17. November 1922 – 12. Dezember 1922

§ 3 Zwinglis Leben

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§ 3 ZWINGLIS LEBEN

Literatur:

Werke, ed. Schuler-Schulthess, 1828-1842 📖1; Corpus Reformatorum, ed. Egli, Finsler, Köhler, 1905 (2 Bde. 📖)2; Oswald Mykonius, De vita et obitu Zwinglii, 1536 📖3; Christoffel, Huldreich Zwingli, Elberfeld 1852 📖4; R. Staehelin, Huldreich Zwingli, 1895-97 📖5; Oskar Farner, Huldreich Zwingli, Emmishofen 1917 📖6.

[Zwinglis Anfänge 1484-1522]

Huldrych7 Zwingli wurde geboren am Neujahrstag 1484 - also kaum zwei Monate nach Luthers Geburt - zu Wildhaus, einer Berggemeinde im Toggenburg, das dritte von zehn Kindern des dortigen Gemeindeammanns. Verhandlungen über die Auseinandersetzung mit dem Abt von St. Gallen, die die Landschaft damals bewegte, müssen neben |109 der stummen Sprache einer nicht gewöhnlichen Naturumgebung zu den frühesten Eindrücken des Knaben gehört haben. Ein frommer Patriotismus scheint das Charakteristikum schon seines Elternhauses gewesen zu sein. |

Fünfjährig8 kam er zu seinem Oheim, dem Dekan Bartholomäus Zwingli zu Weesen, wo er zuerst die Schule besuchte und Anregung auch zum Bibellesen empfing. 1494-98 finden wir ihn in Basel als Schüler des selber erst sechzehnjährigen Gregor Bünzli. Latein, Dialektik und Musik sind die Gegenstände seines Studiums. Es folgen dann zwei Jahre an der Humanistenschule des Heinrich Wölflin (Lupulus) in Bern, wo ihn die dortigen Dominikaner seiner guten Stimme wegen umsonst in ihr Kloster zu locken versuchten. So hat er das Kloster, das Luther so lange als der Eifrigsten Einer bewohnt hat, eben nur von ferne gestreift. Im Jahr 1500 wurde er an der Artistenfakultät in Wien immatrikuliert und studierte Philosophie, Geschichte und Geographie, doch endigt sein Aufenthalt tragisch, nämlich mit seiner Relegation, über deren Gründe Näheres nicht bekannt ist. Man vermutet - es war die Zeit des sogenannten Schwabenkrieges - unvorsichtige Beteiligung an politischen Diskussionen. Zu registrieren ist hier die Hypothese von W. Köhler, wonach Zwingli in dieser Zeit auch ein Semester in Paris und also zu den Füßen der dortigen Okkamisten zugebracht hätte.9 |

1502 kommt er zum zweiten Mal nach Basel, wo der Student zugleich als Schullehrer wirkte. Die Universität konnte ihm wenig bieten. Reuchlin, der große Hebraist, war nicht mehr, Erasmus war noch nicht da. Umso mehr Anregung fand er in dem seit den Tagen des großen Konzils gegen Adel und Geistlichkeit oppositionell gerichteten Geist der Bürgerschaft Basels, das eben im Jahr zuvor dem Schweizerbund beigetreten war, und in einem gesellig-literarischen Humanistenkreis, der sich um die berühmten Buchdrucker Frobenius und Amerbach scharte. |

110 Leo Jud10, sein späterer Mitarbeiter in Zürich, und Wolfgang Capito, später neben Butzer in Straßburg, sind seine Studienfreunde gewesen. Wenn das Ziel seines Studiums das Pfarramt war, so hat er sich jedenfalls noch damals nach dem Ausdruck eines seiner ältesten Biographen in der Theologie «nur wie ein Kundschafter im feindlichen Lager» bewegt.11 Die ersten Spuren eines Weges vom Humanismus zur Theologie zeigten sich ihm, als 1505 Thomas Wyttenbach von Biel über Dogmatik und Römerbrief zu lesen begann, in offenem Gegensatz zur Scholastik, aber auch zur kirchlichen Ablaßpraxis, eintretend für die Schrift und für den Tod Christi als das einzige Lösegeld für des Menschen Sünde. Zu einer anders, d. h. mittelalterlich orientierten Theologie hätte der junge Zwingli wohl überhaupt kein Verhältnis gewonnen. Er war als Kind der neuen Zeit sozusagen geboren. 1504 erwarb er den Baccalaureus-, 1506 den Magistergrad und wurde im selben Jahr zum Pfarrer von Glarus gewählt. Was er in dieses Amt mitbrachte, war - wir sind ja nun bei Zwingli gefaßt auf bescheidene Dinge - außer dem latenten Fonds elterlicher Volksfrömmigkeit eine warme Liebe zur Wissenschaft und eine aufrichtige Abneigung gegen allen Scheinbetrieb. |

Sehen wir zu, was aus dieser Disposition wurde. Zehn Jahre lang, von 1506 bis 1516, war er «Kilchherr» von Glarus. Seine Gemeinde umfaßte den dritten Teil des ganzen Kantons, und aus der Anhänglichkeit, die ihn bei seinem Weggang begleitete, ist zu schließen, daß er sich ihrer nach Kräften angenommen hat. Aber es ist ihm gegangen wie schon so manchem in einer solchen ersten Lehrzeit, die für ihn doch im Grunde viel wesentlicher eine Fortsetzung der Lernzeit ist: was ihn in Glarus eigentlich bewegte und beschäftigte, hing mit seiner amtlichen Tätigkeit nur lose oder gar nicht zusammen. Er legt allen Fleiß auf die Ausarbeitung und auf den Vortrag seiner Predigten, im Übrigen aber lebt er in der Welt seiner humanistischen Freunde, der großen politischen Ereignisse und vor Allem in der Welt der alten und neuen Bücher, die er sich von Basel in ununterbrochener Folge in sein |111 Gebirgstal kommen läßt - das typische Bild des intelligenteren Schweizerpfarrers bis auf den heutigen Tag. |

Unter12 seinen damaligen Korrespondenten finden wir die beiden gekrönten Dichter Heinrich Loriti (Glareanus)13 und Joachim von Watt (Vadianus)14 von St. Gallen und gegen Ende seiner Glarner Zeit den nun in Basel lehrenden Desiderius Erasmus von Rotterdam15, den er in überschwänglicher Weise gefeiert und verehrt hat. Daneben wird er selber Führer und Lehrer von allerlei jungen Glarnern, die er auf das Studium vorbereitet und die ihre Briefe an ihn bezeichnenderweise «an den Philosophen und Theologen Ulrich Zwingli» adressieren.16 |

Tief in sein inneres und äußeres Leben eingegriffen haben dann die italienischen Feldzüge, die die Schweizer als Verbündete des Papstes Julius II. damals gegen die Franzosenkönige Ludwig XII. und Franz I. unternahmen. Zwingli ist jedenfalls 1513 bei dem Sieg von Novara und 1515 bei der berühmten Niederlage von Marignano und dem nachfolgenden Rückzug als Feldprediger seiner Glarner dabeigewesen. |

112 Unmittelbar17 vor der Schlacht von Marignano muß er zu Monza eine sehr eindrückliche Predigt gegen Bestechlichkeit und Entzweiung gehalten haben, Themata, die für die damaligen Schweizer sehr aktuell waren.18 Seine politische Stellungnahme hat er in zwei großen allegorischen Gedichten in deutscher Sprache niedergelegt, den ersten überlieferten Erzeugnissen seiner Feder: «Ulrichen Zwingli, priesters, fabelisches Gedicht von einem Ochsen und etlichen Tieren» vermutlich 1510 (2,2,257f. 📖)19 und «Der Labyrinth» (2,2,243f.)20. In beiden figuriert als Hauptperson ein schöner Ochse, die Schweizer darstellend, der aber, von untreuen Hunden (der Geistlichkeit) nur schlecht bewacht und von falschen Katzen (den einheimischen Empfängern ausländischer Pensionen und Jahrgelder) verführt, von Löwen, Adlern, Leoparden, Füchslein und Hahn (Kaiser, Frankreich, Spanien, Venedig, dem Papst) irregeleitet und geschädigt wird. Im Labyrinth tritt dann Theseus, der «starke, fromme Ehrenmann, der die Maß allweg treffen kann»21, auf, um, dem Ariadnefaden der Vernunft folgend, den Minotaurus von Schande, Sünde und Laster zu erlegen. Das Gedicht schließt mit den Worten:

«Wohlhin, dem Frischen hilft das Glück,
Will es dann nit und zeigt sin Tück,
Ist es doch gnug in großer Tat,
Daß einer Flyss gebrauchet hat.
Wann ehrlich niemand hinnen ruckt,
Dann der in tapfrer Tat verzuckt.»22 |

Das ist das, was ich im Gegensatz zum lutherischen den zwinglischen Ansatz nannte. Zwingli ist von dieser Episode an ein ­entschlossener Gegner des Söldnerwesens überhaupt, des sogenannten Reislaufens, und der damit zusammenhängenden Korruption der ­hohen Stände in der Schweiz, im Besonderen ein Gegner des besonders starken französischen Einflusses vor Allem in den Städten Zürich und Bern und endlich darüber hinaus ein prinzipieller Gegner |113 des Krieges überhaupt, der nicht von Gott, sondern von uns kommt.23 Daß er selber nach Abschluß dieser Feldzüge als Gegner der Franzosen vom Papst ein Jahrgeld von fünfzig Gulden empfing, das ihm noch bis 1520 ausgerichtet wurde, erinnert an die Tatsache, daß auch Calvin noch bis tief in die Jahre seiner Umwandlung Inhaber zweier geistlicher Pfründen war24, und zeigt, wie noch Anderes, daß man sich den zwinglischen Ansatz, wie er in diesen Jahren sichtbar wird, nicht allzu klar, konsequent und ungebrochen vorstellen darf. |

Entscheidend wichtig sind endlich die Studien, die Zwingli in seiner Glarner Zeit getrieben hat. Sein ausgebreitetes, bewegliches Interesse richtet sich ebenso auf die Geographie des Ptolemäus25 wie auf die Zoologie des Aristoteles26 wie auf die griechische Grammatik des Chrysoloras27 wie auf die antiken Historiker und Dichter, vor Allem aber auf die Philosophen Plato, Aristoteles, Seneca vor Allem, der auch den jungen Calvin eingehend beschäftigt hat.28 |

Dann29 greift er zu den Kirchenvätern Hieronymus, Augustin, Origenes und zu den Scholastikern Thomas von Aquino und Duns Skotus. Aber auch Ratramnus und Berengar, die großen mittelalterlichen Opponenten in der Abendmahlsfrage, beschäftigen ihn. Von den Modernen interessierten ihn besonders die beiden Italiener Johann und Franz Picus von Mirandola30, durch die er tiefer in den Platonismus einge|114führt worden ist, und dann vor Allem die erbaulichen Schriften des Erasmus, das «Encomion moriae» 📖31 und das «Enchiridion militis christiani» 📖32, bei dem er besonders eindrücklich fand, was er suchte: kirchenhistorische Kritik, Hinweis auf die Bibel, Polemik gegen Scholastik und Aristoteles, Empfehlung einer Nachfolge Jesu als schlicht-bürgerlicher Frömmigkeit, eine geistig-symbolische Auffassung der Sakramente, aber auch eine gewisse Neigung zur allegorischen Auslegung. Ein Gedicht des Erasmus, in dem Jesus klagt, warum die Menschen ihr Heil nicht ganz bei ihm suchen, muß ihm damals einen starken inneren Stoß gegeben haben in der Richtung auf das, was wir gestern als seinen eifernden Monotheismus kennengelernt haben.33 «Hie hab ich gedacht: nun ist es je also, warum suchend wir denn hilf bei der creatur?»34 Der Heiligenkult wird ihm verdächtig, die Widersprüche der Kirchenväter führen ihn dazu, «die meinung gottes luter us sinem eignen einfältigen Wort» aus der «gschrift» zu lernen.35

Nicht unterdrücken darf man um der Vollständigkeit des Bildes willen die Tatsache, daß Zwingli schon in Glarus den sittlichen Gefahren des Priesterzölibates nicht entgangen ist. Er hielt sich nicht schlechter, als es bei den lockeren Sitten der Humanisten und bei der Verwilderung des Klerus gerade in diesem Punkt damals üblich und anständig war, aber auch nur insofern besser, als sein Biograph von ihm sagen konnte, er habe «si non caste saltem caute»36, also unter Vermeidung öffentlichen Ärgernisses getan, was er nicht lassen konn|115te, und als er selber später, der üblichen Kasuistik folgend, geltend machen konnte, er habe sich wenigstens nie mit einer Ehefrau, mit einem reinen Mädchen oder mit einer Nonne vergangen.37 Das Rätsel, das Zwingli uns hier aufgibt, hört damit nicht auf, ein Rätsel zu sein, daß es für unser heutiges Empfinden größer ist als für das damalige und daß es mehr die damaligen Zustände und speziell den Zustand der Kirche beleuchtet als Zwingli persönlich. Versöhnlich wirkt jedenfalls die Offenheit, mit der die Sache, von Zwingli in entscheidender Stunde zugegeben38, am Lichte der Geschichte liegt. Aber es bleibt die Frage, die man freilich am besten an sich selbst richtet: was doch dem Menschen in seinem Widerspruch39 Alles möglich ist! Man geht wohl nicht irre, wenn man sein Drängen auf einen Glauben der Tat in Beziehung setzt dazu, daß er auch die Sünde der Tat in ganz anderem Maße kennengelernt hat als Luther. Er war auch hier der Mann des weiteren, des äußeren Kreises. Das war Glarus.

Zwinglis40 Aufenthalt dort endigte damit, daß ihm 1516 nach Abschluß des sogenannten «ewigen Friedens» mit Frankreich die französische Partei in Glarus den Aufenthalt daselbst verleidete und er die Stelle eines Plebans oder Leutpriesters an dem Wallfahrtsort Maria-Einsiedeln übernahm. Dieses Jahr 1516 - dasselbe, in dem Luther den Römerbrief auslegte - ist auch für Zwingli in mehr als einer Hinsicht wichtig geworden. Einmal darum, weil seine Studien in diesem Jahr durch das Erscheinen des griechischen Neuen Testaments des Eras|116mus41 innerlich und äußerlich einen Mittelpunkt bekommen. Er war über diesen Fund des Urtextes so entzückt, daß er die Paulusbriefe eigenhändig sorgfältigst abschrieb und auswendiglernte. |

Daneben lernt er nach Reuchlins Grammatik42 Hebräisch und wirft sich mit neuem Eifer auf die griechischen und lateinischen Philosophen und Theologen. Er beginnt - obwohl auch hier nach einem halben Jahr in praxi wieder rückfällig - abzurücken von denen, die den Humanismus als losgelassene Weltlichkeit verstehen wollen. Christlicher Humanismus, Philosophia Christi soll nun getrieben werden. Er erstrebt in regem Austausch mit seinen Freunden eine mächtige Vereinfachung des Christentums durch seine Auffassung als Erfüllung der göttlichen Gebote, deren Möglichkeit mit rationaler Kühnheit vorausgesetzt wird. Das Wichtigste in der Bibel wird die Bergpredigt. Aufklärung des Volkes in dieser praktischen Richtung ist vonnöten, und was von dem allen erwartet wird, das ist ganz ausdrücklich eine «Renaissance des Christentums», eine Wiederkehr des Urchristentums. Den Erasmus hat Zwingli zu dieser Zeit verehrt wie nachher wohl keinen Anderen mehr. Merkwürdig genug freilich, wenn man dann wieder hört, daß er zu derselben Zeit bei einem Kardinalsekretär Griechischstunden nahm, daß er eine Wallfahrt zu den Heiligtümern von Aachen gemacht hat und daß er 1518 auf seine Bitte hin mit ehrenden Versicherungen seiner Verdienste um den päpstlichen Stuhl zum Ehrenamt eines päpstlichen Akoluthen befördert wurde. Im selben Jahr taucht in seiner Korrespondenz zum ersten Mal der Name Luthers auf43, und dann wird er bekannt mit seinen Schriften über den Ablaß44 und über die Leipziger Disputation45. Er und seine Freunde empfanden Luthers Sache sofort als ihre eigene Angelegenheit. Sie fühlten seine größere Entschiedenheit und Wucht und |117 verbreiteten darum eifrig, was sie von seinen Schriften bekommen konnten. Zwingli hat ihn den langersehnten Elias, den von Gott geschickten Helden, der die Erneuerung des Christentums mit siegreichen Waffen durchfechten werde, genannt.46 Ein Bruch auf dem Wege, den er selber bis dahin gegangen, ist auch nach dieser Begegnung nicht wahrzunehmen.

20.XI.22 Einsiedeln ist aber für Zwingli auch dadurch wichtig geworden, daß es ihm Gelegenheit bot, mit dem Katholizismus an einem seiner Hochsitze vertiefte Bekanntschaft zu machen. |

Was47 Wundersucht, Bilderdienst, Ablaßwesen, Ausbeutung der abergläubischen Menge und daneben das sehr profane Leben der Kloster- und Weltgeistlichkeit, auch ihre geistige Zersetzung durch allerlei Skepsis war, das trat ihm da in einem einheitlichen Bilde erschreckend gegenüber. Er ist nach Humanistenart und auch wohl nach gemächlicher Schweizerart nicht losgebrochen dagegen, sondern hat zugesehen, mit dem Kardinal Schinner allerdings bereits recht gefährliche Gespräche über das Papsttum geführt und [ist] - im Einverständnis mit dem Bischof von Konstanz - gegen den Ablaßhändler Bernhard Samson aufgetreten. Daß er unter Zugrundelegung der Bibellektionen, die bei der Messe vorkamen, anfing, bestimmter auf Christus als den wahren Mittler und Helfer hinzuweisen, war vorläufig Alles. So hat er sich in kleinen, fast unmerklichen Schritten vorwärtsbewegt, und wenig oder nichts als der Unterschied der äußeren Situation scheint seinen Sinn von dem seines Meisters in Basel zu unterscheiden.

So48 stand es um ihn, als er im Oktober 1518 von Oswald Mykonius, dem Lehrer an der Großmünsterschule in Zürich, für die erledigte Leutpriesterstelle daselbst in Vorschlag gebracht wurde. Zwinglis Vorliebe für die Musik und übertriebene Gerüchte über seine ­sittlichen Verfehlungen in Glarus und Einsiedeln erregten anfangs ­Bedenken gegen ihn. Damals hat er jenen berüchtigten Brief an den |118 Chorherrn Heinrich Utinger in Zürich geschrieben, in dem er offen klarstellte, was war und nicht war, einen Brief, der durch seine Ehrlichkeit ebenso ergreifend wie durch seinen leichtfertigen Ton aufs Neue verwunderlich wirkt und in dem er schließlich anbot zurückzutreten, um dem Evangelium keine Schande zu machen.49 Diese Absicht wurde aber durchkreuzt durch das Auftauchen eines Mitbewerbers aus Schwaben namens Fabula, den Zwingli für noch unwürdiger hielt als sich selbst («Sauschwabe»)50, so wurde Zwingli am 11. Dezember 1518 vom Chorherrenstift gewählt, kam am 27. Dezember in Zürich an und hat am 1. Januar 1519, seinem 35. Geburtstag, also genau auf der ἀκμή51 seines Lebens, sein Amt daselbst angetreten. Wundern wir uns, aber wundern wir uns nicht zu sehr, wie menschlich, irdisch, diesseitig es in diesem Leben zugegangen ist. |

Immerhin: gleich bei seinem Amtsantritt hat er einen charakteristischen und bedeutungsvollen Schritt getan. Sein Pflichtenheft als Pleban am Großmünster lautete, er habe als solcher auf die Erhaltung der Stiftseinkünfte bedacht zu sein, täglich Messe zu lesen und gelegentlich auch zu predigen. Zwingli ergänzte dieses harmlose Programm durch die gleich an jenem 1. Januar 1519 abgegebene Erklärung, er werde regelmäßig predigen, und zwar nicht nur über die Perikopen, sondern wie Chrysostomus und Augustin über die biblischen Bücher in serie, zuerst über Matthäus. Nach Matthäus, mit dem er gleich am folgenden Tag begann, hat er die Apostelgeschichte, dann die Pastoralbriefe, den Galaterbrief, die Petrusbriefe, den Hebräerbrief, das Lukasevangelium, das erste Buch Mose, Jesaja, die Psalmen in dieser Weise durchgepredigt, Sonntag für Sonntag, später auch am Freitag, dem Zürcher Markttag. |

Dieses offenbar vorher wohlüberlegte Unternehmen, das man ja einfach als eine Anwendung des bekannten humanistischen Grundsatzes: ad fontes! auf das kirchliche Amt auffassen kann und das |119 doch vermöge seines Gegenstandes, der Bibel, unabsehbare Ausblicke eröffnete, ist für Zwinglis ganze Erscheinung charakteristisch: Bevor und ohne daß jemand an einen Reformator oder an eine Reformation denkt, ohne daß jemand an seinem Heil verzweifelt oder besondere Entdeckungen macht, nur mit der sehr allgemeinen Zeitfrage nach dem Ursprünglichen und den Menschen Heilsamen wird praktischerweise die Bibel aufgeschlagen, kommt es zu einem intensivsten Predigen über die Bibel. Der Eindruck, den Zwinglis Persönlichkeit und dieses Unternehmen in seiner Ausführung machte, muß mächtig gewesen sein, Interesse, Widerspruch und Zustimmung miteinander weckend in weitesten Kreisen. Der Ausspruch des Thomas Platter, man habe sich an den Haaren in die Höhe gezogen gefühlt, wird Ihnen bekannt sein.52 Man möchte gerne wissen, was der Grund der außerordentlichen Wirkung dieses Predigtstromes gewesen ist. Schriftliche Reste davon sind leider nicht erhalten. Ein zeitgenössischer Chronist, B. Wyss (S. 5f.), gibt von Zwinglis Auftreten folgende Schilderung: Er sei wohl berichtet gewesen in deutscher, griechischer, lateinischer und hebräischer Sprache. Man habe Keinen gesehen, der in der Kunst Musica, im Gesang und allen Instrumenten (Aufzählung von zehn Instrumenten, von der Laute bis zum Waldhorn!) so geschickt gewesen, kaum ein Instrument in die Hand genommen, habe er es auch beherrscht. «Item er aß und trank mit allen Menschen, die ihn einluden, verachtete niemand. Er war barmherzig den armen Leuten und allwegen in Freuden und Widerwärtigkeit eines fröhlichen, mannlichen Gemüts, der sich kein Übel erschrecken ließ, sondern allwegen tröstlichen Gemüts und tapferer Red. Redete auch nichts ohne Bewährung durch das göttliche Wort aus dem alten und neuen Testament. Hinterm Wein richtete er diese Dinge nicht aus, aber auf der Kanzel sah er Keinen an, weder Papst, Kaiser, König, Herzog, Fürsten noch Herren, auch die Eidgenossen, gegen deren Pensionen er so mannlichen redete, daß man ihm aller Orten aufsätzig wurde. Aber all sein Trost stand allein mit fröhlichem Gemüt zu Gott. Darauf ermahnte er auch die ganze Stadt Zürich, daß sie allein auf Gott ver|120trauen sollten.»53 Und ein anderer Chronist, Joh. Kessler, ergänzt dieses Bild: Er war «eine schöne tapfere Person, ziemlich groß, sein Angesicht freundlich und rotfarb, vorsichtig und ratschlägig. Seine Art zu reden war unfalsch, pur, verständig, gar nichts lag bloß da oder schlich auf dem Boden; Alles lebte und ging leicht durch eine liebliche Kraft den Hörenden zu Herzen. Keiner ist, der eins aus dem andern kräftiger schließen konnte denn dieser Mensch; keiner, der den Pfeil gegen den Widersacher schärfer abdrückt oder wunderbarlicher abschüttelt, was man ihm vorwirft.»54 |

Aber audiatur et altera pars55: Wie Zwingli und seine Predigt im Auge der Gegner sich ausnahmen, zeigt sich aus einer Klageschrift, die 1521 von dem Chorherrn Conrad Hofmann dem Kapitel gegen ihn eingereicht wurde: er56 mache die Kanzel zur Stätte persönlicher Polemik, bringe Skandale aus Wirtshäusern oder Klöstern zur Sprache, rede zu hastig und zu viel von sich selber, mache schlechte Witze, verliere sich in Kleinigkeiten, klage über Hintanhaltung der evangelischen Wahrheit, kehre seine Gelehrsamkeit heraus, verkleinere die früheren Prediger und kirchlichen Ordnungen, empfehle Luthers Lehren, bringe viel Unnötiges vor das Volk, stelle summarische Anschuldigungen auf, z. B. über den Lebenswandel der Geistlichen, nenne die Scholastiker «tolle Phantasten» und ihre Lehren «Mistlachen», bringe das Chorherrenstift in Mißkredit, scheine von Maria nicht hoch zu denken, mache sich über die Legenden lustig, bezweifle die Fürbitte der Heiligen und das Fegfeuer, hänge dem Origenes an, bringe Seltsames aus griechischen Büchern und aus der heiligen Schrift vor.57 |

121 Zwingli selbst endlich hat in seiner Schrift «Archeteles 📖» (III,48 📖) den Inhalt seiner Verkündigung in der Anfangszeit (deren Charakter sich aber wahrscheinlich auch in der Folge nicht stark verändert hat) so zusammengefaßt: Es sei ihm darum gegangen, 1. in einfacher und schweizerischer Sprache Alle zur Erkenntnis ihrer Wunde («ad cognitionem sui vulneris») zu bringen oder wie er ein andermal schrieb: «Der Lehrer soll damit beginnen, womit Christus angefangen hat. Wie er sollen wir in diese sündige Welt schreien: Bessert euch!» (I,639)58. 2. «Ego ab omni prorsus spe ullius creaturae quam maxime possum avoco ad unum verumque Deum et Jesum filium eius unicum Dominum nostrum.» 3. Mit allen Kräften strebe er dahin, die Leute zu veranlassen, Vergebung zu suchen bei dem, der, obwohl wir Sünder sind, von uns gesucht sein will und spricht: Kommet her zu mir Alle, die ihr mühselig und beladen seid! [Mt. 11,28].59 So viel wird deutlich: Ein kritischer Humanist und warmer Patriot und Volksfreund, aber zugleich ein frommer Mann ist auf dieser Kanzel gestanden, gläubig, aber mit seinem Glauben sofort den Schäden des wirklichen greifbaren Lebens zugewandt, gescheit, aber auch rücksichtslos bis zur Unvorsichtigkeit, kein grundsätzlicher Angreifer der Kirche und ihrer Autorität, aber offenbar ein sehr unbedenklicher Tadler ihrer Fehler und Fragwürdigkeiten in Vergangenheit und Gegenwart; nicht reflektierend darüber, woher sein Weg komme und wohin er führe, aber immer mit klaren Augen die nächsten Notwendigkeiten begreifend und ergreifend, ein Bußprediger, der ebensowohl reizen wie begeistern konnte, ein Theologe, aber vor Allem ein rotwangiger Mensch, der im Notfall auch Waldhorn blasen konnte, den Einen sympathisch und den Anderen unsympathisch, wie das so des Menschen Los ist. Im Hintergrund seiner Predigt eine ethisch-monotheistische Auffassung des Christentums, das durchaus von unten gesehen ist, als eine dringende, weil echt menschlich-notwendige Angelegenheit, für die man kämpfen muß, die aber gipfelt in der Erkenntnis, daß wir Vergebung brauchen und daß uns solche - hier ragt eine andere Welt hinein - in Christus zugesagt ist.

122 Im60 August 1519, als Zwingli eben zu einer Kur in Pfäfers weilte, brach in Zürich die Pest aus, die von den damals 9000 Einwohnern 2500 dahinraffte. Zwingli eilte sofort nach Hause, um in aufopferndster Weise den Kranken nachzugehen, wurde selber von der Krankheit ergriffen und geriet in äußerste Lebensgefahr; in Basel und Konstanz war er bereits totgesagt. Er genas, hatte aber noch lange unter den Nachwehen zu leiden. Der Arzt des päpstlichen Legaten hatte ihn gepflegt. Der Generalvikar des Bischofs von Konstanz, Faber, gratulierte ihm zur Genesung, weil er so eifrig im Weinberg des Herrn arbeite, daß seine Lebensgefahr einen großen Verlust für die Kirche angedroht habe. In dieser Zeit hat er das berühmte Lied gedichtet: «Ein christenlich Gsang, gestellt durch Huldreich Zwingli als er mit Pestilenz angegriffen ward.»61 Es ist eine ergreifende Darstellung der ernsten Gedanken, die ihn in dieser Drangsal bewegt und getragen haben, der unbedingten Ergebung in Gottes Willen zum Leben oder Sterben: «Din Haf bin ich, mach ganz ald brich!», des Gefühls der Sündhaftigkeit und des Verlangens nach der Gnade Christi, endlich des Entschlusses zu freudigem |123 Tragen aller Lebenslasten. Aber ein Dokument seiner Bekehrung, analog dem Kampf Luthers im Kloster, ist es nicht. |

Schon die Tatsache, daß Zwingli auch diese seine bedrängte Lage immerhin noch zu besingen in der Lage war, weist nicht in diese Richtung, aber auch die andere Tatsache, daß sein ruhig aufwärts schreitender Weg nach diesem Ereignis keinerlei Spuren von einer plötzlichen Biegung gerade an dieser Stelle aufweist, so wenig wie nach seiner Bekanntschaft mit Luthers Schriften. Man wird vielmehr auch die Wirkung dieses Ereignisses nur in einer Bestärkung der immer vorhandenen letzten Tendenz seines Lebens zu suchen haben, die bei ihm, wie m.E. auch bei Calvin62, nie in einem Akt oder auch nur in einer Periode der Bekehrung zum Ausbruch kam. Zwinglis Leben kann man wirklich nur verstehen als das «Leben eines Unbekehrten.»63

Wir haben nun die Vorgänge zu behandeln, in deren Folge Zwingli, darin Luther ganz ähnlich, nolens volens eines Morgens als Reformator erwachte. |

Auch64 Zwinglis erneutes Auftreten gegen den Ablaßhändler Bernh. Samson, der im Februar 1519 die Ostschweiz bereiste, war nun freilich keine Parallele zu Luthers Kampf gegen Tetzel. Denn nicht nur stand der Rat von Zürich unter dem Eindruck von Zwinglis Predigten vollkommen auf seiner Seite und verschloß dem Samson die Tore, auch die Tagsatzung (der regelmäßige Convent der sämtlichen schweizerischen Orte) verbot ihm den ferneren Aufenthalt im Lande, auch der Bischof von Konstanz verbat sich sein Auftreten und forderte Zwingli zu jenen Predigten geradezu auf, ja Leo X. selbst rief ihn auf die einstimmige Reklamation der Eidgenossen nach Italien zurück. Die Schweizer hießen damals die «dilectissimi filii» des Papstes, ein trotziges Geschlecht, dem gegenüber man sich versagen mußte, was man sich dem vielgespaltenen uneinigen Deutschland gegenüber getrost meinte erlauben zu dürfen. Vielleicht daß man auch ein zweites Wittenberg vermeiden wollte. Wieder gratuliert der Generalvikar Faber Zwingli zu dem Erfolg, daß er den Mann unschädlich gemacht habe. Zwingli war damals |124 in Rom noch so wohl gelitten, daß man ihm eine Domherrenstelle in Basel oder Chur und Erhöhung seines Jahresgeldes auf 100 Gulden anbot, wenn er fernerhin für Rom einstehen wolle, was er aber ablehnte. Noch im Januar 1523 (als schon die entscheidende Zürcher Disputation im Gange war) schrieb ihm Hadrian VI. mit Belobigung seiner «virtus» und «devotio», man werde ihm mit Ehren und Vorteilen «gratiam non mediocrem» erzeigen, wenn er Rom treu bleibe.65 Unterdessen begannen einzelne bestimmte Punkte in Zwinglis Predigten in gewissen Kreisen zunehmendes Ärgernis zu erregen. Man stieß sich an seiner Polemik gegen den übertriebenen Heiligenkult, gegen das müßige Klosterleben, das er eine Erfindung des Teufels nannte, gegen den Zehnten, den er nur als menschliche Einrichtung gelten ließ. Schon munkelte man in Luzern, er mache die Leute zu Ketzern. Der Propst am Großmünsterstift hielt ihm vor, man dürfe auch die Wahrheit nicht immer sagen, namentlich wenn sie dem Priesterstand schade und die Laien gegen denselben argwöhnisch mache. Von der mannigfachen Beschwerde des Conr. Hofmann haben wir bereits gehört. Auf der anderen Seite scharte sich aber eine wachsende Schar von mehr oder weniger entschlossenen Freunden und Anhängern um ihn her, auch außerhalb Zürichs. Ich nenne von solchen Parteigängern Oswald Mykonius (seit Herbst 1519 in Luzern), den Johanniterkomtur Konrad Schmid in Küsnacht, Wolfgang Joner, Abt in Kappel, Joachim Vadian (Stadtarzt in St. Gallen), Berchtold Haller (Münsterpfarrer in Bern). 1520 erschien ein Mandat des Zürcher Rats, das jedenfalls von einem gestärkten kommunalen Selbstgefühl gegenüber den kirchlichen Autoritäten, aber auch von der Behutsamkeit, mit der man sich vorwärtstastete, Zeugnis gibt: die Geistlichen zu Stadt und Land sollten allgemein und frei das Evangelium nach dem Geiste Gottes und der göttlichen Schrift beider Testamente predigen, und was sie aus der Schrift beweisen könnten, verkündigen, dagegen von dem schweigen, was Neuerungen und Menschensatzungen seien.66 |

125 Der letzte Satz droht mit einem Janusgesicht nach beiden Seiten, gegen die Altgläubigen und gegen die Neuerer, und will es offenbar. Der Rat war sichtlich Zwingli günstig gestimmt, beabsichtigte aber als weise Obrigkeit zu temporisieren, bis die Entscheidung ohne ihre Verantwortung gefallen sei.

Ein weiterer Herd der Beunruhigung war Zwinglis Stellung zur Frage des Reislaufens, der fremden Söldnerdienste. Wieder unter dem Druck seiner Predigten - wir sehen, wie direkt hier das Evangelium gleich von Anfang an in die politische Sphäre eingriff - weigerte sich Zürich, einem weiteren Bündnis mit Frankreich beizutreten, und verbot die Werbungen auf seinem Gebiet. |

Darauf67 Entrüstung in Luzern: die Politik gehe Zwingli nichts an, er solle das Evangelium predigen, statt sich verhaßt zu machen; ein Priester habe sich nicht in weltliche Sachen zu mischen, sondern diese der Weisheit der Regierenden zu überlassen; aus den Zürcher Leuen seien Schäflein geworden, und daran sei der Ketzer Zwingli schuld. |

Zwingli opponierte auch, als kurz darauf der Papst Leo X. zum Schutz des Kirchenstaates schweizerischen Zuzug verlangte. Aber diesmal waren die alten Beziehungen zwischen Zürich und Rom stärker, und so zogen 6000 Zürcher nach Italien, die aber dort so schlechte Erfahrungen machten (Sold nicht bezahlt!), daß sich auch diese Sache zu einem Erfolg Zwinglis wandelte. Denn der Rat verbot nun wirklich nicht nur das französische, sondern alles Reislaufen. Zwingli konnte später mit Recht sagen: «Es hat in Zürich keine andere Waffe die Soldkriege niedergelegt als das alleinige Wort Gottes» (I,635).68 Und nun wurde er kühner und wagte es, an die Landsgemeinde von Schwyz eine Schrift zu richten, betitelt: «Eine göttlich Vermanung an die ehrsamen, wysen, ehrenfesten, ältisten Eidgenossen zu Schwyz, daß sie sich vor fremden Herren hütind und entladind»69, mit der er wirklich erreichte, daß man auch dort einen Beschluß faßte, für 25 Jahre die Pensionen und Werbungen abzutun, der aber leider bald darauf wieder fallen gelassen wurde.

126 Am70 deutlichsten aber wirkte im Sinne dessen, was kommen sollte, Zwinglis offenes Einstehen für Luther, gegen den im Juni 1520 der päpstliche Bann ergangen war. Dieser Bann wurde in Zürich nicht publiziert. Während damals die Humanisten, die eben - im Unterschied zu Zwingli, wie sich nun zeigte - nur Humanisten waren, bedenklich wurden und hinter sich gingen, während ein Willib. Pirkheimer, ein Ulrich Zasius, ein Beatus Rhenanus sagten, Luther habe den gordischen Knoten zerhauen, nicht gelöst, das Papsttum zu heftig angegriffen, das ganze kanonische Recht in Frage gestellt, während Erasmus eine anonyme Schrift erließ unter dem Titel: «Consilium cuiusdam ex animo cupientis, esse consultum et pontificis dignitati et religionis christianae tranquillitati»71, in der er weise Recht und Unrecht nach beiden Seiten zu verteilen suchte, hat Zwingli sich gerade durch dieses Ereignis veranlaßt gesehen, sich tiefer in Luthers Schriften hineinzulesen und gerade jetzt die päpstliche Pension von 50 Gulden zurückzuweisen, was ihm freilich äußerlich dadurch erleichtert wurde, daß er zum Chorherren vorrücken konnte und damit Bürger von Zürich wurde. |

Er führte in seinen damaligen Briefen die klare und entschiedene Sprache eines Mannes, der weiß, daß mit dem Bann gegen Luther auch er selber getroffen ist, der das aber nicht scheut und der auch den Anderen nur zurufen kann, daß sie sich vor dem Kommenden nicht fürchten sollen.72

Und73 nun ereignete sich im Frühling 1522 jener schon berührte skurrile tatsächliche Anfang der Zürcher Reformation in der Weise, daß eine Anzahl Zürcher Handwerker in der Fastenzeit vor Ostern Fleisch, Eier und Käse aßen und daß bei dem Buchdrucker Froschauer in Gegenwart, wenn auch nicht unter Teilnahme Zwinglis Würste ver|127zehrt wurden. Kleine Ursache, große Wirkung! Als der Rat Miene machte, gegen die Schuldigen einzuschreiten, da geschah es, daß nicht nur Froschauer erklärte, seine Leute hätten auf die Frankfurter Messe hin soviel Arbeit gehabt, daß er nach dem von Zwingli gepredigten Wort Gottes kein Bedenken getragen habe, ihnen diese kräftige Speise zu gönnen, daß das Christentum nicht in Speise und Trank noch äußeren Werken bestehe, sondern in Glauben, Vertrauen und Liebe, sondern daß Zwingli selbst predigte - und das war ja wohl der kritische Moment - am 29. März74, daß tatsächlich die kirchlichen Fastengebote nur eine menschliche Einrichtung seien, von der man ohne Befleckung des Gewissens abgehen könne. |

Er war sich, ohne daß er diesen Schritt selber getan oder dazu aufgefordert hätte, bewußt, daß nun, nachdem er einmal getan sei, das Evangelium engagiert sei und daß er nun nicht zurückweichen und die Betreffenden etwa preisgeben könne. Wobei es natürlich bezeichnend ist für ihn, daß für ihn gerade ein solcher revolutionärer Schritt das Zeichen, die Autorität ist, durch die er sich veranlaßt sieht, die Konsequenzen seiner eigenen Predigt offen zuzugeben und die Kampfstellung gegen die Kirche, die längst markiert war, wirklich zu beziehen. (Wenn uns im vorigen Paragraphen klar geworden ist, daß und inwiefern Zwingli nicht Luther war, wird uns die Seltsamkeit auch dieses Vorgangs nicht allzusehr wundern.)

Es75 ist ein merkwürdiges zufällig-nichtzufälliges Zusammentreffen gewesen, daß dieselbe Fastenzeit 1522 den denkwürdigen Anfang der Reformation Zwinglis in Zürich und die nicht weniger denkwürdige Quos ego!-mäßige76 Rückkehr Luthers von der Wartburg nach Wittenberg, seine Invokavitpredigten gegen Karlstadt und die Seinen77 gesehen hat. Man kann ihm würdig das Jahr 1555 an die Seite stellen, in welchem hier jedenfalls die äußere Verkapselung und Stillegung des Luthertums im Augsburger Religionsfrieden, |128 dort der jedenfalls äußere Sieg des Calvinismus durch den Ausfall der damaligen Genfer Wahlen besiegelt wurde. Man kann an diesen beiden Kreuzwegen ernsthaft streiten darüber, ob Maria oder Martha das bessere Teil erwählt [vgl. Lk. 10,38–42], um vielleicht bei aller parteiischen Anteilnahme, die uns hierhin und dorthin ziehen möchte, zu endigen bei einem stillen großen Staunen über die innere Notwendigkeit, mit der die menschliche Geschichte, ein Gleichnis und ein Rätsel zugleich, an solchen einzelnen Punkten fast zum Greifen deutlich, ihren majestätischen Gang geht. Es mußte ja einfach so sein 1522: in dem Augenblick, wo die Saat des ohne ein tieferes reformatorisches Bewußtsein einfach mit der Notwendigkeit einer männlich tapferen Tat ausgestreuten biblischen Wortes in Zürich aufgeht in Form eines Bruchs der kirchlichen Ordnung, vollzogen nicht durch Schwärmer und Begeisterte, sondern durch nüchtern denkende Bürger, die mit gesundem Menschenverstand Konsequenzen zu ziehen wissen - in dem Augenblick wird sich Zwingli der Nötigung bewußt, seine Reformation, die humanistisch-schweizerische, die menschliche Reformation, auf der Bühne des geschichtlich sichtbaren, des politisch-kulturellen Geschehens erscheinen zu lassen in Gestalt einer bewußten durch keine nicht sachlich begründeten, vor Allem durch keine Pietätsrücksichten gehemmten Schilderhebung gegen die ganze kirchliche Vergangenheit. Und wohlverstanden: in demselben Augenblick, wo in Wittenberg dieselbe Saat desselben Bibelwortes unter denselben Zeitgenossen aufgeht, da wird aber nun nicht mit jener erstaunlichen Nüchternheit des Zürcher Wurstessens, sondern mit prophetischem Enthusiasmus ebenfalls die alte Ordnung gestürzt, aber dann erscheint der, der der intellektuelle Urheber dieses Vorgangs ist, und erklärt, er sei gänzlich mißverstanden, seine Reformation, die rein innerlich religiöse (für ihn ohne Weiteres identisch mit der göttlichen Reformation!), brauche nicht erst zu kommen, sondern sei längst dagewesen in der Predigt des Bibelwortes selber, das selber gewirkt habe, während er, Luther, mit Philippo und Amsdorf Wittenbergisch Bier getrunken78, und selber auch weiter wirken müsse, was durch alle menschlichen Reformationsversuche auf der geschichtlich-sichtbaren Bühne nur gestört und verhindert werden könne, weshalb er, Luther, sich solchem Tun entgegenstellen müsse. Was an Luthers Wollen von jetzt an außerhalb der engsten religiösen Sphäre sichtbar wird, das ist nicht reformatorisch, sondern konservativ mit einem gelegentlichen Stich ins Reaktionäre, das ist eine tiefe Pietät gegenüber dem geschichtlich Gewordenen und Gegebenen, eine heilige Scheu, irgendeinen Schritt zu tun, der nicht in diesem als Gottes Ordnung verstandenen Fundament begründet und berechtigt wäre. Es war an den Tag gekommen und sollte noch viel mehr an den Tag kommen, vor Allem in dem kritischen Jahr 1525, daß das Pathos der lutherischen Reformation gerade darin beruhte, daß sie eine menschliche Reformation nicht nur nicht ein-, sondern ausschloß, weil sie letztlich von dem Bewußtsein lebte, Gottes eigene Reformation zu sein, die eine andere neben sich nicht dulden |129 könne. Marburg 1529 war wohl nur das Siegel unter dieses «sic volo, sic iubeo»79, mit dem sich nicht rechten läßt. Was allenfalls an auch weltlich wirksamer Energie, an menschlichem Radikalismus auch im Luthertum lebendig war, das ist von 1522 an innerlich gebrochen durch die Entscheidung ex cathedra, daß das Reich Gottes nur gebaut und der Antichrist nur gestürzt werden könne durch den Hauch des Mundes Christi selbst, durch das reine Wort, das von allen saecularia unabhängig ist. In demselben Augenblick also und unter denselben Umständen, wo die Reformation im Sinne Zwinglis möglich wird und anfängt, wird Alles, was auch nur in entfernter Analogie zu solcher Reformation steht, in der Umgebung Luthers unmöglich und hört auf, kaum daß es angefangen - nachdem es freilich doch ganz anders angefangen hat: denn die religiösen Enthusiasten von Wittenberg, die Luther mißverstanden haben, sind für diesen ebenso bezeichnend wie die ehrbaren Zürcher Philister, die Zwingli so gut verstanden hatten, für diesen. Suum cuique80, es bekommt jeder das Echo, das er verdient - auch das gehört ja zur Sache, daß Luther mißverstanden werden mußte (Luther kann vielleicht überhaupt nur mißverstanden werden und hat sich vielleicht letztlich selbst mißverstanden!), während Zwingli verstanden werden konnte -, wobei es freilich nicht erlaubt ist, ihn mit seinem Echo zu verwechseln, sondern geboten, jeden danach zu verstehen, wie er auf sein Echo reagiert hat.

