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        <title type="volume" n="vol-55">Vorträge und kleinere Arbeiten 1935–1937</title>
        <title type="content">Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche</title>
        <title type="citation_line_1">Barth, Karl: Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche, 1936</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/55024 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Vorträge und kleinere Arbeiten 1935–1937, hrsg. v. Kratzert, Lucius / Zocher, Peter (Gesamtausgabe, Abt. III), Zürich 2020, S. 578–599.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
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          <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">Creative Commons BY-SA 4.0</licence>
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        <idno type="url">https://kbga.karl-barth.ch/texts/55024</idno>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Vorträge und kleinere Arbeiten 1935–1937</title>
          <title type="text">Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>Kratzert, Lucius</editor>
          <editor>Zocher, Peter</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">2020</date>
          <biblScope unit="page">578-599</biblScope>
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        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <bibl xml:id="A" type="source">A (Vorlage der Edition): Karl Barth: Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche, in: Evangelische Theologie Jg. 3, H. 11 (1936), S. 411–422 </bibl>
        <bibl xml:id="B" type="source">B (Weitere Vorlage): Barth, Karl, Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche, Oktober 1936. Typoskript<ref target="https://kba.karl-barth.ch/objects/108">KBA 10099</ref>. </bibl>
        <bibl xml:id="C" type="source">C (Weitere Vorlage): Barth, Karl, Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche, 1936. <ref target="https://kba.karl-barth.ch/objects/5646">KBA 288</ref>. </bibl>
        <!-- we should provide more types: <bibl type="not-found-in-kba"></bibl> <bibl type="not-in-kba"></bibl>  -->
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        <date type="creation" when="1936">1936</date>
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        <language ident="ger">German</language>
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<div type="paper"> <pb xml:id="p578" ed="pga"/>
<head>VOLKSKIRCHE, FREIKIRCHE, BEKENNTNISKIRCHE</head>
<head type="sub">
                    <date>1936</date>
                </head>
<div type="abstract">
<p>Diesen Vortrag hielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> während seiner Ungarnreise im <date>Oktober 1936</date> dreimal. In <placeName ref="kbga-places-895">Sárospatak</placeName> kam er damit einer Dankesschuld für die Verleihung der Ehrenprofessur durch die dortige <orgName ref="kbga-actors-8525">Reformierte Hochschule</orgName> im Jahre <date>1931</date> nach; dieser und auch die Vorträge in <placeName ref="kbga-places-126">Budapest</placeName> und <placeName ref="kbga-places-874">Pápa</placeName> waren wie die ganze Reise von <persName ref="kbga-actors-7497">Béla Vasady</persName> organisiert worden.<note xml:id="n01"> Zu Vorgeschichte, Organisation und übrigem Verlauf der Reise s. oben, <ref type="pub" target="../volume/55/p533#p533">S. 533–539</ref>.</note>
</p>
<p rend="margin-top">Als <persName ref="kbga-actors-8533">Ernst Mátyás</persName><note xml:id="n02">
                            <persName ref="kbga-actors-8533">Ernst Mátyás</persName> (1888–1950), seit 1925 Prof. für Neues Testament in Sárospatak; zur Reformierten Hochschule Sárospatak vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/55/p534#fn_n08">S. 534, Anm. 8</ref>.</note>, der Direktor der <orgName ref="kbga-actors-8525">Reformierten Hochschule Sárospatak</orgName>, von <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Reiseplänen erfahren hatte, lud er ihn im Namen des «Professorenkollegiums und Vorstandes mit Hochachtung ein, den Antrittsvortrag zu erhalten und unsere Hochschule zu besuchen».<note xml:id="n03"> Brief von <persName ref="kbga-actors-8533">E. Matyas</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 23.6.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.559</idno>).</note> Schon zuvor hatte er mit <persName ref="kbga-actors-7497">Vasady</persName> über das Thema einer solchen Vorlesung gesprochen, und Vasady berichtete <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> umgehend davon: «Die Theol[ogische] Fakultät Sárospatak […] bittet Sie darum, […] eine Habilitationsvorlesung – wenn es möglich ist – über das im Leben unserer reformierten Kirche höchst aktuelle Problem: <term ref="kbga-terms-591">
                            <hi rend="text-recte">Volkskirche</hi></term>
                        <hi rend="text-recte"> und</hi> <term ref="kbga-terms-529">
                            <hi rend="text-recte">Bekennende Kirche</hi></term> halten zu wollen.»<note xml:id="n04"> Brief <persName ref="kbga-actors-7497">B. Vasadys</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 6.5.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.282</idno>). – Im Brief ist «<term ref="kbga-terms-529">Bekennende Kirche</term>» nachträglich per Hand korrigiert aus «<term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term>», auch die Hervorhebung erfolgte handschriftlich. </note> Zugleich bat Vasady darum, <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> möchte beim Schreiben des Vortrags «in Betracht nehmen, dass die gegenwärtige deutsche theologische Lage dem grössten Teil Ihrer Zuhörer: der ungarischen Pfarrerschaft nicht unbedingt bekannt ist», und schlug auch schon vor: «Dieselbe Vorlesung könnte als Vortrag nachher auch in <placeName ref="kbga-places-126">Budapest</placeName> und <placeName ref="kbga-places-874">Pápa</placeName> gehalten werden.»<note xml:id="n05"> Ebd.</note> Im <date>Juli 1936</date> waren alle Verabredungen getroffen, und Vasady konnte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> versichern, dass man ihn auch in Budapest und Pápa freudig erwarte.<note xml:id="n06"> Vgl. Brief <persName ref="kbga-actors-7497">Vasadys</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 11.7.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.602</idno>). – Aus <placeName ref="kbga-places-126">Bu<pb xml:id="FN579" ed="pga" break="no"/>dapest</placeName> erhielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> eine vom dortigen Direktor der Theologischen Akademie, <persName ref="kbga-actors-8040">Jenő Sebestyén</persName> (1884–1950; seit 1918 Prof. für Dogmatik und Ethik an der Theologischen Akademie Budapest), am 27. August geschriebene förmliche Einladung, in der die mit <persName ref="kbga-actors-7497">Vasady</persName> getroffenen Vereinbarungen bereits bestätigt sind (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.685</idno>). Aus <placeName ref="kbga-places-874">Pápa</placeName> ist keine solche Einladung erhalten.</note>
</p>
<p>
                        <pb xml:id="p579" ed="pga" rend="noPipe"/> Wann <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> den Vortrag geschrieben hat, lässt sich nicht genau bestimmen. Als <persName ref="kbga-actors-7497">Vasady</persName> am <date>9. September 1936</date> den Eingang der Vorlesungen über «Gottes Gnadenwahl»<note xml:id="n07"> Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/55/p533#p533">S. 533–577</ref>.</note>, deren parallel vorgetragene ungarische Übersetzung er selbst anfertigte, bestätigte, hatte er diesen weiteren Text noch nicht bekommen.<note xml:id="n08"> Vgl. Brief <persName ref="kbga-actors-7497">Vasadys</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 9.9.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.719</idno>).</note> Zwei Tage später aber teilte Vasady mit, dass er nun auch die «Vorlesung über die Kirchenfrage» erhalten habe, die von seinem Kollegen <persName ref="kbga-actors-8534">Imre Révész</persName><note xml:id="n09">
                            <persName ref="kbga-actors-8534">Imre Révész</persName> (1889–1967), seit 1930 Prof. für Kirchengeschichte in Debrecen.</note> übersetzt werden sollte.<note xml:id="n10"> Vgl. Brief <persName ref="kbga-actors-7497">Vasadys</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 11.9.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.724</idno>).</note> Der Vortrag muss also Anfang <date>September 1936</date> fertig geschrieben worden sein.<note xml:id="n11"> Zu einer ersten halböffentlichen Verlesung kam es am <date>16. September 1936</date>, als während eines Besuches <persName ref="kbga-actors-223">Charlotte von Kirschbaums</persName> in <placeName ref="kbga-places-166">Bayern</placeName>, zu dem sie am 12. September aufgebrochen war, in einem theologischen Arbeitskreis um <persName ref="kbga-actors-1913">Karl Gerhard Steck</persName> (1908–1983) «Karls Vortrag über Volkskirche, Freik[irche], Bek[enntnis-]Kirche» gelesen wurde (<ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Charlotte von Kirschbaum</persName>, Eintrag vom <date>16.9.1936</date>.).</note>
</p>
<p><placeName ref="kbga-places-895">Sárospatak</placeName> erreichten <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> und <persName ref="kbga-actors-223">Charlotte von Kirschbaum</persName>, von <placeName ref="kbga-places-889">Debrecen</placeName> her kommend, in Begleitung <persName ref="kbga-actors-7497">Vasadys</persName> am Abend des <date>1. Oktober 1936</date> und wurden von Studenten und dem Kurator der <orgName ref="kbga-actors-8525">Hochschule</orgName> am Bahnhof begrüßt.<note xml:id="n12"> Vgl. a.a.O., Eintrag vom <date>1.10.1936</date>. </note> Die Vorlesung – parallel trug Vasady die Übersetzung vor – fand im Rahmen einer feierlichen Versammlung im Festsaal der Hochschule statt, und <persName ref="kbga-actors-223">Charlotte von Kirschbaum</persName> erinnerte sie so: «Karls Vorlesung […] wurde in atemloser Stille mit fast beklemmend feierlichen Gesichtern angehört, so dass meine Augen immer wieder abschweiften auf die Galerie, auf der die oberen Klassen des Gymnasiums, die zu diesem Anlass schulfrei bekommen hatten, versammelt waren.»<note xml:id="n13"><bibl corresp="kbga-bibls-275"><persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, <hi rend="italic">Brief über unsere Herbstreise in den Osten (Ungarn und Siebenbürgen 1936)</hi>, eingeleitet und erläutert von Á. Ferencz (Schriftenreihe der Karl Barth-Gesellschaft, H. 5), Bünde 2000, S. 38f</bibl>
