aber nicht nur als eine Bestimmung der menschlichen Existenz zu erklären. Und auch die Erklärung der Offenbarung als Bestimmung der menschlichen Existenz muß da verkürzt und verkrümmt werden, wo sie auf den Rahmen jenes «Vorverständnisses» beschränkt wird, wo sie nur die christliche Konkretisierung jenes allgemein menschlichen Gegenübers im Verhältnis zu irgend einem Anderen bedeuten darf. Insofern konnte und kann ich nicht finden, daß dem, was jedenfalls mich in der Zeit jenes gemeinsamen Aufbruchs am Anfang der 2oer Jahre bewegte, bei Bultmann Genüge getan sei, meinte ich die |278 Bultmannsche Theologie vielmehr als einen Rückfall in die theologische Methode verstehen zu müssen, deren Unhaltbarkeit ich mir besonders an Lessing, Kant, Schleiermacher und an dem Bultmann vielleicht besonders verwandten De Wette klar gemacht hatte, und habe ich darum — nachdem ähnliche Entfaltungen unterdessen auch bei meinen früheren theologischen Freunden Gogarten und Brunner stattgefunden hatten — auch Bultmann, bei aller Dankbarkeit für die von ihm zu empfangende Einzelbelehrung, im Ganzen und grundsätzlich nicht folgen können.

Für theologisch und doch auch kirchlich ernsthaft und wichtig halte ich nur diese im Vorstehenden angedeutete Frage nach Bultmanns methodischen Voraussetzungen. Was heute zur Diskussion gestellt ist, sind bestimmte christologische Konklusionen. Ich halte sie für von Bultmanns Voraussetzungen her unvermeidlich. Im Rahmen des von ihm der theologischen Exegese und Systematik zu grunde gelegten «Vorverständnisses» kann es für neutestamentliche Sätze wie die von der Messianität und Gottessohnschaft, vom Versöhnungstod, von der Auferstehung und Wiederkunft Jesu Christi nur eine Auslegung geben, laut derer sie als vorstellungsmäßige, durch die Phantasie des neutestamentlichen Zeitalters bedingte Objektivierungen dessen zu verstehen sind, was die dem Menschen durch Jesus Christus vermittelte Begegnung mit Gott für ihn, den Menschen, zu bedeuten hat. Ich lehne mit den Voraussetzungen auch diese Konklusionen Bultmanns ab. Ich sehe in ihnen den Beweis, daß wir durch ihn (bei formal anderer Gestalt der Voraussetzungen) wieder auf Biedermann oder noch weiter zurück geworfen würden. Ich stehe auch nicht an, zu erklären, daß ich sie für «häretisch», d. h. für mit dem Bekenntnis der Kirche unvereinbar halten muß. Aber wer die Voraussetzungen Bultmanns (oder ähnliche) mitmacht, wird sich seinen Konklusionen schwerlich entziehen können. Es scheint mir eines von den großen Verdiensten Bultmanns zu sein, daß er seine Sache so treu und konsequent durchzuführen sich nicht gescheut hat. Wer nicht dort endigen will, wo er endigt, soll bei dem tapferen, gelehrten und scharfsinnigen Mann lernen, wo man als Theologe nicht anfangen soll.

II. Die Klage und Anklage des Pastors Bruns richtet sich gegen bestimmte Spitzensätze jener negativen Konklusionen, wie sie ihm in einer Vorlesung Bultmanns zu Gehör gekommen sind: die «Legende des |279 leeren Grabes», das «Mirakel der Auferstehung» und dergl. Ich halte diese Art, einen «Fall Bultmann» zur Diskussion zu stellen, für tief unbefriedigend. — Erlauben Sie mir, daß ich auch das kurz begründe.

1) Pastor Bruns scheint sich nicht im klaren darüber zu sein, daß die Worte, die er — in einer übrigens an üble Präzedenzfälle erinnernden Weise — in Bultmanns Kolleg aufgefangen und mit dem Ausdruck seines an ihnen genommenen Ärgernisses weitergegeben hat, an sich auch in meliorem partem gedeutet werden könnten.

