<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xml:id="kbga-texts-1128">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title type="volume" n="vol-01">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
        <title type="formal">Anhang Nr. 17</title>
        <title type="content">Rudolf Bultmann: Denkschrift zur Mitwirkung der Kirchenregimente bei der Besetzung theologischer Professuren</title>
        <title type="citation_line_1">Bultmann, Rudolf: Rudolf Bultmann: Denkschrift zur Mitwirkung der Kirchenregimente bei der Besetzung theologischer Professuren, 18. Januar 1931</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/1128 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966, hrsg. v. Jaspert, Bernd (Gesamtausgabe, Abt. V), Zürich 1994, S. 245–250.</title>
      </titleStmt>
      <editionStmt>
        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
        <availability>
          <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">Creative Commons BY-SA 4.0</licence>
        </availability>
        <idno type="url">https://kbga.karl-barth.ch/texts/1128</idno>
      </publicationStmt>
      <sourceDesc>
        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
        <bibl type="pga" xml:id="pga">
          <title type="volume">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
          <title type="text">Anhang Nr. 17: Rudolf Bultmann: Denkschrift zur Mitwirkung der Kirchenregimente bei der Besetzung theologischer Professuren</title>
          <author ref="kbga-actors-512">Bultmann, Rudolf</author>
          <editor>Jaspert, Bernd</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1994</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 245-250</biblScope>
          <!--position within a volume-->
          <biblScope unit="part">128</biblScope>
        </bibl>
        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
        <bibl type="asp" xml:id="asp">
          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe V.1, Karl Barth Rudolf Bultmann Briefwechsel 1911-1966, anhang letter 17</title>
          <author ref="kbga-actors-512">Bultmann, Rudolf</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
        </bibl>
        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <!-- we should provide more types: <bibl type="not-found-in-kba"></bibl> <bibl type="not-in-kba"></bibl>  -->
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
    <profileDesc>
      <creation>
        <date type="creation" when="1931-01-18">18. Januar 1931</date>
      </creation>
      <langUsage>
        <language ident="ger">German</language>
      </langUsage>
      <textClass>
        <keywords>
          <term>other</term>
        </keywords>
      </textClass>
    </profileDesc>
    <revisionDesc>
      <change when="2026-08-25T09:04:23+02:00">teiHeader was automatically produced from the database 2026-08-25T09:04:23+02:00</change>
    </revisionDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div type="letter">
        <div>
        <pb xml:id="p245" ed="pga"/>
        <head>Anhang 17</head>
        <div type="abstract">
          <p>[<hi rend="smallCaps">Prof. D. <persName ref="kbga-actors-512">Rudolf Bultmann</persName></hi>: Denkschrift vom <date when="1931-01-18">18.1.1931</date> zur Mitwirkung der Kirchenregimente bei
              der Besetzung theologischer Professuren (Durchschlag im <bibl type="archival">StA Marburg
                   A 3a/307<hi rend="sup">a</hi>. acc. 1962/12, Nr. 19</bibl>:]<note xml:id="n01">Nachdem die Professoren <persName ref="kbga-actors-16">
                                <choice>
                                    <sic ed="pga">Ernst</sic>
                                    <corr resp="ak" type="corr">Emil</corr>
                                </choice> Balla</persName> und <persName ref="kbga-actors-512">Rudolf
                Bultmann</persName> am <date when="1930-12-22">22.12.1930</date> durch ein Schreiben des Dekans der
                <orgName ref="kbga-actors-8110">Marburger Theologischen Fakultät</orgName>,
                <persName ref="kbga-actors-125">Heinrich Frick</persName>, an den <orgName ref="kbga-actors-8245">Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und
              Volksbildung</orgName>, <persName ref="kbga-actors-141">Adolf Grimme</persName>, hatten erklären
              lassen, «daß sie ebenfalls bei dem Zustandekommen des vorgesehenen Vertrages über die
              kirchliche Begutachtung von theologischen Lehrstühlen aus der <orgName ref="kbga-actors-8681">Kasseler Landeskirche</orgName> austreten und die
              Konsequenzen auf sich nehmen» würden (Durchschlag im <bibl type="archival">StA Marburg A 3a/307<hi rend="sup">a</hi>. acc. 1962/12, Nr. 19</bibl>), kam es zu mehreren Konferenzen zwischen
              Vertretern der Fakultät, der betreffenden Kirchen und des <orgName ref="kbga-actors-8245">Berliner Ministeriums</orgName>. Außerdem wurden mehrere
              Denkschriften verfaßt, von denen die hier abgedruckte aus der Feder <persName ref="kbga-actors-512">Bultmanns</persName> die Probleme am klarsten zum Ausdruck
              bringt. Der Text, zitiert nach der 1. Auflage dieses Bandes, jetzt auch in: <bibl corresp="kbga-bibls-1415">
                                <hi rend="italic">Lehrfreiheit und Lehrbeanstandung</hi>, Bd. I: <hi rend="italic">Theologische Texte</hi>, hrsg. von W. Härle und H. Leipold, Gütersloh
                  1985, S. 145–147.</bibl> Zum Hintergrund der Argumentation <persName ref="kbga-actors-512">Bultmanns</persName> vgl. auch die <bibl corresp="kbga-bibls-1415">
                                a.a.O., S. 139–144</bibl> abgedruckten Denkschriften von <persName ref="kbga-actors-388">H. von
                Soden</persName> vom <date when="1929-12-29">29.12.1929</date> und <persName ref="kbga-actors-125">H.