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[Die Anfänge der Reformation in Zürich]

21.XI.22 Es ist ein merkwürdiges zufällig-nichtzufälliges Zusammentreffen gewesen, daß dieselbe Fastenzeit 1522 den denkwürdigen prosaischen Anfang der Reformation Zwinglis in Zürich und die nicht minder denkwürdige Quos ego!-mäßige81 Rückkehr Luthers von der Wartburg nach Wittenberg, seine Invokavit-Predigten gegen Karlstadt und die Seinen82 gesehen hat. Man kann diesem Kreuzweg würdig das Jahr 1555 an die Seite stellen, in welchem hier die äußere Stillegung und Verkapselung des Luthertums im Augsburger Religionsfrieden, dort die äußere Sieghaftigkeit des Calvinismus durch den Ausfall der damaligen Genfer Magistratswahlen endgültig besiegelt wurden. Und nun kann man an diesen beiden Kreuzwegen sehr ernsthaft verschiedener Meinung darüber sein, ob Maria oder Martha das bessere Teil erwählt, und ob es überhaupt Maria und Martha im Sinn des Evangeliums waren, die sich da beidemal gegenüberstanden [vgl. Lk. 10,38–42]. Vielleicht endigt man doch bei aller parteiischen Anteilnahme, mit der wir alle wohl schon geboren sind, so oder so, bei einem großen, stillen Staunen vor der Majestät der inneren Notwendigkeit, mit der die menschliche Geschichte, ein Gleichnis und ein Rätsel zugleich, gewöhnlich im Verborgenen, aber an solchen einzelnen Punkten doch fast zum Greifen deutlich, ihren Gang geht. Es mußte ja einfach Alles so sein 1522, um bei diesem Datum zu bleiben. Das Aufgehen der Saat des mit Macht ausgestreuten biblischen Wortes ist das Gemeinsame, aber auch das einzige Gemeinsame der Vorgänge in Zürich und Wittenberg. Was in Zürich aufgeht, das ist ein offener Bruch mit der kirchlichen Ordnung und Vergangenheit, nicht als eine Glaubenstat gemeint und nicht als eine Glaubenstat ausgeführt, sondern leider eine vernünftigerweise notwendig gewordene Maßnahme zur Veränderung eines Zustandes, für den man rein menschlich kein Verständnis und keine Liebe mehr hatte, vorgenommen nicht von Schwärmern und |131 Begeisterten, sondern von aufgeweckten, helläugigen städtischen Philistern, die aber im Stande waren, aus dem, was sie des Sonntags von der Kanzel hörten, mit gesundem Menschenverstand die praktischen Konsequenzen zu ziehen. Und in diesem Tun erkennt der, dessen Kanzelwort so gewirkt, ohne Weiteres die legitime Frucht seiner Aussaat, er sagt ein gemessenes Ja zu dieser Konsequenz, er nimmt die damit gegebene Nötigung auf sich, seine Reformation, die humanistisch-schweizerische, die menschliche Reformation, wie sich’s gehörte, auf die Bühne des kirchlich-politisch-kulturellen Gesamtgeschehens treten zu lassen in Gestalt einer bewußten Schilderhebung einer neuen gegen eine alte Zeit, ungehemmt durch alle nicht sachlich-rational begründeten, vor Allem ungehemmt durch alle Pietätsrücksichten, ohne das Bedenken, es müßte etwa durch Pietätsrücksichten eine Mauer gebaut werden zum Schutz der Sache selbst, des Evangeliums, wie er es verstand, der Reformation, zu ihrem Schutz gegen Verweltlichung und Vermenschlichung. Nein, es kam jetzt vielmehr an den Tag, wie er selber seine Reformation, seine Aussaat des Bibelwortes gemeint hatte: durchaus nicht primär religiös, sondern einfach als die notwendige männlich-tapfere Tat eines ehrlichen und klugen Menschen, der den Schaden Josephs gesehen [Am. 6,6] und in der etwas alttestamentlich, aber gerade darum gewissenhaft auf der ganzen Linie in Angriff genommenen und durchaus mit einer paulinischen Spitze verstandenen Bibel das Remedium gefunden hatte, der glaubte, weil er handeln wollte, ohne Glauben nicht als Mensch in der Welt handeln konnte. Hätte er’s gekonnt, er würde vielleicht nicht geglaubt haben. Das war Zürich und Zwingli. |

Und nun Wittenberg und Luther. Auch hier dieselbe Aussaat desselben biblischen Wortes unter den Genossen derselben Zeit und desselben Zeitgefühls. Was in Wittenberg aufgeht, ist auch ein offener Bruch mit der kirchlichen Vergangenheit und Ordnung, aber gemeint und durchgeführt durchaus als eine Glaubenstat und sofort verbunden mit dem heiligen Eifer, neue geistgewirkte Ordnungen an ihre Stelle zu setzen. Und die diesen Umsturz und Neuaufbau vollziehen, sind keine Zünftler und Wurstliebhaber, sondern prophetische Enthusiasten, die das neue Jerusalem in ziemlicher Nähe sehen, die aus Luthers Verkündigung nicht in der biederen Weise jener Zürcher praktische Konsequenzen zogen, sondern die das lebendige Wort, den Geist, der ihnen |132 da begegnete, das «ganz Andere» würde man heute sagen83, gierig schlürfend in sich aufnahmen oder aufgenommen zu haben meinten. Und nun erscheint auch hier der Urheber solch großer Dinge und - er erklärt, er sei gänzlich mißverstanden, seine Reformation, die rein innerlich religiöse, die Reformation des Glaubens und des Wortes (für ihn ohne Weiteres identisch mit der göttlichen Reformation!) brauche nicht erst zu kommen oder gar herbeigeführt zu werden, sondern sei schon längst dagewesen in der Predigt des Bibelwortes selber, das selber, während er, Luther, mit Philippo und Amsdorf wittenbergisch Bier getrunken, gewirkt und geschafft habe und selber auch weiter wirken und schaffen müsse, was durch alle menschlichen Reformationsversuche nur gestört und gehindert werden könne, weshalb er, Luther, sich solchem Tun entgegenstellen müsse.84 |

Auch hier kam es jetzt an den Tag, wie er seine Reformation, seine Aussaat des Bibelwortes gemeint hatte: auf keinen Fall primär ethisch, nicht als seine menschliche Unternehmung, das Rechte zu tun, einzugreifen und zu helfen, handelnd seines Daseins Bestimmung zu erfüllen, sondern religiös schlechthin, als Offenbarung und Sendung, bei der es kein Warum? und Wozu? gibt, auch die Berufung auf seinen angeblichen Gehorsam gegen das Schriftwort nur cum grano salis zu verstehen, in Wirklichkeit ein für jeden Fernerstehenden arbiträres Angerührt- und Ergriffensein von einer Seite bei Paulus, von einer Seite in den Psalmen, ein Mann, der handelte, weil er glaubte, weil er ohne zu handeln nicht glauben konnte. Hätte er’s gekonnt, so würde er vielleicht nicht gehandelt haben. Und neu sieht Luther, was Zwingli so nie gesehen hat, daß hier eine Gefahr besteht, die Gefahr, daß der |133 Mensch durch sein Handeln Gott in den Weg tritt. Diese Gefahr sieht er bei den Wittenberger Geistmännern mit ihrer Reformation schon eingetreten. Darum ruft er jetzt zurück: Es darf nicht aussehen, als ob der Mensch durch sein Handeln Gottes Werk treiben könne oder vielmehr: es muß begriffen werden: das menschliche Handeln, durch das Gottes Werk getrieben wird, ist allein der Glaube, mit dem der Mensch handelt, und das nach Gottes Gebot - gesetzt in dem geschichtlich Gegebenen und Gewordenen als solchem -, das das Fundament ist, auf dem jeder Schritt geschehen muß, wenn er göttlich begründet und berechtigt sein soll, und das zugleich wie eine harte Schale das feine innerliche Geschehen des Glaubens an das Wort oder des Wortes im Glauben schützen muß gegen die menschliche Willkür. Und darum war die Fastenzeit 1522 wenn nicht für Luther selbst, so doch für Luthers geschichtliche Erscheinung und Wirkung ein Wendepunkt. Konnte er vorher zur Not noch verstanden werden als Führer der tatendurstigen Zeitgenossenschaft, so konnte er von jetzt an nicht mehr so verstanden werden. Seine Scheidung gerade von den religiösen Enthusiasten unter diesen Zeitgenossen war die prinzipielle Scheidung von der Renaissance überhaupt. Was von seinem Wirken außerhalb der engsten religiösen Sphäre von jetzt an sichtbar wird, das ist, wenigstens grundsätzlich, nie radikal, selten reformierend, in der Hauptsache konservativ mit einem gelegentlichen Stich ins Reaktionäre. Pietät wird nun offenkundig diejenige äußere Haltung, die er für die dem Glauben angemessene hält. Es ist am Tag und wird sich in dem historischen Jahr 1525 in umfassender Weise bestätigen, daß das Pathos seiner Reformation wesentlich darin beruhte, daß sie eine menschliche Reformation nicht nur nicht ein-, sondern ausschloß, weil sie letztlich von dem Bewußtsein lebte, Gottes eigene Reformation zu sein, die eine andere neben sich nicht brauchen und nicht dulden kann. Was allenfalls an weltlich-religiöser Energie, an menschlich-religiösem Enthusiasmus und Radikalismus auch in der Umgebung Luthers lebendig war, das ist von 1522 an entweder als schwärmerisch innerlich oder auch äußerlich ausgeschieden oder aber in seiner Kraft gebrochen durch die gefallene Entscheidung ex cathedra, daß das Reich Gottes nur gebaut und der Antichrist nur gestürzt werden könne durch den Hauch des Mundes Christi selbst, durch das reine Wort, das von allen saecularia unabhängig ist, und zwar in dem |134 Sinn unabhängig, daß es allen Neuerungen in saecularibus grundsätzlich mißtrauisch gegenübersteht. In demselben Augenblick also, wo die Reformation Zwinglis, die in ihrem Kern und Stern eine Neuerung in saecularibus ist, möglich wird und anfängt, wird Alles, was auch nur im Entferntesten Reformation in diesem Sinn sein will, in der Atmosphäre Luthers unmöglich und hört auf, kaum daß es angefangen. Marburg 1529 war wirklich nur das Siegel unter dieses «sic volo, sic iubeo»85, das von beiden Seiten gesetzt war. Aber über das Zwinglis konnte man diskutieren, während man über das Luthers letztlich nicht diskutieren konnte. Das war seine Stärke und seine Schwäche.

Noch ist zu bemerken, daß die Geistmänner von Wittenberg, die Luther mit ihrer Tat, die eine Glaubenstat sein sollte, so mißverstanden haben, für diesen natürlich ebenso bezeichnend sind wie die Zürcher Philister, die Zwingli mit ihrer Tat, die keine Glaubenstat sein sollte, so gut verstanden haben, für diesen bezeichnend sind. Suum cuique.86 Es bekommt jeder das Echo, das er verdient. Das Echo zeigt in Zürich wie in Wittenberg sehr deutlich, was in den Wald gerufen worden ist. Auch das gehört ja zur Sache, daß Luther mißverstanden werden mußte (Luther kann vielleicht überhaupt nur mißverstanden werden und hat sich vielleicht letztlich selbst mißverstanden!), während Zwingli verstanden werden konnte. Es ist aber nicht erlaubt, den Einen oder den Anderen mit seinem Echo zu verwechseln, sondern geboten, beide danach zu verstehen, wie sie auf ihr Echo reagiert haben. |

Doch87 zurück zu unserer Erzählung. Das Vorgehen der Zürcher hatte sofort provokatorisch gewirkt, und der Bischof von Konstanz, Hugo von Landenberg88, übrigens ein liberal denkender Mann, sandte am 7. April den Weihbischof Wattli mit einigen anderen Herren nach Zürich, um die gestörte Ordnung wiederherzustellen. Er redete zweimal, vor der versammelten Geistlichkeit und dann vor dem Rat der |135 Zweihundert, und an beiden Orten trat ihm sofort Zwingli entgegen, und zwar ohne daß er von Wattli angegriffen worden wäre. Es war klar, daß er jetzt entschlossen war, die nicht durch ihn, aber auch nicht ohne ihn begonnene Sache zu Ende zu führen. Wattli appellierte an den notwendigen Zusammenhang zwischen kirchlicher Ordnung, Glauben, Tugend und Staatsordnung. Zwingli antwortete: Nicht um Aufruhr handle es sich, wohl aber sei das Joch der kirchlichen Satzungen, die ein Rückfall in die Elemente der Welt nach dem Kolosserbrief [Kol. 2,8] seien, zu schwer geworden. Der Staatsordnung geschehe kein Abbruch, denn besser als durch Zeremonien werde das Volk durch die Predigt des Evangeliums in die Wahrheit und zur Tugend geleitet. Wattli: Der Fastenbruch sei gegen alles kirchliche Herkommen, das sich nicht so lange erhalten hätte ohne die Leitung des heiligen Geistes, und gegen die Kirche, außerhalb derer niemand selig werde. Zwingli: Der Grund des Heils sei Christus und kein Anderer. Wattli: Die Pfarrer seien verpflichtet, dem großen Haufen die Bedeutung und Kraft der Zeremonien darzutun, damit vermeide man Ärgernis. Zwingli: Ärgernisse schlimmerer Art würden vom Bischof geduldet, z. B. der Müßiggang der Kleriker und Mönche. Wattli: Niemand dürfe seinem Kopf folgen. Zwingli: Er folge nicht seinem Kopf, sondern der Bibel.89 |

Es war bezeichnend, daß die Konstanzer die Teilnahme Zwinglis an ihrer Verhandlung mit dem Rat nicht wünschten und wiederum, als Zwingli hier auf die Rede Wattlis antwortete, demonstrativ den Saal verlassen wollten, was ihnen aber durch lauten Zuruf der Anwesenden und durch die Bitte des Bürgermeisters Röist verwehrt wurde. Es war kein Zweifel, daß Zwingli die Zuhörer im Ganzen auf seiner Seite hatte. Das am 9. April erlassene Ratsmandat verbot zwar weiteren Fleischgenuß, wandte sich aber mit dem merkwürdig und vielleicht absichtlich naiven Ansuchen an den Bischof, dieser möge die Fastenfrage dem Papst zur Erwägung vorlegen, als ob es für einen Bischof und nun gar für den Papst selbst auf Wunsch der Zürcher auch nur eine Fastenfrage hätte geben können.90 |

136 Völlig91 ungehindert konnte Zwingli seine am 29. März92 gehaltene Predigt erweitert als Schrift herausgeben unter dem Titel: «Von Erkiesen und Fryheit der Spysen. Von Ärgernis und Verböserung 📖.»93 Er führt darin vor Allem den Schriftbeweis an Hand der bekannten synoptischen und paulinischen Stellen über die Indifferenz dessen, was der Mensch ißt - «Das Evangelium ist nüt anders denn die gute Botschaft der Gnade Gottes; uf das söllend wir unser Herz legen» -, im Verhältnis zu dem, was der Mensch ist.94 Er zeigt, daß die Fastengebote menschliche Erfindungen z. T. sehr späten Ursprungs seien.95 Er sagt gegen den Vorwurf des Ärgernisses, das den Schwachen gegeben werde, vor Allem müsse die Schrift gelten und dürfe Christi Joch nicht unerträglich gemacht werden. «Sieh, wo es die Ehr Gottes, den Glauben, das Hoffen in Gott antrifft, söllind wir eh alle Dinge lyden eh wir uns lassind darvon dringen».96 Die Schwachen aber müßten eben belehrt und gestärkt werden. Die Freiheit macht nicht leichtsinnig, sondern bringt das Gute in uns hervor. Also: «Was luter die göttliche Wahrheit antrifft, als den Glauben und das Gheiss Gottes, da soll niemand wychen, Gott geb, man ärgere sich oder nit.»97 Er möchte dem lieblichen Angesicht Christi die durch die Zusätze der Tradition gemachten Flecken abwischen, «so wird es uns wiederum lieb, so wir die Süsse seines Jochs und Lychte seiner Bürde recht empfindend».98 Wir sollen in der Freiheit Christi stehen, die der Nächstenliebe nicht schadet, und kein geistlicher Oberer darf uns das wehren. |

Also wo die Gegner «Verböserung» fürchten, da sieht Zwingli Besserung.99 Zwinglis literarische Art wird gerade bei dieser seiner ersten überlieferten theologischen Schrift recht deutlich: es ist ein verstän|137diges und einleuchtendes, ganz auf die Sache gerichtetes Reden, tiefste Wahrheiten Luthers und die Gründe und Gegengründe des gemeinen Mannes in nächster Nachbarschaft, ein frommer, warmer Ton, aber Alles ein wenig plan, über dem Ganzen als Pathos ein herzliches Verständnis für die wirkliche Lage des Menschen und ein starkes Drängen: Gott muß zu seiner Ehre kommen. Damit war der Kampf gegen Konstanz, denn nur um das handelte es sich zunächst, eröffnet. Das dortige bischöfliche Ordinariat reagierte mit einem Hirtenbrief100, mit einer Zuschrift an den Rat von Zürich101 und besonders mit einer solchen an das Chorherren-Kapitel, die eine große Klage enthält über den allgemeinen Schwindelgeist, der die Zeit ergriffen habe. Gewiß müsse das Evangelium gepredigt werden, aber innerhalb der kirchlichen Einheit, und nicht subjektivistisch-willkürlich, auch da, wo etwa im Bestehenden Wahrheit und Irrtum gemischt sein möchten. Es heiße ja «communis error facit ius».102 Also keine Veränderungen bis zur allfälligen Entscheidung der kompetenten Kirchenbehörden.

Wie wenig Zwingli geneigt war, sich auf solche Gedankengänge noch einzulassen, zeigt die Tatsache, daß er kaum drei Monate nach dem Erscheinen der Schrift über die Freiheit der Speisen zu weiteren offensiven Vorstößen ansetzte. |

Er103 richtete nämlich im Juli 1522 mit zehn anderen Pfarrern (wovon vier aus den Urkantonen) eine Bittschrift an den Bischof104, zwei Begehren enthaltend: 1. er möge nicht zugeben, daß das neu aufgegangene Licht des Evangeliums wieder unter den Scheffel gestellt oder ausgelöscht werde [Mt. 5,15]. In Christus allein beruht als in der Quelle der Wahrheit die Einheit der Kirche. Nach dieser Wahrheit ist unser |138 durch die Sünde verderbtes Leben zu bessern. Das solle der Bischof nicht verhindern, im Gegenteil wie Mose vorangehen im Handanlegen an die Übelstände.105 2. Das kirchliche Herkommen zwinge die Geistlichen zum Zölibat. Die Gabe der Enthaltsamkeit sei nur Wenigen verliehen, ihnen den Petenten jedenfalls nicht. Wenn man zum Arzt komme, brauche man sich ja nicht zu scheuen, seine Wunden aufzudecken, heißt es zu diesem Geständnis. Dann auch hier ein Schriftbeweis aus Matth. 19[,10-12], 1.Kor. 7[,1–9.25.35f.], Hebr. 13,4 und den Pastoralbriefen [1.Tim. 3,1–4; 4,1–3; Tit. 1,5f.]. Nicht aus «licentia carnis» geschehe diese Bitte, sondern um dem Skandal des bisherigen Zustandes ein Ende zu machen, um des Seelenheils der ihnen Anbefohlenen, um des göttlichen und menschlichen Rechts willen.106 Eine Bittschrift gleichen Inhalts, aber ohne Unterschriften wurde an die eidgenössischen Stände gerichtet.107 Man solle dem Evangelium den Lauf lassen und seine Prediger nicht als Lutherische oder Hussiten verdächtigen.108 Das Zölibat sei als Gefahrenquelle nur zu bekannt. «Es ist gar ein sorglich Tier ein junger Pfaff… Stroh weg vom Feuer!»109 Dann ein kirchengeschichtlicher Beweis für die Priesterehe110; zum Schluß die Erklärung, die Petenten wollten nicht mehr mit verwundetem Gewissen die Sakramente verwalten. Sie bitten als Priester, Eidgenossen und Männer, daß man sie von dieser Schande erlöse, sie gegen Papst und Bischof beschirme oder ihnen eine öffentliche Disputation gestatte. «Das Wort Gottes und Fryheit und Gunst syner Gnaden stat uf unser Syten.»111 Das war aber nicht Alles; denn tatsächlich war Zwingli schon seit Anfang des Jahres in eine nach damaligem Recht gültige sogenannte Consensus-Ehe mit der Witwe Anna Reinhard getreten, die ihm einen Sohn aus erster Ehe, Gerold Meyer, zubrachte. So war auch in diesem Stück das Wort nur die im Grunde ganz unproblematische Explikation dessen, was schon Tat war.

139 Einen112 Monat später erschien Zwinglis Schrift «Apologeticus Archeteles appellatus 📖»113, an den Bischof gerichtet als Antwort auf jenes Schreiben an das Kapitel. «Archeteles»: die Verteidigung, die den Streit eröffnen und beendigen solle, ein kühnes Behaupten, das sich nicht erfüllt hat und wohl mehr oratorisch gemeint war. Zwingli geht den 70 Anklagen jener Schrift Zug um Zug widerlegend nach. Ich zitiere einige charakteristische Gedanken: Die «felicitas», die alle Menschen suchen, ist nur bei Gott zu finden, dessen Wort allein ewig ist.114 Alle menschliche Lehre ist an der Schrift zu prüfen: «scripturam sacram ducem et magistram esse oportet».115 Was uns treibt, ist die Liebe zum Volk, das nicht Menschenweisheit, sondern Gotteswahrheit nötig hat. Gefahr kann nicht dabei sein, wenn die Schafe Christi wieder gesund werden. Ein Skandal ist vielmehr der Status quo. Er, Zwingli, wolle weder Prophet noch Wundertäter sein, wohl aber Ausleger des inspirierten Schriftwortes. Das Evangelium kann auch bei denen sein, die von der Kirche abgefallen sind und den römischen Papst nicht haben.116 Augustins Diktum: «Ego evangelio non crederem, nisi ecclesia approbasset evangelium!»117, mit dem er Luther und Calvin, seinen treusten Freunden, so viel Mühe gemacht, wird als «unbesonnen» abgelehnt.118 Der Inhalt der Bibel spricht für sich selber, und der Fels der Kirche ist Christus, nicht die cathedra Petri. Das ganze päpstliche System bedeutet, daß Kreaturen die Ehre gegeben wird, die Gott gebührt. Die Schrift steht über den Konzilien, sie ist nicht ergänzungsbedürftig, Größeres, als was im Neuen Testament steht, wird Gott der Menschheit nie mitzuteilen haben, darum ist auch von einem neuen Konzil wenig zu erwarten.119 Mißstände sind ab|140zuschaffen, und zwar sofort, sonst geht die Gnadenzeit vorüber.120 Die Staatsordnung hängt durchaus nicht an der bisherigen Kirche, die dem Klerus eine eximierte Stellung gibt, während das wahre Christentum den Gesetzen und Behörden gehorcht und Alle einander helfen heißt, so daß in ihm die bürgerliche Ordnung zu einer Vorstufe des Friedens Christi wird, wie in ihm überhaupt alles Gute und nur das Gute als göttlich gilt.121 Niemand darf die Menschen zu den Kreaturen hinwenden, noch den neuen Wein des Evangeliums in alte menschliche Schläuche gießen [Mt. 9,17]. «Wir werden alles prüfen auf dem Stein des Evangeliums und im Feuer des Paulus; was wir dem Evangelium konform finden werden, dem werden wir uns unterwerfen, was difform, das werden wir hinauswerfen.»122 Man soll Christi Versöhnungstod nicht nur bekennen, sondern auch auf ihn allein vertrauen, «fides sola salutis causa est».123 Freiheit der Schriftauslegung wird nicht, wie befürchtet wird, allgemeine Willkür erzeugen. Denn der Geist Gottes in der Schrift ist Einer und wirkt einigend, man braucht ihm nicht mit aristotelischen Formeln nachzuhelfen.124 Den Schluß bildet ein Gebet um Befreiung von den Menschensatzungen: «Gebiete ihnen, selbst zu tragen und zu tun, was sie lehren, wenn sie anders nicht dazu zu bringen sind, dann zwinge sie dazu, Herr!»125 |

23.XI.22 Die Bedeutung des Archeteles 📖 für Zwinglis Weg liegt darin, daß er sich und Anderen zum ersten Mal grundsätzlich klargemacht hat, um was es ihm ging bei dem, was er unbewußt oder heimlich jedenfalls seit seinem Amtsantritt in Zürich und dann offenkundig seit der Fastenzeit 1522 wollte. Er liefert die nachträgliche Begründung sowohl zu seiner auffallenden Predigttätigkeit wie zu den an sich zufällig erscheinenden Angriffen auf die Fastengebote und auf den Priesterzölibat. Aber wer will sagen, was da vorausging, was nachfolgte? Man hatte die Bibel aufgeschlagen scheinbar mit keinem anderen Interesse als dem durch Wahrheits- und Menschenliebe veranlaßten an den Ursprüngen der geltenden religiösen Lehre und Praxis. Aus dem ehrlich |141 aufgenommenen Bibelwort hatte sich ein Konflikt ergeben nicht nur mit dem abusus, mit der Korruption dieser Lehre und Praxis, sondern auch mit ihrem usus, mit dem, was von Rechts wegen seit Jahrhunderten, ja seit einem Jahrtausend bestanden [hatte]. Aus diesem Konflikt wiederum ergab sich die Erkenntnis eines grundsätzlichen Kontrastes zwischen der biblischen Quelle und dem in der Kirchengeschichte daraus Abgeleiteten. Und dieser Kontrast selbst wiederum wurde verstanden als Ausdruck eines in zweiter Potenz grundsätzlichen Gegensatzes von göttlichem und menschlichem Wesen. So reiht oder stuft sich Eines hinter das Andere, Eines immer überragt vom Nächsten: 1. die Aufmerksamkeit auf die Antike im Gegensatz zu einer fragwürdig gewordenen Gegenwart, 2. die Verkündigung des Evangeliums als der besten Quelle wahrer Aufklärung und Besserung der Menschen und Zustände, 3. die Aufrichtung des Schriftprinzips als Ausdruck der Erkenntnis der Einzigartigkeit dieser «besten» Quelle gegenüber allen anderen, und endlich 4. die Lehre von Gott als dem alleinigen Ursprung des Guten im Gegensatz zum Menschen überhaupt, als die prinzipielle Überbietung, Sinngebung und Begründung aller anderen Motive. Sachlich und zeitlich muß man das alles ineinander und miteinander denken, aber auch die Unterschiede sehen und die wachsende Entschiedenheit, mit der das Letzte als das eigentlich Gemeinte deutlich gemacht wird. Von 3. an wird die Sache offenbar notwendig und grundsätzlich, und hier eben hat der Archeteles 📖 seine Stelle: Die Schrift gegen die Kirche, das ist sein wesentlicher Inhalt, und dahinter zeichnet sich bereits die weitere Einsicht in bestimmten Sätzen ab: Was gut ist, kommt von Gott. Was nicht von Gott kommt, sondern von den Menschen, ist nicht gut.

An den Archeteles reihten sich sofort zwei kleinere deutsche Publikationen. Der Herd des Widerstandes gegen Zwingli in Zürich selbst waren die Klöster, deren Insassen sich durch seine Predigt mit Recht nicht nur beleidigt, sondern in den Grundlagen ihrer Existenz angegriffen sahen. Sie hatten beim Rat ein Verbot dieser Polemik gegen sie verlangt. Zwingli aber erklärte nicht nur, daß er und nicht die Mönche der Bischof, Pfarrer und Seelsorger von Zürich sei und als solcher ihre Irrtümer nicht unbekämpft lassen könne, sondern, von der Verteidigung zum Angriff übergehend: er beanspruche als Leutpriester das Recht, auch auf den Kanzeln der Klosterkirchen zu pre|142digen, und dieses Recht wurde ihm von dem als Schiedsmann angerufenen Bürgermeister Röist im Namen des Rates zugesprochen. Ja, es wurde allen Predigern die ausdrückliche Weisung erteilt, fortan nur das heilige Evangelium, die heiligen Propheten und den heiligen Paulus zu predigen und nichts als was mit dem klaren Worte Gottes bestätigt werden könne, dagegen sollten Scotus und Thomas und solche Dinge liegen gelassen werden. Damit hatte die Zürcher Regierung ihre neutrale Haltung von 1520 aufgegeben und als erste den Entschluß ausgesprochen, die evangelische Predigt nicht nur zu dulden, sondern als die wahrhaft christliche anzusehen und zu fördern (Staehelin I,230 📖).126 |

Als aber Zwingli von der erhaltenen Erlaubnis, auch in den Klosterkirchen zu predigen, Gebrauch machte, wehrten sich u.A. die Dominikanerinnen in Oetenbach gegen die ihnen zugedachte Belehrung in der Weise, daß sie ihn vor großenteils leeren Bänken predigen ließen. Diesen unwilligen Hörerinnen des Evangeliums widmete er am 6. September 1522 die Schrift «Von Klarheit und Gwüsse oder Unbetrogliche des Worts Gottes 📖».127 Sie ist offenbar gedacht als Erwiderung auf die angesichts seiner Stellungnahme im Archeteles 📖 wohlverständliche Frage, ob denn die Schrift eindeutig sei, ob nicht zu ihrer richtigen Erklärung Kirchenväter, Konzilien und Papst unentbehrlich seien. Zwingli antwortet: Des Menschen Seele trägt von Natur (nicht des Fleisches, sondern des ihr «eingedrückten» göttlichen Ebenbildes) in sich den «Zuzug» zu Gott, die Sehnsucht nach dem ewigen Leben. Das ist der neue Mensch in uns, der doch kein anderer ist als der ursprüngliche, der, nachdem er abgegangen oder bresthaft geworden, wieder zu sich selbst kommt. Dieses Selbst aber ist eben das göttliche Ebenbild. Dieser innere Mensch nun kann nach keinem anderen Wort begehren als nach dem Gottes.128 Und umgekehrt: «Gott ist ein Gemahl und Mann der menschlichen Seele, die will er ungeehebrechet han, nit lyden, daß jemand neben ihm liebgehabt werde», daß anderswo Trost gesucht werde als bei ihm.129 Und dieses Gotteswort nun ist gewiß, so gewiß, daß eher |143 die Natur ihren Lauf verläßt, als daß es nicht erfüllt werde. Es ist stark: alle Dinge müssen ihm gehorsam sein, sie mögen ihm nicht entrinnen; denn es ist über Raum und Zeit. Und das eben ist das Evangelium: daß Gott Wort hält, die Erfüllung des den Vätern Verheißenen. Als solches ist es trotz seiner Rätsel und Gleichnisse, die unsere Aufmerksamkeit reizen sollen, klar für jeden, der nicht seinen eigenen Verstand, sondern ein nach Gott begehrendes Gemüt mitbringt, der sich Gott und seinem Einsprechen überläßt, und umgekehrt: klar in sich selber, klar immer wieder durch Gottes eigenes in ihm leuchtendes Licht, das keines Konzils oder anderer Autoritäten zu seiner Bestätigung bedarf. «Hörind ihr, wie der Schulmeister heißt, nit doctores, nit patres, nit Päpst, nit stül, nit concilia; er heißt der Vater Jesu Christi. Ir mögend auch nit sprechen: mag aber einer es nit von einem Menschen auch lernen? Nein. Er spricht glych darvor: Nieman kummt zu mir, min himmlischer Vater habe ihn dann zogen. Und wo du ja von einem Apostel das Evangelium Christi Jesu hörtist, wurdest du ihm nit gefölgig, der himmlisch Vater leere dich denn durch sinen geist und zühe dich.»130 Kraft solcher eigenen Klarheit und Erleuchtung des Wortes Gottes regen sich dann in dem, der es vernimmt, alle Adern, Beine und Kräfte des Glaubens. Und dieses wesentliche Sichöffnen Gottes durch seinen Geist widerfährt jedem, der mit «Hinwerfen seiner selbst» zu ihm kommt.131 Was heißt das? «Setz all din Trost in den Herrn Christum Jesum!»132 Kann es Streit geben über seine richtige Auffassung? Wenn es mit rechten Dingen zugeht, nein. Man muß dem Wort Gottes nur seine eigene Natur lassen, dann gebiert es in dir und mir einen Sinn.133 Der Herr, von dem es herkommt, ist auch der Richter über sein Verständnis. Hüte man sich nur davor, ihm Gewalt anzutun durch vorgefaßte Meinungen.134 Wo wir Erneuerung zu größerer Liebe Gottes, Gewißheit seiner Gnade, Minderung und «Vernütung» unser selbst und über die Traurigkeit triumphierende Freude empfinden, da mögen wir das als Zeichen nehmen, daß es Gottes Wort ist, das solches in uns gewirkt hat.135

144 Es ist dazu noch Folgendes zu bemerken: Zwingli sagt ausdrücklich, daß unter «Evangelium» nicht allein das zu verstehen sei, was Matthäus, Markus, Lukas und Johannes geschrieben, sondern «Alles, was von Gott den Menschen je ist kund getan, das sie bericht und sicher gemacht hat des Willens Gottes».136 Man kann also ruhig sagen, Evangelium ist für Zwingli identisch mit Offenbarung überhaupt, innerhalb derer die neutestamentliche Offenbarung in Christus gleichsam nur als der Exponent, als die für das Ganze bezeichnende, als die dem Ganzen den Namen gebende Spitze erscheint, aber dies nun so ernst gemeint, so streng erfaßt, daß nun wirklich neben dieser Spitze der Offenbarung keine andere Offenbarung selbständig in Betracht kommt, vielmehr alle anderen von da aus beleuchtet und verstanden werden. So also ist Zwinglis Schriftprinzip zu verstehen, von dessen Genesis vorhin die Rede war: Aus einer Fülle von Möglichkeiten wird eine herausgegriffen, nachdem sie sich als Möglichkeit κατ᾽ ἐξοχήν erwiesen, um nun so ernst genommen zu werden, daß sie nicht mehr eine neben anderen ist, sondern die Krisis aller übrigen. Es ist der für Zwingli bezeichnende Vorgang, den wir nicht nur in dieser besonderen Beziehung, sondern auch in Bezug auf die Auffassung des Menschen und seines Weges zu Gott überhaupt vor uns haben: die ethisch-humane Auffassung der Religion wird mit platonischer Weite des Gesichtsfeldes durchgeführt, stößt dann aber unweigerlich auf die Notwendigkeit, die schlechthin überlegene Aktivität Gottes zu anerkennen, nimmt diesen Gedanken auf ihrer Spitze in sich auf und erlangt damit endlich und zuletzt, aber ohne alle Schwierigkeit den Anschluß an die lutherischen Gedanken von Glauben und Wort, als ob sie von Haus aus gerade dahin gezielt hätte, wohin sie doch - es ist ein wahres Vexierspiel - von Haus aus so gar nicht gezielt zu haben scheint. Aber gerade in diesem paradoxen Übergang, mit dem Zwingli endigt, während Luther damit anfängt, muß jener in seiner besonderen inneren und geschichtlichen Notwendigkeit verstanden werden.

Die137 zweite Schrift ist die «Predigt von der ewigreinen Magd ­ Maria, der Mutter Jesu Christi, unseres Erlösers» vom 17. September |145 1522.138 Er hat sie seinen fünf lebenden Brüdern im Toggenburg gewidmet, von denen er einerseits gehört, daß sie sich seines Unternehmens halber Verdruß und Sorge um ihn machten, und andererseits, daß sie selbst ihm Anlaß zu Mißbilligung gaben dadurch, daß sie «aus dem frommen Geschlecht der Bauern und Arbeiter schlagen» und «auf Räuberei und Totschlag», d. h. in fremde Dienste ziehen wollten.139 Er ruft ihnen zu, es sei jetzt eine Zeit angebrochen, da Gott die böse Welt bessern wolle durch sein Wort.140 Ob er, der «Reiser Christi», da aus Furcht schweigen dürfe? Nein, «recht Stryter Christi sind, die sich nicht schämend, ob ihnen der Kopf zerknütschet wird um ihres Herrn und Hauptmanns willen».141 |

Sie sollen den bösen Gerüchten über ihn nicht Glauben schenken: «All min Arbeit und Unruh streckt sich dahin, daß alle Menschen recht erlernind, was großer Gnaden und Heils der Sohn Gottes, us der reinen Magd Maria geboren, uns geben hab.»142 Sie selber sollen 1. dem Wort Gottes selbst glauben lernen, 2. von ihm allein Hilfe erwarten, 3. bei ihm allein ihre Seligkeit suchen, 4. wissen, daß dies Leben ein Elend ist, nicht eine Seligkeit, 5. sich zu den Armen und Elenden rechnen, 6. niemand beschweren, 7.-8. in Allem das Vorbild Christi bedenken, 9. ihrer Sünden Vergebung bei ihm suchen, 10. mit ihm zu reden lernen, wie sie untereinander reden, «denn das ist das wahr Gebet». «Euer ewiger Bruder bleib ich, wenn ihr Brüder Christi seid.»143 Soweit die für Zwingli sehr bezeichnende Vorrede.

Die Schrift selbst setzt, an den anselmischen Gedankengang erinnernd, ein bei der Frage nach der Genugtuung, die der Gerechtigkeit Gottes geschehen müsse, und mit der Antwort, daß diese von Gott selbst beschafft sei durch den Immanuel, Gott mit uns, der unsere menschliche Natur von der reinen Magd Maria hat an sich genommen. Zwingli unterstreicht aufs Stärkste: die ewigreine Magd Maria, also nicht nur und selbstverständlich das «natus ex virgine» der Weih|146nachtsgeschichte, sondern, in Auseinandersetzung mit Helvidius (dem Zeitgenossen und Gegner des Hieronymus), die bleibende Jungfräulichkeit der Maria.144 Denn «bei Gott sind alle Dinge möglich, ja so möglich, daß alle Geschöpfe seinem Wort müssen gehorsam sein, ob es schon nach ihrem Vermögen ihnen unmöglich ist. … Dem Geheiß seines Wortes müssen alle Dinge gehorsam sein, ob es schon wider ihr natur und bruch ist. Denn der Lauf der Natur mag Gott, den Schöpfer und Ordner aller Dinge, nit zwingen, daß er nach ihro müsse wirken, sondern die Natur, die ihren Gang und Brauch von Gott hat, muß sich (durch) ihren Herren Gott lassen zwingen und führen; ouch lydet sie nüt unbillichs, wenn ihr Lauf hinderstellig wird gemacht (gehindert wird) oder geändert» - nicht mehr als wenn ein Arbeiter von seinem Herrn geheißen werde, dies und das anders zu machen -, «das heißt aber by uns ein miraculum, das ist Wunder, aber an ihm selbst, das ist nach der Wirkung Gottes, ist es kein Wunder.»145 Es kann keine Rede davon sein, daß Zwingli in dem auf den ersten Blick etwas auffallenden Betonen gerade dieses Punktes etwa aus seiner Rolle fiele. Im Gegenteil: Es ist die unbedingte Herrschaft Gottes über alles Kreatürlich-Endliche, die er wiederum auf dem höchsten Gipfel der Pyramide sozusagen zum Ausbruch kommen, die er in der Jungfrauengeburt und in der Jungfräulichkeit der Maria ein für allemal veranschaulicht sieht, die im wörtlichsten Sinn eben als Ausnahme die Regel bestätigen muß, wie die außerordentliche neutestamentliche Offenbarung überhaupt gerade in ihrer Einzigartigkeit nur sozusagen das Aufleuchten der allgemeinen Offenbarung ist. Und was bedeutet nun diese an Maria sichtbare unbedingte Gottesherrschaft über die Kreatur, um derer willen wir sie loben und grüßen, nicht anbeten, sondern loben und grüßen, «als wenn einer zu einer frommen Frauen, die Anna oder Gret hieß, spräch: Gott grüz dich, Anna oder Gret …, du bist eine fine Frau oder dergleichen»?146 Nicht das ist gemeint mit dem englischen Gruß, sagt Zwingli, daß sie etwa von ihro selbst voll Gnaden sei, sondern daß alle Gnade, mit der sie so reich und voll, von Gott, durch Gottes mächtiges Wort kommen ist und daß |147 sie als des Herrn Magd sich dem mächtigen Wort ganz und gar unterwarf, obschon es sie nach ihrem Verstand unmöglich däuchte, daß sie sich die Verächtlichkeit, Armut und Niedrigkeit ihrer Lage und nachher die ihres Sohnes nicht anfechten ließ, daß sie mit einem «mannlichen (!) Herzen» nach Verlassen aller Menschen für und für in Gott vertieft ihrem Sohne nachfolgte bis ans Kreuz.147 Und darum, sagt Zwingli gegen die, die ihn beschuldigen, der Ehre der Maria zu nahe zu treten, darum halte gerade er sie für erhöht über alle Geschöpfe, Selige und Engel, halte aber auch das für die höchste Ehre, die man ihr antun könne, daß man die Guttat ihres Sohnes, uns armen Sündern bewiesen, recht erkenne, recht ehre, zu ihm laufe um alle Gnade. Denn nichts macht größere Freundschaft denn «glyche der sitten: also werdend ouch wir keinen Weg gwüsser fründ der Heiligen Gottes, den so wir zu aller zyt ein ufsehen hand an den Hirten und Wächter unserer Seelen, Christum Jesum, und unser Leben nach ihm richtend oder gestaltend. Denn sie haben ihm auch also getan und sind in ihm selig geworden».148

Der Grundgedanke der Schrift von der ewigreinen Magd ist genau derselbe wie der von der Klarheit und Gwüsse, nur daß er ihn hier anknüpft an ein Datum der historischen Offenbarung, auf das «der gmeine Mensch ein flyssig Ufsehen hat»149, wie es in der Vorrede heißt, und daß er darum hier den letzten Schritt, den Schritt in die Paradoxie des Wortes und des Glaubens zuerst tut, um dann sofort zurückzukommen auf sein primäres Anliegen, auf die ethische Haltung des unbedingten und ausschließlichen, des demütigen und tapferen Bauens und Vertrauens auf Gott, die gegenüber der Unbedingtheit und Ausschließlichkeit der Gottesherrschaft, gegenüber der Barmherzigkeit und Freundlichkeit, die Gott uns dadurch erweist, daß er Gott ist, die einzig angemessene Haltung ist. Die ausdrückliche Polemik gegen das katholische System der Mittlerschaft, gegen das Vertrauen auf irgendwelche Kreaturen zwischen Gott und der Seele, gegen das Zwischenhineinschieben der Devotion zwischen den gottgewirkten Glauben einerseits und den schlichten, mutigen Gehorsam |148 andererseits, diese Polemik spielt in beiden Schriften eine verhältnismäßig geringe Rolle. Zwingli war in der glücklichen Lage, sehr rasch positiv, anschaulich und trotz aller dialektischen Schwierigkeit, die seine Gedankengänge zu belasten scheint, populär zu sagen, was er wollte. Man hat nicht den Eindruck, daß diese dialektische Schwierigkeit ihn selbst auch nur im Geringsten bedrückt hätte. Es mußte Alles so sein. Zu der Verbreitung der neuen Lehre haben sicher gerade diese beiden Schriften nicht wenig beigetragen.

Das letzte Stück dieses literarischen Feldzuges ist äußerlich das keckste, das beweist, daß Zwingli schon damals weit über die Grenzen des Bistums Konstanz hinaussah, das zunächst der Schauplatz seiner Taten war. Er richtete nämlich Ende des Jahres an den zu Nürnberg zusammengetretenen Reichstag eine Suggestio, Ratschlag150, in dem er sich warnend gegen die eben ergangene Botschaft des neuen Papstes Hadrian VI. wandte, die die Absicht bekundete, Karl V. und Franz I. zu versöhnen, den Türkenkrieg durchzuführen, die Kirche zu reformieren und die lutherische Sekte auszurotten. Das alles seien Vorspiegelungen, um derer willen die Deutschen Luther nicht preisgeben dürften. Sei es dem Papst ernst, so möge er mit der Reformation in Rom anfangen. Nicht um Luther handle es sich, sondern um das Evangelium, dessen Predigt auch der beste Krieg gegen den Türken sei, während bei seiner Preisgabe die Romanenses fortfahren würden, die Deutschen zu verlachen, wie sie es immer getan. Die kleine, äußerst herausfordernd, übrigens anonym geschriebene Flugschrift zeigt, daß Zwingli sich auch weltpolitisch im Klaren war, daß eine Reformation nur noch gegen die Kirche möglich sei. «Beschließet einen Rat», endigt sie mit Jes. 8,9, «und es wird nichts daraus, quia nobiscum deus.»151

Zwinglis Vorgehen im Jahr 1522 war, wenn man Alles übersieht, außerordentlich planmäßig und wohlüberlegt. Deutlicher hätte er nicht zeigen können, daß er jetzt den Bruch mit der alten Kirche wollte, und energischer hätte er nicht zu Werke gehen können, als in der uns nun bekannten Schriftenreihe geschehen ist. Gleichsam als |149 ideellen Abschluß legte er am 2. November 1522 sein Leutpriesteramt nieder, um sich vom Rat sofort erbitten zu lassen, in seinen Predigten trotzdem fortzufahren, in einem neuen Amt also, herausgetreten aus der kirchlichen Sukzession, als Anfänger einer neuen. In jener Zeit war es, daß sein Studiengenosse Leo Judae als Leutpriester an die St. Peterskirche nach Zürich kam und daß er einen weiteren treuen Freund gewann in Johannes Oecolampadius in Basel. |

Im Juli kam auf einem Esel reitend ein Franziskaner namens Franz Lambert nach Zürich. Ihm wurde erlaubt, im Fraumünster viermal zu predigen. Als152 er dabei auf die Fürbitte der Maria und der Heiligen zu reden kam, wurde er von Zwingli unterbrochen: Bruder, da irrest du! und nachher in einer Disputation so siegreich widerlegt, daß er beide Hände aufhob, Gott dankte und erklärte, nun wolle er nur noch Gott anrufen, um sich sofort nach Basel und Wittenberg aufzumachen, um dort Erasmus und Luther kennenzulernen. «Da zog er sin Kutten ab und nahm ein ehliche Frau.»153

24.XI.22 Aber die zwinglische Offensive hatte noch andere Wirkungen. Einem hat sie tiefen Schrecken eingeflößt, und das war Erasmus, dessen Neigungen und Hoffnungen ja wirklich in so ganz andere Richtung gingen. Er hatte Großes erwartet vom Amtsantritt des neuen Papstes Hadrian VI., dessen ersten Schritt Zwingli so mißtrauisch und feindselig begrüßt hatte. «Wir haben einen Theologen zum Papst», schrieb er damals an Zwingli, «bald werden wir sehen, was es mit der christlichen Sache für eine Wendung nimmt. Kämpfe nicht bloß tapfer, sondern auch klug; dann wird dir Christus verleihen, auch glücklich zu kämpfen.»154 Als er dann den Archeteles 📖155 bekam und teilweise gelesen hatte, äußerte er Sterbensgedanken und wandte sich beschwörend an Zwingli, er möchte doch der evangelischen Bescheidenheit |150 und Klugheit besser eingedenk sein und für seine weiteren Veröffentlichungen doch ja vorher mit gelehrten Freunden zu Rate gehen.156 Von jetzt an ist von Erasmus in der Korrespondenz mit jenem schonenden Respekt die Rede, mit dem man von älteren Herren zu reden pflegt, die es gut meinen, aber nicht mehr recht voll zu nehmen sind. Er halte es mehr mit der Art des Vaters Eli als mit der des Elias, erlaubte sich Zwingli in der Schrift an die deutschen Fürsten sogar öffentlich über ihn zu schnöden.157 Es war das natürliche Ende dieser Freundschaft, die ja im Grunde doch auf einem Mißverständnis beruht hatte. Aber auch in weiteren Kreisen begann sich die Reaktion zu regen, besonders in der inneren Schweiz, die mit ihrer reinen Land-, ja Hirtenbevölkerung das gegebene Zentrum der Freunde der alten Ordnung war. Noch im September 1522 hat Zwingli in Einsiedeln gepredigt, aber dann fing der Boden für ihn und seinesgleichen dort an, heiß zu werden. Mykonius in Luzern wurde als «Lutheraner» seiner Stelle entsetzt, die verheirateten Priester aus Zug und Schwyz vertrieben, in der Tagsatzung gegen das zwietrachtstiftende Treiben der Priester zum Aufsehen gemahnt. Der Bischof von Konstanz warnte die Zürcher Regierung aufs Neue vor dem auch den Staat bedrohenden Umsturz, wenn jeder «nach fürgefaßter selbstgetröster wissenhait» leben wolle.158 Aber auch noch massivere Maßregeln gegen den neuen Geist scheinen nicht ganz außer Betracht gefallen zu sein, wenn anders es seine Richtigkeit hatte mit der Warnung vor einem Plan, ihn zu vergiften, die Zwingli damals von befreundeter Seite erhielt, und wenn die verdächtigen Gestalten, die man nachts sein Haus umschleichen sah, keine Gespenster waren. Man staunt, wenn man liest, daß Zwingli im selben Jahr auch Scholien zu Homer159 geschrieben und allerdings unter dem Seufzer: Gute Götter, welch ein unerquickliches und trauriges Studium! auch die Erlernung des Hebräischen aufs Neue aufnahm und zu gutem Ende führte.