                        </note> Am Nachmittag fand mit den Studenten und <pb xml:id="p580" ed="pga"/> einigen Dozenten eine mehrstündige, nicht an den Inhalt der Vorlesung gebundene Diskussion mit reger Beteiligung statt.<note xml:id="n14"> Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-275">a.a.O., S. 39f.</bibl>
                        </note> Der Abschied erfolgte am nächsten Vormittag, begleitet, so <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, «vom Dekan, von Professoren und Studenten, die ein Abschiedslied singen».<note xml:id="n15"> <ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, Eintrag vom <date>3.10.1936</date>.</note> </p>
<p>Vom längeren Abstecher nach <placeName ref="kbga-places-896">Siebenbürgen</placeName> zurückgekehrt, fanden die beiden weiteren Verlesungen des Vortrags schon auf dem Rückweg der Reise statt: <placeName ref="kbga-places-126">Budapest</placeName> erreichte man am <date>8. Oktober 1936</date> rechtzeitig zu einem Abendessen bei Bischof <persName ref="kbga-actors-1830">László Ravasz</persName><note xml:id="n16">
                            <persName ref="kbga-actors-1830">László Ravasz</persName> (1882–1975), 1907 Prof. für Praktische Theologie in Klausenburg, 1921 Wahl zum Pfarrer der Gemeinde am Kálvin-Platz in Budapest und damit verbunden zum Bischof von Budapest, 1948 zum Rücktritt vom Bischofsamt gezwungen, 1952 zwangspensioniert, 1956 während des Ungarnaufstands kurzzeitig wieder in führenden kirchlichen Ämtern.</note>; am nächsten Vormittag hielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> zunächst den hier vorliegenden Vortrag; einen zweiten über «Die allgemeine kirchliche Bedeutung des deutschen Kirchenkampfes»<note xml:id="n17"> Siehe unten, <ref type="pub" target="../volume/55/p600#p600">S. 600–633</ref>.</note> hielt er am Nachmittag, bevor man sich abends erneut mit Bischof Ravasz und einigen Pfarrern traf.<note xml:id="n18"> Zum Budapester Aufenthalt vgl. <ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, Einträge vom <date when="1936-10-08">8.</date> und <date>9.10.1936</date>; <bibl corresp="kbga-bibls-275">
                                <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, <hi rend="italic">Brief über unsere Herbstreise</hi> (<ref type="pub" target="#fn_n13">Anm. 13</ref>), S. 57</bibl>.</note> Am <date>10. Oktober 1936</date> erreichte man, immer noch in Begleitung <persName ref="kbga-actors-7497">Vasadys</persName>, die letzte ungarische Station der Reise, <placeName ref="kbga-places-874">Pápa</placeName>, und wurde erneut schon am Bahnhof von Mitgliedern der <orgName ref="kbga-actors-8531">Theologischen Hochschule</orgName> und Studenten erwartet.<note xml:id="n19"> Vgl. <ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, Eintrag vom <date>10.10.1936</date>.</note> Nach einem weiteren mittäglichen «Festessen bei dem schlichten alten Bischof» <persName ref="kbga-actors-8536">Medgyasszay</persName><note xml:id="n20">
                            <persName ref="kbga-actors-8536">Vince Medgyasszay</persName> (1868–1952), 1935–1943 Bischof in Pápa.</note> entschloss sich <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirsch­baum</persName> – ermuntert vom besonders eindrücklichen Quartier, dem «Deutschen Zimmer» im bischöflichen Palais «mit seinem knisternden Kachelofen und seinem milden Lämpchen» – «allen weiteren Festessen und Versammlungen zu entsagen».<note xml:id="n21">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-275">
                                <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, <hi rend="italic">Brief über unsere Herbstreise</hi> (<ref type="pub" target="#fn_n13">Anm. 13</ref>), S. 57.</bibl>
                        </note> Die Vorlesung hier bestritt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> daher allein: «Und während ich in tiefem Frieden in das rosa seidene Bett versank, trat der arme Karl nun zu einer letzten <pb xml:id="p581" ed="pga"/> Vorlesung, zu einem letzten geselligen Zusammensein an».<note xml:id="n22"> <bibl corresp="kbga-bibls-275">Ebd.</bibl> – Nach <persName ref="kbga-actors-2151">Karl Barths</persName> <ref type="kba-objects-id" target="91490">Taschenkalender</ref> (Eintrag vom <date>10.10.1936</date>) hatte <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName> an diesem Tag Fieber; auch er war nach dem Mittagessen zwischenzeitlich in einen «Tiefschlaf» versunken.</note> Von Pápa aus – zum Bahnhof wurden <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> und <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName> erneut von einem Tross von Professoren und Studenten begleitet, und ein letztes Mal ertönte «ein Abschiedslied»<note xml:id="n23"> <ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, Eintrag vom <date>11.10.1936</date>.</note> – reisten beide mit einer Übernachtung in <placeName ref="kbga-places-56">Salzburg</placeName><note xml:id="n24"> Den Aufenthalt dort nutzte man am folgenden Tag zu einem Besuch in «<persName ref="kbga-actors-281">Mozarts</persName> Geburtshaus – und Museum, bes[onders] bewegend seine Erste Geige und d[as] kl[eine] Clavicin [= Clavecin / Cembalo], auf dem er die Zauberflöte komponierte (!!)» (a.a.O., Eintrag vom <date>12.10.1936</date>).</note> zurück in die <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>, wo sie am <date>12. Oktober 1936</date> spätabends wieder das <placeName ref="kbga-places-100">Bergli</placeName> erreichten.<note xml:id="n25"> Vgl. ebd.</note>
</p>
<p>Ein geplanter Aufenthalt auch in <placeName ref="kbga-places-901">Feketič</placeName> im ungarischsprachigen Teil <placeName ref="kbga-places-840">Jugoslawiens</placeName>, wo <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> ebenfalls den hier vorliegenden Vortrag hätte halten sollen, musste kurz vor dem Termin abgesagt werden, weil der ursprünglich mitreisende <persName ref="kbga-actors-316">Rudolf Pestalozzi</persName>, der wie immer der Fahrer der Gruppe war, vorzeitig abreisen und die übrige Reise daher straffer geplant und per Bahn zurückgelegt werden musste.<note xml:id="n26"> Vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/55/p537#p537">S. 537f.</ref></note>
</p>
<p>Zwei weitere Male hielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> den Vortrag, nachdem er in die <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName> zurückgekehrt war: Am <date>23. Oktober 1936</date> sprach er in <placeName ref="kbga-places-66">Zürich</placeName> auf einer Versammlung von Pfarrfrauen und kehrte nach der anschließenden Diskussion («nichts Bes[onderes], meist Verständnisfragen») am späteren Nachmittag «etwas müde» zurück nach <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName>.<note xml:id="n27"> <ref type="kba-objects-id" target="91491">Taschenkalender</ref> <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>, Eintrag vom <date>23.10.1936</date>.</note> Am <date>7. November</date> hielt er denselben Vortrag in französischer Sprache in <placeName ref="kbga-places-139">Neuchâtel</placeName> bei der dortigen Sektion der <orgName ref="kbga-actors-8535">Zofingia</orgName>; auf eine im August 1936 ausgesprochene Einladung<note xml:id="n28"> Vgl. Brief <persName ref="kbga-actors-8921">H. Nydeggers</persName> von der <orgName ref="kbga-actors-8535">Zofingia</orgName> Neuchâtel an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom 26.8.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9336.683</idno>).</note> hin hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> am <date>9. September</date> unter der Bedingung zugesagt, keinen neuen Vortrag schreiben zu müssen, sondern den für die Ungarnreise bereits vorliegenden halten zu können.<note xml:id="n29"> Brief <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> an <persName ref="kbga-actors-8921">Nydegger</persName> vom 9.9.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9236.224</idno>).</note> Die Übersetzung ins Französische besorgte <persName ref="kbga-actors-7214">Pierre Maury</persName>.<note xml:id="n30">
                            <persName ref="kbga-actors-7214">Pierre Maury</persName> (1890–1956), seit 1934 Pfarrer in Passy (Paris), 1943–1950 <pb xml:id="FN582" ed="pga"/> daneben Professor für Dogmatik an der Faculté libre de Théologie Protestante in Paris, 1950–1953 Präsident der Reformierten Kirche in Frankreich. Maury war ein enger Freund <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-607">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName> / <persName ref="kbga-actors-7214">P. Maury</persName>, <hi rend="italic">Nous qui pouvons encore parler … Correspondence 1928–1956</hi>, hrsg. von B. Reymond, Lausanne 1985</bibl>). – Zur angefragten Übersetzung vgl. den Brief <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaums</persName> an <persName ref="kbga-actors-7214">Maury</persName> vom 18.10.1936 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9236.261</idno>).</note>
</p>
<p>
                        <pb xml:id="p582" ed="pga" rend="noPipe"/> Der Vortrag wurde noch 1936 im November-Heft der Zeitschrift «Evangelische Theologie» veröffentlicht.<note xml:id="n31"> <bibl corresp="kbga-bibls-740">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Volkskirche, Freikirche, Bekenntniskirche</hi>, in: EvTh 3 (1936), S. 411–422</bibl>.</note> Die ungarische Übersetzung durch <persName ref="kbga-actors-8534">Imre Révész</persName> wurde ebenfalls noch 1936 in einer Auflage von 100 Exemplaren als Manuskript gedruckt.<note xml:id="n32"> <bibl corresp="kbga-bibls-268">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Népegyház, szabad egyház, hitvalló egyház</hi>, németböl forditotta: Révész Imre, Novi-Vrbász 1936, 15 S</bibl>.</note> Die von <persName ref="kbga-actors-7214">Pierre Maury</persName> besorgte Übersetzung ins Französische erschien 1937 in «<orgName ref="kbga-actors-7802">Les cahiers protestants</orgName>».<note xml:id="n33"> <bibl corresp="kbga-bibls-741">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">L’église et l’état, hier, aujourd’hui et demain</hi>, in: Les cahiers protetants 21, p. 67–83</bibl>.</note> Von den Vorarbeiten ist ein 13-seitiger Typoskript-Durchschlag erhalten, der in dem Textbestand, den er umfasst, nur marginale Abweichungen vom Druck aufweist, dem jedoch die letzte Seite fehlt.<note xml:id="n34"> <idno type="kba-objects-identifier">KBA 10099</idno>.</note> Ebenfalls erhalten ist eine korrigierte Druckfahne für den <bibl corresp="kbga-bibls-740">Abdruck in EvTh</bibl>.<note xml:id="n35"> <idno type="kba-objects-identifier">KBA 288</idno> (Beilage).</note>