                Frick</persName> vom <date when="1929-12-18">18.12.1929</date> (letztere in Auszügen).</note>
          </p>
        </div>
        <div>
          <p>Das Verlangen der Kirchenregimenter<note xml:id="n02">
                            <persName ref="kbga-actors-512">Bultmann</persName> verwendet — bewußt? — den Plural
              «Regimenter» aus dem militärischen Sprachgebrauch.</note>, durch gutachtliche Äußerung
            über Lehre und Bekenntnis die Besetzung der theologischen Professuren zu beeinflussen,
            bedeutet grundsätzlich den kirchenregimentlichen Anspruch, <hi rend="italic">die Arbeit der
              theologischen Wissenschaft zu kontrollieren</hi>.</p>
          <p>In diesem Anspruch stecken zwei legitime Motive: 
            <list rend="indent">
                <item n="1)">Die Anschauung, daß die <hi rend="italic">Lehre</hi>, die durch die Predigt
                in den Kirchen verkündigt wird, und in der die künftigen Prediger durch die
                theologischen Fakultäten unterrichtet werden, keine beliebige ist, sondern daß sie
                einen <hi rend="italic">bestimmten Inhalt</hi> und damit <hi rend="italic">bestimmte</hi>
                Grenzen hat, so daß damit die Möglichkeit der Irrlehre gegeben ist.</item>
                            <item n="2)">Die Anschauung, daß diese Lehre nur im Zusammenhang mit der <hi rend="italic">Kirche</hi> und ihrer <hi rend="italic">Tradition</hi> gegeben ist, sodaß <hi rend="italic">die Theologie eine Funktion der Kirche</hi> ist und deshalb die Kirche die
                Instanz ist, die zwischen rechter Lehre und Irrlehre unterscheidet.</item>
                        </list>
            <pb rend="noPipe" xml:id="p246" ed="pga"/> Daher ist das Verlangen der Kirchenregimenter begreiflich,
            zum mindesten durch gutachtliche Äußerung über die Reinheit der Lehre zu wachen. Und
            dennoch ist <hi rend="italic">diese von den Kirchenregimentern gezogene Konsequenz völlig
              unhaltbar</hi>.</p>
              <list rend="indent">
                <item n="1)"> <hi rend="italic">Es kann in der protestantischen Kirche keine Verwaltungsinstanz geben,
            die die Lehrnorm festsetzt und autoritativ über rechte Lehre und Irrlehre
            entscheidet.</hi></item></list>
          <p>Das liegt daran, daß der Gegenstand der kirchlichen Lehre und der Theologie die
            Offenbarung Gottes in der Geschichte ist. Daher steht die <hi rend="italic">Theologie</hi> in
            einer eigentümlichen Analogie zur <hi rend="italic">Geschichtswissenschaft</hi>. Der
            Gegenstand der Geschichtswissenschaft, die Geschichte und ihre Phänomene, sind dem
            Historiker nicht einfach als vorhandene Gegenstände gegeben wie die Naturobjekte für die
            Naturwissenschaft, sondern sie werden in ihrem spezifisch <hi rend="italic">geschichtlichen</hi> Sinn nur von <hi rend="italic">dem</hi> gesehen und verstanden, der
            in der Geschichte steht und an ihr teilnimmt, sodaß geschichtliches Erkennen immer
            zugleich Stellungnahme, Entscheidung ist. Ebenso kann auch die theologische Wissenschaft
            ihren Gegenstand, die Offenbarung Gottes in der Geschichte, nur auf Grund der
            Stellungnahme, d. h. hier des Glaubens, sehen. Es gilt also für die Theologie der Satz
              <persName ref="kbga-actors-355">Max Schelers</persName> über das historische
            Erkennen:</p>
          <p>«Es ist das Glück des Historikers, daß seine ‹Tatsachen› ihrem Wesen nach niemals so