151 Die durch die Ereignisse des Jahres 1522 geschaffenen Verhältnisse drängten einer Entscheidung entgegen. Noch bedeuteten ja die von Zwingli getanen Schritte nicht mehr, als daß in kräftigster Weise eine Frage aufgeworfen war, die an ein akutes Ernstnehmen des sittlichen Gedankens und dann des Evangeliums und dann der Schrift und dann der Gottesidee geknüpfte Frage, ob nicht die kirchliche Entwicklung der letzten tausend Jahre als ein Irrgang zu erkennen, ob nicht mit ihr zu brechen, ein neuer oder vielmehr der älteste, der ursprüngliche Weg, so wie man ihn zu verstehen meinte, von diesem Bruch aus anzutreten sei. Auch die Stellungnahme des Zürcher Rates bedeutete doch zunächst nur, daß er es guthieß, ja wünschte, daß diese Frage aufgeworfen wurde, daß er ihr auf keinen Fall etwas in den Weg gestellt wissen wollte. Aber hart neben der Freiheit, die der Verkündigung der neuen Lehre mit ihrer Polemik gegen Fastengebote, Zölibat und Heiligenverehrung gelassen war, ja neben dem Gebot an alle Prediger, sich allein an die Autorität der Bibel zu halten, stand die Tatsache, daß immer noch Messe gelesen wurde, daß Fastengebote, Klostergelübde und Zehnten auch in Zürich immer noch offiziell zu Recht bestanden. Und so standen sich in der ganzen Schweiz das unruhige Rumoren der neuen radikalen Gedanken und die nicht so schnell zu erschütternde Wirklichkeit hart gegenüber, nicht nur in den Zuständen, sondern in den Menschen und oft genug in einer und derselben Person. Und immer mehr begann sich das ganze Land zu spalten, in solche, die mit den Zürcher Regierenden die Frage Zwinglis aufgeworfen haben wollten, weil sie sie mehr oder weniger mit ihm bejahten, und in solche, die sie verneinten und darum schon Gegner der Frage und des Fragers selbst waren. Aber wer weiß, wie lange sich dieser Zustand noch hätte hinziehen können? Auf eine Entscheidung hingearbeitet hat eigentlich nur der einzige Zwingli. Man muß die praktische Haltung, die er in dieser Zeit eingenommen hat, jedenfalls hinzunehmen, wenn man die für seine Theologie so bezeichnende Einheit von Kreaturbewußtsein und Werkzeugsbewußtsein («Din Haf bin ich …!»)160 erklären will, und wird dann vielleicht auf Picus von Mirandola und die anderen Einflüsse, unter denen er stand, nicht allzu viel Gewicht legen. Ein Mensch ist nicht vor Allem ein Kon|152glomerat von allerlei Einflüssen, sondern vor Allem ein Mensch, und dieser Mensch Zwingli war nun eben stärker als irgendeiner seiner Zeitgenossen jene Einheit: Er will, weil er muß, und er muß, weil er will. Determinismus? Ja, aber dann ist Determinismus etwas höchst Lebendiges, Persönliches, Ursprüngliches. Als das hat er sich, aus der Reihe seiner humanistischen Freunde plötzlich zehn Schritt vormarschierend und doch ganz sich selbst gleich bleibend, in jenem Jahr in so merkwürdiger Weise zum Herrn der Situation machen können. Er hatte die notwendige Entscheidung längst in einer ganz bestimmten Form ins Auge gefaßt: «Aperto … Marte», schrieb er schon im Archeteles 📖 (II,29 📖), möchte er einmal mit denen zusammentreffen, die Gegner seiner Sache seien, um sich von ihnen im Einzelnen und auf Grund der Schrift beweisen zu lassen, in was er gefehlt habe und fehle, natürlich um dann auch seinerseits nicht stumm zu bleiben.161 |

Die Auseinandersetzung mit dem Weihbischof Wattli am Anfang des Jahres gab einen kleinen Vorgeschmack von dem, was er wollte: es war das für die Anfänge der reformierten Reformation so bezeichnende Instrument der öffentlichen Disputation, nach dem er jetzt die Hände ausstreckte. In Rede und Gegenrede, an der sich jedermann, wer es auch sei, beteiligen konnte, sollten die aufgerichteten Positionen und Negationen erörtert und so der Obrigkeit, als der berufenen Instanz für das, was in der Kirche Rechtens sein solle, Gelegenheit geboten werden, die Lage des Streits zu überblicken und danach ihre Beschlüsse zu fassen. Ich brauche Sie wohl nicht erst aufmerksam zu machen auf die höchst problematischen Voraussetzungen dieser Idee: Also in Sachen dessen, was ein Jahrtausend lang als das Heiligste für Glauben und Leben gegolten hat, soll nun jedermann seine Stimme erheben und mitraten dürfen, wenn ihn sein Weg zufällig an den Ort einer solchen Disputation führt, und in denselben Sachen entscheidet letztinstanzlich die Obrigkeit dieses oder jenes kleinen Freistaates, die solches Turnier zu veranstalten für gut befunden. Etwas Pietätsloseres und Rationaleres läßt sich wohl nicht vorstellen. |

Es genügt natürlich nicht zur Erklärung, aber es muß immerhin gesagt sein, daß Zwingli seine Leute außerordentlich gut kannte: gerade so und nicht anders mußte die Reformation in der Schweiz ge|153macht werden, wenn es überhaupt gehen sollte. Der Schweizer ist in öffentlichen Dingen ein Mensch, der, wenn er zu den Geführten gehört, sich doch unter keinen Umständen blindlings und unbeteiligt führen läßt, sondern, wenn er nicht bis zuletzt mitwirken kann, mindestens bis zuletzt mitreden will; wer ihm den Mund verbieten wollte, würde ihn in seinen heiligsten Gefühlen verletzen, und es hat noch Keinen gegeben, der ungestraft den Versuch gemacht hätte, sich ihm gegenüber mit Hilfe eines Maulkorbs irgendeiner Art durchzusetzen. Und wenn er zu den Führenden gehört, so weiß er, daß seine Regierungsweisheit darin bestehen muß, die vox populi möglichst sinnreich als vox Dei auszulegen, möglichst vorsichtig die Diagonale zu ziehen zwischen dem, was er selbst für richtig halten würde, und dem, was offenbar des «Herrn Omnes»162 Meinung ist; und wohl dem, der zu diesem Kompromiß (Kuhhandel) die nötige Festigkeit und Geschmeidigkeit mitbringt. Als ein Ineinander und Miteinander von Führen und Geführtwerden beider, der Oberen und der Unteren, hat sich die Schweizergeschichte in einer großen ehrlichen und glücklichen Mittelmäßigkeit durch die Jahrhunderte vorwärtsgeschoben, ein ununterbrochenes Palaver, ein fortwährender Markt über Alles und Jedes, was vielleicht der Grund war, daß die Schweiz es nicht zu der historischen Größe der anderen Völker, aber auch nicht zu ihren großen historischen Dummheiten gebracht hat, der Grund, daß in der Schweiz die Herren, die Führungspersönlichkeiten etc. nicht gedeihen können, daß aber auch das Herabsinken des Volkes zur Masse, zum Pöbel ein für allemal verhindert ist. Verständige Schweizer haben die Relativität und Ergänzungsbedürftigkeit der hinter ihrer Geschichte stehenden Lebensansicht von jeher selber am besten eingesehen, um sie dann, wie es sich gehört, mit wehmütiger Entschlossenheit doch und erst recht zu bejahen. Darum der alte schweizerische Wappenspruch «Hominum confusione et Dei providentia Helvetia regitur»163, aus dem man, wenn man historisch-psychologisch vorge|154hen will, nicht nur die Idee der Disputation, sondern die ganze zwinglische Theologie ableiten kann. Es konnte in der Schweiz wirklich auch in der Reformation nicht anders als schweizerisch zugehen, und dieses schweizerische Element mit seiner Art und Unart war aus der reformierten Kirche und Theologie, die nun einmal da ihren Ursprung genommen, nicht mehr ganz auszuscheiden, auch da nicht, wo sie wie in Deutschland in eine so total andere Luft versetzt wurde. Vielleicht ist das der tiefste Grund, warum der hochkonservative Fr. J. Stahl, wie wir hörten, beim Studium des Reformiertentums und bei der Entdeckung seines zwinglischen Einschlages so nervös wurde.164 Aber warum sollte diese Art samt Unart nicht mindestens auch eine im Ernst in Betracht zu ziehende Möglichkeit sein? Nietzsche war ja sogar der Meinung, eine «zeitweilige Verschweizerung» sei «ein ratsames Mittel, um ein wenig über die deutsche Augenblicklichkeits-Wirtschaft hinauszublicken».165 Lassen Sie sich also diesen Tropfen auch in meinen Mitteilungen freundlichst gefallen! |

Wie sehr aber dies, wie gesagt, erstaunlich irdische und pietätslose Instrument der Disputation auch abgesehen von diesem Zusammenhang zum ganzen Charakter der zwinglischen Theologie paßt, brauche ich wohl nicht näher zu begründen. Religion und Kirche sind eben bei ihm durchaus in ihrem irdischen, diesseitigen Zusammenhang gesehen und darum auch ihre allfällige Reformation. Und im Diesseits geht’s nun einmal rational zu. Den Gegenstand von Religion und Kirche, das Jenseits Gottes, hat er ja auf der anderen Seite der menschlichen Verfügungsgewalt so gründlich entrückt, daß er es sich leisten konnte, ihr da, wo ihr natürliches Gebiet ist, umso unbedenklicher Raum zu geben, wobei nicht zu übersehen ist, daß der jenseitige Faktor nach Zwinglis und der allgemeinen Ansicht dadurch auch hier genügend zu Worte kam, daß man ja als Kriterium der menschlichen Kritik zum vornherein die «Geschrift» aufstellen wollte.

155 Diesem Wunsch Zwinglis nach einer Disputation kam nun ein Schritt entgegen, der von der Gegenseite aus getan wurde. Am 15. Dezember 1522 faßte die Tagsatzung der eidgenössischen Stände unter dem Übergewicht der Urschweizer den Beschluß, «solch neue Predigt» zu unterdrücken, denn es sei zu besorgen, daß, wenn man ihr nicht «tapferen Widerstand» entgegensetze, «daraus große Unruhe und Schaden entstehen würde».166 Heftige Auftritte in der Augustinerkirche zwischen Zwinglis Freund Leo Jud und einem predigenden Mönch hatten auch in Zürich selbst neue Aufregung verursacht, und so beschloß der Rat am 3. Januar 1523 auf Zwinglis wiederholten Antrag, auf den 29. Januar, den Tag nach Kaiser-Karolus-Tag, die Pfarrer, Seelsorger, Prädikanten «gemeiniglich und jeder in sunder» auf das Zürcher Rathaus zu entbieten, um sich über die erhobene Entzweiung und die gegenseitigen Beschuldigungen auf Grund «wahrhafter göttlicher geschrift und in tütschen Zungen» auszusprechen. Der Rat werde aufmerken, ob es ihn gut «bedünke», und je nachdem es sich nach göttlicher Schrift finde, «werdend wir ein jeden heimschicken mit Befehl, fürzefahren oder abzustehen», denn es könne und solle nicht dabei bleiben, daß für und für ein jeder Alles, das ihn gut dünke, ohne Grund der rechten göttlichen «Gschrift» von der Kanzel predige.167 Auch der Bischof von Konstanz wurde eingeladen, persönlich oder durch einen Vertreter teilzunehmen. Zwinglis Freude über die Aussicht auf diese Staatsaktion war groß, gerade wie sechs Jahre später, als sich die Aussicht auf das Marburger Gespräch eröffnete. Er hatte eben wirklich als Diskussionsredner Qualitäten, in denen ihn weder Luther noch später Calvin erreicht hat. Seine einzige Sorge war, der Generalvikar des Bischofs, Johann Faber, der eben aus Rom zurückgekehrt war und als Theologe einen gewissen Ruf genoß, könnte etwa an der Teilnahme verhindert werden. «Gott gebe, daß nichts ihn zurückhalte!», schreibt er an Oekolampad.168 Dieser hatte wohl so unrecht nicht, wenn er etwas dämpfend zurückschrieb, er habe Bedenken, das im Geist Begonnene könnte im Fleisch endigen [vgl. Gal. 3,3], Disputationen seien Anlässe zu Prunk und Streit, Christus aber sei nicht «turbulentus» und «cla|156mosus», sondern komme herab wie der Regen auf das Fell des Gideon [Ri. 6,36–40].169 Das wußte Zwingli freilich auch, aber es war sicher nicht unnötig, daß es ihm auch ausdrücklich gesagt wurde. |

Er veröffentlichte nun zunächst 67 Schlußreden (Thesen)170, über welche er Rede stehen wolle als über von ihm gepredigte, schriftgemäße Wahrheiten. Sie sind als erster, wenngleich primitiver und durch die Kampfsituation, der sie entsprungen, sehr einseitig ausgefallener Versuch einer Symbolbildung auf reformiertem Boden zu betrachten und figurieren darum mit Recht an der Spitze der Müllerschen Sammlung der Reformierten Bekenntnisschriften171. Man tut gut, wenn man die späteren Gestaltungen der reformierten Theologie verstehen will, die unter dem beherrschenden Einfluß Calvins stehen, aber auch unter dem Einfluß der Absicht, sich dem Luthertum anzugleichen, sich diesen einseitigen und streitbaren Anfang in Erinnerung zu rufen, angesichts dessen man sicher nicht sagen kann, daß die reformierte Theologie nicht ihr eigenes Thema habe. |

Es172 wird in den 16 ersten Sätzen straff entwickelt173: Das Evangelium braucht keine Bewährung durch die Kirche. Seine Summe ist |157 die in Christus geschehene Kundgebung des Willens Gottes und unsere durch seine Unschuld vollbrachte Erlösung vom Tod und Versöhnung mit Gott. Deshalb ist Christus der einzige Weg zur Seligkeit für Alle, die je waren, sind und sein werden. Wer andere Türen, andere Lehren neben ihm zu kennen meint, der weiß nicht, was Evangelium ist. Er ist der Wegführer und Hauptmann, dem ganzen menschlichen Geschlecht von Gott verheißen und geleistet, das ewige Heil und Haupt der Gläubigen, ohne ihn sind sie tot, in ihm lebend sind sie sein Leib, «die kilch oder gemeinsame der Heiligen, ein Husfrow Christi, ecclesia catholica». Menschliche Satzungen sind der Abfall von ihm. Hört man statt dessen auf ihn, dann erkennt man den Willen Gottes und wird durch seinen Geist zu ihm gezogen und in ihn verwandelt. Darum ist höchster Eifer nötig, der Predigt seines Evangeliums Raum zu schaffen. Alle Wahrheit ist klar in ihm, aber auch klar die Unnützlichkeit aller Menschenlehre zur Seligkeit.

These 17-63 sind eine einzige polemische Entwicklung dieses Themas gegenüber der Lehre der bisherigen Kirche.174 Christus, nicht der Papst, ist der oberste Priester, die Messe kein Opfer, sondern ein Wiedergedächtnis und Sicherung der Erlösung in Christus, Heilige als Mittler neben ihm sind überflüssig, unsere Werke sind gut, sofern sie Christi Werke sind, sofern sie unsere sind, nicht recht, nicht gut. Christi Armut schließt den Reichtum der Kirche aus. Speisenverbote und heilige Zeiten sind nicht von Gott geboten, das Mönchstum eine Verfehlung gegen die Aufrichtigkeit und gegen die Brüderlichkeit, der Zölibat eine gefährliche Anmaßung, der Bann kann nur eine menschliche Maßnahme sein. Aus der Lehre Christi folgt nicht die Aufrichtung einer besonderen kirchlichen Gewalt, sondern die rechte Respektierung der weltlichen, von der erwartet wird, daß sie in den Händen von Christen liege. Sofern sie nicht gebietet, was wider Gott ist, ist ihr Gehorsam zu leisten. «So sie aber untrüwlich und usser der Schnur Christi faren würdind, mögend sie mit Gott entsetzt werden» (!).175 Wahres Gebet geschieht im Geist und in der Wahrheit zu Gott, nicht als Tempelgesang oder Geschrei vor den Menschen. Ärgernis der Schwachen ist zu meiden, aber das schlimmste Ärgernis ist der Zöli|158bat. «Pfuch der Schand!»176 Sündenvergebung ist nur in Christus zu finden. Wer sie bei der Kreatur sucht, raubt Gott seine Ehre und treibt Abgötterei. Bußwerke sind eine Schmähung Gottes, weil sie sich an Stelle Christi drängen, der all unsere Schmerzen und Arbeit getragen hat. Die mit dem Glauben an das Fegfeuer verbundenen Genugtuungen scheitern daran, daß die Bibel uns vom Fegfeuer nichts sagt und daß das Urteil über die Abgeschiedenen allein Gott bekannt ist. Doch soll Fürbitte für die Verstorbenen nicht geradezu verworfen sein. Priester ist nur der, der das Wort Gottes verkündigt. Die sämtlichen Mißstände sollen ohne persönlichen Zwang abgeschafft werden, aber die geistlichen Oberen sollen sich beeilen, das Kreuz Christi statt der Geldkiste aufzurichten, denn «die Axt stat am Baum».177 Und über das alles und was etwa noch über Zinsen, Zehnten, ungetaufte Kinder und Firmung zu sagen wäre, soll nun nicht mit Sophisterei und Menschentand, sondern auf Grund der Schrift, die den Geist Gottes atmet, geredet werden, «damit man die Wahrheit oder find, oder so sy funden ist, als ich hoff, behalt. Amen.»178 |

Wie man sich auch zu dem Inhalt und der Tendenz dieser Sätze stellen mag, das ist sicher, daß sie das Erzeugnis einer außerordentlich geschlossenen und in sich selber notwendig zusammenhängenden Auffassung des Christentums sind. Daß die Grundgedanken Luthers darin verarbeitet sind, das ist ja deutlich, aber ebenso das andere, daß sie bei Zwingli in seinen eigenen Gedankengang wie hineingewachsen erscheinen, nicht als etwas Neues und Fremdes, sondern eben nur als neue Explikation seiner eigensten These. Man beachte ferner, wie christozentrisch das Bekenntnis Zwinglis ist, besonders die Grundlegung im Schlußsatz 1-16, wie aber auch da sein Besonderes durchschlägt: 1. die Kontrastierung Christus - Kirche, 2. die entschiedene Voranstellung der Offenbarung des Willens Gottes in Christus, dem Wegführer und Hauptmann, 3. die Universalität Christi als des «Weges» aller vergangenen und kommenden Geschlechter, 4. die Begründung auch der Erlösung und Versöhnung in Christus auf seine Unschuld, 5. die Auffassung der Gläubigen als Brüder Christi. Der Blick |159 ist und bleibt auf den Menschen Christus gerichtet, um dann aber gerade an dieser höchsten und letzten Grenze, die er zu erreichen vermag, das zu entdecken, was den Menschen nur insofern mit Gott verbindet, als179 es alle menschliche Größe und Autorität niederwirft, alleinigen, einzigartigen Gehorsam, alleiniges, einzigartiges Vertrauen fordernd. Es war zum vornherein klar, daß der schweizerische Katholizismus der Wucht dieser Gesamtanschauung etwas ihr Ebenbürtiges und Gewachsenes nicht entgegenzustellen haben werde, besonders da man sich über die Grundsätzlichkeit des ganzen zwinglischen Angriffs offenbar sehr unzutreffenden Vorstellungen hingab und wohl dies und das, aber nicht etwas gegen ihn einzuwenden hatte. Seine Stärke, die er mit Luther und Calvin gemeinsam hatte, war, daß er nicht dies und das, sondern etwas dachte und wollte, seine besondere Stärke, daß dies Etwas dem laienhaft-christlichen Denken von Natur so nahe lag, so viel deutliche Beziehungen zu dem hatte, was die Menschen in der Praxis des Lebens ohnehin bewegte, oder doch von da aus leicht zu verstehen war. Er hatte wirklich Recht, wenn er dem großen Tag zuversichtlich und siegesgewiß entgegensah, und seine Erwartung ist denn auch nicht getäuscht worden.

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[Die Zürcher Disputationen]

27.XI.22 Ich habe meine Gründe, Ihnen heute die sogenannte Erste Zürcher Disputation, die äußerlich betrachtet vielleicht der rasch gewonnene Höhepunkt in Zwinglis Leben und Wirken war, in einiger Ausführlichkeit darzustellen. Ich schließe mich dabei an an die Bd. I wiedergegebene Relation von E. Hegenwald, ergänzt durch den Bericht des bischöflichen Generalvikars.180 |

In der Frühe des 29. Januar trat auf dem Rathaus zu Zürich eine Versammlung von etwa 600 Personen zusammen, ihr Hauptbestandteil die zürcherische Welt- und Klostergeistlichkeit, dazu der Rat und andere interessierte Bürger, aus St. Gallen Vadian, aus Schaffhausen Sebastian Hofmeister, aus Bern Sebastian Meyer (die übrigen eidgenössischen Orte hatten eine Beschickung abgelehnt und die Teilnahme sogar verboten), endlich eine vierköpfige Abordnung des Bischofs, unter ihr (Zwinglis Gebet war also in Erfüllung gegangen) der Generalvikar Johann Faber, «in der roten Schlappen» (I,633 📖)181, dessen Kampfkraft freilich zum vornherein dadurch geschwächt war, daß er nur den Auftrag empfangen hatte, zuzuhören und bei allfälligen Streitigkeiten schlichtend einzugreifen, und es (darum wohl) unbegreiflicherweise unterlassen hatte, sich vorzubereiten; nicht einmal die 67 Thesen hatte er gelesen. Die Leitung lag in den Händen des Bürgermeisters Röist. Für Zwingli hatte man in der Mitte des Saales eine Art Gefechtsstand zurechtgemacht, einen besonderen Tisch, vor dem er einsam saß, vor sich eine lateinische, eine griechische und eine hebräische Bibel. Der Bürgermeister eröffnete mit der Erinnerung an das nun lange genug ergangene Klagen über Zwinglis Predigt. Der Rat sei dessen müde geworden und wünsche eine Entscheidung. Wer et|161was in dieser Sache vorzubringen habe, der habe nun Gelegenheit, sich auszusprechen.182 Ihm folgte als Sprecher der Konstanzer der bischöfliche Hofmeister Ritter von Anwyl, der der Versammlung jenen scheinbar so klugen, in Wirklichkeit von großer Unkenntnis der Verhältnisse zeugenden Auftrag mitteilte, mit dem sie hergekommen seien.183 Was in Konstanz wohl als überlegene Zurückhaltung gegenüber einem illegitimen Unternehmen, dem man sich doch nicht ganz entziehen konnte, gemeint war, das konnte in Zürich, besonders da die Instruktion in praxi doch nicht konsequent befolgt werden konnte, keinen anderen Eindruck erwecken als den, die kompetente kirchliche Stelle habe in diesem entscheidenden Augenblick im Gefühl der Schwäche ihrer Sache versagt. Als Dritter redete Zwingli: Es gebe zweierlei Zeiten des göttlichen Wortes, solche, da es den Menschen verborgen sei, und solche, da es wieder auf den Leuchter gestellt werde. So sei es jetzt als die Predigt von dem alleinigen Seligmacher Christus durch die Gnade und Einsprechung des heiligen Geistes wieder an den Tag gekommen. Er, Zwingli, wisse nicht, wie es komme, daß es nun gerade durch ihn reden wolle, aber es wolle reden und habe schon geredet. Und nun werde er darum Ketzer gescholten. Was er gepredigt habe, das könne jedermann bekannt sein aus seinen Schlußreden, die er nun gegen jedermann, wenn es sein müsse, zu verantworten bereit sei. «Nun wohl har in dem Namen Gottes! Hier bin ich.»184 |

Auf diese Herausforderung hin meinte nun Faber unbesonnenerweise noch einmal darüber reden zu müssen, warum er schweigen wolle. Wer wollte nicht das heilige Evangelium predigen?, versicherte er pathetisch und unter Zitierung von Röm. 1,16, er gewiß! Was die erwähnten Anklagen gegen Meister Ulrich beträfen, so würde er kein Bedenken tragen, ihn, wenn er nach Konstanz käme, in allen Ehren in sein Haus aufzunehmen und zu traktieren. Aber zum Disputieren sei er nicht hiehergekommen. Denn um was es hier gehe, den alten überkommenen Gebrauch löblicher Gewohnheiten, das gehöre vor eine christliche Versammlung aller Nationen oder vor ein Konzil von Bischöfen und Gelehrten. Würde man hier etwas beschließen, «was |162 wurdend die in Hispania, die in Italia, die in Francia, item die in Septentrione dazu sagen?»185 Also rate er, diesen Streit entweder auf das in Nürnberg schon beschlossene Konzil oder vor eine hohe Schule zu bringen, «als do ist Paris, Cölln oder Löwen. (Hie lachend alle Menschen; denn Zwingli fiel in die Red, sprechend: wie wär aber Erdfurt? sollt Wittenberg nüt? sprach Vicarius: nein, der Luther wär zu nahe. Auch sprach er: ab aquilone panditur omne malum.)»186 Ob denn allein in Zwingli und seine Freunde der Geist Gottes gekommen und die Weinschenken Jovis und alle Heimlichkeiten des Reiches Gottes in ihnen eröffnet seien, während das, was die heiligen Väter geredet, Menschentand sein müsse?187 Er hatte gerade genug gesagt, um zu erreichen, was er hätte vermeiden sollen: daß Zwingli Gelegenheit bekam, seine Polemik zu entfalten: Wir sind nicht hier, um nach Gebrauch und Gewohnheit zu fragen. «Wir wöllend reden von der Wahrheit» und «Gewohnheit soll der Wahrheit wychen.» Auf ein Konzil und dergl. zu warten, ist ganz überflüssig. Ich sage, «das hie in dieser Stuben ohn Zwyfel ist ein christliche Versammlung». Episcopus heißt ein Wächter oder Aufseher, «uf gut tütsch ein Pfarrer», derer sind genug da. Was beweist die Berufung auf die fremden Völker, denen man ja die Wahrheit Christi noch vorenthält? Mit dem in Nürnberg angeblich beschlossenen Konzil werde es wohl noch gute Weile haben. Was soll unterdessen geschehen? Gott wird uns nicht nach dem von Papst und Konzil Gebotenen, sondern nach dem Halten seiner Gebote fragen. Die Bibel ist da, Gelehrte in allen Sprachen sind auch da, christliche Herzen redlichen Verstandes, die ohne Zweifel durch den heiligen Geist gelehrt sind, sind auch da. Also warum nicht reden von dem, was doch Alle beschäftigt?188

Auf diese Worte trat ein langes, tiefes Schweigen ein. Der Bürgermeister ruft nach Rednern. «Aber do was nieman.»189 Zwingli bittet, droht schließlich seine Widersacher mit Namen aufzurufen. «Aber da was keiner, der harfür wollt treten oder etwas wider ihn reden.»190 Da |163 rief von hinten bei der Türe ein bekannter Lustigmacher namens Gutschenkel, «macht ein lächerlichen Possen, sprechend überlut: Wo sind nun die großen Hansen, die uff der Gassen so tapfer pochend, tretend nun harfür! hie ist der mann! Ihr könnt wohl all hinter dem Wyn reden, aber hie will sich keiner regen. Dess lachtend alle Menschen.»191 Dann wiederholte Zwingli seinen Appell zum dritten Mal.192 |

Und193 nun gelang es einem Landpfarrer namens Wagner, den Generalvikar ein zweites Mal in für ihn gefährlicher Weise herauszulocken, indem er feststellte, wenn Zwingli jetzt unwiderlegt bleiben sollte, dann falle doch wohl das vor einem Jahr ergangene bischöfliche Mandat dahin und dann sei dem Pfarrer von Fislisbach Unrecht geschehen, der, weil er gegen den Heiligendienst gepredigt und sich verlobt hatte, in Konstanz eingesperrt worden war.194 Faber antwortete wegen des Mandats, er kenne seinen Inhalt nicht, da er damals in Rom gewesen sei (für den offiziellen Vertreter des Bischofs eine ganz unmögliche Ausrede), der Pfarrer von Fislisbach aber sei [ein] unwissender und ungebildeter Mensch, den er, Faber, selber verhört und in Betreff der Heiligenanrufung durch «Gschrift», nämlich aus Genesi, Exodo, Ezechiel und Baruch überwiesen, überwunden und zum Widerruf veranlaßt habe.195 |

Faber ahnte nicht, in welche Falle er ging, als er das sagte. Nicht ohne besondere Schickung Gottes habe er das von den Heiligen sagen müssen, fuhr jetzt Zwingli auf. Er halte nämlich, wie aus seinen Artikeln ersichtlich, Christus für den alleinigen Mittler und Seligmacher und begehre nun um Gottes und um christlicher Liebe willen von dem Herrn Vicari, ihm doch die gegenteiligen Schriftstellen mitzuteilen, mit denen er den Pfarrer von Fislisbach widerlegt habe.196 |

Darauf197 Faber: Liebe Herren, ich sehe wohl, das Spiel wird über mich hinausgehen. Er wolle ja eben nicht disputieren. Ob es denn |164 angehe, hier auf die alten, längst verurteilten Ketzereien der Novatianer, Montanisten, Sabellianer, Ebioniten, Marcioniten, der Böhmen und Pikharden, des Wiclef und Huß zurückzukommen? Greife man die siebenhundertjährige Gewohnheit an, so falle Alles aus, nächst dem Papst werde die Reihe an Maria und dann an Christus selbst kommen. Es sei unchristlich, auch nur zu denken, die Väter und Vorfahren könnten sich so geirrt haben. |

Und noch einmal, wenn man nun hier zu Zürich so vorgehe, «wie wurde das denen in Orient, denen in Occident, von Ufgang bis zu Niedergang der Sonnen, item denen in Hibernia, in Mauritania, in Syria, in Cappadocia oder in Insulis Cycladibus gefallen?» Auch sei die Kenntnis der Sprachen nit eine kleine gab von Gott, derer er sich wenigstens nicht rühmen könne, der nur Latein «ziemlich» verstehe und kein «orator» und «poeta» sei noch sich dafür ausgebe. Zur Schrift brauche es Auslegung und zur Auslegung die hohen Schulen.198 |

Aber nun ließ Zwingli den Unglücklichen nicht mehr los: das seien Ausschweifungen und glatte Worte. Er wolle die Stellen hören, mit denen der Pfarrer von Fislisbach widerlegt worden sei. Das ist das rechte Schlußziel, darauf man begehrt, eure Antwort gütigst zu hören, und zwar Antwort «ad spiesum199 mit einfältigen, usgedruckten Worten»: da und da ist’s geschrieben, damit man es suchen und sich von ihm unterweisen lassen könne. Die Konzilien hätten sich notorisch unter sich widersprochen, was nicht die Art des heiligen Geistes sei. Was die Väter und Vorfahren betreffe, so seien wir alle «bresthaftig» und Sünder und könne man sie darum, wenn sie geirrt, ruhig der Barmherzigkeit Gottes überlassen, ohne seinem heimlichen Ratschluß vorgreifen zu wollen. Die angeführten fremden Völker aber hätten selber in vielen Stücken ein viel freieres Verhältnis zu den römischen Satzungen als «wir thorechten Tütschen». Nun aber solle der Vicari ad spiesum erklären, wie es sich mit den Stellen aus dem Exodo und Baruch verhalte.200 Faber: er habe ja zugegeben, er |165 könne nicht so köstlich reden. (Zwischenruf von Zwingli: Es bedarf «nit so viel Zänselns»201!)202 |

Es setzte dann eine längere kirchengeschichtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden ein um die Frage des Zölibats, seines Alters und seiner Allgemeingültigkeit. Sie verlief sich zuletzt im Streit um eine Cyprianstelle203, bis Hofmeister von Schaffhausen wieder an das Thema erinnerte, indem er erzählte, wie er in Luzern aus demselben Grunde wie der Pfarrer von Fislisbach als Ketzer verklagt und ausgetrieben worden sei und wie er nun wirklich Faber um Angabe jener Stellen bitten möchte, um zu erfahren, ob er sich geirrt!204 Zwingli: er auch, da er aus dem Alten und Neuen Testament nur einen Trost, Heil, Seligmacher, Mittler, Fürsprecher kenne, Jesus Christus.205 Faber hielt es für angemessen, hier zu lachen, das wisse er auch, aber Christus sei doch nur die höchste Staffel des Weges zu Gott, die nicht hindere, daß man auch mit den niederen anfangen könne, also bei den Heiligen.206 Was ein törichtes Stück wäre, antwortete Zwingli, wenn man in der Lage sei, mit der höchsten anzufangen.207 Hier mischte sich ähnlich wie vorher Hofmeister Leo Judae ins Gespräch. Er gedenke, eben nach Zürich zu berufen, sich an die Schrift und nicht an die Gewohnheit zu halten und also für die alleinige Ehre Christi einzutreten.208 Faber antwortete mit einem Witz: «Ne Hercules quidem contra duos»209, worauf das Gespräch in «söliche und andre spässlin» auszuarten drohte210. Der Bürgermeister meinte: «Das Schwert, damit der Pfarrer von Fislisbach, ze Kostenz gefangen, erstochen ist, will nit harfür.»211 |

Bis auf erneutes Drängen Zwinglis Faber endlich das Wort der Maria: Mich werden seligsprechen alle Geschlechter! [Lk. 1,48] und |166 das der Elisabeth: Selig bist du unter den Frauen! [Lk. 1,42] und den Ausruf jenes Weibes: Selig ist der Leib, der dich getragen! [Lk. 11,27] als den verlangten Schriftbeweis vorbrachte.212 Aber wo von Anrufung und Fürbitte die Rede sei, wollte Zwingli wissen. In diesem kritischen Augenblick erhielt Faber Hilfe von einem seiner Gefährten, dem Dr. Martin Blansch aus Tübingen, der grundsätzlich festgestellt wissen wollte, daß die Beschlüsse der vier großen Konzilien den Evangelien gleichzustellen seien. Denn die im heiligen Geist versammelte Kirche könne nicht irren. Wer euch hört, hört mich! [Lk. 10,16]. Die römische Kirche sei nun einmal seit vielen hundert Jahren die Mutter aller anderen. Hieronymus jedenfalls bejahe die Fürbitte der Heiligen213, und bestätigt werde dieser Brauch durch die Erfahrung so vieler Wunderzeichen.214 Darauf Zwingli: Sind denn die Konzilien im heiligen Geist versammelt gewesen? Der heilige Geist ist sich selbst gleich. Die Konzilien waren es nicht. Was heißt Kirche? Die Zahl aller Christgläubigen, in dem Geist und Willen Gottes versammelt, die ihren Glauben und ihre Hoffnung auf Gott als ihren Gemahl setzt, allein an seinem Wort und Willen hängt. Diese Kirche kann nicht irren, weil sie wirklich nichts aus Mutwillen tut, sondern das sucht, was der Geist Gottes heißt, erfordert und gebietet. Wer euch hört, hört mich! Ja, sofern ihr das Wort Gottes predigt. Sind Wunderzeichen geschehen, warum schieben wir sie der Kreatur zu, statt Gott? warum sind wir so schwachgläubig, von Christus zu fliehen und Hilfe bei den Heiligen zu suchen?215 Es folgten dann noch zwei belanglose Scharmützel zwischen Faber und dem Schaffhauser Hofmeister und zwischen Zwingli und dem Chorherrn Jakob Edlibach, unterbrochen durch eine feierliche Allokution des Berner Seb. Meyer an die Zürcher Regierung, sie möge sich, obwohl sie in der Welt ein kleiner Haufe sei, nicht fürchten, den betretenen Weg zu Ende zu gehen.216 Vorläufig erklärte aber der Bürgermeister: «Mine Herren, sprach er, sind müd zu sitzen. Es wär doch bald Zyt, zu morgen zu essen.»217 |

167 Als218 man sich nach Tisch wieder zusammenfand, war unterdessen zweierlei geschehen. Der Rat hatte in einer Zwischensitzung einen Beschluß gefaßt: Es habe sich niemand gefunden, der den Meister Ulrich Zwingli mit der heiligen Schrift überwunden habe. Er möge daher «fürfaren» und hinfür wie bisher das heilige Evangelium nach dem Geist Gottes «sines vermögens» verkünden, solange und bis er eines Besseren berichtet werde, es sollten aber auch die anderen Prädikanten zu Stadt und Land nichts mehr predigen, was sie nicht mit der Schrift bewähren könnten, und alles Anklagen von jetzt an unterlassen.219 Das hörend stand Zwingli auf und sprach: «Gott sei Lob und Dank, der sein heiliges Wort im Himmel und auf Erden will herrschen!» Nun werde Gott den Herren von Zürich auch zu allem Weiteren, was noch nötig, Kraft und Macht verleihen.220 |

Das zweite Zwischenereignis war, daß der unglückliche Faber jetzt erst über Tisch die 67 Schlußreden gelesen hatte. Er stand nun, sehr post festum, auf und erklärte, daß er entdeckt habe, sie seien ja ganz und gar gegen die Zeremonien, Gott zu Lob und Ehren gesetzt, gerichtet zum Nachteil der göttlichen Lehre Christi. Das will ich «bewysen».221 Zwingli: «Herr Vicari! das tund! das wellend wir gern hören!»222 Es entwickelte sich nun, jedenfalls tief in den Nachmittag hinein, eine zweite stürmische Reihe von Reden und Gegenreden, bei der Faber, der am Vormittag, offenbar völlig ahnungslos über Zwinglis Standpunkt, die Sache leicht genommen und daher verhältnismäßig liebenswürdig geblieben war, nun, da er sich einigermaßen orientiert hatte, ziemlich hitzig und schlagfertig, aber darum nicht geistreicher und in der Wahl seiner Gründe nicht glücklicher wurde. Aber er konnte die Schlappe, die er am Vormittag so offenkundig davongetragen, nun nicht mehr gutmachen, ganz abgesehen davon, daß die Partie ja offiziell schon entschieden war. Auch Zwingli war am Nachmittag womöglich noch lebhafter; er verteidigte ja jetzt seine schon gewonnene Sache. Besonders von dem parlamentarischen Mittel des Zwischenrufs hat er |168 in jenen Stunden virtuosen Gebrauch gemacht. Faber wollte die Zeremonien der Kirche, die er in den Schlußreden besonders angegriffen fand und auf die er nun das Gespräch lenkte, unter den Schutz des Wortes: Wer nicht wider euch ist, der ist für euch! stellen, da sie ja doch zur Ehre Gottes geschähen. Darauf Zwingli: Es frage sich eben, ob Menschensatzungen nicht wider Gott seien. «Gott will allein von uns haben sin Gsatz, sinen Willen, nit unser gutdünken.» An Gehorsam, nicht an kirchlichen Bräuchen ist ihm gelegen. Faber zitiert Joh. 16,12: Ich habe euch noch Vieles zu sagen: damit sei das durch den heiligen Geist den Konzilien etc. Mitgeteilte gemeint. Zwingli: Damit kann nur gemeint sein, was der Geist, nicht was der Mutwille der Menschen eingibt. Was das für Argumente seien, die er da vorbringe! Er, Zwingli, wisse mindestens sechzig Laien in diesem Saal, die im Stande wären, alle seine bisherigen Gründe zu widerlegen. Faber: Ob denn Zwingli der Meinung sei, überhaupt nur das im Evangelium Geschriebene dürfe Geltung haben? Zwingli: Das sei nur Sophisterei, ein Gelehrter müsse seine Sache mit Gschrift bewähren können. Faber: Auch Paulus habe sich an Traditionen gehalten, z. B. 1.Kor. 11,23 («Ich habe es von dem Herrn empfangen …»), 2.Thess. 2,13ff. («Haltet an den Satzungen, die ihr gelehret seid»). Zwingli: Ja, aber nur in Anwendung von Worten Christi auf konkrete Verhältnisse. Faber: Zwingli bestreite, daß die Messe ein Opfer sei. Aber seit 1400 Jahren habe sie dafür gegolten. Zwingli: Ja, aber nach dem Hebräerbrief ist Christus einmal geopfert [Hebr. 9,28]. Faber: Er wolle über Zwinglis Artikel vor einer hohen Schule disputieren, Paris, Köln, Freiburg, wie es ihm beliebe. Zwingli: Er sei einverstanden, aber nur mit Schriftgründen. Faber: Zwingli wolle offenbar keinen Richter anerkennen. Wie nun, wenn er den Vorschlag machte, die Herren von Zürich zu Schiedsrichtern anzurufen? Ob er die wohl annehmen würde? (!) Zwingli: In weltlichen Händeln wohl, in Sachen der göttlichen Weisheit und Wahrheit aber könne niemand als die Schrift und der aus ihr redende Geist Richter und Zeuge sein. Faber: Und wie wäre es, wenn jeder einen Unparteiischen wählte?223 Mitten in diesem seinem planlosen Reden bekam Faber, als er das gesagt, einen Rückenschuß von dem bischöflichen Hofmeister, der verwundert fragte, ob danach Alle glauben müßten, was diese zwei |169 Unparteiischen für gut fänden? «Deß ward ein Gelächter, also daß Vikarius verstunet und redt nüt darzu.»224 |

Als er sich erholt hatte, fragte er weiter, wie es denn gehen solle, wenn zwei Schriftworte einander widersprechen. (Beispiel: Ich bin bei euch … [Mt. 28,20]; mich aber habt ihr nicht… [Mt. 26,11].) Ob in solchem Fall nicht eine Autorität entscheiden müsse? Wie wollte Zwingli antworten als damit, daß er ihm kurz erklärte, wie in seinem Beispiel «bei euch sein» hier und dort zu verstehen sei? Nutzanwendung: Man bedarf «keines anderen Bescheiders, denn die göttliche Geschrift; allein ist der Mangel, daß wir die nit mit ganzem Ernst erforschend und durchlesend»225. Dr. Blansch: Aber über den Sinn, den der Eine, und den anderen Sinn, den der Andere in ihr findet, müssen doch solche stehen, die den rechten Sinn aussprechen. Zwingli: Ich verstehe die Schrift nicht anders, als wie sie sich selbst durch den Geist Gottes auslegt, bedarf keines menschlichen Urteils. Faber: Wenn man nach diesem Grundsatz vorgegangen wäre, dann herrschten die Ketzereien des Arius und Sabellius heute noch. Zwingli: Nein, denn sie wurden von den Vätern mit der Schrift überwunden. Die Schrift ist ihr selbst allenthalben so gleich, der Geist Gottes fließt so reichlich, spaziert in ihr so lustlich, daß ein jeglicher fleißiger Leser, sofern er mit demütigem Herzen zu ihr kommt, entschieden wird (!) durch die Schrift, indem ihn der Geist Gottes so lange von einer Stelle auf die andere weist, bis er zur Wahrheit kommt. Die Einführung menschlicher Richter sei nur dadurch zustande gekommen, daß die Priester nicht studieren wollten. Darauf komme Alles an. Jetzt aber sei durch Gottes Gnade das Evangelium, besonders zu Basel, gedruckt zu finden, lateinisch und deutsch, so daß jeder fromme Christenmensch sich berichten lassen und den Willen Gottes erlernen könne. Nun gelte es nur, das nun auch zu tun. Kaufe also ein jeder, besonders die Prediger, ein Neues Testament in Latein oder Deutsch, fange an zu lesen das Evangelium Matthäi, besonders Kap. 5–7, dann die anderen Evangelisten, dann Paulus, besonders den Galaterbrief, dann den 1. Petrusbrief und das Übrige, dann das Alte Testament, besonders die Propheten. Das lese man und das predige man, so wird das Volk geneigter und geschickter, ein friedsames |170 christliches Leben zu führen. Denn es ist dazu gekommen, daß auch die Laien und Weiber mehr von der göttlichen Schrift wissen denn etliche Priester und Pfaffen. Ein Dekan wirft ein, ob man auf der Kanzel nicht auch Kirchenväter wie Gregorius und Ambrosius zitieren dürfe? Zwingli: Man gebe vor Allem, dem Beispiel der Väter folgend, Christus selbst die Ehre. Ein Pfarrer fragt: Was der tun solle, der zu arm sei, sich ein Neues Testament zu kaufen? Zwingli: So arm sei, ob Gott will, keiner. Sei er es aber wirklich, so finde er gewiß einen frommen Bürger oder anderen Menschen, der ihm eines kaufe!226 |

So beginnt Zwingli vor den Augen und Ohren der Vertreter der alten Kirche das, was er unter Reformation versteht, nicht nur zu lehren, sondern zu organisieren. |

Aber227 plötzlich wird Faber noch einmal wild («ruch»): Zwinglis Schlußreden seien wider das Evangelium, wider den Paulus, wider die Wahrheit, das wolle er mündlich oder schriftlich beweisen. Hätte er sich doch zwölf Stunden früher klargemacht, daß das wirklich an diesem Tage seine Aufgabe gewesen wäre. Nun konnte er nur noch Zwinglis Spott ernten: Je schneller, je lieber solle er das beweisen. Warum nicht gleich jetzt und hier? Wenn es ihm gelinge, so wolle er ihm einen «häsenen Käs» schenken.228 Faber: Einen «häsenen Käs», was ist das? Ich bedarf keines Käs! Es steht nicht Alles im Evangelium, was unrecht ist, z. B. das Verbot der Ehe unter Blutsverwandten. Zwingli: Ja, und es steht auch nicht, daß ein Kardinal dreißig Pfründen haben soll. Noch ein letztes Geplänkel über die Blutsverwandtenehe, bei dem Faber das unvorsichtige Wort entschlüpfte: Man könnte freundlich, friedsam, tugendlich leben, auch wenn es kein Evangelium gäbe, dann schließt Zwingli mit den Worten: «Ihr erbarmend mich, daß ihr so mit torechtigen oder unfruchtbaren Reden kommt und macht also ein Ärgernis unter dem Volk. Das heißt, ein rechtes Skandalon, ärgernuß geben dem Nächsten.»229 - «Indem stund jedermann uf, ging jeder, da er hatte zu schaffen!»230

171 Wenn231 Sie sich klar machen, daß dieser 29. Januar 1523 nun, wie eingangs gesagt, der Höhepunkt in Zwinglis Leben und Wirken, jedenfalls der entscheidende Tag seiner Reformation war, so werden Sie ohne Weiteres alles das begreifen, was über den irdischen, nüchternen, ja profanen Charakter dieser Reformation von Seiten der an so ganz andere Töne und Tiefen gewöhnten lutherischen Historiker geklagt wird. Lassen wir alles mehr Äußerliche beiseite, die Ratsstube, in deren Hintergrund sich einigemal nicht ohne Zwinglis Zutun die Türe sogar nach der Straße zu öffnen scheint, Zwinglis unbestreitbar landsknechtsmäßige Manier, mit der er sich auf seinen Gegner stürzte, bis er wirklich blutig abgeführt war, das Niveau der Diskussion, das sich selten über eine gewisse geistige und geistliche Mitte erhob, öfter aber darunter sank. Halten wir uns an die Hauptsache: um was ist an diesem Tag eigentlich gestritten worden? Auf den ersten Blick kann man kaum anders antworten als: um das formale Prinzip, ob Lehre und Leben sich auf die Schrift oder außerdem auch auf die Tradition zu gründen habe. Und zwar so, daß diese Frage für Zwingli zum vornherein entschieden ist und daß er den darauf sichtlich nicht gefaßten Gegner mit dieser Entscheidung: die Schrift allein! überfällt wie ein brüllender Löwe. So neu war dem Joh. Faber das, was Zwinglis Voraussetzung war, daß er noch in der letzten Stunde gar nicht merkte, daß er von da aus den ganzen Tag hindurch am Seil herunter gelassen worden war, und jene ahnungslose, von Zwingli als Sophismus aufgefaßte Frage stellen konnte, ob Zwingli denn überhaupt nur das Evangelium gelten lassen wolle. Diese mit so großem Erfolg ausgespielte Voraussetzung Zwinglis ist’s nun, die auch sachlich auf den ersten Blick einen so naiven, primitiven Eindruck erweckt. Sie war doch in Wirklichkeit keineswegs naiv und primitiv, sondern hinter diesem Aspekt, der allerdings zur Sache gehört, verbarg sich nun einmal die eigentümlich zwinglische Entdeckung der großen Revolution von Gott her, die Luther in so ganz anderer Weise entdeckt hat.