</p>
<p>Die hier vorliegende Edition folgt dem <bibl corresp="kbga-bibls-740">Originaldruck in EvTh</bibl>, die wenigen Unterschiede zum Typoskript und zur Druckfahne sind im textkritischen Apparat ausgewiesen.</p>
</div>
<div>
<head>
                        <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term>, <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term>, <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term><note n="*1" type="original" xml:id="s1"> Vortrag, gehalten in <placeName ref="kbga-places-895">Sárospatak</placeName>, <placeName ref="kbga-places-126">Budapest</placeName> und <placeName ref="kbga-places-874">Pápa</placeName>, <date>Oktober 1936</date>.</note>
                    </head>
<p>Das Verhältnis von <term ref="kbga-terms-308">Kirche und Staat</term> ist wohl noch nie und nirgends länger als auf kürzeste Fristen ein innerlich und äußerlich völlig ruhiges und ausgeglichenes gewesen. Es gehört zu seinem Wesen, dass es immer ein bewegtes sein wird. Und nun scheint die Bewegung dieses Verhältnisses gerade in unseren Tagen – nicht überall, aber an vielen Orten, auch da nicht überall gleich, aber doch im Ganzen unverkenn<pb xml:id="p583" ed="pga" break="no"/>bar – wieder lebhafter werden zu wollen. Beide, Staat und Kirche, sind ja heute wieder einmal in starken inneren Wandlungen begriffen; wie sollte es anders sein, als dass dadurch auch ihre gegenseitigen Beziehungen in Mitleidenschaft gezogen werden? Gibt es Länder und Gegenden, die sich in dieser Sache heute noch relativer Ruhe erfreuen dürfen, so dürfte es sich doch auch da fragen, wie lange dies noch der Fall sein wird.<note xml:id="n36"> Die Befürchtung, dass die besonders in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> dramatische Formen annehmende Auseinandersetzung nur ein Vorbote für ähnliche Entwicklungen im übrigen <placeName ref="kbga-places-204">Europa</placeName> sein könne, äußerte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> schon im Winter 1933 und wiederholte sie nach seiner Rückkehr in die Schweiz im Herbst 1935; vgl. oben,<ref type="pub" target="../volume/55/p234#p234"> S. 234</ref>, mit <ref target="../volume/55/p234#fn_n47" type="pub">Anm. 47</ref>.</note>
</p>
<p>Auf die Bewegung des Verhältnisses von <term ref="kbga-terms-308">Kirche und Staat</term> weisen hin die drei Begriffe: <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term>, <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term>, <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term>. Sie bezeichnen die drei grundsätzlich möglichen Gestalten, die die Kirche dem Staat gegenüber annehmen oder die der Staat seinerseits der Kirche geben kann:<note xml:id="n37"> <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> fokussiert sein Interesse und die folgenden Beschreibungen auf das Verhältnis der von ihm genannten und damals gängiger Weise so unterschiedenen Kirchentypen zum Staat und präsentiert keine umfassenden – im Fall der «Freikirchen» z. B. auch deren Selbstverständnis aufnehmenden – Definitionen.</note>
</p>
<p>Wenn der Staat die Kirche mehr oder weniger direkt und ausdrücklich bejaht als ein auch von ihm nicht nur zu anerkennendes, sondern positiv zu förderndes Aufgabengebiet, und wenn die Kirche es verantworten kann, ihren Aufgaben in Solidarität mit denen des Staates, in Unterordnung unter dessen Organe oder im Zusammenwirken mit ihnen, mehr oder weniger teilnehmend an seiner Öffentlichkeit und Hoheit und mehr oder weniger übereinstimmend mit seinen Zielen nachzugehen, dann reden wir von <term ref="kbga-terms-591">
                            <hi rend="italic">Volkskirche</hi></term><note xml:id="n38"> Nach <bibl corresp="kbga-bibls-742">
                                <persName ref="kbga-actors-8537">J. Schoell</persName>, Art. «Volkskirche», in: RGG<hi rend="sup">2</hi> V (1931), Sp. 1660–1664, dort Sp. 1660f.</bibl>, definiert sich eine <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> im Gegenüber zur «Freikirche oder Vereinskirche» über vier «<hi rend="italic">Wesensmerkmale</hi>»: «<hi rend="italic">Man wird in die Kirche hineingeboren</hi>», eine Volkskirche müsse (wenigstens ideell) «<hi rend="italic">das ganze Volk umfassen</hi>» und sich (tatsächlich) für «das Volksganze verantwortlich» fühlen und «<hi rend="italic">auf das Volksganze wirken</hi>» wollen (konkret: auch «auf die rechtlichen und sozialen Ordnungen des öffentlichen Lebens»), und zuletzt müsse sie, um nicht als Fremdkörper dazustehen und um «an allem, was das Volk in Freude und Leid bewegt, lebendigen Anteil» nehmen zu können, «<hi rend="italic">volkstümlich</hi> sein». </note>, von Landeskirche oder auch ausdrücklich von <term ref="kbga-terms-1153">Staatskirche</term><note xml:id="n39">
                            <pb xml:id="FN584" ed="pga"/> Gemäß <bibl corresp="kbga-bibls-743">
                                <persName ref="kbga-actors-120">E. Foerster</persName>, Art. «Staatskirche», in: a.a.O., Sp. 741</bibl>, erstreckt sich in einer <term ref="kbga-terms-1153">Staatskirche</term> «die Herrschaft des Staates über die Kirche bis in das innerste Lebensgebiet»; während im deutschen lutherischen Protestantismus diese Form lange vorherrschend war, sei sie im 19. Jahrhundert in «fast allen europäischen Ländern beseitigt worden», und selbst wenn die Anglikanische Kirche und die Kirchen von Schweden, Dänemark und Norwegen noch «die charakteristischen Züge einer Staatskirche» trügen, sei doch auch in ihnen «mehr nur die Form […] beibehalten als der Geist», denn «für diesen ist in der modernen Welt kein Raum mehr».</note>.</p>
<p>
                        <pb xml:id="p584" ed="pga" rend="noPipe"/> Wenn der <term ref="kbga-terms-308">Staat die Kirche</term> zwar anerkennt und also duldet als ein von vielen seiner Bürger getragenes und seinen eigenen Zwecken jedenfalls nicht widersprechendes, sondern auch von ihm <pb ed="A" n="412"/> her gesehen erlaubtes Privatunternehmen, und wenn die Kirche es verantworten, wenn sie es mit ihrem Wesen und ihrer Aufgabe vereinigen kann, jedenfalls nach außen den Charakter eines auf Freiwilligkeit beruhenden Vereins zur Pflege der religiösen Bedürfnisse und missionarischen Anliegen seiner Mitglieder anzunehmen, dann haben wir es mit einer <term ref="kbga-terms-1157">
                            <hi rend="italic">Freikirche</hi></term> zu tun.<note xml:id="n40">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-744">
                                <persName ref="kbga-actors-8537">J. Schoell</persName>, Art. «Freikirche», in: RGG<hi rend="sup">2</hi> II, Sp. 759–762</bibl>, unterscheidet begrifflich grundsätzlich zwischen «<term ref="kbga-terms-1157">
                                <hi rend="italic">Freikirche</hi></term>
<hi rend="italic">im Gegensatz zu Staatskirche</hi>», in dem sie sich im Wesentlichen durch die wechselseitige völlige Unabhängigkeit gegenüber dem Staat definiert (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-744">Sp. 759f.</bibl>), und «<hi rend="italic">Freikirche im Gegensatz zu Volkskirche</hi>»: sie sind «<hi rend="italic">Freiwilligkeitskirchen</hi> oder <hi rend="italic">Vereinskirchen</hi>» (<bibl corresp="kbga-bibls-744">Sp. 760f.</bibl>), man werde nicht qua Geburt, sondern müsse bewusst Mitglied werden wollen, und ihr missionarischer Charakter («alle anderen» als ihre eigenen Mitglieder «sind für sie Werbegebiet») führe zu «völliger Verständnislosigkeit» gegenüber dem «Ansinnen, die Zugehörigkeit dieser anderen etwa zur Volkskirche zu respektieren» (<bibl corresp="kbga-bibls-744">Sp. 761</bibl>). Während Freikirchen nach <persName ref="kbga-actors-8537">Schoell</persName> ihre «unbestreitbaren <hi rend="italic">Vorzüge</hi>» u. a. darin hätten, dass sie geschlossener sind und es ihnen leichter fällt, «ein reges kirchliches Leben zu entfachen, weil ihre Mitglieder die Kirchensache als ihre Sache empfinden und darum opferwilliger und werbeeifriger sind», lägen ihre «<hi rend="italic">Schattenseiten</hi>» in der potentiell unermesslichen kirchlichen «Zersplitterung» und darin, «daß der Blick auf das Ganze verloren geht, daß man sich zu leicht damit abfindet, daß neben den Freikirchen eine völlig kirchenlose Masse steht» (<bibl corresp="kbga-bibls-744">Sp. 761f.</bibl>). – Interessant und der hier von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vertretenen Einschätzung nicht unähnlich ist die vom sicher nicht  ‹neutralen› Autor am Schluss formulierte Prognose (<bibl corresp="kbga-bibls-744">Sp. 762</bibl>): «Vorerst erscheint es als das Gegebene, daß beide Kirchentypen, der volkskirchliche und der freikirchliche, unvermischt je ihre Eigenart ausgestalten. Beide haben Vorzüge und Nachteile, und christlich allein berechtigt ist keiner von beiden. Welchem Typus denn die Zukunft gehört, hängt von Entwicklungen ab, die niemand zu übersehen vermag.»</note>
</p>
 <p>
                        <pb xml:id="p585" ed="pga" rend="noPipe"/> Wenn endlich der <term ref="kbga-terms-308">Staat die Kirche</term> geradezu ablehnt und also förmlich unterdrückt oder doch anders haben möchte, als sie ihrem Wesen und ihrer Aufgabe entsprechend sein kann, und also sie demgemäß durch direkte oder indirekte Einwirkung umzugestalten unternimmt, und wenn es dann die Kirche nicht verantworten kann, ihre Existenz preiszugeben oder jener Einwirkung entsprechend umzugestalten, wenn die Kirche sich dann genötigt sieht, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Act.5.29">Act. 5,29</ref>], wenn sie dann, bedrängt, aber nicht weichend, bezeugt, dass sie da ist und als was sie da ist, dann entsteht die Gestalt der Kirche als <term ref="kbga-terms-540">