            fertig, so unabänderlich, so unlösbar sind wie die vergangenen ‹Tatsachen› der
            Naturgeschichte, die nur erschlossen sind. Denn erst im Sinnzusammenhang des <hi rend="italic">Ganzen</hi> der Menschengeschichte, mit Einschluß ihrer jeweiligen Zukunft,
            erhält hier die vergangene Tatsache selbst — nicht etwa ihre bloße ‹Deutung› und
            ‹Auffassung› durch den Historiker — ihren <hi rend="italic">vollen Gehalt</hi>.»<note xml:id="n03">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1416">
                                <persName ref="kbga-actors-355">M. Scheler</persName>, <hi rend="italic">Der Bourgeois
            und die religiösen Mächte</hi>, in: Die Weißen Blätter, Jg. 1 (1914), S. 1191</bibl> (= <bibl corresp="kbga-bibls-1417">
                                <persName ref="kbga-actors-355">M. Scheler</persName>, <hi rend="italic">Vom Umsturz der Werte. Abhandlungen und Aufsätze</hi>, Bd. III, 4., durchgesehene Aufl., Bern 1955, S. 360f.</bibl>
                        </note>
          </p>
          <p>So absurd es wäre, für die politische Historie oder Geistesgeschichte eine Instanz
            einzusetzen, die an festen Lehrnormen rechte und falsche Lehren kontrolliert, so absurd
            wäre eine solche Instanz für die Theologie. Freilich: so wenig damit für die Historie
            die Frage nach der objektiven Wahrheit preisgegeben und ein Relativismus proklamiert
            ist, so wenig ist das für die Theologie der Fall. Die Geschichtswissenschaft wie <pb xml:id="p247" ed="pga"/> die Theologie <hi rend="italic">haben eine Kontrollinstanz</hi>,
            das ist <hi rend="italic">der Gegenstand selbst</hi>, der die Forschung bewegt. Eben deshalb
            muß, wie die Geschichtswissenschaft so auch die Theologie <hi rend="italic">freie</hi>
            Wissenschaft mit der Möglichkeit des Irrtums sein. Denn nur wenn sie die Möglichkeit des
              <hi rend="italic">Irrtums</hi> hat, hat sie auch die Möglichkeit der <hi rend="italic">Wahrheit</hi>. Eine kirchliche Instanz, die für die Theologie die Möglichkeit des
            Irrtums ausscheiden oder reduzieren will, reduziert oder vernichtet die Möglichkeit der
            Wahrheit. Der Einwand liegt nahe, daß sich die Kirche doch nicht in die Abhängigkeit von
            der Theologie begeben kann, die als Wissenschaft schwankend ist in ihren Ergebnissen,
            die sich selbst ständig widerstreitet, sich kritisiert und korrigiert. Das ist zwar eine
            richtige Tatsache, aber ein falscher Einwand. In der Tat: <hi rend="italic">die Kirche lebt
              nicht von der theologischen Wissenschaft</hi>, sondern von dem, was <hi rend="italic">der
              Gegenstand</hi> dieser Wissenschaft ist, von der Offenbarung Gottes. Dieser Gegenstand
            wird nicht erst von der theologischen Wissenschaft entdeckt, erschlossen und gesichert,
            sondern wie die Kirche, so lebt auch die Theologie auf Grund des schon bestehenden
            Verhältnisses zu ihrem Gegenstand, auf Grund des Glaubens. Die theologische Wissenschaft
            hat <hi rend="italic">das</hi> Verhältnis zum kirchlichen Leben und <hi rend="italic">die</hi>
            Funktion in ihm, die die Geschichtswissenschaft zum und im politischen und geistigen
            Leben eines Volkes auch hat. Denn auch die Geschichtswissenschaft stellt nicht erst das
            Verhältnis zu ihrem Gegenstand, zur Geschichte her, (sei es die Renaissance oder