Der Ausdruck «Legende» kann schlicht den literarischen Charakter bezeichnen, der der evangelischen Ostergeschichte (kraft ihres eigentümlichen Inhalts notwendig!) eigen ist. Die Auferstehung eines gestorbenen und begrabenen Menschen bzw. dessen Existenz als Lebender kann offenbar nicht in Form eines «historischen» Berichtes, sondern nur als «Sage» bzw. als «Legende» überliefert werden. Eine Feststellung darüber, ob das Berichtete geschehen oder nicht geschehen ist, ist mit dieser Charakterisierung nicht vollzogen. Eine Legende braucht nicht notwendig gegenstandslos zu sein. Sie kann sich sehr wohl auf eine wirkliche, im Raum und in der Zeit geschehene, nur eben «historisch» (d. h. in einer für Jedermann belegbaren und einleuchtenden Form) nicht faßbaren Geschichte beziehen. In diesem Sinn kann und muß auch ich die Ostergeschichte als «Legende» bezeichnen. Ich müßte also Bultmanns Appell an «die meisten» seiner Kollegen für meine Person Recht geben — wenn ich nicht leider gewahr sein müßte, daß er bei dem Begriff «Legende» (schon indem er ihn, m.E. unzulässiger Weise, mit dem des «Mythus» verbindet) die Vorstellung hat, daß das, was eine «Legende» erzählt, sich bestimmt «nie und nirgends» begeben habe.1 Hier müßte die Diskussion einsetzen, während mit der bloßen Feststellung, daß Bultmann von «Legende» geredet habe, die wirklich notwendige Frage an ihn noch gar nicht berührt ist.

Ähnlich steht es mit dem abwertenden Ausdruck «mirakulös». Er kann den Aspekt bezeichnen, unter dem die Auferstehungsbotschaft sich dem noch nicht Glaubenden notwendig darstellen muß. Zur Beschreibung des Eindrucks, mit dem wir Menschen (wir «Christen» eingeschlossen) dieser Botschaft zunächst immer wieder gegenüberstehen, |280 könnte ich diesen Ausdruck auch brauchen. Ich muß annehmen, daß Bultmann ihn anders meint, d. h. daß er mit ihm das Faktum der Auferstehung eigentlich und endgültig in den Bereich der gläubigen Phantasie verweisen will. Darüber, aber nicht über die Verwendung des Begriffs «mirakulös» an sich müßte er zur Rede gestellt werden.

2) Pastor Bruns verrät jedenfalls in seinem an Sie gerichteten Brief keine Erkenntnis der Tatsache, daß die von ihm beanstandeten Spitzensätze bei Bultmann im Zusammenhang einer die ganze Christologie umfassenden negativen Konklusion stehen. Das «leere Grab» ist ja für sich genommen nur einer von den von den neutestamentlichen Zeugen namhaft gemachten Exponenten des von ihnen Bezeugten: daß wirklich das ewige Wort Gottes wirklich im Fleisch und also in dem von ihnen bezeichneten illic et tunc als jüdischer Mensch zu uns Heiden kam, für uns litt, in den Tod gegeben und zur Herrlichkeit erhoben wurde. Das «leere Grab» für sich genommen ist durchaus keine «heilsgeschichtliche Glaubenstatsache». Sondern als «heilsgeschichtliche Glaubenstatsache» ist gegen Bultmann wie gegen so viele doketische und doketisierende Häretiker alter und neuer Zeit zu bekennen: der lebendige Herr Jesus, der Christus Israels, der als solcher der Heiland der Welt ist — im Unterschied zu einer in Jesus verkörperten, aber von diesem Jesus allenfalls auch zu abstrahierenden, prinzipiell zeitlosen Christusidee. Daß das Bekenntnis zu ihm nicht unter Leugnung, sondern nur unter (beiläufiger!) Anerkennung auch des «leeren Grabes» möglich ist — dieser Zusammenhang und er allein ist es, der auch das «leere Grab» zu einem Gegenstand würdiger theologischer Diskussion machen kann. Das ist es, was in der Klage und Anklage von Pastor Bruns in keiner Weise zum Ausdruck kommt.

3) Pastor Bruns kennt offenbar die entscheidenden Voraussetzungen der Theologie Bultmanns entweder gar nicht oder nur von weitem. Er sieht nicht, daß das Unglück bei Bultmann viel weiter oben anfängt als dort, wo es ihm bei seiner Auslegung des Neuen Testamentes in die Augen springt. Er sieht wohl, wo Bultmann hin-, aber nicht, wo er herkommt. Er sieht nicht, daß man Bultmann, wenn überhaupt, dann wegen seiner Kombination mit einer bestimmten philosophischen Ontologie angreifen müßte. Ich weiß nicht, wie streng man Pastor Bruns und vielleicht auch andere Ankläger Bultmanns darüber verhören dürfte, ob sie in ihren Voraussetzungen Bultmann nicht viel näher stehen, als sie |281 denken, ob sie also das innere Recht dazu haben, sich über ihn zu beschweren. Das gibt der Klage und Anklage gegen Bultmann etwas von der Art des Geschreis jener Mönche der nitrischen Wüste gegen Origenes2 oder auch von der Art, wie gewisse «positiv»-kirchliche Kreise am Ende des vorigen und am Anfang dieses Jahrhunderts gegen die «Liberalen» zu argumentieren oder vielmehr ein wenig hohl zu protestieren und zu agitieren pflegten. Ich bin überaus froh, sehr verehrter Herr Landesbischof, Ihrem Schreiben zu entnehmen, daß Sie zu einer Erneuerung der falschen Fronten und der unfruchtbaren Kampftaktik jener Zeit auch nicht die Hand zu bieten gedenken. Ich meinerseits möchte bei allem, was ich gegen Bultmann auf dem Herzen habe, diesem Mönchsgeschrei auf keinen Fall weitere Nahrung geben.