28.XI.22 Sofort232 nach der Disputation vom 29. Januar machte sich Zwingli an die Arbeit, seine 67 Schlußreden nun für die Öffentlichkeit zu begründen. Die umfangreiche Schrift erschien am 14. Juli unter dem Titel «Uslegen und Gründ der Schlußreden oder Artikel 📖»233 und war gewidmet seiner alten Gemeinde von Glarus. |

Wie im Archeteles 📖234 den einzelnen Sätzen des bischöflichen Schreibens, so folgt er hier kommentierend seinen eigenen Thesen, überall |172 grundsätzlich-theologisch entwickelnd, was dort praktisch-polemisch-provozierend bloß aufgestellt war. So kommt es hier zum ersten Mal zu einer umfassenden, wenngleich nicht systematisch gegliederten Darstellung des zwinglischen Reformationsprogramms, in der fast alle Eigentümlichkeiten seiner Lehre bereits scharf ausgeprägt sind: seine Auffassung vom Worte Gottes als der inneren Einheit von Schriftzeugnis und Geisteszeugnis235, von dem Eintreten Christi für den Menschen, der von sich aus von nichts als von seiner Geschiedenheit von Gott wissen konnte236, vom Evangelium, das Gnadenbotschaft, Gesetz des Guten und Kraft dazu in einem ist237, von der Begründung des Glaubens in der göttlichen «Fürsehung»238, vom Sakrament als dem «sichtbaren Handel», durch den die «verkümmerte Seele» versichert wird, daß Christus für sie gestorben239, von der Obrigkeit, die, unter Gottes Wort gestellt, gegen den menschlichen Egoismus das Naturgesetz geltend zu machen hat, in dem auch Gottes Geist redet, wiewohl in dieser Welt immer nur in gebrochener Form, wie es den Köpfen, die wir von Adam her haben, entspricht240, endlich von der energisch, aber ohne Überstürzung und Gewalt durchzuführenden Reformation der Kirche und des Lebens241. Wir werden im systematischen Teil unserer Vorlesung gründlich auf diese Schrift zurückkommen müssen.242

Die243 erste Zürcher Disputation hatte insofern grundsätzliche Klarheit geschaffen, als der Zürcher Rat sich nun offiziell und eindeutig auf Zwinglis Seite gestellt hatte. Indessen, was sollte nun werden? Die Publikation eines bischöflichen Mandates wurde verweigert, da in Zürich das Evangelium und Gottes Wort verkündigt werde. Das ergab sich aus dem Geschehenen. Aber nun begannen einzelne Anhänger |173 Zwinglis mehr oder weniger nach eigenem Ermessen aus seiner Lehre Konsequenzen zu ziehen. Leo Judae und andere Priester verheirateten sich. Gemeinden verlangten ausgesprochen evangelische Prediger. Mönche und Nonnen verlangten, unter Mitnahme ihres eingebrachten Vermögens aus dem Kloster austreten zu dürfen. Das Chorherrenstift reorganisierte sich und richtete eine biblische Unterweisung für Pfarrer ein. Wolfgang Joner richtete in Kappel eine ähnliche Schrifterklärung für seine Mönche ein und berief dazu den jungen Heinrich Bullinger aus Bremgarten. In jener Zeit (1. August 1523) schrieb Zwingli für seinen Stiefsohn Gerold Meyer von Knonau das Büchlein «Quo pacto ingenui adolescentes formandi sint 📖»244 über des Jünglings Verhalten gegen Gott, sich selber und die Mitmenschen, eine kräftige Anwendung von Zwinglis Anschauung von Gottes Wort und Geist, die den Menschen Gottes Weisheit in seinen Werken, aber auch sein eigenes Sündenverderben erkennen lassen und ihn zu Christus hintreiben, der uns für Gott geschäftig macht. Daraus dann die rechten Lebensregeln: Rechtes Schweigen und rechtes Reden, Mäßigkeit, Sinn für das Gemeinwohl, Ehrfurcht gegen die Eltern, wenn Spiel, dann Schachspiel, aber nicht Karten und Würfel (zum Geier damit!), Wahrhaftigkeit und Tätigkeit: «Christiani hominis est non de dogmatis magnifice loqui, sed cum Deo ardua semper ac magna facere.»245 |

Am246 10. August gab Leo Judae eine neue Agende heraus247, ein eigentümliches Mischprodukt jener Zwischenperiode, in der die katholischen Bräuche (Exorcismus, Bekreuzen etc. bei der Taufe) festgehalten, aber mit biblischen deutschen Worten begleitet wurden. Jene Gebräuche fielen erst im Jahr 1525. Ihm folgte Zwingli selbst am 29. August mit der in vier Tagen geschriebenen Abhandlung «Epichiresis de canone missae 📖»248, in der er die römische Messe im Einzelnen |174 einer vernichtenden Kritik unterzog, um daran den Vorschlag einer vereinfachten Liturgie anzuschließen, nach dem die Meßgewänder und die Gliederung des Gottesdienstes beibehalten, nur alle direkt schriftwidrigen Elemente weggelassen werden sollten. Er, der übrigens selber keine liturgischen Funktionen mehr zu versehen hatte, hielt daran auch in einer zweiten Schrift vom 9. Oktober, «Apologia 📖»249 genannt, fest, in der er sich gegen gewisse Übereifrige im eigenen Lager wandte, die fanden, er habe noch zu viel Judaisierendes stehen gelassen. |

Man darf sich also von seinem Neuerungseifer keine schematische Vorstellung machen, er kannte das auch, was man historisches Taktgefühl nennen könnte, und sein ganzer Gang war überhaupt ein durchaus gemessener, der denen zur Linken hier zum ersten, aber nicht zum letzten Mal wie Konservativismus vorkam. In dieselbe Richtung weist die am 30. Juli veröffentlichte Predigt «Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit 📖»250, veranlaßt durch die Tatsache, daß da und dort die Bauern die neue Zeit so verstanden, daß man nun den Junkern und Pfaffen keine Zehnten mehr zu entrichten brauche. Zwingli bejaht in dieser Schrift, wie es ja nicht anders von ihm zu erwarten ist, aufs Schärfste das Vorhandensein einer unendlichen und unauflöslichen Spannung zwischen göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit, das heißt zwischen der absolut und der relativ gültigen Lebens- und Weltordnung. Ihr Unterschied ist so groß wie der von Gott und Mensch überhaupt. Was es um die erstere ist, entnimmt Zwingli im Ganzen einfach der Bergpredigt, die er versteht als die wahre Interpretation des Naturrechtes, das selber wieder nur die ursprüngliche Stimme des Geistes ist. Verzeihen, wie Gott verzeiht, nicht zornig werden, kein Weib begehren, unbedingt wahrhaftig sein, unsere Habe preisgeben, unsere Feinde lieben nach Gottes Vorbild, keines Anderen Gut begehren, kein unnützes Wort reden, den Nächsten lieben wie sich selbst, so faßt er das zusammen, was Gott von uns fordert. Gott fordert, daß wir seien wie er, wenn wir bei ihm wohnen wollen. Und dieses Gebot gilt. Es ist kein Rat, wie das Mittelalter es |175 auffaßte. Und es darf nicht unterdrückt werden aus Rücksicht auf bedenkliche Obrigkeiten etwa, sonst würden sich alle Menschen mit der lahmen menschlichen Gerechtigkeit beruhigen und würde aus der ganzen Gerechtigkeit eine Heuchelei.251 Dieser göttlichen Gerechtigkeit würde es dann allerdings entsprechen, daß «wie uns Gott das Erdrych und syne Frücht fry gibt ohne unser bezahlen, also sollte es fry sin», und von da aus gesehen haben wir übel getan an Gott, daß wir zum Eigentum machen, was Gottes ist.252 Zwingli hat sich also nicht gescheut, auch der extremsten revolutionären Forderung prinzipiell zuzustimmen. Aber, fährt er fort: diese göttliche Gerechtigkeit ist im Paradies «verbrüht» worden253; wir sind eigennützig von Adam her, und nun sind die Früchte und Hab dieser Welt in des Menschen Eigentum gekommen.254 Das göttliche Gebot kann uns nur noch klar machen, daß wir irren, wenn wir meinen, durch unsere Werke zu Gott zu kommen, daß wir vielmehr der Versöhnung und der Vergebung bedürfen. Und hier setzt nun die «arm, bresthaft menschlich Gerechtigkeit» ein. Um der menschlichen Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit willen bedarf [es] einer äußeren, relativen irdischen Ordnung, die verhindern soll, daß wir, der göttlichen Gerechtigkeit ohnehin entbehrend, nicht gar zum Tier heruntersinken. Gleich wie ein Vater seiner verführten Tochter wehrt, daß sie nicht gar gemein werde, also wehrt die Obrigkeit an der Statt Gottes, daß unser Leben nit gar eine viehische Unvernunft werde.255 Und zu dieser Ordnung gehört, «daß man den Übertretenden fitzt» wie der Schulmeister die Buben, also die obrigkeitliche Strafgewalt.256 In diesem Sinn wird dann Röm. 13 ausführlich ausgelegt. Das ganze bestehende Recht mit Allem, was dazu gehört, Steuern, Zehnten, Zinsen usf. entspricht eben der Ordnung oder vielmehr Unordnung der Sünde, die nun doch, zur Verhütung schlimmeren Übels, ihre bestimmt umgrenzte positive Berechtigung und also Anspruch auf Gehorsam und Anerkennung hat, obwohl Zwingli speziell in Bezug auf das Zinsnehmen, hierin wie Luther, |176 geneigt ist zu sagen, daß dieses eigentlich nicht einmal nach menschlicher Gerechtigkeit zu rechtfertigen sei. Der Obrigkeit aber wird streng eingeschärft, zur Verhütung von Mißbrauch dieser Unordnungsordnung wenigstens ihr Möglichstes zu tun.257 |

Es ist wieder eine von jenen merkwürdigen Koinzidenzien der Geschichte, daß im selben Jahr 1523, in dem diese für die reformierte Kirche und Theologie grundlegende Darstellung der christlichen Soziallehre erschien, auch Luther seine Schrift «Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei»258 geschrieben hat. (Arbeit!) Ich sehe die Differenz von Zwinglis Auffassung Luther gegenüber in dieser Sache vorläufig in drei Punkten: 1. Zwingli hat im Unterschied zu Luther nie behauptet, daß die Christen, die wahren Gläubigen, die den Geist Gottes haben und dergl., die menschliche Gerechtigkeit, Obrigkeit und Gesetz im Sinn der relativen Lebensordnung nicht nötig haben, sondern, so scharf er die absolute Forderung aufgerichtet wissen wollte, festgehalten: «wir sind vor Gott all Schelmen!»259 und von der Insel der Seligen, wo die Gebote der Bergpredigt etwa erfüllt werden, nichts zu sagen gewußt. 2. Er hat im Unterschied zu Luther, wenn er von dieser menschlichen Gerechtigkeit redete, nie gespielt mit dem Gedanken, es möchte diese nicht nur Gottes Ordnung, geboten auf Grund unserer zerbrochenen Natur, sondern direkt aus der Schöpfung abzuleiten sein, sondern es bleibt unzweideutig klar: Welt bleibt Welt und ihre relative Ordnung nicht nur unvollkommen, sondern sie ist «nüt anders weder ein straf»260. 3. Er hat darum im Unterschied zu Luther auf das freilich notwendige Tun des Fürsten, Richters, Henkers, Soldaten etc., so weit ich sehe, nie das Wort Liebe angewendet, sondern bleibt dabei, es rational zu begründen, aber nie direkt, als die wirkliche Erfüllung der Pflicht gegen den Nächsten, sondern immer indirekt, als das Gebot Gottes, ohne dessen Erfüllung man rebus sic stantibus, wenn Unvernunft nicht triumphieren soll, nicht leben kann, also ohne den Versuch, es religiös |177 zu rechtfertigen oder gar zu verklären. Es gibt bei Zwingli keinen Punkt im Endlichen, in dem die beiden Parallelen, göttliche und menschliche Gerechtigkeit, sich nun etwa doch schneiden würden, auch nicht im getrösteten Gewissen des Gläubigen. Gott bleibt Gott, und Welt bleibt Welt, äußerlich, aber auch innerlich! Ich überlasse es diesmal Ihnen, diese Gegensätze auf die verschiedenen Grundanschauungen der beiden zurückzuführen. Man kann auch hier darüber streiten, wer nun tiefer (!) gesehen und geredet hat. Auf alle Fälle lohnt es sich, mit Werturteilen nicht zu rasch zuzufahren.

Doch fahren wir fort in unserer Erzählung. Es war ein Zeichen der Zeit, daß in jenem Herbst 1523 die Freundschaft Zwinglis mit Erasmus definitiv in die Brüche ging. Erasmus konnte es Zwingli nicht verzeihen, daß dieser im Sommer den flüchtigen Ulrich von Hutten freundlich aufgenommen und ihm das Asyl auf der Ufenau verschafft hatte. Die Ereignisse kamen nun wieder ins Rollen. |

Im261 September 1523 kam es bereits zu einzelnen Gewaltakten gegen die Bilder. In Stadelhofen wurde ein großes Kreuz umgeworfen, in Wipkingen die Bilder nachts aus der Kirche entfernt. Ludwig Hetzer, Kaplan in Wädenswil, ließ eine Flugschrift gegen die Bilder erscheinen.262 Was sollte geschehen? Die Räte zögerten, da ja in dieser Hinsicht noch nichts beschlossen war. Die Bilderstürmer wurden vorläufig eingesperrt, dann eine elfgliedrige Kommission ernannt, der Zwingli angehörte, und auf deren Antrag wurde am 15. Oktober ein zweites Religionsgespräch, diesmal speziell über Bilder und Messe, angesagt. Die Bischöfe von Konstanz und Basel lehnten diesmal eine Beteiligung rundweg ab mit der Begründung, nur ein Konzil dürfe über diese Frage verhandeln, und ebenso hielten es die Eidgenossen mit Ausnahme von St. Gallen und Schaffhausen, die wiederum Vadian und Sebastian Hofmeister entsandten. |

Drei Tage währte diesmal die Aussprache, bei der 900 Personen zugegen waren und bei der es diesmal äußerlich etwas förmlicher zu|178ging als das erste Mal. Der Rat bestellte nämlich Sebastian Hofmeister und die zwei St. Galler Vadian und Schappeler zu Präsidenten mit dem gemessenen Auftrag, darüber zu wachen, daß nach Maßgabe des grundsätzlichen Entscheides der ersten Disputation nur biblisch argumentiert werde, wahrlich keine leichte Aufgabe. Ich verzichte auf eine ausführliche Wiedergabe der Verhandlungen, da Sie ja nun wissen, wie es bei diesen Disputationen zuging. |

Es fehlte freilich auch diesmal nicht an ernsten und heiteren Höhepunkten. Der erste Tag war der Bilderfrage gewidmet.263 Zwingli eröffnete mit einer sehr klaren Darlegung seines Kirchenbegriffs: Kirche heißt entweder: unsichtbar, die Versammlung der Gläubigen, zu welcher gehört, «welcher in India ist» und glaubt, «glych wohl als der zu Zürich wohnet und den Glauben hat», oder: sichtbar, die kilchhöre, die Einzelgemeinde, die allein das Recht des Bannes haben kann. Keine Kirche aber sind die Hierarchien und ihre Konzilien.264 «Höngg und Küssnacht ist eine gewissere Kilch, denn all zusammengerottet Bischof und Päpst!»265 Irrtumslos kann diese unsere «zemmenhufung» sein, sofern sie sich an Gottes Wort hält.266 Die Härte der Geschäftsordnung, nach der nur Schriftargumente gelten sollten, mußte gleich zu Beginn der Chorherr Konrad Hofmann erfahren, der ohne klaren Zusammenhang im Allgemeinen und Besonderen gegen seinen Kollegen Zwingli protestieren wollte und nur mit Mühe zum Schweigen gebracht werden konnte.267 Im Übrigen war die Verhandlung recht sachlich. Über den Unterschied häuslicher und gottesdienstlicher Bilderverehrung, über das schwierige Problem der ehernen Schlange und der Cherubim auf der Bundeslade, über Gregors des Großen Ausspruch von den Bildern, die die Bibel der Laien seien, über die nötige Schonung schwacher Gewissen, z. B. der katholischen Eidgenossen, über die Möglichkeit, die Bilder als Adiaphora aufzufassen, über die weitere Möglichkeit, die Heiligen als Glieder Christi zu ehren, abzubilden und anzurufen, über den Unterschied von Bil|179derverehrung und Bilderanbetung, über die Notwendigkeit, vor der Abschaffung der Bilder die Leute noch ganz anders im Wort Gottes zu unterrichten, wurden nicht unkluge Fragen gestellt, die aber von Zwingli und Leo Judae alle mehr oder weniger glücklich und überzeugend beantwortet wurden.268 Man hat von den Verhandlungen dieses Morgens den Eindruck, es müsse unter den Pfarrern im Lauf dieses Jahres wirklich ernsthaft über die Dinge nachgedacht worden sein. |

Am Nachmittag kam die Sache zunächst etwas ins Stocken. Ein Naiver mußte mühsam darüber belehrt werden, daß es für das Schweißtuch der Veronika in Rom keinen Schriftgrund gebe.269 Zwingli gab auf Anregung des Komtur Schmid eine Erklärung ab über das, was im Alten Testament für uns maßgeblich sei und bleibe, nämlich die Ehr und Glorie Gottes und das Wohl des Mitmenschen, während der «ceremonisch Pomp» wegfalle.270 Als darauf niemand mehr reden wollte, wurde mit der schon bei der ersten Disputation gefallenen Drohung plötzlich ernst gemacht und hintereinander eine ganze Reihe von bekannten Gegnern und Widerrednern Zwinglis bei Namen aufgerufen und zur Rechenschaft über ihre Ansichten aufgefordert. Das Bild, das man von diesen Diskussionsrednern wider Willen bekommt, ist nun freilich schon eher kläglich. Beim Ersten ergab’s sich, daß er gerade ein Mittagsschläfchen hielt. («So not was ihm zu dem Kampf».)271 Der Zweite war überhaupt nicht da, für den Dritten nur sein Helfer, der aber nicht für seinen Vorgesetzten eintreten wollte.272 Der Vierte beteuerte, allweg das Evangelium gepredigt zu haben, und kam, da er durchaus nicht «fechten» wollte, mit einer Warnung davon, er möge das Verketzern von jetzt an unterlassen.273 Der Fünfte erklärte, «er hätte nie nüt wider das Evangelium gepredigt», nur etwa geäußert, er fürchte, unsere liebe Frau werde bald nicht mehr viel gelten. Er sei ungelehrt, könne weder hebräisch noch griechisch, und wenn diese Sprachen nie in unser Land gekommen wären, so stünde es viel besser um uns. Er wurde von Zwingli angedonnert: Herr von |180 Glattfelden! Man sieht und hört am Schwanz wohl, was ihr für ein Vogel seid! «Ich gloubs wohl, ihr könnind deren Sprachen gar keine!» Ob die Maria als Mittlerin gelte, darauf solle er mit Gschrift antworten. Worauf er schlotternd erwiderte: «er wisse nichts darwider; er wöllte nun fürhin fast lernen und sich der Wahrheit beflyssen.»274 Von einem Sechsten heißt es: «Der wollt nit, was nit lustig», mußte sich dann aber vorhalten lassen, wie er von einem Bauern seiner Gemeinde um Gottes willen gebeten worden, ihm aus der Bibel zu begründen, was er gepredigt, und versagt hatte. Auch dieser mußte mit Schanden abtreten.275 Ein Siebenter kapitulierte sofort: «Er wöllte und wüßte nüt», er hätte früher den Vordrigen geglaubt, jetzt müßte er den Jetzigen glauben und wöllt nüt darwider. Zwingli antwortete ihm: Ihr dürft und sollt uns nicht glauben, sondern dem heiligen Wort Gottes, dem sollt ihr glauben! Ihr meint jetzt alle miteinander, das sei unser Anschlag. Das ist aber nicht. Ich will nicht, daß ihr weder mir noch anderen Menschen glaubt, sondern ihr sollt allein der heiligen Schrift, die nicht fehlen mag, glauben.276 Ein Achter behauptete, nur gegen die Verweigerung des Zehnten gepredigt zu haben, was ihm aber auch nicht abgenommen wurde.277 Ein Neunter reklamierte, er sei überhaupt zu Unrecht auf die von Vadian verlesene Liste der Missetäter gekommen.278 Ein Zehnter meinte, er wisse nur Gegengründe aus dem Decretum Gratiani, lasse man die nicht gelten, so stünde er da wie ein anderer Güggel.279 Ein Elfter: Es stehe geschrieben: «In rebus arduis et dubiis currendum est ad sedem apostolicam.» Nun sei das «res ardua», ja «arduissima». Wo das geschrieben sei, in der Bibel? Nein, das nicht! Also solle er es auch nicht glauben, sowenig man ihm glauben würde, wenn er sagen wollte, man solle nichts ohne seinen Rat tun.280 Ein Zwölfter: «Ego sum bene contentus. Arguet alius.»281 Ein Dreizehnter war der Meinung, man könnte wohl ohne das Evangelium und allein |181 aus dem Aristoteles ein gut Regiment machen, und mußte kurz und gut hören, er sei ein «blasphemus in Deum».282 Ein Vierzehnter: Er könne nicht fechten, der Degen sei ihm im Heft zerbrochen.283 So ging es bis in die Nacht hinein. Eine offenbar wohlüberlegte Aktion mit dem Zweck, wie im Januar der auswärtige Gegner, der bischöfliche Vikar, erledigt worden, so nun die Gegner im eigenen Hause ausnahmslos geistig über die Klinge springen zu lassen und so Ordnung zu schaffen. Man hat das Recht, sich zu wundern über dieses Verfahren, aber man wird die Energie und Zielbewußtheit, die dahinter stand, nicht übersehen dürfen.

30.XI.22 Am zweiten Tage wurde die Frage der Messe zur Diskussion gestellt.284 Auf Vorhalten seines Freundes Komturs Schmid gab Zwingli hier vor Allem zu, es sei auch nach seiner Meinung nicht richtig, die Messe teuflisch zu nennen. Es gehe ja auch dem wohlgelehrten Mann Martino Luther so: die scharfen Worte nehme man ihm ab, die ihm etwa entführen, und trage sie weiter, das285 fromme, treue Herz zur göttlichen Wahrheit wolle ihm niemand ablernen.286 Doch nun trat ein immerhin respektabler Vertreter der katholischen Lehre in die Schranke, Martin Steinli von Schaffhausen, der, ausgehend von dem Satz, daß alle Menschen Sünder seien und eines Sühnopfers bedürften, entwickelte, wie nun Christus für sie gestorben, geweissagt in Melchisedeks Brot- und Weinspende [Gen. 14,18] und dann nachgebildet in der Messe, die als Wiedergedächtnis des Opfers Christi selbst ein Opfer heißen könne und müsse. Die Kirche, der Christus den Geist der Wahrheit verheißen, könne ja nicht 900 Jahre lang so sehr geirrt haben.287 Leo Jud und Zwingli fanden freilich auch von dieser Theorie, die immerhin Hand und Fuß hatte, sie biege die Schrift, und Zwingli meinte, es solle Gott donnern und hageln lassen über uns, wenn das angehe, obwohl er nicht umhin konnte zuzugestehen, er habe Steinli gern zugehört und seine Kunst und Geschicklichkeit wären einer besseren Sache wert.288 |

182 Auch am zweiten Nachmittag wurden dann die Gegner aus dem Zürcher Gebiet mit Namen aufgerufen und zum Teil wiederum unter allerlei ziemlich kläglichen Erscheinungen katechisiert. Hofmeister von Schaffhausen leistete sich zuguterletzt den Versuch, das Fegfeuer in Schutz zu nehmen, und wurde von Zwingli unterrichtet, es könne vor Gott nur um Seligkeit oder Verdammnis gehen.289 Ganz zum Schluß meldeten sich die Radikalen von links, die bereits am Tag vorher in diesem Sinn geredet hatten: es wäre nun an der Zeit, Bilder und Messe abzuschaffen. Zwingli wehrt ab: das sei Sache der Obrigkeit und letztlich des Wortes Gottes selbst.290 Dieser Vorstoß wurde dann gleich am dritten Tag wieder aufgenommen und weiter vorgetragen, indem Konrad Grebel und Balthasar Hubmayer ein ganzes Programm zur Reform des Abendmahls vorbrachten, dem gegenüber Zwingli Mühe hatte, das, worum es ihm ging, zu verteidigen; denn es war ein Schwall von gesetzlichen Kleinigkeiten - gesäuertes oder ungesäuertes Brot, Wasser im Wein, Selbstkommunikation, Abendzeit -, in dem sich bereits der ganze enge Sektierergeist ankündigte, mit dem diese Leute nachher so viel unnütze Unruhe verursachten.291 Und dann war es dem Komtur Schmid gegeben, das eigentliche lösende und die Geister plötzlich zusammenführende Wort zu sprechen: Es eile nicht mit allen diesen Änderungen. Zuvor müsse man nur den Christen weiteren Bericht geben darüber, wie Christus allein zu ehren und zu lieben sei. Die Obrigkeit solle den Pfarrern dabei an die Hand gehen und sie gegen den Bischof schützen wie einst Lysias den Paulus gegen die Juden [Act. 23,27], dann werde sich alles Spezielle finden. Nehmet die Sache tapfer und christlich in die Hand!292 «Ließe man Christum allein herr und meister syn über alle Ding! und so er uns also ruhiglich möchte regieren und sin Werk in uns vollbringen, so hätten wir untereinander brüderliche Ruhe, christlichen Frieden, göttliche Huld und Gnade hier in der Zeit und darnach das ewige Leben. Das verleihe euch Gott und allen Christen! Amen.»293 Der |183 Eindruck dieser Worte muß groß gewesen sein. Hofmeister antwortete sofort: «Gebenedeit ist die Rede deines Mundes.»294 Zwingli konnte, mit vielen Anderen von Tränen übermannt, sein Schlußvotum nicht beendigen, und auch in den Schlußvoten Leo Juds, Vadians und des Bürgermeisters Röist fühlt man noch jetzt die Spuren der seltsamen Erregung jener Stunde.295 Mag man sie immer auffassen als eine natürliche Auslösung der gewaltigen inneren Spannung, unter der man nun drei Tage lang gestanden hatte. Sie war doch unverkennbar auch das Symptom eines großen ehrfurchtsvollen Staunens, das über diese wahrhaftig nicht sentimentalen und romantischen Menschen kam: des Staunens über die Logik und Kraft, mit der eine Sache hier offenkundig ihren eigenen Weg ging, nachdem ihr nur einmal durch Anerkennung des so einfachen, nüchternen Prinzips der Schriftautorität der Lauf gelassen worden war. Wenn man von der berüchtigten trockenen Verstandesmäßigkeit Zwinglis und seiner Reformation redet, so muß man jedenfalls die Szene, die dieser 28. Oktober 1523 gesehen hat, als Gegenbeispiel, und wäre es nur als Ausnahme von der Regel, mit in Betracht ziehen. |

Einige Monate später ließ Zwingli unter dem Titel «Der Hirt 📖»296 in erweiterter Form die Predigt erscheinen, die er am dritten Morgen der Disputation, dem Aposteltag Simon und Judas, vor den versammelten Mitgliedern der Konferenz gehalten hat. Man hat sie eine Pastoraltheologie genannt297, und der Titel und der Inhalt der Schrift gibt insofern das Recht dazu, als ihre Idee in der Tat eine Darstellung der rechten Auffassung vom christlichen Pfarramt ist. Was sie von dem, was man sonst Pastoraltheologie nennt, grundsätzlich unterscheidet, was sie in ihrer Art notwendig und überzeugend macht, ist die Tatsache, daß diese rechte Auffassung weder aus dem historisch Gewordenen noch aus einer dogmatisch-spekulativen Voraussetzung, sondern in Beleuchtung einer bestimmten praktischen Situation, nämlich der des Zürcher Pfarrers anno 1523, aus einem bestimmten biblischen Phänomen, nämlich aus dem Vorbild der altte|184stamentlichen Propheten, unter gelegentlicher Herbeiziehung von Matth. 10 begründet und so in den überlieferten Rahmen des Bildes vom guten Hirten und seinen Schafen gestellt wird, ein für Zwingli und für die ganze reformierte Auffassung des Pfarramtes sehr bezeichnendes Vorgehen. Die Situation des Pfarrers ist eine Kampfsituation, so hören wir gleich in der Einleitung. Die Farbe und Gestalt des rechten Hirten ist wahrlich nicht eine lustbarliche Reizung des Fleisches, sondern ein unablässiger Streit mit allem Fleisch, mit Vater und Mutter, mit ihm selbst, mit aller hochmütigen Gewalt, mit Allem, das nit mit Gott dran ist. Der wahre Hirt, heißt es dann, ist Jesus Christus [Joh. 10,11.14], der uns aus dem finsteren Stall der Unwissenheit und Banden der menschlichen Lehre in das Licht der göttlichen Weisheit und Freiheit der Söhne eingeführt hat. Gleich aus dem, was Luk. 2,34 («dieser ist gesetzt zu einem Fall und Auferstehen …») von Christus geschrieben, muß sich ein jeder Hirt darauf gefaßt machen, daß aus seinem Weiden etliche noch ärger, etliche aber von ihren Sünden auferstehen werden, auch daß ihm allweg von den Ungläubigen widersprochen werde. So steif muß ihm seine Aufgabe im Vordergrund stehen, daß er durch keines Menschen Fürwitz, auch die von Vater und Mutter nicht, sich darin stören lasse und lieber sie nach Jesu Worten hasse [vgl. Lk. 14,26], als daß er sich hindern lasse. Aber diese in seinem Amt liegende Schärfe richtet sich vor Allem gegen ihn selbst. Er muß verleugnen, was er selbst ist, vermag und kann. Er muß als ein Leibeigener und verpflichteter Knecht verworfen sein bei ihm selbst und allein aufsehen auf das, was Gott ihn heißt, nicht aus eigener Kraft und Wissen tun, sondern als ewiges Vorbild Gott und sein Wort ansehen. Und er irrt, wenn er meint, das ohne große Verachtung tun zu können, ohne jeden Tag ein neues Kreuz auf sich zu nehmen. So entleert muß er mit Gott wieder gefüllt werden, d. h. alle seine Zuversicht und Trost auf Gott setzen. Und dann sei der Anfang seiner Predigt nach Christi Vorbild der Ruf: Bessert euch! (μετανοεῖτε!). Denn Evangelium und Reue ist beieinander, obwohl Christus das Wort des Heils nach dem Teil der Gnade benannt hat; denn niemand erfreut sich des Evangeliums recht, er habe denn vorher den Bresten der Sünde recht erkannt.298 |

185 Und wiederum, nachdem das Heil in Christo verkündigt, muß der Hirt verhüten, daß die gewaschenen Schäflein nicht wieder in den Kot fallen, sondern ihr Leben ändern von Tag zu Tag. Er sehe aber zu, daß er nicht in Heuchelei verfalle und, was er lehre, auch wie ein Vater seinen Kindern vorlebe, nachdem er es aus der Schrift selber erlernt, wobei das Lernen des Buchstabens nichts nützt, Gott ziehe ihm denn das Herz, daß er dem Wort Glauben gebe und es nicht nach seinen Einfällen auslege, sondern freilasse, wie das göttliche Einblasen es eingibt. |

Was bedeutet nun diese Aufgabe des Predigers in der wirklichen Welt? Völlig eindeutig antwortet Zwingli: Darum muß der Hirt alle Gebäude, sie seien so hoch sie wollen, die sich wider das göttliche Wort aufgerichtet haben, angreifen und abbrechen. Da wird der Konflikt mit den Großen dieser Welt unvermeidlich: redest du nicht, so wird das vergossene Blut von dir gefordert, redest du aber, so fällst du in ihre Gewalt. Hier lernt man, was des Glaubens Kraft und Adern seien: allenthalben in Verlegenheit gebracht, zu niemand Anderem zu laufen wissen als zu Gott und seinem Wort. «Also kumm her zu Christo»: Der gute Hirte gibt sein Leben für die Schafe [Joh. 10,11], d. h. wir sollen das Wort nicht verschweigen, sondern öffentlich hervorbrechen damit ohne Furcht aller derer, die uns schaden mögen, und zwar nicht nur dann, wenn wir sehen, daß die Großen der Welt «dem Wort Gottes widerbäffzend», sondern auch dann, wenn wir sehen, daß die frommen Schafe mit zeitlicher, leiblicher Beschwerde ungerecht geplagt werden.299 Das könnte den Tyrannen freilich passen, wenn man die Wahrheit predigte und sie nicht anrührte und als solche bloßstellte. Aber daraus wird nichts! Wie ist Mose vor Pharao gestanden [Ex. 3,1–13], Samuel vor Saul [1.Sam. 15,1–30], Nathan vor David [2.Sam. 12], der Mann Gottes vor Jerobeam [1.Kön. 12f.], Elia vor Ahab [1.Kön. 21], Micha vor Josaphat und Ahab [1.Kön. 22], die Schriftpropheten alle vor ihren Königen [Jes. 1,23; Jer. 5,4f.; Ez. 34,2–10; Jon. 1,2; 3,4], Johannes der Täufer vor Herodes [Mk. 6,17–28]! Man soll den Großen sagen: so ihr gebietet, was im Worte Gottes nicht Grund hat, tut man Gott den höchsten Dienst, wenn man euch nicht gehorsam ist. Man soll ihnen «in das Angesicht ston», auch wenn man weiß, daß man kein Gehör fin|186det.300 Man soll die Meinung nirgends gelten lassen, als könne man auf Gott und die Kreatur vertrauen. Man soll besonders auch das mutwillige Kriegen der Fürsten schelten und hindern. Man soll als Hirt anrühren, was niemand anrühren darf: niemand ausnehmen. Das letzte Beispiel Zwinglis ist das merkwürdigste: Wie bei den Spartanern die Ephoren, bei den Römern die Volkstribunen, in vielen deutschen Städten die Oberstzunftmeister, so sind unter Gottes Volk die Hirten zu Wächtern bestellt, um die Wahrheit, sofern sie unterdrückt und von niemand sonst vertreten wird, in der Hoffnung auf Gott herauszusagen. So läßt Zwingli die Aufgabe des Geistlichen ganz bewußt grenzen (mehr kann man nicht sagen; aber das muß man sagen!) an die politische Aufgabe eines aus Erbarmen mit dem niederen Volk in das öffentliche Leben eingreifenden Wahrheits- und Menschenfreundes. |

Um das alles zu wagen, muß nun freilich der Hirt in die Waffenkammer Christi geführt werden. Hier hören wir, und zwar anders, als die Welt das sagt: «Nit förchten ist der harnischt», denn der Vorstreiter Christus heißt uns, unverworren sein, fortfahren in seinem Werk trotz allen Drangs, die Welt tut ihm nicht anders.301 So aber der Hirt einreden möchte: ja, er schirmt mich, bis daß ich getötet werde! Antwort: Dann hat er dich recht und wahrlich geschirmt, denn Keiner leidet den Tod um Gottes Willen, der nicht Gottes ist. Freilich, wie der Zimmermann nicht nach dem Augenmaß, sondern nach dem Richtscheit arbeitet, so muß alle Tapferkeit, Kunst und Glaube nach der Liebe gerichtet werden, und da muß der Hirt Gott ernstlich anrufen, daß er dieses Feuer in ihm anzünde. Wer aber das Vertrauen zu Gott hat, der hat, was nicht aus ihm selber ist, in ihm ist schon Gott. Und in der rechten Erkenntnis Christi ist dieses Vertrauen und also Gott und also die Liebe. «Und wird demnach Gott Dank sagen, so er synen schnöden Lyb zu siner eer verbruchen will.»302 Und der Lohn, der dem Hirten wird? Sofern er ein rechter Hirt ist, dient er nicht um Lohn, nicht einmal um ewigen Lohn, sondern aus Vertrauen und Liebe und läßt den Vater den Lohn bestimmen.303 |

187 Im zweiten Teil der Schrift, «Von [den] falschen Hirten 📖»304, entwickelt Zwingli noch einmal seinen uns bekannten Begriff von der Kirche und vom Worte Gottes, um dann mit gewaltigen Schlägen gegen die «Wölfe» vorzugehen, die entweder gar nicht lehren, oder falsch, oder das Wort Gottes, aber nicht zur Ehre Gottes, sondern in Menschenfurcht, die kein gutes Beispiel geben, sich der Armen nicht annehmen, weltliche Gewalt anrufen, Reichtümer sammeln, die statt zum Schöpfer zu den Kreaturen führen. Was aber soll mit solchen falschen Hirten geschehen? Mit erschreckender Ruhe antwortet Zwingli im Anschluß an prophetische Zitate: «ze tod schlahen… daß man sy abtun sölle.»305 Freilich nicht ohne Recht und Gottesgeheiß, fügt er hinzu. Also kein jähzorniges Christentum, sondern man gebe dasselbe Gott anheim. Inzwischen wehre man sich damit, daß man auf solche Hirten einfach nicht höre, oder, wenn man kann, sie «dennenstosse». Sofern aber der Wolf nicht mit Frieden aus dem Land verjagt werden kann, so wird Gott wohl, ohne daß wir unsere Hände beschmutzen, «einen Heliam erkicken, der uf einmal 450 baalspfaffen und 400 bergkilchenpfaffen töten wird».306 Für uns gilt es, der Duldmut Gottes nachzufolgen. «Das gnädig Bispyl Christi vermag bei mir mehr weder die ruch straf Moysis. Wiewol Christus auch kommen wird, so es ihm gefällt; wird entweder die Regenten oder das Volk zur Rache bewaffnen.»307 |

So grenzt bei Zwingli auch der Widerspruch und Widerstand gegen die falschen Geistlichen hart an höchst weltliche, drastische Maßnahmen. Mehr kann man auch hier nicht sagen; denn hart an dieser Grenze wird Halt und Kehrt gemacht. Aber daß diese Möglichkeit überhaupt auftaucht und daß sie genau genommen nicht grundsätzlich, sondern nur praktisch ausgeschlossen wird, das zeigt uns, auf welch anderem Boden wir uns bei diesem Kirchen- und Amtsbegriff befinden als bei den entsprechenden Gedanken Luthers, wo zwischen Kirche und Staat ein Abgrund aufgerichtet ist. Zwingli sieht eben wie das ganze Christentum, so auch die Kirche in der Welt. Gott ist im Himmel und du auf Erden [Pred. 5,1]. Auf Erden aber gibt es nur relative |188 Unterschiede und verfließende Grenzen, auch wenn hier das Wort und dort das Schwert, hier der Duldmut Christi und dort der Eifer des Elia steht. Und darum ist der reformierte Pfarrer nach Zwingli gerade als Hirt Kämpfer, prophetisch-apostolischer Kämpfer zwar und als solcher gehemmt, etwa Alles zu tun, was Kämpfer zu tun pflegen, aber immerhin Kämpfer, für Gottes Ehre, die durch Alles, was groß ist in der Welt, mindestens in Frage gestellt, wo nicht bedroht ist, und darum jedenfalls grundsätzlich Kämpfer für das Volk, für den gemeinen Mann, für alle Benachteiligten und Unrechtleidenden und darum mindestens mit einem Zipfel seines Talars auch Volkstribun, auch Politiker, ganz unvermeidlicherweise von seinem eigensten Zentrum aus gelegentlich ausfallend zu Unternehmungen, die auf den ersten Blick gesehen nicht seines Amtes sind, bei denen er sich tüchtig den Kopf an- und vielleicht einrennen kann, ohne doch je gänzlich davon lassen zu können. Die heilige Distanz, die Luther zwischen dem Pfarrer und dem Politiker aufzurichten für nötig hielt, ist Zwingli bekanntlich an anderen Punkten wichtig und prinzipiell gewesen, wo umgekehrt Luther nichts davon wissen wollte. Wenn es möglich und erlaubt ist, mit den nötigen Vorbehalten aus der Vergangenheit auch die Gegenwart zu erklären, so kann ich Sie beiläufig und auf die Gefahr hin, Ihnen Zwingli ganz verdächtig zu machen, darauf hinweisen, daß ziemlich genau die Gedankengänge dieser Schrift vom Hirten es waren, die in den letzten Jahrzehnten nicht zufällig gerade in der deutschen Schweiz so manchen Theologen (auch mich) mehr oder weniger tief in die Ideen und in die Reihen der Sozialdemokratie hineingeführt haben.308 Das eigentümlich Bedenkliche dieser und ähnlicher Möglichkeiten, das man ja auch bei Zwingli handgreiflich feststellen kann, kennen wir wahrscheinlich so gut als unsere Kritiker. Welche menschliche Möglichkeit wäre denn etwa unbedenklich? Wir meinen aber allerdings im Blick auf das, was ich in Zwinglis Ansatz überzeugend |189 und notwendig genannt habe, auch von einer eigentümlichen Berechtigung solcher Möglichkeiten reden zu dürfen.

Doch zurück zu unserer Erzählung. Auch die zweite Zürcher Disputation hatte nicht zu einem Beschluß in Sachen der Bilder und der Messe geführt, vielmehr sollte Alles vorläufig beibehalten, daneben aber allerdings von allen Pfarrern das Evangelium verkündigt und dazu vor Allem die Pfarrer selbst über das Evangelium verständigt und darin sicher gemacht werden. Genauso entsprach es den Stimmungen und Gedanken, mit denen man am 28. Oktober nach dem Votum des Komturs Schmid auseinandergegangen war. Man wird sagen müssen: Umsichtiger und sachgemäßer, illusionsloser und «technisch» exakter hätte man gar nicht reformieren können, als es hier geschehen ist. |

Am 17. November erhielten sämtliche Pfarrer eine Schrift von Zwingli, die diesem ihrem Selbstunterricht dienen sollte, betitelt: «Christenliche Ynleitung 📖»309. Das obrigkeitliche Mandat, das dieser Dogmatik im Grundriß vorausgeschickt ist, schließt bemerkenswerterweise mit der Wiederholung des bei Beginn der beiden Disputationen geschehenen Aufrufs: «Wir sind noch immer begierig, wer uns durch die wahre göttliche gschrift besser oder anders berichten kann, daß wir solches mit besonderem Dank und Freuden von ihnen gutwillig aufnehmen wollen. Wir bitten nochmals alle und jede, die uns irgendwie wider Gott und sein heiliges Evangelium irrend fanden, daß sie das um der Ehre Gottes, der Wahrheit und christlichen Liebe willen freundlich aus dem Worte Gottes anzeigen wollen. Solches werden wir zu hohem Dank annehmen und empfangen.»310 Man wollte sich also die Türen noch immer nicht verbauen, nach keiner Seite, nur daran sollte nicht mehr gerüttelt werden, daß das Wort Gottes zu entscheiden habe. Und das war nun allerdings die perfekte und über Alles, was man darunter verstand, hinaus die absolute Reformation. Die Schrift selbst gliedert sich nach einem kurzen bezeichnend zwinglischen Hinweis auf die rechte Erkenntnis Gottes, die Sache der inneren Erleuchtung und also Gottes selbst und also des jakobeischen Gebetes um die uns mangelnde Weisheit sei [Jak. 1,5f.], in fünf Ab|190schnitte: Sünde311, Evangelium312, Abtun des Gesetzes313, Bilder314, Messe315, die drei ersten das Grundsätzliche enthaltend, die zwei letzten Applikationen auf die die Gemüter bewegenden aktuellen und praktisch-kirchlichen Probleme. Sehen wir also von den letzten ab, so ist bemerkenswert, daß Zwingli hier zum ersten Mal eine ganze Schrift auf die bekannte paulinische Gedankenreihe aufbaut. Daß darum eine Beeinflussung durch Melanchthons Loci 📖316, die damals in der Schweiz viel gelesen wurden, angenommen werden müsse, scheint mir nicht notwendig. Die paulinische Gedankenreihe lag ja ganz allgemein in der Luft. Zwingli selbst hatte schon öfters von ihr Gebrauch gemacht, wenn er zusammenfassen wollte, was Evangelium sei, und es lag nahe, bei317 diesem Anlaß, angesichts des katechetischen Zwecks, den die Schrift gegenüber den Pfarrern verfolgte, davon nun auch als Grundschema Gebrauch zu machen. Der Paulus, der uns darin begegnet, ist darum, wie wir gleich sehen werden, um nichts weniger ein zwinglischer Paulus, wie der der Loci 📖 ein lutherischer Paulus ist.

1.XII.22 Also 1. Die Sünde.318 Wir sind Sünder von Geburt her, von Adam her, haben verloren die wohlgetane Einsetzung der menschlichen Natur und müssen uns nun abfinden mit einer zerbrochenen, bresthaften Natur, die nichts Gutes vermag. Wir sind Fleisch und ohnmächtig. Dessen werden wir inne darin, daß jeder Mensch eigennützig ist. Röm. 7! «Lies das ganz Kapitel, wird viel verstands der Dinge gebären.»319 Oder ist das unsere Natur, daß wir eigennützig sind? Ja, unsere Fleischesnatur, durch die wir den Tieren gleich sind. Dem gegenüber nun das ewige Gesetz Gottes, das «gsatz der Natur»320, von Gott süß gemacht, erhoben über die bloße heidnische Billigkeit durch |191 das biblische: «Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!» [Lev. 19,18; Mt. 22,39].321 Aber durch das unzweifelhafte Haben des Gesetzes sind wir nicht gerecht vor Gott. Es ist nit möglich, daß wir ohne Anfechtungen und Begierden seien, alldieweil wir Adams Balg tragen: denn das Fleisch gebiert fort und fort seine Früchte. Also folgt, daß wir alle an unserer Frömmigkeit verzweifeln müssen. |

2. Das Evangelium.322 Es ist Gottes unbegreifliche Weisheit, daß unserem Hochmut unseres Schöpfers Demut, unserer Übertretung unseres Schöpfers Reinheit, unserer der Ewigkeit nie und nimmer gewachsenen Frömmigkeit des ewigen Gottes ewiges Hinwegnehmen unserer Schuld, der Unerreichbarkeit der himmlischen Freude der Erwerb dieser Freude in der Jämmerlichkeit des leidenden Gerechten in Christus gegenübersteht. In unsere Ohnmacht ist der Heiland gekommen, «unsere Bresten zu arznen». So zu lesen im Römer- und Galaterbrief: «Die soll billich ein jeder Pfarrer ernstlich erduren.»323 Wer daraus folgern wollte: Also laßt uns sündigen!, der hat die Süßigkeit des Herrn noch nicht empfunden, weiß nichts von der Kraft des heiligen Geistes. Die Söhne Gottes befleißigen sich, den Willen ihres Vaters zu tun. Freilich, und das ist wahr, dieweil wir leben, so läßt uns der Schelm, der Leichnam nimmermehr fromm leben, der Versuchung wegen. Umso fester müssen wir im Glauben bleiben. Dann wird uns die andauernde Sünde zu einem Fall, zur Auferstehung und Besserung, indem sie verhindert, daß wir uns mit den Pharisäern eines «Eigenschatzes» getrösten, was die eigentliche rechte sündige Art wider Gott ist, sondern immer wieder zu Gott laufen mit dem Bekenntnis: «O Herr, wie leb ich so schnöd vor deinem Angesicht!»324 Dieses emsige Zu-Gott-Laufen und -Klagen wehrt dem Laster mehr als alle andere Behutsamkeit. Wo der treue Wächter, der Glaube, ist, der Gottesliebe und Gottesfurcht in sich begreift, da wacht und streitet man gegen das Fleisch. Der Gläubige ist aus dem Geiste Gottes gläubig; wo nun Gott ist, da wird immerdar das Gute gemehrt. Also, hörst du nicht, daß Christus Alles tut?, schließt Zwing|192li triumphierend. Daß man sich doch nur durch nichts von ihm abführen lasse, um bei Kreaturen das Fehlende zu suchen statt bei Gott selber. Das ist’s, was der unbefleckte Glaube nicht «erlyden» mag! |

Der 3. Abschnitt «Vom Abtun des Gesetzes»325 ist, wie gleich die ersten Worte zeigen, gedacht als eine Abwehr unschicklichen, d. h. unbescheidenen, mutwilligen Redens über dieses Thema. Neben das Wort: «Das Gesetz und die Propheten bis auf Johannes usf.» [Lk. 16,16f.] ist das andere zu stellen, daß Himmel und Erde eher vergehen sollen, als daß ein Buchstabe oder Tüpflein vom Gesetz dahinfalle [Mt. 5,18]. «Das Gesetz ist ein gut Ding an ihm selbst, denn es zeigt den Willen Gottes an.»326 Abgetan ist in Christus das jüdische Gesetz der Zeremonien, als Schatten, der dem Lichte weichen mußte. Und abgetan die Verdammnis und Strafe, die das Gesetz außer Christus den Menschen verkündigt. Darüber hinaus gibt es nur das Abtun des Gesetzes, das durch das Aufrichten des Gesetzes des Geistes des Lebens (Röm. 8,2) sich vollzieht. Aber da sehe man zu: das heißt sein, wie Christus gewesen ist!, und gebe sich nicht zu rasch als in Christus erlöst und frei aus. Mit der Polemik gegen Pfaffen, Mönche, Nonnen und alle äußerlichen Dinge ist diese Freiheit jedenfalls noch nicht erreicht. Und gar nichts zu tun hat sie mit allfälligem Ungehorsam gegen die Obrigkeit. Sehe die Obrigkeit zu, daß sie dem Unrecht kräftiger wehre als bisher, aber lieber unter den Türken wohnen als unter einem Volk, das unter dem Vorwand der Freiheit zur Selbsthilfe greift, auch den Schäden der Kirche gegenüber. Kurzum: das Evangelium ist ohne Gesetz nicht zu verstehen und muß so vorgetragen werden, daß Gute und Böse wissen, wie sie mit dem Weg zu Gott dran sind.