                            <hi rend="italic">Bekenntniskirche</hi></term>.<note xml:id="n41"> Der Begriff «<term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term>» war schon vor dem Beginn des <term ref="kbga-terms-222">Kirchenkampfes</term> die «üblich gewordene Bezeichnung für eine Kirche, die das Bekenntnis als tragende Grundlage und zusammenhaltendes Band stark betont», so <bibl corresp="kbga-bibls-745">
                                <persName ref="kbga-actors-4471">M. Schian</persName>, Art. «Bekenntniskirche», in: RGG<hi rend="sup">2</hi> I, Sp. 876</bibl>, der einen Gegensatz zur <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> verneint, denn: «Auch Volkskirchen können von einem Bekenntnis nicht absehen; und die Bekenntniskirche ist durchaus nicht notwendig mit einer die volkskirchliche Einstellung verneinenden Engigkeit behaftet.» – Im Unterschied zu den hier gemeinten Bekenntniskirchen, die sich eher über die Bewahrung und Hochschätzung des überkommenen Bekenntnisses definierten, zielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Beschreibung natürlich auf das Selbstverständnis einer immer wieder neu und aktuell bekennenden Kirche ab, wie sie sich im deutschen Kirchenkampf entwickelt hatte und deren Grundzüge in den Erklärungen der Bekenntnissynoden vor allem von <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmen</orgName> und <orgName ref="kbga-actors-8260">Dahlem</orgName> beschrieben sind, an denen er federführend (Barmen) oder wenigstens in den Synodalberatungen (Dahlem) beteiligt war (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-3">
                                V.u.kl.A. 1934–1935, 
                                    <ref type="pub" target="../volume/52/p264#p264">S. 264–301</ref> und <ref type="pub" target="../volume/52/p528#p528">S. 528–549</ref></bibl>). </note>
</p>
<p>Es ist selbstverständlich, dass zwischen allen diesen drei Gestalten Mischformen und Übergänge möglich sind, und praktisch dürften diese sogar meistens die Regel bilden. Will man sich grundsätzlich orientieren, so wird man doch diese drei – und nur diese drei – Gestalten der <term ref="kbga-terms-308">Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat</term> unterscheiden müssen.</p>
<p>Wir haben gesehen, dass in allen drei Fällen die Absicht und Mitwirkung je beider Partner erforderlich ist. Es bedarf zur Entstehung jeder der drei Gestalten eines ganz bestimmten staatlichen und eines ganz bestimmten kirchlichen Denkens und Wollens. Nur von letzterem: von den dem kirchlichen Denken und Wollen allgemein und in allen drei Fällen besonders gestellten Problemen und von dem Gesetz, dem es diesen Problemen gegenüber unterworfen ist, soll hier die Rede sein.</p>
 <p>
                        <pb xml:id="p586" ed="pga" rend="noPipe"/> Eben dazu ist nun zunächst auch eine kurze Besinnung auf die Wirklichkeit des anderen Partners, des <hi rend="italic">Staates</hi>, wie er sich von der Kirche her gesehen darstellt, unerlässlich. – Was wir «Staat» nennen, ist nach dem <term ref="kbga-terms-1272">Neuen Testament</term>, auf das wir in dieser Sache am besten direkt zurückgehen, die jeweils der Kirche gegenüberstehende höchste menschliche Ordnungsmacht. Sie gehört nicht nur ihrer Notwendigkeit, sondern auch ihrem Wesen, ihren Methoden, ihrer ganzen Erscheinung nach der <pb ed="A" n="413"/> Welt und der Zeit des in <term ref="kbga-terms-64">Sünde</term> gefallenen, nun aber der Herrschaft des <term ref="kbga-terms-280">Heilands</term> und <term ref="kbga-terms-888">Richters</term> Jesus Christus unterworfenen Menschen an. Sie ist nämlich eine von jenen <term ref="kbga-terms-1273">Engelmächten</term>, die (nach dem Philipper-, Kolosser- und Epheserbrief), ohne ihren an sich widergöttlichen Charakter und ihre<note n="a" type="textcritical" xml:id="na"> 
                                <ref corresp="A">EvTh</ref>
                             und <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «ihrer»; von den Hrsg. in Übereinstimmung mit einer – nicht eingearbeiteten – Korrektur an der Druckfahne geändert.</note> Gefährlichkeit eingebüßt zu haben, Jesus Christus dienstbar geworden sind.<note xml:id="n42"> <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> greift die Arbeit von <bibl corresp="kbga-bibls-269">
                                <persName ref="kbga-actors-87">G. Dehn</persName>, <hi rend="italic">Engel und Obrigkeit</hi>, in: <hi rend="italic">Theologische Aufsätze. Karl Barth zum 50. Geburtstag</hi>, hrsg. von E. Wolf, München 1936, S. 90–109</bibl>, auf. Dehn stellt die «<foreign xml:lang="grc">ἐξουσίαις</foreign>» in <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.13.1">Röm. 13,1</ref> in eine Reihe mit den in <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.1.21">Eph. 1,21</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.3.10">3,10</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.6.12">6,12</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Kol.1.16">Kol. 1,16</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Kol.2.10">2,10</ref>.<ref type="can" subtype="bible" target="Kol.2.15">15</ref> und <ref type="can" subtype="bible" target="Phil.2.10">Phil. 2,10</ref> aufgeführten «Mächten und Gewalten», die «in Christus ihr Haupt» haben und «in ihm geschaffen sind» (<bibl corresp="kbga-bibls-269">S. 108</bibl>): «Sie sind nicht Erlösungsmächte und haben darum ihre ganz bestimmten Grenzen, aber als Diakone und Liturgen Gottes reden sie eindringlich davon, daß Gott die Welt beherrscht» (<bibl corresp="kbga-bibls-269">S. 106</bibl>).</note> Ihre Repräsentanten sind damit auch für die <term ref="kbga-terms-249">Gemeinde</term> Jesu Christi zu verordneten «Dienern», ja «Liturgen» Gottes (<ref type="can" subtype="bible" target="Röm.13">Röm. 13</ref>) geworden,<note xml:id="n43"> Während in der Lutherbibel der im Griechischen in <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.13.4">Röm. 13,4</ref> («<foreign xml:lang="grc">διάκονός</foreign>») und <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.13.6">13,6</ref> («<foreign xml:lang="grc">λειτουργοὶ</foreign>») erkennbare Unterschied durch die in beiden Versen vorgenommene Übersetzung mit «Diener / Dienerin» unsichtbar gemacht ist, übersetzt die Zürcher Bibel in <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.13.6">Röm. 13,6</ref> mit «Beamte». Vgl. zu <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Wortwahl auch das Dehn-Zitat in der voranstehenden <ref type="pub" target="#fn_n42">Anm. 42</ref>.</note> denen der Christ nicht Widerstand, sondern schuldigen <term ref="kbga-terms-1275">Gehorsam</term> zu leisten, ja für die er (nach <ref type="can" subtype="bible" target="1.Tim.2">1.Tim. 2</ref>) als für die Garanten und Schützer des <term ref="kbga-terms-1274">Rechtes</term> und damit auch der Existenz der Kirche zu beten hat. Also nicht, wie man gewöhnlich zu behaupten pflegt: von der <term ref="kbga-terms-237">Schöpfung</term>, sondern gerade von der in Jesus Christus geschehenen <term ref="kbga-terms-240">Versöhnung</term> und insofern im vollen Sinn «von Gott her» haben sie ihre vorläufige und <term ref="kbga-terms-1276">begrenzte Autorität</term>.<note xml:id="n44">
Aus diesem Grund begreift <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> den Staat als eine <term ref="kbga-terms-1278">göttliche Anordnung</term> <pb xml:id="FN857" ed="pga"/> (<foreign xml:lang="lat">ordinatio</foreign>) und lehnt es strikt ab, von einer <term ref="kbga-terms-1039">Schöpfungsordnung</term> (<foreign xml:lang="lat">ordo</foreign>) zu sprechen; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-414">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Kurze Erläuterung der Barmer Theologischen Erklärung</hi>, in: V.u.kl.A. 1934–1935, <ref type="pub" target="../volume/52/p302#p302">S. 302–326</ref>, dort <ref type="pub" target="../volume/52/p317#p317">S. 317</ref></bibl>: «[…] welches der Staat auch sei, und wenn es der Staat des Kaisers <persName ref="kbga-actors-1387">Nero</persName> wäre, überall wo Staat ist, findet eine göttliche Anordnung statt, unter der der Staat für Recht und Frieden zu sorgen hat. Diese Anordnung, das ist das, was die Schrift Alten und Neuen Testamentes über den Staat zu sagen hat. […] Die Kirche spricht mit Bewusstsein von Anordnung. Dass es ein Recht gebe, eine Ordnung und eine Sicherheit, das ist das <hi rend="italic">göttliche</hi> Amt des Staates, welche anderen Ämter er sich sonst auch noch zumessen mag.»</note> Sie haben eine bestimmte, <pb xml:id="p587" ed="pga"/> wenn auch außerkirchliche Funktion im Reiche Christi zwischen seiner <term ref="kbga-terms-270">Himmelfahrt</term> und <term ref="kbga-terms-1246">Wiederkunft</term>, in der Zeit der göttlichen Geduld, in der die Kirche gesammelt und die Welt zur Buße gerufen wird durch das <term ref="kbga-terms-59">Evangelium</term>. Sie haben die Welt in dieser Zeit vor dem Chaos zu bewahren und damit dem Evangelium den nötigen Raum zu sichern. Ob sie diese Funktion willig, gleichgültig oder unwillig ausüben, ist eine Frage zweiter Ordnung. Schon das <term ref="kbga-terms-74">Neue Testament</term> selbst rechnet mit allen drei Möglichkeiten, auch mit der dritten, und mit dieser auch in der Form (<ref type="can" subtype="bible" target="Apk.13">Offenb. 13</ref>), dass der Staat seinem zweideutigen Wesen als einer beherrschten, aber noch nicht vernichteten Engelmacht entsprechend, sich noch einmal zur <term ref="kbga-terms-1071">antichristlichen</term> <term ref="kbga-terms-1277">Gegenkirche</term> entwickeln könnte. Wichtig ist allein dies, dass er jene dienstliche Funktion auf Grund des <term ref="kbga-terms-129">Todes</term> und der <term ref="kbga-terms-393">Auferstehung Christi</term> auf alle Fälle <hi rend="italic">hat</hi>, und dass die Christen aufgefordert sind, ihm in dieser Funktion nicht Konkurrenz zu machen,<note xml:id="n45"> Vgl. den Verwerfungssatz zu These 5 der <term ref="kbga-terms-126">
                                <hi rend="italic">Barmer Theologischen Erklärung</hi></term>: «Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden» (<bibl corresp="kbga-bibls-481">V.u.kl.A. 1934–1935, 