III. In der durch den Brief von Pastor Bruns bezeichneten Gesinnung und Richtung dürfte eine Auseinandersetzung der Kirche mit der Theologie Rudolf Bultmanns auf gar keinen Fall angebahnt werden. Der Schaden, der dadurch angerichtet würde, wäre unverhältnismäßig viel größer als der, der von Bultmanns Schrifttum und Unterricht — dessen ursprüngliche Absicht und dessen positive Qualitäten über seinen «Häresien» immerhin keinen Augenblick vergessen werden dürfen — zu erwarten ist. Eine am Wesentlichen vorbeigehende Bekämpfung einer Ketzerei ist, wie wohlmeinend sie auch unternommen werden mochte, der Kirche noch immer gefährlicher gewesen als die betreffende Ketzerei selber. Die Existenz des so kritischen und selber zu so viel Kritik Anlaß gebenden Mannes in Marburg — in dem von jeher ein wenig humorlosen, kritikfreudigen Marburg! — wird die evangelische Kirche in Deutschland sicher schon darum nicht verderben, weil er im übrigen Deutschland von genug anders gearteten und gerichteten Forschern und Lehrern umgeben ist. Ich wage sogar die Vermutung, daß die Existenz eines den meisten seiner Ankläger an Kenntnissen, an Ernst, an Gründlichkeit so überlegenen «Ketzers» wie Bultmann der Kirche als «Hecht im Karpfenteich» indirekt nicht wenig heilsam sein könnte. Wo|282gegen ihr das Aufkommen einer ohne die rechte Umsicht und Besinnung Zensuren oder gar Lehrurteile von sich gebenden Klerisei, möge sie so orthodox sein wie sie wolle, bestimmt nur zum Verderben gereichen könnte.

Sie erinnern sich vielleicht, sehr verehrter Herr Landesbischof, daß ich 1933–34 mit Nachdruck dafür eingetreten bin, daß das Bekenntnis der bekennenden Kirche, um kräftig und glaubwürdig zu sein, sich nicht nur gegen die offenkundigen Irrlehren und Übeltaten der DC, sondern gegen die hinter diesen stehende Fehlentwicklung einer ganzen theologischen Epoche richten müsse. Ich bin damals mit dieser Ansicht nur teilweise durchgedrungen, und das Bewußtsein, auf welch breiter Basis man damals zum «Bekenntnis» angetreten ist oder doch teilweise antreten wollte, hat sich wohl nur bei verhältnismäßig sehr Wenigen bis auf diesen Tag erhalten. Ich kann aber auch heute und auch in der Sache Bultmann keinen anderen Rat geben als den: entweder aufs Ganze zu gehen oder diese Sache ganz ruhen zu lassen.

Von der von Pastor Bruns befürworteten Errichtung weiterer Kirchlicher Hochschulen kann ich das Heil weder in dieser Sache noch sonst erwarten und von einer der bestehenden Fakultät Marburg nach dem Vorbild der königl. preußischen Universitätspolitik von anno dazumal zu auferlegenden neutestamentlichen Strafprofessur3 auch nicht.