So hat sich bei Zwingli der neue Wein des Paulinismus in den alten Schlauch der Humanistenfrage nach dem rechten Leben ergossen, wie er sich bei Luther in den anderen alten Schlauch der Mönchsfrage nach dem gnädigen Gott ergossen hat. Es wird wohl auch in dieser Beziehung beides seine eigentümliche Bedenklichkeit und seine eigentümliche Berechtigung haben. Denn daß es an sich tiefer und besser sei, nach dem gnädigen Gott als nach dem rechten Leben zu fragen, das |193 läßt sich wohl trefflich behaupten, aber schwerlich beweisen. Es dürfte lehrreicher sein, das Reformatorische eines solchen Mannes nicht in dem zu suchen, wonach, sondern darin, daß er gefragt hat, im Unterschied zu den Millionen, denen weder Gott noch das Leben je eine Frage war. Wird aber einmal gefragt, ist es Reformationszeit, dann gehören diese beiden Fragen zusammen, auch wenn sie sich, wie wir früher feststellten, nie auf eine Formel bringen lassen sollten.

Die durch die Christliche Einleitung den Pfarrern erteilte Belehrung wurde dadurch vertieft, daß der ganze Kanton persönlich bereist und die Instruktion auch noch mündlich erteilt wurde, von Wolfgang Joner im Gebiet des Albis, von Komtur Schmid in der Umgebung des Zürichsees und von Zwingli selbst in den nördlichen Bezirken. Und nun mehrten sich die spontanen Kundgebungen gegen die Messe von Seiten der unterrichteten Bevölkerung. Die Zürcher, die kräftige Ausdrücke noch heute etwas zu sehr lieben, begannen von dem Meßpriester per «Herrgottsfresser» und «Gottsmetzger» zu reden.327 Im Dezember 1523 schon sah sich der Rat zu neuen Verhandlungen genötigt. Ein eingefordertes Gutachten der drei Leutpriester Zwingli, Engelhard und Judae beantragte, auf Weihnacht die Messe einzustellen, an ihrer Stelle das Abendmahl sub utraque specie zu verteilen328 und eine tägliche halbstündige Bibelauslegung für das Volk einzurichten, jedenfalls niemand mehr zu zwingen, gegen sein Gewissen Messe zu lesen. Ein Eventualantrag, der den Schwachen entgegenkommen solle, ging dahin, bis auf Weiteres Messe und Abendmahlsfeier nebeneinander bestehen zu lassen. Der Rat beschloß dann, noch etwas zurückhaltender, daß es den Winter über prinzipiell, aber ohne Zwang für den Einzelnen, bei der Messe sein Bewenden haben solle. In Sachen der Bilder wurde verordnet, daß die in der Kirche befindlichen Tafelbilder zu schließen und bis auf weiteren Bescheid nicht mehr zu öffnen seien und daß alles Herumtragen von Statuen und dergl. zu unterbleiben habe. Inzwischen sollte den Bischöfen von Konstanz, |194 Chur und Basel, der Basler Universität und den eidgenössischen Ständen durch Übersendung der Christlichen Einleitung Zwinglis noch einmal Gelegenheit gegeben werden, ihre Einwendungen geltend zu machen. |

Am 13. und 14. Januar 1524329 fand im engsten Kreise ein drittes Religionsgespräch statt, um die katholische Opposition, unter der besonders der Chorherr Konrad Hofmann hervortrat, nochmals zu Worte kommen zu lassen. Neue Gründe wurden nicht vorgebracht. Doch legte Hofmann in aller Form Protest und Warnung ein: «Er wollte da nüt disputieren, gar nüt; er wollte mit dem Zwingli nüt ze schaffen haben, man könne nicht mit ihm reden, denn er wöllte allweg recht haben, aber man werde ihn sicher in kurzer Zeit schweigen machen.»330 Man möge sich hüten, sich durch zwei Männer verführen zu lassen, denn es sei zu besorgen, daß eine Stadt Zürich dadurch um Seele, Ehre, Leib und Gut kommen werde. Der Entscheid des Rates lautete dahin, die Opponenten hätten Schriftgründe nicht vorgebracht und sollten sich den ergangenen Mandaten (über schriftgemäße Predigt) fügen, sonst werde man ihnen ihre Pfründe nehmen und ihnen den Weg aus der Stadt zeigen. Doch dürften sie glauben, was sie wollten. Die Folge aller dieser Entscheidungen, so provisorisch sie waren, war doch die, daß das katholische Kirchentum unaufhaltsam in Abgang kam. Zwischen Weihnacht 1523 und Lichtmeß 1524, klagt ein katholischer Chronist, sei die Welt roh und ungottesfürchtig geworden.331 Die Fasten wurden trotz Verbot vielfach nicht mehr beachtet, die Bilder da und dort bereits zu Kleinholz gemacht und verfeuert, letzte Ölung und Viatikum für die Sterbenden kam außer Gebrauch, am Gründonnerstag sah man Viele in weltlichem Schmuck zur Kirche gehen. Die üblichen Prozessionen unterblieben. Die Pfarrer ließen ihre Tonsuren verwachsen, Mönche und Nonnen nahmen einander zur Ehe. Und das alles nun ohne große Aktionen, ganz selbstverständlich, wie das Abfallen welker Blätter im Herbst. Es muß für Alle, die mit ihren Herzen an der alten Zeit hingen, ein erschütternder |195 Zusammenbruch alles dessen, was ihnen wert und heilig war, gewesen sein. Andererseits fand nun in der Stadt alle Morgen früh fünf Uhr (!) eine öffentliche Bibelauslegung statt und wurde jedem Haus zum Ersatz für die bisher dem Kultus gespendeten Gaben die Entrichtung eines Batzen für die Armen auferlegt. In derselben Zeit, am 26. März, erfolgte die Publikation jener im Herbst gehaltenen Predigt vom Hirten332 und sorgte Zwingli für die Verbreitung des lutherischen Neuen Testaments333 in weitesten Kreisen. In der Tagsatzung wird geklagt über einen zürcherischen Landvogt im Aargau, der auf seinen Amtsritten ein Neues Testament mit sich führte und der Menge, die sich überall von selbst um ihn sammelte, daraus vorzulesen pflegte. Zwingli selbst hat in diesem Jahr 1524 fast nichts geschrieben, er war in seinen Mußestunden mit einer nochmaligen Durchforschung des ganzen Alten und Neuen Testaments in allen drei alten Sprachen beschäftigt, ein Zeichen, daß er den Hinweis auf die «Gschrift», den er Anderen nun so oft gegeben hatte, auch auf sich selbst bezog und daß er sich überhaupt, obwohl Führer einer großen Bewegung, durchaus nicht fertig fühlte. |

Am 2. April 1524 hat sich Zwingli öffentlich verheiratet, nachdem ihm alle seine Freunde mit diesem Schritt längst vorangegangen waren. Warum hat er damit so lange gezögert und damit zu viel übler Nachrede neuen, wenn auch unberechtigten Anlaß gegeben? Staehelin glaubt den Grund in der Rücksicht auf die vornehme Verwandtschaft der Anna Reinhard zu erkennen, die einen so rücksichtslosen Bruch mit den bisherigen Verhältnissen nicht zugelassen hätte.334 Ich frage mich, ob es nicht mehr als das die allgemeine, grundsätzliche Zurückhaltung und Vorsicht war, die Zwingli in jenen Jahren überhaupt beobachtet hat, die ihn auch in dieser Hinsicht eine öffentlich-rechtliche Handlung erst vollziehen ließ, nachdem die Situation reif geworden war. Wir können hier gleich vorwegnehmen, daß Zwinglis Ehe nach Allem, was wir von ihr wissen, sehr glücklich, aber nach außen sehr glanzlos gewesen ist. Vier Kinder sind aus der Ehe hervorgegangen. Von seiner Frau ist in der Korrespondenz immer mit |196 ruhiger Liebe und von Seiten der Freunde mit ausdrücklichem Respekt die Rede. Im Übrigen ist Alles, was wenigstens für Dritte und für die Geschichte sichtbar geworden ist, sehr sachlich und nüchtern gewesen. Die Gemeinschaft war da, aber man redete nicht davon und man zeigte sie nicht. «Von der gemütvollen Poesie, welche das Haus Luthers umgibt, fehlt jede Spur» (Staehelin).335 So ist es ja auch bei Calvin gewesen.336 Einmal erfahren wir, daß Zwingli seine ausgebreiteten musikalischen Fähigkeiten u.A. dazu verwertete, die schreienden Kindlein zum Schlafen zu bewegen.337 Ein einziger kurzer Brief von ihm an sie ist erhalten. Zwingli ist 1528 nach Bern zur Disputation gezogen, obwohl eben Familienzuwachs bevorstand. Er vernimmt, dort angekommen, die Geburt eines Söhnleins und schreibt nun: «Liebste Hausfrou, ich sage Gott Dank, daß er dir eine fröhliche Geburt verliehen hat. Er wolle uns die nach seinem Willen zu erziehen verleihen.»338 Dann nur noch Geschäftliches. Keine Mitteilungen über die Disputation. Keine über sein eigenes Ergehen. Keine weiteren Wünsche als «Sei hiemit Gott befohlen».339 Unterschrift: Huldrych Zwingli, dein Hauswirt. Und als Postskriptum: «Schick mir, so bald du kannst, den Tolggenrock!»340 Zwingli hätte seiner heiligen Grundanschauung, nach der die Gemeinschaft in der Distanz besteht und die Distanz in der Gemeinschaft, auch in diesem Stück nicht getreuer sein können. Anna Reinhard hatte noch schwere Dinge zu bestehen. In der Schlacht von Kappel verlor sie miteinander den Mann, den Bruder, den Sohn aus erster Ehe, den Schwiegersohn und den Schwager. Sie starb zwei Jahre später im Hause Bullingers.341 Ein Sohn Zwinglis war Pfarrer und Theologieprofessor in Zürich. Die männliche Nachkommenschaft des Reformators ist 1600 mit dem Enkel ausgestorben.

Am 15. Mai, dem Pfingsttag, lief die den Bischöfen und den eidgenössischen Ständen gesetzte Einspruchsfrist ab. Noch am Vortage |197 verbot der Rat ausdrücklich alles eigenmächtige Vorgehen bis auf weitere Beschlüsse und Weisungen. Und dann wurde wiederum von einer Kommission ein Gutachten über das anzuwendende Vorgehen verlangt. Der Entwurf zu diesem erneuten «Ratschlag von den Bildern und der Messe 📖»342 stammt von Zwingli. Er setzt sich darin noch einmal mit dem Verlangen, auf ein Konzil zu warten, auseinander. Es geht nicht an, antwortet er darauf, das freie göttliche Wort und des Menschen Konszienz an ein Concilium der Menschen zu binden. «Es sollen alle Menschen hören, was das Gottswort ihnen sag, und soll das Gottswort nicht hören, was ihm die Menschen sagen. Auch sollen alle Menschen, so sie das Gottswort gehört und verstanden, von Stund an ihr Leben danach richten, unangesehen, was Viele oder Wenige davon halten wollen.»343 Nicht aus dem Urteil der Menschen, sondern aus seinem eigenen Lichte muß es verstanden werden. Darum und auch im Blick darauf, daß nun seit 80 Jahren ein Konzil umsonst versprochen worden sei, halte man sich für berechtigt und genötigt, selbständig vorzugehen, weil es ohne Zweifel nicht allein einer ganzen Stadt, sondern jedem einzelnen Menschen ziemt, seinen Irrtum und Mißbrauch, sobald ihn Gott ermahnt, ohne Widerrede nach dem Vorbild des göttlichen Wortes abzustellen. Darum haben wir die Sache im Namen Gottes also in die Hand genommen. |

Zwinglis344 Forderungen lauten: Ersatz der täglichen Frühmesse durch eine ebenfalls tägliche Bibelstunde, Ersatz der Sonntagsmesse durch die Predigt, im Anschluß an die Predigt Feier des Abendmahls für die, die es begehren, als Feier des Gedächtnisses des Opfers Christi und der Verbrüderung mit den anderen Gläubigen. Die Bilder aber sollen ganz beseitigt werden, nicht tumultuarisch, sondern durch bestellte Leute, die ordentlich dabei vorgehen sollen, und nicht zwangsweise, sondern auf Grund von Mehrheitsbeschluß jeder einzelnen Gemeinde, für den die Pfarrer allerdings durch Predigt des Wortes Gottes auf obrigkeitliches Gebot das ihrige tun sollen. Alle gegenseitigen Beschimpfungen bei diesem Vorgang haben zu unterbleiben. |

198 Zwingli war auch diesmal noch dem Rat um eine Pferdelänge voraus; denn dieser beschloß zwar Annahme seines Vorschlags die Bilder betreffend, die Frage der Messe aber sei ein neuer Artikel, der nicht einen Mißbrauch, sondern unmittelbar den Glauben betreffe und den man für jetzt noch ruhen lassen wolle. Die Messe habe also in der bisherigen Form mit allen Gewändern, Gesängen, Lektionen und Gebeten, aber ohne Zwang für Priester und Laien weiterzubestehen, nur solle aus der Liturgie alles das entfernt werden, was sich nicht auf Gott und Christus beziehe und mit der Schrift durchaus nicht vereinbar sei. Dafür gelang es Zwingli ohne weitere Verhandlung, die Abschaffung des Fronleichnamsfestes durchzusetzen, das allerdings im katholischen Kirchenjahr damals noch nicht die beherrschende Stelle hatte wie heute.345 Ebenso sollte die alljährliche allgemeine Wallfahrt nach Einsiedeln unterbleiben. |

Mitten346 in diese Beratungen traf endlich eine Kundgebung des Bischofs von Konstanz [ein], gerichtet an den Rat von Zürich und einzeln an alle Pfarrer, was der Rat sofort als einen Eingriff in seine kirchlichen Hoheitsrechte auffaßte. Es war eine umfangreiche Schrift unter dem Titel «Christliche Unterrichtung des hochwürdigen Herrn Hugo, Bischofs von Konstanz, die Bildnisse und das Opfer der Messe betreffend»347, in der zu zeigen versucht wurde, daß nur Götzen-, nicht Heiligenbilder verboten seien, daß die Kirche die Bilder zugelassen habe, um zur Nachahmung der Heiligen anzufeuern, daß man ihnen nicht diene noch vertraue, indem man ihnen Ehre erweise, daß die Messe schon bei Melchisedek und in Maleachi vorkomme usf. |

199 Diese Schrift wurde zwar im Rat der Zweihundert, obwohl sie fünfzig Bogen umfaßte, in extenso vorgelesen, zugleich aber beschlossen, unter Vorbehalt einer späteren Widerlegung vorläufig ohne weiteres Verhandeln mit dem Bischof die gefaßten Beschlüsse durchzuführen. Faber, der der Verfasser dieser Arbeit war, war auch diesmal um ein Weniges zu spät aufgestanden, um den Lauf der Dinge noch aufhalten zu können. Auch der auffallend rasche Tod der beiden Bürgermeister in Zürich am 13. und 15. Juni und eine kurz vorher beobachtete Himmelserscheinung, Dinge, die natürlich dem Geschlecht jener Tage genug zu denken gaben, vermochten doch nicht, die Bewegung, die nun einmal da war, aufzuhalten. Am selben 15. Juni348 wurde beschlossen, «die Bilder und Götzen mit Züchten hinwegzutun», damit dem Wort Gottes Raum gegeben werde und jedermann nur bei Gott durch Christus Hilfe suche.349 |

Und nun begann in den Kirchen Zürichs, zu Stadt und Land, ein allgemeines bedächtig-gemessenes, aber unerbittlich gründliches Reinemachen mit gutem Frieden, bemerkt ein Chronist, «daß nie keim Menschen nüt darum beschad, ouch kein Aufruhr daraus ward», aber «Gott zu Lob und Ehren» ohne alle Hemmung und Schonung.350 Von der Landschaft berichtet Bullinger: «Der Mehrteil der Kilchhörinen waren willig und verbrannten fröhlich den ganzen Götzenfluch, sodaß sich nirgends Aufruhr und Zwiespalt zutrug und Alles friedlich vollendet ward.»351 In der Stadt dauerte der «Götzenkrieg», wie man die Sache nannte, dreizehn Tage. Unter der fachmännischen Leitung der drei Leutpriester und dreier Ratsmitglieder gingen die Handwerker an die Arbeit. Ein Bildersturm war es also gerade nicht, was in Zürich geschah, sondern eine seelenruhig und wohlüberlegt vollzogene Staatsaktion. «Und fieng man an ob dem Fronbogen das groß Kreuz und alle Bilder ab den Altären zu tun und das Gemälde, so mit Ölfarben gemacht was, abzebicken mit Steinaxen und wieder zu vertünchen, daß es nüt bliebe.»352 Damals also haben die Wände der |200 schweizerisch-reformierten Kirchen zum ersten Mal jene unerbittliche Tünche bekommen, mit der sie an den meisten Orten noch heute des Beschauers Auge erfreuen oder verletzen! |

Daß die Ästhetik in jenen Tagen ihren im Mittelalter allzu unvorsichtig geschlossenen Bund mit der Religion bitter zu büßen bekam, braucht kaum gesagt zu werden. Ausdrücklich erzählt Bullinger: «Dabei sind gar köstliche Werke der Malerei und Bildschnitzerei, insonderheit eine schöne köstliche Tafel in der Wasserkirche zerschlagen worden, welches die Abergläubigen übel bedauerten; die Rechtgläubigen aber hielten es für einen großen und fröhlichen Gottesdienst.»353 Und die Stammheimer rühmten sich nicht wenig, daß sie sich damals weigerten, «zwo köstliche Tafeln», die «wohl 300 guldin» gekostet, zu verkaufen, sondern sie «Gott zu Lob und Ehr beide verbrannten mit Pater Noster und was daran hing».354 Freuen wir uns immerhin, daß die Altarbilder Grünewalds damals in Isenheim und nicht in Zürich oder Stammheim standen!355 Und die Monstranzen und andere kirchliche Gold- und Silbergefäße wurden ohne Rücksicht auf allfälligen Kunstwert eingeschmolzen und der Ertrag ins Armengut gegeben, Meß- und Evangelienbücher verkauft oder zerstört, die Reliquien auf die Seite getan, die Gebeine der beiden Stadtheiligen Felix und Regula «ehrlich und still begraben»356. Weihwasser, geweihte Kerzen und Palmen verschwanden, der Gebrauch von Salz bei der Taufe und das Läuten der Glocken bei Unwetter wurde abgestellt. Aber auch mit den Orgeln wurde Schluß gemacht; sie wurden abgebrochen, was Zwingli, dem enthusiastischen Musiker, gewiß nicht leicht fiel. Aber die Kirche ist nicht der Ort zum «Johlen»357, erklärt er unbarmherzig, und erst nach seiner Zeit hat auch nur der Psalmengesang in Zürich wieder Eingang gefunden. Und aus den letzten Steinen der weggerissenen Altäre im Großmünster wurde, drastisch und demonstrativ genug, eine Kanzel gebaut, auf der Zwingli fortan stehen sollte. Das Wort allein sollte von |201 jetzt an in diesen Räumen zu Wort kommen. Was sollen wir dazu sagen? Wir stehen heute in der rückläufigen Bewegung, und auch in der Schweiz klopft da und dort ein Pfarrer, der nichts Besseres zu tun weiß, an den betünchten Wänden seiner Kirche herum, ob nicht ein Heiliger aus dem 13. oder 14. Jahrhundert oder doch ein Stücklein von seiner Gloriole wieder zum Vorschein kommen möchte. Wer hat nun recht? Die Frage ist für das Urteil, das man sich über Zwingli bildet, nicht ganz gleichgültig. Denn das ist doch wohl klar, daß auch dieser Vorgang nicht zufällig, sondern für den Geist seiner Reformation und Theologie im höchsten Grad symptomatisch war.

4.XII.22358 Die prinzipielle Rechtfertigung des in Sachen der Bilder eingeschlagenen Weges wurde gegeben in Zwinglis im Auftrag des Rates abgefaßter Schrift: «Christliche Antwort 📖»359, als Gegenstück zu der «Christlichen Unterrichtung» des Bischofs von Konstanz360. Nicht die Bilder, sondern das Wort muß uns lehren, und zwar nicht das Wort der Menschen, sondern «das Wort, das Gott mit seinem Geist in unseren Herzen auftut und zu verstehen gibt, daß wir uns zu ihm bekennen und ihm anhangen. Die Dinge, die wir empfinden und sehen, die ziehen uns wiederum davon.»361 Gegen die Berufung auf die Autorität der Kirche: die wahre Kirche ist die, die auf Gottes Wort hört, und das Wort Gottes macht die Kirche, nicht die Kirche das Wort Gottes.362 Gegen die allegorische Verwertung alttestamentlicher Stellen: Das in Christo erschienene Licht darf seine Erklärung nicht von dem dunklen Schattenriß des alten Bundes empfangen. «Denn niemand wird sich im Dunkeln kupferne Pfennige für Gold geben lassen, sondern er wird warten, bis er im Licht über ihren Wert Klarheit erhalten hat.»363 In Sachen der Messe, von der ja das bischöfliche |202 Schreiben auch handelte, hat Zwingli hier zum ersten Mal öffentlich und also gleich im Namen und unter der Billigung der zürcherischen Obrigkeit seine eigentümliche Lehre vom Wesen des heiligen Abendmahls vorgetragen: Es ist von Christus eingesetzt «zu einem ewigen Testament, daß alle, welche glauben, daß Christus Jesus für sie den Tod erlitten habe, sich untereinander für Brüder hielten und für einen Leib Christi, daran er selber das Haupt ist, und zur Erkenntnis solcher Einigkeit sich auch miteinander durch ein Sakrament oder Versicherung vereinbaren.»364 Es ist also das von Christus gestiftete Vermächtnis oder Sakrament, «mit dem wir Christen uns einander ewiglich verpflichten, gleichwie Christus uns mit Gott verpflichtet hat, daß alle die, welche sich durch den Tod Christi erlöst und durch sein Blut abgewaschen wissen, sich zum Zeugnis und Wiedergedächtnis solcher Tat dahin verpflichten, daß sie Ein Leib und gemeine Bruderschaft sein wollen, und wie Christus sich für uns gegeben hat, so auch jeder sich für seinen Bruder als für ein Glied seines Leibes dahingebe.»365 |

Zur366 selben Zeit, August 1524, schrieb Zwingli eine lateinische Entgegnung «Antibolon 📖» gegen den Leipziger Theologen Hieronymus Emser, der in einer Schrift gegen Luther auch Zwingli in Sachen der Messe heftig angegriffen hatte.367 Zwingli antwortet ihm, er fürchte den Steinbock nicht, da er zu Hause in den Bergen viele solche gesehen. |

Bemerkenswert ist darin u.A., was über die Kirche ausgeführt wird. Sie besteht aus denen, die sich durch das Blut Christi erlöst und als seine Braut ihm verbunden glauben. Ihre Heiligkeit liegt nicht in ihr, sondern in ihrem Haupte Christus, ihre Einheit und Unfehlbarkeit im Gehorsam gegen sein Wort, das sich nicht nur äußerlich im Buchstaben, sondern auch innerlich im Geiste als die göttliche Wahrheit selbst |203 erweist. Ihre Teile sind die einzelnen durch den Glauben an Christus verbundenen Gemeinden, und diese besitzen, soweit sie sich von dem Worte Gottes leiten lassen, die Befugnis, vermöge dieses den Gläubigen in die Herzen geschriebenen Wortes Gottes, auch ihre Hirten und deren Wort zu richten.368 Zwingli nimmt von seinem Gegner Abschied mit dem Rat, sich von der Theologie lieber der Medizin zuzuwenden, um sein Podagra heilen zu lernen. «Lebe wohl und Gott schenke dir einen besseren Verstand!»369

Indessen370 blieb die Reformation in Zürich bei der Abschaffung der Bilder nicht stehen. Im Dezember 1524 wurden - wir greifen hier etwas vor - die in den Klöstern Zürichs noch vorhandenen alten und arbeitsunfähigen Mönche im Barfüßerkloster vereinigt, wo sie mit einem «Leibgedinge» versehen ihre Tage friedlich beschließen sollten. Die Jungen aber wurden unter Ausbezahlung ihres Eingebrachten aufgefordert, ein Handwerk zu erlernen. Das Predigerkloster wurde in ein Spital, das Augustinerkloster in ein Armenhaus verwandelt, das Großmünster- und Fraumünsterstift aufgehoben, die Fürsorge für Arme und Kranke neu und großzügig organisiert. |

Schwerer wurde der Kampf um die Messe. Einem erneuten Antrag der Pfarrer auf ihre Abschaffung setzte sich kräftiger Widerstand entgegen. Ein Laie, der zweite Ratsschreiber Joachim am Grüt, vertrat damals als Erster gegenüber Zwingli die Meinung, die Auslegung des «est» in den Einsetzungsworten des Abendmahls als «significat» sei ein Sophismus. «Est» sei ein «verbum substantivum», und die Meinung könne keine andere sein als: das Brot ist das Fleisch Christi. Er hat diesen Standpunkt später auch literarisch vertreten (III,337 📖).371 Auch in Zürich selbst ist eben, wie wir später noch hören werden, das Bewußtsein durchaus lebendig gewesen für die einschneidende Be|204deutung, die der eigentümliche Radikalismus der zwinglischen Reformation gerade an diesem Punkt hatte. Kein Zufall, daß die Opposition gerade hier, wo der Angriff am Stärksten war, ihrerseits am Längsten andauerte. |

Am372 12. April 1525 wurde mit geringem Mehr die Abschaffung der Messe beschlossen und sofort am Tag darauf, dem Gründonnerstag, bei großer Beteiligung und mit tiefem Eindruck das erste evangelische Abendmahl im Großmünster abgehalten, nach einer von Zwingli entworfenen Liturgie.373 An Stelle des Altars trat ein mit weißem Tuch bedeckter Tisch, darauf hölzerne Schüsseln für das Brot und hölzernes Trinkgeschirr, «damit die Pracht nit wiederkomme».374 Die Gemeinde kniet, der Pfarrer steht mit zwei Diakonen dem Volk zugewendet. Ein Gebet zu Gott um gesegnetes Gedächtnis des Todes Jesu macht den Anfang; es folgen die Einsetzungsworte nach 1.Kor. 11, ein deutsches Gloria, Lektion von Zwinglis locus classicus Joh. 6,47f., Apostolikum, Warnung vor unwürdigem Genuß, Unservater und Gebet um Einigung im Glauben, dann nochmals die Einsetzungsworte in kürzester Form, dann Umgang der Diakonen in den Bänken, in denen die Kommunizierenden also bleiben, dann Rezitation des 113. Psalms, Danksagung, Segensspruch und Entlassung.375 |

Die376 Freunde der Messe verlangten, sie in der Wasserkirche weiter feiern zu dürfen, wurden aber abgewiesen und mußten von da an nach Baden oder Einsiedeln gehen, bis ihnen 1528 auch das untersagt wurde. Zur selben Zeit, April 1525, eröffnete Zwingli, zum Schulherrn ernannt, im ehemaligen Chorherrenstift des Großmünsters eine theologische Schule.377 Zur Hebung der besonders durch die fremden |205 Kriegsdienste verwilderten Volkssittlichkeit wurden sogenannte Chorgerichte eingesetzt, die, unterstützt durch Ratsmandate, Ehebruch, Spiel und Fluchen mit strengen Strafen bis zur Todesstrafe im Wiederholungsfall belegten. Abends neun Uhr war für alle Wirtschaften und Zunftstuben Polizeistunde. Dagegen war eine eigentliche Kirchenzucht durch Ausschluß Unwürdiger vom Abendmahl, wie Zwingli sie beantragte378, beim Rat nicht durchzusetzen.

Es versteht sich nun von selbst, daß alle diese Vorgänge in Zürich in der ganzen Schweiz und weit über ihre Grenzen hinaus gewaltiges, z. T. peinliches, z. T. begeistert zustimmendes Aufsehen erregen mußten. |

Die379 Auseinandersetzung mit dem römischen Stuhl, um damit zu beginnen, vollzog sich in der Weise, daß der neue Papst Clemens VII. (Hadrian VI. gest. 14. September 1523) auf seine wiederholten Beschwerden die lapidare Antwort bekam, man folge in Zürich nur dem Worte Gottes.380 Er weigerte sich darauf, einer Ketzerstadt den rückständigen Sold zu bezahlen. Der Rat antwortete, nicht so scharf, wie Zwingli es gewünscht hatte, aber doch bestimmt, der Papst solle bezahlen, wie er es jedem Türken zu tun schuldig wäre; zu einem Religionsgespräch sei man bereit, aber nur in Zürich.381 Davon wollte wieder der Papst nichts wissen: Zürich trenne sich von der Gemeinschaft der Heiligen, und nur wenn es umkehre, werde er bezahlen. Das war am 26. Januar 1526.382 Beide Teile behielten recht: der Papst hat seine Schulden nicht bezahlt und Zürich hat die Reformation nicht rückgängig gemacht.

206

[Die Auswirkungen der Zürcher Vorgänge auf die Schweiz]

In der Schweiz beschleunigten die Zürcher Vorgänge die überall latent sich vollziehende Scheidung der Geister. Der Reformator der Schweiz, auch nur der deutschen Schweiz, ist Zwingli nicht gewesen, sondern wirklich nur der Reformator Zürichs, das hat Tschackert ganz richtig gesehen.383 Sondern die Reformation vollzog sich, wo sie sich überhaupt durchsetzte, überall auf besonderen Wegen, in besonderem Tempo und mit besonderen Männern an der Spitze, so in St. Gallen unter Vadian, in Appenzell unter Jakob Schurtanner, in Schaffhausen unter Sebastian Hofmeister und Erasmus Ritter, in Glarus unter Valentin Tschudi, in Graubünden unter Johann Comander, in Basel unter Oekolampad, in Bern endlich unter Berthold Haller, Franz Kolb, Sebastian Meyer und den Laien Valerius Anshelm, Niklaus Manuel und Niklaus von Wattenwyl384; aber allerdings war Zwingli mit seinen Anregungen und Ratschlägen und vor Allem mit seinem Vorbild überall irgendwie mit wirksam. |

Besonders385 schwierig waren die Verhältnisse bei den schwerfällig-bedächtigen Bernern, wo der Rat am 15. Juni 1523 (Viti und Modesti) ein überaus merkwürdiges Mandat erließ mit dem Befehl an alle Geistlichen, es solle nichts Anderes als das Evangelium und was sich aus der Schrift beweisen lasse, gepredigt werden, dagegen alle anderen Lehren, Disputationen und «Stempeneien», die von Luther und anderen Doctores ausgegangen seien, die solle man unterwegen lassen und ihrer nicht gedenken!386 Noch 1525 wurde dort ausdrücklich verboten, die sieben Sakramente zu bestreiten, an der Messe etwas zu ändern, den Laien den Kelch zu geben, die Klöster anzufechten, und erst 1528 fiel die Entscheidung zugunsten der neuen Lehre.

207 Und geradezu feindselig war die Stimmung gegenüber den Ereignissen in Zürich in den Landkantonen der Innerschweiz, denen sich außer Luzern in der Folge auch die Städte Solothurn und Freiburg eng anschlossen. Die religiöse Abneigung gegen die kirchliche Neuerung verband sich hier eng mit der Eifersucht auf die damit zusammenhängende Ausdehnung der politischen Machtstellung Zürichs in der nördlichen Schweiz, besonders auch in den gemeinsamen Vogteien, und mit der Ablehnung der gegen die fremden Bündnisse, Solddienste und Pensionen gerichteten Politik Zwinglis, die er auch in diesen Jahren besonders literarisch weiterverfolgte. Man sah in Zwingli zugleich den Bekämpfer des christlichen Glaubens und den Zerstörer der eigenen ökonomischen Wohlfahrt, und so konnte man auf den Kanzeln dieser Länder bald hören, man habe den Türken in nächster Nähe, und wer Stab und Stange tragen könne, solle wider ihn ziehen.387 Zürich mußte es sich gefallen lassen, daß die Tagsatzung seit dem Beginn des Fastenstreites (März 1522) nicht mehr in Zürich, dem bisherigen Vorort, zusammentreten wollte. |

Über388 Zwingli gingen die seltsamsten Gerüchte um und nötigten ihn zu öffentlichen Verwahrungen: er lehre den Zehnten verweigern und die Ehe brechen, er habe gespielt und schlechte Häuser besucht, er halte nichts von Maria und vom Abendmahl, er behaupte, Jakobus der Jüngere habe für uns gelitten und nicht Christus. Im März 1524 wurde ein Zürcher in Baden wegen Bemerkungen über die Messe verhaftet und in Luzern enthauptet. Dasselbe sollte nach Beschluß der Tagsatzung Zwingli widerfahren, wenn er sich außerhalb des Zürcher Gebiets blicken lasse. Zürich wurde sogar formell aufgefordert, diesen Unruhestifter preiszugeben. |

Gleichzeitig erschien eine Eingabe der Bischöfe von Konstanz, Lausanne und Basel an die Tagsatzung: Zwinglis Lehre gebe dem menschlichen Mutwillen volle Freiheit, sich jeder geistlichen und weltlichen Ordnung zu entziehen. Die vorhandenen Mißbräuche |208 seien nicht von unbekannten, hergelaufenen Prädikanten, sondern von einem Konzil zu beseitigen. |

Im Februar 1524 gelang es noch einmal, alle eidgenössischen Stände, auch die selbst zur Reformation hinneigenden, zu einer gemeinsamen Aktion gegen Zürich zu veranlassen: Eine Abordnung der Tagsatzung traf in der Stadt ein und forderte sie auf, sich den Eidgenossen wieder gleichförmig zu machen, da diese einhellig des Willens seien, diesen neuen Glauben mit Ernst zu unterdrücken und zu strafen. Die Predigt Zwinglis wurde als die Ursache aller Zwietracht und Verwirrung dargestellt und zum Schluß erklärt, daß man ja über die von der Kirche beanspruchte Gewalt und andere Mißbräuche auch zu klagen habe und gern bereit sei, zur Abstellung derselben mit Zürich gemeinsam zu beraten, ein für Zwingli und seine Sache gefährliches Zugeständnis, da es den Zürchern einen Weg zeigen konnte, ohne das Verlangen nach gewissen Reformen aufzugeben, aus ihrer389 Isolierung heraus und in die politische und kirchliche Einheit mit der schweizerischen und überhaupt mit der damaligen zivilisierten Welt zurückzukehren. Aber diesmal kam nun kein Kuhhandel zustande. Es war die Zeit, in der Zwingli den «Hirten 📖»390 veröffentlichte, und aus ihrer Kampfstimmung heraus muß diese Schrift, wie ich Ihnen schon sagte, verstanden werden. Es muß aber etwas von dem Geiste dieser Schrift damals tatsächlich auch in Zürichs Behörden und Bürgerschaft lebendig gewesen sein. Butzer schrieb damals an Zwingli: «Du berichtest mir etwas, das mich hoch erfreut, daß nämlich die Deinen in ausgezeichneter Weise die Welt zu verachten wissen» (Staehelin, 372 📖).391 In der am 21. März den eidgenössischen Abgeordneten übergebenen Antwort spricht die zürcherische Regierung in allen Streitpunkten ihre völlige Übereinstimmung mit Zwingli aus: Gegen den Vorwurf, die von Luther abhängige Predigt Zwinglis bringe Uneinigkeit in die Eidgenossenschaft, wird gesagt: «Das Verständnis des Wortes Gottes ist nicht eines besonderen Volkes; sondern es ist einhellig allen Menschen, die auf Gott allein vertrauen und seinem Worte |209 Glauben schenken. Das sieht man daraus, daß wo zu dieser Zeit das Wort Gottes lauter gepredigt wird, alles Volk einhellig ist, also daß man in den Städten deutschen und welschen Landes außer- und innerhalb der Eidgenossenschaft ein einiges Verständnis des wahren Wortes Gottes hat. So ist auch kein Zweifel, daß, wenn in der Eidgenossenschaft allenthalben das Wort Gottes ohne Rücksicht auf den eigenen Nutzen und den zeitlichen Gewinn gepredigt würde, sie wieder zur Einigkeit zurückgebracht würde.» Also: «In Allem, was uns möglich ist und was die Bünde weisen, sind wir erbötig, euch zu willfahren; was aber das Wort Gottes und das Heil unserer Conscienzen betrifft, davon können wir nicht weichen.» Es folgt dann die bekannte Aufforderung, bis zum Pfingstfest 1524 im Worte Gottes begründete Einwendungen in Sachen der Bilder und der Messe den Zürchern vorzubringen, und wo ihnen dann etwas Besseres und Wahreres gezeigt werde, da wolle man sich weisen lassen.392 |

Die Feder Zwinglis ist bei der Abfassung dieses Dokuments vermutlich nicht unbeteiligt gewesen, aber es ist auch so ein merkwürdiges Zeugnis des entschlossenen und doch besonnenen Geistes, der damals in Zürich das Regiment führte und in dem die Zürcher insbesondere den schon geschilderten Handlungen des Sommers 1524 in Sachen der Bilder und Messe auch im Blick auf die äußeren Folgen dieses Schrittes entgegengingen. Diese Antwort steigerte noch die unter den Eidgenossen verbreitete Erbitterung, und als dann auf derselben Tagsatzung, der sie vorgelegt wurde, ein weiteres Klageschreiben der Bischöfe einlief, kam es zu dem Beschluß, jeder Delegierte habe auf die nächste Versammlung eine auf «Ja oder Nein» lautende Antwort seines Standes mitzubringen, ob er die Irrung auszurotten behilflich sein wolle oder nicht. Und am 8. April schlossen sich die fünf Orte der Innerschweiz zu Beckenried zu einem Separatbündnis zusammen, in dem sie sich gegenseitig verpflichteten, «diese lutherische, zwinglische und hussitische verkehrte Lehre» in ihren Gebieten auf alle Fälle zu unterdrücken.393 Ein einheitlicher Beschluß der Tagsat|210zung kam dann infolge der zaudernden Haltung Berns, das radikale Entscheidungen nach keiner Seite liebte, nicht zustande. Neue Spannung kam in die Lage, als Anfang Mai ein im Solde Frankreichs stehendes eidgenössisches Heer, wegen ungeschickter französischer Führung geschlagen und durch Krankheiten heimgesucht, auf ein394 Drittel seines Bestandes zusammengeschmolzen, hungernd und barfuß über die Alpen zurückkehrte. Zwingli benützte diesen Anlaß zu einer erneuten patriotisch-religiösen Ermahnung, die er unter dem Titel «Treue und ernstliche Vermahnung an die frommen Eidgenossen 📖»395 anonym, aber kaum ohne daß die Quelle wenigstens im Allgemeinen zu erraten war, herausgab, in der er aufforderte zu der Einfachheit, Genügsamkeit und redlichen Arbeit und damit zu der Freiheit der Väter und zu dem Wohlstand, den das Land seinen Bewohnern durch seine Erträgnisse bringen konnte, im Gegensatz zu der durch die Kriege und Bündnisse verursachten Verwilderung, politischen Abhängigkeit und ökonomischen Verelendung, ein Motiv, das sich mit seiner eigentümlichen Verschlingung idealer und sehr praktischer Gesichtspunkte durch Zwinglis ganze Wirksamkeit hindurchzog. «Ist doch die Arbeit so ein gut, göttlich Ding, behütet vor Mutwillen und Laster, läßt den Menschen in Unschuld und ohne Sorgen sich nähren, und erhält auch den Leib munter und stark und bewahrt ihn vor den Krankheiten, die aus dem Laster entstehen, und was das allerlustigste ist, es folgen der Hand des Arbeitenden Früchte und Gewächse, gleich wie im Anfang der Schöpfung alle Dinge durch die Hand Gottes lebendig wurden, so daß, wer arbeitet, äußerlich Gott mehr gleicht als irgend sonst etwas in der Welt.»396 Und als das beste Mittel, den Eigennutz, die Quelle alles Übels, zu vertilgen, wird die Predigt des Wortes Gottes empfohlen: «Wo nichts als der Mensch selbst ist, da denkt er nichts, als was zu seinem Nutzen und Wollust dient. Wo aber Gott des Menschen Herz besitzt, da denkt der Mensch nun, was Gott gefällt, sucht Gottes Ehre und des Nächsten Nutzen. Und weil Gottes Erkenntnis nur aus seinem Wort kommen kann, so lasset es eure Sorge sein, daß euch das Gotteswort eigentlich nach seinem |211 natürlichen Sinn gepredigt und ohne Zwang menschlicher Weisheit klar und verständlich an den Tag gelegt werde.»397 |

Aber die erlittene Niederlage hatte die Abneigung gegen Zürich, das bei den italienischen Feldzügen nicht mehr mittun wollte, nur noch vermehrt, und so blieb auch dieser Zuspruch ohne Erfolg. Besonders Luzern, das an Stelle Zürichs eidgenössischer Vorort zu werden hoffen mochte, betrieb jetzt allen Ernstes geradezu seinen Ausschluß aus dem Bund der Eidgenossen. Und dann kam, allen Bedenken zum Trotz, die Beseitigung und Zerstörung der Bilder in Zürich im Juni 1524. Bereits wurden nun die Zürcher, aber auch die Schaffhauser und Appenzeller, von der Teilnahme an der nächsten Tagsatzung ausgeschlossen, und es wurde an dieser beratschlagt, wie ihre Rückkehr zum alten Glauben erzwungen werden könnte, möglicherweise durch Aufwiegelung der zürcherischen Landbevölkerung durch eine eidgenössische Botschaft. Wenn es nicht dazu kam, so war es wiederum der Widerspruch Berns, unterstützt von Basel, Glarus und Solothurn, an dem diese Absichten vorläufig scheiterten. Man beschloß vielmehr, noch einmal mittelst einer Abordnung den Weg friedlichen Zuspruchs einzuschlagen. Wieder richtete diese, unter Führung des Berners Sebastian von Stein, im Juli in Zürich angekommen, ihren Angriff vor Allem auf Zwingli und überhaupt auf die Persönlichkeiten der reformatorisch gesinnten Theologen, denen im Gegensatz zu dem Wandel der lieben Heiligen Streben nach großen Pfründen und Gütern, ein Leben in fleischlicher Wollust und Üppigkeit mit Essen, Trinken, Gesellschaften und leichtfertigem Wandel, mit Geigen, Pfeifen, Singen und Lautenschlagen und ähnliche enorme Dinge vorgeworfen wurden. Die Zürcher möchten sich die ganze Eidgenossenschaft lieber sein lassen als zwei oder drei üppige Pfaffen. Der Rat wies aber alles das mit der alten Entschiedenheit zurück, setzte sich seinerseits mit den Landgemeinden in Verbindung und erhielt von allen Seiten die einmütige Erklärung, daß sie der evangelischen Wahrheit treu bleiben und Leib und Gut an ihre Verteidigung setzen wollten. |

Ich erzähle Ihnen das alles, weil es wohl die beste Widerlegung der oft gehörten Rede ist, als habe es dem Wirken Zwinglis an der zum Charakter der wirklichen Reformation nötigen Innerlichkeit und Tiefe |212 gefehlt. Wenn irgend etwas wahr ist an dem Wort, daß man die Propheten an ihren Früchten erkennen soll [Mt. 7,16.20], so wird man doch sagen müssen, daß aus der Predigt Zwinglis hier bei Behörden und Volk, bei Städtern und Bauern nach wenigen Jahren eine doch ganz erstaunliche Saat von männlichem, besonnenem, mutigem Christentum aufgegangen ist, ein Vertrauen auf die unsichtbaren Dinge, das sich in schwierigster und bedrohlichster Lage einfach bewährt hat. Wenn es wahr ist, daß das hier gebaute Haus, da der Platzregen fiel und wehten die Winde und stießen an das Haus, doch nicht fiel, so wird man rückschließend sagen dürfen, daß der hier baute im Sinn des Evangeliums ein kluger Mann war [Mt. 7,24–27]. Wie Zwingli selbst damals dachte, zeigt sich in einem Brief vom 14. Juni an den Augsburger Prediger Frosch: «Je heftiger die Verfolgung entbrennt, umso standhafter gilt es, dem Feind durch die Verkündigung des göttlichen Wortes entgegen zu wirken. Was wir bis jetzt haben eintreten sehen, ist nur der Anfang des Übels. Das Fleisch wird sein Äußerstes tun, um das Seinige zu schützen und festzuhalten. Die Welt, die mit Bosheit erfüllt ist, muß durchs Wort erneuert werden, und nirgends darf dabei gezaudert, nirgends ein Versteck aufgesucht werden, wenn nicht das Blut der Umkommenden von unseren Händen gefordert werden soll. So wenig dürfen wir uns vor denen fürchten, die uns mit dem Tode drohen, daß wir gerade durch die Verfolgung Gewißheit empfangen sollen, daß wir in dem rechten Dienst des Wortes stehen. Je mehr die Verfolgung wächst, umso größeres Wachstum wird auch dem Wort beschieden sein, und was für ein höherer Ruhm könnte uns winken, als wenn der Herr uns in seinem Dienst aufbrauchen wollte? So wollen wir denn mit tapferem Mut gegen die Stürme dieser Welt ankämpfen und mit Verzicht auf alles Andere nur das Eine im Auge behalten, daß wir ihm gefallen, der uns in seine Kriegsschar aufgenommen hat. Das möge er, der uns geschaffen hat, an uns tun und uns brauchen, in welcher Weise es ihm gefällt.»398 |

Im selben Monat Juli spielte, mehr symptomatisch wichtig, der sogenannte Ittinger Handel. In der eidgenössischen Vogtei Thurgau hatte der Landvogt einen einflußreichen Führer der Evangelischen, den Pfarrer Johann Öchsli von Burg, verhaften lassen. Die benachbarten Dörfer, z. T. auch das benachbarte Zürcher Gebiet, standen wie ein |213 Mann auf, um den Gefangenen zu befreien, und als ihnen dies nicht gelang, stürmten sie das Kloster Ittingen und steckten es zuletzt trotz der dringenden Abmahnung der eiligst erschienenen Zürcher Beamten in Brand, «denn der Win was Meister»399. Dieser Zwischenfall, der wohl niemandem so peinlich war wie den Zürchern, erregte bei den Eidgenossen solche Entrüstung, daß sie nun, die Berner inbegriffen, drohten, Zürich mit Krieg zu überziehen, wenn nicht vier Zürcher Untertanen aus Stammheim und Umgebung, die als Hauptschuldige bezeichnet wurden, der Tagsatzung ausgeliefert würden, was Zürich, auch wenn es es auf die Ausführung dieser ultima ratio hätte ankommen lassen wollen, umso weniger verweigern konnte, als der Thurgauer Landvogt in Stammheim und Umgebung die sogenannte hohe Gerichtsbarkeit (für Malefizverbrechen) besaß. So erfolgte die Auslieferung (gegen Zwinglis Rat), und nun geschah es, daß die Angeklagten zwar in Bezug auf den Klosterbrand ihre Unschuld beweisen konnten, dann aber für die Zerstörung der Bilder in Stammheim verantwortlich gemacht und wegen dieses Vergehens gefoltert und hingerichtet wurden. Und im Anschluß daran wurden alle evangelischen Pfarrer aus dem Thurgau vertrieben. Es war so, wie die Eidgenossen damals in einem Schreiben an die verbündeten Orte erklärten: sie waren entschlossen, in ihren Gebieten «solchen neuen Glauben abzutun und ihn, soweit Leib und Gut reichen, auszurotten».400

5.XII.22 Ähnlich401 bedrohlich wie der Ittinger Handel gestaltete sich eine weitere lokale Verwicklung, die durch den Beitritt der Stadt Waldshut zur Reformation entstand. Österreich bedrohte sie durch einen Angriff, zürcherische Freischaren eilten ihr zu Hilfe, Österreich klagte über Friedensbruch, und die Eidgenossen benutzten diese Sache zu einer neuen Beschwerde gegen Zürich. Man hielt hier die Lage für so gefährlich, daß im November ein «geheimer Rat» mit außerordentlichen Vollmachten eingesetzt wurde, dem Zwingli angehörte, und zwar als sehr aktives Mitglied. Er hielt offenbar den Augenblick für gekom|214men, den, wie wir sahen, bei seiner Ansicht vom Pfarramt jederzeit möglichen und naheliegenden Schritt vom Propheten zum Politiker zu tun. Ein eigentümliches und vom lutherischen Standpunkt aus natürlich schwer belastendes Dokument dafür ist ein von ihm wahrscheinlich im Dezember 1524 entworfener Kriegsplan.402 An der Spitze die Forderung, Gott anzuflehen, daß er nichts geschehen lasse, was nicht nach seinem Willen sei. Die gesamte Bevölkerung soll verpflichtet werden, mit Leib und Gut einhellig für die Wahrheit einzustehen, Unsichere sind zur Auswanderung zu veranlassen.403 Dann Anordnungen über die Wahl eines Kriegsobersten, über die Aussendung von Spionen, über die Bewaffnung des Heeres, Ratschläge über die Absendung von Gesandtschaften an den Kaiser und an den König von Frankreich, wie über die Gewinnung neuer Bundesgenossen in der Schweiz, über Verhandlungen mit Konstanz, Straßburg und Lindau, über die Entfesselung einer Rebellion in Tyrol, im Inntal und Etschland gegen Österreich, die Schilderung der Eigenschaften eines rechten Offiziers, aber auch sehr konkrete militärische Regeln über die beste Zeit zum Angriff, über die Anwendung von Trompetensignalen und dergl. mehr!404 Die leitende Idee ist - man möchte fast sagen: nach bewährtesten oder auch fatalsten modernen Mustern -: den Verteidigungskrieg zu führen durch einen unter Gebrauch aller Mittel und mit einem Schlag zu führenden Angriff und im Fall des Sieges Ausnützung aller Erfolge, die zur Sicherstellung und weiteren Ausbreitung der Reformation dienen könnten. An solche Dinge, von denen wir noch Mehreres hören werden, hat Luther natürlich gedacht, als er über das zwinglische «Perrumpamus!» und seinen Titanismus, der die erste Bitte des Unservaters vergesse, tischredete.405 Es ist merkwürdig, wie Luther und Zwingli auch in Sachen des Krieges vollständig aneinander vorbeidachten: Luther den rein politischen Krieg ungehemmt bejahend, mit dem fernen Interesse des Theologen dem Kaiser gebend, was in dieser bösen Welt des Kaisers ist, im Fall des Türkenkrieges sogar als deutscher Patriot entschieden für kräftigen Widerstand eintretend, dagegen den Glaubenskrieg unter |215 allen Umständen verwerfend und mit seinem Einspruch ein ständiges Element der Lähmung für die Schmalkaldener Verbündeten. Zwingli umgekehrt scharfer, bis zum ausgesprochenen Pazifismus gehender Gegner des politischen Krieges und insofern entschieden beteiligt am Ende des eben damals erreichten Höhepunktes des europäischen Kriegsruhms der alten Eidgenossenschaft, aber wenn es um die Erhaltung und Verbreitung des Wortes Gottes ging, die Hand am Schwert und vor Allem den klugen, an Alles denkenden Kopf beieinander wie nur irgendeiner, vielleicht mehr, als es den anderen Herren vom geheimen Rat lieb war. Neutestamentlich war offenbar keine von diesen beiden Lösungen. Man kann diejenige Zwinglis alttestamentlich nennen und als solche verstehen, man kann einsehen, daß sie zu seiner ganzen Auffassung des Lebens und des Christentums durchaus, nur zu gut paßte, daß man dem klugen, aktiven Mann, der er war, unmöglich nachträglich die Moral machen kann darüber, daß er nun eben auch in dieser Beziehung klug und aktiv war, aber man wird unmöglich übersehen können, daß in dieser Lösung der Kriegsfrage das Irdische, Relative, Menschlich-Allzumenschliche auch seiner Gesamtauffassung zum Greifen deutlich an den Tag tritt.

