Brief Nr. 101 · 9. November 1950

Rudolf Bultmann an Karl Barth

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Lieber Herr Barth!

Gleichzeitig geht als Drucksache an Sie ein Aufsatz von Ebbinghaus ab über die Idee der Toleranz1, den er mich Ihnen zu übermitteln gebeten hat, damit Sie ihn nicht ungelesen beiseite legen sollten. Er legt großen Wert darauf — und m. E. mit Recht —, daß Sie ihn lesen (besonders wichtig ist ihm Anhang 42) und sich dazu äußern, — womit er nicht, oder wenigstens nicht primär, eine schriftliche Äußerung meint, sondern eine Stellungnahme in jeweils gegebenem Zusammenhang. Meinerseits kann ich diese Bitte nur unterstützen, und ich möchte annehmen, daß Ihnen der Aufsatz auch bei einigem Widerspruch Freude machen wird.

Mit herzlichem Gruß und guten Wünschen für das Semester
Ihr
R. Bultmann

Sachfußnoten

1
J. Ebbinghaus, Über die Idee der Toleranz. Eine staatsrechtliche und religionsphilosophische Untersuchung, in: Archiv für Philosophie, Jg. 4 (1950), H. 1, S. 1–34 📖 (= J. Ebbinghaus, Sittlichkeit und Recht. Praktische Philosophie 1929–1954. Gesammelte Schriften, Bd. I, hrsg. von H. Oberer und G. Geismann [Aachener Abh. z. Philosophie 5], Bonn 1986, S. 299–332 📖). — Julius Ebbinghaus (9.11.1885–16.6.1981), seit 1940 Ordinarius für Philosophie in Marburg, 1945 erster Rektor der wieder eröffneten Marburger Universität, war mit Bultmann befreundet und schätzte Barths theologische Arbeit.↩
2
A.a.O., S. 31–34 📖 (= 329–332 📖).↩