283 Sie waren so freundlich, sehr verehrter Herr Landesbischof, sich in Ihrem Schreiben auf meinen für ein schweizerisches Wochenblatt geschriebenen kleinen Osteraufsatz4 zu beziehen. Ich habe dort nicht vom «leeren Grab» geredet, sondern davon, daß wir die Botschaft vom leiblich auferstandenen Herrn Jesus Christus bloß wörtlich ernst zu nehmen brauchten, um uns in einem neuen Leben, in einer neuen Welt zu befinden. Was gilts: wenn Rudolf Bultmann von einer Kirche umgeben wäre, die in ihrer Verkündigung und Ordnung, in ihrer Kirchenpolitik und in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft in der ganzen Art, wie sie gerade ihre heutigen Probleme durcharbeitet, ihren Glauben an den Auferstandenen auch nur ein wenig in Übung setzte, so würde sie damit nicht nur gegen die «Ketzereien» der Bultmannschen Konklusionen und ihrer Spitzensätze praktisch immun gemacht sein, sondern sie würde damit auch Bultmann selber das einzige Argument entgegenhalten, das ihn vielleicht veranlassen könnte, seine Grundansicht mit ihrer Fesselung des Evangeliums an eine heidnische Ontologie fallen zu lassen und damit zu einem freien Ausleger des frei für sich selbst sprechenden Neuen Testamentes zu werden. Ich wünschte nichts lieber, als daß er das täte und würde, um dann auch auf jene so verdrießlichen Spitzensätze fröhlich verzichten zu können. Ich sehe aber nichts, was ihn dazu veranlassen könnte, ich sehe auch nicht, wie man die Kirche |284 gegen seine falschen Negationen immunisieren kann, solange es ja praktisch gar nicht klar ist, ob diese Kirche dort steht, wo sie laut ihres Bekenntnisses zu dem auferstandenen Herrn stehen müßte, solange in ihr vielmehr noch Gedankengänge wirksam und wohl gar herrschend sind, die mit den Voraussetzungen der Bultmannschen Theologie in nur zu enger Verwandtschaft stehen, solange es vielleicht nur Mangel an Denkkraft und Ehrlichkeit ist, was unzählige auch ihrer verantwortlichen Glieder daran hindert, mit Bultmann zu schließen: daß Christus wahrhaftig nicht auferstanden ist. Wer gäbe uns heute die Gewähr dafür, daß eine kirchliche Hochschule oder ein in Marburg einzusetzender Strafprofessor wirklich die Lehre der Kirche des auferstandenen Jesus Christus vertreten und also Bultmann ein wirksames Schach bieten würde?

Sie verstehen mich gewiß richtig, sehr verehrter Herr Landesbischof: daß meine Meinung nicht die ist, daß man sich dem Bultmannschen Ärgernis gegenüber auf eine innere Linie zurückziehen und die Dinge laufen und treiben lassen solle. Man bitte die anderen Neutestamentler, sich der fachlichen Diskussion mit Bultmann anzunehmen, wie es ja besonders von Seiten von Prof. Schniewind bereits in vorbildlicher Weise geschehen ist.5 Erweist sich die Situation in Marburg als so gefährlich, wie Pastor Bruns sie darstellt, so schicke man die besten Pfarrer, deren man habhaft werden kann, in die dortige Gemeinde, so tue man auch sonst Alles dafür, daß Bultmann und seine Studenten sich dort — nicht von einer «gläubigen», sondern von einer lebendigen Gemeinde umgeben sehen. Hält man dafür, daß seine so bedauerlichen Spitzensätze als solche in weiteren Kreisen Verwirrung stiften, so trete man ihnen — aber ohne alle Erregung eines Pfaffensturms und ohne Bultmanns Namen zu nennen — mit einem wohlüberlegten: Si quis dixerit … anathema sit! entgegen. Traut man sich theologisch noch mehr zu, so erkläre man in einem etwa durch den Rat der EKiD autorisierten Kommentar zum ersten Satz der Barmer Erklärung, daß mit diesem Satz implizit auch alle |285 Kanonisierungen irgend einer Philosophie gemeint und getroffen seien. Mir scheint es freilich, daß alle solche Maßnahmen auch unterbleiben könnten und in dem Maß, als die Kirche selbst in Ordnung ist oder wieder in Ordnung kommt, sogar unterbleiben müßten. Das eigentlich kirchliche Tun gegenüber dem von Bultmann gegebenen Ärgernis kann ja doch nur darin bestehen, daß die Kirche selbst gerade in dem von Bultmann angegriffenen Punkt nicht nur theoretisch, sondern praktisch Kirche ist. Sicher ist dies, daß ein geistlicher und geistiger Irrtum, wie er in der Theologie Bultmanns nach meiner Einsicht bestimmt vorliegt, nicht durch die mechanischen Maßnahmen, die Pastor Bruns ins Auge faßt, sondern nur in der Freiheit des Geistes — des Heiligen und des menschlichen Geistes! — überwunden werden kann.

Sie werden damit einverstanden sein, wenn auch ich einen Durchschlag meines Schreibens an Herrn Professor Bultmann schicke.