                                    <ref type="pub" target="../volume/52/p299#p299">S. 299</ref></bibl>).</note> nicht in den Weg zu treten, dem Cäsar zu geben, was des Cäsars ist (<ref type="can" subtype="bible" target="Mk.12.17">Mark. 12,17</ref>). Unterdessen haben sie als die selber noch nicht Erlösten <hi rend="italic">in</hi> diesem Staat und zugleich als die schon Versöhnten ihm <hi rend="italic">gegenüber</hi> Kirche zu sein in Erwartung eines neuen Himmels und einer neuen Erde [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Apk.21.1">Apk. 21,1</ref>].</p>
<p>Dies ist die Grundregel, an die sich die <term ref="kbga-terms-308">
                            <hi rend="italic">Kirche</hi> in ihrem Verhältnis zum Staat</term> unter allen Umständen und ohne auch <pb ed="A" n="414"/> nur ein Jota wegnehmen oder hinzufügen zu lassen [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.18">Mt. 5,18</ref>], zu halten hat: <pb xml:id="p588" ed="pga"/> sie muss Kirche sein und bleiben und aus ihrem Ursprung immer aufs Neue werden. Sie muss unter allen Umständen und um jeden Preis inmitten der Welt das <hi rend="italic">Heiligtum</hi> sein, in welchem inmitten der Welt Gott selbst und allein (und neben ihm kein <term ref="kbga-terms-977">Engel</term> und kein Mensch!) als der Herr angebetet und geehrt wird in dem unbegreiflichen Geheimnis der in Jesus Christus geschehenen <term ref="kbga-terms-1255">Erwählung</term>, <term ref="kbga-terms-51">Rechtfertigung</term> und Erneuerung des <term ref="kbga-terms-750">sündigen Menschen</term>. Sie kann also unter keinem Vorwand zum Markt, zur Schule, zum Theater, zum Salon, zum allgemeinen Festplatz werden. Die Kirche muss weiter unter allen Umständen und um jeden Preis mitten in der Welt unverwirrt durch alle anderen Stimmen die ihr aufgetragene und aus der <term ref="kbga-terms-110">Heiligen Schrift</term> in der Gemeinschaft mit den Vätern und Brüdern im Glauben neu zu lernende <term ref="kbga-terms-214">
                            <hi rend="italic">Botschaft</hi></term><note n="b" type="textcritical" xml:id="nb"> Im <ref corresp="B">Tskr.</ref> nicht hervorgehoben.</note> vom <term ref="kbga-terms-434">Reich</term> des <term ref="kbga-terms-70">dreieinigen</term> Gottes als das Wort der Wahrheit, neben dem es kein anderes gibt, verkündigen<note n="c" type="textcritical" xml:id="nc"> <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «zu verkündigen».</note>. Sie kann sich also das, was sie zu sagen hat, unter keinem Vorwand anderswoher als aus der Heiligen Schrift vorschreiben oder ergänzen oder korrigieren, sie kann sich ihre Botschaft unter <anchor type="note" xml:id="fn-d"/>keinem Vorwand<note target="fn-d" n="d" type="textcritical" xml:id="nd"> <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «keinen Umständen».</note> verfälschen lassen. Und die Kirche muss endlich unter allen Umständen und um jeden Preis mitten in der Welt sichtbar sein mit ihrem <term ref="kbga-terms-1280">
                            <hi rend="italic">Zeugnis</hi></term> an den Menschen in seiner Selbstherrlichkeit, in seiner <term ref="kbga-terms-1279">Trägheit</term>, in seinem Enthusiasmus, in seinen individuellen<note n="e" type="textcritical" xml:id="ne"> <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «intellektuellen».</note> und kollektiven Träumereien, Sicherheiten und Unsicherheiten, in seinen Schrullen, Tugenden und Lastern, in seinen mannigfachen Heilswegen und Verderbnissen, in seiner <term ref="kbga-terms-457">frommen</term> und unfrommen <term ref="kbga-terms-38">Gottlosigkeit</term>. Sie hat ihm Jesus Christus als seinen König und Befreier zu verkündigen. Sie darf sich ihm also keinen Augenblick und in keiner Hinsicht entziehen und sie darf sich ihm eben darum keinen Augenblick und in keiner Hinsicht verschreiben. Sie muss zu <hi rend="italic">ihm</hi> und nicht zu sich selbst, aber eben darum <hi rend="italic">zu</hi> ihm und<note n="f" type="textcritical" xml:id="nf"> Fehlt im <ref corresp="B">Tskr.</ref>
                        </note> nicht etwa heimlich oder offen von ihm her, aus seinem Herzen und <term ref="kbga-terms-596">Gewissen</term> heraus reden. Beides würde bedeuten, dass sie sich selbst, statt ihrem Herrn, leben [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.14.8">Röm. 14,8</ref>] und das Licht der Welt, das sie ist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.14">Mt. 5,14</ref>], nicht sein wollte.</p>
<p>
                        <pb xml:id="p589" ed="pga" rend="noPipe"/> Unter allen Umständen im Gehorsam gegen diese Grundregel wird sich die Kirche nun mit jenen verschiedenen Angeboten, die <pb ed="A" n="415"/> ihr seitens des Staates gemacht werden, auseinandersetzen müssen. Es handelt sich bei der Frage: <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term>, <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term> oder <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> tatsächlich um Angebote, die der Kirche nur von außen gemacht werden können und mit denen sie sich dann, wachend über ihrem Heiligtum, über ihrer <term ref="kbga-terms-214">Botschaft</term>, über ihrem <term ref="kbga-terms-1280">Zeugnis</term>, auseinanderzusetzen hat, ohne dass das eine oder das andere von ihnen ihrem Wesen angemessener oder ihrem Wesen durchaus fremd wäre. Sie hat von sich aus keinen Vorschlag zu <anchor type="note" xml:id="fn-g"/>machen; sie ist<note target="fn-g" n="g" type="textcritical" xml:id="ng"> <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «machen, ist».</note> von sich aus weder an dem einen noch an dem anderen von ihnen besonders oder gar exklusiv interessiert; sie braucht sich aber<note n="h" type="textcritical" xml:id="nh"> Fehlt im <ref corresp="B">Tskr.</ref>
                        </note> von sich aus auch keinem von ihnen von vornherein zu entziehen. Sie kann sich mit allen gleich ruhig, sie muss sich aber auch mit allen gleich gründlich auseinandersetzen.</p>
<p>Es gibt wahrlich kein Schriftwort und kein Dogma, das der Kirche etwa geradezu verböte, <term ref="kbga-terms-591">
                            <hi rend="italic">Volkskirche</hi></term>, Landeskirche, <term ref="kbga-terms-1153">Staatskirche</term> zu sein. Man wird für diese Lösung vielmehr immer anführen können, dass sie in dem <term ref="kbga-terms-568">alttestamentlichen</term> Zusammenhang von König, Priester und Prophet ein erstaunlich konsequentes und angesichts der <term ref="kbga-terms-553">christologischen</term> Bedeutung gerade dieses Zusammenhangs auch zweifellos bedeutsames Vorbild hat. Immerhin wird auch an das andere zu erinnern sein: dass es wiederum kein Schriftwort und kein Dogma gibt, das den Charakter der Kirche als Volkskirche nun geradezu notwendig oder gar – wie manche mancherorts immer noch zu denken scheinen – heilsnotwendig machte.<note xml:id="n46"> Vor Augen stand <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hier neben der Diskussion um eine deutsche Reichskirche, die selbstverständlich die Züge einer <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> tragen sollte, wohl auch eine Position wie die des 1919 angesichts der befürchteten Kirchenfeindlichkeit der neuen Republik gegründeten «Deutschen Volkskirchenbundes», der für die «Wahrung der kirchlichen Lebensinteressen», die «Vertretung des ev[an]g[elischen] Glaubens im öffentlichen Leben», die «öffentliche Mission an der Kirche Entfremdeten» und die «Mobilmachung und Schulung von Laienkräften zum Dienst an der Kirche» eintrat (<bibl corresp="kbga-bibls-746"><persName ref="kbga-actors-7067">A. Hinderer</persName>, Art. «Volkskirchenbünde», in: RGG<hi rend="sup">2</hi> V, Sp. 1664f., Zitate dort Sp. 1664</bibl>). Erinnert sei aber auch an <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> intensive Auseinandersetzung mit der tradi<pb xml:id="FN590" ed="pga" break="no"/>tionellen Kirchlichkeit etwa eines <persName ref="kbga-actors-92">Otto Dibelius</persName> (1880–1967, zu diesem Zeitpunkt seit 1925 Generalsuperintendent der Kurmark in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union); vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-402">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Die Not der evangelischen Kirche</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p064#p064">S. 64–122</ref>, dort bes. <ref type="pub" target="../volume/49/p115#p115">S. 114–122</ref></bibl>.</note> Als einst Kaiser <persName ref="kbga-actors-2218">Kon<pb xml:id="p590" ed="pga" break="no"/>stantin</persName> das Christentum zur Staatsreligion des <orgName ref="kbga-actors-8538">römischen Reiches</orgName> erhob und damit zum Schöpfer des Systems der christlichen <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> wurde,<note xml:id="n47"> Nach dem Sieg über seinen Gegenspieler <persName ref="kbga-actors-2225">Maxentius</persName> (278–312) an der Milvischen Brücke im Jahr <date when="0312">312</date> veranlassten <persName ref="kbga-actors-2218">Konstantin</persName> (270/288–337) und der oströmische Herrscher <persName ref="kbga-actors-8539">Licinius</persName> (250–325) die «Mailänder Beschlüsse» vom <date when="0313-02">Februar 313</date>, die den Christen zunächst volle Kultusfreiheit und Gleichstellung mit allen anderen Religionen zusicherten. Die bisher gültigen Restriktionen wurden aufgehoben und die Gemeinden ausdrücklich als rechtsfähige juristische Personen anerkannt. Später, und besonders, nachdem Konstantin 325 Alleinherrscher geworden war, privilegierte er das Christentum sogar. Er engagierte sich als letzte entscheidende Instanz in der Ausgestaltung der kirchlichen Verhältnisse und theologischen Streitfragen und war 325 ausschlaggebend für die Einberufung des Konzils von <orgName ref="kbga-actors-8308">Nicäa</orgName>. Vom so gewandelten Verhältnis von <term ref="kbga-terms-308">Staat und Kirche</term> her gedacht entstand später das Schlagwort von der «<term ref="kbga-terms-1281">Konstantinischen Wende</term>». Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-270">
                                <persName ref="kbga-actors-7">C. Andresen</persName>, <hi rend="italic">Geschichte des Christentums I: Von den Anfängen bis zur Hochscholastik</hi> (Theologische Wissenschaft, Bd. 6), Stuttgart u. a. 1975, S. 42–49</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-271">
                                W.-D. Hauschild, <hi rend="italic">Lehrbuch
