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        <title type="volume" n="vol-01">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
        <title type="formal">Anhang Nr. 3</title>
        <title type="content">Karl Barth an Alfred Rahlfs (Dekan der Göttinger Theologischen Fakultät)</title>
        <title type="citation_line_1">Karl Barth an Alfred Rahlfs (Dekan der Göttinger Theologischen Fakultät), 31. Dezember 1923</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/1113 (Stand: 25. August 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966, hrsg. v. Jaspert, Bernd (Gesamtausgabe, Abt. V), Zürich 1994, S. 208–213.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
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        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1911–1966</title>
          <title type="text">Anhang Nr. 3: Karl Barth an Alfred Rahlfs (Dekan der Göttinger Theologischen Fakultät)</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>Jaspert, Bernd</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1994</date>
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe V.1, Karl Barth Rudolf Bultmann Briefwechsel 1911-1966, anhang letter 3</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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        <head>Anhang 3</head>
        <div type="abstract">
          <p>[Brief von <persName ref="kbga-actors-2151">
            <hi rend="smallCaps">K. Barth</hi></persName>, <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName>, an den Dekan der <orgName ref="kbga-actors-8209">Göttinger Theologischen Fakultät</orgName>, <hi rend="smallCaps">Prof. D. <persName ref="kbga-actors-331">Alfred Rahlfs</persName></hi> (Abdruck nach <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> <ref type="kba-objects-id" target="1113">Entwurf im Karl Barth-Archiv</ref>):]</p>
        </div>
        <div>
          <opener>
            <dateline>
                            <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName>, <date when="1923-12-31">31.XII.1923</date>
                        </dateline>
            <salute>Hochgeehrter Herr Dekan!</salute>
          </opener>
          <p>Sie haben mich in Ihrem Schreiben vom <date when="1923-12-22">22. Dez</date>. im Auftrag der h[ohen] <orgName ref="kbga-actors-8209">theol. Fakultät </orgName>gebeten, den Titel meiner Hauptvorlesung für das nächste Semester entsprechend m. Lehrauftrag in «Prolegomena zur <hi rend="italic">reformierten</hi> Dogmatik» umzuändern.</p>
          <p>Nachdem ich inzwischen mit den am Betrieb der ref. Professur in <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName> nächst-interessierten Instanzen, vor Allem mit dem Herrn Moderator des <orgName ref="kbga-actors-8669">ref. Bundes in Deutschland</orgName> und mit dem Herrn ref. Ge<pb xml:id="p209" ed="pga" break="no"/>neralsup. für <placeName ref="kbga-places-30">Hannover</placeName> über d. Angelegenheit korrespondiert habe, erlaube ich mir, Ihnen zu Händen der h. <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultät</orgName> Folgendes zu erwidern:</p>
          <p>Im Sommer <date when="1922">1922</date> hat die h. Fak. die bekannten Anordnungen getroffen, durch die die Sonderstellung der ref. Professur im Personal- sowie im Vorlesungsverzeichnis<note xml:id="n01">Im Göttinger Vorlesungsverzeichnis vom Winter 1921/22, <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> erstem Semester, ist sein Name noch nicht erwähnt. In dem für Sommer 1922 ist eine (dann nicht durchgeführte) dreistündige Vorlesung <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> «Erklärung des Hebräerbriefs» unter den neutestamentlichen Veranstaltungen der <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultät</orgName> angezeigt, die ebenfalls als dreistündig angezeigte (tatsächlich dann vierstündig gehaltene) über Calvin unter den systematisch-theologischen. Ein Personalverzeichnis scheint für diese beiden Semester nicht erschienen zu sein. Vom Wintersemester 1922/23 an gliedert sich im Personalverzeichnis der Lehrkörper der <orgName ref="kbga-actors-8209">Theologischen Fakultät</orgName> in: a) Ordentliche Professoren, b) Privatdozenten, c) Honorarprofessor (mit dem vorangestellten Vermerk «Außerhalb der theol. Fakultät»). Dort ist angegeben: «Dr. theol. <persName ref="kbga-actors-2151">