Indem ich Ihnen für das mir durch Ihre Anfrage erwiesene Vertrauen meinen Dank ausspreche, bin ich

mit ehrerbietigem Gruß
Ihr sehr ergebener
Karl Barth

Sachfußnoten

1
Vgl. die Schlußzeilen von Fr. von Schillers Gedicht «An die Freunde» 📖:
Was sich nie und nirgends hat begeben,
Das allein veraltet nie.
↩
2
Erinnerung an die sogenannten Origenistischen Streitigkeiten im 4. -6. Jahrhundert. Barth verwechselt allerdings die proorigenistischen Mönche der nitrischen mit den gegen Origenes randalierenden Mönchen der sketischen Wüste. Vgl. H. Crouzel, Art. «Origenes. (IV. Origenist. Streitigkeiten)», in: LThK2 VII, Sp. 1233–1235. 📖 ↩
3

Der Terminus «Strafprofessur» gehörte nicht zum offiziellen Sprachgebrauch der preußischen Universitätspolitik. Er wurde angewandt auf Besetzungen theologischer Lehrstühle, besonders bei zu diesem Zweck neu eingerichteten Lehrstühlen, durch das Kultusministerium gegen den Willen der betroffenen Fakultät, wobei die Absicht des Ministeriums durchweg die Stärkung des theologisch-«positiven» Elements in der betreffenden Fakultät war. Ein besonderes Aufsehen erregender Fall, im Blick auf den der Ausdruck «Strafprofessur» populär wurde, war die Berufung des Konsistorialrates Siegfried Goebel (1844–1928) auf eine neu eingerichtete Professur für Neues Testament an der Ev.-Theol. Fakultät in Bonn im August 1895 durch den Minister Robert Bosse (1832–1901; im Amt: 1892–1899). Vgl. N. Andernach, Der Einfluß der Parteien auf das Hochschulwesen in Preußen 1848–1918, Göttingen 1972, S. III.256. 📖

M. Rade, Die Verhandlungen über den Bonner Strafprofessor im preußischen Abgeordnetenhause, in: CW, Jg. 10 (1896), Sp. 274 📖, berichtet, der vom Minister abgelehnte Terminus «Strafprofessor» sei 1894 im Kultusministerium selbst von Geheimrat Friedrich Althoff geprägt worden. Er korrigiert das aber (a.a.O., Sp. 274f.) folgendermaßen: «Aber der Ausdruck selbst ist doch älter. Bekanntlich kam er auf, als nach dem Apostolikumstreit Professor Schlatter, ohne daß ein Lehrstuhl frei war, von Greifswald nach Berlin berufen wurde. Wer der Vater des Wortes ist, weiß ich nicht. Wäre es nicht treffend gewesen, würde es nicht so siegreich durchgedrungen sein. Es bezeichnet einen Professor, der nicht um seiner wissenschaftlichen Bedeutung willen oder weil eine ordnungsgemäße Besetzung notwendig ist, berufen wird, sondern der einem andern Professor oder einer ganzen Fakultät zur Ergänzung und Berichtigung im Ausnahmezustand beigegeben wird, weil jener Professor oder jene Fakultät irgend etwas begangen hat. Ist der so berufene Ordinarius extraordinarius ein Achtung gebietender Charakter und eine über allen Zweifel erhabne wissenschaftliche Persönlichkeit, wie das bei Professor Schlatter der Fall [ist], so wird der Name Strafprofessor ihm nichts schaden und schnell in Vergessenheit geraten. Der Herr Minister wird aber diesen Terminus technicus nicht aus der Welt schaffen, so lange die Sache existiert.»

Vgl. auch A. Jülicher, Die Entmündigung einer preußischen theologischen Fakultät in zeitgeschichtlichem Zusammenhang, Tübingen 1913 📖, der über mehrere ähnliche Vorgänge in Marburg in der Zeit zwischen 1892 und 1912 berichtet und S. 35 feststellt: «Andere Fakultäten haben in den 20 Jahren Marburger Geschichte, über die ich in Abschnitt I berichtete, noch Schlimmeres erlitten; eine Galerie von Strafprofessuren, förmliche Umwälzungen des Statusquo, während bei uns ja noch die ‹liberale› Mehrheit gesichert scheint.»↩

4
Siehe Anh. 26, Anm. 1.↩
5
J. Schniewind, Antwort an Rudolf Bultmann. Thesen zum Problem der Entmythologisierung, KuM I (1948), S. 85–134 📖 = KuM I (19512, 19675), S. 77–121. 📖 Der Beitrag wurde bereits am 27.10.1943 abgeschlossen und als Manuskript vervielfältigt. In dieser Form war er Barth vor der Drucklegung zugänglich. Vgl. dazu R. Bultmann, J. Schniewinds Thesen, das Problem der Entmythologisierung betreffend, KuM I (1948), S. 135–153 = KuM I (19512, 19675), S. 122–138. ↩