der Kirchen- und Dogmengeschichte</hi>, Bd. 1: <hi rend="italic">Alte Kirche und Mittelalter</hi>, Gütersloh 1995, S. 135–144</bibl>.</note> da glaubten viele in diesem Vorgang die Wiederherstellung jener alttestamentlichen Ordnung und zugleich der Erfüllung der neutestamentlichen Weissagung (<ref type="can" subtype="bible" target="Apk.20">Off. 20</ref>) zu sehen, wonach dereinst nach überstandener Verfolgungszeit der <term ref="kbga-terms-441">Satan</term> gebunden und in den Abgrund verschlossen werde, die Heiligen aber mit Christus leben und regieren sollten tausend Jahre. Bejahen wir die Volkskirche, dann werden wir das in der Tat glauben müssen. Die Kirche, die es annimmt, Volkskirche zu sein, muss des Glaubens sein, dass sie es in dem Walten des ihr gegenüberstehenden Staates mit einem willigen Dienst Jesu Christi hinsichtlich der <term ref="kbga-terms-693">weltlichen Ordnung</term> und des menschlichen <term ref="kbga-terms-337">Rechtes</term> zu <pb ed="A" n="416"/> tun habe, mit welchem sie sich also unter Wahrung ihres eigenen besonderen Amtes und Auftrages über die befohlene äußere Unterordnung und <term ref="kbga-terms-1058">Fürbitte</term> hinaus wohl zu gemeinsamem Wirken zusammenschließen könne. Und es muss die Kirche, die es annimmt, Volkskirche zu sein, des Glaubens sein, dass sie selber wohl fähig sei, sich ohne Verrat an ihren eigenen Verantwort<pb xml:id="p591" ed="pga" break="no"/>lichkeiten direkt und indirekt auch noch an den besonderen Verantwortlichkeiten des Staates zu beteiligen. Warum sollte sie durchaus nicht dieses Glaubens sein? Aber allerdings: sie müsste ernstlich dieses <hi rend="italic">Glaubens</hi> sein. <anchor type="note" xml:id="fn-i"/><hi rend="italic">Im</hi><term ref="kbga-terms-1282"> <hi rend="italic">Gehorsam</hi></term>
<hi rend="italic">gegen die</hi> <term ref="kbga-terms-110">
                            <hi rend="italic">Heilige Schrift</hi></term>
<hi rend="italic">müsste sie es annehmen, Volkskirche zu sein oder zu bleiben</hi>.<note target="fn-i" n="i" type="textcritical" xml:id="ni"> Im <ref corresp="B">Tskr.</ref> nicht hervorgehoben.</note> Sie dürfte es nicht darum tun, weil sie sich äußeres Ansehen, Einfluss auf die Öffentlichkeit, auf die <term ref="kbga-terms-380">Gesellschaft</term>, auf die <term ref="kbga-terms-881">Jugend</term>, Wirkungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Sicherungen oder Erleichterungen davon zu versprechen meint. Auch aus Volks- und Vaterlandsliebe, aus historischen und politischen Gründen dürfte sie es wirklich nicht annehmen. Sie müsste wirklich glauben an den konkreten Sieg Jesu Christi über die Mächte und Gewalten in Gestalt einer erstaunlichen, aber offenkundig erkennbaren christlichen Willigkeit des ihr <term ref="kbga-terms-308">gegenüberstehenden Staates</term> und in Gestalt einer ihr geschenkten Kraft, ihre Lehr- und Lebensordnung mit der des Staates zusammen zu einem einzigen System zu vereinigen. Nochmals: warum sollte sie das nicht glauben? Nicht nur die <term ref="kbga-terms-1284">mittelalterliche Kirche</term>, sondern auch <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> und in anderer Weise auch <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> haben das geglaubt.<note xml:id="n48"> Zu <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-41">
                                Inst. IV,20,2 (Opera Selecta V, S. 473,12–14</bibl>: «<foreign xml:lang="lat">at huic destinatum est, quandiu inter homines agemus, externum Dei cultum fovere et tueri, sanam pietatis doctrinam et Ecclesiae statum defendere,</foreign> […].» / «Das bürgerliche Regiment aber hat die Aufgabe, solange wir unter den Menschen leben, die äußere Verehrung Gottes zu fördern und zu schützen, die gesunde Lehre der Frömmigkeit und den Stand der Kirche zu verteidigen […].»– Zu <persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName> Auffassung vgl. allgemein <bibl corresp="kbga-bibls-1993">
                                <persName ref="kbga-actors-261">M. Luther</persName>, <hi rend="italic">Von weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei</hi>, WA 11, 229–281</bibl>; dass Luther seine hier betonte Lehre von der Trennung der Zuständigkeitsbereiche in späteren Jahren modifizierte, zeigt exemplarisch <bibl corresp="kbga-bibls-1994">
                                <persName ref="kbga-actors-261">ders.</persName>, <hi rend="italic">Passio, oder Histori vom leyden Christi Jesu, unsers Heylands. Die dritt Predig. Wie Petrus Christum retten will und das Schwert zucket, Christus aber weret im</hi> (Mt. 26,51–56), in: <persName ref="kbga-actors-261">ders</persName>., <hi rend="italic">Hauspostille 1545</hi>, WA 52, 751–758, dort 756,6–25</bibl>: «Aber auß solchem folget nit, das es Gottes will sey, das weltliche Oberkeit dazu still schweygen und es entweder billichen oder dulden soll, das das Evangelion von andern vertilget unnd Abgötterey angerichtet werde. […] Dise hat Got nit also gesetzet, das sie wie ein Seuhirt allein auff das leybliche sollen sehen, […], sonder sie sollen auch, und am meysten, auff das geystliche sehen, ob dem rechten Gottesdienst halten, falsche lehr und Abgötterey straffen und vertilgen […]. Solches ist weltlicher Oberkeit fürnemes ambt».</note> Oder muss man <pb xml:id="p592" ed="pga"/> schon bei ihnen fragen, ob sie das wirklich geglaubt, streng und ausschließlich und konsequent vom Heiligtum, von der <term ref="kbga-terms-214">Botschaft</term>, vom <term ref="kbga-terms-1280">Zeugnis</term> der Kirche und nicht anderswoher geglaubt haben? Haben es ihre Nachfolger geglaubt? Glauben wir es? Es bedeutet wirklich kein Kleines, das zu glauben. <anchor type="note" xml:id="fn-j"/>(Bedenken wir nur das Eine: der Staat führt <term ref="kbga-terms-1283">Krieg</term>. Es wird in der <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> notwendig darum gehen, an die christliche Willigkeit auch des kriegführenden Staates zu glauben. Zum vornherein unmöglich kann das gewiss nicht sein. Es wird uns heute aber bestimmt schwerer fallen, als es noch unseren Vätern oder gar der Kirche vor vierhundert<note xml:id="n49"> Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-16">
                                Inst.
IV,20,10–12</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-1995">
                                <persName ref="kbga-actors-261">M. Luther</persName>, <hi rend="italic">Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können</hi>, 1526, WA 19, 616–662</bibl>.</note> oder tausend Jahren gefallen ist.)<note target="fn-j" n="j" type="textcritical" xml:id="nj"> Im <ref corresp="B">Tskr.</ref> nicht eingeklammert.</note> Es gibt ein bestimmtes Kriterium der Echtheit dieses Glaubens. Wer die Volkskirche im Glauben bejaht, der muss sie als freie, <pb ed="A" n="417"/> d. h. ihrer Sache als Kirche unentwegt nachgehende Volkskirche, der muss darum auch das prophetische <hi rend="italic">Gegenüber</hi> von <term ref="kbga-terms-308">Kirche und Staat</term>, wie wir es aus dem <term ref="kbga-terms-568">Alten Testament</term> kennen, bejahen: das in aller Ehrerbietung offene Wort der Kirche an <term ref="kbga-terms-428">Volk</term> und <term ref="kbga-terms-1145">Obrigkeit</term>, hervorgehend aus einer unbedingten kirchlichen <term ref="kbga-terms-874">Sachlichkeit</term>, die sich gerade im volkskirchlichen System auf keinen Fall hinter die Lehre von der Trennung der Gewalten zurückziehen wird. Die ganze heilsame Beunruhigung der Kirche durch ihren Herrn wird sich bei diesem System notwendig auch auf ihr Verhältnis zum Staat und damit auch auf diesen selbst übertragen müssen. Wo man das nicht will, da ist der echte Glaube nicht, dessen es da bedarf, wo die Kirche in Ehren und das heißt im <term ref="kbga-terms-595">Gehorsam</term> gegen ihren Herrn Volkskirche sein möchte. Wie kommt es, dass soviel unverzagte<note n="k" type="textcritical" xml:id="nk"> <ref corresp="B">Tskr.</ref>: «verzagte».</note> Bejahung des volkskirchlichen Systems gerade vor diesem Kriterium versagt, vielmehr mit einer naiven Gleichgültigkeit gegenüber der Problematik des staatlichen Dienstes oder auch mit einem gar nicht naiven Schweigen gegenüber dieser Problematik sich verbindet?<note xml:id="n50"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> zu diesem Zeitpunkt vor Augen stehende Beispiele waren sicher die sehr zögerliche Haltung (auch) der <orgName ref="kbga-actors-7774">Bekennenden Kirche</orgName> in Deutschland zur Frage des persönlichen <term ref="kbga-terms-1286">Treueides</term> auf <persName ref="kbga-actors-185">Adolf Hitler</persName> und insgesamt das Schweigen zu den seit 1933 verübten Verbrechen des <term ref="kbga-terms-1159">nationalsozialistischen <pb xml:id="FN593" ed="pga"/> Staates</term>. Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-747">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Zur Frage des Hitlereides</hi>, in: V.u.kl.A. 1934–1935, 
                                    <ref type="pub" target="../volume/52/p610#p610">S. 610–618</ref></bibl>; Brief an <persName ref="kbga-actors-5792">G. Weber</persName> vom 2.7.1935 (<idno type="kba-objects-identifier">KBA 9235.179</idno>): «Ich kann bei der Illusion, als ob der eigentliche Gegner einer bekennenden Kirche nicht der nationalsozialistische Staat als solcher sei, nicht mehr länger mittun, halte die Proteste gegen das Neuheidentum, gegen die <hi rend="italic">Über</hi>griffe der Staatsgewalt, gegen die Gefangensetzung von <hi rend="italic">Pfarrern</hi> usw. für längst überholt, müsste statt der ewigen Wiederholung von Röm. 13 endlich auch die Apokalypse und die Propheten aufzuschlagen bitten und würde im Voraus wissen, bei dem Allem die verantwortlichen Stellen der Bekenntniskirche nicht für mich, sondern gegen mich zu haben.»</note> Zeigt es sich darin nicht unwi<pb xml:id="p593" ed="pga" break="no"/>derleglich, dass die Kirche anders als im <term ref="kbga-terms-73">Glauben</term>, dass sie unter offenem oder geheimem Verrat ihres Heiligtums, ihrer <term ref="kbga-terms-214">Botschaft</term>, ihres <term ref="kbga-terms-1280">Zeugnisses</term> <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> geworden ist? So oder so: es wird früher oder später keine der jetzt existierenden Volkskirchen daran vorbeikommen, sich darüber Rechenschaft zu geben, ob sie fernerhin im <hi rend="italic">Glauben</hi> sein will – und dann und daraufhin sein kann und darf –, was sie ist.