                                <hi rend="italic">Barth</hi>, Karl</persName>, Reform. Theologie». <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Lehrveranstaltungen werden jeweils am Ende des Lektionskatalogs der <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultät</orgName> angezeigt. Vorangestellt ist die Formel: «Mit besonderem Lehrauftrag für reformierte Theologie hält Prof. <hi rend="italic">
                                <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName></hi> folgende Vorlesungen». Diese Praxis im Vorlesungsverzeichnis bleibt unverändert bis zum WS 
                  1925/26, das <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> dann bereits in <placeName ref="kbga-places-44">Münster</placeName> verbrachte. Im Personalverzeichnis («Amtliches Namenverzeichnis») entfällt im SS 
                  1924 der Vermerk über die Nichtzugehörigkeit zur <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultät</orgName>, und die Formel heißt jetzt: «c) Lehrauftrag für reformierte Theologie. Dr. theol. <persName ref="kbga-actors-2151">
                                <hi rend="italic">Barth</hi>, Karl</persName>, Honorarprofessor». Vom WS 
                  1924/25 an endlich gibt es neben <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> noch einen zweiten Honorarprofessor, und beide zusammen figurieren nunmehr unter b) <hi rend="italic">vor</hi> den Privatdozenten.</note> unzweideutig sichtbar gemacht werden sollte. Die heute geschaffene Lage nötigt mich, dazu festzustellen: <hi rend="italic">1</hi>. Die damals von der h. Fak. aufgestellte Rubrizierung des Personalverzeichnisses: «c) Honorarprof.» (nach «b) Privatdoz.») läßt sich weder von dem Text meines Ernennungsschreibens<note xml:id="n02">
                            <p>Die «Urkunde über die Ernennung des Pfarrers <hi rend="italic">
                                    <persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName></hi> zu <placeName ref="kbga-places-54">Safenwil</placeName> (Schweiz) zum Honorarprofessor in der <orgName ref="kbga-actors-8209">Theologischen Fakultät der Universität Göttingen</orgName>» (im <orgName ref="kbga-actors-8253">Karl Barth-Archiv</orgName>) hat folgenden Wortlaut:</p>
                            <p>«Namens des Preußischen Staatsministeriums ernenne ich Sie zum Honorarprofessor in der <orgName ref="kbga-actors-8209">Theologischen Fakultät der Universität zu Göttingen</orgName>.</p>
                            <p>Eine Änderung in Ihrer Staatsangehörigkeit tritt durch diese Ernennung nicht ein.</p>
                            <q rend="center">
                                <hi rend="italic">
                                    <placeName ref="kbga-places-8">Berlin</placeName></hi>, den <date when="1921-08-16">16. August 1921</date>.<lb/> Der Preußische Minister<lb/> <orgName ref="kbga-actors-8245">für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung</orgName>.<lb/> gez. <persName ref="kbga-actors-37">Becker</persName>»</q>
                            <p>Im Begleitschreiben des Ministeriums vom selben Tage ist <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Lehrauftrag formuliert: «Einführung in das reformierte Bekenntnis, die reformierte Glaubenslehre und das reformierte Gemeindeleben».</p>
                        </note> noch von d. Analogie des <pb xml:id="p210" ed="pga"/> Verfahrens der andern Fakultäten gegenüber ihren Hon. Prof. begründen. <hi rend="italic">2</hi>. Die Formel «<hi rend="italic">Außerhalb der</hi> <orgName ref="kbga-actors-8209">theol. Fakultät</orgName>» steht zum Text meines Ernennungsschreibens («Honorarprof. <hi rend="italic">in der</hi> theol. Fakultät») im deutlichsten Widerspruch. <hi rend="italic">3</hi>. Die isolierte Stelle, die meinen Anzeigen am Schluß der theol. Vorlesungen (mit Inbegriff der musikal. etc. Zutaten) angewiesen ist, bedeutet gegenüber den sonstigen Gepflogenheiten des Vorlesungsverzeichnisses ein Novum, das zum Mindesten durch eine beiderseitige gültige Abrede geschaffen sein müßte, um gerechtfertigt zu sein; eine solche Abrede hat aber nie stattgefunden. Ich habe dennoch dies Alles schweigend hingenommen, weil ich die Substanz meiner Aufgabe u. Tätigkeit dadurch nicht für bedroht hielt u. weil ich der Meinung war, daß der <hi rend="italic">Zweck</hi> der h. Fak., den reform. Charakter m. Vorlesungen zu kennzeichnen, durch diese weitgehende Maßnahme <hi rend="italic">erreicht</hi>, ihre <hi rend="italic">Absichten</hi> in dieser Hinsicht also erschöpft seien.</p>