              <persName ref="kbga-actors-136">Goethe</persName>, die französische Revolution, die Gründung des Reiches oder der Weltkrieg),
            sondern sie lebt von dem schon bestehenden Verhältnis eines Volkes zu diesen
            geschichtlichen Größen. Jede Nation und jede Zeit hat <hi rend="italic">die</hi>
            Geschichtswissenschaft, die ihrem eigenen Verhältnis zu ihrer Geschichte entspricht, und
            die Geschichtswissenschaft erhebt dies Verhältnis ins Bewußtsein, klärt es und reinigt
            es.</p>
          <p>Genau so lebt die Theologie vom kirchlichen Leben. Und wie das politische und geistige
            Leben eines Volkes seine Geschichtswissenschaft befruchtet und kontrolliert, so wirkt
            das kirchliche Leben befruchtend und kritisch auf die Theologie. Wie für die
            Geschichtswissenschaft das faktische politische und geistige Leben die <hi rend="italic">einzige</hi> Kontrollinstanz ist, weil in ihm der Gegenstand, die Geschichte, da und
            wirksam ist, so ist für die Theologie die <hi rend="italic">einzige</hi> Kontrollinstanz das
            faktische kirchliche Leben. Wie andrerseits die Geschichtswissenschaft klärend und
            kritisch das politische und geistige Leben beeinflußt (aber nicht weil sie <hi rend="italic">außer<pb xml:id="p248" ed="pga" break="no"/>halb</hi> seiner steht, sondern weil
            sie als sein Glied <hi rend="italic">in</hi> ihm steht), genau so wirkt die Theologie <hi rend="italic">als</hi> Glied, <hi rend="italic">als</hi> Organ des kirchlichen Lebens auf dieses
            selbst klärend und kritisch.</p>
          <p>Es ist also ein vollkommener Widersinn, eine behördliche Instanz (sei es auch nur in
            bescheidenstem Umfang) zu schaffen, die die Lehre der Theologie kontrollieren soll. Die
            Kontrolle kann nur das kirchliche Leben selbst sein und als dessen Bestandteil und Organ
            die kirchliche Arbeit, in der das Leben zum begrifflichen Bewußtsein kommt. Wohl gibt es
            rechte und falsche Lehre; aber was recht und was falsch ist, kann immer nur aufs neue
            gefunden, verteidigt und widerlegt, vernichtet und durchgesetzt werden. Was der
            Theologie nie verlorengehen darf, und worin die Kirche ihre kontrollierende Macht immer
            ausüben kann und faktisch auch ausübt, das ist das Bewußtsein, daß es um die
            Wahrheitsfrage geht, daß es rechte Lehre und Irrlehre <hi rend="italic">gibt</hi>. Aber die
            Entscheidung darüber, was rechte Lehre und was Irrlehre sei, kann nur in der
            theologischen Arbeit selbst fallen.</p>
            <list rend="indent">
              <item n="2)"> <hi rend="italic">Der Anspruch des Kirchenregimentes auf Kontrolle der theologischen
            Fakultäten setzt eine gänzlich falsche Meinung über das Verhältnis von Kirchenbehörden
            und theologischen Fakultäten voraus.</hi></item></list>
          <p>Die <hi rend="italic">Kirche</hi> kann sich das Recht der Kontrolle über die Fakultäten in
            dem oben angeführten Sinne zuschreiben. Die Kirchenbehörden aber sind nach
            protestantischer Auffassung nicht <hi rend="italic">die</hi> Kirche, und zwar umso weniger,
            je mehr sie zufolge der modernen Kirchenverfassungen von Synodalmehrheiten abhängig
            sind. Die <hi rend="italic">Kirche</hi> kann ihre Kontrolle ausüben durch das faktische
            kirchliche Leben mit seinen Äußerungen des Glaubens wie des Fragens und des Zweifelns.