</p>
<p>Angesichts der Gefährlichkeit – der in anderer Weise wohl auch für den Staat bestehenden Gefährlichkeit – dieser Frage versteht man es wohl, dass in der <term ref="kbga-terms-156">Neuzeit</term> die Gestalt der halben oder ganzen <term ref="kbga-terms-1157">
                            <hi rend="italic">Freikirche</hi></term> Anhänger und Verkündiger aller Art und auch schon allerhand Verwirklichungen gefunden hat. Wir werden auch hier feststellen müssen, dass die Kirche keinen Anlass hat, nun gerade diese Gestalt besonders dringlich zu wünschen oder besonders nachdrücklich abzulehnen. Es ist ja nicht zu leugnen, dass die <term ref="kbga-terms-1285">neutestamentlichen Gemeinden</term> mit dem, was wir als Freikirchen kennen, jedenfalls größere Ähnlichkeit hatten als mit unseren <term ref="kbga-terms-591">Volkskirchen</term>. Könnte das Zusammengehen von <term ref="kbga-terms-308">Kirche und Staat</term> seit <persName ref="kbga-actors-2218">Konstantin</persName> nicht auf einem ungeheuren Glaubensirrtum der Kirche und auf einem ebenso ungeheuren <pb ed="A" n="418"/> Irrtum auf Seiten des Staates beruht haben? Und wenn es beiderseits kein Irrtum war, könnten die tausend Jahre jener geweissagten Einheit der beiden Ordnungen, die tausend Jahre der Wiederholung jenes alttestamentlichen Verhältnisses unterdessen nicht längst abgelaufen sein, so dass die Kirche im selben Gehorsam gegen das Wort, in welchem sie einst die Verbindung mit dem Staat annahm, jetzt in die Freiheit zurückkehren müsste? Sollte sie, der vielleicht längst schadhaft und unglaubwürdig gewordenen konstantinischen Pracht entkleidet, nicht ganz neuer Verheißungen sich erfreuen dür<pb xml:id="p594" ed="pga" break="no"/>fen? Muss sie vielleicht nicht, ob es sie freut oder nicht freut, heute <term ref="kbga-terms-725">Buße</term> tun, nämlich erkennen und bekennen, dass sie den Glauben, dessen es dazu bedarf, Volkskirche und zugleich wirklich <term ref="kbga-terms-248">Kirche Jesu Christi</term> zu sein, im Blick auf den Staat wie im Blick auf sich selbst heute gar nicht mehr haben kann? Aber muss das, nein darf das, was dann unvermeidlich wird, wirklich sein?<note xml:id="n51"> Schon seit dem beginnenden <term ref="kbga-terms-222">Kirchenkampf</term> im Herbst 1933 wurde in Kreisen der kirchlichen Opposition ernsthaft erwogen, ob es nicht ratsam wäre, aus der weitgehend von den «<term ref="kbga-terms-223">Deutschen Christen</term>» beherrschten <orgName ref="kbga-actors-8262">Deutschen Evangelischen Kirche</orgName> heraus den Weg in eine <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term> anzutreten. In <bibl corresp="kbga-bibls-580">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Vorwort [zu Lutherfeier 1933]</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 590–599, dort <ref type="pub" target="../volume/49/p595#595">S. 595</ref></bibl>, ist dies mit einer Begründung abgelehnt, die den hier formulierten Vorbehalten ähnelt: «Auch und gerade die Entstehung einer Freikirche ohne Klärung der grundsätzlichen Fragen könnte uns gar nichts helfen. Sie würde geradezu als ein Landesunglück zu bezeichnen sein, wenn dann vielleicht <hi rend="italic">eine</hi> neuprotestantische Hierarchie doch nur von einer <hi rend="italic">anderen</hi> von etwas milderer Couleur abgelöst werden sollte!»</note> Man wird doch auch der dann kommenden Gestalt der Freikirche einige sehr ernste Bedenken mit auf den Weg geben müssen: Wie gedenkt die Kirche als Freikirche sich mit der <term ref="kbga-terms-474">Wahrheitsfrage</term> auseinanderzusetzen? Ist der Staat von Gott eingesetzt, dem <term ref="kbga-terms-1275">Gehorsam</term> und der <term ref="kbga-terms-1058">Fürbitte</term> der Kirche empfohlen, oder ist er es nicht? Und ist Jesus Christus der <term ref="kbga-terms-1115">Herr aller Herren</term>, der <term ref="kbga-terms-1287">König aller Könige</term>, oder ist er es nicht? Sagt die Kirche hier Ja – und wenn sie die Wahrheit sagen will, wird sie hier Ja sagen müssen –, wie will sie dann als Freikirche in dieser Wahrheit bleiben? Kann sie denn dem Staat eine
wirkliche <term ref="kbga-terms-1288">Neutralität</term> dem <term ref="kbga-terms-59">Evangelium</term> gegenüber zubilligen? Und kann sie sich selbst eine wirkliche Unbeteiligtheit an den staatlichen Aufgaben erlauben? Kann sie es annehmen, sich vom Staate als ein harmloses Privatunternehmen dulden zu lassen daraufhin, dass dessen Träger und Vertreter den <term ref="kbga-terms-1239">Totalanspruch des Evangeliums</term> und damit die <term ref="kbga-terms-308">Staatsgefährlichkeit</term> dieses Privatunternehmens freundlich zu verkennen scheinen? Und kann sie sich selbst die Gestalt einer religiösen Gesellschaft, die sie in diesem Verhältnis unweigerlich tragen muss, gefallen lassen? Geht es ihr wirklich nur um die religiösen Bedürfnisse und <term ref="kbga-terms-210">missionarischen</term> Anliegen ihrer Mitglieder? So steht es wahrscheinlich in ihrer dem Staat vorgelegten <term ref="kbga-terms-1180">Verfassung</term>. In ihrer <term ref="kbga-terms-67">Predigt</term> aber sagt sie hoffentlich, dass es ihr um die <term ref="kbga-terms-1289">Königsherrschaft</term> Jesu Christi geht. <pb ed="A" n="419"/> Nach außen genießt und übt <pb xml:id="p595" ed="pga"/> sie <term ref="kbga-terms-285">Toleranz</term>; nach innen aber bekennt sie hoffentlich: Es ist außer in Christus in keinem anderen Heil, ist auch kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, <anchor type="note" xml:id="fn-l"/>in welchem sie sollen selig werden<note target="fn-l" n="l" type="textcritical" xml:id="nl"> Fehlt im <ref corresp="B">Tskr.</ref>
                        </note>! [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Act.4.12">Act. 4,12</ref>] Nach außen existiert sie als eine Sache des Seelenheils oder des Enthusiasmus ihrer Mitglieder. Nach innen existiert sie hoffentlich, wenn sie ihr Heiligtum, ihre <term ref="kbga-terms-214">Botschaft</term>, ihr <term ref="kbga-terms-1280">Zeugnis</term> nicht verraten hat, wenn sie keine <term ref="kbga-terms-629">Sekte</term> geworden ist, nach wie vor für alles Volk. Aber was heißt hier außen und innen? Wird sie ihr Inneres, wenn es wirklich ihr Inneres ist, nicht dauernd sichtbar und also äußerlich machen müssen? Wie sollte sie für den Staat <term ref="kbga-terms-1058">beten</term>, wenn sie sich nicht um ihn sorgte und für ihn hoffte? [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Jer.32.23">Jer. 32,23</ref>] Wie könnte sie auch als <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term> entlassen sein aus der Pflicht, den Staat an seine ihm von Gott auferlegten <term ref="kbga-terms-1290">Verantwortlichkeiten</term> zu erinnern?<note xml:id="n52"> Wie schwierig der Umgang mit diesem Auftrag auch für eine freikirchlich verfasste Kirche war und wie sehr auch hier Theorie und Praxis auseinanderfallen konnten, zeigen exemplarisch die Verhandlungen und Beschlüsse des <orgName ref="kbga-actors-8540">fünften Weltkongresses der Baptisten</orgName>, der im August 1934 in Berlin stattgefunden hatte, und ihre Rezeption und Wirkung im kirchlichen Alltag danach: Zwar enthält selbst der deutsche Kongressbericht (<bibl corresp="kbga-bibls-750">W. Harnisch / P. Schmidt [Hrsg.], <hi rend="italic">Fünfter Baptisten-Welt-Kongress. Deutscher Bericht des in Berlin vom 4. bis 10. August 1934 gehaltenen Kongresses</hi>, Kassel 1934</bibl>) einige deutlich regimekritische Sätze, z. B. «der Staat hat kein Recht, in religiöse Angelegenheiten einzugreifen» (<bibl corresp="kbga-bibls-750">S. 148f.</bibl>), oder: «Der Kongress beklagt und verurteilt alle Rassenfeindschaft und jede Form von Unterdrückung oder ungerechter Zurücksetzung von Juden, Farbigen […] als eine Verletzung des von Gott, dem himmlischen Vater, gegebenen Gesetzes» (<bibl corresp="kbga-bibls-750">S. 225</bibl>); das tatsächliche Verhalten der <term ref="kbga-terms-1291">Baptisten</term> in Deutschland bot Jahre später jedoch Anlass zu dem Vorwurf, dass die deutschen Baptisten die mutigen Worte dieses Kongresses mit Schweigen übergangen und unbeteiligt zugesehen hätten, wie die Bekennende Kirche sich für eben diese Prinzipien einsetzte (<hi rend="italic">The Christian Century</hi>, <date>21.11.1941</date>). Vgl.
<bibl corresp="kbga-bibls-272">
                                E. Geldbach, <hi rend="italic">Gerechtigkeit in Berlin 1934? Ethische Fragen auf dem Fünften Kongress des Baptistischen Weltbundes</hi>, in: <hi rend="italic">Kriterien der Gerechtigkeit. Begründungen – Anwendungen – Vermittlungen</hi>, Festschrift für Chr. Frey, hrsg. von P. Dabrock u. a., Gütersloh 2003, S. 87–105</bibl>; vgl. insgesamt: <bibl corresp="kbga-bibls-273">
                                A. Strübind, <hi rend="italic">Die unfreie Freikirche. Der Bund der Baptistengemeinden im «Dritten Reich»</hi> (Historisch-theologische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1), Neukirchen-Vluyn 1991</bibl>.</note> Wie könnte sie auch als Freikirche jenem prophetischen Gegenüber von <term ref="kbga-terms-308">Kirche und Staat</term> ausweichen? Kann eine Freikirche, die <pb xml:id="p596" ed="pga"/> wirklich Kirche ist, etwas anderes sein als freie <term ref="kbga-terms-591">
                            <hi rend="italic">Volks</hi>kirche</term>? Und stellt sich dann nicht auch für sie jene Frage nach dem Glauben, dessen die Kirche bedarf, um so oder so Volkskirche zu sein? Also: es kann wohl sein, dass die Kirche auf den Weg der Freikirche gedrängt wird. Dieser Weg wird aber nicht der Weg einer Flucht vor ihrer <term ref="kbga-terms-295">Aufgabe</term> als Kirche sein dürfen. Sie sollte ihn nicht wählen als einen vermeintlich leichteren Weg. An der <term ref="kbga-terms-340">Wahrheit</term>, für die die Kirche einzustehen hat, wird sich auch in der Freikirche nichts abmarkten lassen. Man dränge sie also nur auf diesen Weg, wenn man es von Seiten des Staates so für richtig hält. Sie kann auch diesen Weg gehen. Sie ist durchaus nicht gebunden an die Möglichkeit, dass der Staat ihre Sache zu seiner eigenen macht. Sie kann auch unschuldig sein daran, dass der Staat sie missversteht und also dulden zu können meint. Es darf aber nicht geschehen, dass sie bei diesem Anlass sich selbst missversteht und nun wirklich zu der Privatsache wird, zu der man sie von außen machen möchte.</p>