          <p>Angesichts der neuesten Anordnung der h. Fak. beeile ich mich nun vor Allem, darauf aufmerksam zu machen, daß ich auch jene frühern Bestimmungen nur schweigend hingenommen, nicht aber als rechtmäßig anerkannt habe. Sollte es bei diesem neuesten Beschluß sein Bewenden haben, so steht es für mich fest, daß jene frühern Bestimmungen keineswegs das Ende, sondern nur eine Etappe in einer auch heute noch nicht abgeschlossenen Reihe an mich zu richtender Zumutungen bedeuteten und daß ich einem System gegenüberstehe, durch dessen Endzweck ich mich in m. Arbeit <hi rend="italic">wesentlich</hi> behindert u. gestört finde. Bleibt es bei jenem Beschluß, so erkläre ich hiemit, daß ich Alles, was als meinerseitige Zustimmung zu jenen ersten Schritten der h. Fak. aufgefaßt werden konnte, als hinfällig betrachte u. mir vorbehalte, auch zu <hi rend="italic">jenen</hi> Maßnahmen von Neuem Stellung zu nehmen.</p>
          <p>Gegen die neueste Anordnung der h. Fak. nun muß ich auf das Entschiedenste <hi rend="italic">Protest</hi> einlegen. — <hi rend="italic">1</hi>. Ich kenne den Wortlaut m. Lehrauftrags, kann aber nicht zugeben, daß das, was jetzt von mir verlangt wird, auch nur s[einem] Wortlaut, geschweige denn s. Sinn entspricht. Seinen <hi rend="italic">Wortlaut</hi> habe ich nie anders verstanden als dahin, daß die von mir zu haltenden Vorlesungen aus dem Gebiet der historischen, systemat. u. prakt. Theol. den evang. reform. Lehr-Typus in der gleichen Weise zum Gehör u. zur Geltung bringen sollen, wie die der verehrl. Fakultätsangehörigen laut ihrer Bekenntnisverpflichtung den evang.-<pb xml:id="p211" ed="pga" break="no"/>lutherischen. Seinem <hi rend="italic">Sinn</hi> aber würde es nicht entsprechen, sondern <hi rend="italic">wider</hi>sprechen, wenn ich durch die Anbringung der Klausel «reform.» bei einzelnen der von mir vorzutragenden Fächer (ohne Gegenrecht seitens der betr. verehrl. Fakultätsangehörigen) selber den Charakter der ref. Theol. als einer Art sektiererischer Sonderlehre neben der in <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName> als <hi rend="italic">die</hi> Dogm., Ethik u.s.f. auftretenden luther. Theologie bestätigen würde. <hi rend="italic">So</hi> ist der Wunsch der reform. Interessenten nach einer akadem. Vertretung in dem offiziell luther. <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName> selbstverständlich <hi rend="italic">nie</hi> gemeint gewesen, ganz abgesehen davon, daß ich mich nicht dazu hergegeben hätte, einen so zu interpretierenden Lehrauftrag zu übernehmen. Wenn von Seiten der h. Fak. eine Kennzeichnung der in Frage kommenden Vorlesungen als «lutherisch» abgelehnt wird, so muß ich um der Sache willen, die ich hier zu vertreten habe, verlangen, daß die reform. Vorlesungen mit demselben Anspruch auf Allgemeingültigkeit auftreten dürfen. — <hi rend="italic">2</hi>. Es kann nun auch m. Stellung als <hi rend="italic">Honorar</hi>prof. kein Grund sein, diesen Anspruch abzuweisen. Er bedeutet <hi rend="italic">nicht</hi> den Anspruch auf eine unbeschränkte Lehrfreiheit, die mir, wie ich weiß, als Hon. Prof. nicht zusteht. Die verlangte Klausel «ref.» aber bedeutet einen Angriff auf die mir auch als Hon. Prof. zustehende Freiheit u. überbundene Pflicht, die ref. Theologie ebenso vorbehaltlos als <hi rend="italic">die</hi> Theol. zu vertreten, wie die h. Fak. die lutherische. Es ist der <hi rend="italic">wissenschaftl</hi>. Charakter m. Vorlesungen, der durch die einseitig nur von <hi rend="italic">mir</hi> verlangte konfessionelle Verklausulierung tangiert würde. Eben darum wehre ich mich dagegen, wie sich auch der der <orgName ref="kbga-actors-8580">luther. Fakultät <hi rend="italic">Erlangen</hi>
                        </orgName> aggregierte Vertreter der ref. Theol., an den s.Z. dasselbe Ansinnen gerichtet wurde, mit Recht u. mit Erfolg dagegen gewehrt hat.<note xml:id="n03">In <placeName ref="kbga-places-19">Erlangen</placeName> bestand seit <date when="1847">1847</date> eine «ordentliche Professur extra facultatem reformierten Bekenntnisses» (