Es war um dieselbe Zeit, daß Zwingli auch mit dem aus seinem Lande vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg bekannt wurde. Er war von Oekolampad für den evangelischen Glauben gewonnen worden. Zwingli, der ihm anfänglich wegen seiner Regierungs- und Lebensführung sehr mißtraut hatte, schrieb damals an Oekolampad: «Wenn aus dem Saulus ein Paulus geworden ist, so würde ich ihn gerne so aufnehmen wie die Brüder den Paulus, als er sich bekehrt hatte. Wenn er gläubig geworden ist, so werden wir mit ihm Verhandlungen eingehen können, welche der Sache des Christentums zum größten Vorteil gereichen.»406 Der Herzog hielt sich dann eine Zeitlang in Zürich selbst auf mit dem allerdings vergeblichen Versuch, Söldner zur Zurückeroberung seines Landes zu gewinnen. Doch hörte er in dieser Zeit Zwinglis Predigten mit so tiefem Eindruck, daß man in Württemberg sagte, die Schweizer hätten Herzog Ulrich beten gelehrt. Durch seine Vermittlung ist es später geschehen, daß der Landgraf Philipp von Hessen auf Zwingli aufmerksam wurde. |

216 Hierher gehört auch das Weihnacht 1527 mit der Stadt Konstanz, die zur Reformation übergetreten war und ihren Bischof vertrieben hatte, abgeschlossene Burgrecht, mit dem Zürich, dem die katholischen Orte die Erneuerung des eidgenössischen Bündnisses versagt hatten, seinerseits wenigstens mit einem Fuß aus der Eidgenossenschaft heraustrat.407 Und ähnliche Schutzbündnisse beabsichtigte Zwingli auch mit anderen süddeutschen Städten. Er pflegte alle diese Unternehmungen etwa so zu rechtfertigen: «Wenn auch das Wort Gottes nicht durch der Menschen Kräfte erhalten werden kann, so gibt doch Gott den Menschen oft Hilfe und Schirm durch den Menschen als ein Instrument oder Geschirr, und wenn Gott diesen Handel läßt aufgerichtet werden, so ist offenbar, daß er ihn zum Guten brauchen will.»408

Wir verfolgen nun zunächst die gesamtschweizerischen Ereignisse bis zu den Dingen, die dann in Zwinglis letzten Lebensjahren zu den Kappeler Kriegen führten.409

Auf dem in der ersten Hälfte des Jahres 1524 abgehaltenen Convent von Regensburg, auf dem sich die weltlichen und kirchlichen Fürsten Süddeutschlands aufs Neue dem Papst verpflichteten, war es dem gewandten Johann Faber von Konstanz gelungen, den berühmten Dr. Johann Eck, Luthers Gegner von der Leipziger Disputation 1519410, zu gewinnen, sich der schweizerischen Tagsatzung zur theologischen Bekämpfung Zwinglis anzubieten. An dieses Angebot schloß sich eine lebhafte literarische Fehde zwischen ihm und Zwingli an, die sich durch das ganze Jahr 1525 hindurchzog und deren Einzelheiten wir übergehen können, da es sich im Wesentlichen nur um die Frage handelte, wo die Disputation stattfinden solle, in Zürich, wie Zwingli und die Zürcher entschieden verlangten, oder in Luzern oder Baden, wie die Gegner es wollten. Man wird die Frage offenlassen können, ob Zwingli oder Eck mehr Recht hatte, wenn sie dem beidseitig angebotenen freien Geleit beide nicht trauten, ob insbesondere Zwingli das innere Recht hatte, es auf Grund der Warnungen, die er von allen |217 Seiten erhielt, in diesem Fall anders zu machen als Luther, da er mit den bekannten Erwägungen nach Worms zog.411 |

Genug412, Eck weigerte sich ebensosehr nach Zürich, wie Zwingli nach Baden zu kommen, und so geschah es, daß die Disputation am letzteren Ort vom 21. Mai bis 8. Juni 1526 ohne Zwingli abgehalten wurde. Die evangelische Seite war vertreten durch Oekolampad, Berthold Haller und Oechsli (Schaffhausen), die Leitung und das Protokoll in katholischen Händen. Zwingli nahm aber insofern von Zürich aus an den Verhandlungen teil, als er jeden Abend von dem jungen Thomas Platter und einem Winterthurer, die als Hühnerhändler verkleidet zwischen Baden und Zürich verkehrten, über den Stand der Dinge aufs Laufende gesetzt wurde und die Seinigen mit theologischen Ratschlägen unterstützte. Er muß in jenem Frühling, obwohl er durch einen Ohnmachtsanfall im März gewarnt war, so intensiv gelebt haben, daß er sechs Wochen lang in kein Bett mehr kam. Er konnte es doch nicht verhindern, daß die Abstimmung, die am Ende der Disputation abgehalten wurde, eine vernichtende Mehrheit von 82 zu 10 Stimmen für Eck gegen Oekolampad ergab, und der Siegesjubel Fabers und Murners (eines deutschen Franziskaners, der damals in Luzern eine antievangelische Druckerei eröffnet hatte) war groß, umso mehr als die katholische Partei die Akten des Gespräches nie veröffentlichte, sondern sich begnügte, auf das Ergebnis und auf Zwinglis Ausbleiben hinzuweisen.413 |

Aber414 gerade ihre Siegeszuversicht sollte dazu dienen, ihr den in Baden errungenen Erfolg wieder zu entreißen. Sie verlangte nun näm|218lich nicht nur von Zürich, daß es Zwingli Ruhe gebiete, sondern auch von Bern, daß man dort Berthold Haller nicht mehr predigen lasse, und zwar von beiden mit der Drohung, man werde sich sonst direkt an ihre Untertanen wenden. Bern antwortete [am] 7. März 1527 gekränkt, es verbitte sich jede Einmischung in seine Angelegenheiten, und klagte seinerseits über Murners Schmähschriften, die auch die Berner nicht verschont hatten, und über die heimlichen Beziehungen der fünf Orte zu Österreich. Eine Anfrage bei den Landgemeinden und im April 1527 die Neuwahl des Rates ergaben überraschenderweise ein für die evangelische Sache günstiges Resultat. Und nun wurde zunächst die evangelische Predigt neben dem katholischen Kultus freigegeben, dann aber am 17. November 1527 eine Disputation ausgeschrieben, zu der sämtliche bernische Geistliche, die eidgenössischen Stände, die Bischöfe und die katholischen Theologen Eck und Cochlaeus eingeladen wurden, die aber, wie die Bischöfe und die fünf Orte, nicht erschienen. Haller bat Zwingli dringend, zu erscheinen: «Wir halten den Wolf bei den Ohren, aber wir wissen ihn nicht zu behandeln»415; namentlich der Schultheiß von Erlach sei wichtig, es seien viel böse Pfaffen da, denen man den Mund stopfen müsse.416 Oekolampad schrieb, er habe genug gebadet und wolle Zwingli den Bärentanz überlassen, erschien dann aber doch.417 Und in der Tat: am 2. Januar 1528, neun Jahre also nach seiner Antrittspredigt, brach Zwingli von Zürich auf an der Spitze von etwa 40 Zürcher Geistlichen und 60 anderen Zürchern, worunter der (jüngere) Bürgermeister Röist, begleitet von 300 Bewaffneten, ein seltsamer Festzug, der sich da durch das katholische Freiamt in dem bernischen Aargau über Lenzburg - Suhr - Zofingen - Burgdorf nach Bern bewegte. 450 Geistliche auch aus Deutschland und aus dem Welschland waren erschienen, aus Basel Oekolampad, aus St. Gallen Vadian, aus Konstanz Ambrosius Blaurer, aus Straßburg Butzer und Capito, aus Aigle der streitbare Guillaume Farel. Man disputierte in der Barfüßerkirche vom 6. bis 26. Januar über zehn von Haller und seinem Kollegen Kolb aufgestellte Thesen418, die als selbständige Parallele zu Zwinglis Theologie |219 und z. T. auch als ihr Spiegelbild wohl wert sind, daß wir uns mit ihnen bekanntmachen.419 Auch hier galt als Geschäftsordnung, der mehrere katholische Diskussionsredner zum Opfer fielen, daß nur Gründe aus dem Worte Gottes vorgebracht werden sollten. Außerdem sollten Zänkereien vermieden werden und jeder langsam und deutlich sprechen. |

1. Die heilige christliche Kirche , deren einiges Haupt Christus , ist aus dem Worte Gottes geboren; in demselben bleibt sie und hört nicht die Stimme eines Fremden. Auf katholischer Seite redeten dazu der Dominikaner Grat von Bern, der den Petrus als Haupt der Kirche verfocht (Kephas - κεφαλή) [Mt. 16,18], Treiger von Freiburg, der auf den damals bereits eklatanten Zwiespalt zwischen Luther und Zwingli hinwies, während die Concilien sich nie widersprochen hätten, der Chorherr Christen von Zofingen, der das Recht der Tradition neben der Schrift verfocht u.A., auf evangelischer Seite Zwingli, Oekolampad, Butzer und Capito.420 Erst am 12. Januar kam man zu |

2. Die Kirche Christi macht nicht Gesetz und Gebot ohne Gottes Wort . Deshalb sind alle Menschensatzungen, die man Kirchengebote nennt, für uns nicht weiter bindend, als sofern sie im göttlichen Wort begründet und geboten sind. Hier trat als Hauptopponent auf der Schulmeister Johannes Buchstab von Zofingen, ein noch junger Mann, der sich auch literarisch bereits als energischer Gegner der Reformation betätigt hatte. Er wandte ein, es habe von Anfang an ungeschriebene Traditionen gegeben, z. B. die trinitarischen Formeln, Sonn- und Festtage, biblische Zitate aus unkanonischen Schriften, die Kindertaufe. Ihm wurde geantwortet: nicht in der Schrift Enthaltenes dürfe aber die Gewissen nicht binden, auch der Sonntag z. B. beruhe auf freier Vereinbarung.421 |

220 3. Christus ist unsere einige Weisheit, Gerechtigkeit, Erlösung und Bezahlung für aller Welt Sünde. Ein anderes Verdienen der Seligkeit und Genugtuung für die Sünden bekennen, heißt darum Christum verleugnen. Buchstab und Huter von Appenzell verteidigten hier den Lohnbegriff unter Berufung auf Tobias und den Jakobusbrief.422 Ihnen antworteten Haller, Butzer u.A.423 |

4. Daß der Leib und das Blut Christi wesentlich und leiblich in dem Brot der Danksagung empfangen werden, kann mit biblischer Schrift nicht bewiesen werden. Kolb belegte diesen wichtigen Satz mit Joh. 6 und mit dem Sitzen Christi zur Rechten Gottes. Als Opponent meldete sich hier der Pfarrer Burgauer von St. Gallen, der allerdings nicht die Messe, wohl aber die lutherische Lehre vom Abendmahl zäh und geschickt mehrere Tage lang verteidigte: Gott sei Alles möglich. Joh. 6 sei nach den Einsetzungsworten zu erklären und nicht umgekehrt, wie überhaupt das Johannesevangelium die anderen Evangelien vervollständigen wolle. Paulus warne vor Versündigung an Leib und Blut Christi. Joh. 6,63 gehe auf fleischliche Deutungen, nicht auf Christi Fleisch; die Rechte Gottes sei kein besonderer Ort. Ihn unterstützten der Lutheraner Andreas Althamer von Nürnberg und die Katholiken Buchstab und Huter. Zwingli griff hier mit doppelter Energie und ohne alle Konzessionen ein: Gott könne freilich Alles, aber er tue nicht Alles, jedenfalls nichts gegen sein eigenes sonstiges Wort. Joh. 6 heiße essen soviel wie «vertrauen». Es gebe nicht zwei Heilswege: Glauben und sakramentliches Essen, sondern nur den einen geistlichen des Glaubens. Den Leib Christi mit dem Mund essen wollen, sei eine ungefüge Rede; das Abendmahl sei vielmehr ein Zeichen des neuen Bundes. Jesus sei nach seiner menschlichen Natur nicht allgegenwärtig; das wäre Doketismus; vor Damaskus sei nicht Jesus herabgekommen, sondern Paulus entrückt worden. Ihn unterstützten Oekolampad, Butzer und der Ulmer Konrad Sam; zuletzt erklärte sich Burgauer von den erhaltenen Aufklärungen befriedigt.424 |

221 5. Die jetzige Messe, in welcher man Christus Gott dem Vater für die Sünde der Lebendigen und Toten aufopfert , ist der Schrift zuwider, eine Lästerung des allerheiligsten Opfers, Leidens und Sterbens Christi und um der Mißbräuche willen ein Greuel vor Gott.425 |

6. Wie Christus allein für uns gestorben ist, also soll er als ein einiger Mittler und Fürsprech zwischen Gott dem Vater und uns Gläubigen angerufen werden. Deshalb sind alle anderen Mittler und Fürsprecher, die wir außerhalb dieser Zeit anrufen sollen, ohne Schriftgrund aufgebracht worden. Hier ergriff ein Hans Wächter, Bauersmann aus dem Schenkenberg, das Wort und interpellierte den anwesenden Pfarrer von Brugg wegen dessen Predigten, ob er in Sachen der Heiligen und ihrer Anrufung noch derselben Meinung sei, worauf der Pfarrer nur Klägliches zu erwidern wußte, während der Bauer sich in seiner Replik als einer von jenen schriftbewanderten und beschlagenen Laien erwies, auf die sich Zwingli in jenen Jahren so gerne berief. Die Berufung des Katholiken Murer auf die «Gebete der Heiligen» Offenb. 5,8 lehnte Zwingli ab: «Us Apokalypsi nehmend wir kein kundschaft an; dann es nit ein biblisch buch ist.»426 Buchstab antwortete, der Hebräerbrief, den Zwingli so gerne zitiere, sei auch nicht von jeher kanonisch gewesen, und wollte Beweise für die Heiligenverehrung aus den Apokryphen vorbringen. Zwingli entgegnete: den Hebräerbrief halte er wegen seines Inhalts für paulinisch, die Apokryphen aber «verwerfend wir nit», gleichwie auch die Frauen von der Kirche nicht ausgeschlossen seien, so man aber ernstlich Sachen zu beschließen habe, lasse man sie nicht mitstimmen.427 |

7. Daß nach dieser Zeit kein Fegefeuer in der Schrift gefunden wird und deshalb alle Totendienste als Vigilien, Seelenmessen, Seelengeräte, Siebente, Dreißigste, Jahreszeiten, Ampeln, Kerzen und dergl. vergeblich sind. Zwingli verteidigte hier den Gedanken, daß es keine Reinigung gebe als in diesem Leben durch den Glauben.428 |

222 8. Bilder machen zur Verehrung ist gegen Gottes Wort alten und neuen Testamentes; deshalb sind sie, wo sie mit Gefahr der Verehrung aufgestellt sind, abzutun. Hier wurden von den Katholiken die bekannten Argumente von der ehernen Schlange [Num. 21,8f.], den Cherubim [Ex. 25,18–20] und den Bildern als der Bibel der Laien vorgebracht und von den Reformierten bekämpft.429 |

9. Die heilige Ehe ist keinem Stand in der Schrift verboten , sondern Hurerei und Unkeuschheit zu meiden ist allen Ständen geboten. Hier opponierte der unermüdliche Buchstab noch einmal einen ganzen Tag lang.430 |

10. Dieweil ein öffentlicher Hurer nach der Schrift im wahren Bann ist, so folgt, daß Unkeuschheit und Hurerei der Ärgernis wegen keinem Stand schädlicher ist als dem geistlichen, eine Behauptung, der niemand zu widersprechen unternehmen wollte. Doch gaben Buchstab und Huter, von denen sich besonders der erstere gegen große Übermacht tapfer gehalten hatte, die Erklärung ab, daß sie bei der Lehre der Kirche bleiben wollten. «Gott kehre Alles zum Besten! Fiat, fiat! schloß Buchstab.»431 |

Am 26. Januar wurden nur noch die Schlußreden gehalten, wobei u.A. Haller die bernische Obrigkeit aufforderte, sie möchte ernst machen «nicht allein mit Reformation der vermeinten Gottesdiensten, welches euch, günstigen weisen Herren gebührt nach dem Exempel Ezechiä, Jehu, Josiä und dem Geheiß Gottes Röm. 12,1, sondern mit Besserung und Erneuerung unseres Lebens, als dem Volk Gottes und wahren Christen gebührt».432 Die Verhandlungen wurden nachher publiziert, mit Ausnahme der Disputation, die Farel mit den katholischen Welschen hatte, aus dem Grunde, weil sie in «ein wild Geschrei und Kybeten» ausgeartet war, «wie denn die Welschen strytend und schryend».433

8.XII.22434 |223 Neben435 der Disputation wurde in Bern im Münster von den erschienenen Gästen fleißig gepredigt, so auch zweimal von Zwingli: das erste Mal am 19. Januar über das Apostolikum436 mit einer großen Einlage über das Abendmahl437, eine wichtige Quelle für seine Theologie, auf die wir noch zurückkommen müssen, und am 30. Januar über die Standhaftigkeit438, nachdem Tags zuvor die Bilder zerstört worden waren, so daß ihre Trümmer noch in der Kirche herumlagen. «Hie lit einer, dem ist’s houpt ab, dem andern der arm», konnte der Prediger ad oculos demonstrieren, daß es mit der Gewalt der Heiligen nichts sei.439 |

Zwingli440 wurde ehrenvoll heimgeleitet. Zu seiner Rechten der Bürgermeister Röist, zu seiner Linken der bernische Landvogt von Lenzburg, die Bewaffneten in den großen Ortschaften «mit ufgereckten Spiessen»441, so zog die Kavalkade ein zweites Mal durch das katholische Land, wo man dem so Behüteten so gerne alles Leid angetan hätte, und kam am 1. Februar wieder in Zürich an. Es waren äußerlich [einige] von den glanz- und erfolgreichsten Tagen im Leben des Reformators. Es ist bezeichnend für den bernischen Charakter, daß hier, wo man nun so viele Jahre gezaudert hatte, mit der Reformation keinen Tag länger gewartet, sondern noch während der letzten Tage der Disputation die Beseitigung der Götzen und die Abschaffung der Messe beschlossen und durchgeführt wurde. Am 7. Februar schon erfolgte ein förmliches Reformationsmandat und der Bruch mit dem Bischof von Lausanne, dafür der Eintritt in das Christliche Burgrecht mit Zürich und Konstanz zur Erhaltung der evangelischen Predigt, |224 am 24. August auch das Verbot der Pensionen und des Reislaufens; ein Aufstand im Haslital wurde energisch und rasch niedergeschlagen. Im selben Jahr siegte die Reformation auch in St. Gallen und 1529 in Basel und Schaffhausen, so daß nun die Mehrzahl der schweizerischen Städte evangelisch waren. |

Bevor wir nun Zwinglis Weg bis zu seinem nicht mehr fernen tragischen Ende verfolgen, wenden wir uns zurück, um einen Blick zu werfen auf seine allgemeine literarische Produktion in diesen Jahren der Durchsetzung der Reformation, dann seinen Kampf mit den Wiedertäufern und endlich den Abendmahlsstreit mit Luther.

Unter442 den Schriften dieser Zeit, sofern nicht im Folgenden davon zu reden ist, ist vor Allem zu nennen sein systematisches Hauptwerk, der Commentarius de vera et falsa religione 📖, den er im Winter 1524-25 (also zur selben Zeit wie jenen ausgezeichneten Kriegsplan!) in dreieinhalb Monaten verfaßte.443 Er hat ihn, wie elf Jahre später Calvin seine Institutio, dem üblen König Franz I. von Frankreich gewidmet444, den man ihm als für das Evangelium zu gewinnen geschildert hatte. |

Es ist fast rührend, aus der Vorrede zu sehen, wie Zwingli sich in die Situation dieses Potentaten hineingedacht hat, der eben bei Pavia von Karl V. geschlagen worden war und bei dem man damals nicht wußte, ob sein Volk mehr unter ihm, seinen Kriegen und Steuern, oder er unter seinem unbotmäßigen Volk zu leiden habe. Das alles stellt ihm nun Zwingli mit der Sachkunde eines Mannes, der auch über entfernte Verhältnisse orientiert ist, vor Augen und fordert ihn auf, das Wort Gottes als das einzig mögliche Remedium zu erkennen, um die Laster zurückzudrängen, Gerechtigkeit, Glauben und Barmherzigkeit im Lande zu pflanzen und den Gehorsam gegen die Obrigkeit bei den Untertanen zu befestigen. «Commentar» heißt «Entwurf», «Skizze», eine systematische Arbeit nach unseren Begriffen ist das Werk nicht, dazu ist es schon bei seiner Entstehung viel zu eilig und auch wohl mit zu viel Störungen zugegangen. Doch ist unverkennbar die bezeich|225nende Tendenz, das Christentum einer allgemein-spekulativen Welt- und Gottesanschauung einzugliedern, es sozusagen als die Realisierung eines Apriori nachzuweisen. Sie gliedert sich, in der Anordnung im Einzelnen da und dort an Melanchthons Loci 📖445 sich anschließend, in 29 Kapitel, von denen die sechs ersten die für jene Tendenz bezeichnenden sind, während nachher die Lokalmethode mit ihrer gewissen Zufälligkeit doch wieder überwiegt. Jene sechs Kapitel [sind ein] erster Versuch einer Dogmatik I im Protestantismus. Wir müssen auf ihren Gehalt ebenfalls später zurückkommen und begnügen uns für jetzt, den Grundgedanken nach dem «Epilog»446 des Ganzen zusammenzufassen: Zwischen dem Menschen und dem Tier besteht abgesehen von der Erkenntnis Gottes kein Unterschied. Gott selbst aber läßt es nicht zu, daß der Mensch seiner je ganz vergesse. Wohlverstanden: das Fleisch vermag den Geist nicht zu fassen; es kann ihm nur widerstehen. Gott selber muß die Herzen zu sich ziehen. Aber das tut er auch. Von Anfang der Welt gab er sich den Menschen als Gott, Quelle und Erzeuger aller Dinge und als der Gesetzgeber in unserem Verhältnis zum Nächsten zu erkennen: dem Volke Israel, aber nicht nur dem Volke Israel. Und nicht nur das Volk Israel wußte auch das, daß diese Erkenntnis Gottes von Gott selbst kommt. «De coelo descendit γνῶθι σεαυτόν.»447 Der Zweck dieser Offenbarung? Daß wir hier unschuldig leben und dort der ewigen Freude teilhaftig werden. Freilich, das bedeutet zunächst nur die Verschärfung des Kampfes zwischen Geist und Fleisch. Die Verzweiflung des Geistes angesichts der Aussichtslosigkeit dieses Kampfes scheint das letzte Wort zu sein. Sie ist es darum nicht, weil Gott seinen Sohn als Versöhnung und lebendiges Beispiel in die Welt gesandt hat. Ein Christ ist also ein Mann, der dem einen einzigen und wahren Gott vertraut durch Christus und sich nach Christi Vorbild richtet: täglich strebt, täglich sich verleugnet, auf dies Eine gerichtet ist, Gott nicht zu beleidigen, sein Leben ein scharfer, gefährlicher Kampf, der ohne Schaden nie unterbrochen werden kann, aber auch ein beständiger Sieg. |226 Denn wer hier kämpft, der siegt auch, wenn er nur von Christus, seinem Haupte, nicht abfällt. So wollte und will Gott den Menschen haben: als «ἀμφίβιον inter caeteras creaturas», der auf Erden und im Himmel lebt und auf Erden siegt und unterliegt. «Fides» und «innocentia» ist das Einzige, was von ihm verlangt ist, und dies ist von ihm verlangt. Was davon ihn abführen will, wie das ganze katholische System der Heilsaneignung, das ist vom Übel. Das Buch schließt mit der bezeichnenden Versicherung, was hier gesagt sei, sei «in gloriam Dei, ad utilitatem reipublicae Christianae, conscientiarumque bonum» gesagt.448

Während449 noch an «De vera et falsa religione» gedruckt wurde, schrieb Zwingli schon an einer neuen Schrift «Antwort an Valentin Compar 📖», erschienen am 17. April 1525.450 Valentin Compar war alt-Landschreiber von Uri, vorher Lehrer in Altdorf, also ein gebildeter Mann, der der dortigen Landsgemeinde eine Bestreitung von vier Artikeln der zwinglischen Schlußreden von 1522 vorgetragen hatte. |

Zwingli gibt ihm selbst das Zeugnis, er anerkenne, daß er mit Zucht, nicht «öd» gegen ihn geschrieben habe und es gut meine, daß er den rechten Eifer habe, seine Seele in der heiligen Schrift zu weiden, daß er um seiner Person willen seiner Schrift («fründlich Schriben») nicht widersprechen würde in der Annahme, Gott werde ihn schon zu bekehren wissen, daß seine Polemik geradezu vorbildlich sei für die Gelehrten, deren Manieren untereinander schlimmer seien als die von Kriegsgurgeln, und daß er unter seinen Gegnern noch keinen gefunden, dem es so sehr um die Wahrheit zu tun war wie ihm.451 Dem entsprechend ist denn auch der Ton Zwinglis selbst freundlich, biedermännisch entgegenkommend und um Verständnis werbend. Er wendet sich in der Vorrede452 seinerseits an die Landsgemeinde von Uri mit der Erinnerung an «Wilhelm Tell, den gottskräftigen Helden und ersten Anheber eidgenössischer Freiheit, euren Landsmann», der |227 auch zu Unrecht angeklagt worden und doch der Stifter einer löblichen Eidgenossenschaft gewesen sei.453 So werde auch er, Zwingli, jetzt mit Verleumdungen verfolgt. Man nenne ihn einen Ketzer usf. und lese doch immer nur, was gegen ihn geschrieben werde, nie seine eigenen Worte. Es handle sich aber bei ihm nicht um einen neuen Glauben, sondern um den alten der Apostel. Compar sei, wenn er das Gegenteil meine, noch schneeblind vom langen Marschieren im Schnee der Menschenlehren, so daß er die lustige Grüne des hellen Gotteswortes nicht erkenne. Er meint, das Evangelium sei nichts ohne die Bewährung durch die Kirche. Aber was heißt Evangelium? Nicht das äußere Wort des Evangeliums, das solcher äußeren Bewährung bedürfte, also nicht das Alte und Neue Testament als solches, [sondern] der «gnädige Handel» des Sohnes Gottes zu unserer Versöhnung.454 Der Glaube daran kann nicht aus menschlicher Vernunft, Kunst oder Erkenntnis kommen, sondern allein von dem erleuchtenden und ziehenden Geist Gottes. Christus und der Glaube an ihn wären, was sie sind, auch wenn kein Buchstabe von ihm aufgezeichnet wäre. Alle Christen miteinander könnten mit ihrem Eid einen einzigen Juden nicht überzeugen, wie andererseits alle Mohammedaner miteinander mit ihrem Eid einen einzigen Christen nicht von Christus abbringen könnten. Ebensowenig könnten alle Väter miteinander den nicht zum Evangelium führen, der nicht schon von Gott dahin geführt ist. Keine Kirche kann das wesentliche Evangelium: Christus bewähren. Angenommen, es wäre ein alter Landmann zu Uri, der geholfen, das Landrecht [zu] machen, und nun wäre dies Buch verloren gegangen und viele andere Rechtsbücher eingeführt, und einer stritte mit dem anderen, welches das rechte sei, wer wollte dann urteilen als der einig, alt, fromm, wohlwissend Landmann, der das alte verlorene Recht noch gekannt. Der alte treue Landmann ist der Gläubige, in welches Herz Gott sein Gesetz geschrieben hat, der aus dem inneren Glauben und Kunst, die ihm Gott gegeben hat, den äußeren Buchstaben bewährt, ob er den wahren Landrechten, d. i. der wahren göttlichen Lehre, gleichförmig sei oder nicht. Und wenn die ganze Christenheit irrte und den Päpstlichen glaubte und nicht mehr als ein ein|228ziger Rechtgläubiger wäre, so möchte ihn der ganze irrige Haufe nicht überreden, daß jene recht seien. Also das Anerkennen oder Abtun des äußeren Wortes kann nur Sache der allgemeinen Kirche der rechtgläubigen und wissenden Christen sein, die in ihrem Herzen Göttliches von Ungöttlichem zu unterscheiden wissen. Wo das Wort Gottes gepredigt wird, da urteilt ein jeder heimlich bei ihm selbst, ob es recht gepredigt wird oder nicht. Denn welcher in Gott vertraut ist, der versteht alle Dinge. Würde es zu Altdorf wie zu Zürich gepredigt, so würde Gott auch da Gnade tun und seinen Geist vielen senden. Denn Gott bleibt nirgends aus, wo man in seinem Namen versammelt ist. Bei den Kirchenvätern habe er, Zwingli, zwar Vieles gefunden, was für seine, nicht für die jetzt in der Kirche geltende Meinung spreche, ja er habe bei ihnen Vieles überhaupt zum ersten Mal verstehen gelernt und sei ihnen darum dankbar. Aber gegenüber der Bibel habe er ihnen «gar Urloub gegeben» in dem Sinn, daß er sie nur noch lese, um sie zu fragen, nicht um auf ihre Antwort zu bauen.455 Denn auch der heiligsten Menschen Schriften sind nicht ohne Fehl. Auch Petrus hat ja, auch nachdem er den heiligen Geist empfangen, geirrt, so daß ihm Paulus ins Angesicht widerstehen mußte [Gal. 2,11]. Den Vorzug der Irrtumslosigkeit können wir nur dem Sohne Gottes selbst zuschreiben.456 Sie mögen an dem Gesagten selbst ermessen, wie einsichtig es war, von einer formal-juristischen Auffassung der Schriftautorität, von einem «gewissen gesetzlichen Zug» seiner Schriftanschauung zu reden.457 |

Der Hauptteil der Schrift handelt dann von den Bildern.458 Zwingli beginnt mit dem interessanten Geständnis, daß für ihn persönlich die Bilder nichts Verletzendes hätten, ja daß er vor Anderen Lust habe an schönen Gemälden und Plastiken. Nicht er habe aufgefordert zu ihrer Beseitigung, ihm wäre an der raschen Beseitigung der Messe mehr gelegen gewesen, aber Gott wollte dies vor[her] haben. Der Glaube allein hat bei uns begonnen, die Bilder zu verachten und ihre Beseitigung zu fordern. Und auch jetzt sei seine Meinung nicht die der |229 Bilderstürmer, die die Bilder als solche verabscheuen und bekämpfen, sondern allein das Bild nenne er einen Götzen, dem das Vertrauen, Trost- und Hilfesuchen der Menschen an Stelle Gottes sich zugewendet habe oder zuwenden könnte, und darum seien in Zürich z. B. die gemalten Fensterscheiben und der steinerne Karl der Große am Münster nicht beseitigt worden, da niemand einfallen könnte, ihnen Devotion zu erweisen. Das gilt auch von der Darstellung der Menschheit Christi, vom Crucifix insbesondere.459 Man wendet ein: das sei doch nicht ein Bildnis eines fremden Gottes, sondern des wahren, rechten Gottes, und es heiße «jüdelen» und Christum zu nichts machen, wenn nicht gar arianisieren, die wahre Gottheit Christi bestreiten, wenn man die Verehrung dieses Bildes verbiete.460 Antwort: gerade weil Christus wahrer Gott ist und weil von Gott kein Bild noch Gleichnis zu gottesdienstlichem Gebrauch gemacht werden soll, gerade darum kein Bildnis Christi zu diesem Zweck. «Dieser Syllogismus hat Kraft.»461 Wohl ist Gott und Mensch in Christus eins wie Glut und Eisen, aber Erlöser ist er kraft seiner Gottheit. Abgebildet aber kann auch Christus nur werden in seiner von der Gottheit gelösten Menschheit. Nicht abgebildet werden kann er in seiner Gottheit. Also sollen wir ihn, auch ihn, ja gerade ihn nicht in seinen Abbildern verehren, gerade vor diesem Götzen uns am meisten in Acht nehmen. Die Bilder seien die Belehrung der Einfältigen, sagt man.462 Hör Antwort, lieber Valentin: Warum schicken wir dann nicht die Bilder zu den Ungläubigen? Man erlernt eben aus den Bildern nichts als die Gliedmaßen und Gebärden der Geschichte Christi, aber die Geschichte und Kraft seines Leidens allein aus dem Wort und das Vertrauen darauf allein durch den erleuchtenden und ziehenden Gott. Nun ist es nicht «eines Gufenspitzes wert», der Geschichte Gebärden, Veranstaltungen und Gliedmaßen zu sehen, ja das ist vielen Menschen schädlich, «vorus den wyben».463 Lernen kann man von einer Darstellung des Abendmahls oder des Todes Christi höchstens: «Er ist dennoch ein |230 hübscher Mann gsyn, der da verbildet ist.»464 Was nützte das aber zur Seligkeit? Es muß auch die Geschichte allein aus dem Wort erlernt werden, nicht umgekehrt. Nicht das macht uns heil, daß wir wissen, wie Christus gekreuzigt oder daß er gekreuzigt sei, sondern daß er für uns gekreuzigt ist und daß er, der gekreuzigt ist, unser Herr und Gott ist. Das aber ist nur durch das Wort und das Licht der Gnade zu erlernen. Also die Bilder an sich sind nicht schlimm, in seinem Hause mag sie ein jeder haben, wenn er seiner sicher ist, daß er keinen Aberglauben damit treibt; von den Bilderstürmern ist zu sagen, daß sie in ihrem Eifer selber ceremonisch sind, nur mit umgekehrten Vorzeichen; um der Schwachen willen gilt es, wie in Zürich geschehen ist, bei der Beseitigung der Bilder taktvoll vorzugehen, aber in den Kirchen kann ihr Platz nicht mehr sein. Also: «Fast hinaus mit, doch mit geschickte! Gott gebe Gnad! Amen.»465 Denn, heißt es am Schluß, nach einer Besprechung der Fegfeuer-Frage: «Es soll nieman grusen, große Dinge dennen zu tun, so sy letz erfunden werdend.»466 «Hab für gut, lieber Valentin, und ermiß das göttlich Wort nit schläfrig, sondern wacker nach dem geist und wahrheit, so wird ich, als ich hoff, frucht an dir gebracht haben.»467

231

[Zwinglis Kampf mit den Täufern]

Wir wenden uns nun zu Zwinglis Kampf mit den Täufern.468 Eine grundsätzliche Zwischenbemerkung ist hier unerläßlich. Es ist hier freilich nicht der Ort, das Problem des Schwärmertums in seiner ganzen Breite und Tiefe aufzurollen. Einige allgemeinste Bemerkungen zur Orientierung müssen genügen; aber sie müssen gemacht werden. Jedes menschliche Gesicht hat die Fähigkeit, sich aus Übermut, in der Leidenschaft, unter den Einwirkungen von Lust und Leid, von Krankheit und Alter und endlich unter der des Todes zur Grimasse zu verziehen. Man kann dabei über dreierlei verschiedener Meinung sein: 1. Darüber, wo das gewöhnliche, das rechte Gesicht aufhört und wo die Grimasse anfängt, ob die Grimasse nicht einfach die Konsequenz des Gesichtes ist; 2. darüber, ob das gewöhnliche Gesicht der Grimasse oder die Grimasse dem gewöhnlichen Gesicht in Bezug auf die durch ihren Anblick beim Beschauer erweckten Empfindungen vorzuziehen sei; 3. darüber, ob im Guten oder Bösen, im Angenehmen oder Unangenehmen das Wesen des betreffenden Menschen, sein wirkliches Gesicht in seinem Alltagsgesicht oder in seinem Lachen, seiner gerunzelten Stirne, seinem Anblick im Alter oder auf dem Totenbett ehrlicher, entsprechender zum Ausdruck komme. Veranschaulicht wird uns offenbar in diesem Wechsel der Möglichkeiten, in der Problematik eines Menschenantlitzes die Problematik des Menschen selbst: die Skala des Verschiedenen, was er zugleich ist, die Skala der Werte, die diesen seinen verschiedenen Möglichkeiten zukommen, endlich der große Kontrast zwischen dem, was er ist, und dem, als was er uns erscheint. Aber eben nur veranschaulicht wird uns das alles in dem, was wir sehen. Nur am Gleichnis vollziehen wir diese Unterscheidung, und wenn wir klug sind, fahren wir nicht zu mit absoluten Urteilen, sondern denken uns unsere Sache und lassen das absolute Urteil ungesprochen. Was ist, um nur ein Beispiel zu nennen, jugendlich in einem Gesicht und was schon greisenhaft? Neugeborene Kindlein und achtzigjährige Mütterchen sehen sich merkwürdig |232 ähnlich. Verdient ein junges Gesicht wirklich den Vorzug vor einem alten, oder umgekehrt? Wieso? an Kraft, Weisheit, Schärfe des Ausdrucks? Läßt sich nicht beides vertreten? Zeige ich heute mein wahres Gesicht, weil ich zufällig in der Mitte des normalen Menschenlebens stehe, oder wird es erst der Totenkopf zeigen, dessen Reste in hundert Jahren in einem Sarge liegen werden? Wir wissen um die große Krisis, um das große Entweder - Oder, unter dem der Mensch steht, bei dem, was wir jetzt so, jetzt so am Menschen sehen, aber was wir sehen, ist nicht, was wir sehend wissen, es bedeutet es nur. Wenn wir klug sind, bedenken wir das, auch der Geschichte, ihren wechselnden, bewegten, aneinander grenzenden, ineinander übergehenden Gestalten und Erscheinungen gegenüber. Auch die Gesichter, die uns aus der Geschichte anschauen, verziehen sich zu Grimassen. Wo fängt’s an? Wo hört’s auf? Wer hat recht? Wer hat unrecht? Wo ist das Ursprüngliche? Wo die Entstellung? Was wäre eine Geschichtsbetrachtung, die diese Fragen nicht aufwerfen würde? Aber eine Geschichtsbetrachtung ist kleinlich, bösartig und pfäffisch, die, indem sie sie aufwirft, und in der Art, wie sie sie aufwirft, nicht weiß, wie relativ, wie gleichnishaft bloß die Antworten sind, die sie darauf geben kann, die nach apodiktisch aufgerichteten Tafeln mit letztem Ernst verkündigen zu können meint, was normal und was abnormal, was gut und was böse, was echt und was apokryph ist, als ob sie auf dem Richterstuhl Gottes säße. Die Geschichte hat uns zu belehren469, d. h. durch die höchst bedeutsamen Bilder, die sie uns vorführt, uns in der dringlichsten Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es das gibt: ein Normales und Abnormales, ein Gutes und Böses, ein Echtes und Apokryphes, ein Oben und Unten, Licht und Finsternis, daß das die kritische Wahrheit Gottes ist, die über und in der Geschichte Wahrheit ist. Aber nicht wir haben die Geschichte zu belehren, d. h. ihre Bilder nach unseren Lehren von dem allen zu deuten, ihr unsere Begrifflichkeiten aufzuzwängen, als ob wir dieser ihrer Wahrheit Herren und nicht im besten Fall ihre Diener wären.

11.XII.22 |233 Man kann das Täufertum wohl die Grimasse der Reformation nennen. Alle ihre wesentlichen Einsichten: ihr Begriff vom Worte Gottes in der Einheit von Schrift und Geist, ihr Begriff von dem allein vor Gott rechtfertigenden Glauben, ihr Begriff von den notwendig aus dem Glauben fließenden guten Werken, ihr Begriff von der Kirche als der durch das Wort Gottes begründeten Gemeinschaft der Gläubigen, ihr Begriff von Gott als dem Heiligen, der der Barmherzige ist, und vor Allem als dem unergründlich Freien, Herrlichen, selber seinen Weg Gehenden, das alles erscheint in den verschiedenen Varianten des Schwärmertums wieder, dasselbe und doch nicht dasselbe, unheimlich ausgezogen wie in Hohlspiegeln, auf seine äußerste Konsequenz gebracht jetzt nach dieser, jetzt nach jener Seite, jetzt ein weinendes, jetzt ein lachendes, jetzt ein fast himmlisches, jetzt ein fast teuflisches Gesicht, jetzt das Gesicht eines Säuglings und jetzt das Gesicht eines abgelebten Greises, und jetzt wohl gar eine Totenmaske. Immer möchten wir uns, wenn uns die Reformation lieb ist, mit Grauen abwenden von diesen Spukbildern, und immer kommen wir doch nicht los von der Tatsache, daß auch dieser Spuk Reformation ist, daß hunderterlei von Übergängen und Mischformen Reformation und Schwärmertum zu einem einzigen zusammenhängenden Ganzen verbinden. Wir möchten, unter dem Eindruck der Reformatoren und ihrer Werke stehend, aburteilen über die Schwärmer und ihr seltsames Treiben und werden doch nicht leugnen können, daß auch auf ihrer Seite nicht nur menschlich edle, sympathische Gestalten standen, sondern auch berechtigte, notwendige Motive vertreten oder wenigstens wichtige, nicht zu übersehende Anliegen angemeldet [wurden]. Wer berechtigt uns, die Märtyrer der Reformation zu feiern und den Tod eines Felix Manz in Zürich470 oder eines Michael Servet in Genf471 weniger zu respektieren? Auch sie starben unter Anrufung des höchsten Namens, unerschüttert und um ihres Glaubens willen. Wer be|234rechtigt uns, den Kampf der Reformatoren um die reine Lehre absolut höher zu werten als den Kampf der Täufer um das reine Leben? Ist das letztere nicht mindestens auch eine sehr ernste Angelegenheit? Oder wir möchten wenigstens prinzipiell scheiden zwischen dem Wesen der Reformation und dem Wesen des Schwärmertums - und finden, daß mindestens etwas gerade vom Wesen der Reformation, definiere man es, wie man wolle, auch im Schwärmertum und etwas vom Wesen des Schwärmertums auch in der Reformation steckt. Haben wir Gründe, trotz dem allem entschlossen die reformatorische und nicht die schwärmerische Linie zu verfolgen, hier Ja und dort Nein zu sagen, so wird uns doch die einfache Tatsache, daß es in engster, unlösbarster Komplikation mit der Reformation auch das Schwärmertum gegeben hat, [uns] erinnern lassen an den Schatten des Gerichts, in dem nicht nur das zweite, sondern mit dem zweiten offenbar auch die von ihm nicht zu trennende erstere stand und aus dem niemand ganz herauskommt, und wenn er sich noch so energisch auf den Boden der ersteren stellte. Das Schwärmertum ist die Krankheit der Reformation, aber der Kranke ist die Reformation selbst, und zwar die ganze Reformation, denn der Weg von Luther zu den Schwärmern war in der Geschichte und ist sachlich nicht weiter als der von Zwingli zu den Schwärmern, auch wenn es ein etwas anderer Weg war. Die Reformatoren konnten nicht mit bei dieser Konsequenz der von ihnen selbst entfachten Bewegung, sie mußten sich dagegen zur Wehr setzen. Aber warum scheint es so unmöglich, die Illegitimität dieser Konsequenz nachzuweisen? Warum berührt dies ihr Nicht-mit-Können, ihr Sich-­wehren-­Müssen so zufällig? Man kann ihnen recht geben in ihrer Haltung. Man muß wohl. Aber man soll auch nicht übersehen, daß hier die Grenze der Menschheit, das Irdische handgreiflich sichtbar wird, auch an der Reformation. An und in den Schwärmern kam es eben zum Ausbruch. Wenn man sie mit ihrer Schuld und ihrem Schicksal als den Bock ansehen will, der für die Sünden des Volkes in die Wüste gejagt wird [Lev. 16,1–22], so wird man ihnen mindestens keine Flüche nachsenden. Es mag wohl Zorn und Abscheu in uns erregen, aber besser ist es, wenn es Furcht und Mitleid in uns erregt, wenn wir nun zu beobachten haben, in welcher Weise dem Licht der Reformation Zwinglis in ihrer Auseinandersetzung mit dieser ihrer Grimasse ihr unvermeidlicher Schatten folgte, der normalen Entfal|235tung ihrer Prinzipien die abnormale, weil im Tempo der Durchführung überstürzte und im Quantum der Anwendung übersteigerte.