<p>Und nun besteht noch eine dritte Möglichkeit. Wie, wenn der Staat sich zu jenem Dienst, zu dem er von Gott verordnet ist, weder willig noch gleichgültig, sondern widerwillig verhielte und also die Kirche weder positiv zu unterstützen noch auch nur zu dulden, sondern, indem er insgeheim oder öffentlich selber <pb ed="A" n="420"/> zur Kirche, zur <term ref="kbga-terms-1277">Gegenkirche</term> würde, die Kirche direkt oder indirekt zu bekämpfen sich entschlösse? Das vermeintlich christliche Europa der <term ref="kbga-terms-1292">konstantinischen Ära</term> hat sich mit dem Gedanken an diese Möglichkeit lange genug nicht beschäftigen müssen. Wir würden uns doch vom <term ref="kbga-terms-74">Neuen Testament</term> her über ihr Eintreten keinen Augenblick wundern dürfen, schließlich auch darüber nicht, wenn auch die vermeintliche Willigkeit oder Gleichgültigkeit des Staates, in dessen Schatten die Kirche nun so lange Ruhe zu haben meinte, in Wirklichkeit seit längster Zeit nur eine Tarnung jenes <term ref="kbga-terms-1071">antichristlichen</term> Widerwillens gewesen wäre. Die 42 Monate Drachenherrschaft, von denen die Offenbarung des <persName ref="kbga-actors-2297">Johannes</persName> redet [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Apk.13.5">Apk. 13,5</ref>], könnten auch noch gar nicht hinter uns, sondern ihre entscheidenden Ereignisse könnten noch vor uns liegen. Liegt das Streben nach Allmacht, Allweisheit und Allgüte und damit der Streit gegen Jesus Christus nicht vielleicht im Wesen jedes Staates?<note xml:id="n53"> Vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/55/p376#p376">S. 376</ref>, wo <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> im Blick auf den von ihm dort eingangs <pb xml:id="FN597" ed="pga"/> beschriebenen «totalen Staat» (<ref type="pub" target="../volume/55/p334#p334">S. 334f</ref>) ganz ähnlich formuliert: «Es könnte sein, […], dass der totale Staat das Wesen und Geheimnis jedes Staates ist!»</note> Der Staat könnte sich, ohne übrigens seinen göttlichen Auftrag <pb xml:id="p597" ed="pga"/> zu verlieren, ohne dass wir aus dem <term ref="kbga-terms-1275">Gehorsam</term> und der <term ref="kbga-terms-1058">Fürbitte</term> ihm gegenüber deshalb entlassen wären, aber allerdings seinem ursprünglich widergöttlichen Charakter entsprechend, jenem Dienst entziehen, ihn in sein dämonisches Gegenteil verkehren wollen. Er könnte – eine <term ref="kbga-terms-1273">Engelmacht</term>, die wider den Stachel zu löcken [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Act.26.14">Act. 26,14</ref>], die sich der Herrschaft Christi noch einmal zu entwinden versucht – aus dem scheinbar so wohlwollenden <anchor type="note" xml:id="fn-m"/>Schützer und Verbündeten zum Versucher und er könnte auch zum<note target="fn-m" n="m" type="textcritical" xml:id="nm"> Fehlt im <ref corresp="B">Tskr.</ref>
                        </note> Verfolger der Kirche werden: zum Versucher, der sie in ihrem Wesen verfälschen, zum Verfolger, der sie ausrotten möchte. Ist er es nicht schon mitten in der konstantinischen Ära mehr als einmal geworden? Könnte er es nicht wieder werden? Auf die Gestalt, die anzunehmen die Kirche dann genötigt wäre, zielt der Begriff der <hi rend="italic">Bekenntniskirche</hi>. <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> ist die Kirche, die auch in der Versuchung durch den Staat ihrem Wesen treu bleiben und die auch in der <term ref="kbga-terms-308">Verfolgung durch den Staat</term> ihre Existenz behaupten möchte. Auch hier gilt: Die Kirche kann es sich weder wünschen noch kann sie sich dagegen wehren, Bekenntniskirche zu werden. Sie kann sich weder zur <term ref="kbga-terms-146">Konfession</term> vor Kaiser und Reich<note xml:id="n54"> Wohl eine Anspielung auf <persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName> Verweigerung eines Widerrufs vor dem Kaiser auf dem <orgName ref="kbga-actors-8339">Wormser Reichstag 1521</orgName>; <bibl corresp="kbga-bibls-26">vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p087#fn_n61">S. 87, Anm. 61</ref></bibl>.</note> noch gar zum
<term ref="kbga-terms-1293">Martyrium</term> drängen, sie wird sich aber auch weder der Konfession noch dem Martyrium entziehen dürfen, wenn sie von ihr gefordert werden. Sie wird auch in der <pb ed="A" n="421"/> Gestalt der Bekenntniskirche nur wachen können darüber, dass sie unter allen Umständen Kirche bleibt. Es kann leicht so sein, dass die Kirche gerade in dem Augenblick, wo sie in die Situation der Bekenntniskirche gedrängt wird, sich mit allem Ernst darauf besinnen muss, wie sie vor allem wieder Kirche werden möchte. Wir werden es jedenfalls im Blick auf die Kirche der Gegenwart sagen müssen: wenn sie je in die Lage kommen sollte, vom Staat versucht und verfolgt und also zur<note n="n" type="textcritical" xml:id="nn"> <ref corresp="B">Tskr.</ref> und 
                                <ref corresp="A">EvTh</ref>
                            : «zu».</note> Bekenntniskirche zu werden, dann würde sie bestimmt vor allem ihre Schuld <pb xml:id="p598" ed="pga"/> erkennen und bekennen müssen, ihre Schuld an der Vernachlässigung ihres Heiligtums, ihrer <term ref="kbga-terms-214">Botschaft</term>, ihres <term ref="kbga-terms-1280">Zeugnisses</term>. Wäre sie hinsichtlich dieses ihres Eigenen treuer gewesen, dann hätte es nicht so weit kommen können, dass heute das Phänomen des <term ref="kbga-terms-1071">antichristlichen</term> Staates heimlich und offen immer deutlicher sich ankündigt. Es wird großer Revision und Umkehr bedürfen, bevor die Kirche sich sagen darf, dass sie um des <term ref="kbga-terms-59">Evangeliums</term> und nicht etwa um ihrer eigenen Verachtung des Evangeliums willen versucht und verfolgt wird und also zur <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> werden muss. Über das, was dann geschehen wird, möchte ich nur wenige Bemerkungen machen, mit denen unsere Erwägungen zugleich schließen sollen:</p>
<p>1. Es wird die Versuchung durch den Staat, die Einladung zur Bildung einer neuen, besseren, schöneren Kirche, einer <term ref="kbga-terms-266">häretischen</term> Welt- oder auch Nationalkirche jenseits der <term ref="kbga-terms-248">Kirche Jesu Christi</term> der Kirche auf alle Fälle unverhältnismäßig viel gefährlicher sein als die Verfolgung, die sie geradezu <term ref="kbga-terms-875">unterdrücken</term> und zerstören möchte. Nicht das ist das Schlimmste, was der Kirche durch offene Gewalt angetan werden kann, und der <term ref="kbga-terms-1071">antichristliche</term> Staat selber ist als solcher noch nicht reif, solange er es auf diesem Wege versucht. Es wird schwer sein, unter dem Druck von außen<note n="o" type="textcritical" xml:id="no"> Das <ref corresp="B">Tskr.</ref> bricht hier ab.</note> zu leiden, aber es wird noch schwerer sein, sich der im Innern schleichenden Lüge zu entziehen.</p>
<p>2. Es wird, wenn die Kirche <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> werden muss, zu einem großen und schmerzlichen Abfall Vieler und auch Vieler solcher, von denen man es nicht erwarten sollte, es wird zu harten <term ref="kbga-terms-26">Entscheidungen</term> und es wird zu bitteren Scheidungen kommen müssen. Man gibt sich in ruhigen Zeiten in der <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> wie in der <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term> zu wenig Rechenschaft davon, wie groß die große <term ref="kbga-terms-661">Anfechtung</term> ist, wenn sie einmal da ist. Viele <pb ed="A" n="422"/> Erste werden dann Letzte, aber viele Letzte werden dann auch Erste sein [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.19.30">Mt. 19,30</ref>].</p>
<p>3. In der harten Gestalt der von Vielen verlassenen <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> wird die Kirche doch keine ihr widerfahrende Unbill sehen, sie wird also praktisch auch den <term ref="kbga-terms-595">Gehorsam</term> <term ref="kbga-terms-1275">gegenüber dem Staat</term> und die <term ref="kbga-terms-1058">Fürbitte</term> für ihn nicht aufgeben, sie wird nicht politisch gegen den Politiker <term ref="kbga-terms-1071">Antichristus</term> reagieren dürfen.<note xml:id="n55"> Die innere Spannung dieses Satzes zeigt, dass <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> sich zu diesem Zeitpunkt – von der grundsätzlichen Ablehnung einer von der Kirche betriebenen auch politischen Opposition herkommend, die er aber inzwischen bereits in Frage stellte (s. oben, <ref type="pub" target="#fn_n50">Anm. 50</ref>) – noch auf dem Weg zu einer ganz neuen Ausformulierung des Verhältnisses von Staat und Kirche bzw. Christen und Politik befand: Noch wird die «politische» Reaktion für die Kirche als solche abgelehnt, und andererseits ist dies eine der frühen Belegstellen dafür, dass das herrschende politische System (in Deutschland – nur dieses konnte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> zu diesem Zeitpunkt meinen) mit dem Stichwort «Antichrist» in Verbindung gebracht wird; in <bibl corresp="kbga-bibls-274">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Die Kirche und die politische Frage von heute</hi> (1938), in: <persName ref="kbga-actors-2151">ders.</persName>, <hi rend="italic">Eine Schweizer Stimme 1938–1945</hi>, Zürich 1985<hi rend="sup">3</hi>, S. 69–107, dort bes. S. 87–94</bibl>, wird dies dann ausbuchstabiert. Die erwähnte Fürbitte wiederum dient in <bibl corresp="kbga-bibls-274">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Rechtfertigung und Recht</hi> (1938), in: a.a.O., S. 13–57, dort S. 53</bibl>, nun gerade als schon im Neuen Testament selbst zu findender Beleg dafür, dass «das die Stelle Röm. 13 scheinbar – aber offenbar doch nur scheinbar – beherrschende Schema eines rein passiven Untertanenstandes der Christen durchbrochen» ist, politisches Engagement und gegebenenfalls auch Widerstand im Gegenteil geboten sind.</note> Sie wird ja dann der Teil<pb xml:id="p599" ed="pga" break="no"/>nahme an den Leiden Christi gewürdigt werden, der «unter <persName ref="kbga-actors-2239">Pontius Pilatus</persName> bezeugt hat ein gutes Bekenntnis» (<ref type="can" subtype="bible" target="1.Tim.6.13">1.Tim 6,13</ref>). Dies wird aber nur dann geschehen, wenn sie im <term ref="kbga-terms-650">Gehorsam gegen Christus</term> stehen bleibt. «Hie ist Geduld und Glaube der Heiligen» (<ref type="can" subtype="bible" target="Apk.13.10">Off. 13,10</ref>).</p>
<p>4. Gott ist treu. Gerade als echte <term ref="kbga-terms-540">Bekenntniskirche</term> wird die Kirche nicht untergehen, sondern leben, in tröstlicher Weise befreit von vielen Sorgen, derer sie als <term ref="kbga-terms-591">Volkskirche</term> wie als <term ref="kbga-terms-1157">Freikirche</term> nicht ledig werden kann. Dass sie sich nicht selbst regiert, sondern regiert wird, dass ihre Sache nicht ihre Sache, sondern, wie sie es ja auch als Volkskirche oder Freikirche glaubt und sagt, tatsächlich die Sache ihres Herrn ist, das wird sich dann ganz neu offenbaren und bewähren. Die Kirche dränge sich also nicht dazu, aber sie fürchte sich auch nicht davor, Bekenntniskirche zu werden.</p>
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</TEI>