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1382">M. Hein, Art. «Erlangen, Universität», in: TRE X, S. 162, Z. 50f.</bibl>). Ihr damaliger Inhaber, 
                                <persName ref="kbga-actors-283">Ernst Friedrich Karl Müller</persName> (27.7.1863–20.5.1935), hatte am <date when="1923-12-27">27.12.1923</date> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> geschrieben: «Bezüglich der ‹reformierten› Dogmatik habe ich vor einem Vierteljahrhundert dieselben Erfahrungen gemacht wie Sie jetzt! […] Als man mir einmal zumutete zu schreiben: ‹Ethik (für Reformierte)› habe ich mich dazu unter der Bedingung bereit erklärt, daß der andere schriebe: ‹Ethik (für Lutheraner)›. Daraufhin hat man mich als einen unverbesserlichen Menschen nicht weiter behelligt. Ich zeige einfach Dogmatik und Ethik an und würde mich grundsätzlich nicht darauf einlassen, von vornherein konfessionell stigmatisiert zu werden.» (Brief-Original im <orgName ref="kbga-actors-8253">Karl Barth-Archiv</orgName>)</note> —<hi rend="italic">3</hi>. Daß die ref. Richtung meiner Tätigkeit durch die bewußte Verklausu<pb xml:id="p212" ed="pga" break="no"/>lierung einzelner anzuzeigender Fächer unterstrichen wird, das ist aber endlich auch als <hi rend="italic">Warnung</hi> an das nicht-reform. Publikum <hi rend="italic">überflüssig</hi> bis zur Peinlichkeit. Kein Göttinger Theol. Student u. keine deutsche Examensbehörde dürfte heute — obwohl ich keine Bekenntnisverpflichtung unterschrieben habe — über meine konfessionelle Stellung im Unklaren sein. Ich habe auch nichts dagegen, wenn im Personal- u. Vorlesungsverzeichnis im Interesse des konfess. Charakters der h. Fak. immer wieder in angemessener Weise darauf hingewiesen wird. Eine «reform.» Markierung einzelner Vorlesungen dagegen ist für mich — und ich befinde mich darin in Übereinstimmung mit den eingangs genannten reform. Stellen — <hi rend="italic">unannehmbar</hi>. Faßte man vor 3 Jahren die neu zu schaffende Stellung des ref. Hon. Prof’s u. seinen Lehrauftrag so auf, so wäre dies damals mindestens mir als dem Nächstbeteiligten ausdrücklich <hi rend="italic">gesagt</hi> worden. Dies ist aber weder seitens des damaligen Herrn Ministers, noch seitens des damal. Herrn Dekans der h. <orgName ref="kbga-actors-8209">Fakultät</orgName> geschehen. Eine nachträgliche Näherbestimmung dieser Auffassung auf Grund einer einseitigen Interpretation der in Frage stehenden Lehrauftragsformel durch die h. Fak. kann ich als rechtmäßig nicht anerkennen.</p>
          <p>Gestützt auf diese Erwägungen erlaube ich mir zunächst, hochg. H. Dekan, durch Ihre Vermittlung die dringende <hi rend="italic">Bitte an die h. Fak. zu richten</hi> 
               <q rend="block">sie möchte ihren letzten mich betr. Beschluß in Wiedererwägung ziehen und auf d. bewußte mir gestellte Ansinnen verzichten.</q>
            </p>
          <p>Ich glaube durch meine frühere Nachgiebigkeit gezeigt zu haben, daß mir an bloßen Form- und Prestigefragen nicht liegt u. daß es mein ernstlicher Wille ist, allen unnötigen Konflikten mit der h. Fak. aus dem Wege zu gehen. Nur mit aufrichtigem Bedauern stelle ich fest, daß es mir diesmal nicht möglich ist, mich ihrem Wunsche zu fügen.</p>
          <p>Sollte es nun der h. Fak. <hi rend="italic">nicht</hi> möglich sein, auf das bewußte Ansinnen an mich zu verzichten, so bitte ich ergebenst, mich der Klarheit halber darüber zu verständigen, für welche weiteren in den Umkreis m. Lehrauftrags fallenden Vorlesungen (Ethik? Symbolik? Prakt. Theol.? auch Übungen?) die h. Fak. das Verlangen nach der konfess. Klausel in Zukunft geltend zu machen gedenkt. Für diesen Fall habe ich nämlich im Sinn, die Angelegenheit der nächst-zuständigen Behörde zur Entscheidung zu unterbreiten.</p>
          
          <p>
                        <pb rend="noPipe" xml:id="p213" ed="pga"/> In der Hoffnung, die h. Fak. werde meiner begründeten Bitte nicht unzugänglich sein, stelle ich Ihnen, hochg. H. Dekan, den Bogen mit meinen Ankündigungen vorläufig — unkorrigiert — wieder zur Verfügung.</p>
          <closer>
            <salute>In vorzüglicher Hochachtung begrüßt Sie</salute>
            <salute>Ihr sehr ergebener</salute>
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                            <persName ref="kbga-actors-2151">Karl Barth</persName>
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