Wir haben wiederholt gesehen, wie Zwingli bei dieser Entfaltung Maß hielt. Aber was heißt Maßhalten, wenn einmal das an sich maßlose Gotteswort mit seiner Forderung und Verheißung im Gegensatz zu aller Menschenweisheit und Menschenordnung als bestimmender Faktor menschlichen Denkens und Tuns auf den Plan getreten ist, wie es hier der Fall war? Ist dann «Maß» nicht etwas Relatives? Konnte es dann nicht ein anderes, weiteres Maß geben als das, das Zwingli zu halten für gut fand? Konnten unter der Berufung auf Schrift und Geist, auf die er sich stützte, nicht auch in ganz anderer Gangart ganz andere Ziele angestrebt werden? Es gab von den ersten Zeiten seiner Predigt an auch in Zürich solche, die in der Tat dieser Meinung waren, und zwar genau wie bei Luther gerade unter seinen aufmerksamsten und eifrigsten Hörern und Anhängern, so vereinzelt schon aus den Reihen jener Fastenbrecher von 1522, dann besonders aus denen der Bilderstürmer von 1524, denen in Zürich so energisch Einhalt geboten wurde. Schon im Archeteles 📖 beklagt sich Zwingli über die Ungeduld und Eigenmächtigkeit dieser Radikalen.472 Ein lahmer Bücherverkäufer, Andreas auf der Stülzen, hält schon 1522 in einem Privathaus Sonder-Bibelstunden über den Römerbrief, die nach Aussage der Zuhörer sich mit Zwinglis Lehre deckten, nur daß sie offenbar deren ethischen Grundton in kräftigen Paradoxien noch überboten: eine bigotte Ehefrau sei nicht besser als eine ihre Sünde erkennende Dirne, Wucher und Pfründenhäufung nicht besser als Stehlen, Soldatendienst aus Übermut und Beutegier nicht besser als Mord und dergl. Diese Versammlungen wurden vom Rat bis 1525 geduldet. Führer dieser Partei, die zunächst einfach die entschlossensten Zwinglianer umfaßte, waren in der Stadt die beiden vornehmen Bürgersöhne Felix Manz und Konrad Grebel, beide humanistisch gebildet, der letztere ein typischer Bekehrter, jung ausschweifend473, dann mit plötzlicher Wendung der Welt entsagend und über die engen Schranken der Pflicht, auf die Zwingli ihn hinweisen wollte, weit hinausschreitend in eine exklusivste Oppositionsstellung. |

236 Der474 wahre Christ muß nach dem Vorbild Jesu und der Apostel ein vollkommen sündloses Leben führen in bewußter scharfer Absonderung von dem der Welt, so lehrt er. Noch 1524 hält er dafür, daß in der Stadt Zürich nur zwanzig seien, die dem Wort Gottes wirklich glaubten. Auf dem Lande schließen sich ihnen besonders einige Pfarrer an, die den Bauern das nicht unwillkommene Evangelium von der Ungöttlichkeit des Zehnten zu verkündigen beginnen. Auf der zweiten Zürcher Disputation 1523 drängten diese Kreise auf völlige äußere Gleichförmigkeit der Abendmahlsfeier mit der Jesu und seiner Jünger. Zwingli wird in Privatgesprächen bestürmt, rascher, entschiedener vorzugehen, vor Allem seine Verbindung mit den Staatsbehörden aufzugeben und eine von Ratsmandaten unabhängige, nur aus Wiedergeborenen bestehende Gemeinde mit Gütergemeinschaft und Sittenzucht aufzurichten, ein «Volk, das zum allerunschuldigsten lebte und dem Evangelium anhinge und mit Zinsen und Wucher nicht beladen wäre»475. Vergeblich bittet Zwingli um Geduld gegenüber dem Volk, den «schwachen und kranken Schäflein, die auch noch in den Schafstall Christi gehören»476, vergebens erinnert er daran, die wahre Absonderung sei die von den Werken der Finsternis. Die «Spiriteuser», wie sie bald genannt werden, verdächtigen ihn allmählich als Mietling, als falschen Propheten, sein Leben als weltförmig, ja vom «Antichrist am Großmünster» wird nun schon geredet477; dafür werden Beziehungen angeknüpft zu Karlstadt und Münzer in Deutschland, zu Georg Blaurock in Graubünden. Und seit dem Frühjahr 1524 wird nun die Verwerfung der Kindertaufe zum Schibboleth dieser immer mehr durchbrennenden Vorhut Gottes. Sie sei in der Bibel so wenig begründet wie die Messe, stamme erst aus dem 11. Jahrhundert, sie nehme eine Handlung vorweg, die nur bei persönlich Bekehrten und zu einem heiligen Leben Entschlossenen Sinn und Segen habe. Es ist bezeichnend, daß sowohl Oekolampad wie |237 Vadian wie Zwingli selbst dieser Behauptung anfangs unsicher gegenüberstanden. |

In der Ablehnung eines magisch-sakramentalen Verständnisses der Taufe war ja Zwingli mit diesen Radikalen nur zu einig. Auch er sah in dem Sakramentsempfang eine Belehrung des äußeren Menschen, die zum Glauben hinzutritt, und konnte darum eine eigentliche Heilsbedeutung der Kindertaufe als solcher nicht anerkennen. Aber eben darum auch nicht eine solche ihrer Bestreitung, und wenn nun diese Bestreitung offen auftrat im Namen einer Wertschätzung der Heilsbedeutung des Bekehrungserlebnisses, so mußte er, ohne daß ihm an der Kindertaufe an sich viel lag, zum energischen Bestreiter dieser ihrer Bestreitung werden. Nicht wegen der Wiedertaufe hat er sich den Wiedertäufern entgegengeworfen, sondern wegen der dahinter stehenden Lebensauffassung, in der er nur einen neuen Angriff auf die Alleinwirksamkeit und -ehre Gottes erblicken konnte. Man spürt etwas von dem tiefen Abgrund, den Zwingli seinerseits zwischen sich und diesen Leute sieht, nicht nur dogmatisch, sondern rein menschlich, und dahinter im Tiefsten und Letzten, wenn er in seiner ersten Schrift gegen sie (Dezember 1524)478 von ihnen schreibt, sie seien mehr mit der Kunst als mit der Liebe des Evangeliums angezündet, sie erlaubten sich, alle Menschen zu beurteilen und zu belehren, sie sehen die Fehler des Christentums Aller, nur nicht die ihres eigenen. Sie sind so gut, daß sie niemand grüßen, der ihnen begegnet, wenn er ihnen nicht gefällt. Sie agitieren an allen Ecken, Straßen, Buden und haben überdies eigene «Kampfhäuser», um über jedermann zu Gericht zu sitzen. Und wenn sie damit fertig sind, dann fallen sie übereinander her mit solcher Bitterkeit, daß Einer im Überfluß von Galle wohl baden könnte. «Und heißt ihnen ein solch arm, verwirrt, bitter Gemüt: spiritus, geist; das doch nüt anders ist, denn ein saturnisch, melancholisch fleisch, welches allweg … keine Ruhe hat, wo Frieden, Geduld und Tapfermut ist, lieber mit anderen als mit sich selbst streitet, weshalb sie mit niemand und nicht einmal unter sich fröhlich sein können.»479 So in der Schrift «Wer Ursache gebe zu Aufruhr 📖», einer Apologie gegen die angesichts der Täuferbewegung |238 nicht ganz unveranlaßte Nachrede, die evangelische Predigt verursache Anarchie.

Die Ablehnung der Bewegung war aber merkwürdigerweise auch seitens des Zürcher Rates keineswegs selbstverständlich gegeben. Mit derselben vorsichtigen Sachlichkeit, mit der man in jenen Jahren zuerst das Fastengebot, dann die Messe und die Bilder gegen tumultuarische Neuerungen schützte und andererseits durch Disputationen zu erhärten suchte, wie es sich mit diesen Fragen verhielte und was der rechte einzuschlagende Weg sei, ließ man in denselben Jahren auch diese gefährlichen, weil kompromittierenden Radikalen, sofern sie sich nur nicht zu Polizeiwidrigkeiten hinreißen ließen, gewähren und behandelte die von ihnen aufgeworfenen Fragen insofern als offene Fragen, als man zur Auseinandersetzung auch mit ihnen zwei richtige Disputationen veranstaltete (17. Januar und 26. März 1525), in deren Folge erst, nachdem man also ihre Widerlegung durch Zwingli offiziell konstatiert hatte, das Unterlassen der Kindertaufe unter Strafe gestellt, weitere separatistische Versammlungen verboten und einige nicht-zürcherische Führer der Bewegung ausgewiesen wurden. Aber schon diese keineswegs drakonische Verordnung hatte nur diejenige Wirkung, die gewaltsamer Druck auf religiöse Bewegungen immer zu haben pflegt, und zwar ironischerweise auf unerfreuliche genauso regelmäßig wie auf erfreuliche: |

Nun480 erst entflammte der religiöse Enthusiasmus. Nun erst wurden die ersten Wiedertaufen oder, wie ihre Anhänger sagten: Glaubenstaufen Erwachsener vollzogen, zuerst von Grebel an jenem Georg Blaurock, dann von diesem an 15 Anderen, in der Meinung, daß die Betreffenden kraft des dabei abgelegten Sündenbekenntnisses und der ihnen zugesagten Gnade nun eingetreten seien in das neue Leben der Wiedergeburt und unfähig, fernerhin zu sündigen. Hauptsitz der täuferischen Agitation wurde das Dorf Zollikon, wo nach Chronikmeldungen kaum mehr von Anderem die Rede war als von den wunderbaren Wirkungen der Taufe. Als es einigen gefangenen Anhängern des Kreises gelang zu entkommen, hieß es, sie seien von Engeln befreit worden. Täufer vom Lande rannten mit Stricken um den Leib durch |239 die Stadt, riefen Wehe Zürich!, es werde in 40 Tagen untergehen wie Ninive [Jona 3,4], prophezeiten insbesondere gegen Zwingli als den alten Drachen der Offenbarung und gegen seine Kollegen als dessen verschiedene Köpfe [Off. 12,3]. Andere proklamierten Gütergemeinschaft und nahmen des zum Zeichen die Schlösser von ihren Türen, Andere suchten und fanden in der Einsamkeit die Freuden und Schmerzen der Ekstase, Andere wollten allzu schriftgemäß werden wie die Kinder, setzten sich auf die Erde und vergnügten sich an kindlichen Spielen. |

Die481 Bewegung pflanzte sich aber auch fort nach auswärts, nach St. Gallen, Appenzell, Schaffhausen, und zwar z. T. unter Erscheinungen weniger harmloser Art: man verfiel auf die aus der alten Kirche bekannte Idee der geistlichen Ehe und machte dieselben fatalen Erfahrungen wie damals; ein St. Galler enthauptete im Namen Gottes seinen eigenen Bruder im Beisein der ganzen Familie usf. Und in dem Pfarrer D. Balthasar Hubmayer in Waldshut, ebenfalls einem früheren Freund Zwinglis, erstand jetzt der Bewegung auch ein literarischer Vertreter, der im Juli 1525 in einer Schrift «Vom christlichen Tauf der Gläubigen» verlangte, daß der Taufe Belehrung behufs Erkenntnis der Sünden und Vorsatzes eines neuen Lebens vorangehen müsse, sonst seien die Geistlichen «Kindswäscher».482 Zwingli antwortete mit der umfangreichen Schrift «Von Tauf, Wiedertauf und Kindertauf 📖 »483. Es handle sich bei den Täufern um ein neues Mönchstum, eine neue Werkgerechtigkeit, deren Abzeichen die Erwachsenentaufe [sei]. Die christliche Taufe bewirke überhaupt nicht Sündenvergebung - daß darüber Klarheit geschaffen sei, bezeichnet er geradezu als einen Gewinn, den das Auftreten der Täufer bewirkt habe -, sondern sei bloß ein anheblich Zeichen, das den Menschen für Gott verzeichnet und verpflichtet, wie der Schweizer sich im Kriege durch das auf sein Wams genähte Kreuz zeichne, daß er ein Eidgenosse sein |240 wolle, wie der schwarze Rock, den der Ratsherr anzieht, der ihn selbst an seine Würde erinnert und zu einem ehrbaren Leben anhält. |

Denn zwischen der Taufe des Johannes und der christlichen Taufe will Zwingli genau wie später Calvin keinen Unterschied gemacht wissen. Johannes des Täufers Bußpredigt [Mt. 3,1–12] war Evangeliumspredigt so gut wie die Verkündigung der Apostel. Es veranschauliche die Reinigung von den Sünden; es sei wie die Beschneidung ein Zeichen der Gnade (was also dem Begriff des «Pflichtzeichens» nicht widerspricht!) - der Gnade Gottes, welche Alle, Alte und Junge umfaßte, eine Aufforderung an die Eltern zu christlicher Erziehung der Kinder. Die Kindertaufe als solche gehöre zu den äußeren Dingen, die keine Entzweiung veranlassen dürften.

Die484 Situation verschärfte sich durch die Beteiligung der Täufer am Bauernaufstand von 1525, der von Deutschland aus kommend die ganze Ostschweiz und von Zürich namentlich den östlichen Teil, die Vogtei Grüningen, erfaßte. Der Zusammenhang mit der kirchlichen Reformation war auch in der Schweiz unverkennbar. Gegen die ökonomische Belastung durch die Klöster richtete sie sich vornehmlich, und ihre Führer waren dieselben, die auch in der religiösen Bewegung als die Radikalen vorausgingen. Aufhebung der Leibeigenschaft, der Zehnten, der Frondienste und Jagdrechte, Alles mehr oder weniger religiös motiviert, Pfarrwahl durch die Gemeinden, das waren ihre wichtigsten Programmpunkte. |

Man stelle sich vor, was diese neue Sorge für die damals eben gegenüber den Eidgenossen so schwer isolierte Zürcher Regierung bedeutete, was es sagen wollte, wenn sie an der Reformation in jenem Augenblick festhielt, wo es ja fast mit Händen zu greifen war, daß die allgemeine Rede, die Reformation verursache Entzweiung und Aufruhr, nur zu berechtigt war. Zwingli hat auch in dieser Sache durchaus Linie gehalten und sich dabei, vom Rat mehrfach um Gutachten angegangen, als umsichtiger Berater seiner Obrigkeit aufs Neue bewährt. Wir erinnern uns aus der Schrift vom «Hirten 📖»485, daß er selber die Ungerechtigkeit der auf dem Volk liegenden Lasten längst emp|241funden und ihre Abstellung gefordert hatte ohne Rücksicht nach oben. Die Aufständischen in Schwaben hatten wohl Recht, wenn sie sich in den Memminger Artikeln außer auf Luther und Melanchthon auch auf ihn beriefen. Andererseits erinnern wir uns aber auch, wie er in der Schrift «Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit 📖»486 für die wenn auch als Strafordnung der abgefallenen Menschheit zu Recht bestehende menschliche Gesetzgebung eingetreten war. So war seine Stellungnahme nach beiden Seiten gegeben. Er empfahl unbedingt die Abschaffung der Leibeigenschaft, da wir alle Kinder Gottes sind und brüderlich gegen einander leben sollen, dazu eine zeitgemäße Reform, nicht aber Abschaffung der Zehnten, da diese alte Verpflichtung sich jetzt wieder guten, gemeinnützigen Zwecken dienstbar machen läßt. Aber die unzufriedenen Gemeinden gaben sich damit nicht zufrieden, verharrten zunächst in ihrer Auflehnung, ließen die freundlich gehaltene Antwort des Rates unbeantwortet und veranstalteten am 5. Juni eine große Volksversammlung zu Töss, an der bei 4000 Mann z. T. bewaffnet unter Trommelschlag und Pfeifenklang aufmarschierten. Gefährliche hochverräterische Reden wurden laut. Weder dem Bürgermeister Walder von Zürich noch dem Landvogt Lavater von Kyburg gelang es, die Aufgeregten zu beschwichtigen, wohl aber gelang dies den Klosterfrauen von Töss, die, als es Abend wurde und Hunger und Durst sich meldeten, wie einst Abigail dem zornigen David [1.Sam. 25,18f.], den Wilden, die vor ihren Mauern tobten, mit großen Gellen voll Wein und dito Körben mit Brot entgegen gingen, zwei Ochsen und dreißig Schafe schlachten ließen und dabei allerdings wenig Dank ernteten, denn, sagt der Chronist, «si rissend einander das Brot aus den Händen, verschüttend vil Wins, wie viel man herausgab, so war dennoch kein Begnügen».487 Aber der Zweck wurde doch erreicht; denn besonders der Alkohol wirkte Wunder. Als die tolle Nacht vorbei war, «ward es eine ganze Stille auf dem Hof unter den unruhigen Puren … Also lagen sie do schandlich bei den Gellten mit Win.»488 |

242 Die Empörung blieb lokal und kam bald darauf unter dem Eindruck der blutigen Niederlage der Bauern in Deutschland zum Stehen. Der Rat seinerseits kam nun den Revolutionären entgegen, indem er auch ihnen eine Disputation anbot, die am 22. Juni stattfand und in der Zwingli noch einmal klarlegte, daß der Zehnte zwar nicht göttlichen Rechtes, aber in menschlich guter Meinung gestiftet und trotz der damit verbundenen Mißbräuche aufrechtzuerhalten, von der Obrigkeit aber wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zur Unterstützung Notleidender dienstbar zu machen sei. Sein praktischer Vorschlag zur Erleichterung der Lage der Bauern ging dahin, ihn beweglich zu machen, d. h. je nach dem Ertrag der Ernte zu bemessen. Diese Verhandlungen wirkten beruhigend, und nachdem anfangs August noch eine zweite Disputation stattgefunden, in der Zwingli noch einmal die nicht-biblische Begründung des Zehnten gegen jenen zum Katholizismus neigenden Unterschreiber Joachim am Grüt verteidigt hatte, konnte der Rat am 14. August die Angelegenheit in einem auf eine Denkschrift Zwinglis489 aufgebauten Mandat zum Abschluß bringen, in dem an dem bisherigen Herrschafts- und Abgabensystem festgehalten wurde, das aber doch so viele Fortschritte innerhalb dieses Systems versprach, daß die Bauern sich zufrieden gaben, so daß die am 11. September 1525 begangene Kirchweihe, an welcher über 6000 Landleute in die Stadt kamen, den Charakter eines Versöhnungsfestes bekam. Wenn man bedenkt, wie es in jenem Jahr an anderen Orten zugegangen ist, so ist es doch etwas ganz Außerordentliches, daß der Rat von Zürich damals Alles in Allem mit einer einzigen Hinrichtung ausgekommen ist. Und man wird doch nichts Anderes sagen können, als daß sich Zwinglis Grundsätze und die daraus sich ergebende Taktik hier bewährt hat. Es war ihm eben einfach gelungen, sich als Menschenfreund und zugleich voll staatsmännisch-praktischen Verstandes zwischen die beiden kämpfenden Fronten hineinzuwerfen und merkwürdigerweise gerade dadurch, daß er die Berufung auf die Bibel ausschaltete, daß er die Diskussion vom religiösen auf das rein weltliche Gebiet der «menschlichen Gerechtigkeit» hinüberbrachte, aber nun auch hier energisch für Gerechtigkeit eintrat, das Gift zu entfer|243nen, das überall da vorhanden ist, wo eine Partei oder beide im Namen des Absoluten meint auftreten zu dürfen. |

Während Luther durch seine Haltung im selben Jahr - die Zwingli bekannt war und die er (noch vor dem Abendmahlsstreit!) ausdrücklich mißbilligt hat - seine Popularität in weitesten Kreisen eingebüßt hat, hat Zwingli vielleicht durch nichts so viel Einfluß und Respekt gewonnen als durch die Art, wie er hier das Amt des Volkstribunen (im Sinn seines «Hirten 📖»490) wahrgenommen und ausgeübt hat. Er ließ diese Dinge nicht mehr aus den Augen, kam insbesondere auf die Regelung des Zinswesens immer wieder zurück und erreichte 1529 den Erlaß einer Zinsordnung, die er zwar selber ein Stück «elende menschliche Gerechtigkeit»491 [nannte], die aber mit ihrer Beschränkung des Zinsfußes auf 5% und anderen den Schuldnern zugutekommenden Bestimmungen eine Erleichterung der bedürftigen Stände bedeutete. Seine Vertrauensstellung bei Volk und Behörden wurde durch das alles befestigt, aber auch sein Ansehen nach außen, z. B. in Bern, wo seine Haltung und der ganze Verlauf der Dinge in Zürich als eine Widerlegung der Behauptung wirken mußte, daß die Reformation zu politischer Zerrüttung führe.

12.XII.22492 Weniger leicht waren die religiösen Irrungen zu beseitigen, die z. T. in denselben Gegenden und Bevölkerungskreisen die Gemüter erregten. |

Zwingli493 mußte noch in zwei Schriften «Vom Predigtamt 📖»494 und «Über Dr. Balthasars Taufbüchlein 📖»495 zu den Schwärmern Stellung nehmen. Und auf die dringende Bitte der eben pazifizierten Grüninger veranstaltete der Rat am 6. November 1525 eine neue Disputation, die den «Spiriteusern» noch einmal Gelegenheit geben sollte, mit |244 rechter göttlicher Schrift zu bewähren, daß die Kindertaufe vom Teufel erdacht und die Wiedertaufe recht sei. Der Fanatismus war aufs Höchste gestiegen, die Teilnahme überaus groß, so daß die Tagung vom Rathaus ins Großmünster verlegt werden mußte. Die drei Thesen, die Zwingli aufstellte und vertrat, lauteten: 1. Die Christenkinder sind nicht weniger Gottes Kinder als ihre Eltern, und wenn sie Gottes Kinder sind, wer will ihnen die Wassertaufe wehren?496 2. Die Beschneidung ist den Alten als Zeichen das gewesen, was uns die Taufe ist. Wie jene so soll auch diese den Kindern gegeben werden.497 3. Die Wiedertaufe ist ohne Schriftgrund, eine neue Kreuzigung Christi aus Eigensinn oder Neuerungssucht.498 |

Aus dem Gang der dreitägigen Verhandlungen ist nur eine etwas skurrile Episode bekannt. Ein Täufer drängte sich, von seinen Genossen lange zurückgehalten, ungestüm vor mit der Versicherung, Zwingli mit einem einzigen Wort zum Schweigen bringen zu können, stellt sich vor ihn hin und ruft: Zwingli, ich beschwöre dich bei dem wahren, lebendigen Gott, daß du mir eine Wahrheit sagest! Zwingli antwortete prompt: Das will ich tun und dir sagen, daß du ein so böser und aufrührerischer Bauer bist, als meine Herren einen haben!499 Das Ende war, daß die Täufer vom Rat und offenbar vom allgemeinen Urteil als überwunden erklärt wurden, auch die zwölf Abgeordneten von Grüningen anerkannten dieses Resultat, nur die Führer der Täufer selbst nicht, die sich vielmehr immer exaltierter gebärdeten, den Blaurock als guten Hirten verehrten und alle Obrigkeiten als solche als Sündendiener erklärten. Es muß aber trotz aller Torheiten und Überspanntheiten etwas von Entschiedenheit und konsequenter Weltverleugnung an diesen Leuten gewesen sein, was auch ernsten Menschen Eindruck machen konnte. |

Der Erste, gegen den der nun endlich ungeduldig werdende Rat einschritt, war der aus dem von Österreichern eroberten Waldshut nach Zürich geflohene Hubmayer, der dreimal, das eine Mal aller|245dings auf der Folter, seinen Irrtum widerrief, um ihn nachher nur umso lauter wieder zu verkündigen. In Zürich in Freiheit gesetzt, hat er später in Wien den Feuertod erlitten. Der Zürcher Rat hat sich ihm gegenüber anständig und maßvoll benommen, wenn man von jener einmaligen Folterung absehen will, die als Strafe für den ersten Wortbruch gedacht war. Auch gegenüber den anderen Führern der Bewegung ist man nur zögernd, immer wieder zurückhaltend eingeschritten. Es lag Zwingli sowohl wie den verantwortlichen Staatsmännern daran, das Äußerste zu vermeiden; man wäre froh gewesen, wenn die Manz, Grebel, Blaurock usf. Ruhe gegeben [hätten] oder außer Landes gegangen wären. Mit dem Fall von Servet500 ist also das bittere Ende, zu dem es schließlich wenigstens teilweise kam, insofern nicht zu vergleichen, als die Verfolgung der Täufer von niemandem, wie die Servets von Calvin, betrieben, vielmehr durch die immer erneuten Provokationen der Täufer selbst, besonders durch ihre fortwährenden Versuche, die kaum beschwichtigte politisch-soziale Unruhe aufs Neue zu entfachen, förmlich herausgefordert wurde. Wir können nicht alle Peripetien dieser Tragödie, die sich ergebnislos durch das ganze Jahr 1526 hinzog, verfolgen. Man begnügte sich in dieser ganzen Zeit mit der Anwendung von Gefängnisstrafen, Geldbußen und Verbannungen, man verhängte über 18 Rädelsführer ewige Kerkerstrafe, um sie gleich darauf, obwohl sie jede Unterwerfung verweigerten, unter Verwarnung nochmals in Freiheit zu setzen, man führte zur Kontrolle der Kindertaufen Kirchenbücher ein, man bedrohte endlich die fernere Ausübung der Wiedertaufe mit der Todesstrafe durch Ertränken. Und dann war es doch unvermeidlich, daß, als diese Drohung im Frühling 1527 zum ersten Mal und dann noch zu drei weiteren Malen zur Ausführung kam, ein Eindruck von furchtbarer Härte von diesem Verhalten ausging und einen Schatten auf Zwingli und das ganze zürcherische Reformationswerk warf, den beseitigen oder leugnen zu wollen unsere Sache nicht sein kann. Grebel war im Sommer 1526 an der Pest gestorben. Blaurock und Manz aber wurde - es war nach Urteil auch der Gemäßigtsten die ultima ratio - nun endgültig der Prozeß gemacht, der damit endigte, daß Blaurock als Auswärtiger aus Gnaden aus der Stadt herausgepeitscht wurde, |246 während an Manz am 7. Januar 1527 die angedrohte Todesstrafe vollzogen wurde. Er «bestieg das Schiff, das ihn zum Tode führte, mit einer lauten Lobpreisung Gottes, daß er um seiner Wahrheit willen zu sterben gewürdigt sei». «Seine Mutter und seine Brüder, die ihn begleiteten, mahnten ihn zur Standhaftigkeit, und noch auf dem Schiff, unmittelbar ehe er ins Wasser geworfen wurde, sang er mit lauter Stimme: In deine Hände, Herr, befehle ich meinen Geist!» (Staehelin I,523 📖).501 |

Auch Blaurock ließ sich durch die Androhung gleichen Schicksals nicht davon abhalten, auch nach seiner Verbannung ins Land zurückzukehren und im Geheimen zu taufen und zu predigen. Auch er erlitt schließlich auswärts 1529 in Innsbruck den Feuertod. Man hat zu beachten, daß die in Zürich gefällten vier Todesurteile mehr polizeilicher als eigentlich religiöser Natur waren; es war ein in seinen Grundlagen bedrohtes Staatswesen, das sich, auch sonst in schwieriger Lage befindlich, um seine Existenz wehrte. Angesichts der vielen Täuferprozesse, zu denen es vor den Zürcher Gerichten kam, und erst recht angesichts des Vorgehens, das im Reich und in der Schweiz von den katholischen Orten eingeschlagen wurde, sind vier Todesurteile nicht viel. Auch die anderen unter zwinglischem Einfluß stehenden Obrigkeiten wie Straßburg und der Landgraf von Hessen, zeichneten sich durch eine milde Behandlung der Täufer vor vielen anderen aus. Immerhin, aliquid haeret502 - Zwingli war mit den doch nicht nur politisch begründeten Todesurteilen einverstanden. «Mein Wunsch ist es nicht», schrieb er an Vadian, «daß die Anfänge des neuauflebenden Christentums durch solche Beispiele eingeweiht werden; aber wir sind nicht Gott, dem es nun einmal gefällt, auf diese Weise zukünftigem Unheil vorzubeugen, wie er einst den Ananias durch einen plötzlichen und erschütternden Tod dahingerafft hat.»503 Wir erinnern uns, daß es für ihn im Rahmen seiner Gesamtanschauung vom Christentum wohl eine Unterscheidung, aber keine schlechthinige Trennung der geistlichen und der weltlichen Rechts- und Machtsphäre geben konnte. Die Größe und Wucht seines reformatorischen Ansatzes be|247ruhte darauf, daß die Gefahr schwerer Konfliktsfälle hier nicht vermieden werden durfte. Einen solchen haben wir in der gewaltsamen Bekämpfung der Täufer vor uns. Größe ohne Schuld und Schatten ist nun einmal in der menschlichen Geschichte auch bei reinstem Wollen und Streben die ausgeschlossene Möglichkeit. |

Der Zweck, die Täuferbewegung zu unterdrücken, konnte, wie es sich gehört, auch mit Gewalt nicht erreicht werden. Sie erhob in der Folge auch in der Schweiz unter neuen Führern wie Johann Denk und Ludwig Hetzer nur umso kühner und trotziger ihr Haupt. Wenn die Bäume der Täufer so wenig in den Himmel wuchsen wie andere Bäume, so lag der Grund in ihrer eigenen Verworrenheit und Überheblichkeit, in der geistigen Überlegenheit dessen, was ihnen in der neuen evangelischen Kirche und Theologie schließlich doch gegenüberstand - denn einen wirklich überlegenen Kopf haben die Täufer ihrerseits nicht hervorgebracht -, und nicht zuletzt in der gesunden Mittelmäßigkeit des Durchschnittsmenschen, der sich nun einmal nach der Erfahrung von Jahrtausenden von Enthusiasten jeder Art wohl beunruhigen und eine Strecke weit emporreißen läßt, um dann umso sicherer wieder auf seine vier Füße zurückzufallen. Die Reformation stellte sich nach kurzem, ganz kurzem Zaudern mit Bewußtsein auf den Standpunkt des Durchschnittsmenschen. Warum sollte sie nicht? Auch der Durchschnittsmensch ist ein Mensch mit einem ganz bestimmten Recht. Es war wohl an der Zeit, daß auch er, der ernste, ruhige Bürger, in der Religionsgeschichte einmal gründlich zur Geltung kam. Jedenfalls stellte sich die Reformation damit auf den Felsen, an dem der Wellenschlag der allzu radikalen und konsequenten Religion sich brechen mußte. Keiner von den Reformatoren hat vielleicht in dieser Richtung so bewußt und sachlich gehandelt wie der, der scheinbar den Schwärmern am Nächsten stand, Zwingli. Vielleicht würde sich zeigen lassen, daß der ursprünglich anti-schwärmerische Instinkt in Keinem so stark war wie gerade in ihm. Was sich von hier aus zur Kritik der Reformation und Zwinglis insbesondere bemerken läßt, brauche ich wohl nicht auszusprechen. Die Gegenwart, die an Spiriteusern aller Art Überfluß, an gesunder Mittelmäßigkeit dagegen schmerzlichen Mangel leidet, dürfte wohl gut tun, die an sich berechtigte Kritik der Reformation nur halblaut auszusprechen. |

248 Die weitere Ausbreitung des Täufertums hat ihn noch zweimal genötigt, ausführlich zur Feder zu greifen. Im Juli 1527 faßte er seine in den Kämpfen dieser Jahre nach dieser Richtung gewonnenen Überzeugungen zusammen in der großen, auf Aufforderung seiner Freunde, besonders Hallers in Bern, verfaßten Schrift «In catabaptistarum strophas elenchus 📖».504 Sie polemisiert in einem ersten Teil gegen eine wahrscheinlich von Grebel stammende täuferische Broschüre505, im zweiten Teil gegen ein auf einem Täuferkonzil zu Schleitheim am Randen am 4. Februar 1527 aufgestelltes täuferisches Glaubensbekenntnis506. Unter den bekämpften Thesen der Täufer fallen außer der die Taufe betreffenden auf: die Forderung einer von der Teilnahme Unwürdiger gereinigten Abendmahlsfeier, die Forderung der Isolierung der wahren Gläubigen von den Weltleuten, das Verbot, Waffen zu tragen und zu gebrauchen, die Todesstrafe anzuwenden, Richter oder Beamter zu sein, Eide zu leisten, die Lehre von der Psychopannychie507 und von der Apokatastasis, endlich die prophetisch-intuitive Auslegung der heiligen Schrift. Aber neben dem Streit um die Taufe hatte das alles, so wichtig es uns erscheinen möchte, doch mehr den Charakter von Nebenfragen oder vielmehr: alles Kontroverse sammelte sich für das Bewußtsein beider Parteien in dem einen Streit |249 um die rechte Taufe. Und [die Schrift]508 entwickelt im dritten Teil Zwinglis eigentümliche Anschauung von der Erwählung, die über Taufe und Beschneidung steht und deren Kennzeichen der Glaube ist.509 Denn Gott hat seine Macht und Freiheit an kein äußeres Zeichen oder Werk gebunden, sondern in allem Volk ist ihm angenehm, wer ihn fürchtet und recht tut [Act. 10,35]. Die Kindertaufe als Ersatz für die Beschneidung ist der Ausdruck dafür, daß das Volk Gottes im alten wie im neuen Bunde ein solidarisches Ganzes ist, daß also das Ziel der Erlösung in Christus nicht bloß in der Beseligung einzelner Individuen, sondern in der Herstellung eines Reiches Gottes auf Erden liegt und daß in dieses Reich Gottes auch die Kinder gehören, denen es vom Herrn selbst durch seine Aufforderung, die Kinder zu sich kommen zu lassen, zugesichert ist [Mk. 10,14]. |

Die letzte Auseinandersetzung Zwinglis in dieser Richtung galt keinem Anderen als Schwenckfeld, freilich ohne daß Zwingli und auch ohne daß Schwenckfeld etwas davon wußten, daß sie sich gegenüberstanden. Schwenckfeld, damals in Straßburg, hatte im November 1530 dem Pfarrer Leonhard Brunner in Worms 46 Fragen zugestellt510, in denen er sich die Frage der Kindertaufe betreffend auf die Seite der Täufer stellte.

Brunner getraute sich nicht, von sich aus zu antworten, wandte sich, ohne den Verfasser zu nennen, damit an Zwingli und erhielt von ihm die «Quaestiones de sacramento baptismi 📖»511, in denen noch mehr als in der vorhergehenden Schrift die Beziehung zwischen Taufe und Erwählung in den Mittelpunkt tritt. Die sichtbare Kirche umfaßt Erwählte und Verworfene, und kein menschliches Urteil darf sich anmaßen, jetzt schon eine Scheidung zwischen ihnen zu vollziehen. Deswegen ist es ebensosehr ein Unrecht, den Kindern der Christen, welchen die Verheißung gegeben ist, die Aufnahme in die Gnadenanstalt zu verwehren, wie den Akt dieser Aufnahme, die Taufe, als den |250 Empfang des Heilsgutes selber aufzufassen. Das hohe Geheimnis der Taufe besteht darin, daß Christus durch sein Blut die Kirche gereinigt hat und daß der, welcher sie empfängt, ein Glied dieser Kirche ist. Aber was die Kirche geben kann, ist bloß das Zeichen, nicht die Sache. Nicht die Kirche, sondern Christus allein kann mit dem heiligen Geiste taufen. Die Taufe ist Symbol der Wahrheit. Also nicht so, daß in den Getauften die von ihr symbolisierte Wahrheit kraft der Taufe da wäre, sondern so, daß die Taufe bezeugt, daß Christus in Wahrheit die Kirche durch sein Blut gereinigt hat, welches Zeugnis dann von den Erwählten angenommen und in ihnen zur Gewißheit wird.

Brunner hat diese Antwort als seine eigene Schwenckfeld übersandt. Wir beachten, wie Zwingli in dieser Schlußschrift, nachdem der Pulverdampf sich verzogen, unerschüttert dasteht mit seiner These von der Einheit von äußerem und innerem Zeugnis, die zusammen das lebendige Wort Gottes bilden. An die Stelle des äußeren Zeugnisses des Bibelwortes, das er im Kampf gegen die katholischen Gegner verteidigte, ist im Kampf gegen die Schwärmer das äußere Zeugnis des sakramentalen Zeichens getreten. Der Gedankengang aber ist der gleiche geblieben, höchstens daß die Betonung der Alleingewalt Gottes durch die Zuspitzung im Erwählungsgedanken, der ihm in diesen Jahren auch in der Auseinandersetzung mit Luther wichtig wurde, verstärkt und verschärft wurde. Eine Verschärfung auf allen Punkten war wohl überhaupt das Resultat der Täuferepisode für die Theologie Zwinglis. Nur noch rücksichtsloser hat er von jetzt an geltend gemacht das Aufeinanderbezogensein von Schrift und Geist, den engen Zusammenhang von Staat und Kirche, den scharfen Kontrast zwischen göttlicher und menschlicher Art und Natur, den Kampf für die alleinige Ehre Gottes und gegen alle Heilsvermittlung, die nüchtern-moralische Auffassung des Christentums aufgewogen durch die kräftigste Hervorhebung des mächtigen Eintretens Gottes für uns in Christus. Dieser Panzer hatte sich bewährt. Mit ihm angetan ist Zwingli in den schwersten theologischen Kampf seines Lebens gezogen.