            Wie sollte sie es sonst? Wie sollte sie es etwa gar durch ihre Regierungen?</p>
          <p>Eine Kirchenbehörde könnte ja die Arbeit der Theologie nur kritisch beurteilen <hi rend="italic">durch</hi> Theologie! Wenn also eine Kirchenbehörde, sei es als ganzes, sei
            es durch eine Kommission, die Kontrolle der Theologie übernimmt, so wären zwei
            theologische Körperschaften in der Kirche etabliert. Und wenn die Kirchenbehörde oder
            ihre Kommission ihre theologische Kontrolle der Fakultäten ernst nimmt, so würde sie die
            ganze theologische Arbeit mit ihrer Irrtumsmöglichkeit und ihren Diskussionen
            mitübernehmen. Und sofort würde eine neue Kontrollinstanz nötig werden, — und so in
            infinitum. Natürlich wird das nicht ein<pb xml:id="p249" ed="pga" break="no"/>treten;
            praktisch aber wird die Folge sein: <hi rend="italic">die Kirchenbehörde legt sich auf die
              Theologie der vorigen Generation fest</hi>, auf <hi rend="italic">die</hi> Theologie, die
            die zufällig in der Kirchenbehörde befindlichen Personen in ihrer Studentenzeit einmal
            gelernt haben.</p>
          <p>Aber von dieser praktischen Absurdität abgesehen: es ist eine Anmaßung, wenn die
            Kirchenbehörde, die das Amt der <hi rend="italic">Verwaltung</hi> hat, das Amt der <hi rend="italic">Lehre</hi> beansprucht. Die <hi rend="italic">Theologie</hi> hat das Lehramt in
            der Kirche inne, und <hi rend="italic">sie</hi> ist deshalb <hi rend="italic">ihrerseits die
              Kontrollinstanz für das Kirchenregiment!</hi> Es war ein normaler Zustand, wenn in
            vergangenen Zeiten die Kirchenregimenter für solche Verwaltungsmaßnahmen, in denen die
            Lehre in Frage kommt, die Fakultäten als gutachtliche Instanzen benutzten. So müßte auch
            heute die Kirchenbehörde die Fakultäten befragen, wenn es sich z. B. um die Einführung
            neuer liturgischer Formen, aber auch wenn es sich um die Kontrolle der durch die Pfarrer
            geübten Verkündigung handelt, jedenfalls überall da, wo für die Verwaltung die Frage der
            Lehre akut wird.</p>
          <p>Die Freiheit nämlich, die die wissenschaftliche theologische Arbeit für sich
            beanspruchen muß, kann die kirchliche Verkündigung der Pfarrer <hi rend="italic">nicht</hi>
            beanspruchen. Freilich kann auch die Verkündigung nicht durch eine festformulierte
            Lehrnorm und durch eine diese Norm handhabende Verwaltungsinstanz kontrolliert werden.
            Sie kann aber auch nicht absolut frei und der Individualität der Pfarrer preisgegeben
            sein. Das bedeutet aber: sie kann nur der Kontrolle durch die theologischen Fakultäten
            unterstehen, die den Begriff der rechten Lehre mit der Weite und Freiheit handhaben, mit
            der er im Protestantismus allein gehandhabt werden kann. Statt dessen wollen die
            Kirchenbehörden die Fakultäten kontrollieren, kümmern sich aber so gut wie gar nicht um
            die Verkündigung der Pfarrer, sondern überlassen diese der Subjektivität des
            Einzelnen!</p>
          <p>Die Entwicklung ist im 19. Jahrhundert infolge von Schuld auf beiden Seiten so
            verlaufen, daß heute ein Zustand völliger Verwirrung herrscht. Was geworden ist ohne die
            Verantwortung der heutigen Theologen, müssen diese tragen, indem sie sich um Reform
            bemühen. <hi rend="italic">Was aber heute und für die Zukunft gelten soll, dafür tragen sie
              die Verantwortung</hi>. Deshalb wehren wir uns zum Äußersten gegen den Anspruch der
            Kirchenregimenter. Wenn unser Landeskirchenamt das von ihm beanspruchte Recht erhält, so
            können wir unsere Landeskirche nicht mehr <pb xml:id="p250" ed="pga"/> als eine
            protestantische Kirche anerkennen, sondern werden unsern Austritt aus ihr erklären und
            unser theologisches Lehramt niederlegen.</p>
          <closer>
            <salute rendition="left">
                            <placeName ref="kbga-places-41">Marburg</placeName>, den <date when="1931-01-18">18. Januar 1931</date>
                        </salute>
            <signed rendition="right">Prof. D. <persName ref="kbga-actors-512">R.
                Bultmann</persName>
            </signed>
          </closer>
        </div>
      </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