Sachfußnoten

1
Huldreich Zwinglis Werke. Erste vollständige Ausgabe durch M. Schuler/J. Schultheß, Bde. 1-10, Zürich 1828-1842 [= S. 1–10] 📖.↩
2
Huldreich Zwinglis sämtliche Werke. Unter Mitwirkung des Zwingli-Vereins in Zürich hrsg. von E. Egli/G. Finsler/W. Köhler, Berlin/Leipzig 1905ff. [= Z 1-14 = CR 88-101]. 📖 ↩
3
O. Myconius, De Huldrichi Zuinglii fortissimi herois ac theologi doctissimi vita et obitu, in: Joannis Oecolampadii et Huldrichi Zwinglii epistolarum libri IV, Basileae 1536 📖 (= Vom Leben und Sterben Huldrych Zwinglis. Das älteste Lebensbild Zwinglis. Lateinischer Text mit Übersetzung, Einführung und Kommentar, hrsg. von E. G. Rüsch, St. Gallen 1979 📖); dt. Übers. in: U. Zwingli. Eine Auswahl aus seinen Schriften, übers. u. hrsg. von G. Finsler/W. Köhler/A. Rüegg, Zürich 1918, S. 1–16. 📖 ↩
4
R. Christoffel, Huldreich Zwingli. Leben und ausgewählte Schriften (= Leben und ausgewählte Schriften der Väter und Begründer der reformirten Kirche, Bd. I), Elberfeld 1857. 📖 ↩
5
R. Staehelin, Huldreich Zwingli. Sein Leben und Wirken nach den Quellen dargestellt, Bde. I-II, Basel 1895/1897. 📖 ↩
6
O. Farner, Huldrych Zwingli, der schweizerische Reformator, Emmishofen 1917. 📖 ↩
7
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 4b 📖.↩
8
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 4c-5a 📖.↩
9
W. Köhler, Zwingli Student in Paris?, in: Zwingliana, Jg. 3, Nr. 1 (1919), S. 414–417 📖; vgl. ders., Zu Zwinglis (angeblichem?) Pariser Studienaufenthalt, in: Zwingliana, Jg. 4, Nr. 2 (1921), S. 46–51 📖; vgl. ders., Die Geisteswelt Ulrich Zwinglis, Gotha 1920, S. 35 📖.↩
10
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 5b­-c 📖.↩
11
O. Myconius, a.a.O., S. 40 📖: «Perrexit tamen in castris, veluti speculator, alienis.»↩
12
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 6a 📖.↩
13
Briefe an Huldrych Zwingli (13.7.1510), Z 7,1-4 (Nr. 1) 📖; (18.4.1511), Z 7,8f. (Nr. 3); (Herbst 1511), Z 7,10f. (Nr. 4); (1511), Z 7,14f. (Nr. 6); (19.10.1516), Z 7,42-44 (Nr. 17); (25.10.1516), Z 7,47f. (Nr. 19); (13.12.1516), Z 7,51f. (Nr. 21).↩
14
Brief an Huldrych Zwingli (9.4.1511), Z 7,5-7 (Nr. 2) 📖; Brief an Joachim Vadian (4.10.1512), Z 7,16f. (Nr. 7); Brief an Joachim Vadian (23.2.1513), Z 7,21f. (Nr. 9); Brief an Huldrych Zwingli (7.5.1513), Z 7,23-26 (Nr. 9a).↩
15
Brief an Erasmus von Rotterdam (29.4.1516), Z 7,35f. (Nr. 13) 📖; Brief an Huldrych Zwingli (Mai 1516), Z 7,37f. (Nr. 14).↩
16
Brief von Erasmus von Rotterdam an Huldrych Zwingli (Mai 1516), Z 7,38,8 (Nr. 14) 📖: «Eximio domino Huldrico Zvinglio, philosopho ac theologo»; Brief von Heinrich Glarean an Huldrych Zwingli (19.10.1516), Z 7,44,14 (Nr. 17): «Vldrico Zuingli, Doggio, viro philosopho et theologo»; Brief von Ludwig Tschudi an Huldrych Zwingli (23.10.1516), Z 7,46,16 (Nr. 18): «Vldrico Zuingli, viro philosopho et theologo»; Brief von Heinrich Glarean an Huldrych Zwingli (25.10.1516), Z 7,48,20 (Nr. 19): «Uldrico Zuingli, philosopho et theologo»; Brief von Ludwig Tschudi an Huldrych Zwingli (8.11.1516), Z 7,50,18 (Nr. 20): «Uldrico Zuingli, viro philosopho et theologo».↩
17
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 7a-b 📖.↩
18
Predigt am 7.9.1515 auf dem Rathausplatz von Monza.↩
19
H. Zwingli, Das Fabelgedicht vom Ochsen (1510), Z 1,10-22. 📖 ↩
20
H. Zwingli, Der Labyrinth (1516), Z 1,53-60. 📖 ↩
21
Z 1,59,175f. 📖 ↩
22
Z 1,58,149-154. 📖 ↩
23
Vgl. H. Zwingli, Eine göttliche Vermahnung an die Eidgenossen zu Schwyz (1522), Z 1,165-188. 📖 ↩
24
Vgl. Th. C., S. 180 📖.↩
25
Vgl. Brief von Heinrich Glarean an Huldrych Zwingli (13.7.1510), Z 7,1,8-2,3 (Nr. 1) 📖.↩
26
Vgl. Brief von Heinrich Glarean an Huldrych Zwingli (1511?), Z 7,14,1-15,6 (Nr. 6) 📖.↩
27
Vgl. Brief von Heinrich Glarean an Huldrych Zwingli (13.7.1510), Z 7,3,9f. (Nr. 1) 📖.↩
28
Vgl. Th. C., S. 134.180.194f. 📖 Barth spielt auf Calvins Seneca-Kommentar an: L. Annei Senecae, Romani senatoris ac philosophi clarissimi, libri duo De Clementia, ad Neronem Caesarem: Jo. Calvini Noviodunaei commentariis illustrati, Parisiis apud Ludovicum Cynaeum 1532, CO 5,1-162 📖.↩
29
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 7c-8 📖.↩
30
Giovanni Pico della Mirandola (1463–1494) und sein Neffe Gianfrancesco Pico della Mirandola (1469–1553); über den Einfluß der Pico auf Zwingli vgl. O. Farner, Huldrych Zwingli, Bd. II, Zürich 1946, S. 136f. 📖 ↩
31
Erasmus v. Rotterdam, Moriae encomion seu laus stultitiae (1511), in: ders., Ausgewählte Schriften. Ausgabe in acht Bänden lat. u. dt., hrsg. von W. Welzig, Bd. II, Darmstadt 1975, S. 1–211. 📖 ↩
32
Erasmus v. Rotterdam, Enchiridion militis christiani saluberrimis praeceptis refertum contra omnia viciorum irritamenta efficacissimis et ratio quaedam veri christianismi (1503), in: ders., Ausgewählte Schriften. Ausgabe in acht Bänden lat. u. dt., hrsg. von W. Welzig, Bd. I, Darmstadt 1968, S. 56–375. 📖 ↩
33
Erasmus v. Rotterdam, Expostulatio Jesu cum homine suapte culpa pereunte (1514). 📖 ↩
34
H. Zwingli, Auslegen und Gründe der Schlußreden (1523), Z 2,217,13f. 📖 ↩
35
H. Zwingli, Von Klarheit und Gewißheit des Worts Gottes (1522), Z 1,379,27-29 📖.↩
36
K. Barth bezieht sich hier vermutlich wie schon sein Vater Fr. Barth (Zwingli-Vorlesung [1903], 8a) 📖 auf die Bemerkung zu Zwinglis Brief an Heinrich Utinger (siehe Anm. 37) in S. 7,55, Anm. 1 📖: «‹Si non caste, saltem caute.› Myconius in vita Zuinglii. Conferantur supplicationes eius ad Episcopum et ad Confoederatos.» Der Verweis auf die Mahnung Adalberts von Bremen ist jedoch nicht als wörtliches Zitat aus der Zwingli-Vita des Myconius zu verstehen, sondern als prägnante Zusammenfassung seiner Andeutungen, a.a.O., S. 44, in einem klassischen Dictum, das nach Meinung der Herausgeber ebenso wie die außerdem erwähnten Eingaben Zwinglis den Hintergrund des Problems beleuchten kann. ↩
37
Brief an Heinrich Utinger (5.12.1518), Z 7,111,18-22 (Nr. 48) 📖.↩
38
Brief an Heinrich Utinger (5.12.1518), Z 7,110-113 (Nr. 48) 📖.↩
39
Vgl. den Schluß des Gedichtes «Homo sum» aus Huttens letzte Tage. Eine Dichtung von C. F. Meyer 📖: … ich bin kein ausgeklügelt Buch, Ich bin ein Mensch mit seinem Widerspruch.↩
40
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 8c-9a 📖.↩
41
Erasmus v. Rotterdam, Novum instrumentum omne, Basel 1516. 📖 ↩
42
J. Reuchlin, Rudimenta linguae hebraicae, Pforzheim 1506. 📖 ↩
43
Brief von Beatus Rhenanus an Huldrych Zwingli (6.12.1518), Z 7,114,7-115,1 (Nr. 49) 📖: «De Lutherio nihildum comperti habemus.»↩
44
M. Luther, Ein Sermon von Ablaß und Gnade (1517), WA 1,243-246 📖; Eine Freiheit des Sermons päpstlichen Ablaß und Gnade belangend (1518), WA 1,383-393 📖.↩
45
Disputatio D. Johannis Eccii et P. M. Lutheri in studio Lipsensi futura (1519), WA 2,160f. 📖; WA 9,207-212 📖.↩
46
Brief an Oswald Myconius (4.1.1520), Z 7,250,11 (Nr. 113) 📖.↩
47
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 9-9a 📖.↩
48
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 9c-10b 📖.↩
49
Brief an Heinrich Utinger (5.12.1518), Z 7,110-113 (Nr. 48). 📖 ↩
50
Brief an Oswald Myconius (2.12.1518), Z 7,105,1-106,6 (Nr. 46) 📖. Es handelt sich um Laurenz Maer (gest. 1545), der sich 1524 wieder dem katholischen Glauben zuwandte; vgl. E. Egli, Wer war Laurentius Fabula?, in: Zwingliana, Jg. 2, Nr. 5 (1907), S. 147–151 📖.↩
51
= Höhepunkt/Blütezeit. Barth dürfte dabei an die Angabe der menschlichen Lebensdauer von 70 Jahren aus Ps. 90,10 denken.↩
52
Vgl. Th. Platter, Lebensbeschreibung, hrsg. von A. Hartmann, Basel 19992, S. 64, Z. 1f. 📖 ↩
53
Die Chronik des Bernhard Wyss, hrsg. von G. Finsler, Basel 1901, S. 3,2-9,3 📖.↩
54
J. Kessler, Sabbata mit kleineren Schriften und Briefen. Unter Mitwirkung von E. Egli und R. Schoch hrsg. vom Historischen Verein des Kt. St. Gallen, St. Gallen 1902, S. 90,4-6. 📖 ↩
55
Seneca d.J., Medea II,2,199 📖; vgl. Büchmann, S. 379f. 📖 ↩
56
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 12a 📖.↩
57
Klagschrift des Chorherrn Konrad Hofmann wider Zwingli, an Propst und Capitel zum Großmünster eingereicht (Dezember 1521), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533, hrsg. von E. Egli, Zürich 1879, S. 59–65 (Nr. 213). 📖 ↩
58
H. Zwingli, Der Hirt (1524), Z 3,18,13f. 📖 ↩
59
H. Zwingli, Apologeticus Archeteles (1522), Z 1,285,29-286,17. 📖 ↩
60
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 11-11a 📖.↩
61
H. Zwingli, Das Pestlied (1519), Z 1,67-69 📖; vgl. Z 6/V,379-386 📖. Die Ansicht, daß Zwingli dieses Lied um die Wende 1519/20 während oder gleich nach seiner Pesterkrankung geschaffen hat, geht zurück auf H. Bullinger, Reformationsgeschichte, hrsg. von J. J. Hottinger/H. H. Vögeli, Bd. I, Frauenfeld 1838 (Nachdruck Zürich 1984), S. 28 (Nr. 9) 📖. Tatsächlich jedoch ist das Lied frühestens auf die Mitte des Jahres 1520 zu datieren, da es nur schwerlich vorstellbar erscheint, daß Zwingli als ein von der Pest Genesender ein so anspruchsvolles Lied wie das vorliegende dichtet, und auch seine Briefe von Anfang 1520 zeigen, wie langsam die Genesung voranschritt. Ferner fallen Parallelen zu schriftlichen Äußerungen ab Mitte 1520 ins Auge, so etwa zwischen der ersten Strophe und dem Brief an Oswald Myconius (24.7.1520), Z 7,344,15-17 (Nr. 151) 📖. Jedenfalls steht Zwinglis reformatorische Erkenntnis des Vertrauens auf Gottes befreiende Zuwendung in Christus, die sich vor allem Biographischen in diesem Lied ausdrückt, in keinem direkten ursächlichen Zusammenhang mit seiner Pesterkrankung. Zutreffend dürfte indes die Mitteilung Bullingers sein, daß Zwingli nicht nur den Text des Liedes, sondern auch die Melodie und den vierstimmigen Satz geschaffen habe. Vgl. M. Jenny, Zwinglis Lieder, in: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie, Jg. 14 (1969), S. 63–102 📖; ders., Luther, Zwingli, Calvin in ihren Liedern, Zürich 1983, S. 178–182.200–207 📖.↩
62
Vgl. Th. C., S. 179–191 📖.↩
63
Vgl. W. Brandt, Aus dem Leben eines «Unbekehrten», Gütersloh 1904. 📖 ↩
64
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 11c-12b 📖.↩
65
Brief an Huldrych Zwingli (23.1.1523), Z 8,14,9f. (Nr. 272). 📖 ↩
66
Das Mandat von 1520 ist durch den gleichlautenden Erlaß vom April 1524 bekannt; vgl. Eidgenössische Abschiede. Amtliche Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede, hrsg. auf Anordnung der Bundesbehörden von J. Kaiser, Bd. IV/1a, Zürich 1873, S. 339f. 📖 ↩
67
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 13 📖.↩
68
Z 3,11,10-13 📖.↩
69
H. Zwingli, Eine treue und ernstliche Vermahnung an die Eidgenossen (1524), Z 3,103-113 📖.↩
70
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 13b 📖.↩
71
Erasmus v. Rotterdam, Consilium cuiusdam ex animo cupientis esse consultum et pontificis dignitati et religionis christianae tranquillitati (1520), in: Erasmi opuscula. A Supplement to the Opera omnia, hrsg. von W. K. Ferguson, Den Haag 1933, S. 353–360 📖.↩
72
Vgl. Brief an Oswald Myconius (24.7.1520), Z 7,343,33-344,25 (Nr. 151) 📖.↩
73
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 14c 📖.↩
74
Zwingli hielt die Predigt am Sonntag Oculi, 23. März 1522. Siehe Z 1,75. 📖 ↩
75
Der hier in Petit gesetzte Text, für den die Kollegstunde nicht mehr gereicht hatte und der für die nächste Kollegstunde noch einmal neu formuliert wurde, steht im Mskr. in eckigen Klammern und ist mit der Notiz «Vgl. Bl. 41! Dies kassiert!» versehen.↩
76
Vgl. Vergil, Aeneis 1,135 📖: «Quos ego - sed motos praestat componere fluctus».↩
77
Acht Sermone D. Martin Luthers von ihm gepredigt zu Wittenberg in der Fasten (1522), WA10/III,1-64. 📖 ↩
78
M. Luther, Predigt am 10.3.1522, WA 10/III,18,13-19,7. 📖 ↩
79
M. Luther, Sendbrief vom Dolmetschen und Fürbitte der Heiligen (1530), WA 30,635,11 📖; vgl. Juvenal, Satire 6,223 📖: «Sic volo, sic iubeo; sit pro ratione voluntas!»↩
80
Cicero , De officiis I,5,15 📖; De finibus V,23,67 📖; De legibus I,19 📖; Tacitus, Annales IV,35,2 📖; Gellius, Noctes Atticae XIII,24,1 📖; vgl. Büchmann, S. 384 📖.↩
81
Vgl. Vergil, Aeneis 1,135 📖: «Quos ego - sed motos praestat componere fluctus».↩
82
Acht Sermone D. Martin Luthers von ihm gepredigt zu Wittenberg in der Fasten (1522), WA10/III,1-64. 📖 ↩
83
Vgl. R. Otto, a.a.O. (oben S. 44, Anm. 8), S. 29 📖: «Ungreifbar und unbegreifbar ist das wirklich ‹mysteriöse› Objekt nicht nur, weil mein Erkennen gewisse unaufhebbare Schranken hat, sondern weil ich hier auf ein überhaupt ‹Ganz anderes› stoße, das durch Art und Weise meinem Wesen inkommensurabel ist, und vor dem ich deshalb in erstarrendem Staunen zurückpralle.»; vgl. Th. C., S. 17–22.183.236.262 📖. Zu Barths Haltung gegenüber dem Buch Ottos vgl. seinen Brief an Eduard Thurneysen vom 3.6.1919 (Bw.Th. I, S. 330 📖): «Ich las diese Woche mit ziemlicher Freude ‹Das Heilige› von Otto. Die Sache ist zwar psychologisch orientiert, weist aber deutlich über die Grenze hinaus auf das Moment des ‹Numinosum›, dem rational nicht beizukommen ist, weil es das ‹Ganz andere›, das Göttliche an Gott ist.» ↩
84
M. Luther, Predigt am 10.3.1522, WA 10/III,18,13-19,7. 📖 ↩
85
M. Luther, Sendbrief vom Dolmetschen und Fürbitte der Heiligen (1530), WA 30,635,11 📖; vgl. Juvenal, Satire 6,223 📖: «Sic volo, sic iubeo; sit pro ratione voluntas!»↩
86
Cicero , De officiis I,5,15 📖; De finibus V,23,67 📖; De legibus I,19 📖; Tacitus, Annales IV,35,2 📖; Gellius, Noctes Atticae XIII,24,1 📖; vgl. Büchmann, S. 384 📖.↩
87
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 15-15a 📖.↩
88
Gemeint ist Bischof Hugo von Hohenlandenberg.↩
89
H. Zwingli, Acta Tiguri 7. 8. 9. diebus aprilis 1522, Z 1,142-154. 📖 ↩
90
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 76f. (Nr. 236f.). 📖 ↩
91
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 15b-16 📖. ↩
92
Siehe oben S. 127, Anm. 74. ↩
93
H. Zwingli, Von Erkiesen und Freiheit der Speisen (1522), Z 1,88-136 📖.↩
94
Z 1,97,28-30. 📖 ↩
95
Z 1,107,12-111,10. 📖 ↩
96
Z 1,111,11-112,15. 📖 ↩
97
Z 1,125,3-5. 📖 ↩
98
Z 1,133,5-8. 📖 ↩
99
Z 1,135,12-136,10. 📖 ↩
100
Actensammlung zur schweizerischen Reformationsgeschichte in den Jahren 1521-1532 im Anschluß an die gleichzeitigen eidgenössischen Abschiede, bearb. u. hrsg. von J. Strickler, Bd. I: 1521-1528, Zürich 1878 (Nachdruck 1989), S. 171 (Nr. 464). 📖 ↩
101
Brief an den Rat von Zürich (24.5.1522), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 85 (Nr. 251). 📖↩
102
Paraenesis a reverendissimo domino Constantiensi episcopo ad senatum praepositurae missa, Z 1,263,24-270,8. 📖 ↩
103
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 16b-17 📖.↩
104
H. Zwingli, Supplicatio ad Hugonem episcopum Constantiensem (1522), Z 1,197-209. 📖 ↩
105
Z 1,197,9-200,34. 📖 ↩
106
Z 1,201,1-208,17. 📖 ↩
107
H. Zwingli, Eine freundliche Bitte und Ermahnung an die Eidgenossen (1522), Z 1,214-248. 📖 ↩
108
Z 1,224,3-10. 📖 ↩
109
Z 1,232,24-26 📖; Zitat bis «Pfaff» mit Rotstift unterstrichen.↩
110
Z 1,234,5-239,21. 📖 ↩
111
Z 1,246,3-247,3. 📖 ↩
112
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 17b-18b 📖.↩
113
Z 1,256-327. 📖 ↩
114
Z 1,259,38-260,30. 📖 ↩
115
Z 1,262,29f. 📖 ↩
116
Z 1,292,16-293,2. 📖 ↩
117
A. Augustinus, Contra epistulam quam vocant fundamenti, 5,6, CSEL 25/I,197,22f. 📖: «ego uero euangelio non crederem, nisi me catholicae ecclesiae commoueret auctoritas.»↩
118
Z 1,293,3-15. 📖 ↩
119
Z 1,295,8-296,16. 📖 ↩
120
Z 1,307,11-308,16. 📖 ↩
121
Z 1,308,17-313,29. 📖 ↩
122
Z 1,316,6-319,8. 📖 ↩
123
Z 1,320,3-5. 📖 ↩
124
Z 1,321,4-323,5. 📖 ↩
125
Z 1,325,11-13. 📖 ↩
126
R. Staehelin, a.a.O. (oben S. XIV, Anm. 33), Bd. I, S. 230. 📖 ↩
127
Z 1,338-384. 📖 ↩
128
Z 1,344,6-352,10. 📖 ↩
129
Z 1,352,13-16. 📖 ↩
130
Z 1,353,7-366,33. 📖 ↩
131
Z 1,366,33-369,28. 📖 ↩
132
Z 1,373,37-374,1. 📖 ↩
133
Z 1,375,6f. 📖 ↩
134
Z 1,375,31-376,23. 📖 ↩
135
Z 1,384,10-19. 📖 ↩
136
Z 1,374,23-27. 📖 ↩
137
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 19 📖.↩
138
H. Zwingli, Eine Predigt von der ewig reinen Magd Maria (1522), Z 1,391-428. 📖 ↩
139
Z 1,391,8-392,15. 📖 ↩
140
Z 1,393,20f. 📖 ↩
141
Z 1,395,15-19. 📖 ↩
142
Z 1,396,12-15. 📖 ↩
143
Z 1,397,25-398,18. 📖 ↩
144
Z 1,399,3-402,9. 📖 ↩
145
Z 1,402,3-6;413,29-414,9. 📖 ↩
146
Z 1,408,28-409,2. 📖 ↩
147
Z 1,406,20-421,3 📖 ↩
148
Z 1,423,27-427,32. 📖 ↩
149
Z 1,397,15f. 📖 ↩
150
H. Zwingli, Suggestio deliberandi super propositione Hadriani Nerobergae facta (1522), Z 1,434-441. 📖 ↩
151
Z 1,441,21f. 📖 ↩
152
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 19c 📖.↩
153
Die Disputation fand am 17.7.1522 statt; vgl. Die Chronik des Bernhard Wyss, a.a.O., S. 16f. 📖 ↩
154
Brief an Huldrych Zwingli (5.9.1522), Z 7,581,4-7 (Nr. 235) 📖: «Habemus pontificem theologum. Ego, quantum hoc seculum patitur, quoad vixero, non deero negotio Christi. Tu pugna, mi Zuingli, non modo fortiter, verum etiam prudenter; dabit Christus, ut pugnes et feliciter.»↩
155
Z 1,256-327. 📖 ↩
156
Brief an Huldrych Zwingli (8.9.1522), Z 7,582 (Nr. 236). 📖 ↩
157
Z 1,440,17-441,3. 📖 ↩
158
Actensammlung zur schweizerischen Reformationsgeschichte, a.a.O., S. 171 (Nr. 464) 📖.↩
159
Z 12,369f. 📖 Vgl. dazu P. Boesch, Homer im humanistischen Zürich, in: Zwingliana, Bd. VIII, H. 7 (1947), S. 390–398. 📖 ↩
160
Z 1,67,23 📖; vgl. Z 6/V,382 📖.↩
161
Z 1,259,15-17. 📖 ↩
162
= Herr Jedermann; vgl. M. Luther, Wider die himmlischen Propheten, von den Bildern und Sakrament (1525), WA 18,88,15.20. 📖 ↩
163
Diese Sentenz spielt bei Barth wiederholt eine Rolle; vgl. K. Barth, Die kirchlichen Zustände in der Schweiz (1922), in: V.u.kl.A. 1922-1925, S. 18 📖; ders., Hominum confusione et Dei providentia Helvetia regitur, in: ders., Eine Schweizer Stimme 1938-1945, Zollikon-Zürich 1945 (Zürich 19853), S. 233–239 📖; KD IV/3, S. 793–807 📖. Material zu ihrer Entstehungsgeschichte findet sich in: Briefwechsel Philipp Anton Segesser (1817–1888), Bd. IV: 1864-1868, bearb. von C. Bossart-Pfluger, Zürich/Köln 1989, S. 178, Anm. 3 📖.↩
164
Fr. J. Stahl, a.a.O. (oben S. 6, Anm. 10), S. III-XII.1–45.50–80. 📖 ↩
165
Fr. Nietzsche, Nachgelassene Fragmente Frühjahr 1881 bis Sommer 1882, Nr. 11 [249], Kritische Gesamtausgabe, hrsg. von G. Colli/M. Montinari, Bd. V/2, Berlin/New York 1973, S. 434. 📖 ↩
166
Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, Zürich 1873, S. 247.255. 📖 ↩
167
Z 1,466,1-468,9. 📖 ↩
168
Brief an Johannes Oekolampad (14.1.1523), Z 8,4,13-15 (Nr. 268) 📖.↩
169
Brief an Huldrych Zwingli (17.1.1523), Z 8,5,5-8.18f. (Nr. 269) 📖; Brief an Huldrych Zwingli (21.1.1523), Z 8,12,5-7 (Nr. 271).↩
170
H. Zwingli, Die 67 Artikel (1523), Z 1,458-465 📖. Zur gleichen Zeit, zu der Barth in der Vorlesung die Schlußreden Zwinglis behandelte, formulierte er «Diskussionsthesen» für einen Vortrag in Bremen (V.u.kl.A. 1922-1925, S. 176–179 📖). Diese Thesen, die sich den Themen Schrift und Offenbarung, Geist, Glaube, Mensch, Kirche, Forderung und Hoffnung widmeten, schickte er am 29.11.1922 nach Bremen, wo er sie bei seinem Besuch am 6.12.1922 diskutiert hat. Am 30.11.1922 schrieb Barth an seine Mutter: «Am nächsten Mittwoch halte ich in Bremen in einem Kreis von Pfarrern eine Art Vortrag mit Diskussion im Anschluß an sieben Thesen, die ich gestern ausgearbeitet [habe] und auf die sie sich nun vorbereiten müssen. Ich bin gespannt, ob sich dieses neue Verfahren, auf das ich durch Zwingli aufmerksam wurde, einigermaßen bewähren wird.» Bereits 1906 waren die 67 Thesen Gegenstand einer Seminararbeit «Zwinglis 67 Schlußreden auf das erste Religionsgespräch zu Zürich 1523», die Barth als Student im Rahmen der «Kirchenhistorischen Übungen» bei seinem Vater Fr. Barth angefertigt hat; vgl. V.u.kl.A. 1905-1909, S. 104–119 📖.↩
171
BSRK 1,1-6,34 📖 (= BSRefK 86,1-95,16 📖).↩
172
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 20c-21 📖.↩
173
Z 1,458,11-459,29 📖 (= BSRK 2,19-3,12 📖; BSRefK 86,1-87,19 📖).↩
174
Z 1,460,1-465,16 📖 (= BSRK 3,13-6,29 📖; BSRefK 88,1-94,15 📖).↩
175
Z 1,463,8f. 📖 (= BSRK 5,4f. 📖; BSRefK 92,6f. 📖).↩
176
Marginal zu Z 1,463,27 📖 (= BSRK 5,24 📖; BSRefK 93, Anm. 38 📖).↩
177
Z 1,465,13 📖 (= BSRK 6,26 📖; BSRefK 95,9 📖).↩
178
Z 1,465,18-20 📖 (= BSRK 6,31-33 📖; BSRefK 95,13-16 📖).↩
179
Mskr.: «daß»; Barth hat im Halbsatz zuvor «dadurch» in «nur insofern» geändert und die entsprechende Änderung von «daß» in «als» vergessen; Änderung vom Hrsg.↩
180
Es handelt sich um die in Z 1,472-569 📖 abgedruckten Berichte von E. Hegenwald, Handlung der Versammlung in der Stadt Zürich auf den 29. Januar 1523 (im Haupttext) und J. Faber, Wahrliche Unterrichtung (in den Anmerkungen). Vgl. dazu die Einleitung von E. Egli in Z 1,443-450 📖, und aus neuerer Zeit B. Moeller, Zwinglis Disputationen. Studien zu den Anfängen der Kirchenbildung und des Synodalwesens im Protestantismus, Bd. I (ZSRG.K 87), Weimar 1970, S. 275–324; Bd. II (ZSRG.K 91), Weimar 1974, S. 213–364 📖.↩
181
Z 3,7,18. 📖 ↩
182
Z 1,483,1-484,30. 📖 ↩
183
Z 1,485,1-486,7. 📖 ↩
184
Z 1,486,8-488,28. 📖 ↩
185
Z 1,488,29-491,15. 📖 ↩
186
Z 1,491,16-493,2. 📖 ↩
187
Z 1,493, Anm. 3. 📖 ↩
188
Z 1,494,1-499,22. 📖 ↩
189
Z 1,499,23-27. 📖 ↩
190
Z 1,500,1-15. 📖 ↩
191
Z 1,500,16-22. 📖 ↩
192
Z 1,501,1-7. 📖 ↩
193
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 22-23a 📖.↩
194
Z 1,501,8-502,7. 📖 ↩
195
Z 1,502,8-504,15. 📖 ↩
196
Z 1,506,1-507,27. 📖 ↩
197
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 22a 📖.↩
198
Z 1,507,28-511,22. 📖 ↩
199
= an den Spieß, d. h. auf die vorliegende Frage.↩
200
Z 1,511,23-518,14. 📖 ↩
201
= Necken.↩
202
Z 1,518,15-19. 📖 ↩
203
Z 1,518,22-526,15. 📖 ↩
204
Z 1,526,16-527,21. 📖 ↩
205
Z 1,527,22-28. 📖 ↩
206
Z 1,527,29-528,9. 📖 ↩
207
Z 1,528,10-17. 📖 ↩
208
Z 1,529,1-531,4. 📖 ↩
209
Z 1,531,5f. 📖 ↩
210
Z 1,532,1. 📖 ↩
211
Z 1,568,8f. 📖 ↩
212
Z 1,532,1-25. 📖 ↩
213
Hieronymus, Contra Vigilantium, MPL 23,359f. 📖 ↩
214
Z 1,534-536,6. 📖 ↩
215
Z 1,536,7-540,2. 📖 ↩
216
Z 1,540,3-542,6. 📖 ↩
217
Z 1,542,7-10. 📖 ↩
218
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 23-23a 📖.↩
219
Z 1,545,8-547,23. 📖 ↩
220
Z 1,547,24-548,5. 📖 ↩
221
Z 1,548,6-18. 📖 ↩
222
Z 1,549,1f. 📖 ↩
223
Z 1,549,3-558,9. 📖 ↩
224
Z 1,558,10-15. 📖 ↩
225
Z 1,558,15-559,11. 📖 ↩
226
Z 1,559,12-565,5. 📖 ↩
227
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 23c 📖.↩
228
Z 1,565,6-27. 📖 ↩
229
Z 1,567,1-9. 📖 ↩
230
Z 1,568,3f. 📖 ↩
231
Der hier in Petit gesetzte Text ist im Mskr. von Barth durchgestrichen, da die Vorlesungsstunde zu dessen Vortrag nicht mehr gereicht hatte.↩
232
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 24 📖.↩
233
Z 2,14-457. 📖 ↩
234
Z 1,256-327. 📖 ↩
235
Z 2,21,1-27,15. 📖 ↩
236
Z 2,27,16-32,7. 📖 ↩
237
Z 2,32,8-74,5. 📖 ↩
238
Z 2,74,6-111,25. 📖 ↩
239
Z 2,111,26-157,14. 📖 ↩
240
Z 2,298,16-347,27. 📖 ↩
241
Z 2,444,21-456,7. 📖 ↩
242
In § 4 befaßt sich Barth mit Zwinglis Auslegung der These 18 über das Abendmahl; siehe unten S. 255–258.339f.↩
243
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 26c-27a 📖.↩
244
H. Zwingli, Quo pacto ingenui adolescentes formandi sint (1523), Z 2,536-551 (lat.) 📖; Wie man die Jugend in guten Sitten und christlicher Zucht erziehen und lehren soll (1526), Z 5,430-447 (dt.) 📖.↩
245
Z 2,551,29f. 📖 Das Zitat ist im Mskr. mit Rotstift unterstrichen.↩
246
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 27a-b 📖.↩
247
L. Jud, Eine kurze und gemeine Form für die Schwachgläubigen, Kinder zu taufen (1523), Z 4,707-717. 📖 ↩
248
H. Zwingli, De canone missae epichiresis (1523), Z 2,556-608. 📖 ↩
249
H. Zwingli, De canone missae libelli apologia (1523), Z 2,620-625. 📖 ↩
250
H. Zwingli, Von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit (1523), Z 2,471-525. 📖 ↩
251
Z 2,479,16-494,29. 📖 ↩
252
Z 2,490,21-24. 📖 ↩
253
Z 2,492,26. 📖 ↩
254
Z 2,490,21-26;515,18-23. 📖 ↩
255
Z 2,490,26-493,3 📖.↩
256
Z 2,487,5f. 📖 ↩
257
Z 2,500,10-522,9. 📖 ↩
258
M. Luther, Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523), WA 11,245-281. 📖 ↩
259
Z 2,485,5 📖.↩
260
Z 2,493,9f. 📖 ↩
261
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 28 📖.↩
262
L. Hätzer, Ein urteil gottes unsers eegemahels, wie man sich mit allen götzen und bildnussen halten sol, uss der heiligen gschrifft gezogen (1523), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 222 (Nr. 507). 📖 ↩
263
Vgl. Akten der zweiten Disputation (1523), Z 2,671-731. 📖 ↩
264
Z 2,681,25-682,37. 📖 ↩
265
Z 2,688,13-15. 📖 ↩
266
Z 2,683,18-23. 📖 ↩
267
Z 2,683,32-689,34. 📖 ↩
268
Z 2,690,1-715,21. 📖 Zum Ausspruch Gregors I. vgl. MPL 77,1128 📖.↩
269
Z 2,719,13-720,10. 📖 ↩
270
Z 2,720,11-721,1. 📖 ↩
271
Z 2,721,21-722,2. 📖 ↩
272
Z 2,722,3-5. 📖 ↩
273
Z 2,722,6-21. 📖 ↩
274
Z 2,723,10-32. 📖 ↩
275
Z 2,724,6-31. 📖 ↩
276
Z 2,725,1-6. 📖 ↩
277
Z 2,725,19-29. 📖 ↩
278
Z 2,726,21-727,2. 📖 ↩
279
Z 2,727,16-22 📖; Güggel = Gockel.↩
280
Z 2,728,4-8. 📖 ↩
281
Z 2,729,3. 📖 ↩
282
Z 2,729,5-730,2. 📖 ↩
283
Z 2,730,7-11. 📖 ↩
284
Z 2,731,24-803,11. 📖 ↩
285
Mskr.: «während man ihnen das»; vom Hrsg. gestrichen.↩
286
Z 2,737,9-740,10. 📖 ↩
287
Z 2,740,30-747,7. 📖 ↩
288
Z 2,747,8-758,12. 📖 ↩
289
Z 2,782,23-783,8. 📖 ↩
290
Z 2,783,35-784,33. 📖 ↩
291
Z 2,785,35-793,14. 📖 ↩
292
Z 2,793,15-798,11. 📖 ↩
293
Z 2,798,19-24. 📖 ↩
294
Z 2,798,28. 📖 ↩
295
Z 2,799,1-802,10. 📖 ↩
296
Z 3,5-68. 📖 ↩
297
Vgl. A. Baur, a.a.O. (oben S. XIV, Anm. 33), Bd. II, S. 380. 📖 ↩
298
Z 3,7,1-18,33. 📖 ↩
299
Z 3,19,1-27,2. 📖 ↩
300
Z 3,27,3-35,33. 📖 ↩
301
Z 3,36,7-39,27. 📖 ↩
302
Z 3,40,1-42,30. 📖 ↩
303
Z 3,43,6-44,21. 📖 ↩
304
Z 3,45,4-65,18 📖.↩
305
Z 3,47,9-63,30. 📖 ↩
306
Z 3,63,28-65,8. 📖 ↩
307
Z 3,65,12-18. 📖 ↩
308
Neben Barth, der am 26.1.1915 der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz beigetreten ist, schlossen sich u. a. folgende prominente Theologen der Sozialdemokratie an: Hermann Kutter, Leonhard Ragaz, Emanuel Tischhauser, Paul Pflüger, Rudolf Liechtenhan, Karl von Greyerz, Howard Eugster-Züst. Vgl. dazu C. Stuckert, Kirchenkunde der reformierten Schweiz (Studien zur praktischen Theologie, Bd. IV/2 = Kirchenkunde des evangelischen Auslandes I), Gießen 1910, S. 84f. 📖 ↩
309
H. Zwingli, Eine kurze christliche Einleitung (1523), Z 2,628-663 📖.↩
310
Z 2,629,18-26 📖; Satz am Mskr.-Rand angestrichen.↩
311
Z 2,631,1-636,33. 📖 ↩
312
Z 2,636,34-646,10. 📖 ↩
313
Z 2,646,11-654,9. 📖 ↩
314
Z 2,654,10-658,23. 📖 ↩
315
Z 2,658,24-663,22. 📖 ↩
316
Ph. Melanchthon, Loci communes rerum theologicarum seu Hypotyposes theologicae (1521), CR 21,81-227. 📖 ↩
317
Mskr.: «sie bei»; Änderung vom Hrsg.↩
318
Z 2,631,1-636,33. 📖 ↩
319
Z 2,633,21. 📖 ↩
320
Z 2,634,25. 📖 ↩
321
Z 2,634,23f. 📖 ↩
322
Z 2,636,34-646,10. 📖 ↩
323
Z 2,640,2 📖; erduren = überlegen.↩
324
Z 2,643,10. 📖 ↩
325
Z 2,646,11-654,9. 📖 ↩
326
Z 2,647,5f. 📖 ↩
327
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 182 (Nr. 456) u. S. 187 (Nr. 460) 📖; vgl. G. Edlibach, Chronik, hrsg. von J. M. Usteri, Zürich 1846, S. 271 📖.↩
328
Gemeint ist die Abendmahlskommunion unter beiderlei Gestalt, also mit Brot und Wein.↩
329
Barth gibt irrtümlich den 19./20. Januar 1524 an; Änderung vom Hrsg.↩
330
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, hrsg. von E. Egli, Zürich 1879, S. 198 (Nr. 483). 📖 ↩
331
Es handelt sich um Gerold Edlibach; vgl. G. Edlibach, a.a.O., S. 268 📖.↩
332
Z 3,5-68. 📖 ↩
333
M. Luther, Das Neue Testament (1522), WA Bibel 6,2-639 📖; 7,2-478 📖.↩
334
R. Staehelin, a.a.O. (oben S. XIV, Anm. 33), Bd. I, S. 362f. 📖 ↩
335
A.a.O., Bd. I, S. 363. 📖 ↩
336
Vgl. Th. C., S. 115f. 📖 ↩
337
H. Bullinger, Reformationsgeschichte, a.a.O., Bd. I, S. 31. 📖 ↩
338
Brief an Anna Reinhart (11.1.1528), Z 9,346,2f. (Nr. 682). 📖 ↩
339
Z 9,347,3f. 📖 ↩
340
Z 9,347,11 📖. Der Tolggenrock ist vermutlich eine Arbeitskleidung.↩
341
Anna Reinhart starb tatsächlich am 6.12.1538; vgl. O. Farner, Anna Reinhart, in: Zwingliana, Bd. III (1916), S. 197–211.230–245 📖.↩
342
H. Zwingli, Vorschlag wegen der Bilder und der Messe (1524), Z 3,120-131. 📖 ↩
343
Z 3,121,24-122,4. 📖 ↩
344
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32 📖.↩
345
Der Lütticher Bischof Robert ordnete 1246 das Fronleichnamsfest für seine Diözese an, Papst Urban IV. tat dies 1264 für die ganze römische Kirche. Nach vehementer Ablehnung durch die Reformatoren gab das tridentinische Konzil dem Fest einen antireformatorischen Charakter (DH 1644 📖).↩
346
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32 📖.↩
347
Christliche Unterrichtung des hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn Hugo, Bischofs von Konstanz, die Bildnisse und das Opfer der Messe betreffend (1524), in: E. Weller (Hrsg.), Repertorium typographicum. Die deutsche Literatur im ersten Viertel des sechszehnten Jahrhunderts, Nördlingen 1864 (Nachdruck Hildesheim 1961), Nr. 2920 und 2921 📖; Abdruck in Auszügen in Z 3,153-229 📖.↩
348
Barth gibt irrtümlich den 18. Juni 1524 an; Änderung vom Hrsg.↩
349
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 236f. (Nr. 544.546) 📖.↩
350
Die Chronik des Bernhard Wyss, a.a.O., S. 43. 📖 ↩
351
H. Bullinger, Reformationsgeschichte, a.a.O., Bd. I, S. 174 (Nr. 102). 📖 ↩
352
Die Chronik des Bernhard Wyss, a.a.O., S. 42. 📖 ↩
353
H. Bullinger, Reformationsgeschichte, a.a.O., Bd. I, S. 175 (Nr. 103). 📖 ↩
354
Die Chronik des Bernhard Wyss, a.a.O., S. 43. 📖 ↩
355
Immer wieder hat sich Barth mit dem Isenheimer Altar beschäftigt; vgl. zu Barths Deutung R. Marquard, Karl Barth und der Isenheimer Altar, Stuttgart 1995 📖.↩
356
H. Bullinger, Reformationsgeschichte, a.a.O., Bd. I, S. 161 (Nr. 98). 📖 ↩
357
Z 3,52,1. 📖 ↩
358
Barths Datumsangabe am Mskr.-Rand lautet auf den 5.XII.22. Da dem Vorlesungsrhythmus zufolge am 4.XII.22 eine Vorlesung stattgefunden haben dürfte und die nachfolgende Vorlesung ebenfalls das Datum 5.XII.22 trägt, liegt offenbar ein Datierungsfehler Barths vor.↩
359
H. Zwingli, Christliche Antwort Zürichs an Bischof Hugo (1524), Z 3,153-229 📖.↩
360
Siehe oben S. 198.↩
361
Z 3,170,14-20 📖.↩
362
Z 3,225,2-11. 📖 ↩
363
Z 3,194,14-195,6.193,20-22. 📖 ↩
364
Z 3,226,18-23. 📖 ↩
365
Z 3,227,28-228,5. 📖 ↩
366
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32a 📖.↩
367
H. Zwingli, Adversus Hieronymum Emserum antibolon (1524), Z 3,241-287 📖. Zwinglis Schrift ist eine Reaktion auf H. Emser, Canonis missae contra Huldricum Zuinglium defensio (1524), in: ders., Schriften zur Verteidigung der Messe, hrsg. von Th. Freudenberger, Corpus Catholicorum, Bd. 28, Münster 1959, S. 38–93. 📖 ↩
368
Z 3,267,33-268,23. 📖 ↩
369
Z 3,287,2-7. 📖 ↩
370
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32a 📖.↩
371
H. Zwingli, Subsidium sive coronis de eucharistia (1525), Z 4,476,13-477,4. 📖 Es handelt sich um folgende Schrift: Christenlich Anzeygung Joachims von Grüdt, das im Sacrament des Altars warlich sey Fleisch und Blut Christi, wider den schedlichen verfüerischen Irtumb Ulrich Zwinglins zu Zürich, Freiburg/B. 1525 📖.↩
372
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32b-c 📖.↩
373
H. Zwingli, Aktion oder Brauch des Nachtmahls (1525), Z 4,13-24 📖. Zu Zwinglis Reformen vgl. F. Schmidt-Clausing, Zwingli als Liturgiker. Eine liturgiegeschichtliche Untersuchung (Veröffentlichungen der Evangelischen Gesellschaft für Liturgieforschung, Bd. 7), Göttingen 1952 📖.↩
374
Z 4,16,1-17,2. 📖 ↩
375
Z 4,17,9-24,15. 📖 ↩
376
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 32c-33 📖.↩
377
Zur Festigung und Ausbreitung der evangelischen Lehre begründete Zwingli am 19.6.1525 eine theologische Lehranstalt, der er im Anschluß an 1.Kor. 14,28–33 den Namen Prophezei gab; vgl. G. W. Locher, a.a.O. (oben S. IX, Anm. 10), S. 161–163 📖. ↩
378
Worte mit Blaustift unterstrichen.↩
379
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 33 📖.↩
380
Brief an Clemens VII. (19.8.1524), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 247 (Nr. 570) 📖.↩
381
Brief an Clemens VII. (10.1.1526), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 425–427 (Nr. 905) 📖.↩
382
Brief an den Rat in Zürich (26.1.1526), in: Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 433f. (Nr. 914) 📖.↩
383
P. Tschackert, a.a.O. (oben S. 26, Anm. 60), S. 229. 📖 ↩
384
R. Pfister, Kirchengeschichte der Schweiz, Bd. 2: Von der Reformation bis zum zweiten Villmerger Krieg, Zürich 1974, S. 70–138. 📖 ↩
385
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 33a-b 📖.↩
386
M. v. Stürler, Urkunden der bernischen Kirchenreform aus dem Staatsarchive Berns gesammelt, Bd. I, Bern 1862, S. 101f. 📖 ↩
387
Vgl. E. Egli, Schweizerische Reformationsgeschichte, Bd. 1: 1519-1525, hrsg. von G. Finsler, Zürich 1910, S. 389 📖.↩
388
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 33c 📖.↩
389
Mskr.: «seiner»; Änderung vom Hrsg.↩
390
Z 3,5-68. 📖 ↩
391
Brief an Huldrych Zwingli (19.4.1524), Z 8,179,35f. (Nr. 333) 📖; vgl. R. Staehelin, a.a.O. (oben S. XIV, Anm. 33), Bd. I, S. 372 📖.↩
392
Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, Zürich 1873, S. 406. 📖 ↩
393
Brief nach Bern (8.4.1524), in: Aktensammlung zur Geschichte der Berner Reformation 1521-1532, hrsg. von R. Steck/G. Tobler, Bd. I, Bern 1923, S. 100 (Nr. 383) 📖; vgl. Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, S. 175 📖.↩
394
Mskr.: «einem»; Änderung vom Hrsg.↩
395
Z 3,103-113 📖.↩
396
Z 3,106,21-107,5. 📖 ↩
397
Z 3,112,23-33. 📖 ↩
398
Brief an Johann Frosch (16.6.1524), Z 8,198,23-200,22 (Nr. 340) 📖.↩
399
Die Chronik des Laurencius Bosshart von Winterthur 1185-1532, hrsg. von Kaspar Hauser, Basel 1905, S. 105. 📖 ↩
400
Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, S. 487. 📖 ↩
401
Der nachfolgende Text bis unten S. 216 («... zu den Kappeler Kriegen führten») ist nachträglich von Barth auf einem zusätzlichen Blatt eingefügt worden.↩
402
H. Zwingli, Plan zu einem Feldzug (1524), Z 3,551-583. 📖 ↩
403
Z 3,551,6-552,20. 📖 ↩
404
Z 3,553,1-583,13. 📖 ↩
405
WA.TR 3,55,12-17 (Nr. 2891b). 📖 Siehe oben S. 7.↩
406
Brief an Johannes Oekolampad (9.10.1524), Z 8,226,3-7 (Nr. 347) 📖.↩
407
Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, S. 1510–1515. 📖 ↩
408
H. Zwingli, Warum man sich mit Konstanz, Lindau, Straßburg usw. in ein Burgrecht einlassen soll (1527), Z 6/I,200,5-9. 📖 ↩
409
Ende des von Barth nachträglich eingefügten Textes.↩
410
WA 2,160f. 📖; WA 9,207-212 📖.↩
411
Vgl. Brief an Georg Spalatin (14.4.1521), WA.B 2,298,8-10 (Nr. 396) 📖; Brief an Philipp Melanchthon (7.4.1521), WA.B 2,296,6-8 (Nr. 395); WA.TR 5,65,6-9 (Nr. 5342a) 📖; WA.TR 5,69,15-21 (Nr. 5342b).↩
412
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 36a­-b 📖.↩
413
Entgegen der Ansicht Barths, der einen Hinweis in der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 36c 📖, übersehen hat, erschienen die Akten ein Jahr später am 27.5.1527 unter dem Titel: Die Disputation vor den XII orten e. löblichen Eidtgenossenschaft ... zu Baden im argöw gehalten, Luzern 1527 📖; vgl. L. v. Muralt, Die Badener Disputation 1526 (Quellen und Abhandlungen zur Schweizerischen Reformationsgeschichte, Ser. II, Bd. VI), Leipzig 1926, S. 132–137 📖.↩
414
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 36c-37b 📖.↩
415
Brief an Huldrych Zwingli (19.11.1527), Z 9,307,4f. (Nr. 667a) 📖.↩
416
Z 9,308,17-21 (Nr. 667a). 📖 ↩
417
Z 9,308,15f. (Nr. 667a). 📖 ↩
418
Berner Thesen (1528), BSRK 30f. 📖 (= BSRefK 203,1-205,25 📖); vgl. Th. B., S. 118f. 📖 Die Notizen und Voten Zwinglis an der Berner Disputation, die auch einige der Gesprächsbeiträge der anderen Disputanten wiedergeben, sind abgedruckt in Z 6/I,243-432 📖; vgl. auch Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, S. 1253–1262 📖.↩
419
Beim Referat der folgenden zehn Thesen wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 37b-38c 📖.↩
420
BSRK 30,9-11 📖 (= BSRefK 203,8f. 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,248,11-286,11 📖.↩
421
BSRK 30,12-15 📖 (= BSRefK 203,10-12 📖) und die Gesprächsbeiträge inZ 6/I,286,12-295,26 📖.↩
422
Vgl. Tob. 3,22;12,9;14,17; Jak. 5,4.↩
423
BSRK 30,16-18 📖 (= BSRefK 203,13-15 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,296,1-298,12 📖.↩
424
BSRK 30,19-21 📖 (= BSRefK 203,16-18 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,298,13-376,25 📖.↩
425
BSRK 30,22-25 📖 (= BSRefK 203,19-22 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,377,1-391,27 📖.↩
426
Z 6/I,395,21f. 📖 ↩
427
BSRK 30,26-30 📖 (= BSRefK 203,23-26 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,392,1-406,18 mit Zitat 402,14f 📖.↩
428
BSRK 30,31-31,2 📖 (= BSRefK 204,1-3 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,406,19-416,20 📖.↩
429
BSRK 31,3-5 📖 (= BSRefK 204,4-6 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,416,21-419,23 📖.↩
430
BSRK 31,6f. 📖 (= BSRefK 204,7f. 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,420,1-431,35 📖.↩
431
BSRK 31,8-10 📖 (= BSRefK 204,9-11 📖) und die Gesprächsbeiträge in Z 6/I,432,1-9 📖; Zitat in: Eidgenössische Abschiede, a.a.O., Bd. IV/1a, S. 1260 📖. ↩
432
Z 6/I,435,32-436,3. 📖 ↩
433
H. Bullinger, Reformationsgeschichte, a.a.O., Bd. I, S. 436 (Nr. 227). 📖 ↩
434
Die Vorlesungsstunde am 7.XII.22 fiel wegen Barths Aufenthalt in Bremen anläßlich der Quartalkonferenz Bremer Pfarrer aus; vgl. «Diskussionsthesen» für einen Vortrag in Bremen (1922), V.u.kl.A. 1922-1925, S. 176–179 📖.↩
435
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 38c 📖.↩
436
H. Zwingli, Predigt über das Apostolische Glaubensbekenntnis (19.1.1528), Z 6/I,450-492. 📖 ↩
437
Z 6/I,469,1-488,12. 📖 ↩
438
H. Zwingli, Predigt über die Standhaftigkeit (20.1.1528), Z 6/I, 493-498. 📖 ↩
439
Z 6/I,497,11f. 📖 ↩
440
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 38c-39 📖.↩
441
Die Chronik des Bernhard Wyss, a.a.O., S. 91. 📖 ↩
442
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 34b 📖.↩
443
H. Zwingli, De vera et falsa religione commentarius (1525), Z 3,628-912. 📖 ↩
444
Z 3,628-637 📖; OS I,21-36 📖; vgl. Th. C., S. 139–151 📖.↩
445
CR 21,81-227 📖.↩
446
Z 3,907,1-911,32. 📖 ↩
447
Z 3,907,17-908,32. 📖 Das Zitat in Z 3,908,31f. stammt aus Juvenalis, Saturae IV,11,27 📖.↩
448
Z 3,908,31-911,31. 📖 ↩
449
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 35 📖.↩
450
H. Zwingli, Eine Antwort, Valentin Compar gegeben (1525), Z 4,48-159 📖; die Schrift erschien am 27.4.1525.↩
451
Z 4,53,11-58,6. 📖 ↩
452
Z 4,48,1-55,32. 📖 ↩
453
Z 4,48,15-49,4. 📖 ↩
454
Z 4,49,20-66,32. 📖↩
455
Z 4,67,4-81,15. 📖 ↩
456
Z 4,83,11-84,6. 📖 ↩
457
Vgl. R. Seeberg, a.a.O. (oben S. 30, Anm. 70), Bd. IV/1, S. 358. 📖 ↩
458
Z 4,84,7-152,7. 📖 ↩
459
Z 4,84,12-113,19. 📖 ↩
460
Z 4,113,20-114,11. 📖 ↩
461
Z 4,114,20-22. 📖 ↩
462
Z 4,114,23-120,12. 📖 ↩
463
Z 4,120,13-121,16. 📖 Gufenspitz = Spitze einer Stecknadel.↩
464
Z 4,121,20-22. 📖 ↩
465
Z 4,121,22-149,25. 📖 ↩
466
Z 4,152,8-158,15. 📖 Letz = falsch.↩
467
Z 4,159,19-21. 📖 ↩
468
Vgl. auch M. Baumgartner, Die Täufer und Zwingli. Eine Dokumentation, Zürich 1993 📖.↩
469
Vgl. Th. C., S. 1–13 📖 und bes. auf S. 1 Barths Wiedergabe der von Calvin CO 49,86 📖 und CO 48,VII aus Cicero, De oratore, 2,36 📖, zitierten Sentenz «historia vitae magistra».↩
470
Felix Manz (um 1500-1527), einer der wichtigsten Führer der Zürcher Täufer, wurde am 5.1.1527 vom Rat als erster Zürcher Täufer zum Tod verurteilt und in der Limmat ertränkt. ↩
471
Michael Servet (1511?-1553) wurde wegen seiner antitrinitarischen Lehren auf Calvins Betreiben vor dem Magistrat der Stadt Genf angeklagt. Im Laufe des Prozesses wurden Gutachten der übrigen protestantischen Kantone eingeholt. 1553 wurde Servet verbrannt; vgl. Th. C., S. 9.495 📖.↩
472
Z 1,300,31-34. 📖 ↩
473
Gemeint ist: als junger Mann ausschweifend.↩
474
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 39-39a 📖.↩
475
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 308 (Nr. 692). 📖 ↩
476
Vgl. H. Bullinger, Der Widertäufer Ursprung (1560) 📖.↩
477
Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation, a.a.O., S. 161 mit Nachtrag, S. 900 (Nr. 416) 📖.↩
478
H. Zwingli, Wer Ursache gebe zu Aufruhr usw. (1524), Z 3,374-469. 📖 ↩
479
Z 3,403,21-405,14. 📖 ↩
480
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 39b-c 📖.↩
481
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 39c-40 📖.↩
482
B. Hubmaier, Von der christlichen Taufe der Gläubigen (1525), in: ders., Schriften, hrsg. von G. Westin/T. Bergsten, Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Bd. 29, Gütersloh 1962, S. 122f.155.160. 📖↩
483
H. Zwingli, Von der Taufe, von der Wiedertaufe und von der Kindertaufe (1525), Z 4,206-337. 📖 ↩
484
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 40 📖.↩
485
Z 3,5-68. 📖 Siehe oben S. 183–189.↩
486
Z 2,471-525 📖. Siehe oben S. 174–176.↩
487
Die Chronik des Laurencius Bosshart von Winterthur 1185-1532, a.a.O., S. 113. 📖 ↩
488
Ebd. 📖 ↩
489
H. Zwingli, Zweites Gutachten betreffend Zehnten usw. (1525), Z 4,536-545. 📖 ↩
490
Z 3,5-68. 📖 ↩
491
H. Zwingli, Jeremia-Erklärungen (1531), Z 14,620,32f. 📖 ↩
492
Das Datum ist nicht zweifelsfrei zu entziffern; manches deutet auf den 12.12XII.22, was bedeutete, daß Barth am 14.14XII.22 und 15.15XII.22 seine Vorlesung ausfallen ließ.↩
493
Im folgenden Absatz wörtliche Anleihen aus der Zwingli-Vorlesung von Fr. Barth (1903), 40a 📖.↩
494
H. Zwingli, Von dem Predigtamt (1525), Z 4,382-433. 📖 ↩
495
H. Zwingli, Antwort über Balthasar Hubmaiers Taufbüchlein (1525), Z 4,585-647. 📖 ↩
496
Z 4,629,2-4. 📖 ↩
497
Z 4,629,5-8. 📖 ↩
498
Z,4,640,3-6. 📖 ↩
499
Die Züricher Wiedertäufer zur Reformationszeit. Nach den Quellen des Staatsarchivs, hrsg. von E. Egli, Zürich 1878, S. 47. 📖 ↩
500
Siehe oben S. 233, Anm. 471.↩
501
R. Staehelin, a.a.O. (oben S. XIV, Anm. 33), Bd. I, S. 523. 📖 ↩
502
Vgl. Büchmann, S. 373 📖.↩
503
Brief an Joachim Vadian (7.3.1526), Z 8,542,9-13 (Nr. 459) 📖.↩
504
H. Zwingli, In catabaptistarum strophas elenchus (1527), Z 6/I,21-196. 📖 ↩
505
Z 6/I,29,12-103,10 📖 unter Bezug auf eine nicht mehr erhaltene täuferische Confutatio, die Gegengründe zu Zwinglis Verteidigung der Kindertaufe bietet. Ob, wie Barth im Anschluß an J. M. Usteri vermutet, Konrad Grebel der Verfasser dieser Confutatio ist, läßt sich nicht eindeutig klären; vgl. J. M. Usteri, Darstellung der Tauflehre Zwinglis, mit besonderer Berücksichtigung der wiedertäuferischen Streitigkeiten, in: Theologische Studien und Kritiken, Jg. 55 (1882), S. 221 📖. Zur Diskussion der Verfasserfrage vgl. Z 6/I,3-6.↩
506
Z 6/I,103,11-155,21 📖 unter Bezug auf: Brüderliche Vereinigung etlicher Kinder Gottes, sieben Artikel betreffend (1527), in: B. Jenny, Das Schleitheimer Täuferbekenntnis 1527, in: Schaffhäuser Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 28, Thayngen 1951, S. 9–18 📖 (wieder abgedruckt in: H. Fast [Hrsg.], Der linke Flügel der Reformation, Bremen 1962, S. 58–71 📖). Michael Sattler (um 1490-1527) leitete im Februar 1527 die Täufersynode in Schleitheim (Kanton Schaffhausen), bei der dieses wichtigste innertäuferische Einigungsformular, die sogenannten Schleitheimer Artikel, verabschiedet wurden.↩
507
Vgl. dazu auch Calvins Schrift Psychopannychia 📖, die Barth in Th. C., S. 193–207 📖, ausführlich bespricht.↩
508
Der Satzanschluß wirkt aufgrund der nachträglich eingefügten vorangehenden Passage zu den Thesen der Täufer ungelenk.↩
509
Z 6/I,155,22-195,22. 📖 ↩
510
K. Schwenckfeld, Quaestiones de sacramento baptismi (1530), als Beigabe abgedruckt in: Z 6/IV,40-73 📖.↩
511
H. Zwingli, Ad quaestiones de sacramento baptismi (1530), Z 6/IV,26-74. 📖 ↩